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Die
Erfindung betrifft eine Schiebetür
für ein Kraftfahrzeug
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Da
eine translatorisch bewegte Schiebetür eines Kraftfahrzeugs anders
als eine rotatorisch mit der Kraftfahrzeugkarosserie verbundene
Scharniertür
keine von der Stellung der Schiebetür unabhängigen Verbindungspunkte zwischen
der Schiebetür und
der Kraftfahrzeugkarosserie ausbildet, sind besondere Maßnahmen
zur unterbrechungsfreien Stromversorgung und Steuersignalübertragung
für in die
Schiebetür
integrierte elektrische Bauteile von Funktionseinheiten der Schiebetür wie einen
Antriebsmotor für
einen elektrischen Fensterheber, einen Antrieb für eine Zentralverriegelung,
einen Lautsprecher, einen Schiebetürantrieb und dergleichen erforderlich.
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Aus
der
DE 100 00 930
A1 ist eine stromführende
Anordnung an einer Kraftfahrzeug-Schiebetür bekannt,
bei der ein Gleitstück
gleitend mit einer in Verstellrichtung der Schiebetür ausgerichteten
Führungsschiene
verbunden ist und einen Kabelbaum aufnimmt, der die Stromversorgungskabel
und Steuersignalkabel für
die in die Schiebetür
integrierten elektrischen Bauteile bündelt. Da das Gleitstück beim Öffnen oder
Schließen der
Schiebetür
auf der mit der Schiebetür
verbundenen Führungsschiene
zwischen den vom Verstellweg der Schiebetür vorgegebenen Endlagen gleitet,
bleibt die Verbindung zwischen den mit dem Gleitstück verbundenen
Kabelbaum auf der Türseite
mit dem Kabelbaum auf der Karosserieseite unabhängig von der jeweiligen Stellung
der Schiebetür
erhalten. Der in der Schiebetür
angeordnete Teil des Kabelbaums wird durch eine Führungsrolle
gestützt,
während
der andere Teil des Kabelbaums mit einem Kabelbaum an der Karosserie
mit Steckverbindungsteilen an der Karosserie verbunden und im Wesentlichen
U-förmig
gebogen ausgebildet ist.
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Da
beim Öffnen
oder Schließen
der Schiebetür
der in der Schiebetür
befindliche Teil des Kabelbaums durch das mit der Verstellbewegung
auf der Führungsschiene
entlang gleitende Gleitstück
zwischen den Endlagen des Gleitstücks hin und her schwingt und
dabei ständig
seine Lage und Länge verändert, ist
bei der bekannten Anordnung zusätzlich
ein Aufrollmechanismus vorgesehen, mit dem der Kabelbaum straff
gehalten wird.
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Die
Anordnung und Ausgestaltung des Aufrollmechanismus ist jedoch wegen
der geringen Flexibilität
des Kabelbaums sehr aufwendig und kann zudem nicht ausschließen, dass
der Kabelbaum mit Einbauteilen der Schiebetür kollidiert oder verhakt, so
dass die Gefahr besteht, dass die elektrische Verbindung zu den
in die Schiebetür
integrierten elektrischen Bauteilen unterbrochen wird.
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Ein
weiteres Problem bei bekannten Schiebetüren für Kraftfahrzeuge besteht darin,
dass durch die Notwendigkeit, den Kabelbaum von der Schiebetür zur Kraftfahrzeugkarosserie
zu führen,
zusätzliche
Bauteile in der Schiebetür
und zusätzliche
Maßnahmen
zur optischen Gestaltung der Schiebetür im Kabelübergangsbereich erforderlich
sind, da in diesem Bereich keine konventionelle Türinnenverkleidung
angebracht werden kann. Aus diesem Grund wird dieser Übergangsbereich
dunkel gehalten, um die funktionellen Teile weniger deutlich sichtbar
zu machen, mit einer Folie überklebt
oder mit einem separaten Innenverkleidungsteil versehen. Diese den Herstellungsaufwand
durch zusätzliche
Teile und deren Montage erhöhenden
Maßnahmen
sind aber weder gestalterisch noch unter Kostengesichtspunkten zufrieden
stellend.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Schiebetür für ein Kraftfahrzeug der eingangs genannten
Art so auszubilden, dass eine einwandfreie Funktion der für die Stromversorgung
und Signalübertragung
der Schiebetür
erforderlichen Bauteile gewährleistet und
die Anzahl der hierfür
erforderlichen Bauteile und damit der Herstellungs- und Montageaufwand
minimal ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den
Merkmalen der Ansprüche
1 und 20 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Lösung stellt
eine Schiebetür
für ein
Kraftfahrzeug bereit, bei der eine einwandfreie Funktion der für die Stromversorgung und
Signalübertragung
der Schiebetür
erforderlichen Bauteile gewährleistet
und die Anzahl der hierfür
erforderlichen Bauteile und damit der Herstellungs- und Montageaufwand
minimal ist.
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Die
Merkmale des Anspruchs 1 ermöglichen mit
einfachen konstruktiven Mitteln Ausgleichsbewegungen der Kabelanordnung
innerhalb der Schiebetür
bei deren Verstellung ohne die Gefahr eines Verklemmens oder einer
Kollision mit Einbauteilen der Schiebetür, da die zusätzlichen
Bauteile in die Trägerplatte
integriert werden und dementsprechend eine Doppelfunktion erfüllen. Sie
gewährleisten,
dass der im Inneren der Schiebetür
verlaufende Teil einer Kabelanordnung beim Öffnen und Schließen der Schiebetür Ausgleichsbewegungen
ausführen
kann, ohne dass die Kabelanordnung verklemmt oder mit Einbauteilen
kollidiert, so dass eine unterbrechungsfreie Stromversorgung und
Signalübertragung
zu den elektrischen Bauteilen der Funktionseinheiten der Schiebetür und damit
deren sicherer Betrieb gewährleistet
ist.
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Da
die Kabelanordnung in dem durch die Begrenzungselemente abgeschlossenen
Bewegungsbereich ungehindert pendelförmige Bewegungen ausführen kann,
sind keine zusätzlichen
Maßnahmen
zum Straffen oder zu einer gezielten Führung der Kabelanordnung im
Inneren der Schiebetür
erforderlich, so dass die erfindungsgemäße Lösung ein einfaches, kostengünstiges
Prinzip zur permanenten Bestromung und Ansteuerung von Funktionseinheiten
einer Schiebetür
und die Nutzung des Integrationspotentials einer Trägerplatte
oder eines Türmoduls
insbesondere aus Kunststoff gewährleistet.
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Vorzugsweise
bildet der Bewegungsbereich der Kabelanordnung in Y-Richtung des
Kraftfahrzeugs einen durch die Trägerplatte und entweder eine
mit der Trägerplatte
verbundene Türinnenverkleidung
oder eine mit der Trägerplatte
verbundene und sich zumindest über
den Bewegungsbereich der Kabelanordnung erstreckende Abdeckung begrenzten
aus.
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Die
Kabelanordnung kann sich in dem durch die Begrenzungselemente, die
Trägerplatte
und die Türinnenverkleidung
oder die Abdeckung abgeschlossenen Bewegungsraum ungehindert pendelförmig bewegen,
wenn die Schiebetür
geöffnet
oder geschlossen wird, wobei als zusätzliche Maßnahme lediglich die Anordnung
der Begrenzungselemente erforderlich ist, die jedoch mit einfachsten
Mitteln realisiert werden kann.
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Durch
einen stetigen Verlauf der Begrenzungselemente zwischen dem Führungspunkt
und einem den Endstellungen des Gleitelements benachbarten Bereich
ist eine einfache Herstellung und ein lückenloser Abschluss des Bewegungsraums
für die im
Innern der Schiebetür
verlaufende Kabelanordnung gewährleistet.
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Eine
Anordnung des Führungspunktes
oberhalb der Führungsschiene
und je nach Platzverhältnissen
mittig oder außermittig
zwischen den Endstellungen des Gleitelements gewährleistet eine gleichmäßige Pendelbewegung
der Kabelanordnung zwischen den Endstellungen des Gleitelements
beim Öffnen
und Schließen
der Schiebetür.
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Zusätzlich können die
Begrenzungselemente vom Führungspunkt
zu den Endstellungen des Gleitelements gerichtet auf der Trägerplatte
angeordnet werden, so dass zum einen die Größe des für die Bewegungen der Kabelanordnung
bereit gestellten Bewegungsraums minimiert und zum anderen die Kabelanordnung
in dem Bewegungsraum für
gezielte Pendelbewegungen ausgerichtet wird.
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Die
Begrenzungselemente können
entweder als rippenförmig
aus der Trägerplatte
heraus geformte Barrieren ausgebildet werden oder aus mit der Trägerplatte
verbundenen Federelementen bestehen, die vorzugsweise als rippenförmig aus
der Trägerplatte
heraus geformte und mit einem Freischnitt versehene Barrieren ausgebildet
sind.
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Die
rippenförmig
aus der Trägerplatte
mit oder ohne Freischnitt heraus geformten und dementsprechend starren
oder federnden Barrieren ermöglichen
eine einfache Herstellung insbesondere bei Verwendung einer aus
Metall oder Kunststoff vorgeformten Trägerplatte sowie Montage, da
die Ausbildung der Begrenzungselemente in die Formung der Trägerplatte
integriert werden kann. Die federnden Barrieren gewährleisten
dabei, dass die Kabelanordnung in den Endlagen der Schiebetür unter
Spannung gehalten wird und damit Bewegungen der Kabelanordnung und
dementsprechende Geräusche vermieden
werden.
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Durch
eine zu einander beabstandete Anordnung der dem Führungspunkt
benachbarten Enden der Begrenzungselemente, die somit einen Durchgang
für die
Kabelanordnung zum Führungspunkt ausbilden,
ist eine einfache Montage der Kabelanordnung gewährleistet, die lediglich in
den Bewegungsbereich eingelegt und mit dem Führungspunkt bzw. einer am Führungspunkt
angeordneten Steckverbindung verbunden werden muss.
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Der
Führungspunkt
kann wahlweise als räumlich
festgelegte Kabelaufnahme der Kabelanordnung oder als drehbare Kabelaufhängung für die Kabelanordnung
ausgebildet werden.
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In
beiden Fällen
wird insbesondere in Verbindung mit einer vom Führungspunkt zu den Endstellungen
des Gleitelements gerichteten Anordnung der Bewegungselemente auf
der Trägerplatte
und der spaltförmigen
Zuführung
zum Führungspunkt
sichergestellt, dass die Kabelanordnung bei einem Hin- und Hergleiten
des Gleitelements auf der Führungsschiene
nicht abknickt und damit Stromversorgungs- oder Signalübertragungsleitungen
beschädigt
werden. Bei einer drehbaren Kabelaufhängung wird zusätzlich gewährleistet,
dass die Kabelanordnung pendelnd den Bewegungen des Gleitelements
beim Öffnen und
Schließen
der Schiebetür
folgt.
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Durch
die Anordnung von mindestens einem Formstück im Bewegungsraum der Kabelanordnung, das
als Verprägung
oder Rippe in der Trägerplatte ausgebildet
ist, kann die Beweglichkeit der Kabelanordnung eingeschränkt werden,
so dass unkontrollierte Pendelbewegungen oder durch Erschütterungen
des Kraftfahrzeugs hervorgerufene Bewegungen der Kabelanordnung
innerhalb des Bewegungsraums und damit Klappergeräusche in
der Schiebetür
verhindert werden.
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Vorzugsweise
ist mindestens ein Formstück neben
dem Begrenzungselement angeordnet ist, an dem die Kabelanordnung
in der Schließstellung
der Schiebetür
anliegt, so dass die Beweglichkeit der Kabelanordnung zumindest
in dieser Endlage des Gleitelements eingeschränkt bzw. die Kabelanordnung
in der Schließstellung
der Schiebetür
und damit während
der Fahrt fixiert ist.
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Die
die Gleitelemente aufnehmende Führungsschiene
kann entweder zumindest teilweise in die Trägerplatte integriert oder auf
die Trägerplatte aufgesetzt
werden. Beide Ausgestaltungen der Führungsschiene gewährleisten
eine einfache, kostengünstige
Herstellung.
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Durch
eine Integration von Befestigungspunkten für die Türinnenverkleidung und/oder
eine Abdeckung des Bewegungsbereichs der Kabelanordnung in die Begrenzungselemente
werden die ohnehin von der Trägerplatte
vorspringenden Teile der Begrenzungselemente zur Befestigung der
Türinnenverkleidung
oder Abdeckung des Bewegungsraums der Kabelanordnung ausgenutzt,
so dass keine zusätzlichen
Befestigungspunkte vorzusehen sind.
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Durch
die Integration eines separaten Türinnenverkleidungsbereichs
mit mechanischen Funktionen in die Trägerplatte einer Schiebetür, auf der
elektrische Bauteile von Funktionseinheiten der Schiebetür angeordnet
und mit der Kraftfahrzeugkarosserie über eine Kabelanordnung verbunden
sind, die an einem in Verschieberichtung der Schiebetür in einer Führungsschiene
geführten
Gleitelement befestigt ist, Durch eine zusätzliche Integration eines separaten
Türinnenverkleidungsbereichs
mit mechanischen Funktionen in die Trägerplatte wird ein modulintegrierter
Sichtbereich geschaffen, der eine Mehrfachfunktion, nämlich mechanische
Führungs-,
Abstütz- und/oder
Abdeckfunktionen und gestalterische Funktionen übernimmt. Durch diese Integration
wird die für
die zusätzlichen
Schiebetürtunktionen
erforderliche Anzahl zusätzlicher
Teile zur Führung
der Kabelanordnung und des Gleitelements und damit der Herstellungs-
und Montageaufwand reduziert und eine an das Design der Türinnenverkleidung
angepasste, optisch spezielle Gestaltung, beispielsweise eine zur
Innenseite genarbte Oberflächengestaltung, dieses
unteren Bereichs der Schiebetür
ermöglicht.
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Anhand
eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles und weiterer
Varianten der erfindungsgemäßen Lösung sollen
der der Erfindung zu Grunde liegende Gedanke und weitere Vorteile der
Erfindung erläutert
werden. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Trägerplatte
oder eines Türmodulträgers für eine Kraftfahrzeug-Schiebetür mit einem
durch rippenförmige
Barrieren begrenzten Bewegungsraum für einen Kabelbaum;
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2 eine
Draufsicht auf die Trägerplatte gemäß 1 von
der Trockenraumseite der Schiebetür;
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3 eine
Draufsicht auf die Trägerplatte gemäß 1 von
der Nassraumseite der Schiebetür;
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4 einen
Schnitt durch die Trägerplatte entlang
der Linie IV-IV gemäß 2;
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5 einen
Schnitt durch die Trägerplatte entlang
der Linie V-V gemäß 2;
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6 eine
vergrößerte Schnittdarstellung des
unteren Bereichs der Schiebetür
gemäß den 1 bis 3;
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7a–7c schematische
Darstellungen verschiedener Varianten einer in die Trägerplatte
integrierten Führungsschiene
und
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8a–8d schematische
Darstellungen verschiedener Varianten einer auf eine Trägerplatte aufgesetzten
Führungsschiene.
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In
den 1 bis 3 ist eine Trägerplatte bzw.
ein Türmodulträger 1 zur
Aufnahme mehrerer Funktionseinheiten 11 einer Kraftfahrzeug-Schiebetür wie beispielsweise
einem Fensterheber, einem Airbag, einem Lautsprecher einer Audioeinheit,
einem Türschloss
und dergleichen dargestellt. Die elektrischen oder elektromechanischen
Funktionseinheiten 11 werden an dafür vorgesehenen Aufnahmen und
Ausprägungen
der Trägerplatte 1 montiert und
können
im vormontierten Zustand auf ihre Funktionsfähigkeit getestet werden, so
dass die Trägerplatte
bzw. der Türmodulträger 1 zusammen
mit den daran befestigten Funktionseinheiten 11 als komplett vorgefertigtes
und vorgeprüftes
Türmodul
in die Schiebetür
eines Kraftfahrzeugs eingesetzt werden kann. Dabei dient der umlaufende
Rand 10 der Trägerplatte 1 zur
Aufnahme einer Dichtung zur Trennung des Türinnenraums in einen Nassraum
und einen Trockenraum.
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2 zeigt
die Anordnung der Funktionseinheiten 11 auf der Trägerplatte 1 von
der Trockenraumseite, während 3 die
Nassraumseite der Trägerplatte 1 mit
den beispielsweise darauf befestigten Führungsschienen eines Seilfensterhebers 111,
des Fensterheberseils und des nassraumseitigen Teils des Fensterheberantriebs
zeigt.
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Zum
translatorischen Verstellen der Schiebetür ist an der Unterkante der
Trägerplatte 1 eine Führungsschiene 4 ausgebildet,
in der ein Gleitelement 3 gelagert ist, das zum Öffnen und
Schließen der
Schiebetür
entlang der Führungsschiene 4 gleitet und über ein
flexibles Kabelführungselement
oder eine Kabelkette 5 mit einer Karosserieanbindung 7 verbunden
ist. 1 zeigt die Stellung des Gleitelements 3 in
der Führungsschiene 4 in den
beiden Endpositionen der Schiebetür, wobei die Stellung A des Gleitelements 3 der
geschlossenen Schiebetür
mit parallel zur Trägerplatte 1 ausgerichtetem
flexiblem Kabelführungselement 5 und
die Stellung B der Position des Gleitelements 3 bei geöffneter
Schiebetür mit
im Winkel zur Trägerplatte 1 stehendem
flexiblem Kabelführungselement 5 entspricht.
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Zur
Stromversorgung und Ansteuerung der Funktionseinheiten 11 sind
elektrische Leitungen 21 vorgesehen, die gegebenenfalls
mit einem Türsteuergerät verbunden
sind und mit Steuer- und Stromversorgungseinheiten in der Kraftfahrzeugkarosserie verbunden
werden müssen.
Diese Verbindung erfolgt über
eine Zusammenfassung der zu den einzelnen Funktionseinheiten 11 führenden
elektrischen Leitungen bzw. Kabel 21 zu einem Kabelbaum 2,
der eine zusätzliche
Ummantelung zum mechanischen Schutz der elektrischen Leitungen bzw.
Kabel des Kabelbaums 2 aufweist.
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Da
eine Schiebetür
eines Kraftfahrzeugs im Unterschied zu einer an Scharnieren aufgehängten Kraftfahrzeugtür keine
ortsunveränderlichen
Verbindungspunkte für
die Überführung des
Kabelbaums 2 von der Schiebetür zur Karosserie des Kraftfahrzeugs
aufweist, müssen
Vorkehrungen für
eine ortsveränderliche
Verbindung des Kabelbaums 2 mit den Stromversorgungs- und
Steuereinheiten in der Kraftfahrzeugkarosserie getroffen werden.
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Der
Kabelbaum 2 verläuft
daher von einem Führungspunkt 8 im
mittleren Bereich der Trägerplatte 1,
an dem die zu den verschiedenen, auf der Trägerplatte 1 montierten
Funktionseinheiten 11 führenden
Kabel 21 zum Kabelbaum 2 zusammengefasst werden,
zu dem Gleitelement 3 und über den Verbindungsarm 5 zur
Karosserieanbindung 7 und von dieser über entsprechende Aufnahmen
der Kraftfahrzeugkarosserie zu den Steuer- und Stromversorgungseinrichtungen des
Kraftfahrzeugs.
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Da
beim Verlagern des Gleitelements 3 von der Stellung A in
die Stellung B und umgekehrt der Kabelbaum 2 auf der Trägerplatte 1 hin-
und herbewegt wird, besteht die Gefahr, dass er hierbei durch mechanischen
Abrieb oder dergleichen beschädigt und
insbesondere durch Verhaken oder Einklemmen mit Teilen der Trägerplatte 1 bei
gleichzeitigem Einwirken von auf die Schiebetür einwirkenden Verstellkräften zerstört wird.
Um dies zu verhindern, ist ein Bewegungsbereich 6 zwischen
dem Führungspunkt 8 und
der Führungsschiene 4 bzw.
dem in der Führungsschiene 4 geführten Gleitelement 3 vorge sehen,
in dem sich der Kabelbaum 2 pendelförmig zwischen den Endstellungen
A und B des Gleitelements 2 bewegen kann.
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Der
Bewegungsbereich 6 wird durch zwei Begrenzungselemente 61, 62 gebildet,
die sich vom Führungspunkt 8 angenähert zu
den Endstellungen A und B des Gleitelements 2 erstrecken.
Die Begrenzungselemente 61, 62 sind in dem in
den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel
als rippenförmige
Ausprägungen
der Trägerplatte 1 ausgebildet
und können
dementsprechend bereits bei der Herstellung der Trägerplatte 1 mitgeformt
werden. Durch einen zusätzlichen
Freischnitt können
die rippenförmige
Ausprägungen
elastisch ausgestaltet werden und ein Straffen des Kabelbaums 2 in
den Endlagen bewirken.
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Der
ebene Bewegungsbereich 6 des Kabelbaums 2 wird
senkrecht zur Ebene der Trägerplatte 1 durch
die Trägerplatte 1 und
durch eine mit der Trägerplatte 1 über an den
Begrenzungselemente 61, 62 ausgebildeten Anbindungspunkten 63, 64 zu
verbindende Türinnenverkleidung
oder alternativ durch eine mit der Trägerplatte 1 zu verbindende
Abdeckung zu einem Bewegungsraum, in dem sich der Kabelbaum 2 beim Öffnen und
Schließen
der Schiebetür
pendelförmig
zwischen den Endstellungen A und B des Gleitelements 3 bewegen
kann.
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Die
Begrenzungselemente 61, 62 bilden somit seitliche
Barrieren für
den Kabelbaum 2, wenn dieser beim Öffnen und Schließen der
Schiebetür und
damit beim Verstellen des Gleitelements 3 zwischen den
Endstellungen A und B pendelt. Durch die Ausbildung eines Spaltes
zwischen den dem Führungspunkt 8 benachbarten
Enden der Begrenzungselemente 61, 62 wird die
Lage des Kabelbaums 2 bei den Pendelbewegungen derart beschränkt, dass
am Führungspunkt 8 keine
nennenswerten Bewegungen des Kabelbaums 2 mehr stattfinden.
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Im
Bewegungsbereich 6 des Kabelbaums 2 sind zusätzliche
Formstücke 91, 92 vorgesehen,
die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
als Ausprägungen
der Trägerplatte 1 ausgebildet
sind. Diese Formstücke
reduzieren das Spiel des Kabelbaums 2 senkrecht zur Ebene
der Trägerplatte 1,
d. h. in Y-Richtung des Kraftfahrzeugs, indem sie den Kabelbaum
zwischen sich und einer Abdeckung bzw. der Türinnenverkleidung ein klemmen
und dadurch Klappergeräusche
vermeiden. Da Klappergeräusche
im Wesentlichen während
der Fahrt bei geschlossener Schiebetür zu vermeiden sind, werden
die als Verprägungen
oder Rippen ausgebildeten Formstücke 91, 92 benachbart
zu dem Begren zungselement 61 angeordnet, an dem der Kabelbaum 2 in
der Schließstellung
der Schiebetür,
d.h. in der Endstellung A des Gleitelements 3 anliegt.
Vorzugsweise steigen die Formstücke 91, 92 Im
Querschnitt zum Begrenzungselement 61 hin an, so dass der
Kabelbaum 2 in der Endstellung A des Gleitelements 3 eingeklemmt, beim Öffnen der
Schiebetür,
d. h. beim Bewegen des Gleitelements 2 von der Stellung
A in die Stellung B sich aber aus der Klemmung bewegen und frei
pendeln kann.
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4 zeigt
in einem Längsschnitt
durch die Trägerplatte 1 entlang
der Linie IV-IV gemäß 2 und 5 in
einem Längsschnitt
durch die Trägerplatte 1 entlang
der Linie V-V gemäß 2 die
Ausbildung der als Barrieren dienenden Begrenzungselemente 61, 62,
die Ausbildung des Bewegungsbereichs 6 und den unteren
Abschluss des Bewegungsbereichs 6 durch die Führungsschiene 4 bzw.
das in der Führungsschiene 4 längsverschiebbar
gelagerte Gleitelement 3.
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Auf
der Nassraumseite der Trägerplatte 1 ist im
Bereich der Führungsschiene 4 eine
in den umlaufenden Rand 10 der Trägerplatte 1 eingelegte
Dichtung 12 angeordnet. Auf der Trockenraumseite der Trägerplatte 1 ist
die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
in die Trägerplatte 1 integrierte
Führungsschiene 4 im
Querschnitt zu erkennen, die gemäß 4 das
Gleitelement 3 trägt.
Der Kabelbaum 2 liegt bei den die Endstellungen des Gleitelements 3 in
den Positionen A und B repräsentierenden
Darstellungen gemäß den 4 und 5 an
den als Ausprägungen
der Trägerplatte 1 ausgebildeten
und eine Barriere bildenden Begrenzungselementen 61, 62 an.
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6 zeigt
in vergrößerter Darstellung
den unteren Bereichs der Schiebetür mit einem Türinnenblech 16,
einem Türaußenblech 17 und
der mit dem Türinnenblech 16 verbundenen
Trägerplatte 1,
in deren umlaufenden Rand die Dichtung 12 zur Trocken- und
Nassraumtrennung eingelegt ist. Das mit der Führungsschiene 4 verbundene
Gleitelement 3 weist eine Kabeldurchführung 15 auf, durch
die der Kabelbaum 2 gemäß den 1 bis 3 geführt ist
und mit der Karosserieanbindung verbunden wird. An der Unterkante
der Trägerplatte 1 ist
ein modulintegrierter Bereich 13 der Türinnenverkleidung 14 im
Bereich der Türdichtfläche ausgebildet.
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Der
modulintegrierte Bereich 13 integriert einen separaten
Türinnenverkleidungsbereich
mit mechanischen Funktionen in die Trägerplatte 1, der eine Mehrfachfunktion,
nämlich
mechanische Führungs-, Abstütz- und/oder
Abdeckfunktionen und gestalterische Funktionen übernimmt, so dass die für die zusätzlichen
Schiebetürfunktionen
erforderliche An zahl zusätzlicher
Teile zur Führung
der Kabelanordnung und des Gleitelements und damit der Herstellungs- und
Montageaufwand reduziert und eine an das Design der Türinnenverkleidung
angepasste, optisch spezielle Gestaltung des unteren Bereichs der
Schiebetür,
beispielsweise eine zur Innenseite genarbte Oberflächengestaltung,
ermöglicht
wird.
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Die
erfindungsgemäße Lösung zur
Anordnung und Verbindung des Kabelbaums 2 mit der Kraftfahrzeugkarosserie
lässt verschiedene
Ausgestaltungen der Führungsschiene 4 zu,
wobei in den 7a bis 7c verschiedene
Varianten einer in die Trägerplatte 1 integrierten
Führungsschiene 4 und
in den 8a bis 8d verschiedene
Varianten einer auf die Trägerplatte 1 aufgesetzten
Führungsschiene 4 dargestellt
sind.
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7a zeigt
eine in die Trägerplatte 1 integrierte,
T-förmig
ausgebildete Führungsschiene
mit zwei voneinander weggerichteten Winkelelementen.
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7b zeigt
eine in die Trägerplatte 1 integrierte,
T-förmig
ausgebildete Führungsschiene, während die
in 7c im Querschnitt dargestellte integrierte Führungsschiene
einen mittleren Führungsabschnitt
enthält,
der an den stirnseitigen Enden, d. h. im Bereich der Endstellungen
A und B des Gleitelements 3 mit der Trägerplatte 1 verbunden
ist.
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7d zeigt
eine in die Trägerplatte 1 integrierte
Führungsschiene,
die nach Art eines geschnitzten Kastenprofils ausgebildet ist und 7e eine
Führungsschiene
mit in die Trägerplatte
integrierten Winkelelementen mit in gleicher Richtung ausgerichteten
Enden.
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8a zeigt
eine der integrierten Führungsschiene
gemäß 7a entsprechende
aufgesetzte Führungsschiene
mit einem auf die Trägerplatte
aufgesetzten Profil und 8b eine
der integrierten Führungsschiene
gemäß 7b entsprechende
aufgesetzte Führungsschiene,
die durch ein auf einen U-förmig
ausgewölbten
Bereich der Trägerplatte
aufgesetztes Blech gebildet wird.
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8d zeigt
im Querschnitt eine aufgesetzte Führungsschiene, die durch ein
auf die Trägerplatte 1 aufgesetztes
geschlitztes Kastenprofil gebildet wird, während 8d eine
der integrierten Führungsschiene
gemäß 7e entsprechende
aufgesetzte Führungsschiene
mit einem entsprechend geformten Profil zeigt.
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- 1
- Trägerplatte
oder Türmodulträger
- 2
- Kabelbaum
(Kabelanordnung)
- 3
- Gleitelement
- 4
- Führungsschiene
- 5
- Flexibles
Kabelführungselement
(Kabelkette)
- 6
- Bewegungsbereich
- 7
- Karosserieanbindung
- 8
- Führungspunkt
- 10
- Umlaufender
Rand
- 11
- Funktionseinheiten
- 12
- Dichtung
- 13
- modulintegrierter
Bereich
- 14
- Türinnenverkleidung
- 15
- Kabeldurchführung
- 16
- Türinnenblech
- 17
- Türaußenblech
- 21
- elektrischen
Leitungen bzw. Kabel
- 61,
62
- Begrenzungselemente
- 63,
64
- Anbindungspunkte
- 91,
92
- Formstücke
- 111
- Seilfensterheber
- A,
B
- Endstellungen
des Gleitelements