DE19905458A1 - EKG-Recorder - Google Patents
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Abstract
Bei tragbaren EKG-Recordern mit einer zyklischen Speicherung startet der Patient häufig die EKG-Aufnahme selbst. Derartige Geräte besitzen den Nachteil, daß der Aufzeichnungszeitpunkt allein durch das subjektive Empfinden des Patienten festgelegt wird. Fehlfunktionen des Herzens werden jedoch auch von den Betroffenen häufig nicht bemerkt, so daß derartige Störungen unentdeckt und nicht dokumentiert bleiben. DOLLAR A Zur Überwindung dieser Nachteile schlägt die Erfindung vor, einen tragbaren EKG-Recorder so zu gestalten, daß der Recorder eine Einrichtung zur programmgesteuerten Datenverarbeitung in Echtzeit aufweist. DOLLAR A Umfaßt diese Datenverarbeitung auch das Erkennen einer Rhytmusstörung, so können die diesem Ereignis zugeordneten EKG-Signale zusammen mit Vor- und/oder Nachereignis-EKG-Signalen in einem Speicher fest ablegt werden. Auf diese Weise werden gezielt und vom subjektiven Empfinden des Patienten unabhängig die gesuchten Ereignisse dokumentiert und einer weiteren Verarbeitung verfügbar gemacht.
Description
Die Erfindung betrifft einen EKG-Recorder, insbesondere einen
tragbaren EKG-Recorder, und ein Verfahren zu dessen Betrieb.
Prinzipiell haben Herz-Kreislauf-Krankheiten in den letzten
Jahren weltweit zugenommen. Eine erste, aber auch effiziente
Methode der Diagnose auf diesem Gebiet ist die Aufnahme eines
Elektrokardiogramms (EKG). Dabei werden elektrische
Potentialdifferenzen erfaßt, die als Folge der Herzerregung
zwischen verschiedenen Stellen auf der Haut auftreten. Die an
der Körperoberfläche abgreifbaren Potentiale entstehen
zwischen dem erregten und dem unerregten Teil des Myokards,
somit beschreibt die EKG-Kurve das Wandern einer
Erregungsfront durch das Herz. Die EKG-Kurve während einer
Herzschlagperiode läßt sich damit in spezielle Abschnitte
einteilen, die bestimmten Phasen einer Herzschlagperiode
entsprechen. Der sogenannte QRS-Komplex entspricht
beispielsweise der Depolarisation der Kammer, während die
sogenannte T-Welle die Repolarisation der Kammer
widerspiegelt. Herzrhythmusstörungen, insbesondere
Arrhythmien und Dysrhythmien, können durch Veränderungen der
Erregungsbildung oder Erregungsleitung im Herzen verursacht
werden. Derartige Störungen lassen sich somit direkt durch
ein EKG nachweisen und unter Umständen auch bestimmten
Herzbereichen zuordnen. Als beispielhafte, durch das EKG
erfaßbare Herzkrankheiten seien die bradykardische, die
tachykardische Arrhythmie sowie ventrikulare Extrasystolen
genannt. Häufig treten derartige Störungen nicht permanent
auf, so daß unter Umständen eine krankhafte Veränderung des
Herzens während der üblichen EKG-Aufnahme beim Arzt
unentdeckt bleibt.
Nach dem Stand der Technik werden deshalb tragbare EKG-
Recorder vorgeschlagen, die der Patient längere Zeit am
Körper trägt und mit welchen bei Bedarf ein
Elektrokardiogramm aufgenommen werden kann. Hierbei startet
der Patient, beispielsweise beim Auftreten von Unwohlsein,
die EKG-Aufnahme. Diese Geräte besitzen den Nachteil, daß der
Aufzeichnungszeitpunkt allein durch das subjektive Empfinden
des Patienten festgelegt wird. Oftmals werden Fehlfunktionen
des Herzens jedoch auch von den Betroffenen nicht bemerkt, so
daß derartige Störungen unentdeckt bleiben. Weiterhin sind
Langzeit-EKG-Recorder bekannt, bei welchen das EKG
kontinuierlich beispielsweise über 24 Stunden oder mehrere
Tage abgespeichert wird. Diese Geräte sind jedoch teuer, da
ein großer Speicher zur Verfügung gestellt werden muß.
Weiterhin müssen unter Umständen mehrere Tagesaufnahmen
durchgeführt und überprüft werden, um eine Störfunktion des
Herzens zu erfassen.
Die Erfindung hat die Aufgabe, einen EKG-Recorder,
insbesondere einen tragbaren EKG-Recorder bereitzustellen,
welcher die erwähnten Nachteile der Geräte des Standes der
Technik nicht aufweist, und ein Verfahren zum Betrieb eines
derartigen EKG-Recorders zu liefern.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß einerseits gelöst durch
einen EKG-Recorder umfassend die Merkmale des Anspruchs 1 und
andererseits durch ein Verfahren mit den Merkmalen des
Anspruchs 16.
Dabei umfaßt der erfindungsgemäße EKG-Recorder eine
Einrichtung zur Aufnahme von analogen EKG-Signalen, eine
Einrichtung zum Digitalisieren der aufgenommenen Signale und
zumindest eine Speichereinrichtung zum zyklischen Speichern
der digitalisierten EKG-Signale, wobei der Recorder eine
Einrichtung zur programmgesteuerten Datenverarbeitung in
Echtzeit aufweist. Um von den subjektiven Empfindungen des
Patienten nicht abhängig zu sein und andererseits nicht
wahllos eine längere Messung zu starten, ist für den
erfindungsgemäßen EKG-Recorder vorgesehen, daß eine
programmgesteuerte Untersuchung der Daten dahingehend schon
während der Erfassung stattfindet, ob eine Funktionsstörung
des Herzens vorliegt. Das erfindungsgemäße Verfahren zum
Betrieb eines derartigen EKG-Recorders umfaßt demnach
zumindest die Schritte:
- - Aufnahme des analogen EKG-Signals
- - Digitalisieren des analogen EKG-Signals
- - zyklisches Speichern von EKG-Signalen und
- - Verarbeitung der erfaßten Signale, wobei die Verarbeitung erfindungsgemäß vor oder nach dem Speichern der EKG-Signale durchgeführt werden kann.
Der Ausdruck "zyklisches Speichern" beschreibt das Speichern
einer vorgegebenen Anzahl von EKG-Signalen in einem
vorgegebenen Speicherbereich, wobei nach dem Erreichen des
Speicherendes die Daten wieder in den Anfang des
Speicherbereichs abgelegt wird, womit die vorgehend
abgespeicherten Werte überschrieben werden. Somit steht
vorteilhafterweise für die programmgesteuerte
Datenverarbeitung eine vorgegebene Anzahl von EKG-Signalen
zur Verfügung, die insbesondere das Erkennen einer
Veränderung des Herzrhythmus' über einen vorgegebenen
Zeitraum ermöglichen.
Vorteilhafterweise kann die Datenverarbeitungseinrichtung zum
Erkennen einer Herzrhythmusstörung ausgebildet sein.
Unabhängig vom subjektiven Empfinden des Patienten, welcher
unter Umständen eine entsprechende Rhythmusstörung nicht
bemerkt, kann der Patient oder seine Umgebung auf das
Ereignis aufmerksam gemacht werden, um beispielsweise
notwendige Behandlungsmaßnahmen einzuleiten. Als Beispiel sei
die Situation erwähnt, bei welcher der Patient im Schlaf eine
Herzattacke erleidet. Um vorgegebene Stellen, beispielsweise
Ärzten oder Familienmitgliedern, auf die möglicherweise
lebensbedrohliche Situation aufmerksam machen zu können, kann
der EKG-Recorder eine Schnittstelle zur Einführung von
Signalen in ein Signalübertragungsmedium umfassen,
beispielsweise kann eine Funkverbindungseinrichtung zu einem
Telefon umfaßt sein, über welche ein Alarmsignal zu einem
Notdienst übermittelt werden kann.
Ein EKG-Recorder mit programm-, d. h. softwaregesteuerter
Datenverarbeitung weist weiterhin den Vorteil auf, daß sich
der Ablauf des Programms leicht durch die Vorgabe bestimmter
Parameter, mit welchen das Programm arbeitet, anpassen oder
verändern oder gegebenenfalls sich das gesamte Programm
leicht austauschen läßt. Beispielsweise können mit dem
erfindungsgemäßen EKG-Recorder nicht nur
Herzrhythmusstörungen gezielt erfaßt werden, sondern
beispielsweise auch Leistungssportler speziell bei
Extrembelastungen unter Realbedingungen untersucht werden.
Um das Ereignis einer Rhythmusstörung zu dokumentieren, kann
der Recorder so eingerichtet sein, daß nach dem Erkennen
einer derartigen Herzrhythmusstörung die dieser Störung
zugeordneten EKG-Signale zusammen mit Vor- und/oder
Nachereignis-EKG-Signalen in einem Speicher fest abgelegt
werden, d. h. so abgelegt werden, daß sie im weiteren nicht
mehr durch das zyklische Speichern überschrieben werden,
sondern statt dessen für eine spätere, genaue Auswertung und
Dokumentation zur Verfügung stehen. Auf diese Weise ist
sichergestellt, daß unabhängig vom subjektiven Empfinden des
Patienten oder dem Auftreten von Rhythmusstörungen im Schlaf
objektiv die gesuchten Ereignisse abgespeichert und
dokumentiert werden und für eine nachfolgende Diagnose zur
Verfügung stehen.
Von Vorteil ist dabei, wenn der Recorder neben einer ersten
Speichereinrichtung zum zyklischen Abspeichern der erfaßten
EKG-Signale eine zweite Speichereinrichtung zum Ablegen von
zumindest einer Rhythmusstörung zugeordneten EKG-Signalen mit
Vor- und/oder Nachereignis-EKG-Signalen aufweist. Auf diese
Weise wird sichergestellt, daß die einem Ereignis einer
Rhythmusstörung zugeordneten EKG-Signalen nicht zyklisch
überschrieben werden, womit sich ein einfacher Aufbau der
Vorrichtung bezüglich des Speichermanagements ergibt.
Um den Zeitpunkt einer aufgetretenen Herzrhythmusstörung
festzuhalten, kann der erfindungsgemäße Recorder einen
Zeitgeber zum Erzeugen einer relativen und/oder absoluten
Zeitmarke umfassen, beispielsweise einen batteriebetriebenen
Quarz-Zeitgeber oder eine Einrichtung, die ein äußeres
Zeitsignal, wie das DCF 77-Signal, empfängt. Das Zeitsignal
wird wie die einer Rhythmusstörung zugeordneten EKG-Signale
fest abgespeichert und steht für eine spätere Auswertung und
Zuordnung zur Rhythmusstörung auch zur Verfügung.
Um die bei einer Rhythmusstörung erfaßten EKG-Signale, d. h.
den einer Rhythmusstörung zugeordneten EKG-Signalen mit Vor-
und/oder Nachereignis-EKG-Signalen, einer einfachen
Archivierung oder Weitergabe der Daten zugänglich zu machen,
kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, daß die zweite
Speichereinrichtung einen auswechselbaren Speicher umfaßt.
Auf überraschend einfache Weise kann der Patient damit die
Daten beispielsweise seinem Arzt per Post zusenden, während
er den erfindungsgemäßen EKG-Recorder mit einem anderen
zweiten Speicher bestückt hat. Störanfällige
Datenübertragungen per Telefon, die teilweise aufgrund der
großen Datenmengen sehr lange dauern können, entfallen. Damit
kann die Messung über einen längeren Zeitraum aufrecht
erhalten werden, ohne daß der Patient für das Wechseln des
Speichers immer einen Arzt aufsuchen muß. Weiterhin erhält
der Arzt durch die Zusendung der Daten die Möglichkeit, eine
genauere Analyse der gespeicherten Herzrhythmusstörungen
durchzuführen und eventuell notwendige Schritte einzuleiten.
Als eine derartige zweite Speichereinrichtung kommen
beispielsweise Permanentspeicher, wie ein Serial-Flash-
Speichermodul oder ein Smart-Speichermodul in Frage, welche
den großen Vorteil haben, daß sie einfach ausgewechselt
werden können und nur einen sehr geringen Platzbedarf
aufweisen, wodurch sich die Baugröße des erfindungsgemäßen
EKG-Recorders insbesondere in der Dicke kaum erhöht.
Weiterhin sind die im genannten Speicher schon heute mit bis
zu 8 Megabyte Speichervermögen verfügbar, womit eine große
Anzahl von Ereignissen abspeicherbar und übermittelbar ist.
Um eine derartige zweite Speichereinrichtung eindeutig einem
bestimmten Patienten zuzuordnen, kann vorgesehen sein, daß in
der auswechselbaren Speichereinrichtung zusätzlich zu den
dokumentierten Herzrhythmusstörungen auch personenbezogene
Daten abgelegt sind. Somit ist es unkritisch, wenn
beispielsweise ein außen auf den Speicher aufgebrachter
Aufkleber, der den jeweiligen Patienten identifiziert,
verloren geht. Weiterhin ist für die nachfolgende
Weiterverarbeitung, beispielsweise in einem PC, es nicht mehr
notwendig, die entsprechenden Patientendaten einzugeben, sie
können wie die eigentlichen EKG-Signale statt dessen direkt
aus dem Speicher ausgelesen werden.
Um eine individuelle Adaption des Recorders an den Patienten
oder die zu untersuchende Person sicherzustellen, kann auch
vorgesehen sein, daß die personenbezogenen Daten auch
Parameter für die Aufnahme, Digitalisierung und/oder
Verarbeitung der EKG-Signale umfassen. Im Ansprechen auf die
genannten Daten stellt der Recorder dabei die Aufnahme, die
Digitalisierung oder die Verarbeitung der EKG-Signale mittels
der im zweiten Speicher abgelegten Parameter ein.
Beispielsweise kann ein Parameter zur Einstellung der
Verarbeitung der EKG-Signale je nach Bedarf Referenzwerte
umfassen, die vom erfindungsgemäßen EKG-Recorder verwendet
werden, um eine Rhythmusstörung zu identifizieren. Damit ist
es beispielsweise möglich, unterschiedliche Grenzwerte
festzulegen. Je nach Einsatzgebiet des erfindungsgemäßen EKG-
Recorders läßt sich dieser auf die gegebene Situation
einstellen. Die EKG-Signale eines austrainierten Sportlers
können damit nach unterschiedlichen Kriterien untersucht
werden im Vergleich zu den Signalen eines untrainierten
Menschen.
In einer weiteren Ausbildung der Erfindung kann auch
vorgesehen sein, daß der Recorder in einer Lernphase während
der Erfassung von EKG-Signalen zumindest einen
personenspezifischen Parameter zur individuellen Anpassung
des Recorders an den Patienten oder den zu untersuchenden
Menschen ermittelt. Auf diese Weise stellt sich der Recorder
im wesentlichen selbständig auf die zu untersuchende Person
ein, womit einerseits die aufgenommenen EKG-Signale optimiert
werden und andererseits individuelle Grenzwerte bezüglich der
EKG-Signale festgelegt werden, um eine Herzrhythmusstörung zu
identifizieren. Um die personenspezifischen Parameter nicht
immer wieder beim Starten des erfindungsgemäßen EKG-Recorders
neu ermitteln zu müssen, kann auch vorgesehen sein, daß der
Recorder zumindest einen derartig ermittelten Parameter zur
Einstellung des EKG-Recorders als personenbezogenes Datum in
der zweiten Speichereinrichtung ablegt. Wird dieser Speicher,
beispielsweise nach dem Löschen der aufgenommenen EKG-
Signale, wieder in den Recorder eingelegt, so wird der
Parameter zum Einstellen des Recorders verwenden.
Um den Recorder elektrisch und/oder mechanisch an Elektroden
anzuschließen, kann vorgesehen sein, daß die Einrichtung zur
Aufnahme von analogen EKG-Signalen eine lösbare Druckknopf-
Anschlußeinrichtung umfaßt. Eine derartige Verbindung der
Elektroden mit dem Recorder vereinfacht insbesondere die
Handhabung. Zuerst werden die Elektroden mittels einer
Klebetechnik am Körper der zu untersuchenden Person befestigt
und danach der Recorder einfach mittels der Druckknopf-
Anschlußeinrichtung auf die Elektroden aufgedrückt. Dies
bedeutet, daß die Elektroden in einer Entfernung voneinander
angebracht sein können, die im wesentlichen durch das Ausmaß
des Recorders vorgegeben ist, wodurch sich insbesondere
Verfälschungen oder Störungen des EKG-Signals durch
Muskelaktionspotentiale, beispielsweise durch die Bewegung
der Beine, verringern. Eine derartige Vorrichtung hat
weiterhin den Vorteil, daß die Elektroden mehrere Meßperioden
am Körper verbleiben können.
In einer weiteren Ausbildung der Erfindung können
elektronische Bauteile und/oder Leiterbahnen zumindest
abschnittsweise auf einer flexiblen Folie aufgebracht sein,
womit sich die Möglichkeit einer besonderen Gestaltung des
erfindungsgemäßen EKG-Recorders ergibt. Zusammen mit der
heute üblichen SMD-Bauweise von elektronischen Schaltungen
kann ein erfindungsgemäßer EKG-Recorder bereitgestellt
werden, welcher eine sehr geringe Bauhöhe aufweist, wobei
weiterhin durch die flexible Folie eine körperanpaßbare Form
bereitgestellt wird.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der
Recorder im Inneren einer wasserdichten Hülle angeordnet,
wobei die Elektroden an der äußeren Oberfläche der Hülle
umfaßt sind und sich Verbindungselemente durch die Hülle
hindurch erstrecken, so daß sie mit dem Recorder verbunden
werden können. Hierdurch wird eine noch geringere Bauhöhe der
erfindungsgemäßen Vorrichtung bereitgestellt, wodurch
beispielsweise ein im Bereich der Brust angebrachter
erfindungsgemäßer Recorder nicht aufträgt und damit im
wesentlichen durch die Kleidung hindurch nicht sichtbar ist.
Weiterhin können die zu untersuchenden Personen mit
angebrachtem, tragbarem EKG-Recorder mit Wasser in Kontakt
kommen, beispielsweise duschen oder baden, ohne daß die
Untersuchung unterbrochen werden muß oder Gefahr für einen
elektrischen Kurzschluß besteht.
Um eine Datenübertragung, beispielsweise zu einem PC,
bereitzustellen, kann der erfindungsgemäße Recorder eine
Datenschnittstelle umfassen, beispielsweise eine USB-
Schnittstelle. Weiterhin kann, wie obenstehend schon als
vorteilhaft erläutert, auch vorgesehen sein, daß die
Schnittstelle eine Funkschnittstelle zu einem Telefon umfaßt,
wodurch in einer Gefahrensituation, beispielsweise bei einem
Herzinfarkt automatisch Hilfe herbeigerufen werden kann. In
diesem Sinne kann die Schnittstelle eine solche sein, welche
sich allgemein zur Einführung eines Signals in ein
Signalübertragungsmedium eignet.
Um eine genauere Analyse der EKG-Signale durchzuführen, kann
auch vorgesehen sein, daß der Recorder zur Erfassung von EKG-
Signalen auf mehreren Kanälen mit mehr als zwei Elektroden
eingerichtet ist. Die Erfassung mehrerer EKG-Kanäle weist
weiterhin den Vorteil auf, daß vom Recorder automatisch zur
Erfassung der EKG-Signale der Kanal ausgewählt werden kann,
welcher das beste Signal-Rausch-Verhältnis aufweist, was
insbesondere auch die Aussagefähigkeit der nachfolgenden
Datenverarbeitung verbessert.
Um den Status des erfindungsgemäßen EKG-Recorders nach außen
sichtbar zu machen, kann vorgesehen sein, daß eine
Einrichtung zur optischen und/oder akustischen Anzeige der
Betriebszustände umfaßt ist. Hierbei kann beispielsweise
optisch über LEDs die Anzahl der schon abgespeicherten
Rhythmusstörungen gezeigt werden oder akustisch ein Signal
abgegeben werden, wenn der Speicher zur Speicherung einer
Herzrhythmusstörung zugeordneten EKG-Signalen voll ist und
keine weiteren Ereignisse mehr fest abgespeichert werden
können.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß der Patient auch manuell
eine Aufzeichnung startet kann, die nicht zyklisch
überschrieben wird und somit einer späteren Auswertung zur
Verfügung steht. Um aus dem Gehäuse herausragende
Bedienungselemente zu vermeiden, kann vorgesehen sein, daß
der Recorder mittels eines im Gehäuse angeordneten
Klopfsensors triggerbar ist.
Die Erfindung wird im folgenden durch das Beschreiben einiger
Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beiliegende
Zeichnung erläutert, wobei
Fig. 1 im Blockschaltbild einen erfindungsgemäße EKG-Recorder
darstellt.
Ein EKG-Recorder, insbesondere ein tragbarer EKG-Recorder,
gemäß der Erfindung umfaßt eine Einrichtung 1 zur Aufnahme
von analogen EKG-Signalen, siehe Fig. 1. Diese Einrichtung
besteht im wesentlichen aus der Schnittstelle zum Anschluß
der Elektroden, wobei je nach Ausführungsform ein
Eingangsverstärker sowie ein Filter zur Störunterdrückung
umfaßt sein kann.
Weiterhin weist der erfindungsgemäße EKG-Recorder eine
Einrichtung 2 zum Digitalisieren der aufgenommenen Signale
und zumindest eine Speichereinrichtung zum zyklischen
Speichern der digitalisierten EKG-Signale auf. Dabei werden
in einen vorgegebenen Speicherbereich digitalisierte Werte
abgelegt, wobei nach Erreichen des Speicherendes wieder von
vorne begonnen wird, d. h. die zuerst gespeicherten Werte des
vorhergehenden Zyklus' werden überschrieben.
Erfindungsgemäß umfaßt der EKG-Recorder ferner eine
Einrichtung 4 zur Datenverarbeitung in Echtzeit, wobei diese
Einrichtung zum Erkennen einer Herzrhythmusstörung
ausgebildet ist.
In einer Ausführungsform der Erfindung umfaßt der Recorder
einen Prozessor mit integriertem 10-Bit A/D-Konverter 2,
einem vom Prozessortakt unabhängigen Oszillator für einen
Zeitgeber und ein internes RAM mit einer Größe von 4 kByte.
In der beschriebenen, aber die Erfindung nicht beschränkende
Ausführungsform wird von dem gewandelten 10 Bit-Wert nur ein
Byte abgespeichert. Das interne RAM wird als zyklischer
Speicher 3 verwendet, wobei durch den einstellbaren Zeitgeber
6 vorgegeben mit einer Abtastrate von 100-200 Hz die
aufgenommenen EKG-Signale analog-digital gewandelt werden, so
daß in den zyklischen Speicher etwa 20 bis 40 Sekunden
eingeschrieben wird. Die Einrichtung 4 zur
programmgesteuerten Datenverarbeitung in Fig. 1 umfaßt dabei
eine CPU 4', auf welcher eine im ROM 4" abgelegte Software
abläuft. Der für die Datenverarbeitung benötigte
Arbeitsspeicher wird durch das RAM 4''' bereitgestellt. In
einem ROM ist die Software zur Datenverarbeitung der erfaßten
EKG-Signale abgelegt. Das ROM 4" ist als EEPROM ausgeführt,
so daß ein Wechsel des Programms je nach Anwendungsbedarf
schnell und einfach möglich ist. Während der Digitalisierung
der analogen EKG-Signale wird der Prozessor 4' über den
Zeitgeber 6 abgeschaltet, damit keine Störungen der
Analogsignale während der Wandlung auftreten. Damit läuft die
Datenverarbeitung jeweils zu Zeitpunkten ab, an denen gerade
keine A/D-Wandlung stattfindet.
Nach dem Erkennen einer Herzrhythmusstörung werden die diesem
Ereignis zugeordneten EKG-Signale zusammen mit Vor- und/oder
Nachereignis-EKG-Signalen in einem Speicher fest abgelegt, d. h.
die im internen RAM 3 abgespeicherten Werte eines
Speicherzyklus' werden in der beschriebenen Ausführungsform
in einer zweiten Speichereinrichtung 5 abgelegt. Zur
Identifizierung des Zeitpunktes, an dem die bestimmte
Herzrhythmusstörung aufgetreten ist, wird zusätzlich zu den
einer Herzrhythmusstörung zugeordneten EKG-Signalen eine über
den Zeitgeber 6 ermittelte Zeitmarke im zweiten Speicher 5
mit abgelegt.
In der beschriebenen Ausführungsform der Erfindung umfaßt
diese zweite Speichereinrichtung 5 einen auswechselbaren
Speicher, wie z. B. ein Serial-Flash-Speichermodul oder ein
Smart-Speichermodul, welches aus dem Gerät entnehmbar ist. Je
nach spezieller Ausführungsform ist hierfür entweder das
Gehäuse des Gerätes zu öffnen oder das als Chipkarte
ausgeführte Speichermodul einfach aus einem zugeordneten
Schlitz im Gehäuse entnehmbar. Das beispielhafte verwendete
Serial-Flash-Modul besitzt eine Speicherkapazität von 256 kByte,
so daß etwa 60 erkannte Ereignisse abgelegt werden
können. Diese betriebsspannungsunabhängigen Speichermodule
dienen zur Weitergabe und/oder zur Archivierung der
aufgenommenen Daten. Die fest abgespeicherten EKG-Signale
können auf diese Weise einfach über ein entsprechendes
Lesegerät am PC eingelesen und einer genaueren Analyse
unterzogen werden.
Auf dem Speichermodul können vor dem Einsetzen in dem
erfindungsgemäßen EKG-Recorder patientenspezifische Daten
abgespeichert werden. In einer bestimmten Ausführungsform der
Erfindung betrifft dies sowohl persönliche Daten, wie Name
oder Patientennummer, als auch Parameter für die Einstellung
der Aufzeichnung, d. h. beispielsweise Abtastgeschwindigkeit,
Verstärkung, oder Parameter zur automatischen
Herzrhythmusstörung-Erkennung. Nach dem Einsetzen des
Speichermoduls liest der Recorder die entsprechenden
Parameter für die Daten-Aufzeichnung und stellt sich auf
diese Art und Weise automatisch ein.
Umgekehrt ist es jedoch auch möglich, daß der
erfindungsgemäße EKG-Recorder in einer Art "Lernphase"
während der Erfassung von EKG-Signalen personenspezifische
Parameter zur individuellen Anpassung des Recorders
ermittelt. Beispielsweise kann der Recorder nach dem Start
der Erfassung den Bereich der auftretenden Eingangssignale
ermitteln und die Verstärkung oder den Offset für die A/D-
Wandlung entsprechend setzen. Weiterhin sind Referenzwerte zu
nennen, welche der Recorder im Rahmen des Erkennens einer
Herzrhythmusstörung verwendet. Damit wird der Algorithmus zum
Erkennen der Herzrhythmusstörung speziell auf die jeweilig zu
untersuchende Person oder die Untersuchungsart eingestellt.
Die Software erfaßt damit die normalen EKG-Daten der zu
untersuchenden Person, um danach auf Abweichungen von diesen
Referenzwerten entsprechend zu reagieren. Der Recorder kann
zumindest einen Teil der ermittelten personenspezifischen
Daten in der beschriebenen zweiten Speichereinrichtung 5
ablegen.
Die Verbindung des Recorders mit den am Patienten befestigten
EKG-Elektroden wird in der beschriebenen Ausführungsform über
eine lösbare Druckknopf-Anschlußeinrichtung realisiert. Dabei
umfassen der Recorder und die jeweilige Elektrode Abschnitte,
die zusammen eine Druckknopfbefestigung ergeben. Dabei sind
in der beschriebenen beispielhaften Ausführungsform auf dem
Gehäuse zwei derartige Abschnitte in einem Abstand von 5 cm
angeordnet. Zwei passende Elektroden werden dann am Körper
des Patienten in einem entsprechenden Abstand befestigt und
der Recorder über die beschriebene Druckknopf-
Anschlußeinrichtung daran befestigt. Diese mechanische
Verbindung erlaubt weiterhin den elektrischen Zusammenschluß
von Recorder und Elektroden. Um den Recorder am Körper des
Patienten zusätzlich zu fixieren, kann weiterhin eine
chirurgische Folie übergeklebt sein, die flüssigkeitsdicht,
aber atmungsaktiv ist.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung können
elektronische Bauteile sowie Leiterbahnen auf einer flexiblen
Folie aufgebracht sein. Die so angeordnete Elektronik des
Recorders wird in das Innere einer wasserdichten Hülle
eingebracht und an Elektroden an der äußeren Oberfläche der
Hülle mittels Verbindungen, die sich in das Innere der Hülle
hinein erstrecken, angeschlossen. Bei einer Anwendung wird
die Hülle mit dem Recorder in ihrem Inneren und den
Elektroden an ihrem Äußeren mittels einer Klebung am
Patienten befestigt werden. Zum Schluß kann wieder eine
chirurgische Folie übergeklebt werden.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfaßt der
EKG-Recorder eine USB-Schnittstelle, über welche die erfaßten
Signale beispielsweise an einen PC zur Weiterverarbeitung
übertragen werden.
Der erfindungsgemäße EKG-Recorder umfaßt je nach
Ausführungsform eine optische und/oder akustische
Anzeigeeinrichtung, mit welcher Betriebszustände dargestellt
werden können. Beispielsweise wird angezeigt, daß die zweite
Speichereinrichtung zur Aufnahme der einer
Herzrhythmusstörung zugeordneten EKG-Werte vollständig
beschrieben wurde und ausgewechselt werden muß.
Der EKG-Recorder kann auch manuell zum Abspeichern einer
vorbestimmten Zeitdauer von EKG-Signalen veranlaßt werden.
Hierfür umfaßt der Recorder einen Sensor im Inneren des
Gehäuses, welcher auf Erschütterungen anspricht. Zum Starten
des Recorders muß der Patient somit nur kurz auf das Gehäuse
klopfen, um die notwendige Erschütterung und damit die
zyklische Speicherung der EKG-Werte auszulösen.
Der EKG-Recorder ist zum Erfassen von EKG-Signalen aus
mehreren Kanälen eingerichtet. Zu diesem Zweck weist die
Aufnahmeeinrichtung 1 zusätzlich einen Multiplexer auf, mit
welchem die verschiedenen Kanäle dem A/D-Wandler 2 zugeführt
werden. Je nach Betriebsmodus werden dabei die EKG-Signale
aus allen Kanälen abgespeichert und einer Datenverarbeitung
unterzogen, oder das Gerät ermittelt automatisch den Kanal
mit dem größten Signal-Rausch-Verhältnis und benutzt die EKG-
Signale dieses Kanals zum Abspeichern und zur
Datenverarbeitung.
Claims (22)
1. EKG-Recorder, insbesondere ein tragbarer EKG-Recorder,
umfassend
- - eine Einrichtung zur Aufnahme von analogen EKG- Signalen,
- - eine Einrichtung zum Digitalisieren der aufgenommenen Signalen und
- - zumindest eine Speichereinrichtung zum zyklischen Speichern der digitalisierten EKG-Signale,
2. EKG-Recorder nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet, daß
die Datenverarbeitungseinrichtung zum Erkennen einer
Herz-Rhythmusstörung ausgebildet ist.
3. EKG-Recorder nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Recorder nach dem Erkennen einer Rhythmusstörung die
diesem Ereignis zugeordneten EKG-Signale zusammen mit
Vor- und/oder Nachereignis-EKG-Signalen in einem
Speicher fest ablegt.
4. EKG-Recorder nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Recorder neben der ersten Speichereinrichtung zum
zyklischen Abspeichern der erfaßten EKG-Signale eine
zweite Speichereinrichtung zum Ablegen von zumindest
einer Rhythmusstörung zugeordneten EKG-Signalen mit Vor-
und/oder Nachereignis-EKG-Signalen aufweist.
5. EKG-Recorder nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Recorder einen Zeitgeber zum Erzeugen einer
relativen und/oder absoluten Zeitmarke umfaßt.
6. EKG-Recorder nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zweite Speichereinrichtung einen auswechselbaren
Speicher umfaßt.
7. EKG-Recorder nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die auswechselbare Speichereinrichtung ein
Permanentspeicher wie ein Serial Flash-Speichermodul
oder ein Smart-Speichermodul umfaßt.
8. EKG-Recorder nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
in der auswechselbaren Speichereinrichtung zusätzlich
personenbezogene Daten abgelegt sind.
9. EKG-Recorder nach Anspruch 6, 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Recorder in Ansprechen auf die in der zweiten
Speichereinrichtung abgelegten personenbezogenen Daten
Parameter für die Aufnahme, Digitalisierung und/oder
Verarbeitung der EKG-Signale einstellt.
10. EKG-Recorder nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Recorder in einer Lernphase während der Erfassung
von EKG-Signalen zumindest einen personenspezifischen
Parameter zur individuellen Anpassung des Recorders an
den Patienten ermittelt.
11. EKG-Recorder nach einem der Ansprüche 6 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Recorder den zumindest einen ermittelten Parameter
als personenbezogenes Datum in der zweiten
Speichereinrichtung ablegt.
12. EKG-Recorder nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zur Aufnahme von analogen EKG-Signalen
eine lösbare Druckknopf-Anschlußeinrichtung umfaßt, mit
welcher der Recorder elektrisch und/oder mechanisch an
Elektroden angeschlossen ist.
13. EKG-Recorder nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
elektronische Bauteile und/oder Leiterbahnen zumindest
abschnittsweise auf einer flexibler Folie aufgebracht
sind.
14. EKG-Recorder nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Recorder zumindest abschnittsweise im Innern einer
wasserdichten Hülle angeordnet ist,
wobei die Hülle an ihrer äußeren Oberfläche Elektroden
umfaßt, die mit dem Recorder verbunden sind.
15. EKG-Recorder nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine Schnittstelle zur Datenübertragung umfaßt ist.
16. EKG-Recorder nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Recorder zur Erfassung von EKG-Signalen auf mehreren
Kanälen eingerichtet ist.
17. EKG-Recorder nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine Einrichtung umfaßt ist, die Betriebszustände
optisch und/oder akustisch anzeigt.
18. EKG-Recorder nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das feste Abspeichern von EKG-Signalen von außen
startbar ist, wobei der Recorder einen Klopfsensor
umfaßt.
19. Verfahren zum Betrieb eines EKG-Recorder, insbesondere
eines EKG-Recorder gemäß den Ansprüchen 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schritte umfaßt sind
- - Aufnahme eines analogen EKG-Signals
- - Digitalisieren des analogen EKG-Signals,
- - zyklisches Speichern von EKG-Signalen und
- - Verarbeitung der erfaßten Signale.
20. Verfahren nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Datenverarbeitung das Erkennen einer Herz-
Rhythmusstörung einschließt.
21. Verfahren nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Erkennen einer aktuellen Herz-Rhythmusstörung eines
Patienten die Schritte umfaßt
- - Ermitteln von patientenspezifischen EKG- Referenzwerten in einem Lernmodus
- - Vergleich der aktuell erfaßten Daten mit den ermittelten Referenzwerten.
22. Verfahren nach einem der Anspruchsansprüchen 18 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere EKG-Kanäle erfaßt werden, wobei der Kanal mit
dem besten Signal-Rauschverhältnis ermittelt wird und
die EKG-Signale des ermittelten Kanals verarbeitet und
abspeichert werden.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29924092U DE29924092U1 (de) | 1999-02-10 | 1999-02-10 | EKG-Recorder |
| DE19905458A DE19905458A1 (de) | 1999-02-10 | 1999-02-10 | EKG-Recorder |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19905458A DE19905458A1 (de) | 1999-02-10 | 1999-02-10 | EKG-Recorder |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19905458A1 true DE19905458A1 (de) | 2000-09-07 |
Family
ID=7897013
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19905458A Withdrawn DE19905458A1 (de) | 1999-02-10 | 1999-02-10 | EKG-Recorder |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE19905458A1 (de) |
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| CN100444784C (zh) * | 2004-02-27 | 2008-12-24 | 皇家飞利浦电子股份有限公司 | 用于监测、分析和通信生理状态的可佩带的无线装置 |
| US7904133B2 (en) | 2004-02-27 | 2011-03-08 | Koninklijke Philips Electronics N.V. | Wearable wireless device for monitoring, analyzing and communicating physiological status |
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Legal Events
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |