DE19904897C1 - Endoskopfräse - Google Patents
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Abstract
Um das Arbeiten mit einer Endoskopfräse (10) mit einem Sichtendoskop beobachten zu können, schlägt die Erfindung vor, die Endoskopfräse (10) als Umfangsfräse und mit einem Fräsfenster an einer Stelle eines Umfangs eines Fräsergehäuses (12) auszubilden. Zum Entfernen abgetragenen Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. schlägt die Erfindung vor, zwei Spülleitungen (28, 30) in einer Fräserwelle (14) über eine feststehende Quernut (42) am proximalen Stirnende des Fräswerkzeugs (18) zu verbinden, wenn sich ein Spanraum (20) des Fräswerkzeugs (18) außerhalb des Fräsfensters befindet (Figur 2).
Description
Die Erfindung betrifft eine Endoskopfräse nach der Gattung des Anspruchs 1.
Aus der US 53 83 884 ist eine Endoskopfräse bekannt. Sie weist ein
Fräswerkzeug auf, das über eine Antriebswelle rotierend antreibbar an einem
proximalen Ende eines Endoskoprohrs (Kanüle) angebracht ist. Die bekannte
Endoskopfräse ist als Umfangsfräse ausgebildet. Der Abtrag des Gewebes,
Knochenmaterials oder dgl. erfolgt am Umfang, der mit einem von der
Endoskopfräse separaten Sichtendoskop beobachtbar ist. Eine Abführung von
mit dem Fräswerkzeug abgetragenem Gewebe, Knochenmaterial oder dgl. aus
dem behandelten Körper ist durch einen ringförmigen Zwischenraum zwischen
dem Endoskoprohr und der in dem Endoskoprohr drehbar einliegenden
Antriebswelle hindurch möglich, der ringförmige Zwischenraum bildet eine
Spülleitung der bekannten Endoskopfräse. Die Spülleitung der bekannten
Endoskopfräse hat den Nachteil, dass stets eine Verbindung von der Frässtelle
im Innern des behandelten Körpers nach außen besteht, so dass Flüssigkeiten
oder Gase aus dem behandelten Körper austreten und u. U. unerwünscht Stoffe
von außen in den behandelten Körper gelangen können.
Aus der US 55 69 178 ist eine Fettabführeinrichtung zum Abführen von Fett aus
einem Körper bekannt. Die Fettabführeinrichtung weist einen Schneckenförderer
auf, der rotierend antreibbar in einer Kanüle einliegt. Durch eine doppelwandige
Kanülenwand kann ein flüssiges Fettauflösungsmittel einer Behandlungsstelle im
Körper zugeführt werden, eine Absaugung des verflüssigten Fetts erfolgt durch
die Kanüle hindurch. Auch die bekannte Fettentfernungseinrichtung hat den
Nachteil, dass durch ihre Kanüle hindurch die Behandlungsstelle im behandelten
Körper mit der Körperumgebung in Verbindung steht.
Aus der US 54 37 630 ist eine Endoskopfräse mit einem Umfangsfräser bekannt,
die ebenfalls die Absaugung mit dem Fräswerkzeug abgetragenen Gewebes,
Knochenmaterials oder dgl. aus dem behandelten Körper zwischen einer
Antriebswelle und einem Endoskoprohr hindurch ermöglicht. Auch hier besteht
beständig eine Verbindung mit der Frässtelle im Innern des Körpers und dem
Äußeren.
Aus der US 3 732 858 ist schließlich eine Endoskopfräse mit einem
Umfangsfräser bekannt, die einen doppelwandigen Schaft aufweist, in dem das
Fräswerkzeug drehbar gelagert ist. Ein ringförmiger Zwischenraum zwischen
Außen- und Innenwand der doppelwandigen Kanüle bildet eine Spülleitung
(Zuleitung) und ein Innenraum innerhalb der Innenwand der doppelwandigen
Kanüle bildet eine zweite Spülleitung (Rückleitung). Durch die Zuleitung kann
einer Frässtelle eine Spülflüssigkeit zugeführt werden, die mit dem Fräswerkzeug
abgetragenes Material durch die Rückleitung von der Frässtelle wegfördert. Auch
bei dieser Endoskopfräse besteht beständig eine Verbindung zwischen der
Frässtelle im Innern des Körpers und dem Äußeren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Endoskopfräse vorzuschlagen,
die zwar eine Abfuhr abgetragenen Gewebes, Knochenmaterials oder dgl.
ermöglicht, jedoch keine Verbindung von der Frässtelle im behandelten Körper
nach außen herstellt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale gemäß Anspruch 1
gelöst. Die Spüleinrichtung der erfindungsgemäßen Endoskopfräse weist außer
der Rückleitung zum Entfernen mit dem Fräswerkzeug abgetragenen Gewebes,
Knochenmaterials oder dgl. aus dem behandelten Körper eine weitere
Spülleitung auf, die als Zuleitung zum Zuführen einer Spülflüssigkeit zum
Fräswerkzeug und damit an die Frässtelle dient. Des weiteren weist die
Spüleinrichtung der erfindungsgemäßen Endoskopfräse eine Spülsteuerung auf,
die die Spülung unterbricht, wenn sich die Schneide des Fräswerkzeugs und ein
in Rotationsrichtung des Fräswerkzeugs vor der Schneide befindlicher Spanraum
in einem Fräsfenster befinden. Der Spanraum vor der Schneide dient zum einen
der Ausbildung der Schneide, zum anderen gelangt das von der Schneide
abgetrennte Gewebe, Knochenmaterial oder dgl. in den Spanraum. Durch die
Spülsteuerung erfolgt die Spülung nur dann, wenn sich die Schneide des
Fräswerkzeugs und der vor ihr befindliche Spanraum außerhalb des Fräsfensters
befinden. Die Spülsteuerung verhindert, dass eine Verbindung vom behandelten
Körper durch die Endoskopfräse nach außen entsteht. Die Spülsteuerung
vermeidet, dass durch die Endoskopfräse hindurch Flüssigkeit oder Gas aus dem
behandelten Körper austritt. Die Spülsteuerung verhindert insbesondere, dass
Kohlendioxid, mit dem ein Körper während eines endoskopischen Eingriffs
oftmals beaufschlagt wird, durch die Endoskopfräse entweicht.
Da die erfindungsgemäße Endoskopfräse als Umfangsfräse ausgebildet ist,
erfolgt der Abtrag des Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. am Umfang und ist
mit einem von der Endoskopfräse separaten Sichtendoskop beobachtbar. Ggf.
kann auch die Endoskopfräse eine Sichteinrichtung, beispielsweise mit
Glasfasern, aufweisen, mit der die Abtragsstelle am Umfang der Endoskopfräse
sichtbar ist.
Das Fräswerkzeug der erfindungsgemäßen Endoskopfräse ist in einem
rohrförmigen Fräsergehäuse aufgenommen, das ein Fräsfenster an einer Stelle
seines Umfangs aufweist. Wegen der Beobachtbarkeit des Abtrags des
Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. weist die erfindungsgemäße
Endoskopfräse vorzugsweise ausschließlich ein einziges Fräsfenster auf. Das
Fräsfenster ist eine beispielsweise schlitzförmige Öffnung im Fräsergehäuse, die
bei rotierendem Fräswerkzeug von einer Schneide des Fräswerkzeugs
überstrichen wird und in der der Abtrag des Gewebes, Knochenmaterials oder
dgl. erfolgt. Durch das Fräsfenster wird die Stelle des Abtrags des Gewebes,
Knochenmaterials oder dgl. begrenzt und dadurch ein gezielter Abtrag von
Gewebe, Knochenmaterial oder dgl. ermöglicht oder zumindest vereinfacht. Des
weiteren bildet ein Rand des Fräsfensters eine Gegenfläche, an der das
abzutragende Gewebe oder dgl. anliegt, während es von der Schneide des
Fräswerkzeugs abgetrennt wird. Eine solche Gegenfläche vereinfacht
insbesondere den Abtrag von Gewebe oder dgl., also von weichem Material.
Auch wenn das Fräsergehäuse üblicherweise aus einem steifen Material wie
Stahl besteht, ist auch die Verwendung eines flexiblen Materials wie
beispielsweise die Hülle einer flexiblen Welle als Fräsergehäuse denkbar.
Insbesondere verlaufen die Spülleitungen innerhalb des Fräsergehäuses und
vorzugsweise durch das Fräswerkzeug und/oder eine Antriebswelle des
Fräswerkzeugs hindurch.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Spülsteuerung nach Art einer
Drehschiebersteuerung ausgebildet, wobei das Fräswerkzeug den Drehschieber
bildet. Die beiden Spülleitungen verlaufen durch das Fräswerkzeug hindurch und
münden exzentrisch an dessen Stirnfläche. Die Stirnfläche des Fräswerkzeugs
liegt an einem Verschlussstopfen oder dgl. an, der drehfest in das proximale
Ende des rohrförmigen Fräsergehäuses eingesetzt ist. Im Verschlussstopfen ist
ein Querkanal angebracht, durch den die beiden Spülleitungen in einer
bestimmten Winkelstellung des Fräswerkzeugs miteinander kommunizieren. Der
Querkanal ist in bezug auf das Fräsfenster so angeordnet, dass die beiden
Spülleitungen nur dann kommunizieren, wenn sich die Schneide des
Fräswerkzeugs und der vor ihre befindliche Spanraum außerhalb des
Fräsfensters befinden. Diese Art der Spülsteuerung hat den Vorteil, dass sie
einfach ist, und dass sie außer dem ohnehin rotierenden Fräswerkzeug keine
beweglichen Teile aufweist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Endoskopfräse in Ansicht;
Fig. 2 einen Achsschnitt der Endoskopfräse aus Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt entlang Linie III-III in Fig. 2; und
Fig. 4 einen Querschnitt entlang Linie IV-IV in Fig. 2 in größerem Maßstab.
Die in der Zeichnung dargestellte, insgesamt mit 10 bezeichnete Endoskopfräse
weist ein Endoskoprohr 12 auf, in dem eine Antriebswelle 14 drehbar gelagert ist.
Das Endoskoprohr 12 bildet ein Fräsergehäuse 12 der Endoskopfräse 10. An
einem distalen Ende des Endoskoprohrs 12 steht ein im Durchmesser verjüngter,
mit der Antriebswelle 14 einstückiger Wellenstummel 16 aus dem Endoskoprohr
12 vor. Der Wellenstummel 16 dient zum Einspannen in einen nicht dargestellten
Antriebsmotor für die Endoskopfräse 10.
Ein proximales Ende der Antriebswelle 14 ist als Umfangsfräswerkzeug 18
ausgebildet, in das die Antriebswelle 14 einstückig und mit unverändertem
Durchmesser übergeht. Zur Ausbildung als Fräswerkzeug 18 ist das proximale
Ende der Antriebswelle 14 mit einem zylindrischen Spanraum 20 versehen, der
nach Art einer Nut achsparallel und exzentrisch im Fräswerkzeug 18 angebracht
ist. Die Exzentrizität des Spanraums 20 ist so groß, daß der Spanraum 20 an
einer Stelle seines Umfangs an einer Mantelfläche des Fräswerkzeugs 18 offen
ist. Eine vom Spanraum 20 gebildete, in Drehrichtung des Fräswerkzeugs 18
hintere Kante an einer Mantelfläche des Fräswerkzeug 18 bildet eine Schneide
22 des Fräswerkzeugs 18 (Fig. 4). Das Fräswerkzeug 18 ist also ein Umfangs-
oder Walzenfräswerkzeug mit einer Schneide 22.
Im Bereich des Fräswerkzeugs 18 ist ein achsparallel verlaufender Schlitz in dem
das Fräsergehäuse bildenden Endoskoprohr 12 angebracht, der ein Fräsfenster
24 bildet. Im übrigen ist das Fräswerkzeug 18 vollständig vom Endoskoprohr 12
umschlossen. Ein Abtrag von Gewebe, Knochenmaterial oder dgl. in einem
menschlichen oder tierischen Körper erfolgt ausschließlich im Fräsfenster 24. Ein
Rand 26 des Fräsfensters 24 bildet eine Gegenfläche zur Schneide 22, an der
sich beispielsweise Gewebe beim Abtrennen mit der Schneide 22 abstützt.
Die Antriebswelle 14 weist zwei Spülleitungen 28, 30 auf, von denen eine eine
Zuleitung 28 und die andere eine Rückleitung 30 bildet. Die Spülleitungen 28, 30
durchsetzen die Antriebswelle 14 achsparallel. Die Zuleitung 28 geht durch das
Fräswerkzeug 18 hindurch und mündet am proximalen Stirnende, die Rückleitung
30 mündet in den Spanraum 20, der seinerseits bis an das proximale Stirnende
des Fräswerkzeugs 18 reicht. Distale Enden der Spülleitungen 28, 30 sind radial
nach außen geführt und münden in je eine Spülnut 32, die umlaufend in der
Antriebswelle 14 angebracht sind, wobei die Spülnuten 32 der Zu- und der
Rückleitung 28, 30 axial versetzt nebeneinander angeordnet sind. Über die
Spülnuten 32 kommunizieren die Spülleitungen 28, 30 mit Anschlußstutzen 34,
die in das Endoskopierohr 12 eingesetzt sind.
Das proximale Ende des Endoskoprohrs 12 ist mit einem Verschlußstopfen 36
dicht verschlossen, an dessen dem Fräswerkzeug 18 zugewandter Stirnfläche 38
das Fräswerkzeug 18 mit seiner Stirnfläche 40 abdichtend anliegt. In der dem
Fräswerkzeug 18 zugewandten Stirnfläche 38 des Verschlußstopfens 36 ist als
Querkanal eine Quernut 42 (Spülsteuerung) angebracht. Die Quernut 42 verläuft in einem rechten
Winkel in Bezug auf das Fräsfenster 24 (vgl. Fig. 4). Die Quernut 42 wirkt mit
den Spülkanälen 28, 30 zusammen und bildet eine Spülsteuerung: Bei einer
bestimmten Winkelstellung der Antriebswelle 14 in Bezug auf das Endoskoprohr
12 oder genauer in Bezug auf das Fräsfenster 24 mündet die Zuleitung 28
unmittelbar und die Rückleitung 30 mittelbar durch den Spanraum 20 hindurch in
die Quernut 42, d. h. die beiden Spülleitungen 28, 30 sind über die Quernut 42
miteinander verbunden. Durch den einen Anschlußstutzen 34 und die Zuleitung
28 zugeführte Spülflüssigkeit gelangt in den Spanraum 20 und fließt aus diesem
durch die Rückleitung 30 und den anderen Anschlußstutzen 34 wieder aus. Mit
der Schneide 22 des Fräswerkzeugs 18 abgetragenes Gewebe, Knochenmaterial
oder dgl., das nach dem Abtrennen zunächst in den Spanraum 20 gelangt, wird
aus dem Spanraum 20 und aus dem behandelten Körper entfernt. Wird die
Antriebswelle 14 aus dieser Winkelstellung verdreht, münden die Spülleitungen
28, 30 bzw. der Spanraum 20 nicht mehr in die Quernut 42, sondern werden von
der Stirnfläche 38 des Verschlußstopfens 36 verschlossen. Eine Spülung findet
somit zweimal während jeder Umdrehung der Antriebswelle 14 statt. Durch den in
Bezug auf das Fräsfenster 24 rechtwinkligen Verlauf der Quernut 42 ist die
Spülung unterbrochen, wenn sich der Spanraum 20 und die Schneide 22 im
Bereich des Fräsfensters 24 befinden. Es wird dadurch verhindert, daß
beispielsweise in den endoskopierten Körper eingebrachtes Kohlendioxid durch
die Spülleitungen 28, 30 aus dem Körper entweicht.
Claims (5)
1. Endoskopfräse zum Abtragen menschlichen oder tierischen Gewebes,
Knochenmaterials im Körper, mit einem rotierend antreibbaren Fräswerkzeug,
wobei die Endoskopfräse als Umfangsfräser ausgebildet und das Fräswerkzeug
in einem rohrförmigen Fräsergehäuse aufgenommen ist, das ein Fräsfenster an
seinem Umfang aufweist, und wobei die Endoskopfräse eine Spüleinrichtung mit
zwei Spülleitungen aufweist, die zu einem Spanraum des Fräswerkzeugs führen
und deren eine als Zuleitung zum Zuführen von Spülflüssigkeit zum
Fräswerkzeug und deren andere als Rückleitung zum Entfernen von mit dem
Fräswerkzeug abgetragenem Gewebe, Knochenmaterial aus dem behandelten
Körper dient, dadurch gekennzeichnet, dass die Endoskopfräse (10) eine
Spülsteuerung (42) aufweist, die zumindest entweder die Zuleitung (28) oder die
Rückleitung (30) sperrt, wenn sich der Spanraum (20) in Rotationsrichtung des
Fräswerkzeugs (18) im Fräsfenster (24) befindet.
2. Endoskopfräse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Endoskopfräse (10) nur ein Fräsfenster (24) aufweist.
3. Endoskopfräse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Spülleitungen (28, 30) innerhalb des Fräsergehäuses (12) verlaufen.
4. Endoskopfräse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Spülleitungen (28, 30) im Fräswerkzeug (10) und/oder in einer Antriebswelle (14)
des Fräswerkzeugs (18) verlaufen.
5. Endoskopfräse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Spülsteuerung einen nicht-drehenden Querkanal (42) aufweist, der an einer
Stirnseite (40) des Fräswerkzeugs (18) angeordnet ist und der in Abhängigkeit
von einer Winkelstellung des Fräswerkzeugs (18) im Fräsergehäuse (12) mit den
Spülleitungen (28, 30) kommuniziert, wobei der Querkanal (42) mit den
Spülleitungen (28, 30) kommuniziert, wenn sich der Spanraum (20) des
Fräswerkzeugs (18) nicht im Fräsfenster (24) befindet, und wobei der Querkanal
(42) nicht mit den Spülleitungen (28, 30) kommuniziert, wenn sich der Spanraum
(20) des Fräswerkzeugs (18) im Fräsfenster (24) befindet.
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2008145380A1 (de) * | 2007-05-31 | 2008-12-04 | Gebr. Brasseler Gmbh & Co. Kg | Chirurgisches instrument sowie verfahren zu dessen herstellung |
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| US3732858A (en) * | 1968-09-16 | 1973-05-15 | Surgical Design Corp | Apparatus for removing blood clots, cataracts and other objects from the eye |
| DE3433570A1 (de) * | 1984-09-13 | 1986-03-20 | Leiter, Alfred, 7530 Pforzheim | Umlaufendes werkzeug fuer chirurgische, insbesondere dentalchirurgische zwecke und vorrichtung zur versorgung des werkzeugs mit einem kuehlmittel |
| US5383884A (en) * | 1992-12-04 | 1995-01-24 | American Biomed, Inc. | Spinal disc surgical instrument |
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1999
- 1999-02-06 DE DE1999104897 patent/DE19904897C1/de not_active Expired - Fee Related
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