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DE19904897C1 - Endoskopfräse - Google Patents

Endoskopfräse

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DE19904897C1
DE19904897C1 DE1999104897 DE19904897A DE19904897C1 DE 19904897 C1 DE19904897 C1 DE 19904897C1 DE 1999104897 DE1999104897 DE 1999104897 DE 19904897 A DE19904897 A DE 19904897A DE 19904897 C1 DE19904897 C1 DE 19904897C1
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DE
Germany
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cutter
milling
endoscope
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flushing
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DE1999104897
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Werner Stehr
Archibald Fridrich
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    • A61B17/320016Endoscopic cutting instruments, e.g. arthroscopes, resectoscopes
    • A61B17/32002Endoscopic cutting instruments, e.g. arthroscopes, resectoscopes with continuously rotating, oscillating or reciprocating cutting instruments
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61B17/320783Atherectomy devices working by cutting or abrading; Similar devices specially adapted for non-vascular obstructions through side-hole, e.g. sliding or rotating cutter inside catheter
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Abstract

Um das Arbeiten mit einer Endoskopfräse (10) mit einem Sichtendoskop beobachten zu können, schlägt die Erfindung vor, die Endoskopfräse (10) als Umfangsfräse und mit einem Fräsfenster an einer Stelle eines Umfangs eines Fräsergehäuses (12) auszubilden. Zum Entfernen abgetragenen Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. schlägt die Erfindung vor, zwei Spülleitungen (28, 30) in einer Fräserwelle (14) über eine feststehende Quernut (42) am proximalen Stirnende des Fräswerkzeugs (18) zu verbinden, wenn sich ein Spanraum (20) des Fräswerkzeugs (18) außerhalb des Fräsfensters befindet (Figur 2).

Description

Die Erfindung betrifft eine Endoskopfräse nach der Gattung des Anspruchs 1.
Aus der US 53 83 884 ist eine Endoskopfräse bekannt. Sie weist ein Fräswerkzeug auf, das über eine Antriebswelle rotierend antreibbar an einem proximalen Ende eines Endoskoprohrs (Kanüle) angebracht ist. Die bekannte Endoskopfräse ist als Umfangsfräse ausgebildet. Der Abtrag des Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. erfolgt am Umfang, der mit einem von der Endoskopfräse separaten Sichtendoskop beobachtbar ist. Eine Abführung von mit dem Fräswerkzeug abgetragenem Gewebe, Knochenmaterial oder dgl. aus dem behandelten Körper ist durch einen ringförmigen Zwischenraum zwischen dem Endoskoprohr und der in dem Endoskoprohr drehbar einliegenden Antriebswelle hindurch möglich, der ringförmige Zwischenraum bildet eine Spülleitung der bekannten Endoskopfräse. Die Spülleitung der bekannten Endoskopfräse hat den Nachteil, dass stets eine Verbindung von der Frässtelle im Innern des behandelten Körpers nach außen besteht, so dass Flüssigkeiten oder Gase aus dem behandelten Körper austreten und u. U. unerwünscht Stoffe von außen in den behandelten Körper gelangen können.
Aus der US 55 69 178 ist eine Fettabführeinrichtung zum Abführen von Fett aus einem Körper bekannt. Die Fettabführeinrichtung weist einen Schneckenförderer auf, der rotierend antreibbar in einer Kanüle einliegt. Durch eine doppelwandige Kanülenwand kann ein flüssiges Fettauflösungsmittel einer Behandlungsstelle im Körper zugeführt werden, eine Absaugung des verflüssigten Fetts erfolgt durch die Kanüle hindurch. Auch die bekannte Fettentfernungseinrichtung hat den Nachteil, dass durch ihre Kanüle hindurch die Behandlungsstelle im behandelten Körper mit der Körperumgebung in Verbindung steht.
Aus der US 54 37 630 ist eine Endoskopfräse mit einem Umfangsfräser bekannt, die ebenfalls die Absaugung mit dem Fräswerkzeug abgetragenen Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. aus dem behandelten Körper zwischen einer Antriebswelle und einem Endoskoprohr hindurch ermöglicht. Auch hier besteht beständig eine Verbindung mit der Frässtelle im Innern des Körpers und dem Äußeren.
Aus der US 3 732 858 ist schließlich eine Endoskopfräse mit einem Umfangsfräser bekannt, die einen doppelwandigen Schaft aufweist, in dem das Fräswerkzeug drehbar gelagert ist. Ein ringförmiger Zwischenraum zwischen Außen- und Innenwand der doppelwandigen Kanüle bildet eine Spülleitung (Zuleitung) und ein Innenraum innerhalb der Innenwand der doppelwandigen Kanüle bildet eine zweite Spülleitung (Rückleitung). Durch die Zuleitung kann einer Frässtelle eine Spülflüssigkeit zugeführt werden, die mit dem Fräswerkzeug abgetragenes Material durch die Rückleitung von der Frässtelle wegfördert. Auch bei dieser Endoskopfräse besteht beständig eine Verbindung zwischen der Frässtelle im Innern des Körpers und dem Äußeren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Endoskopfräse vorzuschlagen, die zwar eine Abfuhr abgetragenen Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. ermöglicht, jedoch keine Verbindung von der Frässtelle im behandelten Körper nach außen herstellt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale gemäß Anspruch 1 gelöst. Die Spüleinrichtung der erfindungsgemäßen Endoskopfräse weist außer der Rückleitung zum Entfernen mit dem Fräswerkzeug abgetragenen Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. aus dem behandelten Körper eine weitere Spülleitung auf, die als Zuleitung zum Zuführen einer Spülflüssigkeit zum Fräswerkzeug und damit an die Frässtelle dient. Des weiteren weist die Spüleinrichtung der erfindungsgemäßen Endoskopfräse eine Spülsteuerung auf, die die Spülung unterbricht, wenn sich die Schneide des Fräswerkzeugs und ein in Rotationsrichtung des Fräswerkzeugs vor der Schneide befindlicher Spanraum in einem Fräsfenster befinden. Der Spanraum vor der Schneide dient zum einen der Ausbildung der Schneide, zum anderen gelangt das von der Schneide abgetrennte Gewebe, Knochenmaterial oder dgl. in den Spanraum. Durch die Spülsteuerung erfolgt die Spülung nur dann, wenn sich die Schneide des Fräswerkzeugs und der vor ihr befindliche Spanraum außerhalb des Fräsfensters befinden. Die Spülsteuerung verhindert, dass eine Verbindung vom behandelten Körper durch die Endoskopfräse nach außen entsteht. Die Spülsteuerung vermeidet, dass durch die Endoskopfräse hindurch Flüssigkeit oder Gas aus dem behandelten Körper austritt. Die Spülsteuerung verhindert insbesondere, dass Kohlendioxid, mit dem ein Körper während eines endoskopischen Eingriffs oftmals beaufschlagt wird, durch die Endoskopfräse entweicht.
Da die erfindungsgemäße Endoskopfräse als Umfangsfräse ausgebildet ist, erfolgt der Abtrag des Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. am Umfang und ist mit einem von der Endoskopfräse separaten Sichtendoskop beobachtbar. Ggf. kann auch die Endoskopfräse eine Sichteinrichtung, beispielsweise mit Glasfasern, aufweisen, mit der die Abtragsstelle am Umfang der Endoskopfräse sichtbar ist.
Das Fräswerkzeug der erfindungsgemäßen Endoskopfräse ist in einem rohrförmigen Fräsergehäuse aufgenommen, das ein Fräsfenster an einer Stelle seines Umfangs aufweist. Wegen der Beobachtbarkeit des Abtrags des Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. weist die erfindungsgemäße Endoskopfräse vorzugsweise ausschließlich ein einziges Fräsfenster auf. Das Fräsfenster ist eine beispielsweise schlitzförmige Öffnung im Fräsergehäuse, die bei rotierendem Fräswerkzeug von einer Schneide des Fräswerkzeugs überstrichen wird und in der der Abtrag des Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. erfolgt. Durch das Fräsfenster wird die Stelle des Abtrags des Gewebes, Knochenmaterials oder dgl. begrenzt und dadurch ein gezielter Abtrag von Gewebe, Knochenmaterial oder dgl. ermöglicht oder zumindest vereinfacht. Des weiteren bildet ein Rand des Fräsfensters eine Gegenfläche, an der das abzutragende Gewebe oder dgl. anliegt, während es von der Schneide des Fräswerkzeugs abgetrennt wird. Eine solche Gegenfläche vereinfacht insbesondere den Abtrag von Gewebe oder dgl., also von weichem Material. Auch wenn das Fräsergehäuse üblicherweise aus einem steifen Material wie Stahl besteht, ist auch die Verwendung eines flexiblen Materials wie beispielsweise die Hülle einer flexiblen Welle als Fräsergehäuse denkbar.
Insbesondere verlaufen die Spülleitungen innerhalb des Fräsergehäuses und vorzugsweise durch das Fräswerkzeug und/oder eine Antriebswelle des Fräswerkzeugs hindurch.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Spülsteuerung nach Art einer Drehschiebersteuerung ausgebildet, wobei das Fräswerkzeug den Drehschieber bildet. Die beiden Spülleitungen verlaufen durch das Fräswerkzeug hindurch und münden exzentrisch an dessen Stirnfläche. Die Stirnfläche des Fräswerkzeugs liegt an einem Verschlussstopfen oder dgl. an, der drehfest in das proximale Ende des rohrförmigen Fräsergehäuses eingesetzt ist. Im Verschlussstopfen ist ein Querkanal angebracht, durch den die beiden Spülleitungen in einer bestimmten Winkelstellung des Fräswerkzeugs miteinander kommunizieren. Der Querkanal ist in bezug auf das Fräsfenster so angeordnet, dass die beiden Spülleitungen nur dann kommunizieren, wenn sich die Schneide des Fräswerkzeugs und der vor ihre befindliche Spanraum außerhalb des Fräsfensters befinden. Diese Art der Spülsteuerung hat den Vorteil, dass sie einfach ist, und dass sie außer dem ohnehin rotierenden Fräswerkzeug keine beweglichen Teile aufweist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Endoskopfräse in Ansicht;
Fig. 2 einen Achsschnitt der Endoskopfräse aus Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt entlang Linie III-III in Fig. 2; und
Fig. 4 einen Querschnitt entlang Linie IV-IV in Fig. 2 in größerem Maßstab.
Die in der Zeichnung dargestellte, insgesamt mit 10 bezeichnete Endoskopfräse weist ein Endoskoprohr 12 auf, in dem eine Antriebswelle 14 drehbar gelagert ist. Das Endoskoprohr 12 bildet ein Fräsergehäuse 12 der Endoskopfräse 10. An einem distalen Ende des Endoskoprohrs 12 steht ein im Durchmesser verjüngter, mit der Antriebswelle 14 einstückiger Wellenstummel 16 aus dem Endoskoprohr 12 vor. Der Wellenstummel 16 dient zum Einspannen in einen nicht dargestellten Antriebsmotor für die Endoskopfräse 10.
Ein proximales Ende der Antriebswelle 14 ist als Umfangsfräswerkzeug 18 ausgebildet, in das die Antriebswelle 14 einstückig und mit unverändertem Durchmesser übergeht. Zur Ausbildung als Fräswerkzeug 18 ist das proximale Ende der Antriebswelle 14 mit einem zylindrischen Spanraum 20 versehen, der nach Art einer Nut achsparallel und exzentrisch im Fräswerkzeug 18 angebracht ist. Die Exzentrizität des Spanraums 20 ist so groß, daß der Spanraum 20 an einer Stelle seines Umfangs an einer Mantelfläche des Fräswerkzeugs 18 offen ist. Eine vom Spanraum 20 gebildete, in Drehrichtung des Fräswerkzeugs 18 hintere Kante an einer Mantelfläche des Fräswerkzeug 18 bildet eine Schneide 22 des Fräswerkzeugs 18 (Fig. 4). Das Fräswerkzeug 18 ist also ein Umfangs- oder Walzenfräswerkzeug mit einer Schneide 22.
Im Bereich des Fräswerkzeugs 18 ist ein achsparallel verlaufender Schlitz in dem das Fräsergehäuse bildenden Endoskoprohr 12 angebracht, der ein Fräsfenster 24 bildet. Im übrigen ist das Fräswerkzeug 18 vollständig vom Endoskoprohr 12 umschlossen. Ein Abtrag von Gewebe, Knochenmaterial oder dgl. in einem menschlichen oder tierischen Körper erfolgt ausschließlich im Fräsfenster 24. Ein Rand 26 des Fräsfensters 24 bildet eine Gegenfläche zur Schneide 22, an der sich beispielsweise Gewebe beim Abtrennen mit der Schneide 22 abstützt.
Die Antriebswelle 14 weist zwei Spülleitungen 28, 30 auf, von denen eine eine Zuleitung 28 und die andere eine Rückleitung 30 bildet. Die Spülleitungen 28, 30 durchsetzen die Antriebswelle 14 achsparallel. Die Zuleitung 28 geht durch das Fräswerkzeug 18 hindurch und mündet am proximalen Stirnende, die Rückleitung 30 mündet in den Spanraum 20, der seinerseits bis an das proximale Stirnende des Fräswerkzeugs 18 reicht. Distale Enden der Spülleitungen 28, 30 sind radial nach außen geführt und münden in je eine Spülnut 32, die umlaufend in der Antriebswelle 14 angebracht sind, wobei die Spülnuten 32 der Zu- und der Rückleitung 28, 30 axial versetzt nebeneinander angeordnet sind. Über die Spülnuten 32 kommunizieren die Spülleitungen 28, 30 mit Anschlußstutzen 34, die in das Endoskopierohr 12 eingesetzt sind.
Das proximale Ende des Endoskoprohrs 12 ist mit einem Verschlußstopfen 36 dicht verschlossen, an dessen dem Fräswerkzeug 18 zugewandter Stirnfläche 38 das Fräswerkzeug 18 mit seiner Stirnfläche 40 abdichtend anliegt. In der dem Fräswerkzeug 18 zugewandten Stirnfläche 38 des Verschlußstopfens 36 ist als Querkanal eine Quernut 42 (Spülsteuerung) angebracht. Die Quernut 42 verläuft in einem rechten Winkel in Bezug auf das Fräsfenster 24 (vgl. Fig. 4). Die Quernut 42 wirkt mit den Spülkanälen 28, 30 zusammen und bildet eine Spülsteuerung: Bei einer bestimmten Winkelstellung der Antriebswelle 14 in Bezug auf das Endoskoprohr 12 oder genauer in Bezug auf das Fräsfenster 24 mündet die Zuleitung 28 unmittelbar und die Rückleitung 30 mittelbar durch den Spanraum 20 hindurch in die Quernut 42, d. h. die beiden Spülleitungen 28, 30 sind über die Quernut 42 miteinander verbunden. Durch den einen Anschlußstutzen 34 und die Zuleitung 28 zugeführte Spülflüssigkeit gelangt in den Spanraum 20 und fließt aus diesem durch die Rückleitung 30 und den anderen Anschlußstutzen 34 wieder aus. Mit der Schneide 22 des Fräswerkzeugs 18 abgetragenes Gewebe, Knochenmaterial oder dgl., das nach dem Abtrennen zunächst in den Spanraum 20 gelangt, wird aus dem Spanraum 20 und aus dem behandelten Körper entfernt. Wird die Antriebswelle 14 aus dieser Winkelstellung verdreht, münden die Spülleitungen 28, 30 bzw. der Spanraum 20 nicht mehr in die Quernut 42, sondern werden von der Stirnfläche 38 des Verschlußstopfens 36 verschlossen. Eine Spülung findet somit zweimal während jeder Umdrehung der Antriebswelle 14 statt. Durch den in Bezug auf das Fräsfenster 24 rechtwinkligen Verlauf der Quernut 42 ist die Spülung unterbrochen, wenn sich der Spanraum 20 und die Schneide 22 im Bereich des Fräsfensters 24 befinden. Es wird dadurch verhindert, daß beispielsweise in den endoskopierten Körper eingebrachtes Kohlendioxid durch die Spülleitungen 28, 30 aus dem Körper entweicht.

Claims (5)

1. Endoskopfräse zum Abtragen menschlichen oder tierischen Gewebes, Knochenmaterials im Körper, mit einem rotierend antreibbaren Fräswerkzeug, wobei die Endoskopfräse als Umfangsfräser ausgebildet und das Fräswerkzeug in einem rohrförmigen Fräsergehäuse aufgenommen ist, das ein Fräsfenster an seinem Umfang aufweist, und wobei die Endoskopfräse eine Spüleinrichtung mit zwei Spülleitungen aufweist, die zu einem Spanraum des Fräswerkzeugs führen und deren eine als Zuleitung zum Zuführen von Spülflüssigkeit zum Fräswerkzeug und deren andere als Rückleitung zum Entfernen von mit dem Fräswerkzeug abgetragenem Gewebe, Knochenmaterial aus dem behandelten Körper dient, dadurch gekennzeichnet, dass die Endoskopfräse (10) eine Spülsteuerung (42) aufweist, die zumindest entweder die Zuleitung (28) oder die Rückleitung (30) sperrt, wenn sich der Spanraum (20) in Rotationsrichtung des Fräswerkzeugs (18) im Fräsfenster (24) befindet.
2. Endoskopfräse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Endoskopfräse (10) nur ein Fräsfenster (24) aufweist.
3. Endoskopfräse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülleitungen (28, 30) innerhalb des Fräsergehäuses (12) verlaufen.
4. Endoskopfräse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülleitungen (28, 30) im Fräswerkzeug (10) und/oder in einer Antriebswelle (14) des Fräswerkzeugs (18) verlaufen.
5. Endoskopfräse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülsteuerung einen nicht-drehenden Querkanal (42) aufweist, der an einer Stirnseite (40) des Fräswerkzeugs (18) angeordnet ist und der in Abhängigkeit von einer Winkelstellung des Fräswerkzeugs (18) im Fräsergehäuse (12) mit den Spülleitungen (28, 30) kommuniziert, wobei der Querkanal (42) mit den Spülleitungen (28, 30) kommuniziert, wenn sich der Spanraum (20) des Fräswerkzeugs (18) nicht im Fräsfenster (24) befindet, und wobei der Querkanal (42) nicht mit den Spülleitungen (28, 30) kommuniziert, wenn sich der Spanraum (20) des Fräswerkzeugs (18) im Fräsfenster (24) befindet.
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