Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Hygienetuch, insbesondere Taschentuch aus Tissuewatte, Airlaid
oder Vlies auf Zellstoffbasis, mit zwei Seiten, wovon eine Seite
einen Farbauftrag aufweist, das mit Faltungen unterschiedlicher
Ordnung in eine konfektionierbare Faltungsgröße zusammenlegbar ist, wobei
die Faltung oder Faltungen einer Ordnung die jeweils vorangehende
Faltungsgröße halbieren.
Hygienetücher
dieser Art sind bekannt. Diese Hygienetücher sind im wesentlichen weiß oder unifarben.
Als Materialien werden für
die Hygienetücher
sowohl 100%-ige Zellulose, Altpapier oder eine Mischung aus 100%-iger
Zellulose oder Altpapier verwendet. Des weiteren sind Airlaid, Airlaid-Latex-Mischungen, Vlies
oder andere vliesähnliche
Stoffe als Material für das
Hygienetuch einsetzbar. Sie weisen in der Regel rechteckige Formen
auf und haben weitgehend gerade zueinander senkrecht verlaufenden
Ränder.
Bekannt sind darüber
hinaus auch Hygienetücher
mit Rändern,
die Profile oder Randprägungen
aufweisen. Diese Profile sind Abweichungen von senkrecht zueinander
verlaufenden Randlinien. Die bekannten Hygienetücher haben meist mehrere Lagen,
die an den Rändern
durch Prägungen
der Randfläche
miteinander verbunden sind. Diese Prägungen sind häufig nicht
ausreichend, um die Lagen aneinander zu halten, so daß beim Entfalten
einzelne Lagen greifbar sind. Das führt dazu, daß das Hygienetuch lagenweise
auseinander gerissen werden kann. Deshalb werden Hygienetücher in
einer speziellen Faltung zusammengelegt und konfektioniert, so daß eine Schnellentfaltung
des zusammengelegten Hygienetuchs möglich ist und dabei am Rand
des Hygienetuchs alle Lagen gleichzeitig greifbar sind. Ein schnellentfaltbares
Hygienetuch zeichnet sich jedoch dadurch aus, daß ein Teil des Randes mittig
am zusammengelegten Hygienetuch angeordnet ist. Dies wird durch
entsprechende Faltung unterschiedlicher Ordnungen erreicht. In einer
Ordnung sind unterschiedliche Faltungsvarianten möglich. Alle
vorbeschriebenen Hygienetücher
sind in der Art gefaltet, daß jeweils
Faltungen erster Ordnung die ursprüngliche Größe des Hygienetuchs halbieren,
die Faltungen zweiter Ordnung die Größe des in erster Ordnung zusammengelegten
Hygienetuchs halbieren und die Faltungen dritter Ordnung die Größe des in zweiter
Ordnung zusammengelegten Hygienetuchs halbieren. Nach Faltungen
dreier Ordnungen weist das zusammengelegte Hygienetuch im wesentlichen ein
Achtel der ursprünglichen
Größe des nicht
zusammengelegten Hygienetuchs auf. Die Schnellentfaltung hat die
Besonderheit, daß nur
zwei Faltungen erster Ordnung zueinander parallel verlaufen. Dabei sind
die Faltungen so angeordnet, daß sie
jeweils in der Mitte einer Halbfläche des nicht zusammengelegten
Hygienetuchs liegen, d. h. die Faltungen unterteilen die ursprüngliche
Fläche
des Hygienetuchs in drei Teilflächen,
wobei zwei Teilflächen
längs parallel
zueinander die äußeren Ränder bilden
und jeweils ein Viertel der ursprünglichen Fläche umfassen. Die dritte Fläche ist
eine Mittenfläche,
die zwischen den beiden Viertelflächen des Randes liegt und die
Hälfte des
ursprünglichen
Hygienetuchs ausmacht. Diese beiden parallelen Faltungen klappen
die jeweiligen Viertelflächen
in unterschiedliche Richtungen, so daß die jeweils gegenüberliegenden
Ränder
der ursprünglichen
Fläche
in der Mitte der Mittenfläche
zum einen über
und zum anderen unter der Mittenfläche liegen. Das Hygienetuch
ist somit im wesentlichen in Z-Form zusammengelegt. Die Faltungen
zweiter und dritter Ordnung sind zu denen der ersten Ordnung senkrecht
und liegen jeweils mittig in der Fläche des in vorangegangener
Ordnung zusammengelegten Hygienetuchs. Auf diese Weise wird eine
rechteckige Form des zusammengelegten Hygienetuchs erreicht. Auf
der einen Seite des zusammengelegten Hygienetuchs ist dabei eine
Ecke der ursprünglichen
Fläche über der
Mittenfläche
greifbar. Auf der anderen Seite des zusammengelegten Hygienetuchs
ist ein Teilausschnitt des Randes über der Mittenfläche greifbar,
der parallel zur Faltung erster Ordnung verläuft. Diese Art des Zusammenlegens
ist weitgehend problemlos, wenn es sich um unifarbene oder weiße Hygienetücher handelt.
Bei Hygienetüchern
mit einseitigem Farbauftrag, die beispielsweise ein bestimmtes Dekor
aufweisen, führt
die vorstehend beschriebene Faltungsweise dazu, daß beim zusammengelegten
Hygienetuch die Seite ohne Farbauftrag über der Seite mit Farbauftrag
sichtbar ist.
Darüber hinaus hat sich gezeigt,
daß Hygienetücher mit
unterschiedlichem Design gewünscht werden,
wobei die Ansprüche
an diesen Hygieneartikel trotz allem erheblich sind. Bei Hygienetüchern wird
im besonderen Maße
darauf geachtet, daß der Gebrauch
reinlich und sauber erfolgen kann.
Nachteilig ist daher bei bekannten
Hygienetüchern,
daß beim
noch zusammengelegten Hygienetuch beide Seiten berührt wer
können
und beide Seiten zumindest teilweise sichtbar sind.
DE-OS
25 12 140 offenbart ein zusammengefaltetes Zellstofftuch,
vorzugsweise ein aus mehreren durch Randprägung miteinander verbundenen Lagen
bestehendes Zellstofftuch, wobei das Tuch aus einem Z-förmig gefalteten
Streifen besteht, der entlang der Faltlinie doppelt gelegt und entlang
weiterer Linien vierfach gelegt ist.
FR
2 702 932 offenbart Papiertaschentücher aus mindestens einer Tissuelage,
wobei dieses auf einer seiner äußeren Seiten
eine Lage aufweist, die als eine aus einem Kunststoff-Film oder
einem Papierblatt bestehende Schutzlage ausgebildet ist.
Es stellte sich daher die Aufgabe,
Hygienetücher
aus Tissuewatte, Airlaid oder Vlies auf Zellstoffbasis zur Verfügung zu
stellen, die individuelle Designs bieten und den Anspruch an Sauberkeit
und Reinheit im vorgenannten Sinne erfüllen, sowie in ihrer Verpackung
oder beim Entfalten ausschließlich mit
ihren individuellen Designs sichtbar sind.
Die Lösung dieser Aufgabe wird erreicht durch
ein Hygienetuch aus Tissuewatte, Airlaid oder Vlies auf Zellstoffbasis
mit zwei Seiten, von denen eine Seite einen Farbauftrag aufweist, mit
Faltungen unterschiedlicher Ordnungen, durch die das Hygienetuch
in konfektionierbare Faltungsgrößen zusammenlegbar
ist, wobei zumindest eine Faltung erster Ordnung das Hygienetuch
halbiert, zumindest eine Faltung zweiter Ordnung die Faltungsgröße erster Ordnung
halbiert und zumindest eine Faltung dritter Ordnung die Faltungsgröße zweiter
Ordnung halbiert, mit parallel zueinander verlaufenden Faltungen erster
und zweiter Ordnung und zu den parallelen Faltungen wenigstens eine
senkrecht verlaufende Faltung dritter Ordnung" wobei die Seite mit Farbauftrag die
Seite ohne Farbauftrag weitgehend vollständig verdeckt. Vorteilhaft
bei dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung
ist, daß das
Hygienetuch durch den einseitigen Farbauftrag eine Seite ohne Farbauftrag
als Benutzungsseite aufzeigt, die beim zusammengelegten Hygienetuch
vollständig
von der Seite mit Fabbauftrag verdeckt wird. Hierdurch wird die
zur Benutzung vorgesehene Seite ohne Farbauftrag zumindest ab dem
Zeitpunkt der Konfektionierung sauber gehalten, da sie nach der
Faltung nicht mehr offen liegt. Dies wird dadurch sichtbar, daß beim zusammengelegten
Hygienetuch ausschließlich
die mit Farbe beauftragte Seite nach außen weist. Die zur Benutzung
vorgesehene Seite ohne Farbauftrag des Hygienetuchs ist im zusammengelegten
Zustand stets unantastbar innerhalb der Faltungen. Das Hygienetuch
bleibt bis zur Entfaltung hygienisch sauber. Des weiteren ist das
Druckmuster jeweils auf der gesamten Fläche des zusammengelegten Hygienetuchs
sichtbar.
In einer weiteren Ausgestaltung sind
die parallelen Faltungen der unterschiedlichen Ordnungen voneinander
im wesentlichen gleich beabstandet. Dies bewirkt, daß das Hygienetuch
in effizienter Weise faltbar ist, wodurch das Hygienetuch mit Faltungen
zumindest dreier Ordnungen auf zumindest ein Achtel der ursprünglichen
Größe zusammenlegbar ist.
In einer besonderen Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, daß das Hygienetuch zwei Faltungen
erster und jeweils eine Faltung zweiter und dritter Ordnung aufweist,
wobei durch die Faltungen erster Ordnung zwei parallele, sich gegenüberliegende
Ränder
auf einer Seite des Hygienetuchs mittig aneinander anstoßen und
die Seite ohne Farbauftrag innenliegt und von der Seite mit Farbauftrag
weitgehend vollständig
verdeckt ist. Von besonderem Vorteil hierbei ist, daß die Faltungen
erster Ordnung bereits die gesamte, zur Benutzung vorgesehene Fläche des
Hygienetuchs verdecken. Hierbei wird wiederum bereits nach dieser
Faltung maximale Sauberkeit erreicht, da bereits mit einer Faltung
die zur Benutzung vorgesehene Seite des Hygienetuchs vollständig verdeckt
ist.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der
Erfindung wird dadurch erreicht, daß die Faltung zweiter Ordnung
in der Mitte des Hy gienetuchs verläuft und die Seite ohne Farbauftrag
innen liegt, wobei die parallelen Ränder innenliegend an dieser
Faltung anstoßen.
Diese Ausgestaltung stellt ein Hygienetuch im gefalteten Zustand
zur Verfügung,
das mit seinen äußeren Rändern, die
parallel zu den Faltungen erster und zweiter Ordnungen liegen, vollständig nach innen
zusammengelegt sind, so daß die
Seite ohne Farbauftrag von außen
nicht greifbar ist. Selbst beim Zusammenlegen wird bereits bei der
Faltung erster Ordnung die Seite ohne Farbauftrag vollständig verdeckt.
Auch beim Entfalten des Hygienetuchs ist die nach innen liegende
Seite ohne Farbauftrag zunächst
nicht greifbar. Hiermit wird daher vor allem ein Hygienetuch zur
Verfügung
gestellt, das erhöhte Sauberkeit
bietet.
Durch die Faltung dritter Ordnung
wird eine Stoßkante
gebildet. Eine Stoßkante
ermöglicht
das Zugreifen auf das Hygienetuch in einem Stapel, ohne daß einzelne
Bereiche des Hygienetuchs ergriffen werden können. Die Gefahr, daß einzelne
Bereiche des Hygienetuchs beim Herausziehen aus einem Stoß oder Stapel
von Hygienetüchern
zerrissen werden, ist somit weitgehend ausgeschlossen. Als vorteilhaft
hat sich auch herausgestellt, daß das Hygienetuch im Stapel
in Farm eines zusammengelegten Pfeils liegt.
Vorteilhaft hat sich des weiteren
ein erfindungsgemäßes Hygienetuch
erwiesen, das zumindest mehr als eine Lage auf- weist, von denen
zwei äußere Lagen
sind und zumindest eine äußere Lage einen
Farbauftrag aufweist.
Das erfindungsgemäße Hygienetuch wird in Faltungen
unterschiedlicher Ordnungen in die günstigste Faltungsgröße zusammengelegt.
Dabei halbieren zwei Faltungen der ersten Ordnung das Hygienetuch
und eine Faltung der zweiten Ordnung die Faltungsgröße erster
Ordnung sowie eine Faltung dritter Ordnung die Faltungsgröße zweiter
Ordnung. Die parallelen Faltungen erster und zweiter Ordnung sind im
wesentlichen gleich voneinander beabstandet. Die Faltung dritter
Ordnung ist senkrecht zu den Faltungen erster und zweiter Ordnung.
Diese Fal tungen werden in der Weise vorgenommen, daß bereits
bei den Faltungen erster Ordnung die Seite ohne Farbauftrag innen
liegt und von der Seite mit Farbauftrag weitgehend vollständig verdeckt
ist. Die Faltung zweiter Ordnung wird mittig in dem in erster Ordnung zusammengelegten
Hygienetuch vorgenommen, wobei ebenfalls die Seite ohne Farbauftrag
innen liegt. Die jeweils über
die Mittenfläche
gelegten Viertelflächen
liegen somit im Inneren des in zweiter Ordnung zusammengelegten
Taschentuchs aneinander, wobei die Ränder des Hygienetuchs an der
Faltung zweiter Ordnung anliegen. Das so zusammengelegte Hygienetuch
weist ein Viertel der Größe des ursprünglichen
Hygienetuchs auf und hat im wesentlichen die Form eines langen Rechtecks.
Durch die Faltung dritter Ordnung wird das Rechteck senkrecht zu
den parallelen Faltungen halbiert und liegt in Packungsgröße zusammengelegt
vor. Es ist somit in der günstigsten
Form zusammengelegt, und die Außenflächen des
zusammengelegten Hygienetuchs sind Teilflächen der Seite mit Farbauftrag.
Die Seite ohne Farbauftrag liegt im zusammengefalteten Zustand vollständig innen.
Dabei liegen jeweils zwei Teilflächen
der Seite ohne Farbauftrag des Hygienetuchs aufeinander.
Das erfindungsgemäße Hygienetuch ist mit einer
Vorrichtung herstellbar und verpackbar insbesondere für Taschentücher aus
Tissuewatte, Airlaid oder Vlies auf Zellstoffbasis vorgesehen, die
ein Band aufweist, das über
zumindest eine Farbdruckwalze führbar
ist, wobei die Farbe einseitig auf das Band aus Tissuewatte, Airlaid
oder Vlies auf Zellstoffbasis auftragbar ist, daß das Band mit dem einseitigen
Farbauftrag in einer Konfektioniervorrichtung in die Faltungen erster,
zweiter und dritter Ordnung zusammenlegbar ist, und wobei in einer
Schneidvorrichtung einzelne Hygienetücher vom gefalteten Band am
parallel zur Faltung dritter Ordnung verlaufenden Rand abtrennbar
sind. Das Band wird von einer Rolle abgespult und als Ganzes Über die
Farbdruckwalze geführt.
Die Farbe von der Farbdruckwalze wird auf einer Seite des Bandes
aufgetragen. Die Menge und Konsistenz der Farbe ist so bemessen, daß eine Seite
des Bandes mit Farbe beauftragt werden kann, ohne daß die Farbe
auf die andere Seite des Bandes dringt. Das so mit Farbe beauftragte Band
wird zu einer Konfektioniereinrichtung weiter transportiert und
dort über
Führungen
in erster bzw. zweiter Ordnung parallel zueinander gefaltet. Daran schließt die Faltung
dritter Ordnung an, die zu den vorrangigen Faltungen senkrecht liegt.
Dabei wird der vorangehende Schnittrand über das
parallel zusammengefaltete Band gelegt. In einem weiteren Schritt
wird an diesem Schnittrand das gefaltete Hygienetuch vom Rest des
Bandes abgetrennt. Das fertige und zusammengelegte Hygienetuch kann
anschließend
zur weiteren Konfektionierung weiter transportiert werden. Vorteilhafterweise ermöglicht diese
Vorrichtung zwei Arbeitsgänge
in einem zu vereinigen und somit unnötige Arbeitswege zu vermeiden.
Das Rohmaterial liegt hierzu bandförmig auf einer Rolle. Von dort
wird das Band durch eine Druckmaschine geführt. Das bedruckte Material wird,
so wie es aus der Druckvorrichtung kommt, direkt in die Konfektioniermaschine
weitergeleitet, wobei die Farbe getrocknet wird. Es ist daher nicht
nötig, ein
fertig bedrucktes Band nach dem Farbdruck zunächst wieder auf Rollen aufzuwickeln
und die "Rolle" zur Konfektioniervorrichtungen
zu schaffen und die Konfektioniervorrichtung jeweils entsprechend einzurichten.
Diese Vorrichtung ermöglicht
des weiteren, das Band in seiner Gesamtheit zu nutzen, ohne daß wesentlicher
Randbeschnitt entsteht.
Weitere Ausgestaltungen der Vorrichtung weisen
Einrichtungen auf, die das Band in parallele Faltungen der unterschiedlichen
Ordnungen zusammenlegen, welche im wesentlichen gleich voneinander
beabstandet sind. Dies ermöglicht
effiziente Faltungsgrößen herzustellen.
Weiterbildungen der Vorrichtungen
werden dadurch erreicht, daß Druckmaschinen
mit verschiedenen Farbdruckwalzen zur Auftragung unterschiedlicher
Farben auf das Band vorgesehen sind. Hierdurch werden vorteilhafterweise
Hygienetücher
herstellbar, die Mehrfarbendruck aufweisen.
Als vorteilhaft hat sich auch erwiesen,
daß mehrere
abgetrennte Hygienetücher
in einer weiteren Einrichtung mit der Stoßkante in einem Stoß übereinander
stapelbar sind. Bei der Konfektionierung der Hygienetücher ist
es notwendig, mehrere-Hygienetücher packungsgerecht
anzuordnen. Dies wird durch die entsprechende Einrichtung ermöglicht.
Dabei werden die erfindungsgemäßen Vorteile
der Faltung dadurch genutzt, daß die
Hygienetücher
in gleicher Weise mit ihrer jeweiligen Stoßkante übereinander stapelbar sind.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung
der Vorrichtung wird dadurch erreicht, daß der Stoß von Hygienetüchern in
einer anschließenden
Verpackungsvorrichtung in eine Kunststoffverpackung mit wiederverschließbaren Aufreißbereichen
einpackbar ist, wobei die Stoßkanten
der eingepackten Hygienetücher
durch die offene Aufreißbereiche
greifbar sind.
In 1 ist
ein erfindungsgemäßes Hygienetuch 1 gezeigt,
das Ecken 2 aufweist, und durch Ränder 3 begrenzt ist.
Das Hygienetuch weist eine Fläche 4 der
ursprünglichen
Größe des Hygienetuchs
auf. Die Fläche 4 ist
durch Linien von Faltungen 5, 5', 6, 7 unterteilt.
Die Faltungen können
in unterschiedliche Ordnungen gegliedert werden. In einer Ordnung
sind unterschiedliche Faltungsvarianten möglich. Das Hygienetuch ist
in der Art gefaltet, daß die
Faltungen erster Ordnung die ursprüngliche Größe des Hygienetuchs halbieren.
Die Faltungen zweiter Ordnung halbieren die Größe des in erster Ordnung zusammengelegten
Hygienetuchs und die Faltungen dritter Ordnung die Größe des in
zweiter Ordnung zusammengelegten Hygienetuchs. Nach Faltungen dreier
Ordnungen weist das zusammengelegte Hygienetuch im wesentlichen
ein Achtel der ursprünglichen
Größe des nicht
zusammengelegten Hygienetuchs auf. Die Faltungen 5, 5' erster Ordnung sind
so angeordnet, daß sie
jeweils in der Mitte einer Halbfläche des nicht zusammengelegten
Hygienetuchs 1 liegen. Die Faltungen 5, 5' unterteilen
die ursprüngliche
Fläche
des Hygienetuchs 1 in drei Teilflächen, wobei zwei Teilflächen längs parallel
zueinander die äußeren Ränder bilden
und jeweils ein Viertel der ursprünglichen Fläche umfassen. Die dritte Fläche ist
eine Mittenfläche,
die zwischen den beiden Viertelflächen des Randes liegt und die
Hälfte
des ursprünglichen
Hygienetuchs ausmacht. Diese beiden Faltungen erster Ordnung klappen
die jeweiligen Viertelflächen
in gleicher Richtung so übereinander, daß die jeweils
gegenüberliegenden
Ränder
der ursprünglichen
Fläche
in der Mitte der Mittenfläche
und über
der Mittenfläche
liegen. Das Hygienetuch ist somit im wesentliche C-förmig zusammengelegt.
Die Faltung 6 zweiter Ordnung faltet das so zusammengelegte
Hygienetuch 1 nochmals in der Mitte an den Rändern 3', so daß die Faltungen 5, 5' erster Ordnung übereinandergelegt
werden. Die Faltung 7 dritter Ordnung halbiert das so zusammengelegte
Hygienetuch zweiter Ordnung nochmals. Die Faltungen 5, 5' und 6 sind
im wesentlichen parallel zueinander. Die Faltung 7 liegt
zu den vorangigen Faltungen senkrecht. Durch die Faltungen der unterschiedlichen Ordnungen
wird erreicht, daß das
Hygienetuch erfindungsgemäß zusammenlegbar
ist.