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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Sitz- und/oder Liegemöbel mit Einrichtungen zur Beeinflussung des Blutkreislaufes eine Benutzers, insbesondere eines Fahrers bzw. eines Fahr- oder Fluggastes, wobei das Möbelstück zur Aufnahme des Benutzers in einer sitzenden oder liegenden Haltung ausgelegt ist und eine Grundstruktur aufweist.
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Ein Möbelstück dieser Art ist beispielsweise aus der
deutschen Patentanmeldung P 44 31 586.4 bekannt. Es handelt sich bei diesem Möbelstück um den Fahrersitz eines Kraftfahrzeugs, mit im Rückenbereich links und rechts der Lage der Wirbelsäule angeordneten Einrichtungen, die bei zumindest einigen Lenkbewegungen des Kraftfahrzeuges auf den Rücken des Fahrers gezielte Kräfte ausüben.
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Der medizinische Hintergrund zu einem solchen Autositz läßt sich wie folgt erklären.
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Beim Fahren eines Kraftfahrzeugs erfährt der Fahrer über seine Augen, auch wenn ihm dies nicht bewußt ist, seine Umgebung als Gefahrenquelle. Insbesondere bei Lenkmanövern müssen sich die Augen relativ schnell, insbesondere bei hoher Geschwindigkeit, auf den sich schnell verändern den eigenen Standort einstellen. In diesen Komplexen als Nystagmus bezeichneten Vorgang wirken sowohl die auf sympathikotonische Reize reagierende Betarezeptoren (Noradrenalin-Rezeptoren), die als Stimulatoren in den Zapfen und Stäbchen des Auges bekannt sind, als auch die auf schmerzstillenden hemmenden Reize reagierende Endorphin-Rezeptoren, die als Inhibitoren in diesen Zellen auch tätig sind. Das schmerzerfahrende und schmerzstillende System des Menschen ist an diesen Reaktionen stark beteiligt.
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Dies alles führt dazu, daß Fahrer und Beifahrer, geprägt durch die phylogenetische Entwicklungsgeschichte der Menschheit sich in einer Kampf- und Fluchtreaktion mit erhöhter Wachsamkeit – durch erhöht adrenerger Ausschüttung – befindet.
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In der Natur wurde eine solche Ausschüttung zu einer erhöhten körperlichen Tätigkeit der betroffenen Person führen, beispielsweise sie würde weglaufen oder kämpfen. Solche körperlichen Tätigkeiten sind aber bei einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug nicht gegeben und dies wirkt sich im Körper des Menschen zu einem fortschreitenden Ungleichgewicht zwischen Inhibitoren und Stimulatoren aus. Die Konsequenzen davon sind entweder Übererregtheit oder Prädepressivität (Erschöpfung).
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Etwas detaillierter ausgedrückt stellt sich der medizinische Hintergrund wie folgt dar:
Der Sehnerv unterhält Verbindungen zum Pinealorgan (Epiphyse), die abhängig von der individuellen subjektiven Licht-Dunkel-Wahrnehmung das Hormon Melatonin synthetisiert und ausschüttet. Dieses Hormon ist für die Regenerierung des menschlichen Organismus insgesamt von sehr großer Wichtigkeit. Daher unterhält das Pinealorgan zum obersten Cervicalganglion (Sympathikus-Kette) und zum Nucleus Suprachiasmaticus (SCN) des Hypothalamus im Zwischenhirn Verbindungen zwecks der Variierung bzw. Modulierung des circadianen Rhythmus der Uhren für die Schlaf/Wach- und Temperatur-Periodik. Der dadurch geschlossene Regelkreis beeinflußt in Übereinstimmung mit Umweltreizen auch die von der Tätigkeit des Hypothalamus abhängige pulsatile Rhythmik einer Reihe von Neuromodulatoren, u. a. Somatostatin (SOM), Vasoaktives Intestinales Polypeptid (VIP), Cortisol Releasing Hormon (CRH) und der Neurotransmitter Serotonin, Noradrenalin und Acethylcholin.
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Der Hypothalamus unterhält seinerseits eine weitere Verbindung zum Nucleus Tractus Solitarii (NTS) im verlängerten Rückenmark (Medulla Oblongata) und damit zum Parasympathikus, wodurch weitere allgemeine Regenerierungs- und Entspannungs-Funktionen mit in die Regulierung und Modulierung von zentralen Rhythmen einbezogen werden. Auf diese Regelungen wirken aus der Peripherie des Körpers auch Rückkopplungsschleifen, vor allem aus den Barorezeptoren im Carottissinus (Gabelung der inneren Halsschlagader) und im Bogen der Hauptschlagader des Körpers (Aorta), als auch aus dem Kalium-Konzentrationsrezeptoren in den Blutgefäßen der Skelettmuskeln. Nach den Ergebnissen der durch den Erfinder in zwei Gruppen durchgeführten Versuchen an mehr als 60 Probanden mit insgesamt über 1000 Stunden Versuchszeit zu urteilen, kann angenommen werden, daß Beschleunigungsmomente (Quer- und Längsbeschleunigungen in bewegten Vehikeln) ihrerseits einen Einfluß auf die genannten zentralen Regelkreise unter Unterbindung der Rückkoppelungsmomente aus der Peripherie des Körpers des Fahrers ausüben. Angenommen werden kann wiederum, daß eine Auswirkung im verminderten Ausmaß auch bei passiven Fahrern zustande kommt.
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Der Anmeldung P 44 31 586.4 zugrundeliegende Gedanke liegt darin, daß durch bewußte Stimulation von bestimmten Muskelpartien dieses Ungleichgewicht verhindert werden kann, so daß die hiermit eingehenden Erscheinungen und gesundheitlichen Schäden aufgrund von angespannten und nicht ausreichend durchbluteter Muskulatur vermieden werden.
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Insbesondere wird durch die dortige Erfindung die Dissoziationsfähigkeit des Gehirns und damit die Fähigkeit in Krisensituationen auf der Straße sich selber zu synchronisieren, verstärkt. Beabsichtigt durch die dortige Erfindung ist es auch auf diese Weise die Unfallhäufigkeit herabzusetzen. Mit dieser Vorgehensweise soll gleichzeitig eine nervliche, eine muskulare und eine blutkreislaufmäßige Stabilisierung des Gesamtbefindens erzielt werden. Der Streß beim Fahren und das Wohlbefinden nach einer Fahrt sollen herabgesetzt bzw. verbessert werden.
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In einer weiteren Patentanmeldung der gleichen Anmelder, der
DE 197 34 918.8 , wird ein Diagnoseverfahren beschrieben, das die Feststellung ermöglicht, ob Probanden unter Streß leiden und/oder ob Geräte oder Arbeitsplätze ergonomisch gerecht gestaltet sind. Darin werden die Bezeichnungen Geräte und Arbeitsplatz im breitesten Sinne verwendet. Beispielsweise könnte es sich dabei um Stühle oder Sitze, Bildschirme von Medieneinrichtungen oder um den Arbeitsplatz eines Zahnarztes, eines Chirurgen oder die Kanzel eines Flugzeuges, d. h. den Arbeitsraum eines Piloten, oder das Führerhaus eines LKW handeln.
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In den von den Anmeldern durchgeführten Untersuchungen an einer großen Zahl von Probanden hat sich die Richtigkeit des in der
deutschen Patentanmeldung 197 34 918.8 beschriebenen Diagnoseverfahrens bestätigt.
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Die im Zusammenhang mit dem Diagnoseverfahren durchgeführten, umfangreichen Untersuchungen haben ergeben, daß passive Fahrer (Beifahrer und andere Fahrgäste) in PKW, LKW, Flugzeugen und Zügen gemäß der passiv erlebten Längs- und Querbeschleunigung des entsprechenden Fahrzeugs eine Destabilisierung des Blutkreislaufes erfahren.
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In der
DE 198 38 242 A1 ist ein zu einem Bett umgestaltbarer Sitz, insbesondere für Flugzeuge, beschrieben, der aus einem mit einer Kopfstütze versehenen Rücklehne, einer Sitzfläche und einer von unter der Sitzfläche aufklappbaren Fußraste steht, wobei der Sitz motorisch aus der Sitzstellung in die Liegestellung bewegt werden kann.
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Die 691 13 045 T2 beschreibt ebenfalls einen mit einer Fußstütze ausgerüsteten Fahrgastsitz, wobei die Fußstütze in Bezug auf den Sitz ein inneres ausstreckbares Stützelement, das zur Abstützung der Rückseite der Beine einer auf dem Sessel befindlichen Person dient, sowie ein äußeres Stützelement zum Aufstellen der Füße aufweist. Die Stützelemente sind gelenkig miteinander verbunden, um bei Nichtgebrauch eine eingeklappte Position zu ermöglichen.
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In der
DE 37 13 370 C2 ist ein mit einer Massageeinrichtung ausgerüsteter Fahrzeugsitz beschrieben, wobei die Massageeinrichtung beispielsweise in die Rückenlehne des Sitzes an einer Stelle eingebaut ist, an der der zu massierende Teil einer auf dem Sitz sitzenden Person anliegt, beispielsweise das Kreuz. Die Massageeinrichtung erzeugt eine Vibration. Die Massage kann jederzeit bei Bedarf durchgeführt werden, insbesondere auch während der Fahrt.
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Die
DE 197 44 074 A1 beschreibt einen Massagesessel mit einem Sitzteil und einem Rückenlehnenteil. Ein erstes Paar von rechten und linken Massageköpfen und ein zweites Paar von rechten und linken Massageköpfen, die unter denen des ersten Paares angeordnet sind, sind im Inneren des Rückenteils angeordnet. Mittels einer Antriebseinrichtung wird erreicht, dass das erste und das zweite Paar von Massageköpfen abwechselnd eine erste Betriebsweise derart durchführen, dass der linke Massagekopf des ersten Paares und der rechte Massagekopf des zweiten Paares synchron betrieben werden, und eine zweite Betriebsart derart ausführen, dass der rechte Massagekopf des ersten Paares und der linke Massagekopf des zweiten Paares synchron betrieben werden. Damit wird ein zwischen dem ersten und dem zweiten Paar von Massageköpfen befindlicher Körperabschnitt eines Anwenders auf eine in Querrichtung verzerrte Weise massiert.
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Die
DE 41 31 632 A1 beschreibt eine motorbetriebene Massageeinrichtung mit variabler Geschwindigkeitssteuerung, die in die Rückenlehne eines Sitzes eingebaut ist, wobei durch eine Regeleinrichtung sichergestellt wird, dass die Massage eine vorgebbare Intensität nicht übersteigt.
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In der
DE 297 07 595 U1 ist ein Möbel beschrieben, beispielsweise einen Sessel mit einem in die Rückenlehne integrierten Massageeinheit, die einen von einem Antriebsmotor bewegbaren Massagekopf enthält, der von dem Antriebsmotor über einen Zahnriemen angetrieben wird.
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Das
DE 94 16 735 U1 beschreibt einen Fahrzeugsitz mit in die Sitzfläche integriertem Massagesystem, das auf der Basis von ausgesendeten Schwingungen arbeitet.
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Die 198 08 950 A1 beschreibt eine Massagevorrichtung mit einer Massageeinheit, die längs der Höhenrichtung eines Anwenders auf der Rückseite des Anwenders bewegbar ist. Die Massageeinheit ist mittels einer Antriebseinheit entlang der Höhenrichtung des Anwenders bewegbar und mittels einer Steuereinheit steuerbar, wobei die Steuereinheit ein Speicherteil zum Speichern von Positionsdaten für massagewirksame Stellen als spezifische Positionsdaten enthält.
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Die
DE 197 43 902 A1 beschreibt eine in einen Lehnstuhl integrierte Entspannungsvorrichtung. Die Entspannungsvorrichtung enthält eine Vibrationseinrichtung, mittels der der gesamte Lehnstuhl bzw. der Körper einer auf ihm befindlichen Person mit einer vorbestimmten Frequenz zu Schwingungen anregbar ist.
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Die
DE 297 17 785 U1 beschreibt einen Sitz für ein Verkehrsmittel mit einer im Bereich einer Nackenstütze vorgesehenen Massageeinrichtung, die eine Vielzahl von elektromotorisch angetriebenen Massageköpfen in Form von Schwingköpfen aufweist.
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Aus der
DE 297 17 785 U1 ist ein Möbel mit einem verfahrbaren Massagekopf bekannt, der an mindestens einem entlang der Verfahrrichtung verlaufenden Führungsriemen anliegt.
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In der
DE 94 12 149 U1 ist eine modular aufgebaute Polsterungsanordnung beschrieben, die aus lang gestreckten Plattenelementen zusammengesetzt ist, die Ausnehmungsteile aufweisen, in denen Magnet-Vibrationsgurte aufgenommen werden können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Möbelstück zu schaffen, mit dem es möglich ist, nach längeren Fahrten die ursprüngliche Stabilität des Blutkreislaufes jeweiliger Personen wieder herzustellen.
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Diese Aufgabe wird mit einem Sitz – und/oder Liegemöbel gemäß dem Anspruch 1 gelöst.
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Das erfindungsgemäße Möbel enthält wenigstens drei der im Anspruch 1 beschriebenen Einrichtungen, die alle in einem vorbestimmten Takt betätigbar sind.
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Mit der Erfindung wird mittels eines ausgeklügelten Systems von Massageeinwirkungen an mehreren Stellen des Körpers erreicht, dass eine das erfindungsgemäße Möbel nützende Person ihr inneres Blutkreislaufgleichgewicht wieder findet, indem Abweichungen ihrer Orthostase von dem ursprünglichen, ausgeruhten Zustand ausgeglichen werden. Das erfindungsgemäße Möbel kann nicht nur zum Regenerieren nach längeren Fahrten in Fahrtpausen unmittelbar im Fahrzeug eingesetzt werden, sondern eignet sich ganz allgemein zur Regeneration von Belastungen ausgesetzten Personen.
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Das erfindungsgemäße Sitz- und/oder Liegemöbel kann als Fahrzeugsitz mit einer Rückenlehne und einem Sitzteil realisiert werden, wobei die Rückenlehne gegenüber dem Sitzteil nach hinten in eine Liegestellung kippbar ist. Besonders günstig ist es, wenn ein Möbelstück dieser Art im vorderen Bereich des Sitzteils eine nach oben klappbare oder nach vorne verschiebbare Stützeinrichtung für die Unterschenkel einer im Sitz befindlichen Person aufweist, beispielsweise in Form einer am Sitzteil oder Sitzrahmen angelenkten bzw. geführten Stützplatte. Darüber hinaus kann vorteilhafterweise an dem dem Sitzteil entfernten Ende der Stützeinrichtung bzw. -platte eine Fußstütze vorgesehen werden. Eine solche Realisierung eines Fahrzeugsitzes kann mit Vorteil für den Fahrer bzw. Beifahrer eines PKW zur Verfügung gestellt werden und kann in Form einer Weiterbildung des Fahrersitzes nach der eingangs genannten deutschen Patentanmeldung
DE 44 31 586 realisiert werden. Der Sitz wird dann in PKW und LKW üblicherweise in den kurzen Pausen von 5–15 Minuten an Raststätten in Betrieb genommen. In Flugzeugen und Bahnwagen eingebaut kann der Sitz auch während des Fluges oder während der Bahnfahrt benutzt werden. Besonders bevorzugte Weterbildungen solcher Fahrzeugsitze ergeben sich aus den Unteransprüchen 19 bis 32.
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In einer weiteren Ausführungsform zeichnet sich das erfindungsgemäße Möbelstück dadurch aus, daß es als Massagetisch realisiert ist. Ein solcher Massagetisch weist vorzugsweise in der Mitte ein Gelenk auf, wodurch eine auf dem Tisch befindliche, liegende Person im Beckenbereich gebeugt werden kann. Der Tisch ist vorzugsweise als ganzes um die Gelenkachse kippbar, so daß der Kopf einer auf dem Tisch liegenden Person nach unten und ihre Füße nach oben oder umgekehrt bringbar sind. Der Kippwinkel zur Horizontalen kann einen maximalen Betrag von bis zu etwa ±15°, vorzugsweise bis zu etwa ±60°, und insbesondere bis zu ±90° betragen. Es ist besonders günstig, wenn der Kippwinkel jeweils in Teilschritten von etwa 15° veränderbar ist.
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Ein solches Möbelstück, d. h. in Form eines Massagetisches, eignet sich für eine Anwendung in Hotels und Raststätten unterwegs im In- und Ausland, wo Geschäftsleute und Touristen Regeneration von der Fahrt suchen.
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Besonders bevorzugte Ausführungsformen des Massagetisches lassen sich den Unteransprüchen 10 bis 18 entnehmen.
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Der jeweilige Benutzer kann für sich selbst feststellen, welche der vorgesehenen Möglichkeiten für ihn am besten wirken bzw. als angenehm empfunden werden und daher zu benutzen sind. Dies gilt auch für die Frage, ob er die Massage bzw. die Behandlung mit der Rückenlehne aufrecht oder in Liegestellung und mit oder ohne aufgeklappte oder ausgefahrene Stützplatte bzw. Fußplatte benutzt. Die gleichen bzw. entsprechenden Fragen kann sich der jeweilige Benutzer stellen bei dem Möbelstück in Form des Massagetisches, d. h. ob er den Tisch in gestreckter Form oder in geneigter Form oder mit seinem Kopf nach unten oder nach oben gerichtet oder in bogenförmig gespannter Form oder in abgewinkelter Form benutzen möchte, wobei im letzteren Fall der Benutzer auch die Winkelstellung des Massagetisches für sich selbst bestimmen kann. Dies gilt auch für die geneigten Stellungen des Massagetisches.
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Wie oben zum Ausdruck gebracht, zielt die Erfindung auf die Stabilisierung des Blutkreislaufes einer Person, die eine Destablisierung des Blutkreislaufes erfuhr, die auf die erlebten Beschleunigungen während einer Fahrt zurückzuführen ist.
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Zwecks der Wiedereinstellung der Empfindlichkeit der Barorezeptoren des Halses und der Aorta auf die Bandbreite des ausgeruhten Blutkreislaufes vor der erlebten Beschleunigung ist es wichtig, den Effekten dieser Beschleunigung auf jene Muskelpartien entgegenzuwirken, die wegen des Transports im Fahrzeug durch die sitzende, liegende oder gar stehende Haltung ruhig und inaktiv gestellt wurden.
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In der Hauptsache werden fünf Partien des menschlichen Körpers in Druck-/Saugverfahren bzw. durch Kipp- und Drehbewegungen bearbeitet, nämlich:
- – die Barorezeptoren des Halses – die Halsschlagadern werden entsprechend dem Kopfnicken durch Druck- und Saugeinwirkung auf die Sternocleidomastoiden bearbeitet;
- – die Muskeln des Schultergürtels mit einer besonderen Betonung auf die großen und die kleinen Brustmuskeln;
- – die funktionelle Schnittstelle des Trapezmuskels mit dem großen Rükkenmuskel (Latissimus Dorsi)
- – die funktionelle Schnittstelle der Wadenmuskeln mit den Schollenmuskeln in den Beinen; und
- – die entsprechende funktionelle Schnittstelle der entsprechenden, für die Pronation und Supernation der Hände in den Armen verantwortlichen Muskeln.
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Die Erfindung wird nachfolgend näher erläutert anhand zweier praktischer Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, die zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Massagetisches,
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2 eine schematische Darstellung zweier Verstellmöglichkeiten des Massagetisches der 1 in Pfeilrichtung II gesehen,
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3 weitere Einstellmöglichkeiten des Massagetisches der 1,
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4 die Wirkung der Einrichtungen A1 und A1 der 1, bei der Kopf nach unten gekippten Stellung des Massagetisches,
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5 eine schematische Darstellung zweier Gurtbewegungsmöglichkeiten der Gurte des Massagetisches nach 1,
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6 eine schematische Darstellung einer alternativen Gurtführung zu der 5, wie in 1 angedeutet,
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7 eine perspektivische Darstellung zweier sogenannter Pilotten für die Behandlung der Barorezeptoren am Hals eines Probanden,
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8 eine schematische Darstellung der Lage der Barorezeptoren am Hals eines Probanden mit angebrachten Pilotten,
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9 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Möbelstücks bzw. einer erfindungsgemäßen Behandlungseinrichtung in Form eines Autositzes,
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10 eine vergrößerte Darstellung der Einrichtung A1 bzw. A2 der 1 und 9 Ausführungsform,
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11 eine Variante der Behandlungseinrichtungen A4 (stellvertretend auch für A3) der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 9,
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12 einen Querschnitt durch die Ausführungsform der 11 nach der Schnittebene XII-XII, und
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13A bis C Kurven, um die Ansteuerung der beweglichen Einrichtungen der Behandlungseinrichtungen zu erläutern.
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Die perspektivische Darstellung eines Massagetisches 10 gemäß 1 dient vor allem der Wiedereinstellung der Empfindlichkeit der Barorezeptoren des Halses und der Aorta. Der Benutzer, d. h. der Regeneration Suchende, legt sich auf den Massagetisch und schnallt sich an vorzugsweise fünf Stellen A1, A2, B1, B2, C1, C2, D1, D2 und E1, E2 gemäß der Zeichnung an. Die Füße des Benutzers berühren die Fußplatte F und sind nicht an die Platte angebunden. Die Arme und der Kopf des Benutzers können sich frei bewegen.
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Der Massagetisch 10 besteht vorzugsweise aus einem Oberkörperteil 12 und einem Unterkörperteil 14, die aneinander um eine Gelenkachse 16 angelenkt sind. Aufgrund dieser scharnierartigen Anlenkung kann der Tisch zunächst in die gestrichelte Position gemäß 2 gebracht werden, wobei sich das Teil 14 in die horizontale Richtung und das Teil 12 in die vertikale Richtung erstrecken. In dieser Position kann sich der Benutzer relativ leicht auf den Massagetisch einstellen. In dieser Position ist die auf dem Tisch befindliche Person im Beckenbereich gebeugt. Der Tisch kann anschließend in die Position gemäß den durchgehenden Linien in der unteren Hälfte der 2 gebracht und anschließend gestreckt werden, so daß sich die Position gemäß 1 ergibt.
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Darüber hinaus besteht bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform die Möglichkeit, die Liegefläche des Massagetisches zu einer halbkreisförmigen Brücke gemäß der oberen Hälfte der 2 zu spannen, wobei die Länge der Brücke πr der Länge L des Tisches im gestreckten Zustand entspricht, wo r der Radius des Halbkreises ist.
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Auch besteht vorzugsweise die Möglichkeit, den Massagetisch im gestreckten Zustand um die durch das Gelenk 16 definierte Gelenkachse 17 in beiden Richtungen zu verschwenken, wie in 3 angedeutet.
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Der Massagetisch soll sich vorzugsweise gemäß der Darstellung von 3 in beiden Richtungen um 90° aus der horizontalen Stellung um die Gelenkachse kippen lassen, d. h. einerseits in Pfeilrichtung 18, wobei die Liegefläche 11 des Massagetisches in verschiedene, gekippte Stellungen gebracht werden kann, wie beispielsweise durch die gestrichelte Linien dargestellt, bis zu einem maximalen Kippwinkel nach unten von 90°, wo der Kopf des Benutzers oben steht und seine Füße unten.
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Vorteilhaft ist eine Anordnung, bei der die Liegefläche des Tisches in Teilschritten von jeweils etwa 15° bewegbar ist und in eine beliebige, gekippte Stellung arretiert werden kann. Darüber hinaus läßt sich die Liege aus der horizontalen Stellung gemäß 3 wiederum um maximal 90° in Pfeilrichtung 20 entsprechend den gestrichelten Linien nach unten kippen, wodurch der Kopf des Benutzers nach unten und die Füße des Benutzers nach oben zu liegen kommen. Die entsprechende Stellung der linken Hälfte des Massagetisches ist mit 12' gekennzeichnet, die maximale Kippstellung entsprechend der Pfeilrichtung 18 ist durch das Bezugszeichen 14 für die rechte Hälfte des Massagetisches angedeutet, wobei die zwei Stellen, die mit 12' und 14' jeweils angedeutet sind, eigentlich zusammenfallen. Nur der Darstellung halber sind sie mit einem kleinen Winkel voneinander entfernt gezeigt.
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Auch die Kippbewegung des Massagetisches in Pfeilrichtung 20 erfolgt vorzugsweise in Teilschritten von jeweils etwa 15° um die Gelenkachse 17, wobei der Massagetisch auch bei dieser Kipprichtung in einer beliebigen Zwischenstellung arretiert werden kann.
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Von all diesen Verstellmöglichkeiten des Massagetisches ist die Möglichkeit der Verkippung gemäß 3 am wichtigsten. Die Möglichkeit der rechtwinkligen Position der Liegefläche des Massagetisches gemäß den gestrichelten Linien in 2 dient lediglich als Einstieghilfe. Die V-förmige Stellung des Massagetisches gemäß den durchgehenden Linien in 2 kann als Massagestellung genutzt werden, stellt jedoch hauptsächlich eine vernünftige Möglichkeit des Überganges in die waagerechte Position mit der gestreckten Liegefläche gemäß 1 dar, die aber auch dadurch erreichbar ist, daß lediglich das Rückenteil 12 der Liegefläche aus der senkrechten Position gemäß 2 entgegen dem Uhrzeigersinn in die waagerechte Position gekippt wird. Die halbkreisförmige Brückenform gemäß der oberen Hälfte der 2 stellt eine besondere Ausführungsform dar, die bei bestimmten Personen nützlich sein kann.
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In der einfachsten Ausführungsform genügt es daher, lediglich einen Massagetisch zur Verfügung zu stellen mit einer durchgehenden, zumindest im wesentlichen nicht verformbaren und nicht gelenkig ausgebildeten Tischplatte. Eine einfache Verbesserung des Massagetisches liegt darin, daß er in verschiedene Kippstellungen entsprechend 3 um eine Kippachse entsprechend der Gelenkachse 17 bringbar ist.
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Die anderen Bewegungsvarianten des Tisches gemäß 2 sind für besondere Ausführungsformen des Massagetisches gedacht, die zwar vorteilhaft, jedoch nicht zwingend erforderlich sind.
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Die Einrichtungen O1, O2 und A1, A2 bis F werden nachfolgend näher erläutert unter Bezugnahme auf die weiteren Figuren.
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O1 und O2 stellen zwei sogenannte Pilotten dar, die im Bereich der Barorezeptoren des Halses des Benutzers angebracht werden, wie in 7 schematisch dargestellt. Die Pilotten O1, O2 sind mittels entsprechenden Schläuchen an eine Unterdruck bzw. Überdruckquelle 22 angebracht und weisen jeweilige Membrane 24 und 26 auf, die von der Druckquelle 22, die als Kolbenpumpe mit entsprechendem Motor realisiert werden kann, wahlweise mit einem Saugdruck oder einem Kompressionsdruck von bis zu 30 mm Hg Über- bzw. Unterdruck belastet werden können. Vorzugsweise werden die Membrane 24, 26 wechselweise mit Saug- und Kompressionsdruck belastet, wobei beide Pilotten gleichzeitig mit Saugdruck- bzw. Kompressionsdruck belastet werden. Die Veränderung von Saugdruck in Kompressionsdruck und zurück erfolgt entsprechend einem Grundtakt von etwa 20 Sekunden und kann je nach Empfinden sowohl in der Höhe wie auch in der Länge des Grundtaktes vom Benutzer gesteuert werden, beispielsweise über eine entsprechende Fernbedienung.
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Die Einrichtungen A1 und A2 können die Form von aus der Liegefläche des Massagetisches ausfahrbaren, zumindest im wesentlichen starren, C-förmigen Elemente 24 aufweisen, welche vorzugsweise an den dem Benutzer zugewandten Flächen gepolstert sind, um die Anwendung für den Benutzer bequem zu gestalten. Ein Beispiel für solche Elemente ist in 10 gezeigt, in der ersichtlich ist, daß die Elemente durch drei Rollen 26, 28 und 30 geführt werden, während eine Kolben-Zylinder-Anordnung 32, die am Massagetisch bei 34 und am C-förmigen Element 24 bei 36 angelenkt ist, für die Ein- und Ausfahrbewegung des C-förmigen Elementes 24 sorgt, und zwar zwischen einer eingezogenen Position gemäß den gestrichelten Linien in 10 und einer ausgefahrenen Position gemäß den durchgehenden Linien in 10. Als Alternative zu der Anwendung einer Kolben-Zylinder-Anordnung für die Ein- und Ausfahrbewegung des C-förmigen Elementes 24 könnte beispielsweise die Walze 26 mit einem Antrieb versehen werden und könnte auch als Zahnrad gebildet werden, welche mit einer entsprechenden, gezahnten Oberfläche des C-förmigen Elementes 24 kämmt. Auch kämen alle anderen Gewinde-Antriebsarten in Verbindung, beispielsweise ein Spindelantrieb mit Elektromotor (nicht gezeigt).
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Der Doppelpfeil G in 10 zeigt darüber hinaus, daß die gesamte Anordnung in Längsrichtung des Massagetisches, d. h. parallel zur Wirbelsäule des Benutzers, und zwar um etwa 1 cm nach vorne und um etwa 2 cm nach hinten bewegbar ist, wobei diese Bewegung wechselweise für die Einrichtungen A1 und A2 durchführbar ist, auch hier mit einem Grundtakt von etwa 10 Sekunden. Der Mechanismus zur Durchführung der Verstellung in Richtung des Doppfelpfeils GG ist in 9 nicht gezeigt, kann aber nach Belieben gewählt werden, wozu jegliche Standardantriebe verwendbar sind, wie eine Kolben-Zylinder-Anordnung, ein Spindelantrieb etc.
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Auch könnte anstelle der Bewegung in Richtung des Doppelpfeils GG die C-förmigen Elemente 24 mit einer aufblasbaren Polsterung oder einem Kissen an ihren, den Schultern des Benutzers zugewandten Flanke versehen werden, die im Regelfall etwa halbvoll aufgepumpt ist und dann weiter aufgepumpt bzw. entleert wird, um eine Bewegung entsprechend dem Doppelpfeil GG zu simulieren
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Bei der Einrichtung B1, B2 handelt es sich um einen Gurt, der um den Brustkorb im Bereich zwischen der sechsten Rippe bis zur zwölften Rippe umgelegt wird. Die Gurtanordnung ist aus 5 ersichtlich. Wie dort gezeigt, weist der Gurt 36 zwei Enden 38, 40 auf, die aneinander befestigt werden können, beispielsweise dadurch, daß sie die jeweiligen Teile eines Klettverschlusses tragen. Auch könnte eine beliebige Schnalle hier vorgesehen werden. Voraussetzung ist lediglich, daß eine enge, jedoch bequeme Anpassung um den Torso des Benutzers eirmöglicht wird. Der Gurt 36 läuft über zwei drehbare Umlenkrollen 42, 44. Es wird eine Einrichtung vorgesehen, um den Gurt entsprechend dem Doppelpfeil H hin- und herzubewegen. Diese Einrichtung 46 kann beispielsweise aus einer Kolben-Zylinder-Anordnung bestehen, die am Massagetisch befestigt ist, oder sie könnte auch durch ein Antriebswalzenpaar wie 48 gebildet werden, wie in gestrichelten Linien dargestellt. Bei Verwendung eines Antriebswalzenpaars 48 kann der Gurt als Zahnriemen ausgebildet werden, um Schlupf zwischen dem Antriebswalzenpaar und dem Gurt zu vermeiden, wobei die Zähne üblicherweise nur an einer Seite des Gurts vorgesehen sind und das zweite Antriebsrad lediglich dazu dient, die Kämmung mit dem ersten, Zähne aufweisenden Antriebsrad sicherzustellen.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel kann der Antrieb stillstehen. In diesem Fall hält der Gurt 36 lediglich den Torso des Benutzers. Der Antrieb kann aber auch zur Hin- und Herbewegung H in Betrieb gesetzt werden, um eine Drehung des Torsos des Benutzers in etwa um die Achse der Wirbelsäule zu bewerkstelligen. Sollte nur ein Festhalten des Körpers beabsichtigt werden, kann auf einen Antrieb und auch auf die Umlenkrollen 42, 44 verzichtet werden. Der Gurt kann dann direkt auch am Massagetisch befestigt werden. In diesem Fall ist es günstiger, zwei getrennte Gurtteile zu verwenden, die an der Liegefläche des Massagetisches links und rechts des Torsos des Benutzers befestigt sind.
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Anstatt den Gurt um die zwei Umlenkrollen 42 und 44 zu führen, die an Stellen angeordnet sind, die – wie in 5 gezeigt – der Breite des Torsos entsprechen, kann der Gurt auch – wie in 1 dargestellt- um die Seitenkanten des Massagetisches geführt werden, die gerundet sein sollen, um eine Bewegung des Gurtes zuzulassen. Der Gurt 36 wird in diesem Fall – wie in 6 gezeigt – auch unter Schlaufen 50, 52 geführt, die an Stellen auf der Oberseite des Massagetisches 10 angeordnet werden, die der Breite des Torsos entsprechen, wobei sowohl die Seitenkanten des Massagetisches wie auch die Schlaufen mit Rollen 42, 44 bzw. 54, 56 versehen werden können, um Reibung zu verhindern bzw. um die Drehbewegung entsprechend dem Walzenpaar zuzulassen.
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Es handelt sich bei der Einrichtung C1, C2 um eine Einrichtung, die der Einrichtung gemäß 5 bzw. 6 entspricht. Es ist daher nicht notwendig, diese Einrichtung im Detail zu erörtern. Statt dessen gilt all das, was für die Einrichtung gemäß den 5 und 6 gesagt wurde, genauso für die Einrichtung C1, C2.
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Das gleiche gilt im Grunde genommen für die Einrichtungen D1, D2 und E1, E2, nur läuft hier jeder Gurt um den einen Oberschenkel bzw. Unterschenkel, so daß die Länge des Gurtes und die Anordnung der Umlenkrollen entsprechend zu wählen sind. Auch für die Einrichtungen D1, D2, E1 und E2 gilt das, was für die Gurtanordnung gemäß 5 bzw. 6 gesagt wurde. Nur ist es hier erforderlich, wenn der Gurt um die Kante des Massagetisches geführt wird, bei diesen Einrichtungen den Gurt an einer passenden Stelle durch den Massagetisch hindurch und dort ggf. über eine Umlenkrolle zu führen (nicht gezeigt).
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Bei der Einrichtung F handelt es sich entweder um eine stationär angeordnete Fußplatte oder – wie in 1 gezeigt – um eine Fußstütze, die mittels eines entsprechenden Antriebes – hier in Form einer drehbaren Nocke 54 gezeigt – um etwa 15° aus der Senkrechten zum Massagetisch hin, d. h. in einem Winkel von 75° zum Massagetisch, gekippt wird. Auch diese Bewegung erfolgt im Normalfall im 10-Sekunden-Takt und kann von Benutzer über eine Fernsteuerung ein bzw. ausgeschaltet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den 10-Sekunden-Takt zu variieren.
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Nicht im Detail gezeigt, sondern lediglich in 5 durch das Bezugszeichen 80 angedeutet, aber entsprechend der weiteren Ausführung gemäß 9 vorhanden, sind aufblasbare Kissen hinter dem Rücken des Benutzers links und rechts der Wirbelsäule vorgesehen, die im Normalfall eine etwa halbvolle Einstellung aufweisen, d. h. beide sind gleichzeitig halbvoll (1 cm Fülle = 200 mbar). Diese Kissen können dann wechselweise mehr aufgepumpt bzw. teilentleert werden, um abwechselnd Druck auf die linke und rechte Seite des Rückens des Benutzers auszuüben. Auch diese alternierende Links-Rechts-Aufpumpbewegung erfolgt normalerweise in einem Grundtakt von 20 Sekunden.
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Auch hier kann der Takt der Pumpe für die Aufpumpbewegung variiert werden – im Regelfall im Bereich von 12–28 Sekunden. Auch der Takt dieser Pumpe kann vom Benutzer gesteuert werden. Die Ansteuerung der Pumpe und daher der Kissen 80 wird später anhand der 13A bis C näher erläutert.
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Bei allen diesen Einrichtungen kann die Steuerung anstatt vom Benutzer von einem Betreuer oder von einem vorprogrammierten Rechner gesteuert werden.
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Zu dieser Ausführungsform kann folgendes gesagt werden:
- 1. die Liege kann um 90° in beide Richtungen gekippt werden, damit entweder der Kopf zum Boden neigt oder die Füße;
- 2. die Liegefläche kann zur Brücke im Halbkreis gespannt werden, wie in 2 gezeigt;
- 3. alternativ hierzu kann die Liegefläche des Massagetisches in die andere Richtung wie ein Scharnier zusammengeklappt werden, so daß der Benutzer im Becken gebeugt wird;
- 4. beim Kippen des Kopfes zum Boden wird abwechselnd im 10-Sekunden-Takt die linke Schulter A2 bis 15° entgegen der Schulterpartie A1 maximal gehoben und um maximal 1 cm nach vorne gedrückt, während A1 nach hinten um 2 cm in die Lehne gezogen wird;
- 5. gleichzeitig wird die Lehne in der Höhe von B1/B2 des Brustkorbs ab der sechsten Rippe bis zur zwölften Rippe abwechselnd von der entgegengesetzten Seite zu A1/A2 um jeweils 2 cm aufgepumpt bzw. eingezogen; es handelt sich hier um die aufblasbaren Kissen 80 des Massagetisches, die oben bereits erwähnt wurden;
- 6. D1 und D2 werden im 10-Sekunden-Takt nach innen gedreht;
- 7. E1 und E2 werden im 10-Sekunden-Takt nach außen gedreht;
- 8. F wird zur Senkrechten und dann um 15° aus der Senkrechten zur Liegefläche 11 gekippt, auch hier im 10-Sekunden-Takt;
- 9. der Kippwinkel der Liegefläche 11, d. h. des Massagetisches, aus der Horizontalen bis zur Senkrechten kann in Schritten von jeweils 15° gesteigert werden, d. h. von 15° zu 30°, 45°, 60°, 75°, 90°; dies stellt der Benutzer im Einklang mit seinem Gefühl selbst ein;
- 10. in ähnlicher Weise kann der Benutzer den 10-Sekunden-Takt von allen Einrichtungen schrittweise auf 11, 12, 13, 14 Sekunden erhöhen oder auf 9, 8, 7, 6 Sekunden reduzieren;
- 11. die aufblasbaren Kissen 80 im Rücken werden entsprechend leicht aus der Halbvolleinstellung (d. h. beide gleichzeitig halbvoll) bewegt; wie oben erwähnt wird die Links-Rechts-Aufpumpbewegung moduliert, wie im Zusammenhang mit den 13A bis C näher erläutert wird;
- 12. die Gesamtdauer einer solchen Massage beträgt 15–30 Minuten.
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Ein Autositz gemäß der vorliegenden Erfindung wird in perspektivischer Darstellung in 10 gezeigt. Hier werden – in einer Grundausführung – zunächst nur die Einrichtungen A1, A2, A3 und A4 vorgesehen, wobei die Einrichtungen A1 und A2 die gleiche Ausbildung haben wie die Einrichtungen A1 und A2 des Massagetisches, wie vorhin im Zusammenhang mit 10 beschrieben.
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Bei den Einrichtungen A3 und A4 kann es sich um die Einrichtungen handeln, die in der
deutschen Patentanmeldung P 44 31 586.4 beschrieben sind. Alternativ hierzu kann es sich um aufblasbare Kissen
80 handeln – wie in den
11 und
12 gezeigt, die in diesem Fall entsprechend den gezeigten Pfeilen den Oberkörper des Benutzers im Rückenbereich bewegen.
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Wie in den 11 und 12 anhand der Einrichtung A4 gezeigt, kann durch wechselweises Aufpumpen und durch Teilentleerung der in der Rückenlehne 18 eingebauten Kissen 82, die mit einer Polsterung versehen werden, Bewegungen in Richtung des Doppelpfeils J erzeugt werden. Man sieht, daß das aufblasbare Kissen 82 einen leicht gefüllten Zustand 83 aufweist und weiter aufgepumpt werden kann, bis es den vollen Zustand 84 erreicht. Durch die Teilentleerung des Kissens 82 erreicht man den Zustand 83 wieder.
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Dieser Aufpump- und Entleervorgang erfolgt ebenfalls entsprechend dem gewählten Grundtakt von 12 bis etwa 28 Sekunden.
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Insgesamt gestaltet sich die Wirkung der Einrichtungen A1, A2, A3 und A4 wie folgt:
A1, A2 werden durch nach außen bzw. nach innen zur Wirbelsäule oder Mitte der Sitzlehne hin verschiebbare Polster in der Höhe der Achseln (Schulterblätter) ergänzt. Diese Polster A3, A4 kommen wie kleine Kissen etwa 1–2 cm aus der Lehne hervor, wenn sie in Aktion sind. Während der Fahrt sind sie nicht in Aktion.
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Der Sinn der Verschiebung der Polster A1 und A2 in Schulterhöhe wie sanfte Hände auf die Schultern nach unten ist, die Schultern nach unten zu halten, während die Schulterblätter nach außen und innen leicht durch die Polster A3 und A4 bewegt werden. Dies übt einen Reiz auf die großen und kleinen Brustmuskeln aus sowie auf alle Muskeln, die Ansatzstellen am Schulterblatt haben, wie beispielsweise der Serratus Anterior, der untere Trapezmuskel, der mittlere Trapezmuskel, der obere Trapezmuskel, der Pectoralis Minor, der Pectoralis Major, der Subscapularis, der Teres Major, der Teres Minor, der Infraspinatus sowie die sogenannten Romboids und der Levator Scapulae.
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Um die Unterschenkel des Benutzers zu stützen, kann der Fahrzeugsitz eine Platte 60 aufweisen, die um eine Gelenkachse 62 nach oben in eine horizontale Lage gebracht wird. Da bei einem PKW die Höhe zwischen der Unterseite des Sitzes und dem Boden des Fahrzeuges nicht ausreicht, um eine solche Platte unterzubringen, kann die Platte 60 alternativ hierzu verschiebbar unterhalb des Sitzteils untergebracht und bei Bedarf nach vorne geschoben werden, so daß sie die Lage der gezeigten Platte 60 annimmt.
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In beiden Fällen kann auch eine Fußstütze F vorgesehen werden (in 9 nur gestrichelt gezeigt), die beispielsweise an der vorderen Kante der Platte 60 schwenkbar angelenkt ist und nach oben geklappt wird, wenn der Sitz zu Erholungszwecken eingesetzt wird.
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Wie auch durch die gestrichelte Linie 64 dargestellt, kann die Rückenlehne um die Gelenkachse 66 nach hinten geklappt werden entsprechend dem Doppelpfeil 68, so daß der Sitz als Liege bzw. Massagetisch funktioniert.
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Es besteht auch die Möglichkeit, die Einrichtungen O1 und O2 gemäß den 7 und 8 bei dem Fahrzeugsitz gemäß 9 zu verwenden, wobei diese Einrichtungen entweder ausziehbar hinter der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes untergebracht werden oder ggf. in einer in 9 nicht gezeigten, jedoch normalerweise vorhandenen Kopfstütze unter- bzw. angebracht werden.
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Ein Fahrzeugsitz dieser Art ermöglicht im Prinzip eine ähnliche Wirkung wie der Massagetisch und kann beispielsweise in kurzen Pausen an Raststätten verwendet werden, wo bis zu 5 Minuten für eine solche Anwendung pro Pause zur Verfügung stehen sollten. Der Effekt des Kippens des Massagetisches mit dem Kopf zum Boden auf die Barorezeptoren des Halses wird zumindest teilweise durch das Anlegen von den Pilotten 24, 26 am Hals des Benutzers erzielt.
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Die weiteren, im Zusammenhang mit dem Massagetisch erörterten Einrichtungen B1, B2, C1, C2, D1, D2, E1 und E2 bzw. F können auch in den Fahrzeugsitz eingebaut werden, was aber nicht zwingend notwendig ist. Weiterhin können, sofern solche Einrichtungen vorhanden sind, die entsprechenden Bewegungen gemäß den oben erläuterten Punkten 4–11 in der sitzenden Haltung ausgeführt werden oder in der liegenden Haltung, sofern die Rückenlehne nach hinten in die Stellung 64 geklappt wird.
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Im Falle eines Fahrzeugsitzes sollen solche Einrichtungen, die den menschlichen Körper umgreifen, vorzugsweise so ausgebildet werden, daß sie automatisch aus dem Sitz ausgeklappt bzw. ausfahrbar sind, damit sie bequem vom Benutzer angelegt werden können. Alle Gurte können mindestens an der dem Benutzer zugewandten Seite gepolstert werden.
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Die Art der Steuerung des Kissendruckes bei den Kissen 80 wird nunmehr im Detail erläutert anhand der 13A bis 13C.
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Sowohl beim Fahrzeugsitz wie auch beim Massagetisch wird eine Grundstruktur vorausgesetzt, die als Träger für die verschiedenen Behandlungseinrichtungen dient.
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Es ist vom Erfinder festgestellt worden, daß die Orthostase von Fahrer und Beifahrer, die mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs waren, am besten mit einem Behandlungstakt von 20 Sekunden behandelt werden.
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Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit wird über eine der Behandlung unmittelbar vorangegangene Fahrzeit von etwa 45 bis 90 Minuten gemessen.
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Bei den Kissen 80 der 5 bzw. bei den Kissen 82 der 9, 11 und 12 wird zunächst davon ausgegangen, daß diese halb voll sind, wobei sich ein Druckwert von 200 mbar Überdruck als besonders geeignet herausgestellt hat. Wie anhand der durchgehenden Linie 100 der 13A gezeigt wird, wird beispielsweise das linke Kissen zunächst mit einem zusätzlichen Überdruck von 100 mbar aufgepumpt, d. h. von 200 bis 300 mbar, und dann teilentleert, so daß der Druck auf 100 mbar absinkt. Dieser gesamte Takt, d. h. einmal aufpumpen und einmal absaugen, dauert ca. 20 Sekunden, d. h. eine Halbtaktzeit von 10 Sekunden.
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Während das linke Kissen 80 bzw. 82 gemäß der durchgehenden Linie 100 aufgepumpt und abgesaugt wird, wird bei dem rechten Kissen 80 bzw. 82 umgekehrt verfahren, wie durch die unterbrochene Linie 102 dargestellt. Das heißt, das rechte Kissen wird zunächst teilweise abgesaugt, damit der Innendruck auf 100 mbar absinkt und dann zu einem Überdruck von 300 mbar wieder aufgepumpt. Das heißt, das rechte Kissen 80, 82 verhält sich umgekehrt zum linken Kissen 80, 82.
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Es ist vom Erfinder festgestellt worden, daß wenn sich die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit auf 240 km/h erhöht hat, die Taktzeit verkürzt werden muß von 20 Sekunden auf 12 Sekunden, wobei die 13B dann die entsprechende Kurve 100 für das linke Kissen zeigt. Der entsprechende Druckverlauf für das rechte Kissen ist in der 13B der Einfachheit halber weggelassen. Das Aufpumpen und Absaugen des rechten Kissens verhält sich jedoch umgekehrt zum Aufpumpen und Absaugvorgang beim linken Kissen in ähnlicher Weise wie in 13A gezeigt, nur mit der verkürzten Taktzeit von 12 Sekunden.
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Sollte die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit auf annähernd Null abgefallen sein, so verlängert sich die Taktzeit auf 28 Sekunden, wie in 13C für das linke Kissen 80, 82 gezeigt. Hier wird die Halbtaktzeit von 14 Sekunden eingetragen. Auch hier verhält sich das rechte Kissen 80 bzw. 82 genau umgekehrt zum linken Kissen.
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Die 13A bis 13C zeigen, daß ein Zeitspektrum von 12 Sekunden bis 28 Sekunden ausreicht, um durchschnittliche Fahrgeschwindigkeiten des Benutzers im vorausgegangenen Zeitraum von 0 bis 240 km/h zu berücksichtigen. Zwischenwerte der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit können durch proportionale Aufteilung der entsprechenden Bereiche gewählt werden. Beispielsweise wird für eine durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit von 170 km/h eine Taktzeit von 16 Sekunden, d. h. eine Halbtaktzeit von 8 Sekunden, gewählt. Für eine durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h wird eine Halbtaktzeit von 12 Sekunden gewählt.
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Wenn der Fahrer bzw. der Beifahrer, d. h. der Benutzer des Möbelstücks, während der Fahrt ausgeprägten Querbeschleunigungen und/oder Längsbeschleunigungen ausgesetzt ist, kann die Druckamplitude mit Vorteil abgeändert werden, um den Auswirkungen der Beschleunigungen zu begegnen. Diese Modifikation der Amplitude erfolgt am günstigsten durch Anwendung der folgenden Gleichung:
wobei
- AT
- = die Amplitude bei der ausgewählten Taktzeit,
- A10
- = die Amplitude, die gewählt wurde bei einer Halbtaktzeit von 10 Sekunden unter der Annahme von keinen Quer- bzw. Längsbeschleunigungen,
- T
- = die jeweilige Halbtaktzeit in Sekunden.
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Der Wert von 0,39 entspricht dem Verhältnis der Länge der sogenannten QT Strecke des Herzrhythmus zur gesamten Taktzeit des Herzrhythmus. Es ist nützlich, hier einige Beispiele zu betrachten.
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Wenn T bei 10 Sekunden bleibt, d. h. wenn die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit im vorausgegangenen Zeitraum 100 km/h beträgt, sieht man, daß AT bei einer Halbtaktzeit von 10 Sekunden und unter Berücksichtigung von Quer- und Längsbeschleunigungen bei 1,39 A10 liegt, d. h. 1,39 mal höher liegt als die Amplitude A10 ohne Quer- und Längsbeschleunigungen zu berücksichtigen. In unserem Beispiel beträgt A10 100 mbar, d. h. AT beträgt nunmehr 139 mbar und die Kurve 100 von 13A verschiebt sich nunmehr zur Position 104 gemäß der gestrichelten Linie in 13A.
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Dies gilt natürlich nur für das linke Kissen. Für das rechte Kissen gilt das gleiche, was aber der Einfachheit halber in 13A nicht gezeigt ist. Auch beim Saugvorgang sinkt der Druck im Kissen 80 bzw. 82 von bisher maximal 100 auf jetzt maximal 61 mbar Unterdruck ab.
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Wenn nun die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit auf 240 km/h gestiegen ist und die Halbtaktzeit AT sich auf 6 Sekunden reduziert hat, so erreichen wir, bei der Berücksichtigung von Quer- und Längsbeschleunigungen einen Wert für AT von A10(1 + 0,39√6:10) = 100(1 + 0,39 × 0,75) = 128 mbar.
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Die entsprechende Kurve 104 ist in 13B für das linke Kissen 80, 82 eingezeichnet.
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Wenn dagegen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit auf Null abgesunken ist, der Benutzer dennoch Quer- und Längsbeschleunigungen im vorausgegangenen Zeitraum erfahren hat, so kann man jetzt rechnen: AT = 100(1 + 0,39√14:10) = 100(1 + 0,39 × 0,35) = 100(1 + 0,13 mbar) = 113 mbar.
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Auch dies ist in 13C mit der Kurve 104 eingezeichnet. In diesem Beispiel sind wir von der Bewegung der Kissen 80, 82 ausgegangen. Die gleichen Taktzeiten und entsprechenden Steuerkurven ergeben sich aber für alle beweglichen Einrichtungen der Möglichkeiten a) bis h).
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Handelt es sich beispielsweise um die Pilotten O1 und O2, so werden diese üblicherweise mit einem maximalen Überdruck von 30 mm/Hg betrieben. Das heißt, A10 = 30 mm/Hg. Im Unterschied zu den Kissen 80, 82 werden jedoch die zwei Pilotten nicht wechselweise betrieben, sondern beide weisen gleichzeitig Überdruck oder Unterdruck auf, wobei die Halbtaktzeit, d. h. die Dauer der Phase des Überdrucks bzw. die Dauer der Phase des Unterdrucks, jeweils 10 Sekunden beträgt, wenn von einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h auszugehen ist.
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Handelt es sich bei der Einrichtung aber beispielsweise um eine Einrichtung wie B1, B2 oder D1, D2, wird auch hier die Bewegung mit der gleichen Taktzeit betrieben wie bisher erläutert, d. h. bei einer angenommenen durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h mit einer Halbtaktzeit von 10 Sekunden. Die Amplitude der Bewegung wird entsprechend angesteuert, wobei man von einer Amplitude A10 von 30 mm bei B1, B2 oder C1, C2 und 20 mm bei D1, D2 und E1, E2 ausgeht.
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Bei der Fußplatte F erfolgt der zyklische Antrieb ebenfalls entsprechend der jeweiligen Taktzeit.
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Es soll betont werden, daß die angegebenen Werte wie 100 mbar, 30 mm/Hg oder 30 bzw. 20 mm nur Richtwerte sind und andere Werte durchaus gewählt werden können, beispielsweise niedrigere Druckwerte, wenn es sich bei dem Benutzer um eine empfindliche Person handelt.