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DE19901810A1 - Verfahren und Einrichtung zur Generierung einer Grenzgeschwindigkeitswarnung - Google Patents

Verfahren und Einrichtung zur Generierung einer Grenzgeschwindigkeitswarnung

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Publication number
DE19901810A1
DE19901810A1 DE1999101810 DE19901810A DE19901810A1 DE 19901810 A1 DE19901810 A1 DE 19901810A1 DE 1999101810 DE1999101810 DE 1999101810 DE 19901810 A DE19901810 A DE 19901810A DE 19901810 A1 DE19901810 A1 DE 19901810A1
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DE
Germany
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warning
limit speed
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Withdrawn
Application number
DE1999101810
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Kiesewetter
Dirk Nessenius
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
Priority to DE1999101810 priority Critical patent/DE19901810A1/de
Publication of DE19901810A1 publication Critical patent/DE19901810A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
    • B60Q1/50Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating other intentions or conditions, e.g. request for waiting or overtaking
    • B60Q1/54Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating other intentions or conditions, e.g. request for waiting or overtaking for indicating speed outside of the vehicle
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01PMEASURING LINEAR OR ANGULAR SPEED, ACCELERATION, DECELERATION, OR SHOCK; INDICATING PRESENCE, ABSENCE, OR DIRECTION, OF MOVEMENT
    • G01P1/00Details of instruments
    • G01P1/07Indicating devices, e.g. for remote indication
    • G01P1/08Arrangements of scales, pointers, lamps or acoustic indicators, e.g. in automobile speedometers
    • G01P1/10Arrangements of scales, pointers, lamps or acoustic indicators, e.g. in automobile speedometers for indicating predetermined speeds

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Einrichtung zur Generierung einer durch die aktuelle Reifenart bedingten Grenzgeschwindigkeitswarnung über einen optischen Warner, wobei die Grenzgeschwindigkeit einstellbar ist, gemäß Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 7. Um bei einem Verfahren sowie einer Einrichtung dieser Art zu gewährleisten, daß eine stete Erinnerung an eine eingestellte Höchstgeschwindigkeit gegeben ist, ist erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Aktivierung der Warnung bzw. die Aktivierung einer eingestellten Grenzgeschwindigkeit in der sog. Aufprüfphase nach Einschalten der Zündung temporär angezeigt wird.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Einrichtung zur Generierung einer durch die aktuelle Reifenart bedingten Grenzgeschwindigkeitswarnung über einen zumindest optischen Warner, wobei die Grenzgeschwindigkeit einstellbar ist, gemäß Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 7.
Die Kontrolle der Grenzgeschwindigkeit bei Kraftfahrzeugen findet sich in unterschiedlichen Aufgabenfeldern wieder. So werden beispielsweise Grenzgeschwindigkeitsüberwachungen bei automatischen Geschwindigkeitsregelsystemen, sog. Tempomatsystemen eingesetzt.
Hierbei wird eine zuvor eingestellte Höchstgeschwindigkeit je nach Verkehrssituation und Bremseingriff des Fahrzeugführers immer wieder angestrebt und eingestellt.
Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Überwachung der Grenzgeschwindigkeit in Abhängigkeit zur Reifenart. Bei der Verwendung von Winterreifen sind Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten, die in der Regel unterhalb der maximalen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der jeweiligen Kraftfahrzeuge liegen. Da die besagten Winterreifen zumeist eine andere Profilierung aufweisen und zudem auch eine andere Materialzusammensetzung, ist in den meisten Fällen eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit notwendig. Dies gilt dann, so lange das Fahrzeug mit der entsprechenden Reifenart bereift ist bzw. bleibt.
In beiden Aufgabenfeldern bietet der Stand der Technik unterschiedliche Warneinrichtungen an, so z. B. in der DE 40 19 296 C2. Die dort offenbarte Warneinrichtung zur Geschwindigkeitsüberwachung ist dabei manuell auf den entsprechend gewünschten Geschwindigkeitshöchstwert einzustellen. Die entsprechende Warneinrichtung ist mit dem Tachogenerator des Fahrzeuges informationsschlüssig verschaltet. Wird nun aktuell die eingestellte Höchstgeschwindigkeit überschritten, so wird durch einen Warngeber die eingestellte Überschreitung der Geschwindigkeit als Warnung optisch oder akustisch angezeigt bzw. hörbar gemacht.
Das Aufgabenfeld dieser Warneinrichtung ist jedoch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die für gewisse Zonen, in denen der Fahrzeugführer sich bewegt, einzuhalten sind. Nachteilig ist hierbei, daß beim Durchfahren verschiedener Zonen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten bzw. Geschwindigkeitsbegrenzungen eine permanente Nachstellung der Einrichtung erfolgen muß.
Aus der DE 195 09 492 A1 ist ein oben bereits erwähnter Tempomat bekannt, wobei sich der dort gezeigte Gegenstand auf dem entsprechend anderen Aufgabenfeld bewegt, führt dort die Überschreitung der eingestellten Dauer- oder Höchstgeschwindigkeit zu einer Leistungsdrosselung der entsprechenden Antriebsaggregate.
Der Einsatz einer Tempomateinrichtung eignet sich jedoch nicht für den Zweck, die Höchstgeschwindigkeit für die Dauer der am Fahrzeug befindlichen Winterbereifung einzustellen. Ein Tempomat dient auch funktionsmäßig dem Zweck die eingestellte Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich anzustreben. Dies ist jedoch nicht der Zweck und aus Sicherheitsgründen bei der Verwendung von Winterreifen auch nicht gefragt.
Der erstgenannte Stand der Technik, welcher eine Warneinrichtung zur Geschwindigkeitsüberwachung offenbart, bei welcher die Höchstgeschwindigkeit manuell einzugeben ist, bewegt sich bereits eher auf dem Anwendungsgebiet fahrzeugbedingter Einstellung von Höchstgeschwindigkeiten. Nachteilig ist jedoch bei dem erstgenannten Stand der Technik, daß die Aktivierung des Systems in der Regel bei jeder Neuinbetriebnahme erfolgen muß, und dies immer wiederkehrend für die gesamten Nutzungszeit der Winterbereifung. Das System ist also nicht geeignet, den Fahrzeugführer an die noch immer am Fahrzeug befindliche Winterbereifung zu erinnern.
Davon ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine stete Erinnerung an eine eingestellte eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit zu geben.
Die gestellte Aufgabe wird bei einem Verfahren der gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den abhängigen Ansprüchen 2-6 angegeben.
Hinsichtlich einer Einrichtung der gattungsgemäßen Art ist die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 7 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der einrichtungsgemäßen Erfindung sind in den übrigen abhängigen Ansprüchen angegeben.
Das Wesen der Erfindung besteht sowohl in verfahrensgemäßer, als auch in einrichtungsgemäßer Weise darin, daß die Aktivierung der Warnung bzw. die Aktivierung der Grenzgeschwindigkeitseinstellung in der sog. Aufprüfphase nach Einschalten der Zündung temporär angezeigt wird. Das heißt, daß der Fahrzeugführer nicht, wie im Stand der Technik, die beispielsweise winterreifenbedingte Höchstgeschwindigkeit bei jedem Fahrtantritt manuell eingeben muß, sondern, daß die Einrichtung den Fahrzeugführer zum geeigneten Zeitpunkt, nämlich bereits beim Einschalten der Zündung, Inbetriebnehmen des Fahrzeuges unaufgefordert erinnert.
In der sog. Aufprüfphase läuft bei Fahrzeugen moderner Bauart ohnehin ein Elektronikcheck aller Aggregate des Fahrzeuges durch. Dies wird durch entsprechende Kontrolleuchten angezeigt. Die Aktivierung einer entsprechenden Kontrolleuchte für die eingestellte und demzufolge auch fest abgespeicherte Höchstgeschwindigkeit für die Nutzungszeit der Winterbereifung erfolgt dann auch bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges, so daß der Fahrzeugführer schon zu diesem Augenblick an das aktive Höchstgeschwindigkeitswarnsystem erinnert wird. Das heißt, er kann auch sehen, ob das System aktiv bzw. noch aktiv ist oder ob das System überhaupt funktionstüchtig ist. Gleich in welcher Art und Weise es realisiert wird, dient es der Steigerung der Fahrsicherheit. Das heißt, das System muß nur einmal, beispielsweise bei Anlegen der Winterbereifung, vom Fahrzeugführer aktiviert und hinsichtlich der entsprechenden Höchstgeschwindigkeit eingestellt werden, und sodann erinnert das System bei jeder Neuinbetriebnahme des Fahrzeuges den Fahrzeugführer schon beim Einschalten der Zündung über die Aktivierung dieser Warneinrichtung. Befindet sich das Fahrzeug sodann im Fahrbetrieb, und ist die entsprechende Warneinrichtung aktiviert, so wird bei Erreichen bzw. Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit in diesem Fall ein optisches oder akustisches Warnsignal gegeben.
Wichtig ist jedoch hierbei, und im übrigen Zentralpunkt der Erfindung, daß der Fahrzeugführer überhaupt auch die Aktivierung des Systems erkennen kann und dies immer mit den tatsächlichen Sachverhalten korrelieren kann. Darüber hinaus entfällt in vorteilhafter Weise die im Stand der Technik ansonsten notwendige permanente Neueinstellung der Höchstgeschwindigkeit bei jedem Fahrtantritt.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der verfahrensgemäßen Erfindung erfolgt eine Funktionskontrolle der Warneinrichtung auf Funktionsfähigkeit während der Aufprüfphase nach Einschalten der Zündung.
Die Generierung der Funktionskontrolle bei Inbetriebnahme sowie auch die Warnsignalgenerierung während des Fahrbetriebes erfolgt dabei so, daß sie im optischen, auf die Instrumententafel gerichteten Blickfeld des Fahrers erkennbar ist.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird die Warnsignalgenerierung optisch durch eine Displayanzeige mit der Darstellung der eingestellten Höchstgeschwindigkeit bzw. Grenzgeschwindigkeit angezeigt. Die Darstellung kann dabei entweder auf dem Display des Bordcomputers oder des Navigationssystems im Instrumententafelbereich generiert werden.
Zur Realisierung des Verfahrens ist angegeben, daß das Mittel zur Generierung der Warnung mit der Motorelektronik elektrisch derart verschaltet ist, daß der Aktivierungsstatus während des Aufprüfvorgangs im Augenblick des Inbetriebnehmens des Fahrzeuges über eine Kontrollanzeige temporär darstellbar ist. Auch hierbei ist in vorteilhafter Ausgestaltung eine derartige Verschaltung weitergehend vorgesehen, daß die entsprechende Warneinrichtung auch im Hinblick auf eine Funktionskontrolle in den Kontrollauf des Einprüfvorgangs mit einbezogen wird.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und nachfolgend näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 Die logische Abfolge der selbsttätig ablaufenden Maßnahme nach Einschaltung der Zündung.
Fig. 2 Anordnung der Warnanzeige im Instrumentenfeld der Armaturentafel.
Fig. 1 zeigt die logische Abfolge der Maßnahmen ab beginnendem Inbetriebnehmen des Fahrzeuges durch Einschalten der Zündung 1. Dieser "Zündung ein"-Impuls löst den Aufprüfvorgang der Motorelektronik 2 aus. In diesem Aufprüfvorgang eingebunden ist auch die Warneinrichtung 3, die jedoch zwei Funktionen abzuprüfen hat. Zum einen ist die Warneinrichtung 3 mit in den Funktionskontrollauf auf Funktionstauglichkeit mit eingebunden, zum anderen, und dies ist im übrigen insbesondere erfindungswesentlich, wird während des Aufprüfvorganges dann eine Anzeige 5 generiert, die dem Fahrzeugführer darstellt, ob das System grenzgeschwindigkeitsbezogen aktiviert ist oder nicht. Die Einstellung der Höchstgeschwindigkeit erfolgt über eine Eingabeschnittstelle 20. Der Fahrzeugführer kann sodann bei jedem Einschalten entscheiden und die Korrelation mit der tatsächlichen Situation vornehmen und somit erkennen, ob die weitergehende Aktivierung des Grenzgeschwindigkeitswarnsystems noch notwendig ist. Dies beispielsweise dann, wenn die Winterbereifung wieder gegen die Sommerbereifung getauscht wurde. Der Fahrzeugführer kann in diesem Falle das System dann sofort deaktivieren und wird dies im weiteren durch die besagte Anzeige 5 auch erkennen.
Bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit V max wird im Betrieb dann ein optischer und/oder akustischer Warner angesteuert.
Fig. 2 zeigt eine günstige Anbringung des optischen Warngebers 4 im Instrumentenbereich der Instrumententafel 10. Hierbei ist das entsprechende Feld der Anzeige 4, mit Kontrolleuchte 11 und zusätzlicher Geschwindigkeitsziffernanzeige 12 versehen. Durch eine Anordnung innerhalb der Instrumentierung des Fahrzeuges ist die Warnanzeige 4 in einer erfaßbaren und damit günstigen Position für den Fahrzeugführer, damit er diese leicht erkennen kann. Über die leichte Ablesbarkeit hinaus bedeutet eine Plazierung im Bereich der Instrumentierung auch noch, daß der Fahrzeugführer keinen zusätzlichen, beispielsweise zur Seite gerichteten Blick nötig hat, um die Warneinrichtung beim Erreichen der Grenzgeschwindigkeit überhaupt erkennen zu können. Da er keinen neuen Blickwinkel durch Kopfdrehung einstellen muß, ist er auch vom Fahrgeschehen nicht abgelenkt. Er richtet seinen Blick lediglich auf die Instrumentierung, die er während der Fahrt ohnehin im Blick hat, d. h. eine zusätzliche Blickfelderweiterung ist nicht nötig. Dies dient zum einen der sicheren Wahrnehmung der Grenzgeschwindigkeitserreichung und zum anderen auch in vorteilhafter Weise dazu, daß der Fahrer hierdurch auch nicht in eine andere Blickrichtung hin abgelenkt wird. Die erfindungsgemäße Erkennung ob das System aktiviert ist, kann er beim Aufprüfvorgang bspw. an der Kontrolleuchte 5 erkennen.
Als Anzeigefeld kann dazu auch die Displayanzeige des Bordcomputers oder des Navigationssystems dienen. Somit kommt dem Display eine Mehrfachnutzung zu, die im übrigen auch einer guten Übersichtlichkeit dient. Auf diese Weise ist auch dem Anspruch genüge getan, die Anzahl der zu erfassenden Instrumente zahlenmäßig klein zu halten, um die Ablenkung des Fahrers vom Verkehrsgeschehen zu minimieren.

Claims (12)

1. Verfahren und Einrichtung zur Generierung einer durch die aktuelle Reifenart bedingten Grenzgeschwindigkeitswarnung über einen optischen Warner, wobei die Grenzgeschwindigkeit einstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivierung der Warnung bzw. die Aktivierung einer eingeschränkten Grenzgeschwindigkeit in der sog. Aufprüfphase nach Einschalten der Zündung temporär angezeigt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Aufprüfphase eine Funktionskontrolle der Warneinrichtung auf Funktionsfähigkeit erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Generierung sowohl der Funktionskontrolle bei Inbetriebnahme, als auch der Warnsignalgenerierung während des Fahrbetriebes im optischen auf die Instrumententafel gerichteten Blickfeld des Fahrers erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Warnsignalgenerierung als Displayanzeige mit Darstellung der eingestellten Grenzgeschwindigkeit erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Darstellung im Display des Bordcomputers erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Darstellung im Display des Navigationssystems erfolgt.
7. Einrichtung zur Generierung einer durch die aktuelle Reifenart bedingten Grenzgeschwindigkeitswarnung über einen zumindest optischen Warner, wobei die Grenzgeschwindigkeit einstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (3) zur Generierung der Warnung mit der Motorelektronik (2) elektrisch derart verschaltet sind, daß der Aktivierungsstatus während des Aufprüfvorganges im Augenblick des Inbetriebnehmens des Fahrzeuges über eine Kontrollanzeige (5) temporär darstellbar ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Mittel (3) zur Generierung der Warnung mit der Motorelektronik (2) elektrisch derart verschaltet sind, daß ebenfalls ein Kontrollauf auf Funktionstüchtigkeit während des Aufprüfvorganges erzeugbar ist.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der optische Warner (4) im Bereich der Instrumententafel (10) im entsprechenden Blickfeld des Fahrers angeordnet ist.
10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Warnsignalgenerierung bei Erreichen bzw. Überschreiten der Grenzgeschwindigkeit als Displayanzeige (12) mit Darstellung der eingestellten Grenzgeschwindigkeit erfolgt.
11. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grenzgeschwindigkeit über eine Eingabeschnittstelle (20) manuell eingebbar ist.
12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur optischen Darstellung der Warnsignalgenerierung das Display des' Bordcomputers oder des Navigationssystems verwendet wird.
DE1999101810 1999-01-19 1999-01-19 Verfahren und Einrichtung zur Generierung einer Grenzgeschwindigkeitswarnung Withdrawn DE19901810A1 (de)

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