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DE102016212939B4 - Kennzeichenkontrollvorrichtung und Verwendung einer fahrzeugeigenen Kamera - Google Patents

Kennzeichenkontrollvorrichtung und Verwendung einer fahrzeugeigenen Kamera Download PDF

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DE102016212939B4
DE102016212939B4 DE102016212939.2A DE102016212939A DE102016212939B4 DE 102016212939 B4 DE102016212939 B4 DE 102016212939B4 DE 102016212939 A DE102016212939 A DE 102016212939A DE 102016212939 B4 DE102016212939 B4 DE 102016212939B4
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Tobias Ecklebe
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Abstract

Vorrichtung zur Kontrolle eines fahrzeugeigenen Kennzeichens (2, 2') mit einer an dem Fahrzeug (1) angeordneten Kamera (4, 4'), die derart ausgerichtet ist, dass sie das Kennzeichen (2, 2') vollständig oder zumindest teilweise aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (4, 4') das Kennzeichen (2, 2') mit der hierauf angeordneten Prüfplakette (3) erfasst und mit einer Auswerteeinheit (5) verbunden ist, die die am Kennzeichen (2, 2') angeordnete Prüfplakette (3) erkennt und feststellt, wann der nächste Termin zur Hauptuntersuchung ansteht und gegebenenfalls einen Warnhinweis abgibt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Kontrolle eines fahrzeugeigenen Kennzeichens mit einer an dem Fahrzeug angeordneten Kamera, die derart ausgerichtet ist, dass sie das Kennzeichen vollständig oder zumindest teilweise aufnimmt. Ferner betrifft die Erfindung die Verwendung einer Kamera, insbesondere einer Rückfahrkamera und/oder einer Frontkamera, zur Kontrolle des fahrzeugeigenen Kennzeichens.
  • In Deutschland müssen Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr Kfz-Kennzeichen an vorgegebenen Stellen aufweisen. Zumindest an einem PKW-Kennzeichen ist neben einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer eine Prüfplakette (sogenannte TÜV-Plakette) angeordnet. Diese Prüfplakette gibt Aufschluss über die nächstfällige Hauptuntersuchung, die üblicherweise alle zwei Jahre durchzuführen ist. Aufgrund dieser langen Zeitspanne ist es nicht selten, dass die Termine zur Hauptuntersuchung versehentlich verpasst werden, was nach der jeweils aktuellen Bußgeldverordnung mit einem nicht unerheblichen Bußgeld verbunden sein kann. Auch die Fahrt mit einem verschmutzten Kennzeichen, das infolgedessen nicht erkennbar ist, kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Aus dem Stand der Technik sind bereits Vorrichtungen zum Erfassen von Parametern eines Fahrzeugs bekannt, die zur Erfassung des Kfz-Kennzeichens eine Kamera besitzen. Beispielsweise offenbart DE 10 2011 057 031 A1 eine solche Vorrichtung, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch vom Fahrzeug überfahren wird, wobei nicht nur das Kennzeichen, sondern auch das Reifenprofil aufgenommen wird. Bei der Aufnahme des Kfz-Kennzeichens wird insbesondere die Prüfplakette erfasst und ausgewertet, so dass der nächste Termin für die fällige Hauptuntersuchung erkannt wird.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aufwändig zu installieren und nur gelegentlich einsetzbar, so dass Informationen über das Reifenprofil und/oder den anstehenden Termin zur Hauptuntersuchung nur temporär mit der Vorrichtung gewonnen werden können. Insbesondere lässt sich eine aktuelle Verschmutzung des Kennzeichens während der Fahrt nicht mit einer solchen Vorrichtung erfassen.
  • Ferner wird in DE 10 2012 017 620 A1 eine Vorrichtung zur Kontrolle von Verkehrsteilnehmern anhand von Kraftfahrzeugkennzeichentafeln offenbart. Hierin wird allerdings keine Vorrichtung beschrieben, die eine Überprüfung des fahrzeugeigenen Kennzeichens erlaubt, sondern es werden die Kennzeichen der übrigen Verkehrsteilnehmer überwacht, so dass etwaige Verbrechen schnell aufgedeckt werden können. Eine Überprüfung des fahrzeugeigenen Kennzeichens ist mit einer solchen Vorrichtung nicht möglich.
  • DE 10 2013 016 356 A1 beschreibt ein Verfahren zur Nutzung eines Kamerasystems eines Kraftfahrzeugs als Diebstahlwarnanlage. Mittels des Kamerasystems werden Änderungen und/oder ein Austausch des Nummernschilds erkannt und nach Detektion des Austauschs und/oder der Änderung des Nummernschilds wird durch eine Bildverarbeitungseinrichtung ein Steuersignal ausgegeben, welches eine vorbestimmte Sicherheitsmaßnahme bewirkt.
  • JP 2006027422 A offenbart eine Kameravorrichtung, mit der ein verschmutztes oder vereistes Nummernschild erkannt werden kann und im Falle eines vereisten Nummernschildes kann eine Heizvorrichtung zugeschaltet werden, mit der die Vereisung behoben wird.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung anzugeben, mit der eine dauerhafte Überprüfung des fahrzeugeigenen Kennzeichens möglich ist und mit der versehentliches verkehrsregelwidriges Fahrverhalten durch das Überschreiten des Termins zur nächsten Hauptuntersuchung und/oder durch das Fahren mit einem verschmutzten Kennzeichen verhindert wird.
  • Diese Aufgabe wird durch die Vorrichtung in Anspruch 1 und die Verwendung einer Kamera nach Anspruch 4 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt eine Kamera, die das Kennzeichen mit der hierauf angeordneten Prüfplakette erfasst und mit einer Auswerteeinheit verbunden ist, die die am Kennzeichen angeordnete Prüfplakette erkennt und feststellt, wann der nächste Termin zur Hauptuntersuchung ansteht und ggf. einen Warnhinweis abgibt. Dadurch, dass die Kamera an dem Fahrzeug angeordnet ist und derart ausgerichtet ist, dass sie das Kennzeichen des Fahrzeugs vollständig oder zumindest teilweise aufnimmt, ist es möglich, eine permanente und stetige Überwachung des eigenen Kfz-Kennzeichens auch im Fahrbetrieb vorzunehmen. Insbesondere kann der Termin der nächsten Hauptuntersuchung überwacht werden und es kann jederzeit eine unzulässige Verschmutzung des Kennzeichens erkannt werden.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden nachfolgend und in den Unteransprüchen angegeben.
  • Nach einer ersten vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Kamera eine Rückfahrkamera ist, die die rückwärtige Umgebung des Fahrzeugs und das Kennzeichen mit der hierauf angeordneten Prüfplakette erfasst. Hierdurch ergibt sich ein erhebliches Einsparpotential, weil anstelle einer zusätzlichen Kamera die bereits ohnehin an vielen Fahrzeugen vorhandene Rückfahrkamera eingesetzt werden kann, um sowohl das rückwärtige Umfeld des Fahrzeugs als auch das Kennzeichen mit der hierauf angeordneten Prüfplakette zu erfassen. Alternativ oder additiv kann auch eine Frontkamera zur Überprüfung des frontseitigen Kennzeichens eingesetzt werden, die ebenfalls bereits in vielen Fahrzeugen vorhanden ist.
  • Darüber hinaus ist die Kamera vorzugsweise mit einer Auswerteeinheit verbunden, so dass eine Verschmutzung oder ein Fehlen des Kennzeichens festgestellt werden kann, so dass ebenfalls ein entsprechender Warnhinweis abgegeben wird, der vorzugsweise im Infotainmentsystem des Fahrzeugs angezeigt wird.
  • Neben der erfindungsgemäßen Vorrichtung löst auch die Verwendung einer Kamera, insbesondere einer Rückfahrkamera und/oder einer Frontkamera nach Anspruch 4 die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung. Erfindungsgemäß ist die Kamera, deren Verwendung beansprucht wird, derart ausgerichtet, dass sie die rückwärtige oder frontwärtige Umgebung des Fahrzeugs und das Kennzeichen vollständig oder zumindest teilweise erfasst. Auch im Rahmen der beanspruchten Verwendung ist die Kamera mit einer Auswerteeinheit verbunden, die die am Kennzeichen angeordnete Prüfplakette erkennt und feststellt, wann der nächste Termin zur Hauptuntersuchung ist und gegebenenfalls einen Warnhinweis abgibt. Alternativ und/oder additiv kann eine Verschmutzung oder ein Fehlen des Kennzeichens festgestellt werden und ebenfalls eine entsprechende Warnung abgegeben werden.
  • Eine konkrete Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend anhand der einzigen Figur erläutert, die eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs 1 zeigt. Das Fahrzeug 1 besitzt sowohl heckseitig als auch frontseitig ein Kennzeichen 2, 2', wobei das Heckkennzeichen 2 mit einer Prüfplakette 3 versehen ist. Ferner besitzt das Fahrzeug 1 eine als Rückfahrkamera ausgestaltete Kamera 4 und eine Kamera 4', die als Frontkamera ausgestaltet ist, wobei beide Kameras 4, 4' jeweils eine Fischoptiklinse besitzen, so dass sie mit einem relativ großen Weitwinkel die rückwärtige und frontwärtige Umgebung des Fahrzeugs 1 aufnehmen. Ergänzend nehmen die Kameras 4, 4' die fahrzeugeigenen Kennzeichen 2, 2' vollständig oder zumindest teilweise auf. Insbesondere wird an dem Heckkennzeichen 2 die Prüfplakette 3 erfasst und die aufgenommenen Bilder werden an eine Auswerteeinheit 5 weitergeleitet (Pfeil 7, 7'). Die Auswerteeinheit 5 erfasst die Prüfplakette 3 und stellt fest, wann der nächste Termin zur Hauptuntersuchung stattfindet. Auch wird ein Fehlen und/oder eine etwaige Verschmutzung eines der Kennzeichen 2, 2' festgestellt. Entsprechende Warnhinweise werden akustisch und/oder optisch an dem Infotainmentsystem 6 des Fahrzeugs 1 angezeigt (Pfeil 8), das üblicherweise ein entzerrtes Bild der Kameras 4, 4' zeigt und in denen die Kennzeichen 2, 2' für den Fahrer ausgeblendet sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fahrzeug
    2,2'
    Kennzeichen
    3
    Prüfplakette
    4, 4'
    Kamera
    5
    Auswerteeinheit
    6
    Infotainmentsystem
    7, 7'
    Pfeil
    8
    Pfeil

Claims (5)

  1. Vorrichtung zur Kontrolle eines fahrzeugeigenen Kennzeichens (2, 2') mit einer an dem Fahrzeug (1) angeordneten Kamera (4, 4'), die derart ausgerichtet ist, dass sie das Kennzeichen (2, 2') vollständig oder zumindest teilweise aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (4, 4') das Kennzeichen (2, 2') mit der hierauf angeordneten Prüfplakette (3) erfasst und mit einer Auswerteeinheit (5) verbunden ist, die die am Kennzeichen (2, 2') angeordnete Prüfplakette (3) erkennt und feststellt, wann der nächste Termin zur Hauptuntersuchung ansteht und gegebenenfalls einen Warnhinweis abgibt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (4) eine Rückfahrkamera ist, die die rückwärtige Umgebung des Fahrzeugs (1) und das Kennzeichen (2) mit der hierauf angeordneten Prüfplakette (3) erfasst.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (5) eine Verschmutzung oder ein Fehlen des Kennzeichens (2, 2') feststellt und einen entsprechenden Warnhinweis abgibt.
  4. Verwendung einer fahrzeugeigenen Kamera (4, 4'), insbesondere einer Rückfahrkamera und/oder Frontkamera, zur Kontrolle des fahrzeugeigenen Kennzeichens (2, 2'), wobei die Kamera (4, 4') derart ausgerichtet ist, dass sie die rückwärtige oder frontwärtige Umgebung des Fahrzeugs (1) und das Kennzeichen (2, 2') des Fahrzeugs (1) vollständig oder zumindest teilweise erfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (4, 4') mit einer Auswerteeinheit (5) verbunden ist, die die am Kennzeichen angeordnete Prüfplakette (3) erkennt und feststellt, wann der nächste Termin zur Hauptuntersuchung ansteht und gegebenenfalls einen Warnhinweis abgibt.
  5. Verwendung einer Kamera (4, 4') nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (5) eine Verschmutzung oder ein Fehlen des Kennzeichens (2, 2') feststellt und einen entsprechenden Warnhinweis abgibt.
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