DE19900386C1 - Hubkolbenmaschine - Google Patents
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Abstract
Bei einer Hubkolbenmaschine mit wenigstens einem Zylinder, dessen Zylinderbüchse (2) im Bereich ihrer dem zugeordneten Kolben (6) zugewandten Lauffläche (4) mit wenigstens einer Nut (9) zur Bildung einer Öltasche (8) versehen ist, lassen sich dadurch eine besonders schonende Betriebsweise und dementsprechend eine besonders lange Lebensdauer der Zylinderbüchse (2) erreichen, dass der Nut (9) deren Tiefe zumindest der maximalen Verschleißdicke der Zylinderbüchse (2) entspricht, eine Füllung (10) zugeordnet ist und dass das die Füllung (10) der Nut (9) bildende Material eine geringere Verschleißfestigkeit als das Grundmaterial der Zylinderbüchse (2) aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Hubkolbenmaschine, insbesondere
einen Zweitakt-Großdieselmotor, mit wenigstens einem Zylinder,
dessen Zylinderbüchse im Bereich ihrer dem zugeordneten Kolben
zugewandten Lauffläche mit wenigstens einer Nut zur Bildung
einer Öltasche versehen ist.
Eine Hubkolbenbrennkraftmaschine dieser Art ist aus der GB
1473058 bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung entspricht der
Querschnitt der Öltasche bzw. Öltaschen dem Querschnitt der
jeweils zugeordneten, in die Zylinderbüchse eingeschnittenen Nut.
Die Tiefe der Nuten nimmt mit zunehmendem Verschleiß der
Zylinderbüchse ab. Im selben Maße nimmt bei der bekannten
Anordnung auch die Tiefe der durch die Nuten selbst gebildeten
Öltaschen ab. Es ergeben sich daher mit zunehmender
Lebensdauer sich verschlechternde Verhältnisse. Ein weiterer,
ganz besonderer Nachteil der bekannten Anordnung ist aber darin
zu sehen, dass durch eventuelle Wärmekorrosion etc. aus der
Zylinderbüchse ausgebrochene Materialpartikel in den Nuten der
bekannten Anordnung nicht fixiert werden können. Es besteht
daher die Gefahr, dass diese Materialpartikel zwischen
Zylinderbüchse und Kolben gelangen und dort zermahlen bzw.
zerquetscht werden, was zu Beschädigungen und zu einer starken
lokalen Erwärmung und damit zu einer Beschleunigung von
Wärmekorrosion und/oder Fressen führen kann. Die bekannte
Anordnung erweist sich daher als nicht betriebssicher genug.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, die gattungsgemäße Anordnung unter Vermeidung der
geschilderten Nachteile mit einfachen und kostengünstigen Mitteln
so zu verbessern, dass über eine lange Zeit eine hohe
Betriebssicherheit erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Nut,
deren Tiefe zumindest der maximalen Verschleißdicke der
Zylinderbüchse entspricht, eine Füllung zugeordnet ist und dass
das die Füllung der Nut bildende Material eine geringere
Verschleißfestigkeit als das Grundmaterial der Zylinderbüchse
aufweist.
Im Neuzustand kann die Nut durch die zugeordnete Füllung ganz
geschlossen sein. Es ergibt sich daher eine glatte, unprofilierte
Oberfläche, die einfach bearbeitet werden kann. Bereits während
der Einlaufphase bildet sich aber in Folge des schnelleren
Verschleißes des Füllmaterials gegenüber dem Grundmaterial die
gewünschte Öltasche, deren Tiefe aber kleiner als die Tiefe der Nut
ist und mit zunehmendem Verschleiß der Zylinderbüchse in einem
davon abhängigen Umfang fortschreitet. Trotz abnehmender Tiefe
der Nut ergeben sich daher über einen langen Zeitraum hinweg
bezüglich des Querschnitts der Öltasche weitgehend ausgeglichene
Verhältnisse, was über einen langen Zeitraum hinweg eine
zuverlässige Schmierung im zugeordneten Bereich der
Zylinderbüchse gewährleistet und damit Wärmekorrosion und
Fressen zuverlässig vermeidet. Die Tiefe der sich bildenden
Öltasche bzw. -taschen korreliert mit der Stärke des Verschleißes.
Je stärker der Verschleiß ist, desto tiefer sind die Öltaschen und
dementsprechend desto intensiver ist die Schmierung und
umgekehrt. Es ergibt daher praktisch eine Art Selbstregelung. Es
ist daher auch möglich, den spezifischen Ölverbrauch zu
reduzieren. Ein weiterer, ganz besonderer Vorteil der
erfindungsgemäßen Maßnahmen ist aber darin zu sehen, dass in
Folge eines nicht vermeidbaren Verschleißes aus der
Zylinderbüchse ausbrechende Materialpartikel in das
vergleichsweise weiche Füllungsmaterial hineingedrückt und so
fixiert werden können. Durch die mit einer Füllung versehene Nut
wird daher die freie Bewegung dieser Materialpartikel gestoppt. Die
erfindungsgemäße mit einer Füllung versehene Nut fungiert
dementsprechend auch als höchst wirksame Stoppnut. Mit den
erfindungsgemäßen Maßnahmen wird somit auch solchen
Beschädigungen und Störungen wirksam vorgebeugt, die durch
aus der Zylinderbüchse ausgebrochene Materialpartikel verursacht
werden können, beispielsweise Materialverschweißungen bzw. -
anbackungen, die zu einer Beschleunigung von Wärmekorossion
und Fressen führen würden. Mit den erfindungsgemäßen
Maßnahmen wird daher in vorteilhafter Weise eine lange
Lebensdauer gewährleistet.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben. So kann das die Füllung der Nut bildende Material
zweckmäßig eine stärkere Wärmeausdehung als das
Grundmaterial der Zylinderbüchse aufweisen. Hierdurch wird
erreicht, dass sich die Füllung im Falle einer Überhitzung schneller
ausdehnt als das Grundmaterial, wodurch der Kolben stabilisiert
und damit ein sogenanntes. Fressen verhindert werden können.
Dieser Vorteil wird noch verstärkt, wenn das Füllungsmaterial in
vorteilhafter Weise auch Trockenschmiereigenschaften aufweist.
In vorteilhafter Ausgestaltung der übergeordneten Maßnahmen
kann die Füllung der Nut zumindest teilweise aus Aluminium
und/oder Aluminiumbronze und/oder Graphit bestehen, wobei
vorzugsweise eine Aluminiumbronze mit 9-11% Al, 0,5-2% Fe
und Rest Cu Verwendung finden kann. Ein Material dieser Art
besitzt die oben erwähnten, erwünschten Eigenschaften in
hervorragendem Maße. Es wäre aber auch denkbar, z. B. eine
Graphit-Legierung mit vorzugsweise 15-25% Graphit und 75-
85% Aluminiumbronze zu verwenden. Auch dieses Material besitzt
die erwünschten Eigenschaften in hohem Maße.
Vorteilhaft kann wenigstens eine schraubenförmige Nut vorgesehen
sein. Hierbei ergeben sich eine besonders gute Verteilung sowie ein
besonders guter Transport des Öls über einen größeren Bereich der
Zylinderbüchse und damit eine besonders hohe Zuverlässigkeit.
Gemäß einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung der
übergeordneten Maßnahmen kann die Füllung je nach Eignung
der Verwendung findenden Materialien als Schweiß- oder
Spritzauftrag ausgebildet sein. Dies gewährleistet auf einfache
Weise eine porenfreie Füllung mit zuverlässiger Haftung am
Grundmaterial.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den
restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beispielsbeschreibung an Hand der Zeichnung
näher entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Zylinder eines Zweitakt-Großdieselmotors,
teilweise im Schnitt,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung eines mit einer
erfindungsgemäßen Nut versehenen Bereichs der
Lauffläche der Zylinderbüchse,
Fig. 3 eine Variante bezüglich des Nutquerschnitts und
Fig. 4 eine weitere Variante bezüglich des Nutquerschnitts.
Die vorliegende Erfindung findet Anwendung bei
Hubkolbenmaschinen, insbesondere Hubkolbenbrenn
kraftmaschinen, vorzugsweise in Form von langsam laufenden
Zweitakt-Grossdieselmotoren. Der Aufbau und die Wirkungsweise
derartiger Anordnungen sind an sich bekannt und bedürfen daher
im vorliegenden Zusammenhang keiner näheren Erläuterung
mehr.
Der in Fig. 1 dargestellte Zylinder eines Zweitakt-
Großdieselmotors enthält eine mit Einlaßschlitzen 1 versehene
Zylinderbüchse 2, auf die ein hier eine nicht näher dargestellte
Auslaßanordnung enthaltender Zylinderkopf 3 aufgesetzt ist. Die
Innenseite der Zylinderbüchse 2 ist als Lauffläche 4 ausgebildet,
mit der ein mit umfangsseitigen Kolbenringen 5 versehener, auf-
und abgehender Kolben 6 zusammenwirkt. Die Lauffläche 4 wird
über Schmierölzuleitungen 7 mit Schmieröl versorgt.
Zur Erzielung einer guten Verteilung des Schmieröls und
insbesondere einer guten Schmierölversorgung von Bereichen, in
denen erfahrungsgemäß die Schmierölversorgung mangelhaft ist,
beispielsweise des oberen Bereichs der Lauffläche 4, ist diese mit
geeigneten, in Fig. 1 lediglich angedeuteten Öltaschen 8
versehen.
Hierzu ist, wie am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, im Bereich der
Lauffläche 4 wenigstens eine eingeschnittene Nut 9 vorgesehen, in
der eine zugeordnete Öltasche 8 ausgebildet ist. Die Nut 9 enthält
eine Füllung 10, die aus einem Material besteht, dessen
Verschleißfestigkeit geringer als die Verschleißfestigkeit des der
Zylinderbüchse zugrunde liegenden Grundmaterials ist. Die
Zylinderbüchse besteht normalerweise aus Gußstahl. Zur Bildung
der Füllung 10 kann vorteilhaft eine Aluminiumbronze
Verwendung finden. Diese soll, wie Versuche gezeigt haben,
zumindest 2-20%, vorzugsweise 9-11% Al, 0,5-8%,
vorzugsweise 0,5-2% Fe und einen Cu-Rest enthalten. Die
spezielle Zusammensetzung richtet sich nach den Gegebenheiten
des Einzelfalls. Dabei gilt, je höher der Fe-Anteil ist, desto größer
ist die Härte des Materials. Bei einer Zylinderbüchse eines
Zweitakt-Großdieselmotors wurden mit einer Aluminiumbronze mit
folgenden Bestandteilen gute Ergebnisse erzielt:
2-20%, vorzugsweise 9-11% Al,
0,5-8%, vorzugsweise 0,5-2% Fe,
0,1-8% Mn, 0,1-2% Si, 0,1-1% Ni,
0,1-2% C, zumindest eine der Komponenten Sb, Co, Be, Cr, Sn, Cd, Zn, Pb mit jeweils höchstens 5-20% und Rest Cu.
2-20%, vorzugsweise 9-11% Al,
0,5-8%, vorzugsweise 0,5-2% Fe,
0,1-8% Mn, 0,1-2% Si, 0,1-1% Ni,
0,1-2% C, zumindest eine der Komponenten Sb, Co, Be, Cr, Sn, Cd, Zn, Pb mit jeweils höchstens 5-20% und Rest Cu.
Es wäre aber auch denkbar, eine Graphit-Legierung wie Nickel-
Graphit oder Silizium-Graphit oder Aluminium-Graphit oder
Aluminiumbronze-Graphit mit jeweils 5-60%, vorzugsweise 15-
25% Graphit und einem Anteil von 40-95%, vorzugsweise 75-
85% der jeweils anderen Komponente zu verwenden. Mit einer
Aluminiumbronze-Graphit-Legierung können besonders gute
Eigenschaften gegen Korrosion und Fressen erreicht werden. Die
Zusammensetzung der Aluminiumbronze kann dabei der oben
erwähnten Zusammensetzung entsprechen.
Die Füllung 10 kann vorteilhaft als im Laser-Spritzverfahren oder
Lichtbogen-Spritzverfahren, wie Plasma-Spritzverfahren, aufge
brachter Spritzauftrag in die vorher hergestellte Nut 9 eingebracht
werden. Selbstverständlich kann die Füllung 10 der Nut 9 auch als
Schweißauftrag hergestellt werden. Hierfür eignet sich besonders
eine Aluminiumbronze mit 9-11% Al, 1-3% Fe, 4-6% Ni, 1-
2% Mn und Rest Cu.
Die Füllung der Nut 9 erfolgt dabei zweckmäßig bis auf das Niveau
der Lauffläche 4. Anschließend kann die Lauffläche 4 durchgehend
bearbeitet, beispielsweise gehont werden. Auf Grund der gegenüber
dem Grundmaterial der Zylinderbüchse 2 geringeren
Verschleißfestigkeit des die Füllung 10 bildenden Materials ist der
Verschleiß der Füllung 10 bereits während der Einlaufphase höher
als der Verschleiß der Zylinderbüchse 2. Das abgetragene Material
wird durch das Schmieröl weggeschwemmt. Es ergibt sich daher
die gewünschte Öltasche 8, die während der gesamten
Lebensdauer der Zylinderbüchse 2 erhalten bleibt.
Die in Fig. 2 bei d angedeutete Tiefe der Nut 9 entspricht daher
zumindest der Verschleißdicke der Zylinderbüchse 2 und ist
vorzugsweise etwas größer. Da diese tiefe Nut 9 jedoch mit der
Füllung 10 versehen ist, die in Abhängigkeit vom Verschleiß der
Zylinderbüchse 2 ebenfalls verschleißt, wobei lediglich ein etwas
schnellerer Verschleiß erfolgt, ergeben sich über die ganze
Lebensdauer der Zylinderbüchse 2 hinweg weitgehend
ausgeglichene, vom Querschnitt der Nut 9 selbst abweichende
Querschnittskonfigurationen der Öltasche 8.
Zur Bildung der Füllung 10 kann vorteilhaft ein Material
Verwendung finden, das die Eigenschaft besitzt, dass es sich bei
Erwärmung stärker ausdehnt als das der Zylinderbüchse zugrunde
liegende Grundmaterial. Das oben vorgeschlagene Material besitzt
diese Eigenschaft. Im Falle einer lokalen Überhitzung dehnt sich
daher die Füllung 10 stärker aus, als das der Zylinderbüchse 2
zugrunde liegende Grundmaterial, wodurch der Kolben 6
stabilisiert werden kann, wie in Fig. 2 durch eine unterbrochen
gezeichnete Dehnungslinie 11 angedeutet ist. Das oben für die
Füllung 10 vorgeschlagene Material besitzt auch gute
Trockenschmiereigenschaften, was insbesondere im Falle einer
Überhitzung vorteilhaft zum Tragen kommt. Es wäre aber auch
denkbar, in das Füllungsmaterial ein zusätzliches Material mit
guten Trockenschmiereigenschaften zu integrieren bzw.
einzubetten.
Es können eine oder mehrere Nuten 9 vorgesehen sein. Diese sind
zweckmäßig dort angeordnet, wo nach der bisherigen Erfahrung
die Gefahr einer ungenügenden Schmierung und dementsprechend
die Gefahr von Wärmekorrosion etc. groß ist. Dies ist vor allem im
oberen Bereich der Lauffläche 4 der Fall. In Fig. 1 ist in dem vom
ersten und zweiten Kolbenring 5 in der oberen Totpunktstellung
des Kolbens 6 begrenzten Bereich der Lauffläche 4 eine
umlaufende Nut mit entsprechender Öltasche 8 vorgesehen. Eine
weitere Nut mit zugeordneter Öltasche 8 ist im Bereich unterhalb
des untersten Kolbenrings 5 vorgesehen. Im dargestellten Beispiel
sind noch weitere, noch tiefer angeordnete Öltaschen 8 angedeutet.
Die den Öltaschen 8 zugrunde liegenden Nuten 9 können als
umlaufende Radialnuten ausgebildet sein. Zusätzlich oder
alternativ hierzu können aber auch eine oder mehrere,
schraubenförmig verlaufende Nuten 9 mit zugeordneter Öltasche 8
vorgesehen sein. Diese können sich über einen Bereich oder über
die ganze Länge der Lauffläche 4 erstrecken.
Der Fig. 2 liegt eine schraubenförmig verlaufende Nut 9
zugrunde. Die bei P angedeutete Steigung dieser Nut 9 kann 1,5%-
20% des Durchmessers D der Lauffläche 4 betragen. Die Steigung
P kann über der ganzen Nutlänge konstant sein. Es wäre aber
auch eine variable Steigung denkbar, um in besonders gefährdeten
Bereichen eine größere Öltaschendichte zu bekommen als in
weniger gefährdeten Bereichen. Die oben schon erwähnte Tiefe d
der Nut 9 liegt zweckmäßig im Bereich zwischen 0,1%-0,4% des
Durchmessers D. Die Ausgangsbreite w beträgt zweckmäßig 1%-
2% des Durchmessers D.
In den dargestellten Beispielen besitzt die Nut 9 einen ausgehend
von der Ausgangsbreite w nach innen sich verengenden
Querschnitt. Damit wird dem Rechnung getragen, dass die
Verschleißgeschwindigkeit mit zunehmender Lebensdauer
zunimmt. In Fig. 2 besitzt die Nut 9 einen etwa u-förmigen
Querschnitt mit gegenüber dem Nutboden geneigten Flanken. Der
bei α angedeutete Neigungswinkel der Flanken kann im Bereich
zwischen 30°-60° liegen. Die Übergänge zwischen dem Nutboden
und den Nutflanken sind zweckmäßig abgerundet, wie durch einen
Radiuspfeil angedeutet ist.
Die obigen Bemessungsangaben gelten auch für die weiteren, den
Fig. 3 und 4 zugrunde liegenden Varianten. Die Fig. 3 zeigt
eine v-Förmige Nut 9 mit zugeordneter, die Öltasche 8 enthaltender
Füllung 10. Die der Fig. 4 zugrunde liegende Nut 9 besitzt einen
kreissegmentförmigen Querschnitt. Auch hierbei ergeben sich ein
nach innen sich verengender Querschnitt und dementsprechend
eine nach innen abnehmende Breite der Füllung 10 und der hierin
ausgebildeten Öltasche 8.
Claims (18)
1. Hubkolbenmaschine, insbesondere Zweitakt-Groß
dieselmotor, mit wenigstens einem Zylinder, dessen
Zylinderbüchse (2) im Bereich ihrer dem zugeordneten
Kolben (6) zugewandten Lauffläche (4) mit wenigstens einer
Nut (9) zur Bildung einer Öltasche (8) versehen ist, dadurch
gekennzeichnet, dass der Nut (9), deren Tiefe zumindest der
maximalen Verschleißdicke der Zylinderbüchse (2)
entspricht, eine Füllung (10) zugeordnet ist und dass das die
Füllung (10) der Nut (9) bildende Material eine geringere
Verschleißfestigkeit als das Grundmaterial der
Zylinderbüchse (2) aufweist.
2. Hubkolbenmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das die Füllung (10) der Nut (9)
bildende Material eine stärkere Wärmedehnung als das der
Zylinderbüchse (2) zugrunde liegende Material aufweist.
3. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die Füllung
(10) der Nut (9) bildende Material
Trockenschmiereigenschaften aufweist.
4. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die Füllung
(10) der Nut (9) bildende Material zumindest teilweise aus
Aluminium und/oder Aluminiumbronze und oder Graphit
besteht.
5. Hubkolbenmaschine nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die zur Bildung der Füllung (10) der
Nut (9) verwendete Aluminiumbronze zumindest Aluminium,
Eisen und Kupfer enthält.
6. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Bildung
der Füllung (10) der Nut (9) verwendete Aluminiumbronze
zumindest folgende Legierungsbestandteile enthält:
2-20%, vorzugsweise 9-11% Al
0,5-8%, vorzugsweise 0,5-2% Fe
und einen Rest Cu.
2-20%, vorzugsweise 9-11% Al
0,5-8%, vorzugsweise 0,5-2% Fe
und einen Rest Cu.
7. Hubkolbenmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die zur Bildung der Füllung (10) der
Nut (9) verwendete Aluminiumbronze folgende
Legierungsbestandteile aufweist:
2-20%, vorzugsweise 9-11% Al,
0,5-8%, vorzugsweise 0,5-2% Fe,
0,1-8% Mn, 0,1-2% Si, 0,1-1% Ni
0,1-2% C, zumindest eine der Komponenten Sb, Co, Be, Cr, Sn, Cd, Zn, Pb mit jeweils höchstens 5-20% und Rest Cu.
2-20%, vorzugsweise 9-11% Al,
0,5-8%, vorzugsweise 0,5-2% Fe,
0,1-8% Mn, 0,1-2% Si, 0,1-1% Ni
0,1-2% C, zumindest eine der Komponenten Sb, Co, Be, Cr, Sn, Cd, Zn, Pb mit jeweils höchstens 5-20% und Rest Cu.
8. Hubkolbenmaschine nach einem der Ansprüche 4-7,
dadurch gekennzeichnet, dass das die Füllung (10) der Nut
(9) bildende Material 5-60%, vorzugsweise 15-25%
Graphit und 40-95%, vorzugsweise 75-85% Aluminium
und/oder Aluminiumbronze und/oder Nickel und/oder
Silizium enthält.
9. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine
schraubenförmige Nut (9) vorgesehen ist.
10. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest im
oberen Bereich der Zylinderbüchse (4) wenigstens eine Nut
(9) vorgesehen ist.
11. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in
dem vom ersten und zweiten Kolbenring (5) in der oberen
Totpunktstellung des Kolbens (6) begrenzten Bereich der
Lauffläche (4) wenigstens eine Nut (9) vorgesehen ist.
12. Hubekolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest im
Bereich unterhalb des untersten Kolbenrings (5) in der
oberen Totpunktstellung des Kolbens (6) wenigstens eine Nut
(9) vorgesehen ist.
13. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine
Nut (9) über die Führungslänge der Lauffläche (4) durchgeht.
14. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steigung
einer schraubenförmigen Nut (9) 1,5%-20% des
Durchmessers der Lauffläche (4) beträgt.
15. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe der Nut
(9) 0,1%-0,4% des Durchmessers der Lauffläche (4)
beträgt.
16. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Ausgangsbreite der Nut (9) 1%-2% des Durchmessers der
Lauffläche (4) beträgt.
17. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (9) einen
nach innen sich verjüngenden Querschnitt aufweist.
18. Hubkolbenmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllung (10)
der Nut (9) als Schweiß- oder Spritzauftrag ausgebildet ist.
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