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DE19900928A1 - Schleifwerkzeug und Staubschutzhaube dafür - Google Patents

Schleifwerkzeug und Staubschutzhaube dafür

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DE19900928A1
DE19900928A1 DE1999100928 DE19900928A DE19900928A1 DE 19900928 A1 DE19900928 A1 DE 19900928A1 DE 1999100928 DE1999100928 DE 1999100928 DE 19900928 A DE19900928 A DE 19900928A DE 19900928 A1 DE19900928 A1 DE 19900928A1
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Abstract

Eine Staubschutzhaube für ein Schleifwerkzeug umfaßt eine Schale (5), die geformt ist, um einen Schleifkörper (4) des Schleifwerkzeugs über einen Rand der Schale überstehend aufzunehmen. Als verschleißarmes Element zum Verhindern des seitlichen Ausschleuderns von Staub ist ein über den Rand der Schale (5) überstehendes metallisches Element (11) vorgesehen, das Luftdurchgangsöffnungen (14) aufweist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Schleifwerkzeug sowie eine Staubschutzhaube für ein Schleifwerkzeug. Der­ artige Staubschutzhauben kommen zum Beispiel bei motorisierten Schleifgeräten wie etwa Betonschlei­ fern zum Einsatz, wo sie einen zumeist rotierend angetriebenen Schleifkörper des. Schleifwerkzeugs umgreifen, um bei Gebrauch des Schleifgeräts zu verhindern, daß entstehender Schleifstaub sich in der Umgebung verteilt, was nicht nur unter dem Aspekt der Verschmutzung unerwünscht ist, sondern auch eine Gesundheitsgefahr darstellen kann, wenn bestimmte Arten von Schleifstäuben von Personen eingeatmet werden.
DE 43 22 284 A1 beschreibt ein mit der Hand zu füh­ rendes Schleifwerkzeug, das eine Staubschutzhaube mit einer Schale aus gummiartig flexiblem Material aufweist. Die Schale ist so geformt, daß wenn der Schleifkörper des Schleifwerkzeugs eine zu bearbei­ tende Oberfläche berührt, der Rand der Schale eben­ falls an dieser Oberfläche anliegt. Aus dem Innern der Schale wird in Betrieb des Werkzeugs Luft abge­ saugt, um den entstehenden Staub aufzufangen. In­ folge des dabei entstehenden Unterdrucks wird der Rand der Schale gegen die zu schleifende Oberfläche gedrückt. Wenn nun das Schleifwerkzeug auf der zu schleifenden Oberfläche hin- und herbewegt wird, reibt auch der Rand der Schale an der Oberfläche, was die Hin- und Herbewegung des Werkzeugs be­ schwerlich macht und zu einem Verschleiß des Randes durch Reibung führt, so daß die Schale oft ersetzt werden muß.
DE 195 03 201 beschreibt eine Staubschutzhaube nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein mit einer solchen Haube ausgestattetes Schleifwerkzeug. Diese bekannte Haube ist so geformt, daß ein in ihr auf­ genommener Schleifkörper des Schleifwerkzeugs über den Rand der Schale übersteht, so daß die Schale bei Gebrauch des Schleifwerkzeugs nicht direkt mit der zu schleifenden Oberfläche in Berührung kommen muß. Am Rand der Schale ist eine Halterung für ei­ nen Ring vorgesehen, der sich entlang des Umfang der Schale erstreckt und Borsten trägt, die den zwischen dem Rand der Schale und der zu schleifen­ den Oberfläche verbleibenden Spalt abschließen. Dieses Schleifgerät vermeidet einen direkten Reibverschleiß der Staubschutzhaube. Die Borsten hingegen verschleißen und müssen regelmäßig ausge­ tauscht werden. Wenn die bedienende Person die Be­ wegungsrichtung des Schleifwerkzeugs umkehrt, füh­ ren die Borsten eine Klappbewegung aus. Diese kann bei unachtsamer Handhabung des Werkzeugs dazu füh­ ren, daß der Schleifkörper geringfügig gegen die zu schleifende Oberfläche kippt, was zu erwünschten Spuren an der Oberfläche führen kann. Ferner ist die Absaugwirkung mitunter nicht optimal, weil die Borsten, insbesondere wenn sie nach längerem Ge­ brauch verschmutzt sind, möglicherweise zuwenig An­ saugluft durchlassen. Dies kann zum einen dazu füh­ ren, daß die Staubabsaugwirkung unbefriedigend ist, zum anderen kann es dazu führen, daß sich die Staubschutzhaube auf der Oberfläche festsaugt, was wiederum die zur Handhabung des Werkzeugs erforder­ liche Kraft und den Verschleiß der Borsten vergrö­ ßert.
Vorteile der Erfindung
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß an dem Rand der Schale ein über deren Rand überstehendes metalli­ sches Element angeordnet ist, das Luftdurchgangs­ öffnungen aufweist. Dieses Element hält, wenn das Schleifwerkzeug benutzt wird, einen Spalt zwischen dem Rand der Schale und der zu schleifenden Ober­ fläche offen. Dieses Element ist von Reibverschleiß kaum betroffen und hat deshalb die gleiche Lebens­ erwartung wie die Schale. Deshalb kann es gemeinsam mit der Schale gefertigt oder bei der Fertigung der Schale mit dieser fest, gegebenenfalls sogar un­ trennbar verbunden werden, was die Fertigung ver­ einfacht und Kosten spart. Als metallisches Element kommen zum Beispiel ein Gitter und, besonders be­ vorzugt, eine Schraubenfeder in Frage, wobei bei letzterer die Zwischenräume zwischen einzelnen Win­ dungen die Luftdurchgangsöffnungen bilden. Diese Luftdurchgangsöffnungen sind so groß, daß sie durch sich absetzenden Staub - anders als ein Borsten­ kranz - nicht zusetzen können, was eine über die Lebensdauer der Staubschutzhaube hinweg im wesent­ lichen gleichbleibend effektive Staubabsaugung er­ möglicht.
Um ein gleichmäßiges Hin- und Hergleiten der als metallisches Element verwendeten Schraubenfeder auf der zu schleifenden Oberfläche zu gewährleisten, ist vorzugsweise eine Endwindung der Schraubenfeder plangeschliffen.
Zur Befestigung des metallischen Elements an der Schale ist vorzugsweise eine Mehrzahl von flexiblen Haken an der Innenseite der Schale vorgesehen.
Ferner ist vorzugsweise das metallische Element in Richtung senkrecht zum Rand der Schale elastisch komprimierbar, so daß beim Plazieren des Schleif­ werkzeugs an einer zu schleifenden Oberfläche der Schleifkörper durch Kompression des metallischen Elements mit der Oberfläche in Kontakt kommen kann. Die Schale selber kann unter diesem Umständen steif oder zumindest steifer als das metallische Element ausgeführt werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Aus­ führungsbeispiels mit Bezug auf die Figuren.
Figuren
Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Schleifwerk­ zeug im Schnitt;
Fig. 2 einen vergrößerten Schnitt durch die Staubschutzhaube des Werkzeugs aus Fig. 1; und
Fig. 3 die Schraubenfeder der Staubschutz­ haube aus Fig. 2.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Fig. 1 zeigt im Schnitt ein Schleifwerkzeug nach der Erfindung. Dieses umfaßt in einem Gehäuse 1 ei­ nen Elektromotor 2, der über ein Winkelgetriebe 3 einen scheibenförmigen Schleifkörper 4 antreibt. Eine Staubschutzhaube weist eine Schale 5 von im wesentlichen kegelstumpfartiger Form auf, die an einer Basis 6 am Gehäuse 1 montiert ist und den Schleifkörper 4 umgreift. Der Schleifkörper 4 ver­ deckt im wesentlichen die gesamte Öffnung 7 der Schale 5, bis auf einen Randbereich. Die Schale 5 besteht aus einem Material von ausreichender Stei­ fe, um sicherzustellen, daß der Schleifkörper 4 un­ ter normalen Einsatzbedingungen mit der Schale 5 nicht in Kontakt kommt, zum Beispiel aus Blech oder steifem Kunststoff.
Ein in der Figur nicht dargestellter Absauganschluß zum Absaugen von staubhaltiger Luft aus der Staub­ schutzhaube ist direkt an der Schale 5 oder am Ge­ häuse 1 in Verbindung mit dem Inneren der Schale vorgesehen.
Wie besser in Fig. 2 zu sehen ist, liegt der Schleifkörper 4 zum Teil außerhalb, das heißt in der Orientierung der Fig. 2 unterhalb, des Randes 9 der Schale 5.
Die Schale 5 trägt an ihrer Innenseite in gleichen Winkelabständen verteilt eine Mehrzahl von flexi­ blen Haken 10, zum Beispiel drei oder vier Stück, die ein metallisches Element 11 halten, das sich im wesentlichen zylindrisch um den Außenumfang des Schleifkörpers 4 erstreckt und bei dem hier darge­ stellten Beispiel durch eine Schraubenfeder gebil­ det ist. Dieses metallische Element 11 ist in Fig. 3 isoliert dargestellt. Es handelt sich um eine Schraubenfeder mit einer kleinen Zahl von Windun­ gen, zum Beispiel drei bis vier, wobei die oberste Windung 12, in die die Haken 10 eingreifen, einen kleineren Durchmesser als die anderen hat. Durch den verkleinerten Durchmesser wird ausgeschlossen, daß die distalen Enden der Haken 10 beim Einsatz des Schleifwerkzeugs zwischen aufeinanderfolgenden Windungen eingeklemmt werden und so die Stauchung der Feder stören. Die unterste Windung ist an ihrem Ende plangeschliffen, wie insbesondere bei 13 zu erkennen, um zu gewährleisten, daß die Feder an ih­ rem gesamten Umfang gleichmäßig an einer zu bear­ beitenden Oberfläche zur Anlage kommt.
Zwischenräume 14 zwischen den verschiedenen Windun­ gen bilden Öffnungen, durch die Luft ins Innere der Schale 5 eingesaugt wird, wie durch Pfeile 15 in Fig. 2 dargestellt. Diese Zwischenräume 14 liegen in einem bezogen auf die Figur oberen Bereich der Schraubenfeder; in ihrem unteren Bereich berühren einzelne Windungen einander und bilden eine ge­ schlossene Barriere.
Beim Betrieb des Schleifwerkzeugs wird dieses mit dem Schleifkörper 4 auf eine zu bearbeitende Ober­ fläche aufgesetzt, wobei die Schraubenfeder gering­ fügig in Richtung der Drehachse des Schleifkörpers komprimiert wird, derart, daß die Unterseite des Schleifkörpers 4 und die unterste Windung der Schraubenfeder 11 gemeinsam auf der zu bearbeiten­ den Oberfläche aufzuliegen kommen. Während des Be­ arbeitens der Oberfläche von dem Schleifkörper ab­ getragener und axial nach außen geschleuderter Staub trifft entweder auf die anliegenden Windungen der Schraubenfeder 11 oder, infolge der Luftabsau­ gung, auf Gegenwind in den Luftdurchgangsöffnungen 14, wodurch er im Innern der Staubschutzhaube ge­ fangen bleibt und abgesaugt wird. Die große Quer­ schnittsfläche der Luftdurchgangsöffnungen 14 ge­ währleistet einen geringen Strömungswiderstand der Luftabsaugung und somit einen hohen Volumendurch­ satz bei geringem Leistungsaufwand.

Claims (8)

1. Staubschutz für ein Schleifwerkzeug, mit einer Schale (5), die geformt ist, um einen Schleifkörper (4) über einen Rand (9) der Schale überstehend auf­ zunehmen, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rand der Schale (5) ein über den Rand der Schale über­ stehendes metallisches Element (11) angeordnet ist, das Luftdurchgangsöffnungen (14) aufweist.
2. Staubschutzhaube nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das metallische Element ein Git­ ter ist.
3. Staubschutzhaube nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das metallische Element (11) eine Schraubenfeder ist.
4. Staubschutzhaube nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Schraubenfeder eine plange­ schliffene Endwindung (13) aufweist.
5. Staubschutzhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale (5) an ihrer Innenseite eine Mehrzahl von flexiblen Haken (10) zum Verrasten des metallischen Elements (11) aufweist.
6. Staubschutzhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das metalli­ sche Element (11) in Richtung senkrecht zum Rand (9) der Schale (5) elastisch komprimierbar ist.
7. Schleifwerkzeug mit einer Staubschutzhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
8. Schleifwerkzeug nach Anspruch 7 mit einem Sauganschluß zum Absaugen von Luft aus der Schale (5).
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