DE19900928A1 - Schleifwerkzeug und Staubschutzhaube dafür - Google Patents
Schleifwerkzeug und Staubschutzhaube dafürInfo
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Abstract
Eine Staubschutzhaube für ein Schleifwerkzeug umfaßt eine Schale (5), die geformt ist, um einen Schleifkörper (4) des Schleifwerkzeugs über einen Rand der Schale überstehend aufzunehmen. Als verschleißarmes Element zum Verhindern des seitlichen Ausschleuderns von Staub ist ein über den Rand der Schale (5) überstehendes metallisches Element (11) vorgesehen, das Luftdurchgangsöffnungen (14) aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Schleifwerkzeug sowie
eine Staubschutzhaube für ein Schleifwerkzeug. Der
artige Staubschutzhauben kommen zum Beispiel bei
motorisierten Schleifgeräten wie etwa Betonschlei
fern zum Einsatz, wo sie einen zumeist rotierend
angetriebenen Schleifkörper des. Schleifwerkzeugs
umgreifen, um bei Gebrauch des Schleifgeräts zu
verhindern, daß entstehender Schleifstaub sich in
der Umgebung verteilt, was nicht nur unter dem
Aspekt der Verschmutzung unerwünscht ist, sondern
auch eine Gesundheitsgefahr darstellen kann, wenn
bestimmte Arten von Schleifstäuben von Personen
eingeatmet werden.
DE 43 22 284 A1 beschreibt ein mit der Hand zu füh
rendes Schleifwerkzeug, das eine Staubschutzhaube
mit einer Schale aus gummiartig flexiblem Material
aufweist. Die Schale ist so geformt, daß wenn der
Schleifkörper des Schleifwerkzeugs eine zu bearbei
tende Oberfläche berührt, der Rand der Schale eben
falls an dieser Oberfläche anliegt. Aus dem Innern
der Schale wird in Betrieb des Werkzeugs Luft abge
saugt, um den entstehenden Staub aufzufangen. In
folge des dabei entstehenden Unterdrucks wird der
Rand der Schale gegen die zu schleifende Oberfläche
gedrückt. Wenn nun das Schleifwerkzeug auf der zu
schleifenden Oberfläche hin- und herbewegt wird,
reibt auch der Rand der Schale an der Oberfläche,
was die Hin- und Herbewegung des Werkzeugs be
schwerlich macht und zu einem Verschleiß des Randes
durch Reibung führt, so daß die Schale oft ersetzt
werden muß.
DE 195 03 201 beschreibt eine Staubschutzhaube nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein mit einer
solchen Haube ausgestattetes Schleifwerkzeug. Diese
bekannte Haube ist so geformt, daß ein in ihr auf
genommener Schleifkörper des Schleifwerkzeugs über
den Rand der Schale übersteht, so daß die Schale
bei Gebrauch des Schleifwerkzeugs nicht direkt mit
der zu schleifenden Oberfläche in Berührung kommen
muß. Am Rand der Schale ist eine Halterung für ei
nen Ring vorgesehen, der sich entlang des Umfang
der Schale erstreckt und Borsten trägt, die den
zwischen dem Rand der Schale und der zu schleifen
den Oberfläche verbleibenden Spalt abschließen.
Dieses Schleifgerät vermeidet einen direkten
Reibverschleiß der Staubschutzhaube. Die Borsten
hingegen verschleißen und müssen regelmäßig ausge
tauscht werden. Wenn die bedienende Person die Be
wegungsrichtung des Schleifwerkzeugs umkehrt, füh
ren die Borsten eine Klappbewegung aus. Diese kann
bei unachtsamer Handhabung des Werkzeugs dazu füh
ren, daß der Schleifkörper geringfügig gegen die zu
schleifende Oberfläche kippt, was zu erwünschten
Spuren an der Oberfläche führen kann. Ferner ist
die Absaugwirkung mitunter nicht optimal, weil die
Borsten, insbesondere wenn sie nach längerem Ge
brauch verschmutzt sind, möglicherweise zuwenig An
saugluft durchlassen. Dies kann zum einen dazu füh
ren, daß die Staubabsaugwirkung unbefriedigend ist,
zum anderen kann es dazu führen, daß sich die
Staubschutzhaube auf der Oberfläche festsaugt, was
wiederum die zur Handhabung des Werkzeugs erforder
liche Kraft und den Verschleiß der Borsten vergrö
ßert.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß an dem Rand der
Schale ein über deren Rand überstehendes metalli
sches Element angeordnet ist, das Luftdurchgangs
öffnungen aufweist. Dieses Element hält, wenn das
Schleifwerkzeug benutzt wird, einen Spalt zwischen
dem Rand der Schale und der zu schleifenden Ober
fläche offen. Dieses Element ist von Reibverschleiß
kaum betroffen und hat deshalb die gleiche Lebens
erwartung wie die Schale. Deshalb kann es gemeinsam
mit der Schale gefertigt oder bei der Fertigung der
Schale mit dieser fest, gegebenenfalls sogar un
trennbar verbunden werden, was die Fertigung ver
einfacht und Kosten spart. Als metallisches Element
kommen zum Beispiel ein Gitter und, besonders be
vorzugt, eine Schraubenfeder in Frage, wobei bei
letzterer die Zwischenräume zwischen einzelnen Win
dungen die Luftdurchgangsöffnungen bilden. Diese
Luftdurchgangsöffnungen sind so groß, daß sie durch
sich absetzenden Staub - anders als ein Borsten
kranz - nicht zusetzen können, was eine über die
Lebensdauer der Staubschutzhaube hinweg im wesent
lichen gleichbleibend effektive Staubabsaugung er
möglicht.
Um ein gleichmäßiges Hin- und Hergleiten der als
metallisches Element verwendeten Schraubenfeder auf
der zu schleifenden Oberfläche zu gewährleisten,
ist vorzugsweise eine Endwindung der Schraubenfeder
plangeschliffen.
Zur Befestigung des metallischen Elements an der
Schale ist vorzugsweise eine Mehrzahl von flexiblen
Haken an der Innenseite der Schale vorgesehen.
Ferner ist vorzugsweise das metallische Element in
Richtung senkrecht zum Rand der Schale elastisch
komprimierbar, so daß beim Plazieren des Schleif
werkzeugs an einer zu schleifenden Oberfläche der
Schleifkörper durch Kompression des metallischen
Elements mit der Oberfläche in Kontakt kommen kann.
Die Schale selber kann unter diesem Umständen steif
oder zumindest steifer als das metallische Element
ausgeführt werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Aus
führungsbeispiels mit Bezug auf die Figuren.
Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Schleifwerk
zeug im Schnitt;
Fig. 2 einen vergrößerten Schnitt durch
die Staubschutzhaube des Werkzeugs
aus Fig. 1; und
Fig. 3 die Schraubenfeder der Staubschutz
haube aus Fig. 2.
Fig. 1 zeigt im Schnitt ein Schleifwerkzeug nach
der Erfindung. Dieses umfaßt in einem Gehäuse 1 ei
nen Elektromotor 2, der über ein Winkelgetriebe 3
einen scheibenförmigen Schleifkörper 4 antreibt.
Eine Staubschutzhaube weist eine Schale 5 von im
wesentlichen kegelstumpfartiger Form auf, die an
einer Basis 6 am Gehäuse 1 montiert ist und den
Schleifkörper 4 umgreift. Der Schleifkörper 4 ver
deckt im wesentlichen die gesamte Öffnung 7 der
Schale 5, bis auf einen Randbereich. Die Schale 5
besteht aus einem Material von ausreichender Stei
fe, um sicherzustellen, daß der Schleifkörper 4 un
ter normalen Einsatzbedingungen mit der Schale 5
nicht in Kontakt kommt, zum Beispiel aus Blech oder
steifem Kunststoff.
Ein in der Figur nicht dargestellter Absauganschluß
zum Absaugen von staubhaltiger Luft aus der Staub
schutzhaube ist direkt an der Schale 5 oder am Ge
häuse 1 in Verbindung mit dem Inneren der Schale
vorgesehen.
Wie besser in Fig. 2 zu sehen ist, liegt der
Schleifkörper 4 zum Teil außerhalb, das heißt in
der Orientierung der Fig. 2 unterhalb, des Randes
9 der Schale 5.
Die Schale 5 trägt an ihrer Innenseite in gleichen
Winkelabständen verteilt eine Mehrzahl von flexi
blen Haken 10, zum Beispiel drei oder vier Stück,
die ein metallisches Element 11 halten, das sich im
wesentlichen zylindrisch um den Außenumfang des
Schleifkörpers 4 erstreckt und bei dem hier darge
stellten Beispiel durch eine Schraubenfeder gebil
det ist. Dieses metallische Element 11 ist in Fig.
3 isoliert dargestellt. Es handelt sich um eine
Schraubenfeder mit einer kleinen Zahl von Windun
gen, zum Beispiel drei bis vier, wobei die oberste
Windung 12, in die die Haken 10 eingreifen, einen
kleineren Durchmesser als die anderen hat. Durch
den verkleinerten Durchmesser wird ausgeschlossen,
daß die distalen Enden der Haken 10 beim Einsatz
des Schleifwerkzeugs zwischen aufeinanderfolgenden
Windungen eingeklemmt werden und so die Stauchung
der Feder stören. Die unterste Windung ist an ihrem
Ende plangeschliffen, wie insbesondere bei 13 zu
erkennen, um zu gewährleisten, daß die Feder an ih
rem gesamten Umfang gleichmäßig an einer zu bear
beitenden Oberfläche zur Anlage kommt.
Zwischenräume 14 zwischen den verschiedenen Windun
gen bilden Öffnungen, durch die Luft ins Innere der
Schale 5 eingesaugt wird, wie durch Pfeile 15 in
Fig. 2 dargestellt. Diese Zwischenräume 14 liegen
in einem bezogen auf die Figur oberen Bereich der
Schraubenfeder; in ihrem unteren Bereich berühren
einzelne Windungen einander und bilden eine ge
schlossene Barriere.
Beim Betrieb des Schleifwerkzeugs wird dieses mit
dem Schleifkörper 4 auf eine zu bearbeitende Ober
fläche aufgesetzt, wobei die Schraubenfeder gering
fügig in Richtung der Drehachse des Schleifkörpers
komprimiert wird, derart, daß die Unterseite des
Schleifkörpers 4 und die unterste Windung der
Schraubenfeder 11 gemeinsam auf der zu bearbeiten
den Oberfläche aufzuliegen kommen. Während des Be
arbeitens der Oberfläche von dem Schleifkörper ab
getragener und axial nach außen geschleuderter
Staub trifft entweder auf die anliegenden Windungen
der Schraubenfeder 11 oder, infolge der Luftabsau
gung, auf Gegenwind in den Luftdurchgangsöffnungen
14, wodurch er im Innern der Staubschutzhaube ge
fangen bleibt und abgesaugt wird. Die große Quer
schnittsfläche der Luftdurchgangsöffnungen 14 ge
währleistet einen geringen Strömungswiderstand der
Luftabsaugung und somit einen hohen Volumendurch
satz bei geringem Leistungsaufwand.
Claims (8)
1. Staubschutz für ein Schleifwerkzeug, mit einer
Schale (5), die geformt ist, um einen Schleifkörper
(4) über einen Rand (9) der Schale überstehend auf
zunehmen, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rand
der Schale (5) ein über den Rand der Schale über
stehendes metallisches Element (11) angeordnet ist,
das Luftdurchgangsöffnungen (14) aufweist.
2. Staubschutzhaube nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das metallische Element ein Git
ter ist.
3. Staubschutzhaube nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das metallische Element (11) eine
Schraubenfeder ist.
4. Staubschutzhaube nach Anspruch 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Schraubenfeder eine plange
schliffene Endwindung (13) aufweist.
5. Staubschutzhaube nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale
(5) an ihrer Innenseite eine Mehrzahl von flexiblen
Haken (10) zum Verrasten des metallischen Elements
(11) aufweist.
6. Staubschutzhaube nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das metalli
sche Element (11) in Richtung senkrecht zum Rand
(9) der Schale (5) elastisch komprimierbar ist.
7. Schleifwerkzeug mit einer Staubschutzhaube nach
einem der vorhergehenden Ansprüche.
8. Schleifwerkzeug nach Anspruch 7 mit einem
Sauganschluß zum Absaugen von Luft aus der Schale
(5).
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