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DE1989229U - Vorrichtung zur befestigung einer handhabe an gefaessen. - Google Patents

Vorrichtung zur befestigung einer handhabe an gefaessen.

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Publication number
DE1989229U
DE1989229U DE1967D0035895 DED0035895U DE1989229U DE 1989229 U DE1989229 U DE 1989229U DE 1967D0035895 DE1967D0035895 DE 1967D0035895 DE D0035895 U DED0035895 U DE D0035895U DE 1989229 U DE1989229 U DE 1989229U
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DE
Germany
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handle
support part
spring
band section
tongue
Prior art date
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Expired
Application number
DE1967D0035895
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English (en)
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GEDIA Gebrueder Dingerkus GmbH
Original Assignee
GEDIA Gebrueder Dingerkus GmbH
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Publication date
Application filed by GEDIA Gebrueder Dingerkus GmbH filed Critical GEDIA Gebrueder Dingerkus GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung einer Handhabe, vorzugsweise aus Isolierstoff, an Gefäßen, wie Töpfen, beziehungsweise deren Deckel, wobei von der Gefäßaußenseite ein Tragteil für die aufsteckbare Handhabe abstrebt, und wobei ferner in der Handhabe ein Federelement gehaltert ist, welches im montierten Zustand in Hinterschneidungen des Tragteiles eingreift.
Es ist eine Vorrichtung bereits vorgeschlagen worden, bei welcher in einer Ausnehmung der Handhabe ein spannhülsenartiges Federelement angeordnet ist, das auf ein entsprechend ausgebildetes, vom Gefäß abstrebendes Tragteil aufgesteckt werden kann und das die Handhabe mit dem Tragteil kraftschlüssig verbindet.
Ferner ist eine solche Vorrichtung bekannt, bei der eine druckknopfartige Verbindung, also eine Rastverbindung, zum Anschluss der Handhabe an das Gefäß zur Anwendung kommt. (Deutsches Gbm1 894 856)
Zwar lassen sich dabei die Handhaben schnell und bequem lediglich durch Aufstocken der Handhabe auf den vom Gefäß abstrebendes Tragteil fixieren, doch ist die dabei erzielbare Lagesicherheit unzureichend, das heißt, lässt sich die Handhabe verhältnismäßig leicht aufstecken, kann sie auch ebenso leicht wieder gelöst werden. Wählt man hingegen stärkere Federelemente für die Kraftschluss- oder Festverbindung, so erschwert man wiederum die Montage, so dass mit solchen bekannten Vorrichtungen keine höhere Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Lösen erzielbar ist, sofern man nicht auf die bequeme und äußerst wirtschaftliche Montage verzichten will.
Weiterhin ist es bekannt, am Topf oder dergleichen ein rohrstützenähnliches Tragteil mit hinterschnittener Innenwandung vorzusehen, in welches eine Handhabe einsprengbar ist, die am Einsteckende kronenartig angeordnete, federnde Finger trägt. (Britische Patentschrift 484 122). Eine solche Vorrichtung ist aber verhältnismäßig kompliziert und aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es nun eine Vorrichtung zur Befestigung einer Handhabe an Gefäßen zu schaffen, bei welcher die Vorteile bekannter Vorrichtung beibehalten, deren Nachteile aber entfallen, das heißt mit der Erfindung wird eine Vorrichtung zur Befestigung einer Handhabe, vorzugsweise aus Isolierstoff, an Gefäßen, wie Töpfen beziehungsweise deren Deckel, wobei von der Gefäßaußenseite ein Tragteil für die aufsteckbare Handhabe abstrebt, und wobei ferner in der Handhabe eine Feder gehaltert ist, welche im montierten Zustand in Hinterschneidungen des Tragteiles eingreift, angestrebt, die sich sowohl durch eine bequeme Montage und hohe Sicherheit, gegen unbeabsichtigtes Lösen der Handhabe vom Gefäß als auch durch eine einfache Raumform und daraus resultierende, geringe Herstellungskosten auszeichnet.
Die Lösung dieser Aufgabe kennzeichnet sich im wesentlichen dadurch, dass die Feder ein im wesentlichen flacher Federbandabschnitt ist und etwa mittig seiner Längserstreckung eine angeschnittene, aus der ursprünglichen Ebene widerhakenartig ausgebogene Zunge als Sperrklinke aufweist.
Ferner ist eine vorteilhafte und erfinderische Ausgestaltung des vorbeschriebenen Gegenstandes dadurch gekennzeichnet, dass der Federbandabschnitt im Bereich seiner seitlichen Endteile angeformte, vorzugsweise angeschnittene und ausgebogene sowie vorzugsweise ferner scharfkantig auslaufende Lappen zur widerhakenartigen Verkrallung in der Ausnehmung der Handhabe aufweist.
Eine unter Umständen bevorzugte und erfinderische Variante des vorbeschriebenen Gegenstandes kennzeichnet sich dadurch, dass der Federbandabschnitt gefaltete, vorzugsweise jedoch etwa halbkreisförmige gerollte seitliche Endteile als in entsprechende Ausnehmungen in der Handhabe mindestens unter Haftreibung und unter Federvorspannung eingreifende Stecker hat, und vorzugsweise jedoch ferner diese Stecker angeformte, zweckmäßig angeschnittene und ausgebogene, scharfkantige Lappen zur widerhakenartigen Verkrallung in den Ausnehmungen der Handhabe haben.
Unter Umständen kann es vorteilhaft sein, wenn beim vorbeschriebenen Gegenstand erfindungsgemäß in den mit den steckerartigen Halteteilen des Federbandabschnittes korrespondierenden Endteilen der Handhabenausnehmung vorgeformte Ausnehmungen zum formschlüssigen Eingriff der widerhakenartigen Lappen angeordnet sind.
Eine vorteilhafte und erfinderische Weiterbildung des vorbeschriebenen Gegenstandes besteht darin, dass die als Sperrklinke dienende Zunge des Federbandabschnittes sich zu ihrem freien Ende hin verjüngt und deren im Winkel zueinander verlaufende Flanken jeweils mit einer zweier mit Abstand voneinander angeordneter Hinterschneidungen des Tragteiles korrespondieren.
Eine bevorzugte und erfinderische Ausgestaltung einer weiteren Einzelheit des vorbeschriebenen Gegenstandes ist dadurch gekennzeichnet, dass das Tragteil im wesentlichen ein flacher Streifen ist und dieser seitlich angeformte, zweckmäßig planparallel zueinander und rechwinklig zum Streifen umgebogene in Aufsteckrichtung der Handhabe hinterschnittene Ansätze hat.
Weiterhin kennzeichnet sich eine bevorzugte und erfinderische Ausführungsform einer vorbeschriebenen Einzelheit dadurch, dass das Tragteil eine flache Platte ist und ferner diese mittig ihrer Längserstreckung einen zur freien Längsseite hin offenen Schlitz aufweist, dessen beide Flanken zum wahlweisen Angriff der Sperrklinke hinterschnitten sind.
Besonders hierbei ist es vorteilhaft, wenn erfindungsgemäß die als Gesperre dienende Zunge aus der ursprünglichen Ebene des Federbandabschnittes verschränkt ist.
Weiterhin kennzeichnet sich hierzu ein vorteilhaftes und erfinderisches Merkmal dadurch, dass die Lappen zur widerhakenartigen Verkrallung in der Ausnehmung der Handhabe wechselseitig vom Federbandabschnitt abstreben.
Eine unter Umständen bevorzugte und erfinderische Variante einer vorbeschriebenen Einzelheit besteht darin, dass die Zunge eine zu ihrem freien Ende hin offene Aussparung mit schrägen Flanken als Auflauframpen für die hinterschnittenen Schlitzflanken des Tragteiles hat.
Als vorteilhaft hat es sich auch erwiesen, wenn das Tragteil erfindungsgemäß ein Rinnenprofil aufweist, ferner mit den Flanschenden am Topf oder dergleichen angeschlossen ist und im Steg ein quer zu dessen Längserstreckung verlaufender, bis in die Flanschen reichender Schlitz mit hinterschnittenen Flanken angeordnet ist.
Ausführungsbeispiele der Neuerung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Topfdeckel mit Handhabe im Schnitt,
Fig. 2 desgleichen entsprechend der Linie A-B der Fig. 1 gesehen,
Fig. 3 desgleichen im Schnitt A-B der Fig. 1,
Fig. 4 eine Variante einer Einzelheit perspektivisch dargestellt,
Fig. 5 eine weitere Variante einer Einzelheit ebenfalls perspektivisch gesehen,
Fig. 6 desgleichen, montiert in Richtung der Linie A-B der Fig. 1 gesehen,
Fig. 7 einen weiteren Topfdeckel mit Handhabe, im Schnitt,
Fig. 8 desgleichen in Richtung der Linie E-F der Fig. 7 gesehen,
Fig. 9 bis 10 Ausführungsformen eines Topfdeckels mit Handhabe im Querschnitt gesehen,
Fig. 11 eine weitere Ausführungsform im Längsschnitt,
Fig. 12 eine Einzelheit in der Vorderansicht,
Fig. 13 desgleichen im Schnitt G-H,
Fig. 14 desgleichen in der Draufsicht.
Hierbei ist an einem Topfdeckel 1 eine Handhabe 2 aus Kunststoff angeschlossen, wozu von der Außenseite des Topfdeckels 1 ein Tragteil 3 abstrebt, das mit einer in einer Ausnehmung 4 der Handhabe 2 angeordneten Feder zusammenwirkt. Das Tragteil 3 besteht aus einem im wesentlichen flachen Blechstreifen 6 mit seitlich angeformten, planparallel zueinander umgebogenen, in flächenmäßiger Erstreckung dreieckigen Ansätzen 7. Ferner besitzt das Tragteil 3 eine Durchbrechung 8, um durch letztere zum Emaillieren des Topfdeckels 1 eine Aufhängeeinrichtung führen zu können. Die Feder ist ein flacher Federbandabschnitt 5 und hat eine angeschnittene, aus der ursprünglichen Ebene widerhakenartig ausgebogene Zunge 9. Außerdem weist der Federbandabschnitt 5 etwa halbkreisförmig gerollte Endteile 10 mit angeschnittenen, ausgebogenen scharfkantigen Lappen 11 auf. Zur Montage der Handhabe 2 wird zunächst in deren lediglich nach unten offenen Ausnehmung 4 die Feder eingesteckt, wobei sich die angeschnittenen Lappen 11 in den Wandungen der Ausnehmung 4 widerhakenartig verkrallen und damit die Feder sicher in der Ausnehmung 4 der Handhabe 2 halten. Anschließend wird diese so ausgerüstete Handhabe 2 auf das Tragteil 3 aufgesteckt, wobei beim Aufstecken die Zunge 9 durch die Ansätze 7 des Tragteiles 3 zurückgedrängt und federnd vorgespannt wird, um nach Passieren der oberen Ansatzecken sperrklinkenartig zurückzuspringen. Dabei stehen die Zunge 9 und die dem Topfdeckel zugewandten Flanken 12 der Tragteilensätze 7 etwa rechtwinklig zueinander, so dass nun ein Lösen der Handhabe 2 von dem unlösbar am Topfdeckel 1 angeschlossenen, meistens angeschweißten, Tragteil 3 nur unter Zerstörung der Feder möglich ist, woraus eine beträchtlich höhere Sicherheit gegen Lösen der Handhabe
2 vom Topfdeckel 1 als bei den bekannten Befestigungsvorrichtungen resultiert, ohne, dass zusätzliche Sicherungsmittel, wie z.B. Schrauben, erforderlich sind. Auch lassen sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung grobe Toleranzen der Topfdeckelbeschichtung ausgleichen. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn, wie dargestellt, nur die Endteile 10 der Feder zwischen den Wandungen der Handhabenausnehmung 4 gehalten werden, während dem Teil der Feder, und zwar dem im Bereich der Zunge 9 eine Ausbuchtung 13 gegenübersteht. Ferner ist die Handhabenausnehmung 4 so ausgebildet, dass sich das Tragteil 3 nur im Bereich seiner Längskanten 14 an aufrecht verlaufenden Wandungen der Handhabenausnehmung 4 abstützt.
Die Fig. 4 und 6 zeigen eine aus einem Federbandabschnitt 5 gebildete, und mit gerollten Endteilen 10 mit Lappen 11 versehene Feder, deren werkstoffeigene Zunge 9' zunächst nach unten abstrebt, anschließend umgebogen ist, um mit dem Federbandabschnitt etwa einen Winkel von etwa 30° einzuschließen. Ferner weist diese Zunge 9' als vorteilhafte Weiterentwicklung im Bereich ihres freien Endes eine Verjüngung auf. Diese Verjüngung der Zunge 9' bewirkt, dass im montierten Zustand nun die verjüngte Zunge 9' zwischen die Tragteilansätze 7 greift und die schrägen Flanken 15 der Zunge 9' an den einander zugewandten Längskanten der Flanken 12 des Tragteiles 3 anliegen. Damit wird die Handhabe beim Aufstecken auch in Längsrichtung der Feder gegenüber dem
Tragteil 3 zwangsläufig lagerichtig justiert und nach dem Aufstecken auch lagesicher gehalten.
In Fig. 5 ist eine Feder dargestellt, die ebene Endteile 10' mit angeschnittenen scharfkantigen Lappen 11' zur widerhakenartigen Verkrallung in der Handhabenausnehmung 4 sowie eine Zunge 9' aufweist.
Die Figuren 7 bis 14 zeigen Tragteile 3' und 3'', die jeweils mittig ihrer Längserstreckung einen nach oben offenen Schlitz 16 aufweisen, dessen beide Flanken 17 hinterschnitten sind. In den Schlitz 16 greift die Zunge 9'' der in der Handhabe 2 gehalterten Feder ein, dass die Zunge 9'' an einer der Flanken 17 sich abstützt. Hierdurch wird im Gegensatz zu den Ausführungsbeispielen der Figuren 1 bis 6 beim Aufstecken der Handhabe 2 auf das Tragteil 3' beziehungsweise 3'', gleichgültig ob die Zunge rechts oder linksseitig von der Feder abstrebt, eine sichere Verriegelung der beiden Teile miteinander erzielt. Es ist also beim Aufstecken der Handhabe 2 auf das Tragteil 3' beziehungsweise 3'' nicht mehr erforderlich darauf zu achten, von welcher Seite der Feder die Zunge 9'' abstrebt und wo die hinterschnittenen Flanken des Tragteiles sind, woraus eine weitere Montageerleichterung resultiert. Die Zunge 9'' hat ferner eine außermittig angeordnete Aussparung 18 mit schrägen Flanken als Auflauframpen für eine der Schlitzflanken 17, wodurch die Handhabe 2 an eine Seite der Handhabenausnehmung 4 gedrückt und damit auch quer zur Aufsteckrichtung eine spielfreie Befestigung erzielt wird. In den Figuren 9 und 10 ist zur Erzielung der gleichen Wirkung entweder die Feder gekröpft (Fig. 9) oder die Zunge 9'' aus ihrer ursprünglichen Ebene verschränkt (Fig. 10 + 11), wobei in Fig. 9 zudem die Lappen 11' wechselseitig abstreben. Fig. 11 zeigt eine Befestigungsvorrichtung unter Verwendung im Querschnitt U-förmigen Tragteiles 3'' mit einem Schlitz 16 und hinterschnittenen Schlitzflanken 17, dessen Flanschenden 19 am Topfdeckel 1 befestigt sind. Die neuerungsgemäße Vorrichtung kann in angepasster Weise auch zum Befestigen von Steg-, Bügel- oder Stielgriffen an Töpfen, Pfannen und dergleichen verwendet werden.
Alle neuen in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (12)

1. Vorrichtung zur Befestigung einer Handhabe, vorzugsweise aus Isolierstoff, an Gefäßen, wie Töpfen beziehungsweise deren Deckel, wobei von der Gefäßaußenseite ein Tragteil für die aufsteckbare Handhabe abstrebt, und wobei ferner in der Handhabe eine Feder gehaltert ist, welche im montierten Zustand in Hinterschneidungen des Tragteiles eingreift, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder ein im wesentlichen flacher Federbandabschnitt (5) ist und etwa mittig seiner Längserstreckung eine angeschnittene, aus der ursprünglichen Ebene widerhakenartig ausgebogene Zunge (9) als Sperrklinke aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Federbandabschnitt (5) im Bereich seiner seitlichen Endteile (10, 10') angeformte, vorzugsweise angeschnittene und ausgebogene sowie vorzugsweise ferner scharfkantig auslaufende Lappen (11, 11') zur widerhakenartigen Verkrallung in der Ausnehmung (4) der Handhabe (2) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Federbandabschnitt (5) gefaltete, vorzugsweise jedoch etwa halbkreisförmige gerollte seitliche Endteile (10) als in entsprechende Ausnehmungen in der Handhabe (2) mindestens unter Haftreibung und unter Federvorspannung eingreifende Stecker hat.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stecker angeformte, zweckmäßig angeschnittene und ausgebogene, scharfkantige Lappen (11) zur widerhakenartigen Verkrallung in den Ausnehmungen (4) der Handhabe (2) haben.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den mit den steckerartigen Halteteilen des Federbandabschnittes (5) korrespondierenden Endteilen (10, 10') der Handhabenausnehmung (4) vorgeformte Ausnehmungen zum formschlüssigen Eingriff der widerhakenartigen Lappen (11, 11') angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die als Sperrklinke dienende Zunge (9', 9'') des Federbandabschnittes (5) sich in flächenmäßiger Erstreckung zu ihrem freien Ende hin verjüngt und deren im Winkel zueinander verlaufende Flanken (14) jeweils mit einer zweier mit Abstand voneinander angeordneter Hinterschneidungen (12) des Tragteiles (3) korrespondieren.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragteil (3) im wesentlichen ein flacher Streifen (6) ist und dieser seitlich angeformte, zweckmäßig planparallel zueinander und rechtwinklig zum Streifen (6) umgebogene in Aufsteckrichtung der Handhabe (2) hinterschnittene Ansätze (7) hat.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragteil (3') eine flache Platte ist und ferner diese vorzugsweise mittig ihrer Längserstreckung einen zur freien Längsseite hin offenen Schlitz (16) aufweist, dessen beide Flanken (17) zum wahlweisen Angriff der Sperrklinke hinterschnitten sind.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die als Gesperre dienende Zunge (9'') aus der ursprünglichen Ebene des Federbandabschnittes (5) verschränkt ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lappen (11) zur widerhakenartigen Verkrallung in der Ausnehmung (4) der Handhabe (2) wechselseitig vom Federbandabschnitt (5) abstreben.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zunge (9'') eine zu ihrem freien Ende hin offene Aussparung (18) mit schrägen Flanken (17) als Auflauframpen für die hinterschnittenen Schlitzflanken (17) des Tragteiles (3') hat.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragteil (3'') ein Rinnenprofil aufweist, ferner mit den Flanschenden (19) am Topf oder dergleichen angeschlossen ist, und im Steg ein quer zu dessen Längserstreckung verlaufender, bis in die Flanschen reichender Schlitz (16) mit hinterschnittenen Flanken (17) angeordnet ist.
DE1967D0035895 1967-06-02 1967-06-02 Vorrichtung zur befestigung einer handhabe an gefaessen. Expired DE1989229U (de)

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DE (1) DE1989229U (de)

Non-Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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Deutsches Gbm 1 894 856, Britische Patentschrift 484 122

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