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DE198890C - - Google Patents

Info

Publication number
DE198890C
DE198890C DENDAT198890D DE198890DA DE198890C DE 198890 C DE198890 C DE 198890C DE NDAT198890 D DENDAT198890 D DE NDAT198890D DE 198890D A DE198890D A DE 198890DA DE 198890 C DE198890 C DE 198890C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
cover
lock
padlock
lock mechanism
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DENDAT198890D
Other languages
English (en)
Publication of DE198890C publication Critical patent/DE198890C/de
Active legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B67/00Padlocks; Details thereof
    • E05B67/36Padlocks with closing means other than shackles ; Removable locks, the lock body itself being the locking element; Padlocks consisting of two separable halves or cooperating with a stud

Landscapes

  • Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)
  • Refrigerator Housings (AREA)
  • Switch Cases, Indication, And Locking (AREA)

Description

KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT
- Λ* 198890:- KLASSE 68«. GRUPPE 100.
Hängeschloß. Patentiert im Deutschen Reiche vom 3. Januar 1907 ab.
Gegenstand der Erfindung ist ein Hängeschloß, in welchem durch einfaches Abschließen die Riegel selbst den Schloßmechanismus an sein Gehäuse und mit diesem an den abnehmbaren Deckel befestigen, während gleichzeitig unter Anschluß des Schlosses die Schließstelle abgeschlossen wird.
Nach Abschluß sind sämtliche Schloßteile bis auf den Anhängezapfen unzugänglich im ίο Gehäuseinnern verdeckt, der Änhängezapfen aber ist mit einer drehbaren Hülse umgeben, welche ein Durchsägen des Zapfens möglichst erschwert.
In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel des Hängeschlosses gegeben, und zwar zeigt:
Fig. ι das Schloß an die Schließstelle angeschlossen, während
Fig. 2 eine schaubildliche Darstellung des abnehmbaren Deckels gibt.
Fig. 3 ist eine Ansicht des ebenfalls ablösbaren Schloßmechanismus,
Fig. 4 eine solche des Schloßgehäuses vor Einsetzen des Schlosses.
Fig. 5 läßt eine Draufsicht des Schloßgehäuses mit eingesetztem Schloß erkennen, während
Fig. 6 in schematischer Darstellung einen Schnitt durch das abgeschlossene Hängeschloß gibt.
Fig. 7 zeigt eine Draufsicht des vom Gehäuse abgelösten Schloßmechanismus in Verschlußstellung.
Fig. 8 und 9 geben eine Ansicht bzw. Querschnitt der Grundplatte des Schlosses mit den Leisten für die Riegel führung.
Hiernach besteht das Hängeschloß aus einem an einer Seite offenen Gehäuse D, in 40
45
55
welches der auf einer Grundplatte A angeordnete Verschlußmechanismus eingesetzt wird. Auf die offene Seite des Gehäuses wird eine starke _I -förmige Platte Z gelegt, welche in ihrem oberen nach der einen Seite, sowie im unteren nach der Gegenseite abgebogenen Teile je einen Zapfen B, B' trägt (Fig. ι und 2). Der längere Zapfen B wird durch die Ösen der beiden an der Tür bzw. an der Wand des zu schützenden Raumes befestigten ösen y,y (Fig. 1) hindurchgesteckt und darauf mit dem noch aus den ösen heraustretenden Ende ebenso wie der kürzere Zapfen B' durch je eine entsprechende Bohrung der Grundplatte A eingeschoben, worauf das Schloß abgesperrt wird, so daß die _J - förmige Platte nicht mehr abgenommen werden kann.
Der Schloßmechanismus ist, wie erwähnt; auf einer Grundplatte A angeordnet, die mit seitlichen, nach innen schwalbenschwanzförmig abgeschrägten Leisten F zur Führung der Riegel G versehen ist (Fig. 3, 8 und 9). Durch die Löcher b, b' der Grundplatte A können nach Einsetzen des Mechanismus im Gehäuse die Anschlußzapfen B, B' des Deckels Z hindurchgesteckt werden, so daß sie durch die Grundplatte in das Gehäuseinnere ragen, damit beim Schließen die Riegel mit ihren verstärkten Köpfen χ die Hälse der Zapfen umklammern können und so den Deckel festhalten.
Die Führung der Riegel mit ihren Sperrstiften h erfolgt durch die abgeschrägten Leisten F der Grundplatte, und zwar kann ihre Verschiebung beispielsweise durch Zahnradantrieb erfolgen, während ihre Sperrung durch in bekannter Weise angeordnete Chubb-
zuhaltungen H geschieht, die im vorliegenden Falle von gleichmäßiger äußerer Form sind, und deren Schlüsselangriffe auf dem Mantel einer Zylinderfläche liegen, so daß die Anzahl der Zuhaltungen von außen schwer festgestellt werden kann.
Dieser Schloßmechanismus wird mit der Grundplatte A nach außen in das offene Gehäuse D eingesetzt; letzteres ist in seinem ίο Innern mit Vorsprüngen M bzw. Nocken d versehen. Die Vorsprünge M bzw. die Querwände des Gehäuses sind an dieser Stelle mit Aussparungen x' versehen, in welche die. Riegelköpfe χ, χ nach dem Abschließen eingerückt werden, so daß sie den Schloßmechanismus in der Verschlußstellung am Gehäuse befestigen. Gewünschtenfalls kann die Grundplatte auch noch auf den Nocken d durch Schrauben C befestigt werden. Der längere Abschnitt des _J -förmig gebogenen Deckels mit dem Zapfen B' wird nach Anlegen des Deckels von den Gehäusewandungen so umgeben, daß der Zapfen vollkommen unzugänglich ist, während der freibleibende längere Zapfen B vor dem Auflegen des Deckels durch die ösen y, y der Schließstelle gesteckt wird, so daß auch er verhältnismäßig weitgehend geschützt ist. Um jedoch ein Durchsägen an der Trennungsstelle der ösen bzw. der Schloßteile möglichst zu erschweren, wird der Zapfen B mit einer drehbaren Hülse u umgeben, die mit ihren beiden Enden in entsprechende Vertiefungen u' in dem Plattenteil \" und den durch die Grundplatte A gesteckten Kopf des Zapfens zu liegen kommt.
Wie Versuche gezeigt haben, sichert eine solche drehbare Hülse sehr gut vor Durchsägen, einmal weil die Hülse durch das Drehen die Arbeit erschwert, außerdem aber während des Sägens ein starkes Geräusch entsteht, welches die Aufmerksamkeit der Wächter unbedingt auf den Einbruch lenken muß. Aber selbst nach dem Durchsägen des Zapfens an einer Stelle kann das Schloß noch nicht geöffnet werden, da der kürzere Zapfen B' den Deckel festhält und der durchgesägte, in den Öseny steckende Zapfen B aus den ösen y nicht herausgenommen werden kann, weif er durch den Deckel festgehalten wird.
Das Aufschrauben des Schloßmechanismus im Gehäuse ist nicht notwendig und soll allein der Bequemlichkeit halber erfolgen. In dem neuen Hängeschloß werden nach Abschluß alle Verschlußteile möglichst von außen nicht erreichbar im Schloßinnern gehalten, dennoch sind sie zur Kontrolle und Reinigung für den Schlüsselinhaber jederzeit leicht zugänglich. Ein besonderer Vorteil des Schlosses ist ferner darin zu erblicken, daß gewünschtenfalls für jedes Schloß eine Anzahl Verschlußmechanismen vorgesehen bzw. bei einer größeren Anzahl von Schlössern die Schloßmechanismen untereinander ausgetauscht werden können, ohne daß die Mechanismen selbst auseinandergenommen werden. Es kann also beispielsweise, wenn ein Schlüssel abhanden gekommen ist, das Schloß geöffnet und ein anderer Mechanismus zum Abschluß benutzt werden, oder es können nach Wunsch in beliebiger Reihenfolge die Mechanismen für verschiedene Schlösser beliebig oft untereinander ausgewechselt werden, so daß das neue Schloß auch in dieser Beziehung einen weitgehenden Schutz gewährt.

Claims (5)

Patent-Ansprüche :
1. Hängeschloß, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegel beim Verschließen den Schloßmechanismus an seinem Gehäuse unmittelbar befestigen bzw. beim Zurückziehen vom Gehäuse ablösen.
2. Hängeschloß nach Anspruch· 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegel beim Abschließen auch den ablösbaren Deckel (Z) gleichzeitig mit dem Schloßmechanismus am Gehäuse befestigen und hiermit das Hängeschloß schließen, bzw. beim öffnen das Abnehmen des Deckels gestatten.
3. Hängeschloß nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel mit zwei Zapfen (B, B') versehen ist, welche durch die Grundplatte (A) des Schloßmechanismus in das Gehäuseinnere ragen, damit beim Schließen die Riegelköpfe (x) die Zapfenhälse umklammernd und in entsprechende Aussparungen (x1) am Gehäuse eintretend, Deckel, Schloßmechanismus und Gehäuse miteinander verbinden können.
4. Hängeschloß nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der zum Anhängen des Schlosses dienende längere Zapfen (B) mit einer sich drehenden Hülse (u) umgeben ist, welche denselben gegen Durchsägen schützen soll.
5. Hängeschloß nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Befestigung des Deckels dienende kürzere Zapfen (B') vollkommen unzugänglich von dem starken Deckel und Gehäuse umgeben ist, so daß selbst nach Durchsägen des Anhängezapfens (B) das Schloß nicht geöffnet bzw. abgenommen werden kann.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
DENDAT198890D Active DE198890C (de)

Publications (1)

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