DE19860374A1 - Verwendung von resistenter Stärke als Mehlersatzstoff für Nahrungsmittel und Nahrungsmittelinhaltsstoffe - Google Patents
Verwendung von resistenter Stärke als Mehlersatzstoff für Nahrungsmittel und NahrungsmittelinhaltsstoffeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft die Verwendung von wasserlöslichen linearen alpha-1,4-D-Glucanen als Mehlersatzstoff in Lebensmitteln.
Description
Die Erfindung betrifft die Verwendung von wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-
Glucanen als Mehlersatzstoff in Lebensmitteln.
Bei der Ernährung der Weltbevölkerung, insbesondere der industrialisierten
Länder, werden gegenwärtig nach neuesten Methoden hergestellte Lebensmittel
zumeist maßgeschneidert für eine bestimmte Abnehmergruppe oder eine Region
hergestellt. Der technologische Fortschritt betrifft dabei inzwischen nicht mehr nur
Verbesserungen in der Verarbeitung und Bereitstellung von Lebensmitteln,
sondern geht über zur Verbesserung des Lebensmittels und seiner Inhaltsstoffe
an sich. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, insbesondere den modernen
Lebensgewohnheiten einer urbanen Gesellschaft Rechnung zu tragen und
zusätzliche gesunde Effekte und Eigenschaften in die Nahrungsmittelkette über
die herkömmlichen Mahlzeiten einzubauen. Gesunde Ernährung spiegelt dabei
das Verlangen der Bevölkerung wider, die zum Beispiel in hohem Maße von
Fettleibigkeit und Coronarerkrankungen betroffen ist. Unter den Begriff der
gesunden Ernährung fallen jedoch nicht nur Zusatzstoffe oder Ergänzungsmittel
wie sie seit Neuestem unter Begriffen wie "funcional food", "nutraceuticals" oder
"designer food" insbesondere im nordamerikanischen Markt verstärkt eingeführt
werden. Unter gesunde Ernährung fällt auch die Reichhaltigkeit der täglichen
Ernährung.
Es ist bekannt, daß gewisse Lebensmittel für bestimmte Personengruppen nicht
geeignet sind. Fettleibige Personen sollten es beispielsweise vermeiden, verstärkt
auf cholesterin- und fetthaltige Produkte zuzugreifen. Diabetiker müssen
bekanntlicherweise mit der Aufnahme von Kohlenhydraten sehr sorgsam
umgehen und den Verzehr von Nahrungsmitteln unter Beachtung
medikamentöser Behandlung kontrollieren.
Eine andere Gruppe von Personen sind Allergiker. Für sie sind gewisse
Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, die allergische Reaktionen hervorrufen
können, gefährlich, da sie zu zum Teil zu lebensbedrohlichen Situationen für den
Betroffenen führen können. Dabei spielt das sogenannte IgE eine herausragende
Rolle. Es wird über eine Antikörper-Antigen Reaktion von der Zelle erkannt und
ruft die Produktion und Ausschleusung von Histaminen hervor, den eigentlich
allergenen Molekülen.
Lebensmittel oder deren Zusatzstoffe, die solche allergischen Reaktionen
hervorrufen können, sind unter anderem Haselnüsse, Möhren, Äpfel, Kiwis,
Kirschen, Erdnüsse, Tomaten, Zucker und Kernobst. Aber vor allem auch Mehl,
insbesondere Weizenmehl, und damit alle Produkte, die diesen als
Grundnahrungsmittel zu bezeichnenden Stoff enthalten, fällt in diese Aufzählung
hinein. Damit stehen beispielsweise Speisen, wie Kartoffel- und Nudelgerichte
und Brot in allen Variationen als Basis der Ernährung nicht zur Verfügung.
Darüber hinaus dürfen Betroffene auch Speisen wie Kuchen, Gebäck, Kekse,
Soßen, Süßspeisen, die zwar eher den Genußmitteln und somit nicht zwingend
zum täglichen Speiseplan gehörende Elemente darstellen, zu den nicht erlaubten
Produkten, wodurch für viele Betroffene eine verminderte Lebensqualität
verbunden ist.
Betroffen sind dabei nicht nur Personen, die solche Lebensmittel verzehren,
sondern auch diejenigen, die beruflich mit der Verarbeitung von Lebensmitteln
oder bestimmter Inhaltsstoffe in Berührung kommen, beispielsweise über
Mehlstäube. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise Krankheiten wie
Bäckerasthma, Bäckerrhinitis und das Bäckerekzem zu nennen. Niesanfälle,
Husten und Hautreaktionen (auch z. B. Neurodermitis) können weitere Folgen
sein. Atemwegswiderstände können sich erhöhen oder ventilatorische
Unregelmäßigkeiten auftreten.
Allergien sind spezifische Änderungen der Immunitätslage eines Organismus im
Sinne einer krankmachenden Überempfindlichkeit. Dabei ist hier zwischen
psychologischen Effekten, toxischen Effekten und nicht-toxischen Effekten zu
unterscheiden. Nur bei letzteren treten besagte Änderungen auf. Allergien werden
nicht durch kleine Moleküle vermittelt. Hier ist eine Abgrenzung zu reinen
Unverträglichkeiten zu ziehen. Für antiallergene Substanzen kommt es daher
vornehmlich darauf an, daß keine großen Moleküle in der Substanz vorhanden
sind. Wünschenswert ist jedoch auch, möglichst die Gesamtheit aller
Verunreinigungen oder Spuren zu vermeiden, um letztlich auch die nicht
allergenen Unverträglichkeiten auszuschließen.
Aus den genannten Gründen hat es nicht an Bemühungen gefehlt, in der
Zubereitung von Nahrungsmitteln und den verwendeten Inhaltsstoffen ständig
nach Qualitätsverbesserungen zu forschen. Insbesondere wird die Suche nach
Ersatzstoffen für allergene Lebensmittel oder Lebensmittelinhaltsstoffe
vorangetrieben, da nicht alle Ersatzstoffe wiederum ausnahmslos unbedenklich
oder für alle Bevölkerungsgruppen geeignet sind. Beispielsweise ist dies für
Ersatzstoffe der Fall, die aus Sojamehl oder Sojaöl hergestellt werden.
In der Patentschrift DE 42 14 435 werden allergene Mehlstäube beschrieben. Es
wird ein Verfahren zur Verringerung von Allergien beschrieben, in dem die
Mehlstäube so über Siebverfahren aufbereitet werden, daß die Partikel des Mehls
nicht kleiner als 100 µm sind. Durch dieses Verfahren wird erreicht, daß kleine
Mehlpartikel vermehrt durch die Atemwege bei der Verarbeitung des Mehls
aufgenommen werden und damit keine Globuproteine mehr aufgenommen
werden, bzw. deren Zahl verringert wird. An der eigentlichen Ursache für
allergische Reaktionen ändert diese Erfindung jedoch nichts.
Ähnliche technische Verfahren auf Basis von Siebtechniken werden in der U. S.
5,244,689 beschrieben. Hier werden auf Basis der beschriebenen technischen
Lehre neue hypoallergene Mehle hergestellt, die jedoch den bereits
beschriebenen Nachteil aufweisen, nicht vollständig allergenfrei zu sein.
Es ist daher ein ständiges Anliegen, zur Erhöhung der Lebensqualität von
Allergikern, die Angebotspalette an Lebensmitteln so hoch wie möglich zu halten.
Insbesondere sind Ersatzlebensmittel von Interesse, die Nahrungsmittel, die nur
mit negativen Folgereaktionen für die Betroffenen, beispielsweise allergischen
Reaktionen, eingenommen werden können, zu ersetzen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand daher darin, einen
Mehlersatzstoff bereitzustellen, der insbesondere die Eigenschaften von Mehl
annehmen kann, so daß dabei die Qualität und der Geschmack der
Nahrungsmittel nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Diese Aufgabe wurde durch die Verwendung von wasserunlöslicher linearer α-
1,4-D-Glucane als Mehlersatzstoff gelöst.
Es wurde überraschend gefunden, daß wasserunlösliche lineare α-1,4-D-Glucane
polymere Strukturen annehmen können, die denen des Mehls gleichen, also
natürlich, naturidentisch, verträglich und eßbar sind.
Überraschenderweise zeigte sich, daß derartige lineare Polysaccharide sehr gut
geeignet sind, um Mehle bekannter Struktur und Herkunft in idealerweise ersetzt
werden können, ohne die Struktur, die Oberfläche, das Mundgefühl, die
Lagerstabilität oder andere Eigenschaften negativ zu beeinflussen. Diese
Eigenschaften konnten so nicht von vornherein vermutet werden, da lineare
wasserunlösliche Polysaccharide sehr geringes Quellverhalten aufweisen, eine
Eigenschaft, die für viele Mehle oder modifzierte Mehle von entscheidender
Bedeutung in der Verarbeitung zu Lebensmitteln ist.
Unter wasserunlöslichen α-1,4-D-Glucanen werden hierbei α-1,4-D-Glucane
verstanden, die nach der Definition des Deutschen Arzneimittelbuches (DAB,
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart, Gori-Verlag GmbH, Frankfurt,
9. Auflage, 1987) entsprechend den Klassen 4-7 unter die Kategorien "wenig
löslich", "schwer löslich", "sehr schwer löslich" und "praktisch unlöslich" fallen.
Die Wasserunlöslichkeit der erfindungsgemäß eingesetzten α-1,4-D-Glucane ist
zweckmäßig derart, daß wenigstens 98%, insbesondere wenigstens 99,5%, der
eingesetzten Polysaccharide unter Normalbedingungen (T = 25°C +/- 20%; p =
101325 Pascal +/- 20%) in Wasser unlöslich sind (entsprechend mindestens den
Klassen 4 und 5 nach DAB).
Vorteilhaft entspricht die Wasserunlöslichkeit der eingesetzten α-1,4-D-Glucane den
Klassen 6 oder 7 nach DAB.
Unter linearen α-1,4-D-Glucanen werden α-1,4-D-Glucane verstanden, deren
Verzweigungsgrad maximal 8% beträgt, d. h. deren Hauptkette maximal vier
Seitenketten auf 100 Monosaccharideinheiten aufweist. Vorzugsweise ist der
Verzweigungsgrad maximal 4% und insbesondere maximal 2,5%.
Zweckmäßig beträgt der Verzweigungsgrad der wasserunlöslichen linearen α-1,4-
D-Glukane in 6-Position nicht mehr als 0,5%. In 2- oder 3-Position beträgt der
Verzweigungsgrad nicht mehr als 1% und insbesondere nicht mehr als 0,5%.
Besonders bevorzugt sind wasserunlösliche lineare α-1,4-D-Glucane, die keine
Verzweigungen aufweisen bzw. deren Verzweigungsgrad so minimal ist, daß er mit
herkömmlichen Methoden nicht mehr nachweisbar ist.
Die gewichtsgemittelten Molekulargewichte Mw (bestimmt mittels
Gelpermeationschromatographie im Vergleich zu einer Eichung mit
Pullulanstandard) der erfindungsgemäß verwendeten wasserunlöslichen linearen α-
1,4-D-Glucane können in einem weiten Bereich variieren. Zweckmäßig besitzen die
als Ausgangsmaterial eingesetzten wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-Glukane ein
Molekulargewicht Mw von 0,75 × 102 bis 107 g/mol, bevorzugt von 103 bis 106 g/mol
und besonders bevorzugt von 103 bis 105 g/mol. Ein ganz besonders vorteilhafter
Bereich liegt zwischen 2 × 103 g/mol und 8 × 103 g/mol.
Besonders bevorzugt weisen die verwendeten wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-
Glucane einen hohen Anteil an Polymeren mit einem Polmerisationsgrad zwischen
10 und 35 auf. Vorteilhaft weisen wenigstens 25%, bevorzugt wenigstens 30% und
besonders bevorzugt wenigstens 35% der eingesetzten α-1,4-D-Glucanmoleküle
einen Polymerisationsgrad von 10 bis 35 auf.
Die Polydispersität Mw/Mn der verwendeten wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-
Glucane kann innerhalb weiter Bereiche variieren. Bevorzugte Werte für die
Polydispersität liegen im Bereich von 1,01 bis 50, insbesondere von 1,5 bis 15.
Die Verwendung von Glucanen mit niedrigerer Polydispersität ist aber wegen der
besseren Reproduzierbarkeit der erhaltenen Produkte bevorzugt.
Die verwendeten α-1,4-D-Glukane können auch chemisch in an sich bekannter
Weise modifiziert sein, solange die Modifikationen im Hinblick auf die
herzustellenden Nahrungs- und Arzneimittel unbedenklich sind. So können die α-
1,4-D-Glukane durch Veretherung oder Veresterung in 2-, 3- oder 6-Position in
dem Fachmann bekannter Weise chemisch modifiziert sein. (s.a. Functional
Properties of Food Components, 2nd edition, Y. Pomeranz, Academic Press
(1991); Lehrbuch der Lebensmittelchemie, Belitz & Grosch, Springer Verlag
(1992); Citrat Starch Possible Application as Resistent Starch in Different Food
Systems, B. Wepner et al., European Air Concerted Action, Abstract: air3ct94-
2203, Functional Properties of Non-digestible Carbohydrates, Pro Fibre-Tagung,
Lissabon, Februar 1998, Seite 59). Bevorzugt werden jedoch chemisch
unmodifizierte α-1,4-D-Glucane verwendet.
Die erfindungsgemäß verwendeten wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-Glucane
können beliebigen Ursprungs sein. Beispielsweise können die wasserunlöslichen
linearen α-1,4-D-Glucane aus natürlichen pflanzlichen und tierischen Quellen oder
aus Mikroorganismen, die solche Glucane produzieren, durch konventionelle
Isolierung und Aufreinigung erhalten werden. Hierbei muß jedoch besonderes
Augenmerk auf die anschließende Reinigung des Biopolymers gelegt werden, um
die Anwesenheit von Allergenen auszuschließen.
Da die meisten natürlichen Quellen die gewünschten wasserunlöslichen linearen
α-1,4-D-Glucane aber nicht in den gewünschten Mengen enthalten, werden diese
Polysaccharide vorteilhaft auf biotechnischem Wege gewonnen. Beispielsweise
können die natürlichen Produzenten der wasserunlöslichen linearen Glucane
gentechnisch derart manipuliert werden, daß sie im Vergleich mit dem
unmanipulierten Organismus einen höheren Anteil an nicht oder nur geringfügig
verzweigten Polysacchariden enthalten.
Die gewünschten wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-Glucane können auch aus
hochverzweigten Glucanen durch chemische oder enzymatische Entzweigung,
beispielsweise mit Entzweigungsenzymen wie Pullulanasen erhalten werden.
Bevorzugt werden die erfindungsgemäß eingesetzten α-1,4-D-Glucane durch
Biotransformation oder biokatalytisch hergestellt.
Unter Biotransformation oder biokatalytischer Herstellung wird hier verstanden,
daß das wasserunlösliche α-1,4-D-Glucan in vitro durch katalytische
Polymerisation von Glucosemolekülen unter Einwirkung eines geeigneten
Enzyms, beispielsweise einer Polysaccharidsynthasen, Stärkesynthase,
Glykosyltransferase, alpha-1,4-Glukantransferase, Glycogensynthase,
Amylosucrase und/oder Phosphorylase, unter geeigneten Bedingungen
hergestellt. Besonders bevorzugt werden Enzyme mit Amylosucrase-Aktivität
eingesetzt. Dieses Verfahren hat den Vorteil, daß keine Allergene in den
Ersatzstoff eingebaut werden. Im Gegensatz zu Polysacchariden, die aus
natürlichen Quellen, wie Pflanzen, isoliert werden, weisen die hierbei erhaltenen
Polysaccharide auch ein besonders homogenes Eigenschaftsprofil auf, z. B. in
bezug auf die Molekulargewichtsverteilung, sie enthalten keine oder allenfalls nur
in sehr geringen Mengen unerwünschte Nebenprodukte, die aufwendig
abgetrennt werden müssen, und lassen sich exakt spezifiziert reproduzieren.
Insbesondere können mit biotechnischen Methoden wasserunlösliche lineare
Polysaccharide erhalten werden, wie z. B. Poly-1,4-alpha-D-Glucane, die keine
Verzweigungen enthalten, bzw. deren Verzweigungsgrad unterhalb der
Nachweisgrenze herkömmlicher analytischer Methoden liegt.
Ein vorteilhaftes biokatalytisches Verfahren zur Gewinnung wasserunlöslicher
linearer α-1,4-D-Glucane wird in der WO 95/31553 beschrieben, deren
Offenbarungsgehalt ausdrücklich Gegenstand der vorliegenden Beschreibung ist.
Nach dem Verfahren der WO 95131553 wird das α-1,4-D-Glucan mittels eines
biokatalytischen Verfahrens aus Saccharose unter Einwirkung eines Enzyms mit
Amylosucrase-Aktivität, insbesondere mit einer Amylosucrase aus Bakterien der
Spezies Neisseria polysaccharea, hergestellt. Diese Enzyme katalysieren die
Bildung von α-1,4-glykosidisch verknüpften Glucanen, indem sie unter
Freisetzung von D-Fructose den Glucosylrest des Saccharosemoleküls gemäß
dem folgenden Reaktionsschema
Saccharose + (α-1,4-D-Glucosyl)n → D-Fructose + (α-1,4-D-Glucosyl)n+1
auf die wachsende Polymerkette übertragen.
Ein besonders bevorzugtes Verfahren zur Gewinnung wasserunlöslicher linearer
α-1,4-D-Glucane auf Grundlage des obigen Reaktiosschemas wird in der älteren,
nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung 197 37 481.6 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt ausdrücklich Gegenstand der vorliegenden
Beschreibung ist. Hierbei werden die wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-Glucane
aus Saccharose mittels Enzymen mit Amylosucrase-Aktivität, bevorzugt aus
Neisseria polysaccharea, in wässrigen, pufferfreien Systemen synthetisiert. Die
Reaktion kann auch in Gegenwart eines wasserlöslichen linearen oder
verzweigten α-1,4-D-Glucans, beispielsweise eines wasserlöslichen Dextrins oder
einer wasserlöslichen Amylose durchgeführt, da solche Glucane als
Glucosylgruppenakzeptoren wirken, an denen das Enzym eine α-1,4-
Glucankettenverlängerung katalysiert. Die linearen oligomeren oder polymeren
Akzeptoren können dabei entweder von außen zugesetzt werden, sie können
jedoch auch durch die Amylosucrase selbst aus Saccharose erzeugt werden.
Nach diesem Verfahren lassen sich α-1,4-D-Glukane mit besonders günstiger
Molekulargewichtsverteilung im Bereich von 0,75 × 102 g/mol bis 107 g/mol
herstellen.
Die wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-Glucane können auch in Form resistenter
Stärke vorliegen, die aus den Glucanen gebildet wird. Resistente Stärke sind
Amylosestrukturen, die durch α-Amylase nicht abgebaut werden. Die Bildung der
resistenten Stärke erfolgt durch Retrogradierung der nichtresistenten
wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-Glucane.
Die Retrogradierung der α-1,4-D-Glucane kann nach an sich bekannten Verfahren
erfolgen, beispielsweise durch Erhitzen oder Extrusion.
Ein besonders bevorzugtes Verfahren zur Herstellung resistenter Stärke wird in
der älteren, nicht vorveröffentlichten DE-A-198 30 618 beschrieben, auf die hier
ausdrücklich Bezug genommen wird und deren Offenbarung Gegenstand der
vorliegenden Beschreibung bildet. Dieses Verfahren ist einfach durchzuführen
und liefert α-1,4-D-Glucanpräparationen mit einem hohen Anteil resistenter
Stärke.
In einer vorteilhaften Ausführungsform entsprechend der genannten DE-A-
198 30 618 erfolgt die Herstellung der resistenten Stärke dadurch, daß zunächst
eine wäßrige Suspension oder Dispersion der α-1,4-D-Glucane hergestellt wird.
Diese Suspension oder Dispersion wird anschließend erwärmt, beispielsweise auf
eine Temperatur von 50°C bis 100°C, und dann wird der erhaltene Kleister auf
eine Temperatur von vorzugsweise im Bereich von 35°C bis zum Gefrierpunkt
abgekühlt, bei der das α-1,4-D-Glucan retrogradiert, und dann gegebenenfalls
getrocknet.
In einer anderen Ausführungsform entsprechend der DE-A-198 30 618 erfolgt die
Herstellung der resistenten Stärke dadurch, daß die wäßrige Suspension oder
Dispersion der α-1,4-D-Glucane eingefroren wird, wobei das α-1,4-D-Glucan
retrogradiert wird. Nach dem Auftauen wird dann gegebenenfalls getrocknet oder
entwässert.
Besonders vorteilhaft werden die wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-Glucane
oder die daraus erhältliche Stärke zusammen mit anderen funktionellen
Lebensmitteladditiven eingesetzt, da die aus wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-
Glucanen erhältliche resistente Stärke in Kombination mit solchen Additiven einen
synergistischen oder symbiotischen Effekt zeigt, indem sich die Wirkungen der
Komponenten gegenseitig verstärken.
Unter funktionellen Lebensmitteladditiven werden hier sowohl Stoffe als auch
Mikroorganismen verstanden, die den Lebensmitteln zur Beeinflussung oder zur
Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt werden. Darunter
fallen insbesondere funktionelle Additive, die einen positive Effekt auf die
Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier haben.
Die Lebens- und Futtermitteladditive können Probiotika, Prebiotika und deren
Kombination sogenannte Symbiotika oder sonstige Zusatzstoffe sein.
Unter Probiotika werden nicht-pathogene Mikroorganismen verstanden, die dem
Lebens- oder Futtermittel lebend oder in Sporenform zugesetzt werden und die
die Darmflora positiv beeinflussen können.
Beispiele für als Probiotika geeignete Mikroorganismen sind insbesondere
Bakterien und Pilze. Bevorzugte Mikroorganismen sind Milchsäurebakterien,
insbesondere der Gattung Lactobacillus, beispielsweise Bifidobakterien,
Mikroorganismen der Gattung Streptococcus, beispielsweise Enterococcus-
Stämme, und Hefen, beispielsweise der Gattung Saccharomyces, insbesondere
der Spezies Saccharomyces boulardii.
Unter Prebiotika werden nicht verdauliche Stoffe verstanden, die dem Lebens-
oder Futtermittel zugesetzt werden und die das Wachstum von bestimmten
Bakterien im Dickdarm fördern.
Beispiele für Prebiotika sind insbesondere Ballaststoffe, beispielsweise
Nahrungsfasern wie Oligo- und Polysccharide, beispielsweise Inulin,
Oligofruktosen, Oligofructane und Fructo-Oligosaccharide.
Sonstige Zusatzstoffe sind Vitamine und Provitamine, insbesondere Vitamin A, die
Vitamine B1, B2, B3, B5, B6, B9 und B12, Vitamin C, Vitamin D, Vitamin E, Vitamin F
und Vitamin K; Antioxidantien; Öle, Fette und Fettsäuren, insbesondere mehrfach
ungesättigte Fettsäuren, beispielsweise Ω-3-Fettsäuren oder essentielle
Fettsäuren wie Linol- und Linolensäure; sowie Kräuter und Extrakte.
Bevorzugt können Kombinationen von α-1,4-D-Glucanen und/oder resistenter
Stärke und Lebens- und Futtermitteladditiven eingesetzt werden, die einerseits die
technischen Voraussetzungen zur Verarbeitung des Lebensmittels nicht
verändern und andererseits das Eigenschaftsbild des Lebensmittels nicht
wesentlich beeinflussen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der kalorische
Haushalt des Lebensmittels durch die funktionellen Additive nicht verändert wird.
Dies wird entweder erreicht, indem beide oder mehrere funktionelle Additive
gegenüber speziellen Eigenschaften neutral sind oder der positive oder negative
Effekt des einen funktionellen Inhaltsstoffs durch den negativen oder positiven
Effekt des anderen funktionellen Inhaltsstoffs gerade aufgehoben wird.
Besonders vorteilhaft sind Zusammensetzungen, die neben dem
wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-Glucan und/oder der resistenten Stärke, die
selbst ein Prebiotikum darstellt, Probiotika enthalten. Bevorzugt ist das
Probiotikum ein Bifidobakterium. Diese Kombination führt zu einem unerwartete
symbiotischen Effekt, indem die resistente Stärke von den intestinalen
Mikroorganismen unter Bildung kurzkettiger Fettsäuren verdaut wird, die
wiederum als Nährstoff für die Bifidobakterien dienen und deren Proliferation
fördern.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen kann durch
einfaches Mischen erfolgen.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform dient das wasserunlösliche
lineare α-1,4-D-Glucan oder die daraus erhältliche resistente Stärke als Träger für
das wenigstens eine Lebens- oder Futtermitteladditiv und liegt bevorzugt in Form
von Mikropartikeln, insbesondere sphärischen Mikropartikeln vor, die ganz oder
teilweise aus dem Glucan bestehen.
Die spezifische Oberfläche der Mikropartikel liegt zweckmäßig in einem Bereich
von 1 m2/g bis 100 m2/g, bevorzugt von 1,5 m2/g bis 20 m2/g und besonders
bevorzugt von 3 m2/g bis 10 m2/g.
Der mittlere Durchmesser (Zahlenmittelwert) der Mikropartikel liegt zweckmäßig in
einem Bereich von 1 nm bis 100 µm, bevorzugt von 100 nm bis 10 µm und
besonders bevorzugt von 1 µm bis 5 µm.
Die Bildung von Mikropartikeln, die ganz oder teilweise aus resisteter Stärke
bestehen, kann beispielsweise durch einfaches Vermahlen der resistenten Stärke,
die aus dem oben beschriebenen Kleister erhalten wurde, erfolgen.
Weitere Verfahren zur Herstellung von Mikropartikeln werden in den älteren
deutschen Patentanmeldungen DE-A-197 37 481.6, 19839214.1, 19839216.8 und
19839212.5 beschrieben, auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird und
deren Offenbarung ebenfalls Bestandteil der vorliegenden Beschreibung bildet.
Bevorzugt erfolgt die Herstellung der Mikropartikel durch Lösen der
wasserunlöslichen α-1,4-D-Glucane oder der daraus erhältlichen resistenten
Stärke in einem lebensmitteltechnologisch unbedenklichen Lösungsmittel,
beispielsweise durch Lösen in wässrigem Alkali, Einbringen der Lösung in ein
Fällmittel, vorzugsweise Wasser, Kühlen des dabei entstehenden Gemisches auf
vorzugsweise 10°C bis -10°C und Abtrennen der gebildeten Mikropartikel.
Das Aufbringen der Lebensmitteladditive auf das Trägermaterial kann
beispielsweise bei flüssigen Lebensmitteladditiven wie ungesättigten Fettsäuren
durch einfaches Mischen erfolgen. Die Additive können aber auch dem Fällbad
zugegeben werden, aus dem man die Mikropartikel gewinnt. Bei der Bildung der
Mikropartikel adsorbieren die Additive dann auf der Oberfläche der Partikel.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform werden die Lebensmitteladditive
mit den wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-Glucanen oder der resistenten Stärke
wenigstens teilweise ummantelt oder verkapselt. Auf diese Weise wird nicht nur
die synergistische oder symbiotische Wirkung verstärkt, sondern auch ein
zusätzlicher stabilisierender Effekt erreicht. Besonders vorteilhaft ist diese
Ausführungsform bei einer Kombination von wasserunlöslichen linearen α-1,4-D-
Glucanen und/oder resistenter Stärke mit Probiotika, wobei die lebenden
Organismen mittels einer Schicht aus resistenter Stärke und gegebenenfalls
anderen Polysacchariden verkapselt und dadurch auch vor schädlichen
Einflüssen, die beispielsweise während der Verarbeitung von Nahrungsmitteln
auftreten, geschützt werden.
Die Ummantelung kann in an sich bekannter Weise durch wäßrige Dispersions-
oder Suspensionsprozesse erfolgen.
Durch die Struktur der Mikropartikeln, insbesondere die kugelförmige und/oder
sphärische Struktur, können diese auch bestimmte Eigenschaften im Lebensmittel
übernehmen und/oder Eigenschaften verbessern, wie zum Beispiel das
sogenannten Mundgefühl (engl. mouth feel). Sie können aber gleichzeitig als
Träger für mindestens ein weiteres Lebensmittel, einen Lebensmittelzusatzstoff
oder -additiv gelten, um zum Beispiel die Verarbeitung zu verbessern (z. B.
Rieselfähigkeit) oder um zum Beispiel Schutzwirkungen zu entfalten. So können
derartige, nach dem Fachmann bekannten Methoden herstellbare, Mikropartikel
genutzt werden, um zum Beispiel gesundheitsfördernde Organismen, wie zum
Beispiel Bifido Bakterien, zu verkapseln und damit vor unerwünschten Angriffen,
Abbau oder Zerstörung schützen.
Der Gehalt an resistenter Stärke (RS) kann in weiten Bereichen schwanken, ohne
daß jedoch dadurch die Wirkung maßgeblich beeinträchtigt wird. Der Gehalt von
RS kann zwischen 10 bis < 90% schwanken. Bevorzugt sind Bereiche von 20 bis
45%, sowie 50 bis 80%. Besonders bevorzugt ist ein Gehalt an resistenter
Stärke von 30 bis 75%.
Die erfindungsgemäßen Partikel können aus mindestens einem linearen Poly
saccharid bestehen und können mindestens eine Wirksubstanz enthalten. Die
Oberfläche kann glatt oder rauh sein.
Die Mikropartikel können aus einer einzigen linearen Polysaccharidsubstanz,
insbesondere 1,4-α-D-Polyglucan aufgebaut sein. Es ist aber auch möglich, ein
anderes lineares wasserunlösliches Polysaccharid beizumischen.
Die Partikel zeigen eine Charakteristik der Durchmesser dw zu dn von (Dispersität)
1,0 bis 10,0,
bevorzugt 1,5 bis 5,0,
besonders bevorzugt 2,0 bis 2,6
1,0 bis 10,0,
bevorzugt 1,5 bis 5,0,
besonders bevorzugt 2,0 bis 2,6
dn = Zahlenmittelwert des Durchmessers
dw = Gewichtsmittelwert des Durchmessers
dw = Gewichtsmittelwert des Durchmessers
Die hier benutzten Mittelwerte definieren sich wie folgt:
dn = Σ ni × di / Σ ni = Zahlenmittelwert
dw = Σ ni × di 2 / Σ ni × di = Gewichtsmittelwert
dn = Σ ni × di / Σ ni = Zahlenmittelwert
dw = Σ ni × di 2 / Σ ni × di = Gewichtsmittelwert
ni = Anzahl der Partikel mit dem Durchmesser di,
di = ein bestimmter Durchmesser,
i = fortlaufender Parameter.
di = ein bestimmter Durchmesser,
i = fortlaufender Parameter.
Der Begriff "Gewicht" steht hier nicht für Masse, sondern für ein gewichtetes
Mittel. Die größeren Durchmesser erhalten einen höheren Stellenwert; durch den
Exponenten 2 werden Durchmesser größerer Partikel stärker gewichtet.
Die Dispersität der Verteilung der Durchmesser bei den Partikeln ist definiert als:
D = dw/dn
Die Molekulargewichte Mw (Gewichtsmittel, bestimmt mittels
Gelpermeationschromatographie im Vergleich zu einer Eichung mit
Pullulanstandard) der erfindungsgemäß verwendeten linearen Polysaccharide
können in einem weiten Bereich von 0,75 × 102 g/mol bis 107 g/mol variieren.
Bevorzugt liegt das Molekulargewicht Mw in einem Bereich von 103 g/mol bis 106
g/mol und besonders bevorzugt von 103 g/mol bis 105 g/mol. Ein weiterer
vorteilhafter Bereich ist von 2 × 103 bis 8 × 103. Entsprechende Bereiche gelten für
das bevorzugt eingesetzte Poly(1,4-D-glucan).
Die Molekulargewichtsverteilung bzw. Polydispersität Mw/Mn kann ebenfalls in
weiten Bereichen je nach Herstellungsverfahren des Polysaccharids variieren.
Bevorzugte Werte sind von 1,01 bis 50, insbesondere von 1,5 bis 15. Dabei nimmt
die Polydispersität mit einer bimodalen Verteilung der Molekulargewichte zu.
Die vorliegende Erfindung wird durch die nachfolgenden Beispiele näher erläutert.
In ein 5-l-Gefäß wurden 5 l einer sterilisierten 30%igen Saccharose Lösung
gegeben. Ein Enzymextrakt, der eine Amylosucrase aus Neisseria polysaccharea
enthielt (WO-A-95131553), wurde in einer Portion zugegeben und es wurde
gemischt. Die eingesetzte Enzymaktivität betrugt in diesem Experiment 148000
Units. Das verschlossene Gefäß wurde bei 37°C inkubiert. Während der Dauer
der Biotransformation bildete sich ein weißer Niederschlag. Die Reaktion wurde
nach 39 h beendet. Der Niederschlag wurde abzentrifugiert, bei -70°C eingefroren
und anschließend gefriergetrocknet. Die Masse des gefriergetrockneten
Feststoffes betrug 526,7 g (70,2% Ausbeute).
Zur Abtrennung niedermolekularer Zucker wurden 200 g des Feststoffes mit
Wasser 30 min unter Rühren bei Raumtemperatur gewaschen, bei -70°C
eingefroren und gefriergetrocknet. Der Gehalt an Fruktose und Saccharose wurde
nach Lösen des Feststoffes in DMSO durch einen gekuppelten enzymatischen
Assay bestimmt und betrug 4,61 mg Fruktose pro 100 mg Feststoff (4,6%). Der
Gehalt an Saccharose lag unter der Nachweisgrenze.
Der Überstand der Biotransformation wurde bei 95°C denaturiert. Nach Abkühlen
auf Raumtemperatur wurde erneut zentrifugiert. Der klare Überstand wurde bei
-70°C eingefroren und über 3 Tage bei 4°C aufgetaut. Der so erzeugte
Niederschlag wurde bei -70°C eingefroren und gefriergetrocknet.
Zur Abtrennung niedermolekularer Zucker wurden 39,5 g des Feststoffes mit
Wasser 30 min unter Rühren bei Raumtemperatur gewaschen, bei -70°C
eingefroren und gefriergetrocknet. Der Gehalt an Fruktose und Saccharose wurde
nach Lösen des Feststoffes in DMSO durch einen gekoppelten enzymatischen
Assay gemäß STITT et al. (Meth. Enzym., 174 (1989) 518-552) bestimmt und
betrug 2,27 mg Fruktose pro 100 mg Feststoff. Der Gehalt an Saccharose lag
unter der Nachweisgrenze.
Es wurden 2 mg des α-1,4-D-Glucans aus Beispiel 1 bei Raumtemperatur in
Dimethylsulfoxid (DMSO, p.a. von Riedel-de-Haen) gelöst und filtriert. Ein Teil der
Lösung wurde in eine Säule zur Gelpermeationschromatographie injiziert. Als
Elutionsmittel wurde DMSO verwendet. Die Signalintensität wurde mittels eines
RI-Detektors gemessen und gegen Pullulanstandards (Firma Polymer Standard
Systems) ausgewertet. Die Flußrate beträgt 1.0 ml pro Minute.
Die Messung ergibt ein Zahlenmittel des Molekulargewichts (Mn) von 2.326 g/mol
und ein Gewichtsmittel des Molekulargewichts (Mw) von 3.367 g/mol. Die
Wiederfindungsrate beträgt 100%.
Das aus Beispiel 1 gewonnene Polyglucan wird im Vergleich zu Weizenmehl auf
seine Inhaltsstoffe und Spurenelemente hin untersucht. Hierzu werden gängige
Methoden der Analytik verwendet, wie NMR-Spektroskopie,
Atomabsorptionsspektroskopie, Verfahren der Elementaranalyse, Karl-Fischer-
Titration, Aminosäurenanalyse u. a. Die Ergebnisse zeigen deutlich den nahezu
quantitativen Gehalt an Polysaccharid im Fall des Polyglucans aus Beispiel 1,
sowie die nicht vorhandenen Proteine. Im Vergleich dazu zeigt z. B. Weizenmehl
einen deutlich niedrigeren Gehalt an Polysacchariden, dafür aber einen
erheblichen Anteil von potentiell Allergien verursachenden Proteinen.
a) 20 g Zucker und 50 g weiche Butter werden schaumig geschlagen. Dann werden ein
halbes Ei, 50 g Weizenmehl, 30 g gemahlene Haselnüsse, 1 Teelöffel, ein wenig
Zitronenschalen, 1 Teelöffel Backpulver und 1 Teelöffel Vanillezucker hinzugegeben.
Die Masse wird gut gerührt, bis die Masse sehr trocken und krümelig ist. Es wird ein
wenig Milch hinzugegeben und verrührt, so daß sich der Teig leicht aufnehmen läßt.
Es wird je ein Teelöffel der Masse auf ein Backblech geben. Im vorgeheizten
Backofen (Heißluft) werden die Kekse bei 175°C ca. 15 Minuten gebacken.
b) Die Backwaren wurden gemäß Beispiel 4 hergestellt. Anstelle von Weizenmehl
wurde Polyglucan nach Beispiel 1 hergestellt verwendet.
Die Kekse haben rein äußerlich das gleiche Aussehen wie die des
Vergleichsbeispiels mit Weizenmehl (Beispiel 4a).
Nach Vorlage der analytischen Daten wurden Backwaren aus Polyglucan nach
Beispiel 3 zunächst durch 11 gesunde Probanden getestet. Hierbei traten in
Geschmack, Konsistenz, Mundgefühl, Beißeffekten, Klebrigkeit und keine
Unterschiede zu herkömmlichen Müsliriegeln (oder auch Keksen) auf. Die
Gesamtbeurteilung durch die Probanden war durchgehend positiv. Die Probanden
testeten die Backwaren an fünf verschiedenen Tagen innerhalb eines Zeitraums von
zwei Wochen in Mengen, die etwa 100 g (+/- 10 g) Polyglucan enthielten.
Nebeneffekte und unangenehme Wirkungen wurden weder durch die Probanden
selbst oder auf gezielte Nachfrage durch einen Arzt in einem strukturierten Interview
erkannt oder offensichtlich. Nebenreaktionen, wie etwa Hautreizungen, durch den
Kontakt mit den Backwaren, wurden nicht beobachtet.
Aufgrund der unter ärztlicher Aufsicht stattgefundenen Untersuchungen an
gesunden Probanden wurden 3 Personen, die nachweislich Probleme mit Mehl und
seinen Produkten haben, an die "neue Ersatzsubstanz" herangeführt. In über die Zeit
gestreckten Untersuchungen wurden die Backwaren unter ärztlicher Aufsicht mit den
Patienten in Kontakt gebracht. Die Abfolge war dabei stufenweise angelegt und
folgte über die Schritte (a) keine Berührung, in Gegenwart des Patienten (30-50 cm)
Backware brechen, (b) Backware vom Patienten berühren, anfassen lassen, (c)
Geruchstest, "schnuppern" an Backware, (d) erster Verzehr von Kleinstmengen
(Krümeln, bis 5 g der Backware), (e) Verzehr einer größeren Menge (ca. 25 g) und
(f) weiterer Verzehr. In keiner der Stufen konnten die Patienten selbst oder aber der
beobachtende Arzt in irgendeiner Weise unerwünschte Wirkungen oder
Nebenreaktionen feststellen. Nachdem diese Ergebnisse vorlagen wurde ein
identischer Versuch durchgeführt, wobei die Backwaren durch das Pulver selbst
ersetzt wurden, wie es aus der Herstellung (Beispiel 1) nach einem anschließenden
Mahlprozeß anfällt. Auch in dieser Untersuchung stellten wiederum weder die
Patienten selbst noch der beobachtende Arzt in irgendeiner Art Nebenreaktionen
oder Unwohlsein an den Patienten fest.
Damit zeigt diese erste Stichprobe, daß weder die Zusammensetzung des
Polyglucans an sich, noch die vorliegende Morphologie der Substanz in
unstrukturierte Form oder als reines Pulver in einer erkennbaren Art zu allergenen
Reaktionen Anlaß geben.
Claims (5)
1. Verwendung wasserunlöslicher linearer α-1,4-D-Glucane und/oder daraus
erhältlicher resistenter Stärke als Mehlersatzstoff.
2. Verwendung nach Anspruch 1, worin das wasserunlösliche lineare α-1,4-D-
Glucan biokatalytisch in vitro hergestellt ist.
3. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, worin das
wasserunlösliche lineare α-1,4-D-Glucan durch in-vitro-Polymerisation von
Glucosemolekülen in Gegenwart eines Enzyms mit Amylosucrase-Aktivität
erhältlich ist.
4. Verwendung nach Anspruch 3, worin die Polymerisation in einem
pufferfreien Sytem durchgeführt wird.
5. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 4 zusammen mit wenigstens
einem weiteren Lebensmitteladditiv.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19860374A DE19860374A1 (de) | 1998-12-28 | 1998-12-28 | Verwendung von resistenter Stärke als Mehlersatzstoff für Nahrungsmittel und Nahrungsmittelinhaltsstoffe |
| PCT/EP1999/009297 WO2000038528A1 (de) | 1998-12-28 | 1999-11-30 | Verwendung von alpha-1,4-d-glucan und/oder resistenter stärke als mehlersatzstoff |
| AU17786/00A AU1778600A (en) | 1998-12-28 | 1999-11-30 | Utilisation of alpha-1,4-d-glucan and/or resistant starch as flour substituent |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19860374A DE19860374A1 (de) | 1998-12-28 | 1998-12-28 | Verwendung von resistenter Stärke als Mehlersatzstoff für Nahrungsmittel und Nahrungsmittelinhaltsstoffe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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Family
ID=7892876
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19860374A Withdrawn DE19860374A1 (de) | 1998-12-28 | 1998-12-28 | Verwendung von resistenter Stärke als Mehlersatzstoff für Nahrungsmittel und Nahrungsmittelinhaltsstoffe |
Country Status (3)
| Country | Link |
|---|---|
| AU (1) | AU1778600A (de) |
| DE (1) | DE19860374A1 (de) |
| WO (1) | WO2000038528A1 (de) |
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| US6908885B2 (en) | 2000-05-08 | 2005-06-21 | Suedzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt | Gel comprised of a poly-α-1,4-glucan and starch |
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| AU664327C (en) * | 1993-03-24 | 2003-01-30 | Brunob Ii B.V. | Method for increasing expansion and improving texture of fiber fortified extruded food products |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| AU1778600A (en) | 2000-07-31 |
| WO2000038528A1 (de) | 2000-07-06 |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: AXIVA GMBH, 65929 FRANKFURT, DE |
|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: CELANESE VENTURES GMBH, 60311 FRANKFURT, DE |
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |