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Die
Erfindung betrifft ein Anastomosesystem, bestehend aus einem resorbierbaren
Anastomosenschutz mit einem über
Nerven- oder Gefäßenden schiebbaren
Röhrchen,
an dessen Außenseite mindestens
ein Halteflügel
befestigt ist.
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Unter
einer Anastomose versteht man eine Operationstechnik, bei der zwei
getrennte Organenden zusammengefügt
werden, um wieder ein funktionsfähiges
Organ zu bilden. Auch das Operationsergebnis wird als Anastomose
bezeichnet. Anastomosen werden in der Regel dann angewendet, wenn
ein Organsegment entfernt wurde und die beiden dadurch erzeugten
Enden oder Stümpfe
des Restorgans wieder miteinander verbunden werden sollen oder wenn
ein durchtrenntes Organ wieder funktionsfähig gemacht werden soll. Sie
spielen zum Beispiel in der Darmchirurgie, in der Gefäßchirurgie
und in der Nervenchirurgie eine Rolle.
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Da
Nerven- oder Gefäßenden,
die mit Hilfe einer Anastomose miteinander verbunden werden sollen,
oftmals eine geringe Größe haben,
ist für
eine solche Operation besonderes Geschick erforderlich. Auch muß darauf
geachtet werden, Verletzungen an den dünnen Organenden zu vermeiden
und einen sicheren Heilungsprozeß zu gewährleisten.
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Aus
der
US 5 586 987 A ist
ein resorbierbarer Anastomosenschutz mit einem über Gefäßenden schiebbaren Röhrchen bekannt.
An der Außenseite des
Röhrchens
ist ein Halteflügel
befestigt.
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In
der
US 4 586 504 ist
ein flexibles, inelastisches Material beschrieben, das zum Herstellen
einer Anastomose von Nervenenden durch Umschlagen um die zu behandelnde
Stelle gelegt wird.
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Die
US 4 267 842 zeigt eine
Vorrichtung zum Verbinden von Arterien oder ähnlichem, die aus einem inneren
Rohr und einer dieses umgebenden hülsenartigen Greifeinrichtung
besteht.
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Die
US 4 883 618 offenbart eine
Vorrichtung zur Reparatur von Nerven, die eine zwei zu verbindende
Nervenenden umgebende Einrichtung aufweist. Diese Einrichtung ist
zweiteilig oder enthält
einen längs
aufklappbaren Deckel, so daß sie
seitlich auf den zu behandelnden Nervenbereich aufgeschoben werden
kann.
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Eine
in Längsrichtung
aufklappbare Kupplungseinrichtung für Gefäße ist aus der
US 3456 965 bekannt. Eine ähnliche
Einrichtung zeigt die
US 4 573
471 .
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Aus
der
US 4 881 939 ist
eine implantierbare Vorrichtung mit einem schraubenartigen aufblasbaren
Körper
bekannt, mit dessen Hilfe ein Organ, wie z.B. ein Nervenstrang oder
ein Blutgefäß, mit Druck beaufschlagt
werden kann.
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Die
US 4 778 467 beschreibt
ein längsgeschlitztes
Röhrchen
und ähnliche
Einrichtungen mit variablem Durchmesser, das bei der Regeneration von
Nerven verwendet wird.
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In
der Druckschrift Rosen J M, Kaplan E N, Jewett D L, Daniels J R: "Fascicular Sutureless
and Suture Repair of the Peripheral Nerves", in: Orthopaedic Review Vol. VIII,
No. 4, April 1979, S. 85–92 schließlich wird
eine Nervenanastomose mit Hilfe einer Membran beschrieben, die um
die zu verbindenden Nervenenden umgeschlagen wird.
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Der
aus der
US 5 586 987
A bekannte Anastomosenschutz ist speziell für Gefäßanastomosen eingerichtet.
Zum Einsetzen des Röhrchens
wird ein Gefäßende ganz
durch das Röhrchen
hindurch geschoben und danach umgestülpt. Anschließend wird das
andere Gefäßende gedehnt
und über
das umgestülpte
Ende geschoben. Diese Operationstechnik ist für Nervenanastomosen ungeeignet.
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Die
anderen genannten Druckschriften zeigen Strukturen, die von der
Seite her zugänglich
sind (und die zu diesem Zweck beispielsweise zwei zusammenfügbare Teile
oder einen Längsschlitz
haben oder von der Seite her über
die Operationsstelle gelegt werden können), wozu aber eine relativ
großflächige Freipräparation
des Anastomosengebiets erforderlich ist. In allen Fällen ist
das Anlegen des Anastomosenschutzes aufwendig und erfordert vom Operateur
sehr großes
Geschick.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit zu schaffen, um das
Erstellen von Anastomosen in der Nervenchirurgie und in der Gefäßchirurgie
zu erleichtern.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch ein Anatomosesystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1, das
einen resorbierbaren Anastomosenschutz (wie er im Prinzip aus der
US 5 586 987 A bekannt
ist) und eine Einführeinrichtung
enthält.
Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Das
erfindungsgemäße Anastomosesystem weist
einen resorbierbaren Anastomosenschutz mit einem über Nerven-
oder Gefäßenden schiebbaren Röhrchen,
an dessen Außenseite
mindestens ein Halteflügel
befestigt ist, und eine Einführeinrichtung mit
einem Hilfsröhrchen
auf. Das Hilfsröhrchen
ist länger
als das Röhrchen
des Anastomosenschutzes und durch das Röhrchen des Anastomosenschutzes schiebbar.
Durch den Innenraum des Hilfsröhrchens ist
ein Faden geführt,
der an beiden Stirnseiten des Hilfsröhrchens hervortritt und an
einem seiner Enden zu einer Schlinge geformt ist. Vorzugsweise ist
das Röhrchen
des Anastomosenschutzes geschlossenwandig.
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Wie
mit Hilfe des erfindungsgemäßen Anastomosesystems
eine Anastomose ausgeführt
werden kann, wird weiter unten ausführlich erläutert. Die Einführeinrichtung
stellt eine erhebliche Hilfe dar, um den Anastomosenschutz auf relativ
einfache Weise über
der Anastomosenstelle zu plazieren. Eine großflächige Freipräparation
des Gewebes ist dazu nicht erforderlich.
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Das über eine
Anastomosenstelle geschobene Röhrchen
des Anastomosenschutzes dient als Schutz vor äußeren Einwirkungen. Wenn bei
der Anastomose die zugehörigen
Nerven- oder Gefäßenden nicht
direkt miteinander verbunden werden können, sondern zunächst eine
Lücke bestehen
bleibt (zum Beispiel um übermäßige Spannungen
zu vermeiden), wirkt das über
dieser Defektstelle befindliche Röhrchen als Leitschiene für das Wachstum
der Organenden, die im Inneren des Röhrchens unbehindert aufeinander
zuwachsen können,
bis sie sich selbst miteinander verbinden und wieder ein funktionsfähiges Organ
entsteht. Wenn die Wandung des Röhrchens
geschlossen ist, wird ein Einsprießen von umliegendem Gewebe
zuverlässig
verhindert. Ferner stoppt das Röhrchen
nach der Operation rasch Restblutungen an der Anastomosenstelle.
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Der
mindestens eine Halteflügel
erleichtert die Handhabbarkeit des Anastomosenschutzes, der an dem
Halteflügel
sicher zum Beispiel mit einer Pinzette gegriffen und plaziert werden
kann. Außerdem kann
der Halteflügel
die Stabilität
des Röhrchens
erhöhen,
insbesondere wenn es dünnwandig
und flexibel ist. Der Halteflügel
erleichtert auch das Fixieren des Anastomosenschutzes bei der Operation.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Anastomosenschutz aus einem
schneidbaren Material gefertigt. In diesem Fall kann das Röhrchen während der
Operation leicht auf die benötigte
Länge zurechtgeschnitten
werden. Auch kann es vorteilhaft sein, wenn sich der oder die Halteflügel bei
der Operation in eine besondere Form schneiden oder bei Bedarf abschneiden
lassen.
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Vorzugsweise
ist der mindestens eine Halteflügel
nähbar,
d.h. er kann mit einer chirurgischen Nadel durchgestochen werden,
um den Halteflügel zum
Fixieren des Anastomosenschutzes zum Beispiel mit Einzelknopfnähten am
umliegenden Gewebe festzunähen.
Wenn der Halteflügel
auf diese Weise nähbar
ist, sollte die Fadenausreißfestigkeit
des verwendeten Materials ausreichend hoch sein. Bei härterem Material
läßt sich
eine Nähbarkeit
durch Öffnungen
im Halteflügel
erzielen, durch die ein Faden geführt werden kann.
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Der
Innendurchmesser des Röhrchen
sollte so gewählt
werden, daß das
Röhrchen
locker um das Gefäß oder den
Nerv liegt. Bei Anastomosen, bei denen die Nerven- oder Gefäßenden miteinander
vernäht
werden, sollte im Innenraum des Röhrchens auch noch ausreichend
Platz für
die Aufnahme des Nahtmaterials vorhanden sein oder es sollte ausreichend
flexibel sein, um seine Form an vorspringendes Nahtmaterial anzupassen.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Röhrchen aus
einem Folienstück
gebildet, bei dem zwei entgegengesetzte Endbereiche mit den Innenseiten
aneinanderliegend zur Ausbildung einer Längsnaht des Röhrchens
und eines Halteflügels
miteinander verbunden sind. Bei einer anderen Ausgestaltung ist
das Röhrchen
aus zwei einander gegenüberliegenden
Folienstücken
gebildet, bei denen an zwei entgegengesetzten Seiten der jeweilige
Endbereich der Innenseite des einen Folienstücks an dem gegenüberliegenden
Endbereich der Innenseite des anderen Folienstücks zur Ausbildung einer Längsnaht
des Röhrchens
und eines Halteflügels
anliegt und damit verbunden ist. Bei der letzteren Ausgestaltung
sind also zwei Halteflügel
vorhanden. Die beiden Folienstücke
können
zunächst
separat sein und bei der Herstellung des Anastomosenschutzes übereinander
angeordnet werden, oder sie können
durch Umfalten einer größeren Folie
ausgebildet werden, so daß bei
dem fertigen Anastomosenschutz die entsprechende Faltlinie an der
Außenkante
eines der Halteflügel
liegt. Bei beiden Ausgestaltungen sind aneinanderliegende Endbereiche
des Folienstücks
bzw. der Folienstücke
vorzugsweise miteinander verklebt oder verschweißt. Diese Ausgestaltungen sind
kostengünstig
herstellbar und bewirken eine sichere Befestigung des Halteflügels bzw. der
Halteflügel
an dem Röhrchen,
da der oder die Halteflügel
quasi einstückig
mit dem Röhrchen
ausgebildet sind.
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Der
Anastomosenschutz besteht aus resorbierbarem Material, damit im
Zuge oder nach Ablauf des Heilungsprozesses kein körperfremdes
Material zurückbleibt
und zu Störungen
führen
könnte.
Vorzugsweise weist der Anastomosenschutz Poly-p-dioxanon auf. Andere
vorbekannte resorbierbare Materialien sind ebenfalls verwendbar,
zum Beispiel Copolymere aus Glykolid und Lactid.
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Um
das Einsetzen des Anastomosenschutzes bei einer Operation zu erleichtern,
kann die Einführeinrichtung
mit dem Hilfsröhrchen
benutzt werden. Das Hilfsröhrchen
ist länger
als das Röhrchen des
Anastomosenschutzes und durch das Röhrchen des Anastomosenschutzes
schiebbar. Durch den Innenraum des Hilfsröhrchens ist ein Faden geführt, der
an beiden Stirnseiten des Hilfsröhrchens
hervortritt und an einem seiner Enden zu einer Schlinge geformt
ist. Vorzugsweise ist das Hilfsröhrchen
relativ steif oder starr und aus Kunststoff gefertigt. Die Einführeinrichtung
erleichtert das Einsetzen des Anastomosenschutzes erheblich; wie
sie angewendet wird, geht aus der nachfolgenden Beschreibung der
Ausführungsbeispiele
hervor.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die
Zeichnungen zeigen in
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1 eine perspektivische Ansicht
einer Ausführungsform
eines resorbierbaren Anastomosenschutzes,
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2 einen Querschnitt durch
den Anastomosenschutz gemäß 1,
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3 einen Querschnitt gemäß 2, in den ein bei der Herstellung
verwendetes Metallrohr mit eingezeichnet ist,
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4 einen Querschnitt durch
eine zweite Ausführungsform
eines resorbierbaren Anastomosenschutzes,
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5 eine perspektivische Ansicht
einer dritten Ausführungsform
eines resorbierbaren Anastomosenschutzes,
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6 eine perspektivische Ansicht
einer vierten Ausführungsform
eines resorbierbaren Anastomosenschutzes,
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7 eine perspektivische Ansicht
einer fünften
Ausführungsform
eines resorbierbaren Anastomosenschutzes,
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8 eine perspektivische Ansicht
einer Einführeinrichtung,
die das Einsetzen eines Anastomosenschutzes erleichtert,
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9 in den Teilen (a) bis
(e) schematische perspektivische Darstellungen, die aufeinanderfolgende
Schritte beim Einsetzen des Anastomosenschutzes gemäß 1 mit Hilfe der Einführeinrichtung
gemäß 8 veranschaulichen, und
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10 in Teil (a) eine schematische
perspektivische Darstellung, die einen Schritt bei einer Varianten
der Operationstechnik gemäß 9 veranschaulicht, und in
Teil (b) einen Längsschnitt
durch den Anastomosenschutz nach Beendigung einer gemäß einer ähnlichen
Operationstechnik durchgeführten
Operation.
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In 1 ist ein Anastomosenschutz 1 in
perspektivischer Ansicht dargestellt. Der Anastomosenschutz 1 weist
ein an beiden Enden offenstehendes Röhrchen 2 auf, das
im Ausführungsbeispiel
zylinderförmig
ausgebildet ist. An der Außenseite 3 des Röhrchens 2 sind
zwei Halteflügel 4 und 6 befestigt.
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Das
Röhrchen 2 ist
so dimensioniert, daß es über Nerven-
oder Gefäßenden schiebbar
ist, wobei es sich vorzugsweise locker um den Nerv bzw. das Gefäß legen
sollte. Für
einen konkreten Anwendungsfall hängen
die Maße
des Röhrchens 2 also von
der Größe der Organenden
ab, an denen eine Anastomose vorgenommen werden soll. Typische Längen für das Röhrchen 2 liegen
im Bereich von 1 mm bis 100 mm, typische Lumendurchmesser (d.h. Innendurchmesser)
im Bereich von 0,2 mm bis 10 mm. Geeignete Wandstärken bewegen
sich zum Beispiel im Bereich von 10 μm bis 50 μm. Das Röhrchen 2 sollte so
stabil sein, daß es
sein im Ausführungsbeispiel
kreisrundes Lumen weitgehend behält,
wenn keine oder nur geringe äußere Kräfte darauf
einwirken.
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2 zeigt den Anastomosenschutz 1 aus 1 im Querschnitt. Im Ausführungsbeispiel
ist der Anastomosenschutz 1 aus zwei Folienstücken hergestellt,
nämlich
einem ersten Folienstück 10 mit
der Innenseite 11 und einem zweiten Folienstück 12 mit der
Innenseite 13. Das erste Folienstück 10 und das zweite
Folienstück 12 liegen
einander gegenüber.
An zwei entgegengesetzten Seiten (nämlich in der Darstellung gemäß 2 links und rechts) liegt
der jeweilige Endbereich der Innenseite 11 des ersten Folienstücks 10 an
dem gegenüberliegenden
Endbereich der Innenseite 13 des zweiten Folienstücks 12 an
und ist damit verbunden (vorzugsweise verklebt oder verschweißt). Auf
diese Weise wird das Röhrchen 2 von
den mittleren Bereichen des ersten Folienstücks 10 und des zweiten
Folienstücks 12 geformt,
während
durch die Endbereiche zwei Längsnähte an dem
Röhrchen 2 sowie die
Halteflügel 4 und 6 ausgebildet
sind. Es ist auch denkbar, anstelle von zwei separaten Folienstücken 10 und 12 eine
größere Folie
zu verwenden, die entlang einer Faltlinie um 180° geklappt wird, wodurch ein
erstes Folienstück und
ein zweites Folienstück
definiert werden. In diesem Fall würde die Faltlinie in der Ansicht
gemäß 2 am äußersten linken oder rechten
Ende liegen.
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3 zeigt eine Möglichkeit,
wie der in 2 dargestellte
Anastomosenschutz 1 hergestellt werden kann. Dazu werden
das erste Folienstück 10 und
das zweite Folienstück 12 um
ein Metallrohr 16 gelegt und in ihren Endbereichen, d.h.
im Bereich der Halteflügel 4 und 6,
miteinander verschweißt.
Durch eine Wärmebehandlung
läßt sich
erreichen, daß das Röhrchen 2 auch
nach dem Herausziehen des Metallrohres 16 seine Form beibehält.
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In 4 ist im Querschnitt als
zweite Ausführungsform
ein Anastomosenschutz 1' dargestellt,
der eine Variante des Anastomosenschutzes 1 ist. Der Anastomosenschutz 1' weist ein Röhrchen 2' mit der Außenseite 3' auf und besitzt
nur einen Halteflügel 4'. Wie aus 4 ersichtlich, ist der Anastomosenschutz 1' aus einem Folienstück 18 mit
der Innenseite 19 geformt, so daß zwei entgegengesetzte Endbereiche
des Folienstücks 18 mit
den Innenseiten aneinanderliegend zur Ausbildung der Längsnaht
des Röhrchens 2' und des Halteflügels 4' miteinander verbunden
sind (vorzugsweise durch Verkleben oder Verschweißen). Der
Anastomosenschutz 1' kann analog
zu der in 3 veranschaulichten
Weise hergestellt werden.
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Bei
diesen Ausführungsformen
besteht der Anastomosenschutz aus zwei Folienstücken 10 und 12 bzw.
aus einem Folienstück 18.
Es sind jedoch auch Ausgestaltungen denkbar, bei denen das Röhrchen aus
rohrartigem Ausgangsmaterial hergestellt wird und der oder die Halteflügel anschließend an
der Außenseite
des Röhrchens
befestigt werden. Bei Bedarf können
auch mehr als zwei Halteflügel
zum Einsatz kommen.
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Für die Halteflügel sind
viele verschiedene Formen denkbar. Die 5, 6 und 7 zeigen Beispiele dafür. Gemäß 5 hat ein Anastomosenschutz 20 mit
einem Röhrchen 21 zwei
im wesentlichen dreieckige Halteflügel 22 mit vorzugsweise
abgerundeten Ecken. In 6 ist
ein Anastomosenschutz 23 mit einem Röhrchen 24 dargestellt,
das mit zwei wellenförmigen
Halteflügeln 25 versehen
ist. 7 zeigt als weitere
Ausführungsform
einen Anastomosenschutz 26 mit einem Röhrchen 27. Der Anastomosenschutz 26 hat
zwei Halteflügel 28,
in denen sich Perforationsöffnungen 29 befinden.
Die Perforationsöffnungen 29 können zum
Beispiel in das Material der Halteflügel 28 gestanzt werden.
Um den Anastomosenschutz 26 im Laufe einer Operation im
Körper
des Patienten zu fixieren, kann das chirurgische Nahtmaterial durch
die Perforationsöffnungen 29 geführt werden.
Denkbar ist auch ein Anastomosenschutz, bei dem die einzelnen Halteflügel unterschiedlich
gestaltet sind.
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Während die
Halteflügel 28 des
Anastomosenschutzes 26 aufgrund der Perforationsöffnungen 29 nähbar sind,
ist es auch vorstellbar, für
die Halteflügel
ein Material zu verwenden, das im Verlauf einer Operation einerseits
relativ leicht von einer chirurgischen Nadel durchstoßen werden
kann, andererseits aber eine so hohe Festigkeit aufweist, daß die Nahtstelle
nicht aus dem Halteflügel
ausreißt.
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Vorzugsweise
ist der Anastomosenschutz aus schneidbarem Material gefertigt, so
daß er
bei Bedarf im Verlauf einer Operation auf die passende Größe, d.h.
insbesondere auf die passende Länge gebracht
werden kann. Es ist jedoch auch denkbar, den oder die Halteflügel in eine
an die jeweiligen anatomischen Gegebenheiten angepaßte Form
zu bringen.
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Der
Anastomosenschutz ist resorbierbar, so daß einige Zeit nach der Operation
kein Fremdmaterial im Körper
des Patienten zurückbleibt
und zu Beschwerden führen
könnte.
Ein geeignetes Material, zum Beispiel in Form von Folien, ist Poly-p-dioxanon, dessen Zugfestigkeit
etwa 30 bis 50 Tage nach der Implantation auf den halben Anfangswert
absinkt und das im Verlauf von etwa 180 Tagen vollständig abgebaut
wird. Andere resorbierbare Materialien sind ebenfalls denkbar, zum
Beispiel Homopolymere oder Copolymere aus Lactid und Glykolid. Das
Röhrchen des
Anastomosenschutzes ist vorzugsweise geschlossenwandig.
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In 8 ist in perspektivischer
Ansicht eine Einführeinrichtung 30 dargestellt,
die das Einsetzen eines Anastomosenschutzes, zum Beispiel des Anastomosenschutzes 1,
erleichtert. Die Einführeinrichtung 30 weist
ein zylindrisches Hilfsröhrchen 32 auf, das
an beiden Enden offensteht und dessen Außendurchmesser kleiner ist
als der Innendurchmesser des darauf abgestimmten Anastomosenschutzes, also
hier als der Innendurchmesser des Röhrchens 2. Durch den
Innenraum des Hilfsröhrchens 32 ist
ein Faden 34 geführt,
der an beiden Stirnseiten des Hilfsröhrchens 32 hervortritt.
Der Faden 34 kann aus nichtresorbierbarem oder resorbierbarem
Material bestehen. An einem seiner Enden ist an dem Faden 34 eine
Schlinge 36 ausgebildet, die sich vorzugsweise selbst zuzieht,
wenn sie um einen Gegenstand gelegt ist und an dem Faden 34 gezogen
wird. Das entgegengesetzte Ende 38 des Fadens 34 ist
in 8 als einfaches Fadenstück dargestellt.
Es kann jedoch von Vorteil sein, wenn das entgegengesetzte Ende 38 zu
einer Schlaufe verknotet ist. Dadurch wird einerseits verhindert,
daß das
entgegengesetzte Ende 38 unbeabsichtigt in den Innenraum
des Hilfsröhrchens 32 gelangen
kann, und andererseits erleichtert es die Schlaufe, an dem Faden 34 zu
ziehen. Das Hilfsröhrchen 32 besteht
vorzugsweise aus einem im wesentlichen starren (nicht resorbierbaren)
Kunststoffmaterial.
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In 9 sind verschiedene aufeinanderfolgende
Schritte bei einer Operation veranschaulicht, die dazu dienen soll,
ein erstes Nervenende 40 mit einem zweiten Nervenende 42 zu
verbinden. Dabei wird der Anastomosenschutz 1 unter Anwendung
der Einführeinrichtung 30 benutzt.
In den Teilen (a) und (b) ist das zweite Nervenende 42 der Übersichtlichkeit
halber nicht eingezeichnet.
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Wie
aus 9 Teil (a) hervorgeht,
wird zunächst
die Einführeinrichtung 30 mit
dem über
dem Hilfsröhrchen 32 angeordneten
Anastomosenschutz 1 an das erste Nervenende 40 herangeführt. Dann wird
die Schlinge 36 um das erste Nervenende 40 gelegt.
Durch Zug am entgegengesetzten Ende 38 des Fadens 34 zieht
sich die Schlinge 36 zusammen, und das erste Nervenende 40 kann
an das Hilfsröhrchen 32 herangezogen
werden, siehe 9 Teil
(b). Wenn das erste Nervenende 40 nicht in Längsrichtung
des Nerves verschoben werden soll, kann alternativ die Einführeinrichtung 30 mit
dem Anastomosenschutz 1 an das erste Nervenende 40 heranbewegt
werden. Sobald der in 9 Teil
(b) gezeigte Zustand erreicht ist, läßt sich der Anastomosenschutz 1 ohne
größere Probleme
von dem Hilfsröhrchen 32 herunter
und über
den Nervenabschnitt mit dem ersten Nervenende 40 ziehen,
siehe 9 Teil (c). Anschließend kann
die Einführeinrichtung 30 aus
dem Operationsgebiet herausgenommen werden. Wenn der Faden 34 resorbierbar
ist, können
Reste (z.B. die Schlinge 36) im Bereich der Anastomosenstelle
verbleiben.
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In 9 Teil (c) ist das zweite
Nervenende 42 eingezeichnet, das nun an das erste Nervenende 40 heranbewegt
wird. Die beiden Nervenenden 40 und 42 sollten
spannungsfrei in Position gebracht werden. Wenn die beiden Nervenenden 40 und 42 in Kontakt
sind, können
sie fixiert werden, zum Beispiel mit Hilfe von Einzelknopfnähten 44,
siehe 9 Teil (d). Abschließend wird
der Anastomosenschutz 1 über die Nahtstelle geschoben,
bis der in 9 Teil (e)
dargestellte Endzustand erreicht ist. Der Anastomosenschutz 1 schützt die
Anastomosenstelle zuverlässig
vor äußeren Einflüssen und
stillt schnell etwaige Blutungen. Falls erforderlich, können die
Halteflügel 4 und 6,
die schon bei der bisherigen Handhabung des Anastomosenschutzes 1 eine
große
Hilfe waren, am Körpergewebe
fixiert werden, zum Beispiel durch Festnähen.
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In 10 ist eine abweichende
Operationstechnik veranschaulicht, die dann zum Zuge kommt, wenn
die Lücke
zwischen dem ersten Nervenende (hier mit 40' bezeichnet) und dem zweiten Nervenende
(hier mit 42' bezeichnet)
so groß ist,
daß die
Nervenenden 40' und 42' nicht in Kontakt
gebracht werden können. 10 Teil (a) zeigt den Zustand
der Operation, wie er dem in 9 Teil
(c) und Teil (d) dargestellten entspricht. Die beiden nicht in unmittelbaren
Kontakt bringbaren Nervenenden 40' und 42' werden mit Hilfe längerer Fadenstücke 46 fixiert,
so daß sich
die Nervenenden 40' und 42' nicht mehr
auseinanderbewegen können.
Anschließend kann
der Anastomosenschutz 1 vom Bereich des ersten Nervenendes 40' über das
zweite Nervenende 42' geschoben
werden, wobei die Fadenstücke 46 eine
Hilfe sind.
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Alternativ
ist es auch denkbar, auf die Fadenstücke 46 zu verzichten
und das zweite Nervenende 42' nach
dem Verschieben des Anastomosenschutzes 1 direkt in das
Röhrchen 2 einzuführen, wie
in 10 Teil (b) im Längsschnitt
veranschaulicht.