DE19860186A1 - Spülvorrichtung mit Spülbecken - Google Patents
Spülvorrichtung mit SpülbeckenInfo
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Abstract
Es wird eine platzsparende Spülvorrichtung (1) mit einem Spülbecken (3) vorgeschlagen, bei der eine Spülmaschine (4) auf kurzem Weg mit Geschirr zu befüllen ist, das sich in dem Spülbecken befindet und bei der die Anschlüsse der Spülmaschine vereinfacht vorzunehmen sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Spülvorrichtung mit einem
Spülbecken nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Haushaltsspülmaschinen werden üblicherweise separat von den
Spülbecken aufgestellt und installiert. Dies hat zur Folge,
daß im Spülbecken zwischengelagertes oder vorgereinigtes
Geschirr, das nach wie vor Verschmutzungen aufweist und
tropfen kann, über die Arbeitsplatte oder über eventuell auf
der Abtropfplatte der Spüle befindliches sauberes Geschirr
zur Spülmaschine gebracht werden muß. Durch das Abtropfen von
solchem verschmutzten Geschirr entsteht ein zusätzlicher
Aufwand, da die Tropfspuren anschließend beseitigt werden
müssen.
Neben üblichen von vorne über eine Frontklappe zu befüllenden
Haushaltsgeschirrspülmaschinen sind für bestimmte
Anwendungszwecke, beispielsweise bei Platzmangel oder
dergleichen, bereits sogenannte Topladerspülmaschinen bekannt
geworden, die über eine obere Füllöffnung zu befüllen sind.
Dementsprechend werden derartige Toplader in der Regel dort
eingesetzt, wo der Einsatz herkömmlicher Spülmaschinen
Probleme bereitet, beispielsweise bei entsprechendem
Platzmangel. Durch die bislang übliche Einbaulage solcher
Toplader bleiben grundsätzlich die oben angeführten Nachteile
bestehen, wobei zusätzlich der Deckelbereich der Spülmaschine
die Nutzfläche einer Arbeitsplatte bzw. einer Spüle
einschränkt.
Die Erfindung hat demgegenüber die Aufgabe, eine
Spülvorrichtung vorzuschlagen, mittels der die Nutzfläche
einer Arbeitsplatte bzw. Spüle nicht eingeschränkt wird und
ohne größere Verschmutzung Geschirr vom Spülbecken in die
Spülmaschine einzubringen ist.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Spülmaschine der
einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Merkmale sind
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Dementsprechend zeichnet sich eine erfindungsgemäße
Spülvorrichtung dadurch aus, daß eine Spülmaschine mit einer
oberen Füllöffnung unmittelbar neben dem Spülbecken
vorgesehen ist. Somit ist es möglich, Geschirr aus dem
Spülbecken unmittelbar in die daneben befindliche
Spülmaschine von oben einzubringen, ohne daß dazwischen
liegende Bereiche und eventuell dazwischen befindliches
gespültes Geschirr beeinträchtigt wird. Auch die
Wasseranschlüsse der Spülmaschine sind hierbei auf kürzestem
Weg zu bewerkstelligen und können ggf. mit denen des
Spülbeckens zusammengefaßt werden.
Hierbei sind zusätzlich die bekannten Vorteile eine Toplader-
Geschirrspülmaschine gegeben, insbesondere die leichtere
Bedienung von der Oberseite her, z. B. im Hinblick auf die
Zugänglichkeit des Bedienfeldes oder beim Nachfüllen von Salz
oder Reinigungsmittel, so daß sich die Bedienperson hierbei
nicht zu bücken braucht.
Durch die Ausbildung der Spülmaschinenoberseite als
Arbeitsfläche bleibt die volle ursprüngliche Nutzfläche einer
Arbeitsplatte oder Spüle erhalten. So kann beispielsweise die
Oberseite der Spülmaschine als Abtropfplatte einer Spüle
ausgebildet werden. Hierdurch wird für die Spülmaschine neben
dem Spülbecken ein minimaler Platz beansprucht.
Die Abtropfplatte kann hierzu beispielsweise unmittelbar in
den Deckel der Spülmaschine oder aber auch als über dem
Deckel der Spülmaschine separat vorgesehene Abdeckplatte
ausgebildet werden. In jedem Fall ist somit der Raum über der
Spülmaschine zum Abstellen beispielsweise von handgereinigtem
Geschirr nutzbar, so daß insgesamt die Arbeitsfläche einer
entsprechenden Küche besser genutzt werden kann.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann die
Spülvorrichtung mit fest an die Spülmaschine angeformtem
Spülbecken ausgebildet werden. Diese Ausführungsform hat den
Vorteil, daß die Oberseite der Spülvorrichtung einschließlich
dem Spülbecken eine geschlossene einstückige Form aufweist,
die mit entsprechend glatter Oberfläche sehr hygienisch
ausgebildet werden kann und mit einem Minimum an
Dichtelementen auskommt.
In einer anderen Ausführungsform der Spülvorrichtung wird die
Spülmaschine am Spülbeckenformteil befestigbar ausgebildet.
Dies kann beispielsweise dadurch bewerkstelligt werden, daß
die Spülmaschine von oben in eine in das Spülbeckenformteil
eingelassene Ausnehmung bzw. am Spülbeckenformteil
ausgebildete Umrandung eingesetzt wird. Neben der
unmittelbaren Integration von einer solchen Spülmaschine in
das Spülbeckenformteil bietet diese Ausbildung den weiteren
Vorteil, daß die Spülmaschine auch separat an einem anderen
Einsatzort verwendbar ist. In diesem Fall wäre die bei
entfernter Spüle offene Ausnehmung im Spülbeckeneinsatz mit
einer entsprechenden Abdeckplatte zu schließen.
Sofern die Spülmaschine als separates Einsatzmodul
ausgebildet ist, bietet eine quadratische Außenkontur den
Vorteil, daß die Spülmaschine in vier beliebigen
Ausrichtungen am Bestimmungsort in die entsprechende
Ausnehmung des Spüleinsatzes wahlweise einsetzbar ist.
Eine erfindungsgemäße Spülvorrichtung kann als Einsatz in
einer Arbeitsplatte, wie sie in Einbauküchen vorhanden ist,
vorgesehen werden oder aber auch bei einer selbst stehenden
Spüle mit Unterschrank eingesetzt werden.
In einer Weiterbildung der Erfindung werden der Abfluß bzw.
der Zufluß der Spülmaschine mit dem Abfluß bzw. Zufluß des
Spülbeckens verbunden. Bei einer Spülvorrichtung mit fest
integrierter Spülmaschine kann dies bereits werksseitig
vorgenommen werden. Auch bei einem Spülmaschineneinsatz wird
jedoch durch die Kopplung der Zufluß- bzw. Abflußleitungen
die Installation der Spülmaschine vereinfacht. Insbesondere
entfallen durch die unmittelbare Nachbarschaft von
Spülmaschine und Spülbecken auf gleicher Höhe mit bündiger
Oberkante längere Anschlußschläuche.
In einer weiteren vorteilhaften Ausbildungsform der Erfindung
wird eine Be- und Entlüftungsöffnung der Spülmaschine im
oberen Bereich des Spülmaschinenbehälters mit dem Abfluß
verbunden. Dies hat den Vorteil, daß die Be- und Entlüftung
zugleich als Überlauf des Spülmaschinenbehälters dienen kann.
Ein solcher Überlauf ist sicherlich bei einer Fehlfunktion
der Spülmaschine sinnvoll, kann jedoch auch in einer
zusätzlichen vorteilhaften Weiterentwicklung der Erfindung
als Spülbeckenüberlauf genutzt werden. Es ist nämlich
möglich, bei entsprechender Ausbildung der im
Spülmaschinenbehälter befindlichen Spülmaschinenkomponenten
den Spülmaschinenbehälter auch als tiefes Zusatzspülbecken zu
nutzen.
Die Spülmaschinenkomponenten müssen zu diesem Zweck
entfernbar ausgebildet werden. Der Bodenablauf des
Spülmaschinenbehälters kann mit Verschlußmitteln, im
einfachsten Fall mit einem Stöpsel, verschlossen werden,
während die Be- bzw. Entlüftungsöffnung als Überlauf dient.
Da bei Spülbecken in der Regel ohnehin ein schwenkbarer
Wasserhahn vorhanden ist, stellt die Nutzung des
Spülmaschinenbehälters als Spülbecken im Falle entfernbarer
Spülmaschinenkomponenten kein Problem dar.
Für das vorgenannte Ausführungsbeispiel ist es besonders
vorteilhaft, wenn die Spülmaschinenkomponenten, d. h.
wenigstens ein Sprüharm und/oder ein Ablaufsieb an einem
Geschirrkorb befestigt sind. Da der Geschirrkorb ohnehin von
oben in die Spülmaschine eingebracht wird, ist eine solche
Ausbildung möglich, wobei darauf zu achten ist, daß die
Zuflußleitung für den Sprüharm automatisch von unten beim
Einsetzen des Geschirrkorbs oder aber auch von oben beim
Schließen des Deckels hergestellt wird.
Damit etwaiges auf der Spülmaschine abgestelltes Geschirr
nicht ständig für den Zugang zur Spülmaschine abgeräumt
werden muß, können verschiedene vorteilhafte Zusatzmaßnahmen
getroffen werden.
So ist es zum einen möglich, eine Hubvorrichtung für den
Geschirrkorb und dem darüber befindlichen Deckel bzw. der
darüber befindlichen Abtropfplatte vorzusehen. In diesem Fall
wird die komplette Einheit mitsamt dem darauf befindlichen
Geschirr nach oben hin abgehoben, wobei der Geschirrkorb der
Spülmaschine seitlich zu befüllen bzw. zu entleeren ist.
In einer anderen Ausführungsform wird die Abtropfplatte als
Schiebedeckel ausgebildet, so daß die Abtropfplatte mitsamt
dem darauf befindlichen Geschirr zur Seite geschoben werden
kann und somit die Spülmaschine zugänglich wird. Auch hierbei
sind die beiden obengenannten Varianten, d. h. die
Integration der Abtropfplatte in den Deckel der Spülmaschine
oder aber auch die separate Ausbildung von Abtropfplatte und
Spülmaschinendeckel möglich.
Auch die Kombination einer Hubvorrichtung mit einer
verschiebbaren Abtropfplatte ist vorteilhaft, um den
Geschirrkorb leichter zugänglich zu machen. Bei von oben
zugänglichem Geschirrkorb kann es hierbei ausreichend sein,
wenn der Geschirrkorb nicht vollständig, sondern nur
teilweise aus der Spülmaschine angehoben wird.
Eine Hubvorrichtung zum Anheben des Geschirrkorbs kann
beispielsweise hydraulich ausgebildet werden. Andere
Antriebsmechanismen, beispielsweise elektromotorisch oder
pneumatisch bzw. manuell mechanisch bedienbare Hubelemente,
sind jedoch ebenfalls denkbar.
Zur Befüllung bzw. Entleerung des Geschirrkorbs wird
vorzugsweise eine Arretierung des Geschirrkorbs in
angehobener Position auch bei manuellem Anheben vorgesehen,
um die Befüllung bzw. die Entnahme des Spülguts zu
erleichtern.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird der
Spülmaschinendeckel mit einer Anschlußleitung für einen
Sprüharm versehen. Hierbei empfiehlt sich eine doppelwandige
Ausführung des Spülmaschinendeckels. Durch die
Anschlußmöglichkeit über den Spülmaschinendeckel ist es
möglich, beispielsweise einen oberen Sprüharm zu verwenden,
der vorteilhafterweise unmittelbar am Spülmaschinendeckel
gelagert wird. Die Herstellung des Anschlusses über den
Spülmaschinendeckel bietet jedoch beispielsweise auch bei dem
vorgenannten Ausführungsbeispiel Vorteile, bei dem der
Spülmaschinenbehälter vollkommen entleerbar ausgebildet wird,
um als tiefes Spülbecken zu dienen.
Zum Spülen kommt in einer anderen Ausführungsform neben der
Verwendung eines unteren oder oberen Sprüharms auch die
Kombination beider Sprüharmvarianten in Frage.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird eine Heizung und
eine sogenannte aktive Trocknung mittels Umluft bzw. eines
Gebläses für das Geschirr vorgesehen. Dies ermöglicht es zum
einen, den Spülmaschinenbehälter aus Kunststoff zu fertigen,
da keine großen metallenen Kondensationsflächen erforderlich
sind. Zum anderen ist es hierdurch möglich, die Spülmaschine
auch als Teller- bzw. Geschirrgutvorwärmer zu nutzen. Dies
ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Spülmaschine mit
kompakten Ausmaßen vorgesehen ist, was bei einer
erfindungsgemäßen Spülvorrichtung überwiegend der Fall sein
wird. Durch eine kompakte Bauweise ist die Verwendung als
Geschirrgutvorwärmer ohne größere Energieverschwendung
möglich.
Die Spülmittelzugabe wird bevorzugt in unterhalb des
Spülmaschinendeckels befindliche, nicht näher dargestellte
Spülmittelbehälter vorgenommen. Durch die Befüllung von oben
wird auch die Spülmittelzugabe bzw. die Ausbildung der
entsprechenden Behälter und Dosiervorrichtungen entsprechend
vereinfacht. Ebenso kann die Programmauswahl von oben
zugänglich ausgestaltet werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird anhand der Figur nachfolgend näher
erläutert.
Die einzige Figur zeigt
einen schematischen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Spülvorrichtung.
einen schematischen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Spülvorrichtung.
Die Spülvorrichtung 1 ist hierbei als Spüleinsatz in eine
Arbeitsplatte 2, beispielsweise einer Haushaltsküche,
eingesetzt. Die Spülvorrichtung 1 umfaßt ein Spülbecken 3
sowie eine Spülmaschine 4, zwischen denen ein Wasserhahn 5
drehbar und gegebenenfalls mit einer flexiblen Schlauchzufuhr
angebracht ist. Der Zulauf 6 des Wasserhahns 5 ist mit einem
Zulauf 7 der Spülmaschine 4 über ein Schaltventil 8
verbunden. Der Abfluß 9 des Spülbeckens 3 sowie der Abfluß 10
der Spülmaschine 4 münden in einen gemeinsamen Siphon 11.
Die Spülmaschine 4 umfaßt weiterhin einen
Spülmaschinenbehälter 12, ein Bodensieb 13, einen Sprüharm 14
sowie einen mit Tellern 15 gefüllten Geschirrkorb 16. Der
Spülmaschinenbehälter 12 ist an seiner Unterseite gerundet,
so daß er leicht zu reinigen ist. Die Anschlüsse des
Zulaufs 7 bzw. des Ablaufs 10 in den Spülmaschinenbehälter 4
bzw. an das Axialrohr 17 des Sprüharms 14 werden auf nicht
näher dargestellte, bekannte Weise hergestellt.
Die Spülmaschine ist über eine obere Füllöffnung 18 zu
befüllen bzw. zu entleeren. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel ist die Füllöffnung 18 mit einem
Klappdeckel 19 verschlossen, über dem sich eine
Schiebeplatte 20 befindet. Die Schiebeplatte 20 ist als
Abtropfplatte ausgebildet.
Zum Öffnen der Spülmaschine 4 wird die Schiebeplatte 20
seitwärts verschoben und anschließend der Klappdeckel 19
hochgeklappt. Nunmehr kann der Geschirrkorb 16 nach oben hin
ganz oder teilweise entnommen werden. Je nach Ausführungsform
können nicht näher dargestellte Arretierungen zur Arretierung
des Geschirrkorbs 16 in ganz oder teilweise angehobener
Position oder automatische Hubvorrichtungen hierfür
vorgesehen werden. Bei entnehmbarem Geschirrkorb 16,
entnehmbarem Sprüharm 14 sowie entnehmbarem Bodensieb 13 kann
der Spülmaschinenbehälter 12 als tiefes, großes
Zusatzspülbecken dienen.
Durch die Anordnung unmittelbar neben dem Spülbecken 3 kann
Geschirr unmittelbar aus dem Spülbecken 3 in die
Spülmaschine 4 gebracht werden, ohne daß durch Abtropfen des
Schmutzwassers der Bereich außerhalb der Spülvorrichtung 1
verschmutzt wird. Durch die Ausbildung der Schiebeplatte 20
als Abtropfplatte wird von der Arbeitsfläche der
Arbeitsplatte 2 nicht mehr Raum eingenommen, als bei
herkömmlichen Spüleinsätzen. Insgesamt wird durch die
erfindungsgemäße Vorrichtung 1 nur wenig Mehrplatz benötigt,
als für herkömmliche Doppelspüleinsätze.
Die Anschlußmöglichkeiten der unmittelbaren Nachbarschaft des
Spülbeckens 3 erübrigen längere Anschlußleitungen, wobei die
Anschlüsse gegebenenfalls bereits werkseitig gekoppelt sein
können.
1
Spülvorrichtung
2
Arbeitsplatte
3
Spülbecken
4
Spülmaschine
5
Wasserhahn
6
Zulauf
7
Zulauf
8
Schaltventil
9
Abfluß
10
Abfluß
11
Siphon
12
Spülmaschinenbehälter
13
Bodensieb
14
Sprüharm
15
Teller
16
Geschirrkorb
17
Axialrohr
18
Füllöffnung
19
Klappdeckel
20
Schiebeplatte
Claims (17)
1. Spülvorrichtung mit einem Spülbecken dadurch
gekennzeichnet, daß eine Spülmaschine (4) mit einer oberen
Füllöffnung unmittelbar neben dem Spülbecken (3) vorgesehen
ist, wobei die Oberseite der Spülmaschine (4) als
Arbeitsfläche (20) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß
an der Oberseite der Spülmaschine (4) eine Abtropfplatte für
darauf abgestelltes Geschirr vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß die Spülmaschine (4) als Einsatz
in ein Spülbeckenformteil mit entsprechender Ausnehmung
ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß die Spülvorrichtung als Einsatz
in eine Arbeitsplatte ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß die Spülvorrichtung als separate
selbststehende Spüle ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß die Spülmaschine (4) eine
quadratische Außenkontur aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß der Abfluß (10) und/oder der
Zufluß (7) der Spülmaschine (4) mit einem Abfluß (9) bzw.
Zufluß (6) des Spülbeckens (4) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß eine Be- bzw. Entlüftungsöffnung
der Spülmaschine (4) mit dem Abfluß verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß die Be- bzw. Entlüftung am
Spülmaschinenbehälter zugleich einen Überlauf bildet.
10. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß die im Spülmaschinenbehälter
befindlichen Spülmaschinenkomponenten wenigstens teilweise
entfernbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß ein Geschirrkorb (16) nach oben
entnehmbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Sprüharm und/oder
Sieb an dem Geschirrkorb befestigt ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß eine Hubvorrichtung und/oder eine
Arretierung für den Geschirrkorb vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß ein die Abtropfplatte umfassender
Schiebedeckel (20) vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß der Spülmaschinendeckel einen
Zufluß für wenigstens einen Sprüharm umfaßt.
16. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß eine Heizung und/oder eine aktive
Trockenvorrichtung vorgesehen ist.
17. Spülmaschine mit oberer Füllöffnung dadurch
gekennzeichnet, daß sie nach einem der vorgenannten Ansprüche
ausgebildet ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| 8101 | Request for examination as to novelty | ||
| 8105 | Search report available | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: AQUIS WASSER-LUFT-SYSTEME GMBH, LINDAU, ZWEIGNIEDE |
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| 8141 | Disposal/no request for examination |