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DE19860186A1 - Spülvorrichtung mit Spülbecken - Google Patents

Spülvorrichtung mit Spülbecken

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Publication number
DE19860186A1
DE19860186A1 DE19860186A DE19860186A DE19860186A1 DE 19860186 A1 DE19860186 A1 DE 19860186A1 DE 19860186 A DE19860186 A DE 19860186A DE 19860186 A DE19860186 A DE 19860186A DE 19860186 A1 DE19860186 A1 DE 19860186A1
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DE
Germany
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dishwasher
sink
rinsing
designed
crockery basket
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DE19860186A
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English (en)
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Aquis Wasser Luft Systeme GmbH Lindau Zweigniederlassung Rebstein
Original Assignee
Aquis Rebstein GmbH
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Publication date
Application filed by Aquis Rebstein GmbH filed Critical Aquis Rebstein GmbH
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Priority to ITFI990149 priority patent/IT1307771B1/it
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/12Plumbing installations for waste water; Basins or fountains connected thereto; Sinks
    • E03C1/18Sinks, whether or not connected to the waste-pipe
    • E03C1/182Sinks, whether or not connected to the waste-pipe connected to the waste-pipe
    • E03C1/184Sinks, whether or not connected to the waste-pipe connected to the waste-pipe adapted for attachment of washing machines or heating or cooling devices
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details

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  • Public Health (AREA)
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Abstract

Es wird eine platzsparende Spülvorrichtung (1) mit einem Spülbecken (3) vorgeschlagen, bei der eine Spülmaschine (4) auf kurzem Weg mit Geschirr zu befüllen ist, das sich in dem Spülbecken befindet und bei der die Anschlüsse der Spülmaschine vereinfacht vorzunehmen sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine Spülvorrichtung mit einem Spülbecken nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Haushaltsspülmaschinen werden üblicherweise separat von den Spülbecken aufgestellt und installiert. Dies hat zur Folge, daß im Spülbecken zwischengelagertes oder vorgereinigtes Geschirr, das nach wie vor Verschmutzungen aufweist und tropfen kann, über die Arbeitsplatte oder über eventuell auf der Abtropfplatte der Spüle befindliches sauberes Geschirr zur Spülmaschine gebracht werden muß. Durch das Abtropfen von solchem verschmutzten Geschirr entsteht ein zusätzlicher Aufwand, da die Tropfspuren anschließend beseitigt werden müssen.
Neben üblichen von vorne über eine Frontklappe zu befüllenden Haushaltsgeschirrspülmaschinen sind für bestimmte Anwendungszwecke, beispielsweise bei Platzmangel oder dergleichen, bereits sogenannte Topladerspülmaschinen bekannt geworden, die über eine obere Füllöffnung zu befüllen sind. Dementsprechend werden derartige Toplader in der Regel dort eingesetzt, wo der Einsatz herkömmlicher Spülmaschinen Probleme bereitet, beispielsweise bei entsprechendem Platzmangel. Durch die bislang übliche Einbaulage solcher Toplader bleiben grundsätzlich die oben angeführten Nachteile bestehen, wobei zusätzlich der Deckelbereich der Spülmaschine die Nutzfläche einer Arbeitsplatte bzw. einer Spüle einschränkt.
Die Erfindung hat demgegenüber die Aufgabe, eine Spülvorrichtung vorzuschlagen, mittels der die Nutzfläche einer Arbeitsplatte bzw. Spüle nicht eingeschränkt wird und ohne größere Verschmutzung Geschirr vom Spülbecken in die Spülmaschine einzubringen ist.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Spülmaschine der einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Merkmale sind vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Dementsprechend zeichnet sich eine erfindungsgemäße Spülvorrichtung dadurch aus, daß eine Spülmaschine mit einer oberen Füllöffnung unmittelbar neben dem Spülbecken vorgesehen ist. Somit ist es möglich, Geschirr aus dem Spülbecken unmittelbar in die daneben befindliche Spülmaschine von oben einzubringen, ohne daß dazwischen liegende Bereiche und eventuell dazwischen befindliches gespültes Geschirr beeinträchtigt wird. Auch die Wasseranschlüsse der Spülmaschine sind hierbei auf kürzestem Weg zu bewerkstelligen und können ggf. mit denen des Spülbeckens zusammengefaßt werden.
Hierbei sind zusätzlich die bekannten Vorteile eine Toplader- Geschirrspülmaschine gegeben, insbesondere die leichtere Bedienung von der Oberseite her, z. B. im Hinblick auf die Zugänglichkeit des Bedienfeldes oder beim Nachfüllen von Salz oder Reinigungsmittel, so daß sich die Bedienperson hierbei nicht zu bücken braucht.
Durch die Ausbildung der Spülmaschinenoberseite als Arbeitsfläche bleibt die volle ursprüngliche Nutzfläche einer Arbeitsplatte oder Spüle erhalten. So kann beispielsweise die Oberseite der Spülmaschine als Abtropfplatte einer Spüle ausgebildet werden. Hierdurch wird für die Spülmaschine neben dem Spülbecken ein minimaler Platz beansprucht.
Die Abtropfplatte kann hierzu beispielsweise unmittelbar in den Deckel der Spülmaschine oder aber auch als über dem Deckel der Spülmaschine separat vorgesehene Abdeckplatte ausgebildet werden. In jedem Fall ist somit der Raum über der Spülmaschine zum Abstellen beispielsweise von handgereinigtem Geschirr nutzbar, so daß insgesamt die Arbeitsfläche einer entsprechenden Küche besser genutzt werden kann.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann die Spülvorrichtung mit fest an die Spülmaschine angeformtem Spülbecken ausgebildet werden. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß die Oberseite der Spülvorrichtung einschließlich dem Spülbecken eine geschlossene einstückige Form aufweist, die mit entsprechend glatter Oberfläche sehr hygienisch ausgebildet werden kann und mit einem Minimum an Dichtelementen auskommt.
In einer anderen Ausführungsform der Spülvorrichtung wird die Spülmaschine am Spülbeckenformteil befestigbar ausgebildet. Dies kann beispielsweise dadurch bewerkstelligt werden, daß die Spülmaschine von oben in eine in das Spülbeckenformteil eingelassene Ausnehmung bzw. am Spülbeckenformteil ausgebildete Umrandung eingesetzt wird. Neben der unmittelbaren Integration von einer solchen Spülmaschine in das Spülbeckenformteil bietet diese Ausbildung den weiteren Vorteil, daß die Spülmaschine auch separat an einem anderen Einsatzort verwendbar ist. In diesem Fall wäre die bei entfernter Spüle offene Ausnehmung im Spülbeckeneinsatz mit einer entsprechenden Abdeckplatte zu schließen.
Sofern die Spülmaschine als separates Einsatzmodul ausgebildet ist, bietet eine quadratische Außenkontur den Vorteil, daß die Spülmaschine in vier beliebigen Ausrichtungen am Bestimmungsort in die entsprechende Ausnehmung des Spüleinsatzes wahlweise einsetzbar ist.
Eine erfindungsgemäße Spülvorrichtung kann als Einsatz in einer Arbeitsplatte, wie sie in Einbauküchen vorhanden ist, vorgesehen werden oder aber auch bei einer selbst stehenden Spüle mit Unterschrank eingesetzt werden.
In einer Weiterbildung der Erfindung werden der Abfluß bzw. der Zufluß der Spülmaschine mit dem Abfluß bzw. Zufluß des Spülbeckens verbunden. Bei einer Spülvorrichtung mit fest integrierter Spülmaschine kann dies bereits werksseitig vorgenommen werden. Auch bei einem Spülmaschineneinsatz wird jedoch durch die Kopplung der Zufluß- bzw. Abflußleitungen die Installation der Spülmaschine vereinfacht. Insbesondere entfallen durch die unmittelbare Nachbarschaft von Spülmaschine und Spülbecken auf gleicher Höhe mit bündiger Oberkante längere Anschlußschläuche.
In einer weiteren vorteilhaften Ausbildungsform der Erfindung wird eine Be- und Entlüftungsöffnung der Spülmaschine im oberen Bereich des Spülmaschinenbehälters mit dem Abfluß verbunden. Dies hat den Vorteil, daß die Be- und Entlüftung zugleich als Überlauf des Spülmaschinenbehälters dienen kann. Ein solcher Überlauf ist sicherlich bei einer Fehlfunktion der Spülmaschine sinnvoll, kann jedoch auch in einer zusätzlichen vorteilhaften Weiterentwicklung der Erfindung als Spülbeckenüberlauf genutzt werden. Es ist nämlich möglich, bei entsprechender Ausbildung der im Spülmaschinenbehälter befindlichen Spülmaschinenkomponenten den Spülmaschinenbehälter auch als tiefes Zusatzspülbecken zu nutzen.
Die Spülmaschinenkomponenten müssen zu diesem Zweck entfernbar ausgebildet werden. Der Bodenablauf des Spülmaschinenbehälters kann mit Verschlußmitteln, im einfachsten Fall mit einem Stöpsel, verschlossen werden, während die Be- bzw. Entlüftungsöffnung als Überlauf dient. Da bei Spülbecken in der Regel ohnehin ein schwenkbarer Wasserhahn vorhanden ist, stellt die Nutzung des Spülmaschinenbehälters als Spülbecken im Falle entfernbarer Spülmaschinenkomponenten kein Problem dar.
Für das vorgenannte Ausführungsbeispiel ist es besonders vorteilhaft, wenn die Spülmaschinenkomponenten, d. h. wenigstens ein Sprüharm und/oder ein Ablaufsieb an einem Geschirrkorb befestigt sind. Da der Geschirrkorb ohnehin von oben in die Spülmaschine eingebracht wird, ist eine solche Ausbildung möglich, wobei darauf zu achten ist, daß die Zuflußleitung für den Sprüharm automatisch von unten beim Einsetzen des Geschirrkorbs oder aber auch von oben beim Schließen des Deckels hergestellt wird.
Damit etwaiges auf der Spülmaschine abgestelltes Geschirr nicht ständig für den Zugang zur Spülmaschine abgeräumt werden muß, können verschiedene vorteilhafte Zusatzmaßnahmen getroffen werden.
So ist es zum einen möglich, eine Hubvorrichtung für den Geschirrkorb und dem darüber befindlichen Deckel bzw. der darüber befindlichen Abtropfplatte vorzusehen. In diesem Fall wird die komplette Einheit mitsamt dem darauf befindlichen Geschirr nach oben hin abgehoben, wobei der Geschirrkorb der Spülmaschine seitlich zu befüllen bzw. zu entleeren ist.
In einer anderen Ausführungsform wird die Abtropfplatte als Schiebedeckel ausgebildet, so daß die Abtropfplatte mitsamt dem darauf befindlichen Geschirr zur Seite geschoben werden kann und somit die Spülmaschine zugänglich wird. Auch hierbei sind die beiden obengenannten Varianten, d. h. die Integration der Abtropfplatte in den Deckel der Spülmaschine oder aber auch die separate Ausbildung von Abtropfplatte und Spülmaschinendeckel möglich.
Auch die Kombination einer Hubvorrichtung mit einer verschiebbaren Abtropfplatte ist vorteilhaft, um den Geschirrkorb leichter zugänglich zu machen. Bei von oben zugänglichem Geschirrkorb kann es hierbei ausreichend sein, wenn der Geschirrkorb nicht vollständig, sondern nur teilweise aus der Spülmaschine angehoben wird.
Eine Hubvorrichtung zum Anheben des Geschirrkorbs kann beispielsweise hydraulich ausgebildet werden. Andere Antriebsmechanismen, beispielsweise elektromotorisch oder pneumatisch bzw. manuell mechanisch bedienbare Hubelemente, sind jedoch ebenfalls denkbar.
Zur Befüllung bzw. Entleerung des Geschirrkorbs wird vorzugsweise eine Arretierung des Geschirrkorbs in angehobener Position auch bei manuellem Anheben vorgesehen, um die Befüllung bzw. die Entnahme des Spülguts zu erleichtern.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird der Spülmaschinendeckel mit einer Anschlußleitung für einen Sprüharm versehen. Hierbei empfiehlt sich eine doppelwandige Ausführung des Spülmaschinendeckels. Durch die Anschlußmöglichkeit über den Spülmaschinendeckel ist es möglich, beispielsweise einen oberen Sprüharm zu verwenden, der vorteilhafterweise unmittelbar am Spülmaschinendeckel gelagert wird. Die Herstellung des Anschlusses über den Spülmaschinendeckel bietet jedoch beispielsweise auch bei dem vorgenannten Ausführungsbeispiel Vorteile, bei dem der Spülmaschinenbehälter vollkommen entleerbar ausgebildet wird, um als tiefes Spülbecken zu dienen.
Zum Spülen kommt in einer anderen Ausführungsform neben der Verwendung eines unteren oder oberen Sprüharms auch die Kombination beider Sprüharmvarianten in Frage.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird eine Heizung und eine sogenannte aktive Trocknung mittels Umluft bzw. eines Gebläses für das Geschirr vorgesehen. Dies ermöglicht es zum einen, den Spülmaschinenbehälter aus Kunststoff zu fertigen, da keine großen metallenen Kondensationsflächen erforderlich sind. Zum anderen ist es hierdurch möglich, die Spülmaschine auch als Teller- bzw. Geschirrgutvorwärmer zu nutzen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Spülmaschine mit kompakten Ausmaßen vorgesehen ist, was bei einer erfindungsgemäßen Spülvorrichtung überwiegend der Fall sein wird. Durch eine kompakte Bauweise ist die Verwendung als Geschirrgutvorwärmer ohne größere Energieverschwendung möglich.
Die Spülmittelzugabe wird bevorzugt in unterhalb des Spülmaschinendeckels befindliche, nicht näher dargestellte Spülmittelbehälter vorgenommen. Durch die Befüllung von oben wird auch die Spülmittelzugabe bzw. die Ausbildung der entsprechenden Behälter und Dosiervorrichtungen entsprechend vereinfacht. Ebenso kann die Programmauswahl von oben zugänglich ausgestaltet werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand der Figur nachfolgend näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt
einen schematischen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Spülvorrichtung.
Die Spülvorrichtung 1 ist hierbei als Spüleinsatz in eine Arbeitsplatte 2, beispielsweise einer Haushaltsküche, eingesetzt. Die Spülvorrichtung 1 umfaßt ein Spülbecken 3 sowie eine Spülmaschine 4, zwischen denen ein Wasserhahn 5 drehbar und gegebenenfalls mit einer flexiblen Schlauchzufuhr angebracht ist. Der Zulauf 6 des Wasserhahns 5 ist mit einem Zulauf 7 der Spülmaschine 4 über ein Schaltventil 8 verbunden. Der Abfluß 9 des Spülbeckens 3 sowie der Abfluß 10 der Spülmaschine 4 münden in einen gemeinsamen Siphon 11.
Die Spülmaschine 4 umfaßt weiterhin einen Spülmaschinenbehälter 12, ein Bodensieb 13, einen Sprüharm 14 sowie einen mit Tellern 15 gefüllten Geschirrkorb 16. Der Spülmaschinenbehälter 12 ist an seiner Unterseite gerundet, so daß er leicht zu reinigen ist. Die Anschlüsse des Zulaufs 7 bzw. des Ablaufs 10 in den Spülmaschinenbehälter 4 bzw. an das Axialrohr 17 des Sprüharms 14 werden auf nicht näher dargestellte, bekannte Weise hergestellt.
Die Spülmaschine ist über eine obere Füllöffnung 18 zu befüllen bzw. zu entleeren. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Füllöffnung 18 mit einem Klappdeckel 19 verschlossen, über dem sich eine Schiebeplatte 20 befindet. Die Schiebeplatte 20 ist als Abtropfplatte ausgebildet.
Zum Öffnen der Spülmaschine 4 wird die Schiebeplatte 20 seitwärts verschoben und anschließend der Klappdeckel 19 hochgeklappt. Nunmehr kann der Geschirrkorb 16 nach oben hin ganz oder teilweise entnommen werden. Je nach Ausführungsform können nicht näher dargestellte Arretierungen zur Arretierung des Geschirrkorbs 16 in ganz oder teilweise angehobener Position oder automatische Hubvorrichtungen hierfür vorgesehen werden. Bei entnehmbarem Geschirrkorb 16, entnehmbarem Sprüharm 14 sowie entnehmbarem Bodensieb 13 kann der Spülmaschinenbehälter 12 als tiefes, großes Zusatzspülbecken dienen.
Durch die Anordnung unmittelbar neben dem Spülbecken 3 kann Geschirr unmittelbar aus dem Spülbecken 3 in die Spülmaschine 4 gebracht werden, ohne daß durch Abtropfen des Schmutzwassers der Bereich außerhalb der Spülvorrichtung 1 verschmutzt wird. Durch die Ausbildung der Schiebeplatte 20 als Abtropfplatte wird von der Arbeitsfläche der Arbeitsplatte 2 nicht mehr Raum eingenommen, als bei herkömmlichen Spüleinsätzen. Insgesamt wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 nur wenig Mehrplatz benötigt, als für herkömmliche Doppelspüleinsätze.
Die Anschlußmöglichkeiten der unmittelbaren Nachbarschaft des Spülbeckens 3 erübrigen längere Anschlußleitungen, wobei die Anschlüsse gegebenenfalls bereits werkseitig gekoppelt sein können.
Bezugszeichenliste
1
Spülvorrichtung
2
Arbeitsplatte
3
Spülbecken
4
Spülmaschine
5
Wasserhahn
6
Zulauf
7
Zulauf
8
Schaltventil
9
Abfluß
10
Abfluß
11
Siphon
12
Spülmaschinenbehälter
13
Bodensieb
14
Sprüharm
15
Teller
16
Geschirrkorb
17
Axialrohr
18
Füllöffnung
19
Klappdeckel
20
Schiebeplatte

Claims (17)

1. Spülvorrichtung mit einem Spülbecken dadurch gekennzeichnet, daß eine Spülmaschine (4) mit einer oberen Füllöffnung unmittelbar neben dem Spülbecken (3) vorgesehen ist, wobei die Oberseite der Spülmaschine (4) als Arbeitsfläche (20) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberseite der Spülmaschine (4) eine Abtropfplatte für darauf abgestelltes Geschirr vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Spülmaschine (4) als Einsatz in ein Spülbeckenformteil mit entsprechender Ausnehmung ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Spülvorrichtung als Einsatz in eine Arbeitsplatte ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Spülvorrichtung als separate selbststehende Spüle ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Spülmaschine (4) eine quadratische Außenkontur aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß der Abfluß (10) und/oder der Zufluß (7) der Spülmaschine (4) mit einem Abfluß (9) bzw. Zufluß (6) des Spülbeckens (4) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß eine Be- bzw. Entlüftungsöffnung der Spülmaschine (4) mit dem Abfluß verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Be- bzw. Entlüftung am Spülmaschinenbehälter zugleich einen Überlauf bildet.
10. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die im Spülmaschinenbehälter befindlichen Spülmaschinenkomponenten wenigstens teilweise entfernbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß ein Geschirrkorb (16) nach oben entnehmbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Sprüharm und/oder Sieb an dem Geschirrkorb befestigt ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß eine Hubvorrichtung und/oder eine Arretierung für den Geschirrkorb vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß ein die Abtropfplatte umfassender Schiebedeckel (20) vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß der Spülmaschinendeckel einen Zufluß für wenigstens einen Sprüharm umfaßt.
16. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß eine Heizung und/oder eine aktive Trockenvorrichtung vorgesehen ist.
17. Spülmaschine mit oberer Füllöffnung dadurch gekennzeichnet, daß sie nach einem der vorgenannten Ansprüche ausgebildet ist.
DE19860186A 1998-06-29 1998-12-24 Spülvorrichtung mit Spülbecken Withdrawn DE19860186A1 (de)

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ITFI990149 IT1307771B1 (it) 1998-06-29 1999-06-28 Dispositivo di lavaggio con lavello accoppiato.

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