DE19860993C2 - Dämmstoffelement - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Dämmstoffelement, insbesondere zur Wärmedämmung von Gebäudefassaden und zur Verwendung in Wärmedämmverbund-Systemen, bestehend aus einem plattenförmigen Element aus Porenbeton. Um ein Dämmstoffelement der gattungsgemäßen Art derart weiterzubilden, dass die voranstehend beschriebenen Nachteile vermieden werden können, ist vorgesehen, dass an zumindest einer Schmalseite des plattenförmigen Elements ein Mineralwollestreifen angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Dämmstoffelement zur Wärmedämmung
von Gebäudefassaden und zur Verwendung in Wärmedämmverbund-Systemen,
bestehend aus einem plattenförmigen Element aus Porenbeton.
Dämmstoffelemente sind in vielfältiger Ausführung bekannt. Sie können aus
Mineralfasern, Hartschäumen bestehen und einschichtigen oder mehrschichtigen
Aufbau aufweisen. Derartige Dämmstoffelemente werden beispielsweise zur
Wärmedämmung von Gebäudefassaden verwendet. Hierbei sind die
Dämmstoffelemente Bestandteil von Wärmedämmverbund-Systemen. Als
Bestandteil der Wärmedämmverbund-Systeme werden die Dämmstoffelemente
auf eine tragende Fläche aufgeklebt und gegebenenfalls zusätzlich durch
Dämmstoffhalter mit eingesetztem Dübel gesichert. Hierbei sind Systeme bekannt,
die ausschließlich durch Dämmstoffhalter fixiert sind. Bei anderen
Wärmedämmverbund-Systemen wird die Dämmschicht durch Schienen gehalten,
welche in in die Seitenflächen eingeschnittene Nuten greifen. Die Schienen
werden durch Schrauben und in die tragende Fläche eingelassene Spreizdübel
gehalten.
Auf die Oberfläche der Dämmstoffelemente wird in der Regel ein zweischichtiger
Putz aufgebracht, der aus einem Grundputz besteht, in den ein
Verstärkungsgewebe eingebettet wird. Auf den Grundputz ist ein Oberputz
aufgebracht, der die Außenfläche der Fassadendämmung darstellt. Um die Zahl
der Dämmstoffhalter zu reduzieren bzw. die Standsicherheit des
Wärmedämmverbund-Systems zu erhöhen, können die Dämmstoffhalter durch
das Gewebe im Grundputz hindurchgehend eingebaut werden.
Als Dämmstoffelemente werden bei den voranstehend beschriebenen
Wärmedämmverbund-Systemen beispielsweise plattenförmige Elemente aus
Porenbeton verwendet. Zwar ist Porenbeton eine für Wärmedämmverbund-
Systeme geeignete Dämmschicht, da beispielsweise der thermische
Längenausdehnungskoeffizient niedrig ist und somit keine Rißbildung in den
Putzen auslösen kann, die üblichen Rohdichten von mehr als 400 kg/m3 und die
Wärmeleitfähigkeit von mehr als im wesentlichen 0,10 W/mK machen die
Verarbeitung derartiger Porenbetonplatten umständlich, da extrem dicke
Dämmschichten aufgebracht werden müssen, um einen angemessenen
Wärmeschutz zu erreichen. Diese dicken Dämmschichten führen aber zu einem
hohen Gewicht des Wärmedämmverbundsystems, das einerseits bei der
Verarbeitung nachteilig ist und andererseits eine hohe Beanspruchung der
Verbindungsmittel zwischen der Fassade und den Wärmedämmplatten hervorruft.
Darüber hinaus haben die Porenbetonplatten den, Nachteil, dass sie nur eine
geringe Bruchfestigkeit aufweisen, so dass insbesondere Kanten leicht abbrechen
und die Oberflächen nicht abriebfest sind. Bei dem auf Baustellen herrschenden
Arbeitsbedingungen werden daher große Mengen Porenbetondämmplatten
beschädigt, die sich dann nachteilig für das Wärmedämmverbund-System
auswirken, sofern diese beschädigten Dämmplatten eingebaut werden.
Aus der DE 34 25 581 A1 ist eine Abschottung für einen Doppelboden bekannt,
die eine Porenbetonplatte und einen Mineralwollestreifen aufweist, wobei der
Mineralwollestreifen als Füllung zwischen einem U-Profil und der Stirnfläche der
Porenbetonplatte vorgesehen ist. Das U-Profil ist auf das obere Ende der
Porenbetonplatte aufgesetzt und beweglich, so dass über das U-Profil ein
Ausgleich der Länge der Abschottung relativ zum Einbauraum geschaffen wird.
Der Mineralwollestreifen ist somit nicht mit der Porenbetonplatte verbunden.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein Dämmstoffelement der gattungsgemäßen Art derart
weiterzubilden, dass die voranstehend beschriebenen Nachteile vermieden
werden können.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht bei einem Dämmstoffelement der
gattungsgemäßen Art vor, dass an zumindest einer Schmalseite des
plattenförmigen Elementes ein Mineralwollestreifen
angeordnet ist.
Ein derartiges Dämmstoffelement ist für Wärmedämmverbund-Systeme ge
eignet.
Die plattenförmigen Elemente aus Porenbeton sind zwar mit einer hohen
Maßgenauigkeit herstellbar, können aber Verlegefugen nicht unbedingt ver
meiden. Üblicherweise werden derartige Verlegefugen gemäß dem Stand
der Technik bei Polystyrol-Hartschaumplatten mit Polyurethan-Ortschaum
oberlächennah geschlossen. Diese Vorgehensweise stellt aber einen zu
sätzlichen Arbeitsschritt dar, der zeit- und damit kostenintensiv ist. Um diese
Nachteile zu vermeiden, ist bei dem erfindungsgemäßen Dämmstoffele
mente vorgesehen, dass an zumindest einer Schmalseite des plattenförmi
gen Elementes ein Mineralwollestreifen angeordnet ist.
Der Mineralwollestreifen besteht vorzugsweise aus mit Bindemitteln gebun
dene Einzelfasern, die im wesentlichen parallel zu der Flächennormalen der
großen Oberflächen des plattenförmigen Elementes verlaufen, so dass der
Mineralwollestreifen in einer Richtung rechtwinklig zur Flächennormalen der
großen Oberflächen kompressibel ist und entsprechende Fugen verschlie
ßen kann.
Vorzugsweise sind an mehreren Schmalseiten des plattenförmigen Elemen
tes Mineralwollestreifen angeordnet. Die eine einheitliche Materialstärke
aufweisen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, an den unterschiedlichen
Schmalseiten des plattenförmigen Elementes Mineralwollestreifen mit unter
schiedlichen Materialstärken anzuordnen, um das Dämmelement in Abhän
gigkeit der Fugenbreite entweder mit einem schmaleren Mineralwollestreifen
oder mit einem breiterem Mineralwollestreifen im Wärmedämmverbundsy
stem anzuordnen.
Eine Materialstärke zwischen 5 und 50 mm, vorzugsweise kleiner als 15 mm
hat sich bei den Mineralwollestreifen als vorteilhaft erwiesen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass das plat
tenförmige Element aus Porenbeton eine Rohdichte von 100 bis 150 kg/m3
aufweist.
Weiterhin auf einer großen Oberfläche vorgesehene Beschichtungen können
aus kunststoffhaltigen Bauklebern, Mörteln, beispielsweise auf der Basis von
hydraulisch abbindenden Zementen bestehen. Ebenso sind Kunstharzputze
und/oder Kieselsäure geeignet, die als sogenannte Ormocere über die
Nanotechnik aufgebracht wird und im wesentlichen in den unterhalb der
Oberfläche liegenden Bereichen verfestigend wirkt. Weiterhin sind als Be
schichtung mit Kieselsol, Wasser oder Aluminiumphosphaten gebundene,
mit Kunststoffen dotierte Gemische von Mineralien wie Quarzsand, Alumini
umhydroxyd und ähnlichen geeignet. Hierbei ist lediglich sicherzustellen,
dass Mineralien ausgeschlossen werden, die unter Feuchteinwirkung auf
quellen.
Erfindungsgemäß sind die Oberflächen des plattenförmigen Elementes mit
Tiefgründen auf der Basis von Acrylaten, Butadien-Styrol-Copolymerisaten
und ähnlichen verseifungsbeständigen Kunststoff-Dispersionen oder
-Lösungen stabilisiert. Da diese Substanzen negative Auswirkungen auf die
Baustoffklasse haben können, werden sie vorzugsweise mit Kleber- und
Mörtelschichten abgedeckt.
Die Dicke der Beschichtung wird aus Gewichtsgründen möglichst gering ge
halten. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Beschichtung mit einer Dicke
von weniger als 5 mm aufzutragen.
Um die Biegezugfestigkeit des plattenförmigen Elementes aus Porenbeton
zu erhöhen und eine gleichmäßige Krafteinleitung zu erreichen, werden er
findungsgemäß Gittergewebe, beispielsweise aus Glasfasern, Aramid- oder
Kohlenstoff-Fasern, Zellulosefasern oder dergleichen auf einer oder beiden
großen Oberflächen des plattenförmigen Elements in die Beschichtung ein
gebettet bzw. mit ihrer Hilfe aufgeklebt.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass auf zu
mindest einer großen Oberfläche des plattenförmigen Elements, insbeson
dere der der Fassade des Gebäudes zuzuwendenden Oberfläche, vorzugs
weise unter Zwischenlage der Beschichtung, eine kompressible Mineralwol
le-Dämmplatte oder ein Mineralwolle-Dämmfilz angeordnet ist.
Die Dämmplatten aus Porenbeton liegen bei unebenen Untergrundverhält
nissen in einem bestimmten Abstand von der Fassade, so dass sich zwi
schen der Fassade und den Dämmplatten ein Hohlraum bildet. Ein derartiger
Hohlraum bzw. mehrere derartige Hohlräume ermöglicht eine Zirkulation der
Luft, so dass eine deutliche Abminderung des Wärmedurchlaßwiderstandes
zu verzeichnen ist. Diese Abminderung des Wärmedurchlaßwiderstandes
führt darüber hinaus bei durchgehenden Hohlräumen mit einer Verbindung
zur Außenluft zu einer fast vollständigen Aufhebung der Dämmwirkung. Um
diese Problematik zu vermeiden, ist die kompressible Mineralwolle-
Dämmplatte bzw. der Mineralwolle-Dämmfilz vorgesehen, mit dem aufgrund
der Kompressibilität entsprechende Hohlräume verschlossen werden kön
nen.
Hierzu hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Mineralwolle-Dämmplatte
bzw. den Mineralwolle-Dämmfilz mit einer Materialstärke von 10 bis 50 mm
auszubilden. Ein maximales Verschließen der Hohlräume ergibt sich dann,
wenn die Mineralwolle-Dämmplatte bzw. der Mineralwolle-Dämmfilz die
Oberfläche des plattenförmigen Elementes vollflächig abdeckt. Es besteht
aber auch die Möglichkeit, dass auf die Oberfläche des plattenförmigen Ele
mentes die Mineralwolle-Dämmplatte bzw. der Mineralwolle-Dämmfilz teilflä
chig aufgebracht ist, wobei sich eine streifenförmige Ausgestaltung dieser
Elemente als vorteilhaft erwiesen hat. Vorzugsweise sind diese Mineralwolle-
Streifen umlaufend oder parallel zu den Längsseiten oder als einzelner
Dichtstreifen angeordnet.
Bei einer vollflächigen Überdeckung des plattenförmigen Elementes hat es
sich als vorteilhaft erwiesen, die Mineralwolle-Dämmplatte bzw. den Mine
ralwolle-Dämmfilz mit Aussparungen zur Aufnahme eines Kleberelementes
auszubilden. Vorzugsweise bildet das Kleberelement im ausgehärteten Zu
stand einen Distanzhalter. Dieser Distanzhalter ist druckbelastbar und ver
hindert, dass die Dämmplatte bei äußerer Druckbelastung durchbricht. Wei
terhin erhöht der Distanzhalter in Verbindung mit einem Dämmstoffhalter die
Standsicherheit des Wärmeverbund-Systems.
Weitere Vorteile und Nachteile ergeben sich aus der nachfolgenden Be
schreibung der zugehörigen Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines Dämmstoffelementes in per
spektivischer Ansicht und
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform eines Dämmstoffelementes in
Seitenansicht.
In der Fig. 1 ist ein Dämmstoffelement 1 zur Wärmedämmung von Gebäu
defassaden und zur Verwendung in Wärmedämmverbund-Systemen darge
stellt.
Das Dämmstoffelement 1 besteht aus einem plattenförmigen Element 2 aus
Porenbeton mit einer Rohdichte von 100 kg/m3 und einer Wärmeleitfähigkeit
von 0,040 W/mK. Auf den beiden großen Oberflächen des Elementes 2 ist
eine festigkeitserhöhende und haftvermittelnde Beschichtung 3 angeordnet.
Die Beschichtung kann aus kunststoffhaltigen Bauklebern, Mörteln, bei
spielsweise auf der Basis von hydraulisch abbindenden Zementen und/oder
Kunstharzputzen bestehen.
Es ist zu erkennen, dass das Dämmstoffelement 1 vier Bohrungen 4 auf
weist, die in den Eckbereichen des Dämmstoffelementes 1 angeordnet sind.
Diese Bohrungen 4 dienen der Aufnahme von Dämmstoffhaltern, um das
Dämmstoffelement 1 an der Fassade des Gebäudes zu befestigen. Die Boh
rungen 4 sind hierbei in einem auf die Plattengröße abgestimmten Dübelbild
angeordnet.
An drei der vier Schmalseiten 5 des Elementes 2 sind Mineralwollestreifen 6,
bestehend aus Mineralfasern befestigt. Die Mineralwollestreifen haben hier
bei eine an jeder Schmalseite 5 unterschiedliche Materialstärke und dienen
dem Fugenausgleich bei der Verlegung mehrerer Dämmstoffelemente 1 ne
beneinander. Die Mineralfasern der Mineralwollestreifen 6 sind parallel zu
den Schmalseiten 5 bzw. parallel zur Flächennormalen des Elementes 2
ausgerichtet, so dass die Mineralwollestreifen 6 in Richtung auf das Dämm
stoffelement 1 kompressible ausgebildet sind.
Die in Fig. 2 dargestellte zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Dämmstoffelementes 1 besteht ebenfalls aus dem plattenförmigen Element
2 aus Porenbeton mit den voranstehend angegebenen Charakteristiken.
Weiterhin ist zu erkennen, dass auch bei der Ausführungsform gemäß Fig.
2 das Element 2 an beiden großen Oberflächen eine Beschichtung 3 auf
weist.
Zur Befestigung des Dämmstoffelementes 1 gemäß Fig. 2 sind wiederum
Dämmstoffhalter vorgesehen, die nicht näher dargestellt sind und in Bohrun
gen 4 einsetzbar sind. Die Bohrungen 4 sind hierbei an einem Ende kegel
stumpfförmig erweiternd ausgebildet, so dass entsprechend ausgebildete
Dämmstoffhalter eingesetzt werden können.
An der der Fassade zugewandten Oberfläche 7 des Elementes 2 ist vollflä
chig eine Mineralwolleplatte 8 aufgeklebt. Die Mineralwolleplatte 8 ist in
Richtung auf die Oberfläche 7 kompressibel ausgebildet.
Darüber hinaus ist zu erkennen, dass die Mineralwolleplatte 8 Ausnehmun
gen 9 aufweist, in die Kleberelemente 10 eingesetzt sind. Diese Kleberele
mente bilden im ausgehärteten Zustand Distanzhalter, die ein Brechen des
Elementes 2 verhindern.
Claims (20)
1. Dämmstoffelement zur Wärmedämmung von Gebäudefassaden und zur Ver
wendung in Wärmedämmverbund-Systemen, bestehend aus einem platten
förmigen Element aus Porenbeton mit einer Rohdichte von 75 bis 250 kg/m3
und einer Wärmeleitfähigkeit zwischen 0,030 bis 0,050 W/mK,
dadurch gekennzeichnet,
dass an zumindest einer Schmalseite des plattenförmigen Elementes ein Mi
neralwollestreifen angeordnet ist.
2. Dämmstoffelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Mineralwollestreifen aus Einzelfasern besteht, die im wesentlichen
parallel zu der Flächennormalen der großen Oberflächen des plattenförmigen
Elementes verlaufen.
3. Dämmstoffelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass an mehreren Schmalseiten des plattenförmigen Elementes Mineralwolle
streifen angeordnet sind, die eine einheitliche Materialstärke aufweisen.
4. Dämmstoffelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass an mehreren Schmalseiten des plattenförmigen Elementes Mineralwolle
streifen angeordnet sind, die an unterschiedlichen Schmalseiten eine unter
schiedliche Materialstärke aufweisen.
5. Dämmstoffelement nach den Ansprüchen 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Mineralwollestreifen eine Materialstärke zwischen 5 und 50 mm, vor
zugsweise kleiner 15 mm, aufweisen.
6. Dämmstoffelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das plattenförmige Element aus Porenbeton eine Rohdichte von 100 bis
150 kg/m3 aufweist.
7. Dämmstoffelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest eine große Oberfläche des plattenförmigen Elementes eine
Beschichtung aus kunststoffhaltigen Bauklebern, Mörteln, beispielsweise auf
der Basis von hydraulisch abbindenden Zementen und/oder Kunstharzputzen,
aufweist und/oder aus Kieselsäure besteht, die als Ormocere über die Nano
technik aufgebracht ist und in den unterhalb der Oberflächen des plattenförmi
gen Elements angeordneten Bereichen verfestigend wirkt und/oder aus mit
Kieselsol, Wasserglas oder Aluminiumphosphaten gebundenen, mit Kunststof
fen dotierten Gemischen von Mineralien, wie Quarzsand, Aluminiumhydroxi
den o. ä. besteht.
8. Dämmstoffelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Oberflächen des plattenförmigen Elementes mit einem Tiefgrund auf
der Basis von Acrylaten, Butadien-Styrol-Copolymerisaten und/oder ähnlichen
verseifungsbeständigen Kunststoff-Dispersionen oder -Lösungen stabilisierend
beschichtet wird.
9. Dämmstoffelement nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Tiefengrund auf den Oberflächen des plattenförmigen Elementes mit
einer Kleber- oder Mörtelschicht abgedeckt ist.
10. Dämmstoffelement nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Dicke der Beschichtung kleiner als 5 mm ist.
11. Dämmstoffelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest die Beschichtung auf einer großen Oberfläche des plattenför
migen Elementes ein Gittergewebe aufweist, das insbesondere aus Glasfa
sern, Aramid- oder Kohlenstoff-Fasern, Zellulosefasern oder dergleichen be
steht.
12. Dämmstoffelement nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gittergewebe in die Beschichtung eingebettet ist.
13. Dämmstoffelement nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gittergewebe zwischen der Beschichtung und der Oberfläche des
plattenförmigen Elements angeordnet ist.
14. Dämmstoffelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass auf zumindest einer großen Oberfläche des plattenförmigen Elementes,
insbesondere der der Fassade des Gebäudes zuzuwendenden Oberfläche,
vorzugsweise unter Zwischenlage der Beschichtung, eine kompressible Mine
ralwolle-Dämmplatte oder ein Mineralwolle-Dämmfilz angeordnet ist.
15. Dämmstoffelement nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Mineralwolle-Dämmplatte oder der Mineralwolle-Dämmfilz eine Mate
rialstärke von 10 bis 50 mm aufweist.
16. Dämmstoffelement nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Mineralwolle-Dämmplatte oder der Mineralwolle-Dämmfilz die Ober
fläche des plattenförmigen Elements vollflächig abdeckt.
17. Dämmstoffelement nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Mineralwolle-Dämmplatte oder der Mineralwolle-Dämmfilz Ausspa
rungen zur Aufnahme eines Kleberelements aufweist.
18. Dämmstoffelement nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Kleberelement im ausgehärteten Zustand einen Distanzhalter bildet.
19. Dämmstoffelement nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Mineralwolle-Dämmplatte oder der Mineralwolle-Dämmfilz die Ober
fläche des plattenförmigen Elements teilflächig, insbesondere streifenförmig,
abdeckt.
20. Dämmstoffelement nach den Ansprüchen 14 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Mineralwolle-Dämmplatte oder der Mineralwolle-Dämmfilz mit dem
plattenförmigen Element verklebt ist.
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