DE19860406C1 - Sockel für einen Schaltschrank mit Rahmengestell - Google Patents
Sockel für einen Schaltschrank mit RahmengestellInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Sockel für einen Schaltschrank mit Rahmengestell, der aus vier Seitenblenden und vier Eckstücken zusammengesetzt ist, wobei die Eckstücke zwei senkrecht zueinander stehende Außenwände aufweisen, die an den einander abgekehrten Enden in Verbindungsteile übergehen, welche mit den Stirnseiten der anschließenden Seitenblenden verbunden sind. Mit in die Eckstücke des Sockels einführbaren Befestigungsplatten kann der Sockel auf die unterschiedlichsten Raster von Verbindungsstellen zwischen Sockel und Schaltschrank angepaßt werden.
Description
Die Erfindung betrifft einen Sockel für einen Schaltschrank mit Rahmengestell,
der aus vier Seitenblenden und vier Eckstücken zusammengesetzt ist, wobei die
Eckstücke zwei senkrecht zueinander stehende Außenwände aufweisen, die an
den einander abgekehrten Enden in Verbindungsteile übergehen, welche mit den
Stirnseiten der anschließenden Seitenblenden verbunden sind.
Ein Sockel dieser Art ist aus der DE 37 10 567 C1 bekannt. Dabei sind die
Eckstücke des Sockels mit Deck- und Bodenwand abgeschlossen und mit Befes
tigungsaufnahmen versehen, die auf Verbindungsaufnahmen in den zugekehrten
Eckbereichen des Rahmengestelles abgestimmt sind. Dies bedeutet aber, dass
der bekannte Sockel nur zum Aufbau eines bestimmten Rahmengestelles ver
wendet werden kann.
Aus der EP 0 725 464 A1 und der DE 42 05 443 C1 sind Sockel für Schalt
schränke bekannt, die ebenfalls aus Blenden und Eckstücken zusammengesetzt
sind. Dabei sind vertikale Wände der Eckstücke mit Ausnehmungen versehen,
die auch als Kabeleinführungsöffnungen verwendbar oder mittels Abdeckplatten
verschließbar sind.
Die Eckstücke eines zusammensetzbaren Sockels können dabei auch quader
förmig ausgebildet sein, wie die DE 37 10 567 C1 zeigt. Dabei können die
Blenden die Außenwände der Eckstücke überdecken und mit diesen verschraubt
sein.
Es sind also verschiedene Sockelaufbauten bekannt, die sich in erster Linie durch die
Eckstücke unterscheiden. Es sind verschiedene Verbindungsarten zwischen den
Eckstücken und den Seitenblenden sowie mit dem auf dem Sockel zu befesti
genden Schaltschrank bekannt. Dabei erfolgt gerade die Verbindung zwischen
dem Sockel und dem Schaltschrank im Bereich der Eckstücke.
Häufig tritt auch das Problem auf, Schaltschränke mit unterschiedlichen Rah
mengestellen mit einem Sockel zu versehen. Da sich die Verbindungsarten
unterscheiden, insbesondere die Anordnung und die Form der Befestigungs- und
Verbindungsaufnahmen der miteinander zu verbindenden Teile unterschiedlich
sind, müssen selbst bei gleichen Abmessungen des Schaltschrankes in der
Breite und Tiefe unterschiedliche Sockel zur Verfügung gestellt werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung einen Sockel der eingangs erwähnten Art zu
schaffen, der auf einfache Art an unterschiedliche Verbindungsarten zwischen
Sockel und Schaltschrank angepaßt werden kann und auch nachträglich noch
mit der Standfläche des Sockels fest verbunden werden kann.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Wände der Eck
stücke mit mindestens einer Ausnehmung versehen sind, durch die Befesti
gungsplatten in die als Hohlkörper ausgebildeten Eckstücke einführbar sind, daß
die Befestigungsplatten in den Ausnehmungen eingeführt in Richtung zu den
horizontalen Seiten der Eckstücke abstützbar sind, wobei eine erste Befesti
gungsplatte mit dem auf dem Sockel zu befestigenden Schaltschrank und/oder
eine zweite Befestigungsplatte mit der Standfläche verbindbar ist (sind) und
wobei die Boden- und die Deckwand der Eckstücke offen oder im Anlagebereich
der Befestigungsplatten mit Durchbrüchen versehen sind.
Bei dieser Ausgestaltung ist der eigentliche Sockel aus den vier Seitenblenden
und den vier Eckstücken in der Verbindungsart mit dem Schaltschrank und der
Standfläche noch nicht festgelegt. Erst mit dem Einbringen der Befestigungs
platten, die als einfache, kostengünstige Stanz-Biegeteile herstellbar sind, wird
die erforderliche Verbindungsart festgelegt. Dies bringt den entscheidenden Vor
teil, daß auf dem Sockel Schaltschränke mit unterschiedlichem Rahmengestell
befestigt werden können, die ein unterschiedliches Raster von Befestigungs-
und Vebindungsaufnahmen erfordern. Dabei bringt der Einsatz der Befesti
gungsplatten keine Beeinträchtigung der übrigen Funktionen des Sockels. Zu
dem sind auch für die Ausgestaltung der Eckstücke und der Seitenblenden keine
wesentlichen Einschränkungen gegeben.
Ist nach einer Ausgestaltung vorgesehen, daß die Ausnehmungen fensterartig
ausgebildet und zu beiden horizontalen Seiten des Eckstückes hin rahmenartig
abgeschlossen sind, wobei diese rahmenartige Teile der Wände als Widerlager
für die Befestigungsplatten verwendbar sind, dann sind die eingeführten und
abgestützen Befestigungsplatten sofort in die richtige Verbindungsstellung
gebracht. Dabei kann diese Verindungsstellung dadurch noch gehalten bleiben,
wenn vorgesehen ist, daß die Befestigungsplatten mit Halteansätzen in zusätz
lichen Halteaufnahmen der Wände der Eckstücke gehalten sind.
Eine einfache Verbindungsart zwischen Scokel und Schaltschrank ergibt sich
dadurch, daß die Befestigungsplatten mit einem Raster von Verbindungs
aufnahmen versehen sind, die auf die Anordnung und die Form von Befesti
gungsaufnahmen abgestimmt sind, die in der Unterseite der dem Sockel zu
gekehrten Eckbereich des Rahmengestelles des zu befestigenden Schalt
schrankes angeordnet sind.
Die Anzahl der unterschiedlichen Befestigungsplatten kann dadurch reduziert
werden, daß die Befestigungsplatten mit einem Raster von Verbindungsauf
nahmen versehen sind, die auf die Anordnung und die Form von Befestigungs
aufnahmen abgestimmt sind, die in den Unterseiten der dem Sockel zugekehrten
Eckbereiche von verschiedenen Rahmengestellen von zu befestigenden Schalt
schränken angeordnet sind. Diese Befestigungsplatten können auch in unter
schiedlichen Stellungen in die Eckstücke eingebracht und darin festgehalten
werden.
Ist nach einer Ausgestaltung vorgesehen, daß zumindest die Ausnehmung einer
Außenwand und die Ausnehmung einer dem Innenraum des Sockels zuge
kehrten Innenwand der Eckstücke als Kabeleinführöffnung ausgebildet sind,
dann können im Bereich der Eckstücke des Sockels Kabel in den Innenraum des
Sockels eingeführt und aus diesem herausgeführt werden.
Dabei läßt sich eine Abdichtung der Kabel und des Eckstückes dadurch er
reichen, daß in die Ausnehmung der Außenwand ein Kabeleinführelement ein
setzbar, vorzugsweise einrastbar ist, in dem die Kabel abgedichtet sind und mit
dem die Ausnehmung dicht verschließbar ist.
Nicht mit Kabeleinführelementen belegte Ausnehmungen der Außenwände der
Eckstücke sind mit einrastbaren Abdeckelementen verschließbar.
Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, daß an den Eckstücken und/oder den Be
festigungsplatten zumindest den horizontalen Oberseiten zugekehrte Posi
tionierelemente angeformt sind, die in Wirkverbindung mit dem zu befesti
genden Schaltschrank mit Rahmengestell die Verbindungsstellung festlegen. Mit
diesen Positionierelementen wird erreicht, daß der mit dem Sockel zu ver
bindende Schaltschrank nur in der vorgegebenen Verbindungsstellung auf den
Sockel aufgesetzt werden kann. Befesitungs- und Verbindungsaufnahmen der
miteinander zu verbindenden Teile sind dann automatisch aufeinander aus
gerichtet. Sind die Positionierelemente an den Befestigungsplatten angeformt
dann ergibt sich der Vorteil, daß auch die Positionierung für die unter
schiedlichen Schaltschränke verschieden sein kann, wenn speziell auf die
Schaltschränke abgestimmte Befestigungsplatten verwendet werden.
In der einfachsten Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Eckstücke als vertikale
Hohlprofilabschnitte mit Ausnehmungen in den Wänden ausgebildet sind. Dabei
können die Eckstücke als einstückiges Stanz-Biegeteil hergestellt oder aus zwei
Stanz-Biegeteilen zusammengesetzt sein. Die Eckstücke lassen sich auch aus
einem Profilstrang ablängen, wobei die Ausnehmungen ausgestanzt werden. Mit
dem Ausstanzen lassen sich auch Positionierelemente anbringen.
Eine geschlossene Ausgestaltung des Sockels ist dadurch gekennzeichnet, daß
die Eckstücke als quaderförmige Hohlkörper ausgebildet sind, bei dem
mindestens eine Außenwand und eine Innenwand mit einer Ausnehmung und
die Bodenwand und die Deckwand mit einem Durchbruch versehen sind.
Um für den Aufbau des Sockels einheitliche Eckstücke verwenden zu können, ist
eine Ausgestaltung von Vorteil, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Eck
stücke zur horizontalen Mittelebene und/oder zur vertikalen Diagonalebene
symmetrisch ausgebildet sind. Die Eckstücke können dabei einheitliche oder
auch unterschiedliche Verbindungsteile für die Seitenblenden aufweisen.
Die Erfindung wird anhand von in den Zeichnungen perspektivisch dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Eckbereich eines Sockels mit aus zwei Stanz-Biegeteilen zu
sammengesetzten Eckstück,
Fig. 2 ein als quaderförmiger Hohlkörper ausgebildetes Eckstück mit einer
Befestigungsplatte für die Verbindung mit der Standfläche und
Fig. 3 einen Eckbereich eines Sockels mit einer Befestigungsplatte für die
Verbindung mit einem Schaltschrank.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 eines Sockels 10 werden an den
horizontalen Unter- und Oberseiten offene Eckstücke 20 verwendet, die aus
zwei Stanz-Biegeteilen zusammengesetzt sind. Ein äußeres Stanz-Biegeteil bildet
die Außenwände 21 und 22 und ein inneres Stanz-Biegeteil die Innenwände 25
und 26 des Eckstückes 20. Fensterartige Ausnehmungen 23 und 27 erstrecken
sich jeweils über beide Außenwände 21 und 22 bzw. über beide Innenwände
25 und 26.
Die an das Eckstück 20 anschließenden Seitenblenden 11 und 12 des Sockels
10 sind auf unterschiedliche Weise am Eckstück 20 befestigt. Die C-förmig ab
gekantete Seitenblende 11 ist stirnseitig mit einer Verbindungsplatte 13 ab
geschlossen, die mit einem entsprechend ausgebildeten Anschlußteil der Innen
wand 25 verbunden ist. Die Außenwand 22 des Eckstückes 20 läuft in eine
Verbindungslasche 24 aus, die auf der Innenseite des Basisschenkels der Sei
tenblende 12 befestigt, insbesondere verschraubt ist. Mit der Verbindungsplatte
13 kann auch eine Erdungslasche 14 oder dgl. am Sockel und damit Eckstück
20 angeschraubt werden.
Wie die Absätze 28 und 29 an den Innenwänden 25 und 26 des Eckstückes 20
erkennen lassen, können dadurch Widerlager für in das Eckstück 20 eingeführte
Befestigungsplatten 30 geschaffen werden, die die Ausnehmungen 23 und 27
in Richtung zu den horizontalen Seiten des Eckstückes 20 begrenzen.
Die Befestigungsplatten 30 sind so gestaltet, daß sie zwischen den Absätzen 28
und 29 die Vertiefungen der Begrenzungen der Ausnehmungen 23 und 27 aus
füllen, wobei mit den dreieckförmigen Aussparungen an der Befestigungsplatte
30 eine eindeutige Positionierung der Befestigungsplatte 30 erreicht wird.
Es ist leicht einzusehen, daß bei dieser Ausgestaltung des Eckstückes 20 eine
oder zwei Befestigungsplatten 30 in das Eckstück 20 eingebracht und darin in
definierte Verbindungsstellungen gebracht werden können. Dabei kann eine
Befestigungsplatte 30 zum Verbinden des Sockels 10 mit der Standfläche oder
zum Verbinden des Sockels 10 mit einem darauf zu befestigenden Schalt
schrank verwendet werden. Es ist auch nur eine Befestigungsplatte 30 in das
Eckstück 20 einbringbar, die wahlweise für die eine oder andere Verbindung des
Sockels 10 mit der Standfläche oder dem Schaltschrank verwendbar ist.
Die Befestigungsplatte 30 ist mit Verbindungsaufnahmen 31 und 32 versehen,
die insbesondere bei der Verbindung mit dem Schaltschrank auf die dem Sockel
10 im Eckbereich des Rahmengestelles zugekehrte Anordnung und Form von
Befestigungsaufnahmen abgestimmt sind.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 sind die Eckstücke 20 als quader
förmige Hohlkörper ausgebildet, bei dem von den Außenwänden 21 und 22 nur
die Außenwand 21 mit einer fensterartigen Ausnehmung 23 versehen ist. Bei
den Innenwänden 25 und 26 trägt nur die Innenwand 26 eine Ausnehmung 41.
Die horizontalen Seiten des Eckstückes 20 sind mit Bodenwand 42 und
Deckwand 44 versehen, welche mit aufeinander ausgerichteten Durchbrüchen
43 und 45 die Verbindungsbereiche zur Standfläche und zum Schaltschrank hin
umschließen. Die Befestigungsplatten 30 stützen sich auf den Innenseiten der
Bodenwand 42 bzw. der Deckwand 44 ab und sind mit Halteansätzen 35 in
Halteaufnahmen 46 bzw. 47 der Innenwand 25 positionierbar und gehalten.
Die gezeigte Befestigungsplatte 30 hat Verbindungsaufnahmen 31 bis 34, die
auf die Raster der Befestigungsaufnahmen von zwei unterschiedlichen Rahmen
gestellen abgestimmt sind. Dabei kann auch die Befestigungsplatte 30 in zwei
um 180° gewendeten Stellungen eingesetzt werden. Der Anschluß der Seiten
blenden 11 und 12 an diesem Eckstück 20 erfolgt in derselben Weise wie beim
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1. Dieses Eckstück 20 nach Fig. 2 ist als ein
stückiges Stanz-Biegeteil herstellbar und mit der Standfläche 50 fest verbindbar,
was auch nachträglich bei aufgestelltem und mit dem Sockel 10 verbundenen
Schaltschrank möglich ist, da über die Ausnehmung 23 Zugang zum Innenraum
des Eckstückes 20 besteht.
Die Ausnehmungen 23 und 27 bzw. 41 der Eckstücke 20 nach Fig. 1 und 2
sind als Kabeleinführöffnungen ausgebildet, so daß Kabel in den Innenraum des
Sockels 10 geführt und aus diesem herausgeführt werden können. Dabei lassen
sich elastische Kabeleinführungselemente in die Ausnehmungen 23 der Außen
wände 21 und 22 einrasten, mit denen nicht nur die Kabel abgedichtet sondern
auch die Ausnehmungen 23 dicht verschlossen werden können. Nicht mit
Kabeleinführungselementen belegte Ausnehmungen 23 werden mittels einrast
barer Abdeckelemente verschlossen, die auch eine Abdichtung und einen mit
den Seitenblenden-Außenseiten bündigen Abschluß des Sockels 10 übernehmen
können.
Wie Fig. 3 zeigt, gibt es für die Ausgestaltung der Eckstücke 20 im Rahmen der
vorliegenden Erfindung zahlreiche Varianten. Wesentlich ist nur, daß diese
mindestens eine Ausnehmung zur Einführung von Befestigungsplatten 30 in den
Innenraum der Eckstücke 20 aufweisen und die Befestigungsplatten 30 zu den
horizontalen Seiten des Sockels 10 hin Widerlager vorfinden, um mit der
Standfläche bzw. dem auf dem Sockel zu befestigenden Schaltschrank ver
binden, d. h. verschraubt, werden zu können.
Bei dem Eckstück 20 nach Fig. 3 weisen beide, senkrecht zueinander stehenden
Außenwände 21 und 22 je eine fensterartige Ausnehmung 23 auf. Die Außen
wände 21 und 22 sind über eine einzige Innenwand 25 miteinander verbunden,
die im Anschluß an die Außenwände 21 und 22 jeweils eine Verbindungsplatte
48 für den Anschluß der Seitenblenden 11 und 12 aufweisen. Die Seiten
blenden und 11 und 12 sind dabei stirnseitig mit entsprechenden Verbindungs
platten 13 abgeschlossen.
Die Befestigungsplatte 30 mit den Verbindungsaufnahmen 31 für die Ver
bindung mit einem Schaltschrank kann auch über die Ausnehmung 27 der
Innenwand 25 in das Eckstück eingeführt werden. Die rahmenartigen Teile der
Wände 21, 22 und 25 bilden im Bereich der Ausnehmungen 23 und 27 die
Widerlager für die Befestigungsplatte 30, welche auf der dem Widerlager zu
gekehrten Seite mit Positionieransätzen 38 versehen ist, die die Befestigungs
platte 30 unverschiebbar und eindeutig positioniert in dem Eckstück 20 fest
legen.
Claims (13)
1. Sockel für einen Schaltschrank mit Rahmengestell, der aus vier Seiten
blenden und vier Eckstücken zusammengesetzt ist, wobei die Eckstücke
zwei senkrecht zueinander stehende Außenwände aufweisen, die an den
einander abgekehrten Enden in Verbindungsteile übergehen, welche mit
den Stirnseiten der anschließenden Seitenblenden verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wände (21, 22, 25, 26) der Eckstücke (20) mit mindestens einer
Ausnehmung (23, 27, 41) versehen sind, durch die Befestigungsplatten
(30) in die als Hohlkörper ausgebildeten Eckstücke (20) einführbar sind,
daß die Befestigungsplatten (30) in den Ausnehmungen (23, 27, 41) ein
geführt in Richtung zu den horizontalen Seiten der Eckstücke (20) ab
stützbar sind, wobei eine erste Befestigungsplatte (30) mit dem auf dem
Sockel zu befestigenden Schaltschrank und/oder eine zweite Befesti
gungsplatte (30) mit der Standfläche (50) verbindbar ist (sind) und wobei
die Boden- und die Deckwand der Eckstücke (20) offen oder im Anlage
bereich der Befestigungsplatten (33) mit Durchbrüchen (43, 45) versehen
sind.
2. Sockel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmungen (23, 27, 41) fensterartig ausgebildet und zu bei
den horizontalen Seiten des Eckstückes (30) hin rahmenartig abge
schlossen sind, wobei diese rahmenartige Teile der Wände als Widerlager
für die Befestigungsplatten (30) verwendbar sind.
3. Sockel nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsplatten (30) mit Halteansätzen (35) in zusätzlichen
Halteaufnahmen (46, 47) der Wände (z. B. 25) gehalten sind.
4. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsplatten (30) mit einem Raster von Verbindungs
aufnahmen (31 bis 34) versehen sind, die auf die Anordnung und die
Form von Befestigungsaufnahmen abgestimmt sind, die in der Unterseite
der dem Sockel zugekehrten Eckbereiche des Rahmengestelles des zu
befestigenden Schaltschrankes angeordnet sind.
5. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsplatten (30) mit einem Raster von Verbindungs
aufnahmen (31 bis 34) versehen sind, die auf die Anordnung und die
Form von Befestigungsaufnahmen abgestimmt sind, die in den Unter
seiten der dem Sockel zugekehrten Eckbereiche von verschiedenen Rah
mengestellen von zu befestigenden Schaltschränken angeordnet sind.
6. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest die Ausnehmung (23) einer Außenwand (21 bis 22) und
die Ausnehmung (27) einer dem Innenraum des Sockels zugekehrten
Innenwand (25, 26) der Eckstücke (20) als Kabeleinführöffnung aus
gebildet sind.
7. Sockel nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Ausnehmung (23) der Außenwand (21) ein Kabelein
führelement einsetzbar, vorzugsweise einrastbar ist, in dem die Kabel ab
gedichtet sind und mit dem die Ausnehmung (23) dicht verschließbar ist.
8. Sockel nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß nicht mit Kabeleinführelementen belegte Ausnehmungen (23) der
Außenwände (21, 22) mittels eines einrastbaren Abdeckelementes ver
schließbar sind.
9. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den Eckstücken (20) und/oder den Befestigungsplatten (30) zu
mindest den horizontalen Oberseiten zugekehrte Positionierelemente (39)
angeformt sind, die in Wirkverbindung mit dem zu befestigenden Schalt
schrank mit Rahmengestell die Verbindungsstellung festlegen.
10. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Eckstücke (20) als vertikale Hohlprofilabschnitte mit Ausneh
mungen (23, 27, 41) in den Wänden (21, 22, 25, 26) ausgebildet sind.
11. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Eckstücke (20) als quaderförmige Hohlkörper ausgebildet sind,
bei dem mindestens eine Außenwand (22) und eine Innenwand (26) mit
einer Ausnehmung (23, 41) und die Bodenwand (42) und die Deckwand
(44) mit einem Durchbruch (43, 45) versehen sind.
12. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Eckstücke (20) zur horizontalen Mittelebene und/oder zur verti
kalen Diagonalebene symmetrisch ausgebildet sind.
13. Sockel nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Eckstücke (20) einheitliche oder unterschiedliche Verbindungs
teile (24, 48) für die Seitenblenden (11, 12) aufweisen.
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| DE1998160406 DE19860406C1 (de) | 1998-12-28 | 1998-12-28 | Sockel für einen Schaltschrank mit Rahmengestell |
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