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DE19860406C1 - Sockel für einen Schaltschrank mit Rahmengestell - Google Patents

Sockel für einen Schaltschrank mit Rahmengestell

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DE19860406C1
DE19860406C1 DE1998160406 DE19860406A DE19860406C1 DE 19860406 C1 DE19860406 C1 DE 19860406C1 DE 1998160406 DE1998160406 DE 1998160406 DE 19860406 A DE19860406 A DE 19860406A DE 19860406 C1 DE19860406 C1 DE 19860406C1
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Rittal Werk Rudolf Loh GmbH and Co KG
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/30Cabinet-type casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/303Bases or feet

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Cabinets, Racks, Or The Like Of Rigid Construction (AREA)
  • Assembled Shelves (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Sockel für einen Schaltschrank mit Rahmengestell, der aus vier Seitenblenden und vier Eckstücken zusammengesetzt ist, wobei die Eckstücke zwei senkrecht zueinander stehende Außenwände aufweisen, die an den einander abgekehrten Enden in Verbindungsteile übergehen, welche mit den Stirnseiten der anschließenden Seitenblenden verbunden sind. Mit in die Eckstücke des Sockels einführbaren Befestigungsplatten kann der Sockel auf die unterschiedlichsten Raster von Verbindungsstellen zwischen Sockel und Schaltschrank angepaßt werden.

Description

Die Erfindung betrifft einen Sockel für einen Schaltschrank mit Rahmengestell, der aus vier Seitenblenden und vier Eckstücken zusammengesetzt ist, wobei die Eckstücke zwei senkrecht zueinander stehende Außenwände aufweisen, die an den einander abgekehrten Enden in Verbindungsteile übergehen, welche mit den Stirnseiten der anschließenden Seitenblenden verbunden sind.
Ein Sockel dieser Art ist aus der DE 37 10 567 C1 bekannt. Dabei sind die Eckstücke des Sockels mit Deck- und Bodenwand abgeschlossen und mit Befes­ tigungsaufnahmen versehen, die auf Verbindungsaufnahmen in den zugekehrten Eckbereichen des Rahmengestelles abgestimmt sind. Dies bedeutet aber, dass der bekannte Sockel nur zum Aufbau eines bestimmten Rahmengestelles ver­ wendet werden kann.
Aus der EP 0 725 464 A1 und der DE 42 05 443 C1 sind Sockel für Schalt­ schränke bekannt, die ebenfalls aus Blenden und Eckstücken zusammengesetzt sind. Dabei sind vertikale Wände der Eckstücke mit Ausnehmungen versehen, die auch als Kabeleinführungsöffnungen verwendbar oder mittels Abdeckplatten verschließbar sind.
Die Eckstücke eines zusammensetzbaren Sockels können dabei auch quader­ förmig ausgebildet sein, wie die DE 37 10 567 C1 zeigt. Dabei können die Blenden die Außenwände der Eckstücke überdecken und mit diesen verschraubt sein.
Es sind also verschiedene Sockelaufbauten bekannt, die sich in erster Linie durch die Eckstücke unterscheiden. Es sind verschiedene Verbindungsarten zwischen den Eckstücken und den Seitenblenden sowie mit dem auf dem Sockel zu befesti­ genden Schaltschrank bekannt. Dabei erfolgt gerade die Verbindung zwischen dem Sockel und dem Schaltschrank im Bereich der Eckstücke.
Häufig tritt auch das Problem auf, Schaltschränke mit unterschiedlichen Rah­ mengestellen mit einem Sockel zu versehen. Da sich die Verbindungsarten unterscheiden, insbesondere die Anordnung und die Form der Befestigungs- und Verbindungsaufnahmen der miteinander zu verbindenden Teile unterschiedlich sind, müssen selbst bei gleichen Abmessungen des Schaltschrankes in der Breite und Tiefe unterschiedliche Sockel zur Verfügung gestellt werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung einen Sockel der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der auf einfache Art an unterschiedliche Verbindungsarten zwischen Sockel und Schaltschrank angepaßt werden kann und auch nachträglich noch mit der Standfläche des Sockels fest verbunden werden kann.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Wände der Eck­ stücke mit mindestens einer Ausnehmung versehen sind, durch die Befesti­ gungsplatten in die als Hohlkörper ausgebildeten Eckstücke einführbar sind, daß die Befestigungsplatten in den Ausnehmungen eingeführt in Richtung zu den horizontalen Seiten der Eckstücke abstützbar sind, wobei eine erste Befesti­ gungsplatte mit dem auf dem Sockel zu befestigenden Schaltschrank und/oder eine zweite Befestigungsplatte mit der Standfläche verbindbar ist (sind) und wobei die Boden- und die Deckwand der Eckstücke offen oder im Anlagebereich der Befestigungsplatten mit Durchbrüchen versehen sind.
Bei dieser Ausgestaltung ist der eigentliche Sockel aus den vier Seitenblenden und den vier Eckstücken in der Verbindungsart mit dem Schaltschrank und der Standfläche noch nicht festgelegt. Erst mit dem Einbringen der Befestigungs­ platten, die als einfache, kostengünstige Stanz-Biegeteile herstellbar sind, wird die erforderliche Verbindungsart festgelegt. Dies bringt den entscheidenden Vor­ teil, daß auf dem Sockel Schaltschränke mit unterschiedlichem Rahmengestell befestigt werden können, die ein unterschiedliches Raster von Befestigungs- und Vebindungsaufnahmen erfordern. Dabei bringt der Einsatz der Befesti­ gungsplatten keine Beeinträchtigung der übrigen Funktionen des Sockels. Zu­ dem sind auch für die Ausgestaltung der Eckstücke und der Seitenblenden keine wesentlichen Einschränkungen gegeben.
Ist nach einer Ausgestaltung vorgesehen, daß die Ausnehmungen fensterartig ausgebildet und zu beiden horizontalen Seiten des Eckstückes hin rahmenartig abgeschlossen sind, wobei diese rahmenartige Teile der Wände als Widerlager für die Befestigungsplatten verwendbar sind, dann sind die eingeführten und abgestützen Befestigungsplatten sofort in die richtige Verbindungsstellung gebracht. Dabei kann diese Verindungsstellung dadurch noch gehalten bleiben, wenn vorgesehen ist, daß die Befestigungsplatten mit Halteansätzen in zusätz­ lichen Halteaufnahmen der Wände der Eckstücke gehalten sind.
Eine einfache Verbindungsart zwischen Scokel und Schaltschrank ergibt sich dadurch, daß die Befestigungsplatten mit einem Raster von Verbindungs­ aufnahmen versehen sind, die auf die Anordnung und die Form von Befesti­ gungsaufnahmen abgestimmt sind, die in der Unterseite der dem Sockel zu­ gekehrten Eckbereich des Rahmengestelles des zu befestigenden Schalt­ schrankes angeordnet sind.
Die Anzahl der unterschiedlichen Befestigungsplatten kann dadurch reduziert werden, daß die Befestigungsplatten mit einem Raster von Verbindungsauf­ nahmen versehen sind, die auf die Anordnung und die Form von Befestigungs­ aufnahmen abgestimmt sind, die in den Unterseiten der dem Sockel zugekehrten Eckbereiche von verschiedenen Rahmengestellen von zu befestigenden Schalt­ schränken angeordnet sind. Diese Befestigungsplatten können auch in unter­ schiedlichen Stellungen in die Eckstücke eingebracht und darin festgehalten werden.
Ist nach einer Ausgestaltung vorgesehen, daß zumindest die Ausnehmung einer Außenwand und die Ausnehmung einer dem Innenraum des Sockels zuge­ kehrten Innenwand der Eckstücke als Kabeleinführöffnung ausgebildet sind, dann können im Bereich der Eckstücke des Sockels Kabel in den Innenraum des Sockels eingeführt und aus diesem herausgeführt werden.
Dabei läßt sich eine Abdichtung der Kabel und des Eckstückes dadurch er­ reichen, daß in die Ausnehmung der Außenwand ein Kabeleinführelement ein­ setzbar, vorzugsweise einrastbar ist, in dem die Kabel abgedichtet sind und mit dem die Ausnehmung dicht verschließbar ist.
Nicht mit Kabeleinführelementen belegte Ausnehmungen der Außenwände der Eckstücke sind mit einrastbaren Abdeckelementen verschließbar.
Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, daß an den Eckstücken und/oder den Be­ festigungsplatten zumindest den horizontalen Oberseiten zugekehrte Posi­ tionierelemente angeformt sind, die in Wirkverbindung mit dem zu befesti­ genden Schaltschrank mit Rahmengestell die Verbindungsstellung festlegen. Mit diesen Positionierelementen wird erreicht, daß der mit dem Sockel zu ver­ bindende Schaltschrank nur in der vorgegebenen Verbindungsstellung auf den Sockel aufgesetzt werden kann. Befesitungs- und Verbindungsaufnahmen der miteinander zu verbindenden Teile sind dann automatisch aufeinander aus­ gerichtet. Sind die Positionierelemente an den Befestigungsplatten angeformt dann ergibt sich der Vorteil, daß auch die Positionierung für die unter­ schiedlichen Schaltschränke verschieden sein kann, wenn speziell auf die Schaltschränke abgestimmte Befestigungsplatten verwendet werden.
In der einfachsten Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Eckstücke als vertikale Hohlprofilabschnitte mit Ausnehmungen in den Wänden ausgebildet sind. Dabei können die Eckstücke als einstückiges Stanz-Biegeteil hergestellt oder aus zwei Stanz-Biegeteilen zusammengesetzt sein. Die Eckstücke lassen sich auch aus einem Profilstrang ablängen, wobei die Ausnehmungen ausgestanzt werden. Mit dem Ausstanzen lassen sich auch Positionierelemente anbringen.
Eine geschlossene Ausgestaltung des Sockels ist dadurch gekennzeichnet, daß die Eckstücke als quaderförmige Hohlkörper ausgebildet sind, bei dem mindestens eine Außenwand und eine Innenwand mit einer Ausnehmung und die Bodenwand und die Deckwand mit einem Durchbruch versehen sind.
Um für den Aufbau des Sockels einheitliche Eckstücke verwenden zu können, ist eine Ausgestaltung von Vorteil, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Eck­ stücke zur horizontalen Mittelebene und/oder zur vertikalen Diagonalebene symmetrisch ausgebildet sind. Die Eckstücke können dabei einheitliche oder auch unterschiedliche Verbindungsteile für die Seitenblenden aufweisen.
Die Erfindung wird anhand von in den Zeichnungen perspektivisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Eckbereich eines Sockels mit aus zwei Stanz-Biegeteilen zu­ sammengesetzten Eckstück,
Fig. 2 ein als quaderförmiger Hohlkörper ausgebildetes Eckstück mit einer Befestigungsplatte für die Verbindung mit der Standfläche und
Fig. 3 einen Eckbereich eines Sockels mit einer Befestigungsplatte für die Verbindung mit einem Schaltschrank.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 eines Sockels 10 werden an den horizontalen Unter- und Oberseiten offene Eckstücke 20 verwendet, die aus zwei Stanz-Biegeteilen zusammengesetzt sind. Ein äußeres Stanz-Biegeteil bildet die Außenwände 21 und 22 und ein inneres Stanz-Biegeteil die Innenwände 25 und 26 des Eckstückes 20. Fensterartige Ausnehmungen 23 und 27 erstrecken sich jeweils über beide Außenwände 21 und 22 bzw. über beide Innenwände 25 und 26.
Die an das Eckstück 20 anschließenden Seitenblenden 11 und 12 des Sockels 10 sind auf unterschiedliche Weise am Eckstück 20 befestigt. Die C-förmig ab­ gekantete Seitenblende 11 ist stirnseitig mit einer Verbindungsplatte 13 ab­ geschlossen, die mit einem entsprechend ausgebildeten Anschlußteil der Innen­ wand 25 verbunden ist. Die Außenwand 22 des Eckstückes 20 läuft in eine Verbindungslasche 24 aus, die auf der Innenseite des Basisschenkels der Sei­ tenblende 12 befestigt, insbesondere verschraubt ist. Mit der Verbindungsplatte 13 kann auch eine Erdungslasche 14 oder dgl. am Sockel und damit Eckstück 20 angeschraubt werden.
Wie die Absätze 28 und 29 an den Innenwänden 25 und 26 des Eckstückes 20 erkennen lassen, können dadurch Widerlager für in das Eckstück 20 eingeführte Befestigungsplatten 30 geschaffen werden, die die Ausnehmungen 23 und 27 in Richtung zu den horizontalen Seiten des Eckstückes 20 begrenzen.
Die Befestigungsplatten 30 sind so gestaltet, daß sie zwischen den Absätzen 28 und 29 die Vertiefungen der Begrenzungen der Ausnehmungen 23 und 27 aus­ füllen, wobei mit den dreieckförmigen Aussparungen an der Befestigungsplatte 30 eine eindeutige Positionierung der Befestigungsplatte 30 erreicht wird.
Es ist leicht einzusehen, daß bei dieser Ausgestaltung des Eckstückes 20 eine oder zwei Befestigungsplatten 30 in das Eckstück 20 eingebracht und darin in definierte Verbindungsstellungen gebracht werden können. Dabei kann eine Befestigungsplatte 30 zum Verbinden des Sockels 10 mit der Standfläche oder zum Verbinden des Sockels 10 mit einem darauf zu befestigenden Schalt­ schrank verwendet werden. Es ist auch nur eine Befestigungsplatte 30 in das Eckstück 20 einbringbar, die wahlweise für die eine oder andere Verbindung des Sockels 10 mit der Standfläche oder dem Schaltschrank verwendbar ist.
Die Befestigungsplatte 30 ist mit Verbindungsaufnahmen 31 und 32 versehen, die insbesondere bei der Verbindung mit dem Schaltschrank auf die dem Sockel 10 im Eckbereich des Rahmengestelles zugekehrte Anordnung und Form von Befestigungsaufnahmen abgestimmt sind.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 sind die Eckstücke 20 als quader­ förmige Hohlkörper ausgebildet, bei dem von den Außenwänden 21 und 22 nur die Außenwand 21 mit einer fensterartigen Ausnehmung 23 versehen ist. Bei den Innenwänden 25 und 26 trägt nur die Innenwand 26 eine Ausnehmung 41. Die horizontalen Seiten des Eckstückes 20 sind mit Bodenwand 42 und Deckwand 44 versehen, welche mit aufeinander ausgerichteten Durchbrüchen 43 und 45 die Verbindungsbereiche zur Standfläche und zum Schaltschrank hin umschließen. Die Befestigungsplatten 30 stützen sich auf den Innenseiten der Bodenwand 42 bzw. der Deckwand 44 ab und sind mit Halteansätzen 35 in Halteaufnahmen 46 bzw. 47 der Innenwand 25 positionierbar und gehalten.
Die gezeigte Befestigungsplatte 30 hat Verbindungsaufnahmen 31 bis 34, die auf die Raster der Befestigungsaufnahmen von zwei unterschiedlichen Rahmen­ gestellen abgestimmt sind. Dabei kann auch die Befestigungsplatte 30 in zwei um 180° gewendeten Stellungen eingesetzt werden. Der Anschluß der Seiten­ blenden 11 und 12 an diesem Eckstück 20 erfolgt in derselben Weise wie beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1. Dieses Eckstück 20 nach Fig. 2 ist als ein­ stückiges Stanz-Biegeteil herstellbar und mit der Standfläche 50 fest verbindbar, was auch nachträglich bei aufgestelltem und mit dem Sockel 10 verbundenen Schaltschrank möglich ist, da über die Ausnehmung 23 Zugang zum Innenraum des Eckstückes 20 besteht.
Die Ausnehmungen 23 und 27 bzw. 41 der Eckstücke 20 nach Fig. 1 und 2 sind als Kabeleinführöffnungen ausgebildet, so daß Kabel in den Innenraum des Sockels 10 geführt und aus diesem herausgeführt werden können. Dabei lassen sich elastische Kabeleinführungselemente in die Ausnehmungen 23 der Außen­ wände 21 und 22 einrasten, mit denen nicht nur die Kabel abgedichtet sondern auch die Ausnehmungen 23 dicht verschlossen werden können. Nicht mit Kabeleinführungselementen belegte Ausnehmungen 23 werden mittels einrast­ barer Abdeckelemente verschlossen, die auch eine Abdichtung und einen mit den Seitenblenden-Außenseiten bündigen Abschluß des Sockels 10 übernehmen können.
Wie Fig. 3 zeigt, gibt es für die Ausgestaltung der Eckstücke 20 im Rahmen der vorliegenden Erfindung zahlreiche Varianten. Wesentlich ist nur, daß diese mindestens eine Ausnehmung zur Einführung von Befestigungsplatten 30 in den Innenraum der Eckstücke 20 aufweisen und die Befestigungsplatten 30 zu den horizontalen Seiten des Sockels 10 hin Widerlager vorfinden, um mit der Standfläche bzw. dem auf dem Sockel zu befestigenden Schaltschrank ver­ binden, d. h. verschraubt, werden zu können.
Bei dem Eckstück 20 nach Fig. 3 weisen beide, senkrecht zueinander stehenden Außenwände 21 und 22 je eine fensterartige Ausnehmung 23 auf. Die Außen­ wände 21 und 22 sind über eine einzige Innenwand 25 miteinander verbunden, die im Anschluß an die Außenwände 21 und 22 jeweils eine Verbindungsplatte 48 für den Anschluß der Seitenblenden 11 und 12 aufweisen. Die Seiten­ blenden und 11 und 12 sind dabei stirnseitig mit entsprechenden Verbindungs­ platten 13 abgeschlossen.
Die Befestigungsplatte 30 mit den Verbindungsaufnahmen 31 für die Ver­ bindung mit einem Schaltschrank kann auch über die Ausnehmung 27 der Innenwand 25 in das Eckstück eingeführt werden. Die rahmenartigen Teile der Wände 21, 22 und 25 bilden im Bereich der Ausnehmungen 23 und 27 die Widerlager für die Befestigungsplatte 30, welche auf der dem Widerlager zu­ gekehrten Seite mit Positionieransätzen 38 versehen ist, die die Befestigungs­ platte 30 unverschiebbar und eindeutig positioniert in dem Eckstück 20 fest­ legen.

Claims (13)

1. Sockel für einen Schaltschrank mit Rahmengestell, der aus vier Seiten­ blenden und vier Eckstücken zusammengesetzt ist, wobei die Eckstücke zwei senkrecht zueinander stehende Außenwände aufweisen, die an den einander abgekehrten Enden in Verbindungsteile übergehen, welche mit den Stirnseiten der anschließenden Seitenblenden verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände (21, 22, 25, 26) der Eckstücke (20) mit mindestens einer Ausnehmung (23, 27, 41) versehen sind, durch die Befestigungsplatten (30) in die als Hohlkörper ausgebildeten Eckstücke (20) einführbar sind, daß die Befestigungsplatten (30) in den Ausnehmungen (23, 27, 41) ein­ geführt in Richtung zu den horizontalen Seiten der Eckstücke (20) ab­ stützbar sind, wobei eine erste Befestigungsplatte (30) mit dem auf dem Sockel zu befestigenden Schaltschrank und/oder eine zweite Befesti­ gungsplatte (30) mit der Standfläche (50) verbindbar ist (sind) und wobei die Boden- und die Deckwand der Eckstücke (20) offen oder im Anlage­ bereich der Befestigungsplatten (33) mit Durchbrüchen (43, 45) versehen sind.
2. Sockel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (23, 27, 41) fensterartig ausgebildet und zu bei­ den horizontalen Seiten des Eckstückes (30) hin rahmenartig abge­ schlossen sind, wobei diese rahmenartige Teile der Wände als Widerlager für die Befestigungsplatten (30) verwendbar sind.
3. Sockel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsplatten (30) mit Halteansätzen (35) in zusätzlichen Halteaufnahmen (46, 47) der Wände (z. B. 25) gehalten sind.
4. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsplatten (30) mit einem Raster von Verbindungs­ aufnahmen (31 bis 34) versehen sind, die auf die Anordnung und die Form von Befestigungsaufnahmen abgestimmt sind, die in der Unterseite der dem Sockel zugekehrten Eckbereiche des Rahmengestelles des zu befestigenden Schaltschrankes angeordnet sind.
5. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsplatten (30) mit einem Raster von Verbindungs­ aufnahmen (31 bis 34) versehen sind, die auf die Anordnung und die Form von Befestigungsaufnahmen abgestimmt sind, die in den Unter­ seiten der dem Sockel zugekehrten Eckbereiche von verschiedenen Rah­ mengestellen von zu befestigenden Schaltschränken angeordnet sind.
6. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Ausnehmung (23) einer Außenwand (21 bis 22) und die Ausnehmung (27) einer dem Innenraum des Sockels zugekehrten Innenwand (25, 26) der Eckstücke (20) als Kabeleinführöffnung aus­ gebildet sind.
7. Sockel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in die Ausnehmung (23) der Außenwand (21) ein Kabelein­ führelement einsetzbar, vorzugsweise einrastbar ist, in dem die Kabel ab­ gedichtet sind und mit dem die Ausnehmung (23) dicht verschließbar ist.
8. Sockel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß nicht mit Kabeleinführelementen belegte Ausnehmungen (23) der Außenwände (21, 22) mittels eines einrastbaren Abdeckelementes ver­ schließbar sind.
9. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an den Eckstücken (20) und/oder den Befestigungsplatten (30) zu­ mindest den horizontalen Oberseiten zugekehrte Positionierelemente (39) angeformt sind, die in Wirkverbindung mit dem zu befestigenden Schalt­ schrank mit Rahmengestell die Verbindungsstellung festlegen.
10. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckstücke (20) als vertikale Hohlprofilabschnitte mit Ausneh­ mungen (23, 27, 41) in den Wänden (21, 22, 25, 26) ausgebildet sind.
11. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckstücke (20) als quaderförmige Hohlkörper ausgebildet sind, bei dem mindestens eine Außenwand (22) und eine Innenwand (26) mit einer Ausnehmung (23, 41) und die Bodenwand (42) und die Deckwand (44) mit einem Durchbruch (43, 45) versehen sind.
12. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckstücke (20) zur horizontalen Mittelebene und/oder zur verti­ kalen Diagonalebene symmetrisch ausgebildet sind.
13. Sockel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckstücke (20) einheitliche oder unterschiedliche Verbindungs­ teile (24, 48) für die Seitenblenden (11, 12) aufweisen.
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