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DE19857989A1 - Tragegriff-Vorrichtung - Google Patents

Tragegriff-Vorrichtung

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DE19857989A1
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Germany
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bags
hollow body
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DE19857989A
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Gisela Haid
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Abstract

Eine Vorrichtung zum erleichterten Tragen von Tüten, Taschen, Eimern oder dergleichen wird geschaffen durch einen als Trageeinrichtung ausgebildeten, nach mindestens einer Seite offenen Hohlkörper zur Aufnahme von Teilen der Griffelemente der Tüten, Taschen oder Eimer.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum erleichterten Tragen von Tüten, Taschen, Eimern oder dergleichen von Hand.
Beim Tragen insbesondere schwerer Tüten, Taschen oder Eimern von Hand macht sich für die tragende Person früher oder später der Umstand bemerkbar, daß die Griffelemente der Tüten oder Taschen bzw. der Henkel eines Eimers sich tief in die Finger der tragenden Hand eingraben und dort die Blutzirkulation unterbrechen. Dieser Umstand wird im allgemeinen als sehr störend empfunden.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der das Tragen von Tüten, Taschen oder Eimern in der Weise erleichtert ist, daß sich ihre Griffelemente nicht in die Finger einer tragenden Hand eingraben können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch einen als Trageeinrichtung ausgebildeten, nach mindestens einer Seite offenen Hohlkörper zur Aufnahme von Teilen der Griffelemente der Tüten, Taschen oder Eimer.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch das Merkmal, das eine als nach mindestens einer Seite offener Hohlkörper ausgebildete Trageeinrichtung zur Aufnahme von Teilen der Griffelemente der Tüten, Taschen oder Eimer vorgesehen ist, erreicht, daß die betreffenden Teile der Griffelemente dieser Gegenstände nicht mit der Hand selbst einer diese Gegenstände tragenden Person in Berührung kommen, sondern in der Höhlung des nach einer Seite offenen Hohlkörpers gelagert sind, wobei der als Trageeinrichtung ausgebildete Hohlkörper zur Handseite hin mit einem vorgegebenen Krümmungsradius ausbildbar ist derart, daß er angenehm von Hand zu tragen ist.
Der Hohlkörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist vorzugsweise eine Basisplatte und zwei Seitenwände auf, wobei die Höhe der Seitenwände größer als die Breite der Basisplatte bemessen ist. Dadurch wird erreicht, daß der Hohlkörper als solcher stabil in einer Hand haltbar ist, ohne daß die Gefahr besteht, daß er sich in der Hand um seine Längsachse verdreht, so daß sichergestellt ist, daß die in der Höhlung des Hohlkörpers liegende Oberfläche der Basisplatte stets als Auflagefläche der betreffenden Griffelemente wirksam ist.
Gemäß einer wichtigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weisen die Seitenwände jeweils Innenränder auf. Dadurch ist sichergestellt, daß die betreffenden Griffelemente von Tüten, Taschen oder Eimern nicht versehentlich, beispielsweise beim Abstellen der betreffenden Tüte, Tasche oder des betreffenden Eimers aus dem Inneren der Höhlung des Hohlkörpers befreit werden.
Die Basisplatte des Hohlkörpers der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorzugsweise an ihrer in Richtung auf die Innenränder der Seitenwände weisenden Oberfläche konvex gebogen ausgebildet. Dadurch wird erreicht, daß das Gewicht einer getragenen Tüte oder Tasche oder eines Eimers auf der gesamten Innenoberfläche der Basisplatte verteilt ist und insbesondere nicht an den betreffenden Kanten der Stirnflächen des Hohlkörpers konzentriert ist, wodurch diese Kanten überstark beansprucht und insofern einem vorzeitigen Verschleiß ausgesetzt wären.
Die Basisplatte des Hohlkörpers der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist an ihrer den Innenrändern der Seitenwände abgewandten Oberfläche vorzugsweise konvex gebogen ausgebildet. Durch diese gebogene Form der Außenoberfläche der Basisplatte wird erreicht, daß der Hohlkörper bzw. die Trageeinrichtung als solche besonders angenehm von Hand tragbar ist.
Die inneren seitlichen Kanten der Stirnflächen des Hohlkörpers der Basisplatte der erfindungsgemäßen Trageeinrichtung sind gemäß bevorzugter Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung abgerundet ausgebildet. Dadurch wird erreicht, daß sich die Kanten nicht in die Griffelemente der getragenen Tüten oder Taschen einschneiden können, so daß diese Griffelemente beim Tragen der betreffenden Tüten oder Taschen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden und reißen können.
Gemäß einer weiteren wichtigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weisen die Innenränder mindestens ein sich gegenüberstehendes Vorsprungspaar auf. Das Vorsprungspaar ist dabei so ausgebildet, daß die betreffenden Griffelemente nur unter Aufbringen eines leichten Druckes in die Höhlung des Hohlkörpers einbringbar sind, wodurch eine ungewünschte versehentliche Befreiung der betreffenden Griffelemente aus der Höhlung des Hohlkörpers verhindert ist. Die Innenränder weisen dabei vorzugsweise zwei sich gegenüberstehende Vorsprungspaare auf, die jeweils im Bereich der seitlichen Stirnflächen des Hohlkörpers vorgesehen sind. Dadurch ist die Tragesicherheit weiter erhöht.
Die Basisplatte, die Seitenwände sowie die Vorsprungspaare der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind vorzugsweise einstückig ausgebildet. Dadurch ist eine besonders robuste Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung gewährleistet. Der Hohlkörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dabei vorzugsweise aus Holz hergestellt. Alternativ ist der Hohlkörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus einem Plastikmaterial oder einem Metall hergestellt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird im folgenden anhand bevorzugter Ausführungsformen erläutert, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt sind. Darin zeigen:
Fig. 1 eine erste bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ansicht von schräg oben;
Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte bevorzugte Ausführungs­ form der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Seitenansicht;
Fig. 3 die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ansicht von vorne auf eine Stirnseite;
Fig. 4 eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ansicht von schräg oben;
Fig. 5 eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Seitenansicht;
Fig. 6 die in der Fig. 5 dargestellte andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Frontalansicht;
Fig. 7 die in den Fig. 5 und 6 dargestellte andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Querschnittsansicht entlang der Linie A-A der Fig. 6.
Bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum erleichterten Tragen von Tüten, Taschen oder Eimern weist ein nach seiner Oberseite teilweise offener, als Trageeinrichtung ausgebildeter Hohlkörper 10 eine Basisplatte 11 sowie Seitenwände 12 und 13 auf. Wie insbesondere aus der Fig. 3 ersichtlich, weisen die Seitenwände 12, 13 in ihrem oberen Bereich Innenränder 14, 15 auf, die bewirken, daß die durch die Seitenwände 12, 13 gebildete Höhlung 16, die zur Aufnahme von Teilen von Griffelementen von Tüten, Taschen oder Eimern vorgesehen ist, nach oben so weit geschlossen ist, daß die jeweiligen, nicht dargestellten Griffelemente nach einem Einführen von Hand in die Höhlung 16 in derselben so weit gefangen sind, daß sie auch bei einem spontanen Abstellen der jeweiligen Tüte oder Tasche auf den Boden in der Höhlung 16 verbleiben.
Wie insbesondere aus der Fig. 2 ersichtlich, ist die Basisplatte 11 sowohl an ihrer Oberseite, d. h. an ihrer den Innenrändern 14, 15 der Seitenwände 12, 13 zugewandten Oberfläche als auch an ihrer Unterseite, d. h. an ihrer den Innenrändern 14, 15 der Seitenwände 12, 13 abgewandten Oberfläche konvex gebogen ausgebildet. Die gebogene Ausbildung der Oberseite dient dabei dem Zweck, das Gewicht und damit die mechanische Belastung der betreffenden Teile der Griffelemente der getragenen Tüten oder Taschen gleichmäßig entlang der Oberfläche zu verteilen. Die konvex gebogene Ausbildung der Unterseite der Basisplatte 11 bewirkt andererseits, daß die Trageeinrichtung 10 insgesamt bequem, sicher und fest von Hand tragbar ist.
Bei der in Fig. 4 dargestellten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum erleichterten Tragen von Tüten, Taschen oder Eimern bezeichnen gleiche Bezugszahlen gleiche Bauelemente wie bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform. Die in Fig. 4 dargestellte Ausführungsform 10' der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist im Bereich ihrer Innenränder 14, 15 zusätzlich Vorsprungspaare 18, 19; 18', 19' auf, die jeweils im Bereich der seitlichen Stirnflächen des Hohlkörpers vorgesehen sind. Die Vorsprungspaare 18, 19; 18', 19' bewirken zusätzlich zu den Innenrändern 14, 15 einen sicheren Einschluß der entsprechenden Teile der Griffelemente getragener Tüten, Taschen oder Eimer derart, daß die entsprechenden Teile der Griffelemente mit Sicherheit nur von Hand aus der Höhlung 16 der Trageeinrichtung 10 entfernbar sind. Die Vorsprungspaare 18, 19; 18', 19' sind durch eine entsprechende Vorspannung der Seitenwände 12, 13 elastisch gegeneinander gelagert, wobei nur ein sehr enger offener Spalt zwischen den Vorsprüngen 18, 19 bzw. 18', 19' eines Vorsprungspaares vorgesehen ist.
Die den Stirnflächen des Hohlkörpers 10' der Basisplatte 11 nahen inneren Seitenkanten 17, 17', von denen die Kante 17' in der Fig. 4 durch die Seitenwand 13 verdeckt ist, sind bei dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung abgerundet ausgebildet, um eine mechanische Beschädigung der dort aufliegenden Bereiche von Griffelementen von Tüten oder Taschen zu vermeiden.
In der in den Fig. 5 bis 7 dargestellten anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10' zum erleichterten Tragen von Tüten, Taschen oder Eimer bezeichnen gleiche Bezugszahlen gleiche Bauelement wie bei der in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform. Im Gegensatz zu den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsformen ist die in den Fig. 5 bis 7 dargestellte Trageeinrichtung 10' als nach mindestens einer Seite reversibel verschließbarer Hohlkörper ausgebildet, der eine Basisplatte 11 aufweist, an der zwei Seitenwände 12, 13 angeordnet sind, wobei im basisplattenfernen Bereich der Seitenwände eine Verschließeinrichtung 20 vorgesehen ist, mit der die Höhlung 16 mindestens teilweise reversibel verschließbar ist. Wie insbesondere aus der Fig. 7 ersichtlich, ist die Verschließeinrichtung 20 über ein Teilstück 21 aus flexiblem Plastikmaterial einstückig mit der Begrenzungswand 12 verbunden und enthält eine Einrichtung 22, die in eine Nut 23 in der anderen Begrenzungswand 30 einrastbar ist. Die Verschließeinrichtung 20 hat bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10' die Wirkung, dass die Griffelemente von Tüten, Taschen oder Eimern, die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10' getragen werden, bei einem Absetzen der respektiven Tüten, Taschen oder Eimer auf den Fußboden sich nicht durch die Einwirkung zufällig wirkender Kräfte aus der Höhlung 16 befreien können.
Wie insbesondere in den Fig. 6 und 7 erkennbar, weist die andere Seitenwand 13 eine Aussparung 30 auf, die so dimensioniert ist, dass ein Einkaufschip von der Größe einer 1-DM-Münze formschlüssig darin einbringbar ist, wobei der Einkaufschip bei verschlossener Verschließeinrichtung 20 in der Aussparung 30 arretiert ist. Die Aussparung 30 weist eine Rückwand 31 auf, durch die verhindert ist, dass ein in der Aussparung 30 befindlicher Chip in die Höhlung 16 der Trageeinrichtung 10' drückbar ist. Die mit einer Aussparung 30 für einen Einkaufschip versehene Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist den Vorteil auf, dass sie für eine einkaufende Person zum einen eine Trageeinrichtung für ein erleichtertes Tragen von Tüten, Taschen und dergleichen darstellt und auf der anderen Seite eine Einrichtung bildet, in der ein Einkaufschip unverlierbar unterbringbar ist und sicherstellt, dass eine einkaufen gehende Person, die die erfindungsgemäße Vorrichtung bei sich trägt, immer auch einen Einkaufschip zum Einlösen eines Verkaufswagens für sich zur Verfügung hat.
Die oben erläuterten Ausführungsbeispiele der Erfindung dienen lediglich dem Zweck eines besseren Verständnisses der durch die Ansprüche vorgegebenen erfindungsgemäßen Lehre, die als solche durch das Ausführungsbeispiel nicht eingeschränkt ist.

Claims (17)

1. Vorrichtung zum erleichterten Tragen von Tüten, Taschen, Eimern oder dergleichen von Hand, gekennzeichnet durch einen als Trageeinrichtung ausgebildeten, nach mindestens einer Seite offenen Hohlkörper zur Aufnahme von Teilen der Griffelemente der Tüten, Taschen oder Eimer.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper eine Basisplatte und zwei Seitenwände aufweist, wobei die Höhe der Seitenwände größer als die Breite der Basisplatte bemessen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände jeweils Innenränder aufweisen.
4. Vorrichtung zum erleichterten Tragen von Tüten, Taschen, Eimern oder dergleichen von Hand, gekennzeichnet durch einen als Trageeinrichtung ausgebildeten, nach mindestens einer Seite reversibel verschließbaren Hohlkörper zur Aufnahme von Teilen der Griffelemente der Tüten, Taschen oder Eimer, der eine Basisplatte aufweist, an der zwei Seitenwände angeordnet sind, wobei im basisplattenfernen Bereich der Seitenwände eine Verschließeinrichtung vorgesehen ist, mit der die Höhlung des Hohlkörpers mindestens teilweise reversibel verschließbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschließeinrichtung über ein Teilstück aus flexiblem Plastikmaterial einstückig mit einer Begrenzungswand verbunden ist, und eine Einrichtung enthält, die mit der anderen Begrenzungswand einrastbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschließeinrichtung über ein Scharnier mit einer Begrenzungswand verbunden ist, und eine Einrichtung enthält, die mit der anderen Begrenzungswand einrastbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschließeinrichtung als Vorsprung ausgebildet ist, der in eine Nut in der anderen Begrenzungswand eingreift.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die andere Begrenzungswand in Richtung auf den Vorsprung der Verschließeinrichtung zu elastisch vorgespannt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die andere Begrenzungswand eine Aussparung enthält, die so dimensioniert ist, daß ein Einkaufschip der Größe einer 1-DM-Münze formschlüssig darin einbringbar ist, wobei der Einkaufschip bei verschlossener Verschließeinrichtung in der Aussparung arretiert ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte an ihrer in Richtung auf die Innenränder der Seitenwände weisenden Oberfläche konvex gebogen ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte an ihrer den Innenrändern der Seitenwände abgewandten Oberfläche konvex gebogen ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren seitlichen Kanten der Stirnflächen des Hohlkörpers der Basisplatte abgerundet sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenränder mindestens ein sich gegenüberstehendes Vorsprungspaar aufweisen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenränder zwei sich gegenüberstehende Vorsprungspaare aufweisen, die jeweils im Bereich der seitlichen Stirnflächen des Hohlkörpers vorgesehen sind.
15. Vorrichtung nach einem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte, die Seitenwände sowie die Vorsprungspaare einstückig ausgebildet sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper aus Holz hergestellt ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper aus einem Plastikmaterial oder Metall hergestellt ist.
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