DE19857989A1 - Tragegriff-Vorrichtung - Google Patents
Tragegriff-VorrichtungInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung zum erleichterten Tragen von Tüten, Taschen, Eimern oder dergleichen wird geschaffen durch einen als Trageeinrichtung ausgebildeten, nach mindestens einer Seite offenen Hohlkörper zur Aufnahme von Teilen der Griffelemente der Tüten, Taschen oder Eimer.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum erleichterten
Tragen von Tüten, Taschen, Eimern oder dergleichen von
Hand.
Beim Tragen insbesondere schwerer Tüten, Taschen oder
Eimern von Hand macht sich für die tragende Person früher
oder später der Umstand bemerkbar, daß die Griffelemente
der Tüten oder Taschen bzw. der Henkel eines Eimers sich
tief in die Finger der tragenden Hand eingraben und dort
die Blutzirkulation unterbrechen. Dieser Umstand wird im
allgemeinen als sehr störend empfunden.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung zu
schaffen, mit der das Tragen von Tüten, Taschen oder Eimern
in der Weise erleichtert ist, daß sich ihre Griffelemente
nicht in die Finger einer tragenden Hand eingraben können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch einen als
Trageeinrichtung ausgebildeten, nach mindestens einer Seite
offenen Hohlkörper zur Aufnahme von Teilen der
Griffelemente der Tüten, Taschen oder Eimer.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch das
Merkmal, das eine als nach mindestens einer Seite offener
Hohlkörper ausgebildete Trageeinrichtung zur Aufnahme von
Teilen der Griffelemente der Tüten, Taschen oder Eimer
vorgesehen ist, erreicht, daß die betreffenden Teile der
Griffelemente dieser Gegenstände nicht mit der Hand selbst
einer diese Gegenstände tragenden Person in Berührung
kommen, sondern in der Höhlung des nach einer Seite offenen
Hohlkörpers gelagert sind, wobei der als Trageeinrichtung
ausgebildete Hohlkörper zur Handseite hin mit einem
vorgegebenen Krümmungsradius ausbildbar ist derart, daß er
angenehm von Hand zu tragen ist.
Der Hohlkörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist
vorzugsweise eine Basisplatte und zwei Seitenwände auf,
wobei die Höhe der Seitenwände größer als die Breite der
Basisplatte bemessen ist. Dadurch wird erreicht, daß der
Hohlkörper als solcher stabil in einer Hand haltbar ist,
ohne daß die Gefahr besteht, daß er sich in der Hand um
seine Längsachse verdreht, so daß sichergestellt ist, daß
die in der Höhlung des Hohlkörpers liegende Oberfläche der
Basisplatte stets als Auflagefläche der betreffenden
Griffelemente wirksam ist.
Gemäß einer wichtigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung weisen die Seitenwände jeweils Innenränder auf.
Dadurch ist sichergestellt, daß die betreffenden
Griffelemente von Tüten, Taschen oder Eimern nicht
versehentlich, beispielsweise beim Abstellen der
betreffenden Tüte, Tasche oder des betreffenden Eimers aus
dem Inneren der Höhlung des Hohlkörpers befreit werden.
Die Basisplatte des Hohlkörpers der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist vorzugsweise an ihrer in Richtung auf die
Innenränder der Seitenwände weisenden Oberfläche konvex
gebogen ausgebildet. Dadurch wird erreicht, daß das Gewicht
einer getragenen Tüte oder Tasche oder eines Eimers auf der
gesamten Innenoberfläche der Basisplatte verteilt ist und
insbesondere nicht an den betreffenden Kanten der
Stirnflächen des Hohlkörpers konzentriert ist, wodurch
diese Kanten überstark beansprucht und insofern einem
vorzeitigen Verschleiß ausgesetzt wären.
Die Basisplatte des Hohlkörpers der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist an ihrer den Innenrändern der Seitenwände
abgewandten Oberfläche vorzugsweise konvex gebogen
ausgebildet. Durch diese gebogene Form der Außenoberfläche
der Basisplatte wird erreicht, daß der Hohlkörper bzw. die
Trageeinrichtung als solche besonders angenehm von Hand
tragbar ist.
Die inneren seitlichen Kanten der Stirnflächen des
Hohlkörpers der Basisplatte der erfindungsgemäßen
Trageeinrichtung sind gemäß bevorzugter Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung abgerundet ausgebildet.
Dadurch wird erreicht, daß sich die Kanten nicht in die
Griffelemente der getragenen Tüten oder Taschen
einschneiden können, so daß diese Griffelemente beim Tragen
der betreffenden Tüten oder Taschen nicht in
Mitleidenschaft gezogen werden und reißen können.
Gemäß einer weiteren wichtigen Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung weisen die Innenränder
mindestens ein sich gegenüberstehendes Vorsprungspaar auf.
Das Vorsprungspaar ist dabei so ausgebildet, daß die
betreffenden Griffelemente nur unter Aufbringen eines
leichten Druckes in die Höhlung des Hohlkörpers einbringbar
sind, wodurch eine ungewünschte versehentliche Befreiung
der betreffenden Griffelemente aus der Höhlung des
Hohlkörpers verhindert ist. Die Innenränder weisen dabei
vorzugsweise zwei sich gegenüberstehende Vorsprungspaare
auf, die jeweils im Bereich der seitlichen Stirnflächen des
Hohlkörpers vorgesehen sind. Dadurch ist die
Tragesicherheit weiter erhöht.
Die Basisplatte, die Seitenwände sowie die Vorsprungspaare
der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind vorzugsweise
einstückig ausgebildet. Dadurch ist eine besonders robuste
Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung gewährleistet.
Der Hohlkörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dabei
vorzugsweise aus Holz hergestellt. Alternativ ist der
Hohlkörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus einem
Plastikmaterial oder einem Metall hergestellt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird im folgenden anhand
bevorzugter Ausführungsformen erläutert, die in den Figuren
der Zeichnung dargestellt sind. Darin zeigen:
Fig. 1 eine erste bevorzugte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ansicht von
schräg oben;
Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte bevorzugte Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer
Seitenansicht;
Fig. 3 die in den Fig. 1 und 2 dargestellte
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Ansicht von vorne auf eine Stirnseite;
Fig. 4 eine weitere bevorzugte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ansicht von
schräg oben;
Fig. 5 eine weitere bevorzugte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer
Seitenansicht;
Fig. 6 die in der Fig. 5 dargestellte andere
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Frontalansicht;
Fig. 7 die in den Fig. 5 und 6 dargestellte andere
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Querschnittsansicht entlang der Linie A-A
der Fig. 6.
Bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
erleichterten Tragen von Tüten, Taschen oder Eimern weist
ein nach seiner Oberseite teilweise offener, als
Trageeinrichtung ausgebildeter Hohlkörper 10 eine
Basisplatte 11 sowie Seitenwände 12 und 13 auf. Wie
insbesondere aus der Fig. 3 ersichtlich, weisen die
Seitenwände 12, 13 in ihrem oberen Bereich Innenränder 14,
15 auf, die bewirken, daß die durch die Seitenwände 12, 13
gebildete Höhlung 16, die zur Aufnahme von Teilen von
Griffelementen von Tüten, Taschen oder Eimern vorgesehen
ist, nach oben so weit geschlossen ist, daß die jeweiligen,
nicht dargestellten Griffelemente nach einem Einführen von
Hand in die Höhlung 16 in derselben so weit gefangen sind,
daß sie auch bei einem spontanen Abstellen der jeweiligen
Tüte oder Tasche auf den Boden in der Höhlung 16
verbleiben.
Wie insbesondere aus der Fig. 2 ersichtlich, ist die
Basisplatte 11 sowohl an ihrer Oberseite, d. h. an ihrer den
Innenrändern 14, 15 der Seitenwände 12, 13 zugewandten
Oberfläche als auch an ihrer Unterseite, d. h. an ihrer den
Innenrändern 14, 15 der Seitenwände 12, 13 abgewandten
Oberfläche konvex gebogen ausgebildet. Die gebogene
Ausbildung der Oberseite dient dabei dem Zweck, das Gewicht
und damit die mechanische Belastung der betreffenden Teile
der Griffelemente der getragenen Tüten oder Taschen
gleichmäßig entlang der Oberfläche zu verteilen. Die konvex
gebogene Ausbildung der Unterseite der Basisplatte 11
bewirkt andererseits, daß die Trageeinrichtung 10 insgesamt
bequem, sicher und fest von Hand tragbar ist.
Bei der in Fig. 4 dargestellten bevorzugten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
erleichterten Tragen von Tüten, Taschen oder Eimern
bezeichnen gleiche Bezugszahlen gleiche Bauelemente wie bei
der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform.
Die in Fig. 4 dargestellte Ausführungsform 10' der
erfindungsgemäßen Vorrichtung weist im Bereich ihrer
Innenränder 14, 15 zusätzlich Vorsprungspaare 18, 19; 18',
19' auf, die jeweils im Bereich der seitlichen Stirnflächen
des Hohlkörpers vorgesehen sind. Die Vorsprungspaare 18,
19; 18', 19' bewirken zusätzlich zu den Innenrändern 14, 15
einen sicheren Einschluß der entsprechenden Teile der
Griffelemente getragener Tüten, Taschen oder Eimer derart,
daß die entsprechenden Teile der Griffelemente mit
Sicherheit nur von Hand aus der Höhlung 16 der
Trageeinrichtung 10 entfernbar sind. Die Vorsprungspaare
18, 19; 18', 19' sind durch eine entsprechende Vorspannung
der Seitenwände 12, 13 elastisch gegeneinander gelagert,
wobei nur ein sehr enger offener Spalt zwischen den
Vorsprüngen 18, 19 bzw. 18', 19' eines Vorsprungspaares
vorgesehen ist.
Die den Stirnflächen des Hohlkörpers 10' der Basisplatte 11
nahen inneren Seitenkanten 17, 17', von denen die Kante 17'
in der Fig. 4 durch die Seitenwand 13 verdeckt ist, sind
bei dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung abgerundet ausgebildet, um eine mechanische
Beschädigung der dort aufliegenden Bereiche von
Griffelementen von Tüten oder Taschen zu vermeiden.
In der in den Fig. 5 bis 7 dargestellten anderen
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10' zum
erleichterten Tragen von Tüten, Taschen oder Eimer
bezeichnen gleiche Bezugszahlen gleiche Bauelement wie bei
der in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform.
Im Gegensatz zu den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten
Ausführungsformen ist die in den Fig. 5 bis 7
dargestellte Trageeinrichtung 10' als nach mindestens einer
Seite reversibel verschließbarer Hohlkörper ausgebildet,
der eine Basisplatte 11 aufweist, an der zwei Seitenwände
12, 13 angeordnet sind, wobei im basisplattenfernen Bereich
der Seitenwände eine Verschließeinrichtung 20 vorgesehen
ist, mit der die Höhlung 16 mindestens teilweise reversibel
verschließbar ist. Wie insbesondere aus der Fig. 7
ersichtlich, ist die Verschließeinrichtung 20 über ein
Teilstück 21 aus flexiblem Plastikmaterial einstückig mit
der Begrenzungswand 12 verbunden und enthält eine
Einrichtung 22, die in eine Nut 23 in der anderen
Begrenzungswand 30 einrastbar ist. Die
Verschließeinrichtung 20 hat bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 10' die Wirkung, dass die Griffelemente von
Tüten, Taschen oder Eimern, die mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 10' getragen werden, bei einem Absetzen der
respektiven Tüten, Taschen oder Eimer auf den Fußboden sich
nicht durch die Einwirkung zufällig wirkender Kräfte aus
der Höhlung 16 befreien können.
Wie insbesondere in den Fig. 6 und 7 erkennbar, weist
die andere Seitenwand 13 eine Aussparung 30 auf, die so
dimensioniert ist, dass ein Einkaufschip von der Größe
einer 1-DM-Münze formschlüssig darin einbringbar ist, wobei
der Einkaufschip bei verschlossener Verschließeinrichtung
20 in der Aussparung 30 arretiert ist. Die Aussparung 30
weist eine Rückwand 31 auf, durch die verhindert ist, dass
ein in der Aussparung 30 befindlicher Chip in die Höhlung
16 der Trageeinrichtung 10' drückbar ist. Die mit einer
Aussparung 30 für einen Einkaufschip versehene
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist den
Vorteil auf, dass sie für eine einkaufende Person zum einen
eine Trageeinrichtung für ein erleichtertes Tragen von
Tüten, Taschen und dergleichen darstellt und auf der
anderen Seite eine Einrichtung bildet, in der ein
Einkaufschip unverlierbar unterbringbar ist und
sicherstellt, dass eine einkaufen gehende Person, die die
erfindungsgemäße Vorrichtung bei sich trägt, immer auch
einen Einkaufschip zum Einlösen eines Verkaufswagens für
sich zur Verfügung hat.
Die oben erläuterten Ausführungsbeispiele der Erfindung
dienen lediglich dem Zweck eines besseren Verständnisses
der durch die Ansprüche vorgegebenen erfindungsgemäßen
Lehre, die als solche durch das Ausführungsbeispiel nicht
eingeschränkt ist.
Claims (17)
1. Vorrichtung zum erleichterten Tragen von Tüten, Taschen,
Eimern oder dergleichen von Hand, gekennzeichnet durch
einen als Trageeinrichtung ausgebildeten, nach mindestens
einer Seite offenen Hohlkörper zur Aufnahme von Teilen der
Griffelemente der Tüten, Taschen oder Eimer.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Hohlkörper eine Basisplatte und zwei Seitenwände
aufweist, wobei die Höhe der Seitenwände größer als die
Breite der Basisplatte bemessen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenwände jeweils Innenränder aufweisen.
4. Vorrichtung zum erleichterten Tragen von Tüten, Taschen,
Eimern oder dergleichen von Hand, gekennzeichnet durch
einen als Trageeinrichtung ausgebildeten, nach mindestens
einer Seite reversibel verschließbaren Hohlkörper zur
Aufnahme von Teilen der Griffelemente der Tüten, Taschen
oder Eimer, der eine Basisplatte aufweist, an der zwei
Seitenwände angeordnet sind, wobei im basisplattenfernen
Bereich der Seitenwände eine Verschließeinrichtung
vorgesehen ist, mit der die Höhlung des Hohlkörpers
mindestens teilweise reversibel verschließbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verschließeinrichtung über ein Teilstück aus flexiblem
Plastikmaterial einstückig mit einer Begrenzungswand
verbunden ist, und eine Einrichtung enthält, die mit der
anderen Begrenzungswand einrastbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verschließeinrichtung über ein Scharnier mit einer
Begrenzungswand verbunden ist, und eine Einrichtung
enthält, die mit der anderen Begrenzungswand einrastbar
ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verschließeinrichtung als Vorsprung
ausgebildet ist, der in eine Nut in der anderen
Begrenzungswand eingreift.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die andere Begrenzungswand in Richtung auf den Vorsprung
der Verschließeinrichtung zu elastisch vorgespannt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die andere Begrenzungswand eine
Aussparung enthält, die so dimensioniert ist, daß ein
Einkaufschip der Größe einer 1-DM-Münze formschlüssig darin
einbringbar ist, wobei der Einkaufschip bei verschlossener
Verschließeinrichtung in der Aussparung arretiert ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte an ihrer in
Richtung auf die Innenränder der Seitenwände weisenden
Oberfläche konvex gebogen ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte an ihrer den
Innenrändern der Seitenwände abgewandten Oberfläche konvex
gebogen ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die inneren seitlichen Kanten
der Stirnflächen des Hohlkörpers der Basisplatte abgerundet
sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Innenränder mindestens ein
sich gegenüberstehendes Vorsprungspaar aufweisen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenränder zwei sich gegenüberstehende
Vorsprungspaare aufweisen, die jeweils im Bereich der
seitlichen Stirnflächen des Hohlkörpers vorgesehen sind.
15. Vorrichtung nach einem vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte, die
Seitenwände sowie die Vorsprungspaare einstückig
ausgebildet sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hohlkörper aus Holz hergestellt
ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hohlkörper aus einem
Plastikmaterial oder Metall hergestellt ist.
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| DE19857989A DE19857989A1 (de) | 1998-09-25 | 1998-12-16 | Tragegriff-Vorrichtung |
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Publications (1)
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ID=7882212
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Family Applications After (1)
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