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DE19855191A1 - Abstapelvorrichtung und Verfahren zum Abstapeln von Blättern sowie Vorrichtung und Verfahren zum Zuführen von Blättern einer Druckvorrichtung - Google Patents

Abstapelvorrichtung und Verfahren zum Abstapeln von Blättern sowie Vorrichtung und Verfahren zum Zuführen von Blättern einer Druckvorrichtung

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DE19855191A1
DE19855191A1 DE19855191A DE19855191A DE19855191A1 DE 19855191 A1 DE19855191 A1 DE 19855191A1 DE 19855191 A DE19855191 A DE 19855191A DE 19855191 A DE19855191 A DE 19855191A DE 19855191 A1 DE19855191 A1 DE 19855191A1
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sheet
tray
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Andreas Wirtz
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Oce Printing Systems GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Abstapelvorrichtung und ein Verfahren zum Abstapeln von Blättern, sowie eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Zuführen von Blättern einer Druckvorrichtung. DOLLAR A Erfindungsgemäß werden die der Abstapelvorrichtung zugeführten Blätter von der Abstapelvorrichtung zu einem Stapel mit vorbestimmter Höhe aufgestapelt und mehrere dieser aufgestapelten Blattstapel werden auf einer Fördereinrichtung zwischengespeichert. Hierdurch wird auf einfache Weise eine beträchtliche Blattkapazität erzielt, wobei gleichzeitig die Stapelgröße der einzelnen Blattstapel relativ klein gehalten werden kann, weshalb sie einfach handhabbar sind. DOLLAR A Dieses Prinzip des Zwischenspeicherns von mehreren Blattstapeln auf einer Fördereinrichtung, wobei die Blattstapel eine vorbestimmte Größe bzw. ein vorbestimmtes Gewicht nicht überschreiten, kann auch zum Zuführen von Blättern an eine Druckvorrichtung angewandt werden. DOLLAR A Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt darin, daß sie bei bekannten Druckvorrichtungen einfach nachgerüstet werden kann.

Description

Die Erfindung betrifft eine Abstapelvorrichtung und ein Verfahren zum Abstapeln von Blättern. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Abstapelvorrichtung für eine Hochleistungsdruckvorrichtung. Ferner betrifft die Erfindung eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Zuführen von Blättern einer Druckvorrichtung.
Die Abstapelvorrichtungen bekannter Hochleistungsdruckvorrichtun­ gen weisen einen oder mehrere Ausgabeschächte auf, in welche die Blätter abgestapelt werden. Die Ausgabeschächte sind in der Regel mit einem Hubtisch versehen, auf dem ein Tablett zur Aufnahme der Blätter liegt. Zu Beginn eines Abstapelvorgangs, d. h., wenn sich noch keine Blätter im Ausgabeschacht befinden, ist der Hubtisch in seiner obersten Stellung angeordnet, so daß die am Ausgabe­ schacht eingehenden Blätter mit einer geringen Fallhöhe auf dem Tablett abgelegt werden. Auf dem Tablett bildet sich ein Blatt­ stapel, wobei der Hubtisch entsprechend der zunehmenden Höhe des Blattstapels abgesenkt wird, um die Fallhöhe der Blätter etwa konstant zu halten. Ist der Hubtisch in seine unterste Stellung abgesenkt, so ist die Kapazität des Ausgabeschachtes ausge­ schöpft. Das weitere Abstapeln von Blättern und der Betrieb des Druckers muß deshalb unterbrochen werden, bis der Ausgabeschacht entleert ist. Zum einfacheren Entleeren kann das Tablett auf einer Verschiebeeinrichtung angeordnet sein, so daß es zusammen mit dem Papierstapel aus dem Ausgabeschacht herausgezogen werden kann.
Solche Ausgabeschächte haben üblicherweise eine Aufnahmekapazität von bis zu ca. 1300 Blatt Papier, das ein Flächengewicht von 80 g/m2 aufweist. Bei einer Blattrate von ca. 80 Blatt/min ist ein solcher Ausgabeschacht etwa in einer halben Stunde gefüllt und muß entleert werden. Mittlerweile sind jedoch Hochleistungs­ drucker gebräuchlich, die Blätter mit einer Blattrate von 158 Blatt/min in die Ausgabeschächte fördern. Bei einer solchen Blattrate würde ein Ausgabeschacht mit einer maximalen Füllkapa­ zität von 1300 Blatt etwa in einer viertel Stunde gefüllt werden. Ein Operator, der mehrere derartige Hochleistungsdrucker bedienen würde, ist bei solch kurzen Entleerungsintervallen permanent mit dem Entleeren der Ausgabeschächte der einzelnen Drucker beschäf­ tigt. Zur Verlängerung der Entleerungsintervalle bei derart hohen Blattraten hat man deshalb die Kapazität der Ausgabeschächte vergrößert. Hierzu wurden bei bestehenden Druckvorrichtungen externe Großstapler angesetzt, die eine einzigen, hohen Schacht zur Aufnahme eines Stapels von bspw. 3.000 bis 4.000 Blättern aufweisen.
Die sich in derart großen Ausgabeschächten aufstapelnden Blatt­ stapel sind schwer handzuhaben, da sie in der Regel ein erhebli­ ches Gewicht besitzen. So wiegen z. B. bereits 1000 Blatt Papier vom Format A3 und mit einem Flächengewicht von 80 g/m2 10 kg.
Somit besteht bereits bei den vorhandenen Hochleistungsdruckvor­ richtungen ein erheblicher Bedarf nach einer Abstapelvorrichtung, die zum einen eine hohe Aufnahmekapazität aufweist und zum ande­ ren vom Operator leicht bedienbar und insbesondere einfach ent­ leerbar ist. Sie sollte vorzugsweise auch einfach bei bisher existierenden Hochleistungsdruckvorrichtungen nachrüstbar sein. Es ist davon auszugehen, daß künftige Hochleistungsdruckvorrich­ tungen mit noch größeren Blattraten arbeiten werden, so daß vorbezeichnendes Problem zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Aus der US 5,335,903 geht eine Blattzuführvorrichtung hervor, die einen Speicherschacht und einen Zuführschacht aufweist, die unmittelbar nebeneinander angeordnet sind. Aus dem Zuführschacht werden die Blätter vereinzelt und dem Drucker zugeführt. Ist der Zuführschacht vollständig entleert, so wird der im Speicher­ schacht angeordnete Blattstapel in den Zuführschacht überführt. Hierzu sind Förderriemen vorgesehen, mit welchen der Stapel vom Speicherschacht in den Zuführschacht verfahren wird. Mit dieser Blattzuführvorrichtung wird die zum Nachladen des Zuführschachtes notwendige Totzeit gering gehalten. Während des weiteren Betriebs kann der Speicherschacht allmählich wieder aufgefüllt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abstapelvorrich­ tung und ein Verfahren zum Abstapeln von Blättern zu schaffen, die eine hohe Aufnahmekapazität ermöglichen, leicht bedienbar sind und vorzugsweise an einer bestehenden Druckvorrichtung einfach nachgerüstet werden können. Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Zuführen von Blättern einer Druckvorrichtung zu schaffen, die vom Operator leicht bedient werden können und dennoch eine große Blattkapazität aufweisen.
Die Aufgabe wird durch eine Abstapelvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch ein Verfahren zum Abstapeln von Blät­ tern mit den Merkmalen des Anspruchs 13 bzw. durch eine Vorrich­ tung zum Zuführen von Blättern mit den Merkmalen des Anspruchs 17 und ein Verfahren zum Zuführen von Blättern mit den Merkmalen des Anspruchs 19 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die erfindungsgemäße Abstapelvorrichtung weist eine Förderein­ richtung auf, mit welcher ein sich auf einer Blattaufnahmefläche ansammelnder Blattstapel automatisch abtransportiert und zwi­ schengespeichert werden kann. Hierdurch werden die auf der Blatt­ aufnahmefläche aufgestapelten Blätter in mehrere, handliche Stapel aufgeteilt und auf der Fördereinrichtung zwischengespei­ chert. Ein Operator kann somit die relativ kleinen und damit leichten Stapel einfach entfernen. Durch das Zwischenspeichern der Blattstapel auf der Fördereinrichtung wird eine hohe Blattka­ pazität erzielt, die beliebig durch Verlängern der Fördereinrich­ tung ausbaubar ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Fördereinrichtung als separate Baueinheit ausgebildet, so daß sie einfach in ein Ausgabefach einer bestehenden Druckvorrichtung eingesetzt werden kann. Das im Ausgabefach befindliche Tablett wird durch ein zur Fördereinrichtung kompatibles Tablett, wie z. B. das im Anspruch 6 angegebene geschlitzte Tablett ausgetauscht.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Abstapel­ vorrichtung als eine von einer Druckvorrichtung separate Bauein­ heit ausgebildet, die an einen Ausgabeschlitz der Druckvorrich­ tung zur Aufnahme der von der Druckvorrichtung bedruckten Blätter ansetzbar ist. Mit einer solchen Abstapelvorrichtung kann je nach Bedarf die ausgangsseitige Kapazität einer Druckvorrichtung erweitert werden.
Die Abstapelvorrichtung weist vorzugsweise eine von der Druckvor­ richtung unabhängige elektrische Steuereinrichtung auf, so daß das Nachrüsten bzw. Ansetzen der Abstapelvorrichtung an die Druckvorrichtung einfach bewerkstelligbar ist.
Das erfindungsgemäße Prinzip der Aufteilung des Blattstroms in mehrere handhabbare Stapel kann auch an der Eingangsseite einer Druckvorrichtung angewandt werden, wie es in den Ansprüchen 17 bis 20 angegeben wird, wobei die Blätter mittels einer Förderein­ richtung in mehreren Stapeln der Druckvorrichtung zugeführt werden. Die konkreten Merkmale der Abstapelvorrichtung und des entsprechenden Verfahrens zum Abstapeln von Blättern können auf die Vorrichtung und das Verfahren zum Zuführen von Blättern an eine Druckvorrichtung übertragen werden.
Die Erfindung wird nachfolgend näher anhand von in den beiliegen­ den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigen schematisch:
Fig. 1 eine Ausgabeeinheit einer Druckervorrichtung zusammen mit einer erfindungsgemäßen Abstapelvorrichtung in ei­ ner teilweise aufgebrochenen Seitenansicht,
Fig. 2 die Abstapelvorrichtung aus Fig. 1 in einer aufgebro­ chenen Draufsicht,
Fig. 3 eine Druckvorrichtung mit einem weiteren Ausführungs­ beispiel einer erfindungsgemäßen Abstapelvorrichtung in perspektivischer Ansicht,
Fig. 4 die Abstapelvorrichtung aus Fig. 3 in einer aufgebro­ chenen Seitenansicht,
Fig. 5 die Abstapelvorrichtung aus Fig. 3 in einer aufgebro­ chen Draufsicht,
Fig. 6 und 7 grob vereinfacht ein Hubtisch mit geschlitztem Tablett und Förderriemen der Abstapelvorrichtung nach Fig. 3 in perspektivischer Ansicht,
Fig. 8 die Anordnung der Förderriemen und des Tabletts aus Fig. 6 beim Transport eines Blattstapels in der Front­ ansicht, und
Fig. 9 und 10 ein geschlitztes Tablett mit Abdeckplatten in der Vorderansicht.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Abstapelvorrichtung 1 zusam­ men mit einer herkömmlichen Ausgabeeinheit 2 einer Druckvorrich­ tung gezeigt. Es ist schematisch ein Förderweg 3 für von der Druckvorrichtung bedruckte Blätter dargestellt, wobei zum Trans­ port der Blätter jeweils Rollenpaare 4 angeordnet sind. Der Förderweg 3 führt zu zwei in der Ausgabeeinheit 2 ausgebildeten, herkömmlichen Ausgabeschächten 5 und weist eine Abzweigung 6 zu einem Ausgabeschlitz 7 auf.
Die erfindungsgemäße Abstapelvorrichtung 1 weist ein z. B. etwa quaderförmiges Gehäuse 8 auf, in das ein Eingabeschlitz 9 einge­ bracht ist. Der Eingabeschlitz 9 ist vorzugsweise am oberen Randbereich einer Stirnwandung 10 des Gehäuses 8 angeordnet. Die Abstapelvorrichtung 1 ist mit ihrem Eingabeschlitz 9 fluchtend zum Ausgabeschlitz 7 an die Ausgabeeinheit angesetzt.
Unterhalb einer Deckenwandung 11 des Gehäuses 8 und benachbart zum Eingabeschlitz 9 sind Einrichtungen zur Ausbildung eines im wesentlichen horizontalen Förderweges 12, wie z. B. Rollenpaare 4 angeordnet, so daß der sich in der Ausgabeeinheit 2 an der Ab­ zweigung 6 abzweigende Förderweg 3 in der Abstapelvorrichtung 1 kontinuierlich fortsetzt.
Der Förderweg 12 wird durch einen Anschlag 13 begrenzt, der quer zur Förderrichtung angeordnet ist und gegen den die auf dem Förderweg 12 beförderten Blätter gefördert werden. Der Anschlag 13 besteht beispielsweise aus einem Blechstreifen mit einer Länge von etwa 30 cm und einer Höhe von 3 bis 5 cm. Zusätzlich können in an sich bekannter Weise seitliche Anschläge und/oder eine Einrichtung zum Ausrichten der Blätter an den Anschlägen, wie bspw. ein Paddelrad, vorgesehen werden.
Im Bereich unterhalb des Förderweges 12 ist ein Hubtisch 14 vorgesehen, der aus zumindest 2 in Förderrichtung angeordneten Längsstreben 15 ausgebildet ist, an denen z. B. drei Füße 16 angebracht sein können. Die Längsstreben 15 des Hubtisches 14 können von einer Hubeinrichtung (nicht dargestellt) gemeinsam angehoben bzw. abgesenkt werden. Auf den Längsstreben 15 liegt ein Tablett 17 auf, das in der Draufsicht (Fig. 2) eine rechtec­ kige Form mit zwei Längskanten 18 und zwei Stirnkanten 19 auf­ weist. Die Größe des Tabletts 17 ist so bemessen, daß die von der Druckvorrichtung zu bearbeitenden Blätter in der Regel auf dem Tablett 17 vollständig aufliegen. Es können jedoch auch Blätter abgestapelt werden, die an den Rändern des Tabletts 17 ein Stück vorstehen.
Das Tablett 17 ist bezüglich des Anschlages 13 mit seiner vorde­ ren Stirnkante 19 in Flucht mit dem Anschlag 13 angeordnet, so daß zu Beginn des Abstapelvorganges das Tablett 17 mit seiner vorderen Stirnkante 19 an den Anschlag 13 angesetzt werden kann und die vom Anschlag 13 abgebremsten Blätter sicher auf dem Tablett 17 zum Liegen kommen. In dem Tablett 17 sind Schlitze 20 eingebracht, die sich von der vorderen Stirnkante 19 parallel zu den Längskanten 18 erstrecken. Im vorliegenden Ausführungsbei­ spiel sind drei Schlitze 20 vorgesehen, die voneinander gleich beabstandet sind, wobei die Längsstreben 15 das Tablett 17 an den Zwischenbereichen zwischen zwei benachbarten Schlitzen 20 abstüt­ zen. Die Schlitze 20 erstrecken sich über einen Großteil der Länge des Tabletts 17.
Unmittelbar oberhalb einer Bodenwandung 21 des Gehäuses 8 ist ein Riemenförderer 22 angeordnet, der im vorliegenden Ausführungsbei­ spiel drei endlose Förderriemen 23 aufweist, die jeweils zwei horizontale Förderwalzen 24, 25 umschlingen. Die Förderwalzen 24, 25 sind benachbart zu den Stirnwandungen 10 des Gehäuses angeord­ net, so daß sich der Riemenförderer 22 über einen Großteil der Länge des Gehäuses 8 erstreckt. Die Förderriemen 23 sind jeweils einem Schlitz 20 des Tabletts 17 zugeordnet, so daß sie im glei­ chen Abstand wie die Schlitze 20 und unmittelbar im Bereich unterhalb der Schlitze 20 angeordnet sind, so daß beim Absenken des Hubtisches 14 das obere Trum 26 der Förderriemen 23 nicht mit dem Tablett 17 kollidiert. Das Tablett 17 kann somit auf eine Niveau unterhalb des oberen Trums 26 der Förderriemen 23 abge­ senkt werden, wobei die Förderriemen 23 jeweils mit ihrem oberen Trum 26 die Schlitze 20 des Tabletts 17 durchfahren.
Der Bereich der Abstapelvorrichtung 1, in dem sich der Hubtisch 14 befindet, bildet einen Aufnahmebereich 27 zum Aufnehmen der zugeförderten Blätter, wobei die Oberfläche des Tabletts 17 eine Blattaufnahmefläche 28 darstellt. Der sich über den Aufnahmebe­ reich 27 hinaus erstreckende Bereich des Riemenförderers 22 bildet einen Speicherbereich 29, in dem zumindest ein Blattstapel 30 zwischengespeichert werden kann. Vorzugsweise weist der Spei­ cherbereich 29 eine Länge auf, die zumindest das Zwischenspei­ chern von zwei oder mehreren Blattstapeln 30 erlaubt.
Nachfolgend wird der Betrieb der erfindungsgemäßen Abstapelvor­ richtung 1 näher erläutert.
Die von der Druckvorrichtung bedruckten Blätter werden entlang des Förderweges 3, der Abzweigung 6 und des Förderweges 12 gegen den Anschlag 13 gefördert. Am Anschlag 13 wird die Bewegung der Blätter abgebremst, so daß sie auf die Blattaufnahmefläche 28 des Tabletts 17 fallen. Ist das Tablett 17 leer, so wird der Hubtisch 14 bis in seine maximale obere Stellung angehoben, bei der das Tablett 17 entweder unmittelbar am Anschlag 13 anliegt oder nur ein kleines Stück davon beabstandet angeordnet ist. Mit zunehmen­ der Förderzeit stapelt sich auf dem Tablett 17 ein Blattstapel 30 an wobei das Höhenniveau des Tabletts 17 entsprechend der Höhe des Blattstapels 30 abgesenkt wird. Das Absenken kann durch eine kontinuierliche allmähliche Absenkbewegung erfolgen oder in kleinen Schritten ausgeführt werden.
Hat sich auf dem Tablett 17 ein Blattstapel mit vorbestimmter Höhe angesammelt, so wird die weitere Blattförderung kurzzeitig unterbrochen, und der Hubtisch 14 auf ein Niveau abgesenkt, so daß das Tablett 17 unterhalb der oberen Trume 26 der Förderriemen 23 angeordnet ist. Hierdurch liegt der Blattstapel 30 unmittelbar auf den Förderriemen 23 auf. Die maximale Höhe des Blattstapels 30 ist so zu bemessen, daß bei vollständig abgesenktem Tablett 17 die Oberseite des Blattstapels unterhalb der Unterkante des Anschlages 13 angeordnet ist.
Der so auf dem Riemenförderer 22 aufliegende Blattstapel 30 wird von den Förderriemen 23 in Förderrichtung 31 aus dem Aufnahmebe­ reich 27 in den Speicherbereich 29 befördert. Hat der Blattstapel den Speicherbereich 29 erreicht, so wird der Förderriemen wieder angehalten und der Hubtisch 14 in seine maximale obere Stellung bewegt, um einen weiteren Blattstapel aufzunehmen. Der Vorgang des Abstapelns eines weiteren Blattstapels 30 wiederholt sich in der oben angegebenen Weise.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel können im Speicherbereich 29 zwei Blattstapel 30 zwischengespeichert werden. Die beiden Blatt­ stapel können während des im wesentlichen kontinuierlichen Be­ triebs der Druckvorrichtung und der Abstapelvorrichtung 1 vom Operator jederzeit entnommen werden. Die Höhe der Blattstapel 30 wird vorzugsweise so festgelegt, daß die Blattstapel 30 ein gut handhabbares Gewicht von z. B. 5 kg bis 15 kg aufweisen. Die absolute Höhe der Blattstapel 30 hängt hierbei von der Größe der Blätter und den Eigenschaften, wie z. B. Dicke, Flächengewicht, usw. der Blätter ab und kann für jeden Blattyp einzeln festgelegt werden.
Der Betrieb der Abstapelvorrichtung 1 wird durch eine von der Druckvorrichtung und der Ausgabeeinheit 2 unabhängigen Steuerein­ richtung (nicht dargestellt) gesteuert, die automatisch das Abstapeln der Blätter auf dem Tablett 17, das Absenken des Hubti­ sches 14 und das Transportieren des Blattstapels in den Speicher­ bereich 29 steuert und mit der Steuereinrichtung der Druckvor­ richtung verbunden ist, so daß bei einem Fehler beim Abstapeln auch die Druckvorrichtung automatisch abgestellt werden kann. Die erfindungsgemäße Abstapelvorrichtung 1 unterteilt somit automatisch den eingehenden Blattstrom in leicht handhabbare Blattstapel 30 auf.
In den Fig. 3 bis 8 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Abstapelvorrichtung gezeigt. Das zweite Ausfüh­ rungsbeispiel besitzt einen ähnlichen Aufbau wie die oben be­ schriebene Abstapelvorrichtung, weshalb gleiche Teile mit glei­ chen Bezugszeichen versehen sind.
In Fig. 3 ist eine Druckvorrichtung mit einer Ausgabeeinheit 2 und zwei daran angekoppelten Abstapelvorrichtungen 1 gezeigt. Die Riemenförderer der Abstapelvorrichtungen sind auf einem Rollenge­ stell 32 angeordnet, das mit einer Rast- und/oder Riegeleinrich­ tung (nicht dargestellt) lösbar an die Ausgabeeinheit 2 befestigt ist, so daß deren Anordnung bezüglich der Ausgabeeinheit dauer­ haft festlegbar ist. Aus Fig. 3 wird deutlich, daß die Riemenför­ derer als separate Einheit bewegt werden können und an eine Ausgabeeinheit 2 angesetzt und von dieser wieder gelöst werden können. Mit der erfindungsgemäßen Abstapelvorrichtung 1 kann somit nachträglich, einfach und schnell die Ausgabekapazität einer Druckvorrichtung bzw. deren Ausgabeeinheit vergrößert werden. Diese Riemenförderer 22 sind mit einer separat und unab­ hängig von einer Steuereinrichtung der Druckvorrichtung ausgebil­ deten Steuereinrichtung versehen.
In Fig. 4 ist eine Ausgabeeinheit einer Druckvorrichtung mit den beiden nachträglich ansetzbaren Riemenförderern schematisch in einer aufgebrochenen Seitenansicht gezeigt. Die Abstapelvorrich­ tungen setzen sich aus der jeweiligen Ausgabeeinheit der Druck­ vorrichtung mit einem Anschlag 13, einem Hubtisch 14, Längsstre­ ben 15, einem geschlitzten Tablett 17 mit Längskanten 18 und Stirnkanten 19, und einem Riemenförderer 22 mit drei Förderriemen 23, die jeweils zwei Förderwalzen 24, 25 umschlingen, zusammen. Es ist auch in gleicher Weise wie beim oben beschriebenen Ausfüh­ rungsbeispiel ein Aufnahmebereich 27 mit einer Blattaufnahmeflä­ che 28 und einem Speicherbereich 29 vorgesehen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Aufnahmebereich 27 mit dem Hubtisch 14 in der druckerinternen Ausgabeeinheit 2 angeordnet. Das auf dem Hubtisch 14 befindliche Tablett 17 ist mit seinen Stirnkanten 19 parallel und mit seinen Längskanten 18 quer zur Förderrichtung 33 des Riemenförderers 22 angeordnet. Dementspre­ chend sind die Schlitze 20 im Tablett 17 ausgehend von der in Förderrichtung 33 vorne angeordneten Längskante 18 des Tabletts 17 zu den Stirnkanten 19 parallel verlaufend ausgebildet. Die Blätter werden bei diesem Ausführungsbeispiel quer zur Förder­ richtung 33 des Riemenförderers 22 entlang der Transportrichtung 34 dem Aufnahmebereich 27 der Abstapelvorrichtung 1 zugeführt (Fig. 5 bis 7). Die Transportrichtung 34 ist in der Regel durch die Konstruktion der Druckvorrichtung vorgegeben und kann nicht ohne weiteres verändert werden. Dementsprechend ist der Anschlag 13 an dem in Transportrichtung 34 hinteren Randbereich des Auf­ nahmebereichs 27 parallel zur Förderrichtung 33 des Riemenförde­ rers 22 angeordnet, um die in Transportrichtung 34 geförderten Blätter über der Blattaufnahmefläche 28 abzustoppen.
Die Förderriemen 23 und die Schlitze 20 des Tabletts 17 sind wiederum mit gleichen Abständen zueinander angeordnet. In den Fig. 6 bis 8 ist hierzu eine Abwandlung gezeigt, gemäß der die in Transportrichtung 34 hintereinander liegenden Förderriemen 23 mit unterschiedlichen Abständen zueinander angeordnet sind. So weist der in Transportrichtung 34 zuerst von den Blättern passierte Förderriemen 23 einen größeren Abstand zum zweiten Förderriemen als der zweite Förderriemen 23 zum dritten Förderriemen 23 auf, der benachbart zum Anschlag 13 angeordnet ist.
Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, denn hierdurch ist sicher­ gestellt, daß in Transportrichtung 34 kurze Blätter auf zumindest den beiden zum Anschlag 13 benachbarten Förderriemen 23 zur Auflage kommen, und in Transportrichtung 34 lange Blätter über ihre gesamte Länge von allen drei Förderriemen 23 erfaßt und sicher in Förderrichtung 33 transportiert werden.
Eine weitere Abwandlung dieses Ausführungsbeispiels ist in den Fig. 9 und 10 gezeigt, nach welcher das Tablett 17 mit Abdeck­ klappen 35 zum Schließen der Schlitze 20 versehen ist. Die Ab­ deckklappen 35 weisen eine geringfügig schmälere Breite als die Schlitze 20 auf und sind an einer Seitenkante mit einem zweifach abgewinkelten Hebel 36 an ein Schwenkgelenk 37 angelenkt, das sich auf der Unterseite des Tabletts 17 befindet.
An dem Hebel 36 ist ein über das Schwenkgelenk 37 hinaus vorste­ hender Betätigungsfortsatz 38 ausgebildet. Am Schwenkgelenk 37 ist eine Feder 39 vorgesehen, welche die Abdeckklappe 35 in eine den entsprechenden Schlitz 20 schließende Stellung drückt. An der dem Hebel 36 gegenüberliegenden Längsseite der Abdeckklappe 35 ist eine Anschlagkante 40 ausgebildet, welche bei einer den Schlitz 20 schließenden Stellung gegen die Unterseite des Ta­ bletts 17 anschlägt. Im Bereich unterhalb des Betätigungsfortsat­ zes 38 ist ein Abschwenkdorn 41 auf einer federbetätigten Teles­ kopstange 42 angeordnet.
Befindet sich das Tablett 17 in seiner maximal angehobenen Stel­ lung, so ist der Schlitz 20 aufgrund der Federwirkung der Feder 39 mit der Abdeckklappe 35 geschlossen. Wird nun ein Blatt in Transportrichtung 34, also quer zu den Schlitzen 20 auf das Tablett 17 befördert, so wird durch die Abdeckklappen 35 sicher­ gestellt, daß das Blatt nicht in den Schlitz 20 gelangt und eventuell einen Blattstau verursacht.
Beim Absenken des Tabletts 17 trifft der Betätigungsfortsatz 38 auf den Abschwenkdorn 41, so daß der Betätigungsfortsatz 38 nach oben gedrückt wird und die Abdeckklappe um etwa 90° nach unten um das Schwenkgelenk 37 geschwenkt wird. Beim weiteren Absenken des Tabletts 17 gleitet die Abdeckklappe 35 nach unten am Förderrie­ men 23 vorbei und der Förderriemen 23 tritt durch den geöffneten Schlitz 20 nach oben durch das Tablett 17 hindurch. Beim Absenken des Tabletts 17 wird der Abschwenkdorn mit nach unten entgegen der Federwirkung der Teleskopstange 42 bewegt.
Dieser einfache Mechanismus erlaubt ein selbständiges Öffnen und Schließen der Schlitze 20 des Tabletts 17 ohne zusätzliche elek­ tronische Steuereinrichtung oder dergleichen.
Die Abdeckklappen 35 können mit ihrem Betätigungsfortsatz 38 auch so an dem Tablett angeordnet sein, daß der Betätigungsfortsatz am Rand des Tablettes vorsteht. Dies erlaubt eine feststehende Anordnung des Abschwenkdorns ohne Teleskopstange.
Die Funktionsweise des zweiten Ausführungsbeispiels entspricht derjenigen des ersten Ausführungsbeispieles, weshalb eine erneute Beschreibung weggelassen werden kann.
Die Abstapelvorrichtung nach dem zweiten Ausführungsbeispiel kann an einer bestehenden Druckvorrichtung nachgerüstet werden, wobei die Fördereinrichtung als separate Baueinheit ausgebildet ist, die in ein bestehendes Ausgabefach eingeführt wird. Der Hubtisch des Ausgabefaches kann ohne oder mit nur geringsten konstruktiven Änderungen übernommen werden, wobei lediglich das Tablett durch ein mit der Fördereinrichtung kompatibles Tablett ausgetauscht werden muß.
Die oben anhand zweier Ausführungsbeispiele näher erläuterte Erfindung ist nicht auf die konkrete Ausbildung der Ausführungs­ beispiele beschränkt. Anstelle eines Riemenförderers kann auch eine beliebige andere Fördereinrichtung vorgesehen werden, die zum Transportieren von Blattstapeln geeignet ist. Es gibt z. B. andere Linearfördereinrichtungen, wie z. B. einen Rollenförderer oder breite Förderbänder. Bei derartigen Fördereinrichtungen kann es zweckmäßig sein, daß die gesamte Fördereinrichtung in zwei Einheiten unterteilt ist, wobei eine Einheit an der Blattaufnah­ mefläche und die andere Einheit im Speicherbereich angeordnet ist. Anstelle einer Linearfördereinrichtung kann auch eine Verti­ kalfördereinrichtung vorgesehen werden, wie z. B. eine ähnlich einem Pater-Noster-Aufzug arbeitende Fördereinrichtung, bei welcher die Stapel auf vertikal übereinander angeordneten Platten abgelegt werden. Unabhängig von der Fördereinrichtung ist für die Erfindung wesentlich, daß der einkommende Blattstrom in mehrere Blattstapel aufgeteilt wird, die vom Operator leicht entnommen werden können.
Das zum Abstapeln von Blättern besonders vorteilhafte erfindungs­ gemäße Prinzip kann grundsätzlich auch zum Zuführen von Blättern an eine Druckvorrichtung verwendet werden, wobei mehrere auf eine Fördereinrichtung aufgelegte und dort zwischengespeicherte Blatt­ stapel von der Fördereinrichtung einem Eingabeschacht zugeführt werden. Jedesmal nach dem Entleeren des Eingabeschachtes wird dieser automatisch mit einem auf der Fördereinrichtung zwischen­ gespeicherten Blattstapel gefüllt. Durch die Möglichkeit des Zwischenspeicherns mehrerer Blattstapel kann der Operator zu einem bestimmten Zeitpunkt die Druckvorrichtung mit einer be­ trächtlichen Blattmenge versorgen, wobei der Operator jeweils leicht handhabbare Stapel auf die Fördereinrichtung auflegt. Die oben anhand der Ausführungsbeispiele erläuterte Ausführung der Fördereinrichtung und des Hubtisches mit dem Tablett kann auf eine solche Zuführvorrichtung entsprechend übertragen werden, wobei die entsprechenden Bewegungsrichtungen umzukehren sind.
Mit der Erfindung werden folgende, wesentliche Vorteile erzielt:
  • - Im Gegensatz zu bekannten Großstaplern, die nur einen nicht mehr handhabbaren Stapel erzeugen, werden bei der erfin­ dungsgemäßen Abstapelvorrichtung mehrere handhabbare Stapel gebildet.
  • - Die Ausgabekapazität kann je nach Ausführung der Förderein­ richtung beliebig erweitert werden. Die Grenzen sind haupt­ sächlich durch den zur Verfügung stehenden Bauraum gesetzt. Insbesondere ist es möglich, an eine bestehende Förderein­ richtung weitere Fördereinrichtungen anzuschließen, so daß auch eine nachträgliche Erhöhung der Kapazität möglich ist.
  • - Die erfindungsgemäße Abstapelvorrichtung kann nachträglich und mit keinem oder nur geringen Umbauaufwand an eine Ausga­ beeinheit einer bestehenden Druckvorrichtung angesetzt wer­ den. Auch das Trennen von einer solchen Einheit ist sehr einfach, so daß die Druckvorrichtung jederzeit wieder im ur­ sprünglichen Zustand betrieben werden kann.
  • - Die externe Abstapelvorrichtung (Fig. 3) arbeitet autark und benötigt keine Verbindung zur Steuerung der Druckvorrich­ tung. Daher ist kein zusätzlicher Steuerungsaufwand an der Druckvorrichtung nötig, was zu einer billigen einfachen Lö­ sung führt.
  • - Da die Abstapelvorrichtung für alle Einzelblattdrucker na­ hezu identisch ist, kann insbesondere die externe Abstapel­ vorrichtung an allen Einzelblattdruckern ohne speziellen oder mit nur geringfügigem Umbau für das jeweilige Modell verwendet werden.
  • - Es sind weitere Funktionen möglich, wie z. B. das Vorsehen geeigneter Elemente zur Ausführung eines Jobversatzes, die lediglich im Aufnahmebereich der Abstapelvorrichtung vorzu­ sehen sind.
Die Erfindung kann folgendermaßen kurz zusammengefaßt werden:
Die Erfindung betrifft eine Abstapelvorrichtung und ein Verfahren zum Abstapeln von Blättern, sowie eine Vorrichtung und ein Ver­ fahren zum Zuführen von Blättern einer Druckvorrichtung.
Erfindungsgemäß werden die der Abstapelvorrichtung zugeführten Blätter von der Abstapelvorrichtung zu einem Stapel mit vorbe­ stimmter Höhe aufgestapelt und mehrere dieser aufgestapelten Blattstapel werden auf einer Fördereinrichtung zwischengespei­ chert. Hierdurch wird auf einfache Weise eine beträchtliche Blattkapazität erzielt, wobei gleichzeitig die Stapelgröße der einzelnen Blattstapel relativ klein gehalten werden kann, weshalb sie einfach handhabbar sind.
Dieses Prinzip des Zwischenspeicherns von mehreren Blattstapeln auf einer Fördereinrichtung, wobei die Blattstapel eine vorbe­ stimmte Größe bzw. ein vorbestimmtes Gewicht nicht überschreiten, kann auch zum Zuführen von Blättern an eine Druckvorrichtung angewandt werden.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt darin, daß sie bei bekannten Druckvorrichtungen einfach nachrüstbar ist.
Bezugszeichenliste
1
Abstapelvorrichtung
2
Ausgabeeinheit
3
Förderweg
4
Rollenpaare
5
Ausgabeeinheit
6
Abzweigung
7
Ausgabeschlitz
8
Gehäuse
9
Eingabeschlitz
10
Stirnwandung
11
Deckenwandung
12
Förderweg
13
Anschlag
14
Hubtisch
15
Längsstreben
16
Füße
17
Tablett
18
Längskanten
19
Stirnkanten
20
Schlitz
21
Bodenwandung
22
Riemenförderer
23
Förderriemen
24
Förderwalze
25
Förderwalze
26
oberes Trum
27
Aufnahmebereich
28
Blattaufnahmefläche
29
Speicherbereich
30
Blattstapel
31
Förderrichtung
32
Rollengestell
33
Förderrichtung
34
Transportrichtung
35
Abdeckklappen
36
Hebel
37
Schwenkgelenk
38
Betätigungsfortsatz
39
Feder
40
Anschlagkante
41
Abschwenkdorn
42
Teleskopstange

Claims (21)

1. Abstapelvorrichtung mit
  • - einer Blattaufnahmefläche (28) zur Aufnahme eines Stapels (30) von Blättern,
  • - einem Anschlag (13) der bezüglich der Blattaufnahmefläche (28) derart angeordnet ist, daß ein der Abstapelvorrichtung (1) zuge­ führtes Blatt gegen den Anschlag (13) gefördert und von diesem abgebremst wird, so daß es auf die Blattaufnahmefläche (28) aufgelegt wird,
  • - einer Fördereinrichtung (22), die sich sowohl über den Bereich (27) der Blattaufnahmefläche (28) als auch über einen außerhalb der Blattaufnahmefläche (28) liegenden Speicherbereich (29) erstreckt, so daß Blattstapel (30) durch die Fördereinrichtung (22) von der Aufnahmefläche (28) gefördert und auf der Förderein­ richtung (22) zwischengespeichert werden können.
2. Abstapelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherbereich (29) der Förder­ einrichtung (22) so lang ist, daß zumindest zwei Blattstapel (30) zwischengespeichert werden können.
3. Abstapelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Hubeinrichtung (14) zum Anheben und Absenken der Blattaufnahmefläche (28) vorgesehen ist.
4. Abstapelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch ein Tablett (17), dessen Oberfläche die Blattaufnahmefläche (28) bildet.
5. Abstapelvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung ein Riemenförderer (22) mit zumindest zwei endlosen Förderriemen (23) ist, und das Tablett (17) Schlit­ ze (20) aufweist, wobei jedem Förderriemen (23) ein Schlitz (20) derart zugeordnet ist, daß beim Absenken des Tabletts (17) unter das Niveau der Förderriemen (23) diese jeweils in einem der Schlitze (20) angeordnet sind und nicht mit dem Tablett (17) kollidieren.
6. Abstapelvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Riemenförderer (22) drei Förderriemen (23) aufweist, wobei die Förderriemen (23) mit unterschiedlichem Abstand zuein­ ander angeordnet sind.
7. Abstapelvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß am Tablett Abdeckklappen (35) zum Verschließen der Schlitze (20) vorgesehen sind, für den Fall, daß sich das Tablett (17) oberhalb des Riemenförderers (22) befindet.
8. Abstapelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung aus zwei sepa­ raten Fördereinheiten ausgebildet ist, wobei die eine Förderein­ heit im Bereich der Blattaufnahmefläche (28) angeordnet ist, und die andere Fördereinheit benachbart zur Blattaufnahmefläche (28) anordbar ist, und beide Fördereinheiten in die gleiche Förder­ richtung antreibbar sind.
9. Abstapelvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Fördereinheiten ein Rollenförderer ist.
10. Abstapelvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Fördereinheiten als Förderband ausgebildet ist.
11. Abstapelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (22) eine separate Baueinheit ist, die in ein Ausgabefach einer bestehenden Druckvorrichtung einsetzbar ist, und die Blattaufnahmefläche (28) von einem zur Fördereinrichtung kompatiblen Tablett gebildet wird, das mit einem Tablett einer Hubeinrichtung der bestehenden Druckvorrichtung austauschbar ist.
12. Abstapelvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß die Fördereinrichtung (22) eine elektronische Steuerein­ richtung aufweist, die unabhängig von einer elektronischen Steu­ ereinrichtung der Druckvorrichtung ausgebildet ist.
13. Abstapelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstapelvorrichtung (1) als eine von einer Druckvorrichtung separate Baueinheit ausgebildet ist, die an einen Ausgabeschlitz (7) der Druckvorrichtung zur Aufnahme der von der Druckvorrichtung bedruckten Blätter ansetzbar ist.
14. Verfahren zum Abstapeln von Blättern mittels einer Abstapel­ vorrichtung, die insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 13 ausgebildet ist, wobei
ein der Abstapelvorrichtung (1) zugefördertes Blatt an einem Anschlag (13) abgebremst wird und auf eine Blattaufnahmefläche (28) fällt, auf welcher sich mehrere Blätter zu einem Blattstapel (30) ansammeln,
der Blattstapel (30) zum Entleeren der Blattaufnahmefläche (28) von dieser in einen Speicherbereich (29) gefördert und dort zwischengespeichert wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß meh­ rere Blattstapel (30) im Speicherbereich (29) zwischengespeichert werden.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeich­ net, daß nach dem Erreichen einer vorbestimmten Stapelhöhe des sich auf der Blattaufnahmefläche (28) anstapelnden Blattstapels (30) dieser automatisch in den Speicherbereich (29) gefördert wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Stapelhöhe einem vorbestimmten Stapelgewicht im Bereich von 5 kg bis 15 kg entspricht.
18. Vorrichtung zum Zuführen von Blättern einer Druckvorrich­ tung, mit einer Fördereinrichtung, auf welcher zumindest zwei Blattstapel aufgelegt und einem Eingabeschacht der Druckvorrichtung zugeführt werden können.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung einen Riemenförderer, einen Rollenförderer oder ein Förderband aufweist.
20. Verfahren zum Zuführen von Blättern einer Druckvorrichtung mit einer Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, wobei
mehrere auf eine Fördereinrichtung aufgelegte und dort zwischen­ gespeicherte Blattstapel von der Fördereinrichtung einem Eingabe­ schacht zugeführt werden, und
nach dem Entleeren des Eingabeschachts dieser automatisch mit einem auf der Fördereinrichtung zwischengespeicherten Blattstapel gefüllt wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei und vorzugsweise mehr als drei Blattstapel auf der Fördereinrichtung zwischengespeichert werden können.
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