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DE102005019537A1 - Sicherheitseinrichtung im Anleger - Google Patents

Sicherheitseinrichtung im Anleger Download PDF

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DE102005019537A1
DE102005019537A1 DE200510019537 DE102005019537A DE102005019537A1 DE 102005019537 A1 DE102005019537 A1 DE 102005019537A1 DE 200510019537 DE200510019537 DE 200510019537 DE 102005019537 A DE102005019537 A DE 102005019537A DE 102005019537 A1 DE102005019537 A1 DE 102005019537A1
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DE
Germany
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stack
weight
carrier
safety device
total weight
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200510019537
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English (en)
Inventor
Guntram Diem
Norbert Sommer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
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Publication date
Application filed by Koenig and Bauer AG filed Critical Koenig and Bauer AG
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Priority to EP06007943A priority patent/EP1717174B2/de
Priority to DE502006000065T priority patent/DE502006000065D1/de
Priority to US11/411,187 priority patent/US7465139B2/en
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    • B65H1/08Supports or magazines for piles from which articles are to be separated with means for advancing the articles to present the articles to the separating device
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung im Anleger einer bogenförmiges Material verarbeitenden Maschine mit zwei Fördersystemen. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Anleger für großformatige Maschinen so auszubilden, dass nur Stapel mit einem vorbestimmten maximalen Gewicht zur Verarbeitung gelangen können. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass dem Stapelträger (3) eine das Gewicht des Stapels (4) erfassende Wiegeeinrichtung (22) zugeordnet ist, die mit einer den Antrieb (8) steuernden Regel- und Steuereinrichtung (19) verbunden ist, in der mindestens ein zulässiges Gewicht als Sollwert abgelegt ist und in der Regel- und Steuereinrichtung (19) ein Vergleich des Gewichts des Stapels (4) mit dem zulässigen Gewicht erfolgt, wobei der Antrieb (8) nur dann aktivierbar ist, wenn das Gewicht des Stapels (4) das zulässige Gewicht nicht überschreitet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung im Anleger einer bogenförmiges Material verarbeitenden Maschine, der ein mit einem Antrieb verbundenes Fördersystem zum Heben eines Stapelträgers nach der Übernahme eines aus dem bogenförmigen Material bestehenden Stapels in einer Stapelübernahmeposition und zum Senken nach der Übergabe des Stapels an einen weiteren Stapelträger oder nach dem Vereinzeln und Abführen des bogenförmigen Materials durch Trenn- und Fördermittel aufweist.
  • In bogenförmiges Material verarbeitenden Maschinen wird das in Stapeln angelieferte Material in Anlegern vereinzelt und in die nachgeordnete Maschine transportiert. Dazu wird in einer Stapelübernahmeposition jeweils ein Stapel auf einem Stapelträger positioniert. Am Stapelträger greift ein Fördersystem an, das mit einem Antrieb verbunden ist, wobei das Fördersystem vorzugsweise in Form von Hubketten ausgebildet ist. Von der Oberseite des Stapels wird von Trenn- und Fördermitteln das bogenförmige Material vereinzelt und in die nachgeordnete Maschine transportiert. Dabei wird der Stapelträger periodisch oder kontinuierlich angehoben. Ist der Stapel abgearbeitet, wird der Stapelträger in seine Ausgangsposition, die sich auf Flurniveau oder unmittelbar darüber befindet, zurückgeführt zur Übernahme eines neuen Stapels. Um einen fortlaufenden Betrieb zu realisieren, ist es üblich, einen weiteren Stapelträger vorzusehen, der vom Stapelträger einen Restbogenstapel übernimmt und diesen periodisch oder kontinuierlich den Trenn- und Fördermitteln zuführt. Parallel dazu wird der Stapelträger in seine Ausgangsposition zurückgeführt zur Übernahme eines Folgenbogenstapels. Nach Übernahme des Folgebogenstapel wird der Stapelträger durch das Fördersystem angehoben sowie der Folgebogenstapel mit dem von dem weiteren Stapelträger geführten Reststapel vereinigt und der zusammengesetzte Stapel den Trenn- und Fördermitteln zugeführt ( DE 10 2004 002 307 A1 ).
  • Bei Anlegern kleineren Formats wird das maximale Gewicht der zuzuführenden Stapel durch die zur Verfügung stehenden Fläche auf dem Stapelträger und in der Höhe durch die Lage der Trenn- und Fördermittel begrenzt. Damit können das Fördersystem, ihr Antrieb und die Statik des Anlegergestells unter Zugrundelegung eines vertretbaren Stapelgewichts konzipiert werden. Bei großformatigen Bogenanlegern ist es aufgrund der auf dem Stapelträger zur Verfügung stehenden Fläche, des großen Abstandes der Trenn- und Fördermittel über Flurniveau sowie des großen Spektrums der Materialien, die auf derartigen Maschinen zur Verarbeitung gelangen können, schon aus Arbeitsschutzgründen erforderlich, bei der Dimensionierung des Fördersystems, des Antriebs und der Statik des Anlegergestells von einem maximal möglichen Stapelgewicht auszugehen. Die Berücksichtigung dieses maximal möglichen Stapelgewichts führt unter Beobachtung der erforderlichen Sicherheitsaspekte zu einer Überdimensionierung der sicherheitsrelevanten Baugruppen, was hohe Kosten bedingt. Im Hinblick darauf, dass Stapel mit einem maximal denkbaren Gewicht nur in Einzelfällen zur Verarbeitung gelangen, ist eine derartige Dimensionierung des Anlegers unökonomisch.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Anleger für großformatige Maschinen so auszubilden, dass nur Stapel mit einem vorbestimmten maximalen Gewicht zur Verarbeitung gelangen können.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Sicherheitseinrichtung nach den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung ist es möglich, mit einem vertretbaren Aufwand insbesondere bei großformatigen Maschinen die sicherheitsrelevanten Baugruppen mit einem vertretbaren Aufwand zu konzipieren. Durch die Sicherheitseinrichtung wird eine Überlastung dieser Baugruppen ausgeschlossen und den Sicherheits- und Arbeitschutzbestimmungen Genüge getan.
  • Die Erfindung wird an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt:
  • 1 einen Anleger einer bogenverarbeitenden Maschine in der Seitenansicht
  • 2 eine Wiegeeinrichtung
  • In 1 ist ein Anleger 1 mit einem Gestell 2 und einem Stapelträger 3 dargestellt. Auf dem Stapelträger 3 ist ein Stapel 4 angeordnet, der aus bogenförmigen Material 5 besteht. Am Stapelträger 3 greift ein Fördersystem 6 an, das im Ausführungsbeispiel aus Zugelementen 7 besteht, die jeweils an einer Ecke des Stapelträgers 3 angreifen. Die Zugelemente 7 des Fördersystems 6 sind mit einem Antrieb 8 verbunden. Der Antrieb 8 besteht z. B. aus einem Motor 9, der eine Antriebswelle 10 antreibt, mit der vier Treibräder 11 drehfest verbunden sind. Jedes Treibrad 11 steht in Wirkverbindung mit jeweils einem Zugelement 7. Im Ausführungsbeispiel ist neben dem Stapelträger 3 ein weiterer Stapelträger 12 vorgesehen, der einen Reststapel 13 trägt. Der weitere Stapelträger 12 kann durch eine Transporteinrichtung 14 entgegen einer Förderrichtung 15 in den Stapelraum oder in Förderrichtung 15 aus diesem geführt sowie unter einem dem Anleger 1 nachgeordneten Bändertisch 16 positioniert werden. Dem weiteren Stapelträger 12 ist ein weiteres Fördersystem 17, das mit einem nicht dargestellten weiteren Antrieb verbunden ist, zugeordnet, welches den weiteren Stapelträger 12 so führt, dass die obere Seite des Reststapels 13 ständig in Wirkverbindung mit Trenn- und Fördermitteln 18 gehalten wird. Dazu sind im Anleger 1 die Lage der Oberseite erfassende Messmittel 20 vorgesehen, die mit einer den Anleger 1 steuernden Regel- und Steuereinrichtung 19 verbunden sind. Ist ein Betrieb ohne den weiteren Stapelträger 12 – Betriebszustand ohne weiteren Stapelträger 12 – vorgesehen, wird die Lage der Oberseite des Stapels 4 erfasst und über die Regel- und Steuereinrichtung 19 der Motor 9 des Antriebs 8 gesteuert. In einer unteren Position, in der die Stapel 4 auf dem Stapelträger 3 positioniert werden, bildet die Oberfläche des Stapelträgers 3 mit einem Flurniveau 21 eine Ebene. Gleichzeitig sitzt der Stapelträger 3 mit seiner Rückseite auf einer Wiegeeinrichtung 22 auf. Die Wiegeeinrichtung 22 besteht aus einem ortsfesten unteren Rahmen 23 und einem in vertikaler Richtung verschiebbar dem unteren Rahmen 23 zugeordneten oberen Rahmen 24 (2). Der obere Rahmen 24 übergreift den unteren Rahmen 23 unter Bildung eines Schiebesitzes 25 und stützt sich über vier Anschläge 26 gegen biegesteife Streben 28 des unteren Rahmens 23 ab. Die Anschläge 26 sind als Messwertgeber 27 ausgebildet und mit der Regel- und Steuereinrichtung 19 verbunden.
  • Im Ausführungsbeispiel ist eine kostengünstige Lösung dargestellt, bei der nur zwei Anschläge 26 als Messwertgeber 27 ausgebildet sind. Die Messwertgeber 27 sind auf einer Diagonalen im unteren Rahmen 23 angeordnet.
  • Beim Betreiben des Anlegers 1 wird der Stapelträger 3 zur Übernahme eines Stapels 4 in die Stapelübernahmeposition verbracht, in der die Oberfläche des Stapelträger 3 mit dem Flurniveau 21 eine Ebene bildet. Dabei sitzt die Unterseite des Stapelträgers 3 auf dem oberen Rahmen 24 der Wiegeeinrichtung 22 auf. Danach kann ein Stapel 4 auf dem Stapelträger 3 positioniert werden. Sind vier Anschläge 26 als Messwertgeber 27 ausgebildet, wird von jedem Messwertgeber 27 ein Messwert generiert und der Regel- und Steuereinrichtung 19 zugeführt, wobei die Summe der vier Messwerte das Stapelgewicht des Stapels 4 widerspiegelt, wenn das Gewicht des Stapelträgers 3 beim Eichen der Wiegeeinrichtung 22 nicht berücksichtigt wurde. Sind, wie im Ausführungsbeispiel nach 2 gargestellt, nur zwei Messwertgeber 27 vorgesehen, wird durch die von diesen generierten Messwerten nur das halbe Stapelgewicht des Stapels 4 erfasst und in der Regel- und Steuereinrichtung 19 das tatsächliche Stapelgewicht ermittelt. Ausgehend davon, dass nur Stapel 4 aus bogenförmigen Material 5 zugeführt werden, die in ihren Abmessungen innerhalb eines für die bogenverarbeitende Maschine vorgeschriebenen Formatbereich liegen und die Stapel 4 mittig auf dem Stapelträger 3 positioniert werden, liegt der Schwerpunkt der Stapel 4 immer innerhalb eines kleinen Bereichs, so dass die auftretenden Messfehler in einem tolerierbaren Bereich bleiben. Es ist auch möglich, nur einen Messwertgeber 27 vorzusehen und diesem im Schwerpunktbereich der zur Verarbeitung gelangenden Stapel 4 zu positionieren sowie in der Regel- und Steuereinrichtung 19 in Abhängigkeit vom zur Verarbeitung gelangenden Format den auftretenden Fehlern kompensieren.
  • Die von den Messwertgebern 27 generierten Messwerte werden der Regel- und Steuereinrichtung 19 zugeführt und in dieser das tatsächliche Stapelgewicht des auf dem Stapelträger 3 positionierten Stapels 4 ermittelt. Das Stapelgewicht wird mit einem in der Regel- und Steuereinrichtung 19 abgelegten zulässigen Gesamtgewicht verglichen. Liegt das Stapelgewicht unter dem zulässigen Gesamtgewicht, wird durch Regel- und Steuereinrichtung 19 der Motor 9 des Antriebs 8 angesteuert und mittels des Fördersystems 6 der Stapelträger 3 mit dem Stapel 4 in einem Eilgang angehoben. Wird ohne den weiteren Stapelträger 12 gearbeitet, erfolgt nach einer Annäherung der Oberseite des Stapels 4 an das Trenn- und Fördermittel 18 ein Umschalten des Antriebs 8 auf einen Schleichgang sowie ein Nachführen des Stapels 4 in einem solchen Maß, dass durch das Trenn- und Fördermittel 18 bogenförmiges Material 5 getrennt und abgeführt werden kann. Nachdem der Stapel 4 abgearbeitet ist, wird der Stapelträger 3 in seine Stapelübernahmeposition, in der die Oberseite des Stapelträgers 3 mit dem Flurniveau 21 vergleicht und die Unterseite des Stapelträgers 3 mit der Wiegeeinrichtung 22 verbunden ist, zur Übernahme eines neuen Stapels 4 verbracht. Wird mit dem weiteren Stapelträger 12 – Betriebzustand mit weiteren Stapelträger 12 – gearbeitet, erfolgt bei Annäherung des Stapels 4 an den einen Reststapel 13 tragenden weiteren Stapelträger 12 eine Anpassung der Geschwindigkeit des Stapelträgers 3 an die des weiteren Stapelträgers 12. Nachfolgend wird der weitere Stapelträger 12 aus dem Stapelraum geführt und damit die Vereinigung des Reststapels 13 mit dem Stapel 4 realisiert. Bei der Vereinigung des Reststapels 13 mit dem Stapel 4 wird das auf dem Stapelträger 3 ruhende Stapelgewicht um das Reststapelgewicht des Reststapels 13 erhöht.
  • Um eine Überlastung des Antriebs 8 und des Fördersystems 6 bei einer Nutzung des weiteren Stapelträgers 12 zu vermeiden, ist in der Regel- und Steuereinrichtung 19 ein weiteres zulässiges Gesamtgewicht abgelegt, das um das maximal mögliche Reststapelgewicht des Reststapels 13 kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht bei einer Arbeitsweise ohne Nutzung des weiteren Stapelträgers 12. Entsprechend der vorgesehen Betriebsart wird in der Regel- und Steuereinrichtung 19 das zulässige Gesamtgewicht oder das weitere zulässige Gesamtgewicht als Sollgröße aktiviert.
  • Es ist auch möglich, das Reststapelgewicht wie folgt zu ermitteln. Durch das Umschalten der Hubgeschwindigkeit (Eilgang) des Stapelträgers 3 auf die Geschwindigkeit (Arbeitsgeschwindigkeit) des weiteren Stapelträgers 12 ist die Höhe des Stapels 4 in der Regel- und Steuereinrichtung 19 erfasst. Aus der Höhe und dem Stapelgewicht des Stapels 4 sowie der Höhe des Reststapels 13, die durch die Lage des weiteren Stapelträgers 12 bei der Übernahme des Reststapels 13 in der Regel- und Steuereinrichtung 19 abgelegt ist, kann das Reststapelgewicht des Reststapels 13 in der Regel- und Steuereinrichtung 19 ermittelt werden, wobei es auch denkbar ist eine das Gewicht des Reststapels erfassende Einrichtung dem weiteren Fördersystem 17 oder dem weiteren Stapelträger 12 zuzuordnen. Die von dieser Einrichtung generierten Werte werden der Regel- und Steuereinrichtung 19 zugeführt.
  • 1
    Anleger
    2
    Gestell
    3
    Stapelträger
    4
    Stapel
    5
    Bogenförmiges Material
    6
    Fördersystem
    7
    Zugelemente
    8
    Antrieb
    9
    Motor
    10
    Antriebswelle
    11
    Treibräder
    12
    Weiterer Stapelträger
    13
    Reststapel
    14
    Transporteinrichtung
    15
    Förderrichtung
    16
    Bändertisch
    17
    Weiteres Fördersystem
    18
    Trenn- und Fördermittel
    19
    Regel- und Steuereinrichtung
    20
    Messmittel
    21
    Flurniveau
    22
    Wiegeeinrichtung
    23
    Unterer Rahmen
    24
    Oberer Rahmen
    25
    Schiebesitz
    26
    Anschlag
    27
    Messwertgeber

Claims (11)

  1. Sicherheitseinrichtung im Anleger einer bogenförmiges Material verarbeitenden Maschine, der ein mit einem Antrieb verbundenes Fördersystem zum Heben eines Stapelträgers nach der Übernahme eines aus dem bogenförmigen Material bestehenden Stapels in einer Stapelübernahmeposition und zum Senken nach der Übergabe des Stapels an einen weiteren Stapelträger oder nach dem Vereinzeln und Abführen des bogenförmigen Materials durch Trenn- und Fördermittel aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Stapelträger (3) eine das Stapelgewicht des Stapels (4) erfassende Wiegeeinrichtung (22) zugeordnet ist, die mit einer den Antrieb (8) steuernden Regel- und Steuereinrichtung (19) verbunden ist, in der mindestens ein zulässiges Gesamtgewicht als Sollwert abgelegt ist und in der Regel- und Steuereinrichtung (19) ein Vergleich des Stapelgewichts des Stapels (4) mit dem zulässigen Gesamtgewicht erfolgt, wobei der Antrieb (8) nur dann aktivierbar ist, wenn das Stapelgewicht des Stapels (4) das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet.
  2. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Regel- und Steuereinrichtung (19) ein weiteres zulässiges Gesamtgewicht als weiterer Sollwert abgelegt ist, das bestimmt ist durch die Differenz zwischen dem zulässigen Gesamtgewicht und dem möglichen Reststapelgewicht eines von dem weiteren Stapelträger (12) getragenen Reststapels (13).
  3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit von den jeweils gewählten Betriebszuständen Betreiben des Anlegers (1) mit Stapelträger (3) oder mit weiteren Stapelträger (12) in der Regel- und Steuereinrichtung (19) eine zwangsweise Aktivierung des zulässigen Gesamtgewichts oder des weiteren zulässigen Gesamtgewichts als Sollwert realisierbar ist.
  4. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Betriebszustand Betreiben des Anlegers (1) mit Stapelträger (3) zwangsweise das zulässige Gesamtgewicht als Sollwert realisierbar ist.
  5. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Betriebszustand Betreiben des Anlegers (1) mit weiteren Stapelträger (12) zwangsweise das weitere zulässige Gesamtewicht als Sollwert realisierbar ist.
  6. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Stapelübernahmeposition die Oberseite des Stapelträgers (3) eine Ebene mit einem Flurniveau (21) bildet.
  7. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass in der Stapelübernahmeposition der Stapelträger (3) mit seiner Unterseite auf der Wiegeeinrichtung (22) aufliegt.
  8. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Wiegeeinrichtung (22) mindestens ein Messwertgeber (27) zum Erfassen des Stapelgewichts des Stapels (4) vorgesehen ist.
  9. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Messwertgeber (27) diagonal zueinander angeordnet sind.
  10. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1 und 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Wiegeeinrichtung (22) aus einem ortsfest angeordneten unteren Rahmen (23) und einem diesen in vertikaler Richtung verschiebbar ausgebildeter oberer Rahmen (24) zugeordnet ist, der sich gegen vier Anschläge (26) abstützt, von denen zwei Anschläge (26) als Messwertgeber (27) ausgebildet sind.
  11. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Stapelträger (12) oder ein dem weiteren Stapelträger (12) zugeordnetes weiteres Fördersystem (17) mit einer das Reststapelgewicht erfassenden Einrichtung versehen ist.
DE200510019537 2005-04-27 2005-04-27 Sicherheitseinrichtung im Anleger Withdrawn DE102005019537A1 (de)

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EP06007943A EP1717174B2 (de) 2005-04-27 2006-04-15 Anleger mit Sicherheitseinrichtung
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US11/411,187 US7465139B2 (en) 2005-04-27 2006-04-25 Safety device in the sheet feeder

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19855191A1 (de) * 1998-11-30 2000-06-15 Oce Printing Systems Gmbh Abstapelvorrichtung und Verfahren zum Abstapeln von Blättern sowie Vorrichtung und Verfahren zum Zuführen von Blättern einer Druckvorrichtung
DE102004002307A1 (de) * 2003-02-03 2004-08-12 Heidelberger Druckmaschinen Ag Verfahren zur Synchronisation von Haupt- und Hilfsstapel
DE20312459U1 (de) * 2003-08-13 2004-12-23 D.E. Pfaff Ingenieurbüro GmbH & Co. KG Kreuzleger mit Stapelwaage

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