DE102005019537A1 - Sicherheitseinrichtung im Anleger - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung im Anleger einer bogenförmiges Material verarbeitenden Maschine mit zwei Fördersystemen. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Anleger für großformatige Maschinen so auszubilden, dass nur Stapel mit einem vorbestimmten maximalen Gewicht zur Verarbeitung gelangen können. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass dem Stapelträger (3) eine das Gewicht des Stapels (4) erfassende Wiegeeinrichtung (22) zugeordnet ist, die mit einer den Antrieb (8) steuernden Regel- und Steuereinrichtung (19) verbunden ist, in der mindestens ein zulässiges Gewicht als Sollwert abgelegt ist und in der Regel- und Steuereinrichtung (19) ein Vergleich des Gewichts des Stapels (4) mit dem zulässigen Gewicht erfolgt, wobei der Antrieb (8) nur dann aktivierbar ist, wenn das Gewicht des Stapels (4) das zulässige Gewicht nicht überschreitet.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung im Anleger einer bogenförmiges Material verarbeitenden Maschine, der ein mit einem Antrieb verbundenes Fördersystem zum Heben eines Stapelträgers nach der Übernahme eines aus dem bogenförmigen Material bestehenden Stapels in einer Stapelübernahmeposition und zum Senken nach der Übergabe des Stapels an einen weiteren Stapelträger oder nach dem Vereinzeln und Abführen des bogenförmigen Materials durch Trenn- und Fördermittel aufweist.
- In bogenförmiges Material verarbeitenden Maschinen wird das in Stapeln angelieferte Material in Anlegern vereinzelt und in die nachgeordnete Maschine transportiert. Dazu wird in einer Stapelübernahmeposition jeweils ein Stapel auf einem Stapelträger positioniert. Am Stapelträger greift ein Fördersystem an, das mit einem Antrieb verbunden ist, wobei das Fördersystem vorzugsweise in Form von Hubketten ausgebildet ist. Von der Oberseite des Stapels wird von Trenn- und Fördermitteln das bogenförmige Material vereinzelt und in die nachgeordnete Maschine transportiert. Dabei wird der Stapelträger periodisch oder kontinuierlich angehoben. Ist der Stapel abgearbeitet, wird der Stapelträger in seine Ausgangsposition, die sich auf Flurniveau oder unmittelbar darüber befindet, zurückgeführt zur Übernahme eines neuen Stapels. Um einen fortlaufenden Betrieb zu realisieren, ist es üblich, einen weiteren Stapelträger vorzusehen, der vom Stapelträger einen Restbogenstapel übernimmt und diesen periodisch oder kontinuierlich den Trenn- und Fördermitteln zuführt. Parallel dazu wird der Stapelträger in seine Ausgangsposition zurückgeführt zur Übernahme eines Folgenbogenstapels. Nach Übernahme des Folgebogenstapel wird der Stapelträger durch das Fördersystem angehoben sowie der Folgebogenstapel mit dem von dem weiteren Stapelträger geführten Reststapel vereinigt und der zusammengesetzte Stapel den Trenn- und Fördermitteln zugeführt (
DE 10 2004 002 307 A1 ). - Bei Anlegern kleineren Formats wird das maximale Gewicht der zuzuführenden Stapel durch die zur Verfügung stehenden Fläche auf dem Stapelträger und in der Höhe durch die Lage der Trenn- und Fördermittel begrenzt. Damit können das Fördersystem, ihr Antrieb und die Statik des Anlegergestells unter Zugrundelegung eines vertretbaren Stapelgewichts konzipiert werden. Bei großformatigen Bogenanlegern ist es aufgrund der auf dem Stapelträger zur Verfügung stehenden Fläche, des großen Abstandes der Trenn- und Fördermittel über Flurniveau sowie des großen Spektrums der Materialien, die auf derartigen Maschinen zur Verarbeitung gelangen können, schon aus Arbeitsschutzgründen erforderlich, bei der Dimensionierung des Fördersystems, des Antriebs und der Statik des Anlegergestells von einem maximal möglichen Stapelgewicht auszugehen. Die Berücksichtigung dieses maximal möglichen Stapelgewichts führt unter Beobachtung der erforderlichen Sicherheitsaspekte zu einer Überdimensionierung der sicherheitsrelevanten Baugruppen, was hohe Kosten bedingt. Im Hinblick darauf, dass Stapel mit einem maximal denkbaren Gewicht nur in Einzelfällen zur Verarbeitung gelangen, ist eine derartige Dimensionierung des Anlegers unökonomisch.
- Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Anleger für großformatige Maschinen so auszubilden, dass nur Stapel mit einem vorbestimmten maximalen Gewicht zur Verarbeitung gelangen können.
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Sicherheitseinrichtung nach den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Durch die erfindungsgemäße Lösung ist es möglich, mit einem vertretbaren Aufwand insbesondere bei großformatigen Maschinen die sicherheitsrelevanten Baugruppen mit einem vertretbaren Aufwand zu konzipieren. Durch die Sicherheitseinrichtung wird eine Überlastung dieser Baugruppen ausgeschlossen und den Sicherheits- und Arbeitschutzbestimmungen Genüge getan.
- Die Erfindung wird an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt:
-
1 einen Anleger einer bogenverarbeitenden Maschine in der Seitenansicht -
2 eine Wiegeeinrichtung - In
1 ist ein Anleger1 mit einem Gestell2 und einem Stapelträger3 dargestellt. Auf dem Stapelträger3 ist ein Stapel4 angeordnet, der aus bogenförmigen Material5 besteht. Am Stapelträger3 greift ein Fördersystem6 an, das im Ausführungsbeispiel aus Zugelementen7 besteht, die jeweils an einer Ecke des Stapelträgers3 angreifen. Die Zugelemente7 des Fördersystems6 sind mit einem Antrieb8 verbunden. Der Antrieb8 besteht z. B. aus einem Motor9 , der eine Antriebswelle10 antreibt, mit der vier Treibräder11 drehfest verbunden sind. Jedes Treibrad11 steht in Wirkverbindung mit jeweils einem Zugelement7 . Im Ausführungsbeispiel ist neben dem Stapelträger3 ein weiterer Stapelträger12 vorgesehen, der einen Reststapel13 trägt. Der weitere Stapelträger12 kann durch eine Transporteinrichtung14 entgegen einer Förderrichtung15 in den Stapelraum oder in Förderrichtung15 aus diesem geführt sowie unter einem dem Anleger1 nachgeordneten Bändertisch16 positioniert werden. Dem weiteren Stapelträger12 ist ein weiteres Fördersystem17 , das mit einem nicht dargestellten weiteren Antrieb verbunden ist, zugeordnet, welches den weiteren Stapelträger12 so führt, dass die obere Seite des Reststapels13 ständig in Wirkverbindung mit Trenn- und Fördermitteln18 gehalten wird. Dazu sind im Anleger1 die Lage der Oberseite erfassende Messmittel20 vorgesehen, die mit einer den Anleger1 steuernden Regel- und Steuereinrichtung19 verbunden sind. Ist ein Betrieb ohne den weiteren Stapelträger12 – Betriebszustand ohne weiteren Stapelträger12 – vorgesehen, wird die Lage der Oberseite des Stapels4 erfasst und über die Regel- und Steuereinrichtung19 der Motor9 des Antriebs8 gesteuert. In einer unteren Position, in der die Stapel4 auf dem Stapelträger3 positioniert werden, bildet die Oberfläche des Stapelträgers3 mit einem Flurniveau21 eine Ebene. Gleichzeitig sitzt der Stapelträger3 mit seiner Rückseite auf einer Wiegeeinrichtung22 auf. Die Wiegeeinrichtung22 besteht aus einem ortsfesten unteren Rahmen23 und einem in vertikaler Richtung verschiebbar dem unteren Rahmen23 zugeordneten oberen Rahmen24 (2 ). Der obere Rahmen24 übergreift den unteren Rahmen23 unter Bildung eines Schiebesitzes25 und stützt sich über vier Anschläge26 gegen biegesteife Streben28 des unteren Rahmens23 ab. Die Anschläge26 sind als Messwertgeber27 ausgebildet und mit der Regel- und Steuereinrichtung19 verbunden. - Im Ausführungsbeispiel ist eine kostengünstige Lösung dargestellt, bei der nur zwei Anschläge
26 als Messwertgeber27 ausgebildet sind. Die Messwertgeber27 sind auf einer Diagonalen im unteren Rahmen23 angeordnet. - Beim Betreiben des Anlegers
1 wird der Stapelträger3 zur Übernahme eines Stapels4 in die Stapelübernahmeposition verbracht, in der die Oberfläche des Stapelträger3 mit dem Flurniveau21 eine Ebene bildet. Dabei sitzt die Unterseite des Stapelträgers3 auf dem oberen Rahmen24 der Wiegeeinrichtung22 auf. Danach kann ein Stapel4 auf dem Stapelträger3 positioniert werden. Sind vier Anschläge26 als Messwertgeber27 ausgebildet, wird von jedem Messwertgeber27 ein Messwert generiert und der Regel- und Steuereinrichtung19 zugeführt, wobei die Summe der vier Messwerte das Stapelgewicht des Stapels4 widerspiegelt, wenn das Gewicht des Stapelträgers3 beim Eichen der Wiegeeinrichtung22 nicht berücksichtigt wurde. Sind, wie im Ausführungsbeispiel nach2 gargestellt, nur zwei Messwertgeber27 vorgesehen, wird durch die von diesen generierten Messwerten nur das halbe Stapelgewicht des Stapels4 erfasst und in der Regel- und Steuereinrichtung19 das tatsächliche Stapelgewicht ermittelt. Ausgehend davon, dass nur Stapel4 aus bogenförmigen Material5 zugeführt werden, die in ihren Abmessungen innerhalb eines für die bogenverarbeitende Maschine vorgeschriebenen Formatbereich liegen und die Stapel4 mittig auf dem Stapelträger3 positioniert werden, liegt der Schwerpunkt der Stapel4 immer innerhalb eines kleinen Bereichs, so dass die auftretenden Messfehler in einem tolerierbaren Bereich bleiben. Es ist auch möglich, nur einen Messwertgeber27 vorzusehen und diesem im Schwerpunktbereich der zur Verarbeitung gelangenden Stapel4 zu positionieren sowie in der Regel- und Steuereinrichtung19 in Abhängigkeit vom zur Verarbeitung gelangenden Format den auftretenden Fehlern kompensieren. - Die von den Messwertgebern
27 generierten Messwerte werden der Regel- und Steuereinrichtung19 zugeführt und in dieser das tatsächliche Stapelgewicht des auf dem Stapelträger3 positionierten Stapels4 ermittelt. Das Stapelgewicht wird mit einem in der Regel- und Steuereinrichtung19 abgelegten zulässigen Gesamtgewicht verglichen. Liegt das Stapelgewicht unter dem zulässigen Gesamtgewicht, wird durch Regel- und Steuereinrichtung19 der Motor9 des Antriebs8 angesteuert und mittels des Fördersystems6 der Stapelträger3 mit dem Stapel4 in einem Eilgang angehoben. Wird ohne den weiteren Stapelträger12 gearbeitet, erfolgt nach einer Annäherung der Oberseite des Stapels4 an das Trenn- und Fördermittel18 ein Umschalten des Antriebs8 auf einen Schleichgang sowie ein Nachführen des Stapels4 in einem solchen Maß, dass durch das Trenn- und Fördermittel18 bogenförmiges Material5 getrennt und abgeführt werden kann. Nachdem der Stapel4 abgearbeitet ist, wird der Stapelträger3 in seine Stapelübernahmeposition, in der die Oberseite des Stapelträgers3 mit dem Flurniveau21 vergleicht und die Unterseite des Stapelträgers3 mit der Wiegeeinrichtung22 verbunden ist, zur Übernahme eines neuen Stapels4 verbracht. Wird mit dem weiteren Stapelträger12 – Betriebzustand mit weiteren Stapelträger12 – gearbeitet, erfolgt bei Annäherung des Stapels4 an den einen Reststapel13 tragenden weiteren Stapelträger12 eine Anpassung der Geschwindigkeit des Stapelträgers3 an die des weiteren Stapelträgers12 . Nachfolgend wird der weitere Stapelträger12 aus dem Stapelraum geführt und damit die Vereinigung des Reststapels13 mit dem Stapel4 realisiert. Bei der Vereinigung des Reststapels13 mit dem Stapel4 wird das auf dem Stapelträger3 ruhende Stapelgewicht um das Reststapelgewicht des Reststapels13 erhöht. - Um eine Überlastung des Antriebs
8 und des Fördersystems6 bei einer Nutzung des weiteren Stapelträgers12 zu vermeiden, ist in der Regel- und Steuereinrichtung19 ein weiteres zulässiges Gesamtgewicht abgelegt, das um das maximal mögliche Reststapelgewicht des Reststapels13 kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht bei einer Arbeitsweise ohne Nutzung des weiteren Stapelträgers12 . Entsprechend der vorgesehen Betriebsart wird in der Regel- und Steuereinrichtung19 das zulässige Gesamtgewicht oder das weitere zulässige Gesamtgewicht als Sollgröße aktiviert. - Es ist auch möglich, das Reststapelgewicht wie folgt zu ermitteln. Durch das Umschalten der Hubgeschwindigkeit (Eilgang) des Stapelträgers
3 auf die Geschwindigkeit (Arbeitsgeschwindigkeit) des weiteren Stapelträgers12 ist die Höhe des Stapels4 in der Regel- und Steuereinrichtung19 erfasst. Aus der Höhe und dem Stapelgewicht des Stapels4 sowie der Höhe des Reststapels13 , die durch die Lage des weiteren Stapelträgers12 bei der Übernahme des Reststapels13 in der Regel- und Steuereinrichtung19 abgelegt ist, kann das Reststapelgewicht des Reststapels13 in der Regel- und Steuereinrichtung19 ermittelt werden, wobei es auch denkbar ist eine das Gewicht des Reststapels erfassende Einrichtung dem weiteren Fördersystem17 oder dem weiteren Stapelträger12 zuzuordnen. Die von dieser Einrichtung generierten Werte werden der Regel- und Steuereinrichtung19 zugeführt. -
- 1
- Anleger
- 2
- Gestell
- 3
- Stapelträger
- 4
- Stapel
- 5
- Bogenförmiges Material
- 6
- Fördersystem
- 7
- Zugelemente
- 8
- Antrieb
- 9
- Motor
- 10
- Antriebswelle
- 11
- Treibräder
- 12
- Weiterer Stapelträger
- 13
- Reststapel
- 14
- Transporteinrichtung
- 15
- Förderrichtung
- 16
- Bändertisch
- 17
- Weiteres Fördersystem
- 18
- Trenn- und Fördermittel
- 19
- Regel- und Steuereinrichtung
- 20
- Messmittel
- 21
- Flurniveau
- 22
- Wiegeeinrichtung
- 23
- Unterer Rahmen
- 24
- Oberer Rahmen
- 25
- Schiebesitz
- 26
- Anschlag
- 27
- Messwertgeber
Claims (11)
- Sicherheitseinrichtung im Anleger einer bogenförmiges Material verarbeitenden Maschine, der ein mit einem Antrieb verbundenes Fördersystem zum Heben eines Stapelträgers nach der Übernahme eines aus dem bogenförmigen Material bestehenden Stapels in einer Stapelübernahmeposition und zum Senken nach der Übergabe des Stapels an einen weiteren Stapelträger oder nach dem Vereinzeln und Abführen des bogenförmigen Materials durch Trenn- und Fördermittel aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Stapelträger (
3 ) eine das Stapelgewicht des Stapels (4 ) erfassende Wiegeeinrichtung (22 ) zugeordnet ist, die mit einer den Antrieb (8 ) steuernden Regel- und Steuereinrichtung (19 ) verbunden ist, in der mindestens ein zulässiges Gesamtgewicht als Sollwert abgelegt ist und in der Regel- und Steuereinrichtung (19 ) ein Vergleich des Stapelgewichts des Stapels (4 ) mit dem zulässigen Gesamtgewicht erfolgt, wobei der Antrieb (8 ) nur dann aktivierbar ist, wenn das Stapelgewicht des Stapels (4 ) das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet. - Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Regel- und Steuereinrichtung (
19 ) ein weiteres zulässiges Gesamtgewicht als weiterer Sollwert abgelegt ist, das bestimmt ist durch die Differenz zwischen dem zulässigen Gesamtgewicht und dem möglichen Reststapelgewicht eines von dem weiteren Stapelträger (12 ) getragenen Reststapels (13 ). - Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit von den jeweils gewählten Betriebszuständen Betreiben des Anlegers (
1 ) mit Stapelträger (3 ) oder mit weiteren Stapelträger (12 ) in der Regel- und Steuereinrichtung (19 ) eine zwangsweise Aktivierung des zulässigen Gesamtgewichts oder des weiteren zulässigen Gesamtgewichts als Sollwert realisierbar ist. - Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Betriebszustand Betreiben des Anlegers (
1 ) mit Stapelträger (3 ) zwangsweise das zulässige Gesamtgewicht als Sollwert realisierbar ist. - Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Betriebszustand Betreiben des Anlegers (
1 ) mit weiteren Stapelträger (12 ) zwangsweise das weitere zulässige Gesamtewicht als Sollwert realisierbar ist. - Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Stapelübernahmeposition die Oberseite des Stapelträgers (
3 ) eine Ebene mit einem Flurniveau (21 ) bildet. - Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass in der Stapelübernahmeposition der Stapelträger (
3 ) mit seiner Unterseite auf der Wiegeeinrichtung (22 ) aufliegt. - Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Wiegeeinrichtung (
22 ) mindestens ein Messwertgeber (27 ) zum Erfassen des Stapelgewichts des Stapels (4 ) vorgesehen ist. - Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Messwertgeber (
27 ) diagonal zueinander angeordnet sind. - Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1 und 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Wiegeeinrichtung (
22 ) aus einem ortsfest angeordneten unteren Rahmen (23 ) und einem diesen in vertikaler Richtung verschiebbar ausgebildeter oberer Rahmen (24 ) zugeordnet ist, der sich gegen vier Anschläge (26 ) abstützt, von denen zwei Anschläge (26 ) als Messwertgeber (27 ) ausgebildet sind. - Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Stapelträger (
12 ) oder ein dem weiteren Stapelträger (12 ) zugeordnetes weiteres Fördersystem (17 ) mit einer das Reststapelgewicht erfassenden Einrichtung versehen ist.
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| DE502006000065T DE502006000065D1 (de) | 2005-04-27 | 2006-04-15 | Anleger mit Sicherheitseinrichtung |
| US11/411,187 US7465139B2 (en) | 2005-04-27 | 2006-04-25 | Safety device in the sheet feeder |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE200510019537 DE102005019537A1 (de) | 2005-04-27 | 2005-04-27 | Sicherheitseinrichtung im Anleger |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE102005019537A1 true DE102005019537A1 (de) | 2006-11-09 |
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| DE19855191A1 (de) * | 1998-11-30 | 2000-06-15 | Oce Printing Systems Gmbh | Abstapelvorrichtung und Verfahren zum Abstapeln von Blättern sowie Vorrichtung und Verfahren zum Zuführen von Blättern einer Druckvorrichtung |
| DE102004002307A1 (de) * | 2003-02-03 | 2004-08-12 | Heidelberger Druckmaschinen Ag | Verfahren zur Synchronisation von Haupt- und Hilfsstapel |
| DE20312459U1 (de) * | 2003-08-13 | 2004-12-23 | D.E. Pfaff Ingenieurbüro GmbH & Co. KG | Kreuzleger mit Stapelwaage |
-
2005
- 2005-04-27 DE DE200510019537 patent/DE102005019537A1/de not_active Withdrawn
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