DE19855930A1 - Rangieranlage mit Waggonfördereinrichtung - Google Patents
Rangieranlage mit WaggonfördereinrichtungInfo
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Description
Die Rangieranlage mit Waggonfördereinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist
durch die DE 41 01 078 A1 bekannt. Sie wird im Eisenbahnbetrieb zum Verschieben, Verteilen
und Positionieren von Eisenbahnwaggons eingesetzt. Die Rangieranlage weist eine
Waggonfördereinrichtung auf, die mit dem jeweiligen Waggon kuppelbar ist und die durch
Seilzug längs der Verteilgleise, Verladegleise, Richtungsgleise, Waschstraßen verfahrbar ist.
Die Waggonfördereinrichtung besitzt ein frei drehbares Fahrwerk und ist dementsprechend
nicht mit einem Antrieb ausgerüstet. Der Seilzug ist ein Endlosseil, das mit der
Waggonfördereinrichtung verbunden ist und das über zwei Umlenkrollen geführt und gespannt
ist. Eine Umlenkrolle ist mit einem Elektromotor verbunden; eine Umlenkrolle ist zum Spannen
des Seiles gegen einen Spannkraftgeber beweglich gelagert.
Durch die DE-OS 23 27 004 ist eine Transporteinrichtung für schienengebundene
Transportwagen bekannt, bei der ein Seil um eine Antriebsscheibe geschlungen ist, die in dem
Transportwagen drehbar gelagert und mit dem Fahrwerk derart verbunden ist, daß das
Fahrwerk durch die Antriebsscheibe antreibbar ist. Das Seil wird in einer Windenstation mit
zwei Winden und Windenmotoren abwechselnd in der einen und anderen Richtung
aufgewunden bzw. abgewunden. Das Seil dient also nicht zum Schleppen sondern zum Antrieb
des Fahrwerks. Diese Einrichtung ist technisch aufwendig und es sind nur begrenzte
Antriebskräfte auf den Transportwagen ausübbar.
Aufgabe der Erfindung ist es, die o.g. Rangieranlage mit Waggonfördereinrichtung einfach, d. h.
mit möglichst geringem technischen Aufwand und verschleißarm auszugestalten, dabei aber zu
gewährleisten, daß die Waggonfördereinrichtung sowohl im Antriebssinne wie auch im
Bremssinne ohne Spiel betrieben werden kann und daher den geförderten Waggon zu jeder Zeit
sicher führt und zielgenau positioniert.
Die Lösung ergibt sich aus Anspruch 1.
Dabei kann die jeweils nicht angetriebene Motorwinde stromlos geschleppt werden. Zur
Aufrechterhaltung einer gewünschten, erforderlichen Seilspannung dienen die Alternativen nach
Anspruch 2 oder 3.
Es ist wünschenswert, die Waggonfördereinrichtung und/oder den Waggon über das
Steuergerät der Rangieranlage steuern und/oder antreiben zu können. Hierzu müssen Mess-
Signale und/oder elektrische Energie übertragen werden. Die Übertragung per Funk oder
induktiv ist aufwendig, störungsanfällig und zur Energieübertragung kaum geeignet. Die
Ansprüche 4 und 5 geben eine Weiterbildung an, die sowohl die Signalübertragung als auch die
Energieübertragung zu der Waggonfördereinrichtung und/oder dem Waggon ermöglicht.
Die Weiterbildung nach Ansprüchen 6, 7 und 8 gestatten die elektrische Fernsteuerung der
Waggonfördereinrichtung bzw. des Waggons in dem Rangierbetrieb. Insbesondere kann der
einzelne Waggon mit einem Sensor, z. B. Radarsensor ausgestattet sein, mit dem die
Annäherung an einen stehenden Waggon festgestellt wird. Das Ausgangssignal des
Radarsensors wird sodann über den in dem Zugseil oder Rückholseil eingebetteten elektrischen
Leiter zu der Steuereinrichtung der Rangieranlage übertragen. Auf diese Weise läßt sich die
Annäherung des anzukuppelnden Waggons an den stehenden Waggon feinfühlig steuern.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Rangieranlage mit Waggonfördereinrichtung
Fig. 2 Detail aus Fig. 1, insbesondere Winde mit Schleifkontakten
Fig. 3 Waggonfördereinrichtung mit elektrisch betätigter Verriegelung der Mitnehmerarme
Fig. 4 wie Fig. 3, jedoch mit Wegmessung der Waggonfördereinrichtung
Fig. 5 wie Fig. 5, mit Steuerung der Bremse des Waggons.
Die Waggonfördereinrichtung 1 ist in einem nicht angetriebenen Fahrwerk, d. h.: mit frei
drehbaren Rollen 2 auf einer Schienenbahn 3 geführt. Bei der Schienenbahn 3 kann es sich z. B.
um die inneren Schienenfüße des Eisenbahngleises handeln. Bezüglich der weiteren
Ausgestaltung und der Kupplung mit einem zu fördernden Waggon wird auf die DE-PS 37 11 411
verwiesen.
Die Waggonfördereinrichtung ist an einer Stirnseite mit dem Schleppseil 4 und auf der anderen
Stirnseite mit dem Rückholseil 5 verbunden. Zum Aufwinden des Schleppseils dient die
Schlepp-Motorwinde 6. Zum Aufwinden des Rückholseils dient die Rückhol-Motorwinde 7.
Jede Motorwinde besteht aus einer Windentrommel 8 bzw. 9, die im Aufwickelsinne durch
einen Asynchronmotor (Schleppmotor 10 bzw. Rückholmotor 11) angetrieben wird. Die
Motoren sind durch eine Steueranlage 12 steuerbar. Durch Programmierung der Steueranlage
oder entsprechende Verknüpfung der Schalter sind die Motoren gegeneinander verriegelt; d. h.:
wenn einer der Motoren im Aufwindesinne in Betrieb gesetzt wird, kann der andere der
Motoren nicht ebenfalls im Aufwickelsinne in Betrieb gesetzt werden. Die Motorwinden sind
fest mit dem Untergrund verbunden. Es ist nicht erforderlich, daß eine der Motorwinden z. B.
unter Federkraft beweglich gelagert wird; vielmehr wird die erforderliche Seilspannung dadurch
aufrechterhalten, daß die jeweils nicht angetriebene Motorwinde geschleppt wird. Insbesondere
im Rückholbetrieb kann es vorkommen, daß das für das Schleppen der Schlepp-Motorwinde
erforderliche Drehmoment nicht zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Seilspannung
ausreicht; in diesem Falle wird die Schlepp-Motorwinde im, d. h. durch Kurzschließen der
Phasen des Drehstromantriebs, betrieben. Auch der umgekehrte Fall (elektrischer Bremsbetrieb
des Rückholmotors) kann vorkommen.
Der Schleppmotor 10 ist vorzugsweise für eine höhere Nennleistung ausgelegt als der
Rückholmotor 11. Die Motoren sind über Getriebe 13 bzw. 14 mit der Seiltrommel verbunden.
Die Motoren werden vorzugsweise durch separate Frequenzumrichter 15 bzw. 16 betrieben.
Dadurch ist es möglich, die Motoren mit unterschiedlicher Drehzahl anzutreiben und
insbesondere für den Rückholbetrieb eine höhere Geschwindigkeit vorzugeben als für den
Schleppbetrieb. Ferner kann auch die Rückholwinde mit einer mechanischen Bremse 17
verbunden sein, so daß es möglich ist, den geschleppten Waggon an einer gewünschten
Position abzubremsen.
Die Rangieranlage kann zur Signalübertragung und/oder Übertragung elektrischer Energie
zwischen der ortsfesten Steueranlage 12 bzw. einer ortsfesten Spannungsquelle und der
Waggonfördereinrichtung 1 oder dem jeweils geschleppten Waggon genutzt werden. Dazu ist
in das Schleppseil 4 und/oder das Rückholseil 5 zumindest ein elektrischer Leiter eingefügt, der
gegenüber den Stahldrahten der Seile isoliert ist. Der bzw. die elektrischen Leiter sind entweder
mit den Stahldrähten verseilt oder als Seele innerhalb des Seils eingelagert.
An der Stirnseite, mit der das betreffende Seil mit der Waggonfördereinrichtung 1 befestigt ist,
wird der elektrische Leiter mit einem elektrischen Gerät 23 und/oder einem Meßwertgeber, die
an der Waggonfördereinrichtung 1 angebracht sind, verbunden. Alternativ oder zusätzlich
können die elektrischen Leiter über eine elektrischen Kupplung 21 zwischen der
Waggonfördereinrichtung und dem angekuppelten Waggon mit einem elektrischen Gerät 23
(Kraftgeber, Antrieb, Meßwertgeber oder dergl.) in dem Waggon verbunden sein.
An der Stirnseite, mit der das betreffende Seil mit der Windentrommel 8 bzw. 9 befestigt ist,
wird jeder in das Seil eingebettete elektrische Leiter mit je einem Drehkontakt verbunden, der
die Energieübertragung gestattet. Dabei kann es sich um einen Schleifring 24 handeln, der an
und konzentrisch zu der Welle der Windentrommel 8 bzw. 9 befestigt ist. Für jeden elektrischen
Leiter ist ein Schleifring vorgesehen, der gegenüber der Windentrommel und gegenüber den
anderen Schleifringen elektrisch isoliert ist. Jeder der Schleifringe wird durch einen
Schleifkontakt 25, Schleifbürste oder dergl. abgetastet. Schleifring und Schleifbürste können bei
Übertragung hoch-frequenter Spannungen durch berührungslose Übertrager ersetzt werden,
wie z. B. konzentrische induktive Spulen, von denen eine konzentrisch an der Windenwelle
befestigt und die andere ortsfest angeordnet ist.
Um den Waggon mit elektrischer Spannung zu versorgen, ist die Waggonfördereinrichtung 1
und der Waggon mit jeweils einer elektrischen Kupplungshälfte ausgerüstet, wobei die
Kupplungshälften so angebracht sind, daß beim Ankuppeln des Waggons an die
Waggonfördereinrichtung 1 elektrischer Kontakt besteht. Bei Energieübertragung mit
Niederspannung ist nur eine Kupplungshälfte 20 (Fig. 5), die isoliert an der
Waggonfördereinrichtung angebracht ist, erforderlich, während andererseits der Waggon bzw.
Teile, z. B. Rad und Achse als elektrischer Leiter dienen können.
In der Waggonfördereinrichtung und/oder dem Waggon können Meßeinrichtungen angebracht
sein wie z. B. Wegmeßgeber oder Geschwindigkeitsmeßgeber.
Ein Wegmeßgeber 23 an einer der Rollen 2 der Waggonfördereinrichtung ist in Fig. 4
dargestellt. Es handelt sich um zwei zusammenwirkende Magnete, die durch Induktion ein
elektrisches Zählsignal abgeben. Dieses Zählsignal wird der in Fig. 2 dargestellten
Steuereinrichtung 12 über den Schleifring 24.3 und Schleifkontakt 25.3 zugeführt und dort in
ein Wegsignal umgesetzt, das die Position der Waggonfördereinrichtung repräsentiert. Damit
kann die Position des letzten transportierten Waggons bzw. Rades 28 erfaßt und in der
Steueranlage 12 gespeichert werden und sodann der jeweilige momentane Abstand zwischen
dem letzten Waggon und der Waggonfördereinrichtung bestimmt werden. In Abhängigkeit von
diesem Abstand kann die Geschwindigkeit der Waggonfördereinrichtung 1 durch Steueranlage 12
gesteuert und ein Steuersignal erzeugt werden. Durch dieses Steuersignal können z. B. die
Mitnehmerarme 30 der Waggonfördereinrichtung 1 aus ihrer aktiven Eingreifposition in Anlage
an dem Rad 28 (Fig. 3 und 5) in ihre inaktiven Position (Fig. 4) gebracht werden. Dazu wird
durch dieses Steuersignal der Relaisschalter 29 geschlossen und Spannungsgeber 26 über zwei
weitere Paarungen von Schleifkontakt 25 und Schleifring 24 sowie einem elektrischen
Leiterpaar 18.2 mit den Kraftgebern, z. B. Magneten 23 verbunden. Bei Aktivierung der
Magnete bewegen die Magnetkerne 32 mittels eines Hebelsystems 31, die Mitnehmerarme 30
im Sinne der Lösung von dem Rad. Eine Feder 33 bringt die Mitnehmerarme bei Deaktivierung
der Magnete in die Eingreifposition. Die Fig. 3 und 5 zeigen die Eingreifposition der
Mitnehmerarme und des Hebelsystems, die Fig. 4 die inaktive Position bei Aktivierung der
Magnete.
Durch das Steuersignal kann auch die Schleppwinde 6 in Betrieb oder außer Betrieb gesetzt
werden.
Bei der Weiterbildung nach Fig. 5 wird weiterhin der Antrieb 23 der Waggon-Bremse 34 in
Abhängigkeit von dem Signal, durch das die Mitnehmerarme außer Eingriff gebracht werden,
im Sinne des Einfallens der Bremse 34 betätigt. Die Bremsanlage ist hier nur angedeutet und in
ihrer Funktionalität nicht vollständig dargestellt. Das elektrische Gerät 23, das an dem Waggon
angebracht ist und das über das Schleppseil in Betrieb gesetzt wird, ist hier ein Schaltmagnet für
das pneumatische Ventil 35. Die Steueranlage 12 kann auf diese Weise die Waggon-Bremse
einfallen lassen, wenn Waggon und Waggonfördereinrichtung entkoppelt werden.
Dadurch, daß nach dieser Erfindung die Waggonfördereinrichtung durch zwei Seile angetrieben
wird statt durch ein Umlaufendes Seil, wird die elektrische Fernsteuerung der bzw. des
Waggons in dem Rangierbetrieb ermöglicht. Insbesondere kann der einzelne Waggon mit
einem Sensor als elektrischem Gerät 23, z. B. Radarsensor ausgestattet sein. Mit diesem kann
die Annäherung an einen stehenden Waggon festgestellt wird. Das Ausgangssignal des
Radarsensors wird sodann mittels der elektrischen Kupplung 20 auf die
Waggonfördereinrichtung und von dort über den in dem Zugseil oder Rückholseil eingebetteten
elektrischen Leiter zu der Steuereinrichtung der Rangieranlage übertragen. Auf diese Weise läßt
sich die Annäherung des anzukuppelnden Waggons an den stehenden Waggon von der
Steuereinrichtung aus feinfühlig steuern.
1
Waggonfördereinrichtung
2
Rollen, Fahrwerk
3
Schienenbahn
4
Schleppseil
5
Rückholseil
6
Schlepp-Motorwinde
7
Rückhol-Motorwinde
8
Windentrommel
9
Windentrommel
10
Asynchronmotor, Schleppmotor
11
Asynchronmotor, Rückholmotor
12
Steueranlage
13
Getriebe
13
14
Getriebe
15
Frequenzumrichter
16
Frequenzumrichter
17
mechanischen Bremse
18
elektrischer Leiter
19
Isolierung
20
elektrische Kupplung
21
Kupplungsstück
22
Kupplungsstück
23
elektrisches Gerät, Antriebsmotor, Motor einer Pumpe, Kraftgeber, Magnet, Antrieb bzw.
Magnet eines elektrohydraulischen Ventils, Meßgerät, Wegaufnehmer
24
Schleifring
25
Schleifkontakt
26
Spannungsgeber
27
Anzeigegerät, Steuergerät
28
Rad
29
Relais, Schalter, Relaisschalter
30
Mitnehmerarme
31
Hebelsystem
32
Magnetkerne
33
Feder
34
Waggon-Bremse
35
pneumatisches Ventil
Claims (8)
1. Rangieranlage mit einer Förderstrecke, längs der eine Waggonfördereinrichtung (1) zum
Verschieben, Verteilen und Positionieren von Eisenbahnwaggons fahrbar ist;
die Waggonfördereinrichtung (1) besitzt ein frei drehbares Fahrwerk,
zum Verfahren ist die Waggonfördereinrichtung (1) mit einem Seilzug (4, 5) fest verbunden,
und der Seilzug ist mittels eines stationären Antriebs in Schlepp- und in Rückholrichtung
antreibbar;
Kennzeichen:
Der Seilzug besteht aus einem Schleppseil (4) und einem Rückholseil (5);
das Schleppseil (4) ist an einer Längsseite und das Rückholseil (5) an der anderen Längsseite mit der Waggonfördereinrichtung (1) fest verbunden;
das Schleppseil und das Rückholseil sind jeweils mittels einer Schlepp-Motorwinde (6) und einer Rückhol-Motorwinde (7) aufwickelbar;
die Windentrommeln (8, 9) der Motorwinden sind ortsfest an den Enden der Förderstrecke angebracht;
die Windentrommeln (8 bzw. 9) werden abwechselnd einerseits im Aufwickelbetrieb angetrieben und andererseits durch den Zug der jeweils anderen Motorwinde im Schleppbetrieb abgewickelt.
Kennzeichen:
Der Seilzug besteht aus einem Schleppseil (4) und einem Rückholseil (5);
das Schleppseil (4) ist an einer Längsseite und das Rückholseil (5) an der anderen Längsseite mit der Waggonfördereinrichtung (1) fest verbunden;
das Schleppseil und das Rückholseil sind jeweils mittels einer Schlepp-Motorwinde (6) und einer Rückhol-Motorwinde (7) aufwickelbar;
die Windentrommeln (8, 9) der Motorwinden sind ortsfest an den Enden der Förderstrecke angebracht;
die Windentrommeln (8 bzw. 9) werden abwechselnd einerseits im Aufwickelbetrieb angetrieben und andererseits durch den Zug der jeweils anderen Motorwinde im Schleppbetrieb abgewickelt.
2. Rangieranlage nach Anspruch 1,
Kennzeichen:
im Schleppbetrieb wird der Motor (11) der Rückhol-Motorwinde und/oder im Rückholbetrieb wird der Motor (10) der Schlepp-Motorwinde zur Aufrechterhaltung und Einstellung der Seilspannung elektrisch gebremst.
Kennzeichen:
im Schleppbetrieb wird der Motor (11) der Rückhol-Motorwinde und/oder im Rückholbetrieb wird der Motor (10) der Schlepp-Motorwinde zur Aufrechterhaltung und Einstellung der Seilspannung elektrisch gebremst.
3. Rangieranlage nach Anspruch 1 oder 2,
Kennzeichen:
die Rückhol-Windetrommel (9) ist mit einer steuerbaren mechanischen Bremse (17) verbunden.
Kennzeichen:
die Rückhol-Windetrommel (9) ist mit einer steuerbaren mechanischen Bremse (17) verbunden.
4. Rangieranlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
Kennzeichen:
in das Schlepp- und/oder Rückholseil (4, 5) ist ein isolierter elektrischer Leiter (18) mit Isolierung eingebettet;
der elektrische Leiter ist an der Schlepp- bzw. Rückhol-Windentrommel (8, 9) über einen Drehkontakt (insbesondere Schleifring 24 und Schleifkontakt 25) mit einem ortsfesten Spannungsgeber (26) verbunden;
die Waggonfördereinrichtung und der Waggon weisen eine elektrische Kupplung (20) auf, über welche der elektrische Leiter (18) mit einem elektrischen Gerät (23) in dem Waggon verbunden ist.
Kennzeichen:
in das Schlepp- und/oder Rückholseil (4, 5) ist ein isolierter elektrischer Leiter (18) mit Isolierung eingebettet;
der elektrische Leiter ist an der Schlepp- bzw. Rückhol-Windentrommel (8, 9) über einen Drehkontakt (insbesondere Schleifring 24 und Schleifkontakt 25) mit einem ortsfesten Spannungsgeber (26) verbunden;
die Waggonfördereinrichtung und der Waggon weisen eine elektrische Kupplung (20) auf, über welche der elektrische Leiter (18) mit einem elektrischen Gerät (23) in dem Waggon verbunden ist.
5. Rangieranlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
Kennzeichen:
in das Schlepp- und/oder Rückholseil ist ein isolierter elektrischer Leiter (18) eingefügt;
der elektrische Leiter ist in der Schlepp- bzw. Rückhol-Windentrommel (8, 9) über einen Drehkontakt (insbesondere Schleifring 24 und Schleifkontakt 25) mit einem ortsfesten Spannungsgeber (26) verbunden;
die Waggonfördereinrichtung weist ein elektrisches Gerät (23) auf, das mit dem elektrischen Leiter verbunden ist.
Kennzeichen:
in das Schlepp- und/oder Rückholseil ist ein isolierter elektrischer Leiter (18) eingefügt;
der elektrische Leiter ist in der Schlepp- bzw. Rückhol-Windentrommel (8, 9) über einen Drehkontakt (insbesondere Schleifring 24 und Schleifkontakt 25) mit einem ortsfesten Spannungsgeber (26) verbunden;
die Waggonfördereinrichtung weist ein elektrisches Gerät (23) auf, das mit dem elektrischen Leiter verbunden ist.
6. Rangieranlage nach Anspruch 4,
Kennzeichen:
das elektrische Gerät (23) ist ein Antriebsmotor (z. B. Motor einer Pumpe und/oder Magnet eines elektrisch betätigbaren Ventils zur Betätigung eines Zylinder/Kolbentriebs), der über die elektrische Leitung (18) bei Ankuppeln des Waggons an die Waggonfördereinrichtung durch den Spannungsgeber mit elektrischer Energie versorgt wird und betätigbar ist.
Kennzeichen:
das elektrische Gerät (23) ist ein Antriebsmotor (z. B. Motor einer Pumpe und/oder Magnet eines elektrisch betätigbaren Ventils zur Betätigung eines Zylinder/Kolbentriebs), der über die elektrische Leitung (18) bei Ankuppeln des Waggons an die Waggonfördereinrichtung durch den Spannungsgeber mit elektrischer Energie versorgt wird und betätigbar ist.
7. Rangieranlage nach Anspruch 5,
Kennzeichen:
das elektrische Gerät (23) ist ein Antrieb (z. B. Kraftmagnet und/oder Magnet eines elektrisch betätigbaren Ventils zur Betätigung eines Zylinder/Kolbentriebs), der an der Waggonfördereinrichtung angebracht ist, und durch den ein Mitnehmerarm (30) der Waggonfördereinrichtung über die elektrische Leitung (18) zum Ankuppeln oder Abkuppeln des Waggons an die Waggonfördereinrichtung durch den Spannungsgeber mit elektrischer Energie versorgt wird und betätigbar ist.
Kennzeichen:
das elektrische Gerät (23) ist ein Antrieb (z. B. Kraftmagnet und/oder Magnet eines elektrisch betätigbaren Ventils zur Betätigung eines Zylinder/Kolbentriebs), der an der Waggonfördereinrichtung angebracht ist, und durch den ein Mitnehmerarm (30) der Waggonfördereinrichtung über die elektrische Leitung (18) zum Ankuppeln oder Abkuppeln des Waggons an die Waggonfördereinrichtung durch den Spannungsgeber mit elektrischer Energie versorgt wird und betätigbar ist.
8. Rangieranlage nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
Kennzeichen:
das elektrische Gerät (23) ist ein Meßgerät, z. B. Wegaufnehmer, das über die elektrische Leitung mit elektrischer Energie versorgt und einem Anzeigegerät oder Steuergerät (12), z. B. zur Steuerung des Aufwickelbetriebs verbunden ist.
Kennzeichen:
das elektrische Gerät (23) ist ein Meßgerät, z. B. Wegaufnehmer, das über die elektrische Leitung mit elektrischer Energie versorgt und einem Anzeigegerät oder Steuergerät (12), z. B. zur Steuerung des Aufwickelbetriebs verbunden ist.
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Publications (2)
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE (1) | DE19855930C2 (de) |
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