DE19855617A1 - Granuliervorrichtung mit Schneidrotor - Google Patents
Granuliervorrichtung mit SchneidrotorInfo
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Abstract
Granuliervorrichtung zum Trennen von Kunststoffasersträngen in Pellets mit einer Strangzufuhreinrichtung und einem Schneidrotor, der durch ein Antriebssystem gedreht wird und auf seinem Rotormantel verteilte Schneidmesser aufweist, die mit ihren Fußbereichen in Nuten im Rotorkörper angeordnet sind, wobei jedes Schneidmesser parallel zur Schneidkante mindestens eine Aussparung aufweist, die von der Nut abgedeckt wird und mit einem Klemmelement, das sich gegen den Rotorkörper abstützt, zusammenwirkt, wobei das Klemmelement eine geschlitzte Spannhülse ist, deren zylindrische Außenkontur mit der Aussparung des Schneidmessers konform ist.
Description
Granuliervorrichtung zum Trennen von Kunststoffasersträngen in Pellets mit
einer Strangzufuhreinrichtung und einem Schneidrotor entsprechend dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Granuliervorrichtungen (bzw. Pelletiervorrichtungen) werden in
Stranggranulieranlagen eingesetzt, in denen ein Kunststoff in schmelzflüssigem
Zustand aus Düsen zu Strängen gepreßt wird, die zunächst in einem Zufuhrkanal
soweit abgekühlt werden, daß sie keine klebrige Oberfläche aufweisen, und dann
mittels einer Strangzufuhreinrichtung einer Granuliervorrichtung zugeführt
werden. In der Granuliervorrichtung dreht sich ein zylindrischer Schneidrotor mit
hoher Drehzahl, der auf seiner Mantelfläche mit Schneidmessern bestückt ist und
die Kunststoffaserstränge in Pellets trennt. Derartige Pellets können dann als
Kunststoffgranulat für weitere Verarbeitungsschritte zur Verfügung gestellt
werden.
Danach ist das Herzstück einer derartigen Granuliervorrichtung der Schneidrotor
mit seinen Messern. Diese Messer sind am Umfang des Rotormantels verteilt und
können mechanisch oder pneumatisch oder hydromechanisch oder
elektromechanisch mit ihren Fußbereichen in Nuten in dem Rotorkörper
eingeklemmt werden. Es sind natürlich auch Schneidrotoren denkbar, in denen
vorzugsweise Hartmetallmesser in den Nuten des Rotorkörpers eingelötet sind,
jedoch haben derartige Lösungen den Nachteil, daß die Messer nicht ohne hohen
Aufwand ausgewechselt werden können.
Aus der Druckschrift EP 0 357 549 A1 ist ein Schneidrotor mit in Nuten eines
Rotorkörpers eingespannten Messern bekannt, wobei die Messer mindestens eine
konkave Spannfläche aufweisen, gegen welche eine Konusschraube anliegt, deren
Achse parallel zur Längsrichtung des Messers liegt, wobei der Konus der
Konusschraube exzentrisch an der Spannfläche anliegt. Diese bekannte Lösung
sieht für ein Messer zwei gegeneinander verspannte Konusschrauben vor, wobei
die eine Konusschraube in axialer Richtung von einem Rand des Messers aus das
Messer einspannt und die zweite Konusschraube von dem gegenüberliegenden
Rand des Messers dieses verspannt. Damit wird das Messer in axialer Richtung
auf dem Motormantel fixiert und vorgespannt.
Diese bekannte Lösung hat den Nachteil, daß von beiden Seiten auf das Messer
Druck ausgeübt wird und somit sich das Messer im Toleranzbereich der Nut im
Rotorkörper nachteilig verbiegen oder verwölben kann. Damit ist nachteilig
einerseits eine geometrische Ungenauigkeit verbunden und andererseits kann
dieses auch unvorhergesehene Unwuchten verursachen.
Ein weiterer Nachteil der axialen Verspannung bei der bekannten Lösung liegt
darin, daß die Konusschrauben in ihrem kritischen Übergang vom Konus zum
Gewinde auf Zug beansprucht werden, so daß durch die Kerbwirkung des
Gewindeübergangs zum Konus der gesamte Konus mit dem Schraubenkopf durch
Kerbriß abreißen kann. Bei einem derartigen Schaden wird z. B. das
Hartmetallmesser durch nichts mehr gehalten, da lediglich das Gewinde der
Konusschraube im Rotorkörper verbleibt, so daß z. B. das Hartmetallmesser durch
die Fliehkraft des Rotors aus der Nut geschleudert wird und die gesamte
Granuliervorrichtung gefährdet. Um derartige Kerbbrüche zu vermeiden, muß die
Konusschraube überdimensioniert werden und besonderen Bearbeitungsschritten
während ihrer Herstellung unterworfen werden, um die Kerbwirkung bei dem
Übergang von dem Gewinde zu dem Konusbereich zu minimieren. Ferner muß
eine vollständige Gewindebohrung im Material des Rotorkörpers untergebracht
werden, um eine sichere Spannmöglichkeit der Konusschrauben zu gewährleisten.
Dazu ist ebenfalls ein hoher Anteil an Rotorkörpermaterial erforderlich. Somit
ergibt sich der weitere Nachteil, daß nicht beliebig viele Messer auf dem
Rotormantel verteilt werden können, da diese mechanische Befestigungsart mit
Konusschrauben ein erhebliches Volumen zwischen zwei Messern fordert.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Granuliervorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 zu schaffen, die die Nachteile im Stand der Technik überwindet
und insbesondere einen Schneidrotor angibt, der eine möglichst hohe Anzahl an
Schneidmessern auf dem Rotormantel zuläßt und die Gefahr des
Herausschleuderns eines Schneidmessers vermindert, sowie eine axiale
Verspannung der Messer vermeidet.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Gegenstands des Anspruchs 1 gelöst.
Dazu ist vorgesehen, daß die Granuliervorrichtung zum Trennen von
Kunststoffasersträngen in Pellets mit einer Strangzufuhreinrichtung und einem
Schneidrotor ausgestattet ist, der durch ein Antriebssystem gedreht wird und auf
seinem Mantel verteilte Schneidmesser vorsieht. Die Schneidmesser sind in Nuten
positioniert. Jedes Schneidmesser weist parallel zu seiner Schneidkante
mindestens eine Aussparung auf, die von der Nut in eingebautem Zustand
abgedeckt wird. Ein Klemmelement, das sich gegen den Rotorkörper abstützt,
greift in die Aussparung des Schneidmessers ein und bewirkt, daß das
Schneidmesser in Position gehalten wird. Das Klemmelement besteht
erfindungsgemäß aus einer geschlitzten Spannhülse, deren zylindrische
Außenkontur mit der Aussparung des Schneidmessers konform ist.
Die erfindungsgemaße Lösung hat den Vorteil, daß ein gewindefreies
Klemmelement eingesetzt wird, um das Messer auf dem Rotorumfang in Position
zu halten. Die glatte Oberfläche der geschlitzten Spannhülse ist in keiner Weise
Kerbwirkungen ausgesetzt. Da die Schneidmesser im wesentlichen
Zentrifugalkräften unterliegen, können sie sicher von den Spannhülsen gehalten
werden, die formschlüssig in die Aussparung der Schneidmesser eingreifen.
Aufgrund der Vorspannung der geschlitzten Spannhülsen können die geringen
axialen Kräfte, die ein axiales Verschieben der Messer bewirken könnten, durch
die kraftschlüssige Verbindung der vorgespannten geschlitzten Spannhülse mit
den Messern kompensiert werden. Somit ist durch die erfindungsgemaße Lösung
weder eine axiale Verschiebung noch ein radiales Ausbrechen der Messer
möglich. Ein Abriß eines Konusansatzes von einem Gewindebereich einer
Konusschraube ist bei dieser Lösung völlig ausgeschlossen.
Der Durchmesser der nicht eingespannten geschlitzten Spannhülse ist vor dem
Einbau größer als der Durchmesser der Aussparungen, die für eine derartige
Spannhülse im Rotorkörper und auf der Messeroberfläche parallel zur
Messerkante vorgesehen sind.
Vorzugsweise kann sich eine derartige Spannhülse über die gesamte Breite b
eines Messers erstrecken. Dazu ist eine entsprechende Aussparung über der
gesamten Breite b eines Messers vorzusehen. Es können jedoch auch auf jeder
Seite des Messers Aussparungen vorgesehen werden, die mit zwei entsprechenden
Spannhülsen in Eingriff stehen, welche sich gegen den Rotorkörper abstützen.
Eine durchgängige Spannhülse hat den Vorteil, daß sie einfach montierbar und
auch demontierbar ist, indem sie in die vorgesehenen Aussparungen im
Rotorkörper und im Messer in Achsrichtung eingedrückt wird und bei einer
notwendigen Demontage mit Hilfe eines Dorns ausgedrückt werden kann. Bei
nicht über die gesamte Breite sich erstreckenden Aussparungen werden zwei
Spannhülsen an jeder Seite erforderlich. Zur Demontage dieser Spannhülsen
weisen diese vorzugsweise ein Innengewinde auf, in das Abzugsmittel
eingeschraubt werden können.
In einer bevorzugten Ausführungsform bilden die Aussparung in dem
Schneidmesser und eine gegenüberliegende Aussparung im Rotorkörper
zusammen einen Querschnitt mit gegeneinander versetzten Kreissegmenten.
Dieser Versatz der Querschnittskreissegmente der Aussparungen gegeneinander
ist minimal und sorgt dafür, daß nicht nur eine Klemmwirkung in tangentialer
Richtung auf das Schneidmesser von der Spannhülse aus einwirkt, sondern auch
eine radiale Komponente das Messer auf den Rotor preßt. Dazu ist vorzugsweise
das Querschnittskreissegment der Aussparung des Schneidmessers radial auswärts
gegenüber dem Querschnittskreissegment der Aussparung des Rotorkörpers
versetzt. Ein Versatz in dieser Richtung bewirkt, daß die Spannhülse radial das
Messer in die Nut des Rotorkörpers preßt, so daß kein Spiel zwischen dem
Nutgrund und dem Schneidmesser möglich ist.
Vorzugsweise ist die Spannhülse aus Federstahl gefertigt, um die notwendige
Vorspannung durch Verformen zu liefern.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Spannhülse ein
Innengewinde auf, das sich von dem Außenrand der Spannhülse nach innen
erstreckt und in einem glatten sich nach innen verjüngenden Innenkonus in den
Endbereich der Spannhülse übergeht. Eine derartige Spannhülse ist aufgrund des
Innengewindes einerseits leicht abziehbar, und zum anderen hat die Spannhülse
durch einen glatten sich nach innen verjüngenden Innenkonus im Innenbereich
eine größere Federwirkung als im Außenbereich.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Innenkonus
der Spannhülse durch Einbringen einer Madenschraube mit angesetztem Konus in
Eingriff bringbar. Dabei wird die Madenschraube im Bereich des Innenkonus der
geschlitzten Spannhülse diese in segmentaler Richtung zum Schneidrotor in
Richtung auf die Aussparung des Schneidmessers aufweiten. Durch das
Aufweiten der Spannhülse wird das Schneidmesser mit dem Rotorkörper durch
die Spannhülse bei eingeschraubter Madenschraube formschlüssig und
kraftschlüssig verbunden.
Im Gegensatz zu dem oben zitierten Stand der Technik muß die Madenschraube
nicht überdimensioniert werden, sondern kann so klein wie möglich gehalten
werden, da der Übergang zwischen Innenkonus der Madenschraube und Gewinde
der Madenschraube nicht auf Zug belastet wird, sondern auf Druck. Damit ist ein
Kerbbruch so gut wie ausgeschlossen. Selbst wenn ein derartiger Kerbbruch
auftreten würde, könnte der Konus, der die Spannhülse gegen die Aussparung des
Schneidmessers preßt, nicht wie im Stand der Technik wegpoppen und damit das
Schneidmesser freigeben, sondern er verbleibt im Innenbereich der Spannhülse
und wird durch den Gewindebereich der Madenschraube gehalten. Das Ein- und
Ausdrehen einer Madenschraube in eine derartige Spannhülse kann durch ein
Imbusloch im Gewindebereich der Madenschraube gewährleistet werden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die
Spannhülse ein Innengewinde auf, das sich von dem Außenrand der Spannhülse
nach innen konisch verjüngt. Eine einfache zylindrische Madenschraube kann von
dem Gewinde aufgenommen werden und bewirkt beim Eindrehen in die
Spannhülse, daß diese in segmentaler Richtung zum Schneidrotor in Richtung auf
die Aussparung des Schneidmessers aufgeweitet wird. Dann ist das
Schneidmesser mit dem Rotorkörper durch die Spannhülse formschlüssig und
kraftschlüssig verbunden. Wobei sich der Formschluß im wesentlichen radial
auswirkt und der Kraftschluß in axialer Richtung vorherrscht.
Diese Lösung hat den Vorteil, daß lediglich die geschlitzte Spannhülse ein sich
verjüngendes Innengewinde tragen muß, während eine zylindrische
standardisierte Madenschraube für das Vorspannen der Spannhülse verwendbar
wird. Ein weiterer Vorteil dieser Lösung ist, daß auch diesmal die
Madenschraube vollständig auf Druck beansprucht wird, so daß ein Kerbbruch im
Bereich des Gewindes so gut wie ausgeschlossen ist.
Vorzugsweise ist an dem inneren Ende der Spannhülse ein Exzenteransatz
angeordnet. Dieser Exzenteransatz kann als zylindrische Verlängerung parallel
versetzt zur Achse der Spannhülse ausgebildet sein. Beim Einbau der
Schneidmesser in den Schneidrotor verhindert der Exzenteransatz vorteilhaft ein
Verdrehen der Spannhülse, so daß die Madenschraube bei der Montage sicher in
die Spannhülse eingedreht werden kann. Dazu stützt sich der Exzenteransatz auf
dem aussparungsfreien Bereich des Schneidmessers vorteilhaft ab oder steht
vorteilhaft in Eingriff mit einer entsprechend versetzten Bohrung im Rotorkörper
in Verlängerung der Aussparung 12 in dem Rotorkörper.
Ein bevorzugtes Material für die Spannhülse ist Federbronze. Dieses Material ist
nicht nur hochelastisch wie der Federstahl, sondern erlaubt auch eine begrenzte
plastische Verformung, so daß sich die Federbronze leichter an
Querschnittsverschiebungen und Querschnittsversatz zwischen der Aussparung
des Schneidmessers und der Aussparung in dem Rotorkörper anpassen kann.
Vorzugsweise sind die Schneidmesser mit ihrem Fußbereich in den Nuten in
axialer Richtung in einem spitzen Winkel kleiner als 10 Grad vorzugsweise
zwischen 3 und 6 Grad zur Rotorachse des Schneidrotors auf dem Rotormantel
gleichmäßig verteilt in dem Rotorkörper angeordnet. Diese Anordnung hat den
Vorteil, daß die Pellets in der Granuliervorrichtung von den
Kunststoffasersträngen nicht abgeschlagen sondern abgeschnitten werden können.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Aussparung des
Schneidmessers auf der Schneidkantenseite eingebracht. Bei dieser bevorzugten
Anordnung der Aussparung wird das Schneidmesser von dem Klemmelement, der
Spannhülse, auf die Nutfläche des Rotorkörpers gepreßt, die der Schneidkante
gegenüberliegt. Damit wird das Messer großflächig durch die hintere Nutwand
gestützt, da das Spannelement die gesamte Messerfläche gegen die Nutrückwand
drückt. Es kann natürlich das Spannelement und die Aussparung auf der anderen
Seite, die der Schneidkante gegenüberliegt, eingebracht werden, jedoch sind die
Auflageflächen dann wesentlich verringert, so daß Kippmomente des
Schneidmessers in der Nut auftreten können.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung
werden nun anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die
beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipskizze eines Schneidrotors einer Granuliervorrichtung einer
ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 eine Prinzipskizze eines Schneidrotors einer Granuliervorrichtung einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 3 eine Ansicht eines Messers einer Granuliervorrichtung einer
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Messers der Fig. 3,
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine geschlitzte Spannhülse einer
Ausführungsform der Erfindung und
Fig. 6 eine Prinzipskizze einer Madenschraube einer Granuliervorrichtung einer
Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 7 eine Seitenansicht eines Klemmelementes mit Sperrvorrichtung gegen
Verdrehen.
Fig. 8 einen vergrößerten Abschnitt eines Schneidrotors mit eingepaßtem
Klemmelement mit Sperrvorrichtung gegen Verdrehen.
Fig. 1 zeigt eine Prinzipskizze eines Schneidrotors 1, wie er in einer
Granuliervorrichtung einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
eingesetzt wird.
Der Schneidrotor weist einen Rotorkörper 5 auf, der auf seiner Rotormantelfläche
2 Schneidmesser 3 vorzugsweise aus Hartmetallplatten trägt. Die
Hartmetallplatten weisen eine Schneidkante 7 auf, die aus dem Rotormantel
herausragt. Ein Fußbereich 22 einer jeden Schneidplatte steckt in einer Nut 6, die
parallel zur Rotorachse 4 in den Rotorkörper 5 von der Rotormantelfläche 2 aus
eingearbeitet ist. Die Nut 6 weist einen spitzen Anstellwinkel o: zur Radialen r des
Schneidrotors 1 auf, so daß das Schneidmesser einen gleichen Anstellwinkel
einnehmen kann, sobald es in der Nut fixiert ist.
Zur Fixierung des Schneidmessers in der Nut sind in dieser Ausführungsform der
Fig. 1 Aussparungen im Fußbereich 22 der Schneidmesser 3 vorgesehen, die
sich parallel zur Schneidkante 7 erstrecken. In diese Aussparungen greift ein
Klemmelement 10 ein, das sich gegen den Rotorkörper 5 abstützt und in dieser
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung von einer Spannhülse 11 mit Schlitz
23 gebildet wird. Dazu ist die zylindrische Außenkontur der Spannhülse 11
konform zu der Aussparung 8 des Schneidmessers 3.
Zur Abstützung der Spannhülse in dem Rotorkörper ist in der Ausführungsform
nach Fig. 1 eine zur Spannhülse konforme Aussparung 12 im Rotorkörper
vorgesehen, wobei die Aussparungen 12 im Rotorkörper 5 und in dem
Schneidmesser 3 Querschnittkreissegmente darstellen, die sich zu einem
kreisförmigen Querschnitt ergänzen. In diesen kreisförmigen Querschnitt kann die
geschlitzte Spannhülse 11 eingepreßt werden, so daß ihre zylindrische
Außenkontur mit den Aussparungen in axialer Richtung kraftschlüssig verbunden
ist und in radialer Richtung eine formschlüssige Verbindung zwischen
Schneidmesser 3 und Schneidrotor 1 bildet.
Die Kreissegmente der Querschnitte der Aussparungen 12 des Rotorkörpers 5 und
der Aussparungen 8 der Schneidmesser 3 sind in dieser Ausführungsform radial
gegeneinander versetzt. Da dieser Versatz nur 0,02-0,2 Millimeter beträgt, ist
er in der Prinzipskizze nach Fig. 1 nicht erkennbar. Bei diesem Versatz ist die
Aussparung 8 im Schneidmesser 3 radial nach außen gegenüber der Aussparung
12 im Rotorkörper 5 versetzt. Durch diesen Versatz wird beim Eintreiben der
geschlitzten Spannhülse in die Klemmposition der Fußbereich 22 des
Schneidmessers 3 auf den Nutgrund der Nut 6 gepreßt. Durch das Anordnen der
Aussparung 8 auf der Schneidkantenseite 21 des Schneidmessers 3 wird erreicht,
daß das Spannelement 11 das Schneidmesser gleichzeitig mit einer Rückseite 25
flächig gegen die Nutenseitenwand 26 preßt. Damit werden vorteilhaft die
Schneidkräfte, die auf die hervorstehende Schneidkante 7 des Schneidmessers 3
wirken, über die Nutenseitenwand 26 auf den Rotorkörper 5 übertragen.
Sowohl die Aussparung 12 in dem Rotorkörper 5 als auch die Aussparung 8 in
dem Schneidmesser 3 weisen glatte Oberflächen auf und sind leicht durch Fräsen
oder Bohren herstellbar. Damit sind die Klemmflächen, auf die die Spannhülse
einwirkt, vollkommen frei von gewindeartigen Kerben, so daß eine
materialschwächende Kerbwirkung insbesondere im Bereich des Rotorkörpers 5
vermieden wird. Da die axiale Verspannung durch die Spannhülse keinerlei Druck
in axialer Richtung oder in Längsrichtung auf die Schneidmesser 3 ausübt, werden
die Schneidmesser nicht in ihrer Längserstreckung in der Größenordnung der
Passtoleranz zwischen Nut 6 und Schneidmesser 3 verbogen oder verwölbt.
Zum Auswechseln eines Schneidmessers 3 muß die Spannhülse 11 aus ihrer
Klemmposition entfernt werden. Dazu kann vorzugsweise ein Innengewinde in
der Spannhülse vorgesehen werden.
Fig. 2 zeigt eine Prinzipskizze eines Schneidrotors 1 einer Granuliervorrichtung
einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Gleiche
Bezugszeichen in dieser Figur zeigen gleiche Konstruktionselemente. In dieser
bevorzugten Ausführungsform weist die geschlitzte Spannhülse ein Innengewinde
auf. Dieses Innengewinde verjüngt sich konisch nach innen, so daß eine
zylindrische Madenschraube 17 mit einem Imbussechskant 27 auf ihrer
Spannhülse 11 eingedreht werden kann und dabei die zylindrische Außenkontur
der Spannhülse aufweitet, so daß diese formschlüssig den Rotorkörper 5 mit dem
Schneidmesser 3 über die Aussparungen 8 und 12 in radialer Richtung verbindet
und kraftschlüssig dafür sorgt, daß eine axiale Verschiebung der Schneidmesser 3
gegenüber dem Rotorkörper 5 nicht auftreten kann. Diese zweite bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung hat gegenüber der ersten den Vorteil, daß die
Spannhülse nicht in die Aussparungen 8 und 12 eingepreßt werden muß, sondern
es kann eine Schiebepassung vorgesehen werden, die erst durch das Eindrehen der
Madenschraube 17 in das sich von außen nach innen verjüngende Innengewinde
der Spannhülse 11 zu einer kraftschlüssigen Verbindung zwischen Rotorkörper 5
und Schneidmesser 3 führt.
Fig. 2 zeigt außerdem die Prinzipskizze eines Schneidrotors 3 einer
Granuliervorrichtung einer dritten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
die nun im Detail mit Hilfe der Fig. 3 bis 6 erläutert wird. Fig. 3 zeigt dazu eine
Ansicht eines Schneidmessers 3 einer Granuliervorrichtung der dritten
Ausführungsform der Erfindung. Dieses Schneidmesser 3 hat im Fußbereich 22
auf der Schneidkantenseite 21 zwei Aussparungen 8 und 9, die parallel zur
Schneidkante 7 in das Schneidmesser 3 eingebracht wurden. Diese Aussparung
wird in der Seitenansicht der Fig. 4 deutlich im Profil gezeigt und bildet im
Querschnitt ein Kreissegment. Dieses Kreissegment ist gegenüber der Aussparung
12, die in den Fig. 1 und 2 gezeigt wird, radial um 0, 02 bis 0, 2 Millimeter
radial nach außen gegenüber der Aussparung 12 versetzt. Mit diesem Versatz wird
erreicht, daß beim Zusammenbau und Verklemmen mittels einer Spannhülse 11
das Schneidmesser 3 in segmentaler Richtung, die sich aus einer tangentialen und
einer radialen Komponente zusammensetzt, in die Nut 6 des Rotorkörpers 5
eingepreßt wird.
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt durch eine Spannhülse 11 einer dritten
Ausführungsform der Erfindung. Diese Spannhülse 1 1 weist ein Innengewinde 13
auf, das sich zylindrisch von dem Außenrand 14 der Spannhülse nach innen
erstreckt und im Endbereich 16 der Spannhülse in einen Innenkonus 15 übergeht.
Eine Madenschraube 17, wie sie in Fig. 6 dargestellt wird, steht mit dem
Innenkonus 15 durch einen Konusansatz 18 im Eingriff, sobald die
Madenschraube 17 in das Innengewinde 13 der Spannhülse 11 eingedreht wird.
Bei diesem Eindrehen der Madenschraube 17 in die Spannhülse 11 wird die
Spannhülse 11 im Bereich des Innenkonus 15 durch den Konusansatz 18 der
Madenschraube 17 aufgeweitet. Dabei wird der Übergang eines Außengewindes
28 der Madenschraube 17 zu dem Konusansatz 18 nur auf Druck beansprucht. Die
Kerbwirkung der Gewindegänge an dem Übergang zum Konusansatz 18 wird
damit minimiert, und selbst wenn es an dieser Stelle in der Madenschraube zu
einem Bruch kommt, kann sich das Schneidmesser 3 nicht vom Rotorkörper
lösen, da der klemmende Konusansatz 18 nicht wie bei einer Konusschraube nach
dem Stand der Technik wegfliegen kann. Folglich kann die Madenschraube 17
wesentlich schlanker und platzsparender gestaltet werden, und das Gewinde der
Schraube greift nur in das Innengewinde der Hülse ein, so daß keine
materialschwächende Gewindebohrung im Rotorkörper 5, wie es im Stand der
Technik der Fall ist, vorzusehen ist.
Zum Auswechseln der Schneidmesser kann die Spannhülse 11 durch Entfernen
der Madenschraube und durch Einschrauben einer Abziehvorrichtung schnell und
sicher ausgewechselt werden. Insbesondere die zweite und dritte
Ausführungsform haben durch die klare und berechenbare Funktionstrennung von
Madenschraube und als Klemmelement dienender Spannhülse einen großen
Vorteil und eine erhöhte Sicherheit gegen Bruchgefahr und Fehlverhalten
verglichen mit den Lösungen im Stand der Technik. Da die Madenschraube der
Fig. 6 nicht wie eine Konusschraube des Standes der Technik auf Zug
beansprucht wird, können ihre Abmessungen äußerst klein gehalten werden, so
daß auch die Aussparungen, insbesondere im Rotorkörper 5, gegenüber dem
Stand der Technik vermindert werden können. Auch diese Tatsache erhöht die
Zuverlässigkeit der erfindungsgemäßen Granuliervorrichtung.
Fig. 7 zeigt eine Seitenansicht eines Klemmelementes 10 mit einer
Sperrvorrichtung 30 gegen Verdrehen. Diese Sperrvorrichtung besteht in dieser
bevorzugten Ausführungsform aus einem Exzenter 29, der als zylindrischer
Ansatz an die Spannhülse 11 angeformt wurde. Die Achse des Exzenters ist dabei
die halbe Aussparungstiefe t der Aussparung 9 in dem Schneidmesser 3, wie in
Fig. 4 gezeigt gegenüber der Längsachse 31 der Spannhülse 11 versetzt. Der
Exzenter hat eine Tiefe a. Entsprechend ist die Aussparung 12 in dem
Schneidrotor zur Aufnahme des Klemmelementes 10 nach Fig. 7 um den Betrag
a tiefer als die Aussparung 8 oder 9 in dem Schneidmesser 3. Nach Einschieben
der geschlitzten Spannhülse 11, wie sie in Fig. 7 gezeigt wird, in die
Aussparungen von Schneidrotor 1 und Schneidmesser 3 steht der Exzenter 29 in
Eingriff mit dem aussparungsfreien Bereich des Schneidmessers 3. Der Ansatz
zum Sperren einer Verdrehung der Spannhülse 11 kann als Sperrvorrichtung 30
eine beliebige Form annehmen, wenn die Aussparung 12 im Rotorkörper 5
entsprechend der Form der Sperrvorrichtung 30 angepaßt ist. Vorzugsweise kann
dazu eine entsprechend dem Exzenter 29 versetzte, angepaßte und vergrößerte
Aussparung, wie eine Bohrung, im Rotorkörper 5 in Verlängerung der
Aussparung 12 angeordnet sein.
Fig. 8 zeigt einen vergrößerten Abschnitt eines Schneidrotors 1 mir eingepaßtem
Klemmelement 10 mit einer Sperrvorrichtung 30 gegen ein Verdrehen des
Klemmelements 10 in Form einer Spannhülse 11. Der Exzenter 29 liegt hinter der
Bildebene und ist deshalb gestrichelt gezeichnet. Deutlich ist zu erkennen, daß der
Exzenter 29 aufgrund seiner gegenüber der Längsachse 34 der Spannhülse 11
versetzten Exzenterachse 33 um die halbe Aussparungstiefe der Aussparung 9 in
dem Schneidmesser 3 mit dem aussparungsfreien Bereich 32 des Schneidmessers
3 in Eingriff steht und damit beim Einschrauben und Ausschrauben einer
Madenschraube wie in den Fig. 2 und 6 gezeigt in das Innengewinde 13 der
Spannhülse 11 ein Verdrehen der Spannhülse 11 verhindert.
Claims (14)
1. Granuliervorrichtung zum Trennen von Kunststoffaserstrangen in Pellets
mit einer Strangzufuhreinrichtung und einem Schneidrotor (1), der durch
ein Antriebssystem gedreht wird und auf seinem Rotormantel (2) verteilte
Schneidmesser (3) aufweist, die mit ihren Fußbereichen (22) in Nuten (6)
im Rotorkörper (5) angeordnet sind, wobei jedes Schneidmesser (3) paral
lel zur Schneidkante (7) mindestens eine Aussparung (8, 9) aufweist, die
von der Nut (6) abgedeckt wird und mit einem Klemmelement (10), das
sich gegen den Rotorkörper (5) abstützt, zusammenwirkt,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Klemmelement (10) eine geschlitzte Spannhülse (11) ist, deren
zylindrische Außenkontur mit der Aussparung (8, 9) des Schneidmessers
(3) konform ist.
2. Granuliervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit
der Aussparung (8, 9) in dem Schneidmesser (3) eine gegenüberliegende
Aussparung (12) im Rotorkörper korrespondiert, die zusammen im Quer
schnitt gegeneinander versetzte Kreissegmente bilden.
3. Granuliervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Querschnittskreissegment der Aussparung (8, 9) des Schneidmessers (3)
radial auswärts gegenüber dem Querschnittskreissegment der Aussparung
(12) des Rotorkörpers (5) versetzt ist.
4. Granuliervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Spannhülse (11) aus Federstahl ist.
5. Granuliervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Spannhülse (11) ein Innengewinde (13)
aufweist.
6. Granuliervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Spannhülse (11) ein Innengewinde (13)
aufweist, das sich von dem Außenrand (14) der Spannhülse (11) nach in
nen erstreckt und in einen glatten sich nach innen verjüngenden Innenko
nus (15) in dem Endbereich (16) der Spannhülse (11) übergeht.
7. Granuliervorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Innenkonus (15) der Spannhülse (11) durch Eindrehen einer Madenschrau
be (17) mit angesetztem Konus (18) in Eingriff bringbar ist, wobei die
Madenschraube (18) im Bereich des Innenkonus (15) der geschlitzten
Spannhülse (11) diese in segmentaler Richtung zum Schneidrotor (1) mit
Richtung auf die Aussparung (8, 9) des Schneidmessers (3) aufweitet, so
daß das Schneidmesser (3) mit dem Rotorkörper (5) durch die Spannhülse
(11) bei eingeschraubter Madenschraube (17) formschlüssig und kraft
schlüssig verbunden ist.
8. Granuliervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Spannhülse (11) ein Innengewinde (13) aufweist,
das sich von dem Außenrand (13) der Spannhülse (11) nach innen konisch
verjüngt und eine zylindrische Madenschraube (17) aufnimmt, die beim
Eindrehen in die Spannhülse (11) diese in segmentaler Richtung zum
Schneidrotor (1) mit Richtung auf die Aussparung (8, 9) des Schneidmes
sers (3) aufweitet, so daß das Schneidmesser (3) mit dem Rotorkörper (5)
durch die Spannhülse (11) bei eingeschraubter zylindrischer Madenschrau
be formschlüssig und kraftschlüssig verbunden ist.
9. Granuliervorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß ein Exzenteransatz (29) an dem inneren Ende der
Spannhülse (11) angeordnet ist.
10. Granuliervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder 5 bis 9, da
durch gekennzeichnet, daß die Spannhülse (11) aus Federbronze ist.
11. Granuliervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Aussparung (8, 9) des Schneidmessers (3)
in beiden Randbereichen (19, 20) des Schneidmessers (3) angeordnet ist.
12. Granuliervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Aussparung (8, 9) des Schneidmessers (3) durch
gangig auf der gesamten Messerbreite (b) angeordnet ist.
13. Granuliervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Schneidmesser (3) mit ihrem Fußbereich
(22) in den Nuten (6) in axialer Richtung in einem spitzen Winkel kleiner
10 Grad zur Rotorachse (4) des Schneidrotors (1) auf dem Rotormantel (2)
gleichmäßig verteilt in dem Rotorkörper (5) angeordnet sind.
14. Granuliervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Aussparung (8, 9) des Schneidmessers (3)
auf der Schneidkantenseite (21) eingebracht ist.
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Legal Events
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