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DE19854925A1 - Fenster- oder Türrahmen in Vorsatzrahmen- oder Verbundprofilkonstruktion - Google Patents

Fenster- oder Türrahmen in Vorsatzrahmen- oder Verbundprofilkonstruktion

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DE19854925A1 DE1998154925 DE19854925A DE19854925A1 DE 19854925 A1 DE19854925 A1 DE 19854925A1 DE 1998154925 DE1998154925 DE 1998154925 DE 19854925 A DE19854925 A DE 19854925A DE 19854925 A1 DE19854925 A1 DE 19854925A1
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  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Ein äußerer Metallrahmen (16, 22) umfaßt zwei Profilteile (26, 28, 44, 46), die in einer Ecke aneinander anliegen. Um für den Metallrahmen (16, 22) einen möglichst geringen Materialverbrauch zu erzielen, ist eine Stirnfläche (60) eines ersten Profilteils (46) parallel zur Außenform des Fenster- oder Türrahmens ausgebildet und eine Stirnfläche (58) des zugehörigen zweiten Profilteils (44) am Ende entsprechend einer Seitenprofilierung (92) des ersten Profilteils (46) so profiliert, daß die profilierte Stirnfläche (58) nahezu gesamt am ersten Profilteil (46) anliegt.

Description

Die Erfindung betrifft einen Fenster- oder Türrahmen in Vor­ satzrahmen- oder Verbundprofilkonstruktion mit einem raumseiti­ gen Holzrahmen und einem äußeren Metallrahmen, der zwei Profil­ teile hat, die in einer Ecke aneinander anliegen.
Bei einem gattungsgemäßen Fenster- oder Türrahmen ist der Me­ tallrahmen durch Befestigungselemente am Holzrahmen angebracht. Wenn dabei die Verglasung durch den Holzrahmen gestützt ist und der Metallrahmen nur als Bekleidung für den Holzrahmen dient, spricht man von einer Vorsatzrahmenkonstruktion. Bei einer Ver­ bundprofilkonstruktion bilden die Profilteile des Metallrahmens zugleich einen äußeren Glasfalzanschlag. Das Eigengewicht des Glases wird entweder durch den Metallrahmen oder den Holzrahmen gestützt.
Um eine Feuchtebildung im Holz zu verhindern, sind bei den Pro­ filteilen des Metallrahmens an einer äußeren Wandung an der In­ nenseite Stege ausgebildet, die die äußere Wandung in einem Ab­ stand zum Holzrahmen halten, so daß ein ausreichender Dampf­ druckausgleich zwischen Metall und Holz stattfinden kann.
Die Stege dienen zugleich zum Befestigen durch die Befesti­ gungselemente. Dabei müssen die auf eine Verbindung einwirken­ den Kräfte mit der erforderlichen Sicherheit aufgenommen werden können.
Um Spannungen im Metallrahmen aufzunehmen, die insbesondere durch thermisch bedingte Längenänderungen der Profilteile hervorgerufen werden, sind die Profilteile in den Ecken des Metallrahmens miteinander verbunden. Bei bekannten Fenster- oder Türrahmen sind dazu die Profilteile auf Gehrung geschnitten und die Stege mit einem Verbindungswinkel verpreßt oder verklebt. Eine solche Verbindung bedingt ein zusätzliches Bauteil, den Verbindungswinkel. Beim Verkleben kann Klebstoff an die äußere Wandung strömen und diese verunreinigen. Beim Verstemmen können sich an der äußeren Wandung unerwünschte Abdrücke einprägen.
Aus Kostengründen wird bei bekannten Fenster- oder Türrahmen dieser Gattung als Verbindungswinkel ein Kunststoffwinkel ver­ wendet, der bei einem Recyclen des Metallrahmens herausgelöst werden muß, was das Recyclen erschwert.
Da die Profilteile auf Gehrung geschnitten sind, fällt beim Zu­ schneiden ein erheblicher Verschnitt an, was zu einem hohen Materialverbrauch führt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen gattungs­ gemäßen Fenster- oder Türrahmen so weiterzubilden, daß für die Verbindung der Profilteile des Metallrahmens ein verminderter Verschnitt anfällt und damit ein geringerer Materialverbrauch erforderlich ist. Darüberhinaus soll die Erfindung die oben beschriebenen Nachteile überwinden.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist die Stirnfläche eines der beiden Profilteile am Ende entsprechend der Längsprofilierung des an­ deren Profilteils profiliert und liegt nahezu gesamt am ersten Profilteil an. Die profilierte Stirnfläche erstreckt sich par­ allel zur Längsrichtung des anderen Profilteils. Dadurch entfällt der Verschnitt, der entstehen würde, wenn dieses Profilteil auf Gehrung abgelenkt wäre.
Die Gestaltung gemäß Anspruch 2 ergibt eine besonders stabile Verbindung der Profilteile und führt dennoch zu einer erhebli­ chen Materialeinsparung.
Die Erfindung kann gemäß Anspruch 2 besonders vorteilhaft ein­ gesetzt werden, da durch das Halten der Profilteile in Längs­ richtung durch die Verbindungselemente eine unmittelbare Verbindung der Profilteile in den Ecken entfallen kann.
Thermische Spannungen im Metallrahmen können dadurch besonders gut ausgeglichen werden. Mögliche Öffnungsbewegungen am Stoß der beiden Profilteile werden im Gegensatz zu gegehrten Profilteilen jedoch nicht als störend empfunden, da die Profilteile nicht stumpf aufeinanderstoßen, sondern sich durch die profilierte Stirnfläche überdecken. Außerdem kann ein solcher Metallrahmen besonders kostengünstig hergestellt und besonders einfach recycelt werden.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 4 führt, bezogen auf gegehrte Profilteile, ebenfalls zu einer Materialein­ sparung. Ferner ist sie ebenfalls sehr kostengünstig, da in der Ecke der Verbindungswinkel entfällt. Die Verbindung weist eine höhere Stabilität auf, da die Stege der beiden Profilteile unmittelbar miteinander verbunden sind. Wasserdampf kann in dem freien Raum zwischen den Stegen auch in den Ecken des Holzrahmens frei austreten.
Die Ausgestaltung gemäß Anspruch 5 erleichtert ein Positionie­ ren der Profilteile beim Herstellen der Verbindung und stabilisiert diese. Sie wird insbesondere verwendet, um Profilteile miteinander zu verbinden, bei denen sich die Wandung seitlich über die Stege erstreckt.
Die Ausgestaltung gemäß Anspruch 6 führt dazu, daß die Profilteile in einer Höhenrichtung zueinander eindeutig positioniert sind und einfach verbindbar sind.
Die Stege können gemäß Anspruch 7 besonders einfach unmittelbar miteinander verbunden sein.
Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 8 sind die Profilteile besonders stabil miteinander verbunden.
Die Weiterbildung gemäß Anspruch 9 dient zum Befestigen z. B. eines Wasserablaufbleches am Fenster- oder Türrahmen oder dazu, daß der Fenster- oder Türrahmen am herausragenden Profilteil befestigt werden kann.
Die Ausgestaltung gemäß Anspruch 10 führt zu einem einheitli­ chen Erscheinungsbild des Fenster- oder Türrahmens an seiner Außenform.
Besonders kostengünstig kann der Fenster- oder Türrahmen durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 11 hergestellt sein.
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform des erfin­ dungsgemäßen Fenster- oder Türrahmens anhand der beigefügten schematischen Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die Ecke einer erfindungsgemäßen Ausführungsform ei­ nes Fenster- oder Türrahmens mit einem Blend- und Flügelrahmen in der Vorderansicht und in einem teilweisen Schnitt;
Fig. 2 die Profilteile des in Fig. 1 dargestellten Blendrahmens in der Rückansicht und in Schnitten;
Fig. 3 den in Fig. 2 mit II-II bezeichneten Schnitt in einem vergrößerten Maßstab.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Ausführungsform eines Fen­ ster- oder Türrahmens mit einem Flügelrahmen 10 und einem Blendrahmen 12 dargestellt, die als Vorsatzrahmenkonstruktion ausgebildet sind. Der Flügelrahmen 10 umfaßt einen raumseitigen Holzrahmen 14, der durch einen äußeren Metallrahmen 16 verklei­ det ist und eine Verglasung oder Füllung 18 trägt. Der Blend­ rahmen 12 umfaßt ebenfalls einen raumseitigen Holzrahmen 20 und einen äußeren Metallrahmen 22. Die Verglasung oder Füllung 18 ist durch eine Dichtung 24 zum Metallrahmen 16 und Holzrahmen 14 des Blendrahmens 10 abgedichtet. Der Metallrahmen 16 umfaßt vier Profilteile, die miteinander verbunden sind und von denen ein erstes Profilteil 26 und ein zweites Profilteil 28 teil­ weise dargestellt sind. Das erste Profilteil 26 hat eine erste Wandung 30 und das zweite Profilteil 28 eine zweite Wandung 32, die von außen sichtbar sind. Von außen nicht sichtbar sind an der ersten Wandung 30 zwei Stege 34 und 36 ausgebildet, die von der Wandung 30 nach innen abstehen. Das zweite Profilteil 28 hat ebenfalls Stege, die nicht dargestellt sind. Das erste Pro­ filteil 26 und das zweite Profilteil 28 sind durch Befesti­ gungselemente am Holzrahmen 14 befestigt, die an die Stege der beiden Profilteile 26,28 greifen. Es ist ein Befestigungsele­ ment 38 dargestellt.
Der Blendrahmen 12 ist analog zum Flügelrahmen 10 ausgebildet. Der äußere Metallrahmen 22 umfaßt ein erstes Profilteil 44 und ein zweites Profilteil 46. Von außen ist eine erste äußere Wan­ dung 48 und eine zweite äußere Wandung 50 sichtbar. Auf der In­ nenseite der Wandungen 48 und 50 erstrecken sich Stege 52 und 54. Mindestens ein Befestigungselement 56 umfaßt einen Teil der Stege 52,54 und hält dadurch den Metallrahmen 22 am Holzrahmen 20.
Die Funktion der Befestigungselemente wird im folgenden anhand des Befestigungselements 38 erläutert. Das Befestigungselement 38 umfaßt einen Scheibenabschnitt 38' und einen Schlüsselab­ schnitt 38". Am Schlüsselabschnitt 38" sind Abflachungen ausge­ bildet, auf die ein Maulschlüssel aufgeschoben werden kann. Der Scheibenabschnitt 38' weist eine größere Länge als Breite auf. Zum Montieren eines Profilteils wird zunächst das Befestigungs­ element 38 am Holzrahmen 14 angeschraubt. Das Befestigungsele­ ment 38 wird durch Drehen mit dem aufgesetzten Maulschlüssel so gestellt, daß das Profilteil 26 über die schmälere Breite des Scheibenabschnitts 38' geschoben werden kann. Anschließend wird das Befestigungselement 38 gedreht und hintergreift mit dem Scheibenabschnitt 38' die Stege 34 und 36. Der Durchmesser des Schlüsselabschnitts 38" ist so gestaltet, daß sich das Befe­ stigungselement 38 außerhalb der Abflachungen an den Stegen 34 und 36 verklemmt. Dadurch ist das Profilteil 26, ebenso wie die restlichen Profilteile in Längsrichtung gehalten.
Die erste Wandung 48 hat eine Stirnfläche 58 und die zweite Wandung 50 eine Stirnfläche 60, die sich, bezogen auf die Längsrichtungen der Profilteile 44 und 46, senkrecht erstrec­ ken. Die Stirnflächen 58 und 60 sind damit parallel zur Außen­ form des Fenster- oder Türrahmens, wobei die Stirnfläche 60 ei­ nen Teil dieser Außenform bildet. Die Stirnfläche 60 kann je­ doch auch über das Profilteil 44 hinausragen, so daß an ihr weitere Elemente, wie z. B. ein Wasserablaufblech oder aber der Fenster- oder Türrahmen selbst befestigt sein kann.
Die Wandung 48 umfaßt eine abknickende Seitenprofilierung 90, die die Stege 52 und 54 nach innen gerichtet überragt. Da die Profilteile 44 und 46 gleich profiliert sind, umfaßt auch die Wandung 50 eine Seitenprofilierung 92. Die Stirnfläche 58 der Wandung 48 ist so profiliert, daß sie im wesentlichen mit ihrer gesamten Fläche an der Seitenprofilierung 92 anliegt, wenn die Profilteile 44 und 46 verbunden sind. Dadurch entsteht zwischen den Profilteilen 44 und 46 eine senkrechte Schnittkante am Fenster- oder Türrahmen, die vermeidet, daß im Gegensatz zur schrägen Schnittkante bekannten Fenster- oder Türrahmen mit gegehrten Profilteilen Wasser schräg in umgebendes Mauerwerk abströmt. Im Gegensatz zu der dargestellten Ausführungsform kann sich die Schnittkante auch waagrecht erstrecken, so daß abströmendes Wasser besonders vorteilhaft von einem Profilteil auf das andere übergeleitet wird.
Fig. 2 veranschaulicht einen Teil des äußeren Metallrahmens 22 des in Fig. 1 dargestellten Blendrahmens 12 in einer rückseiti­ gen Ansicht. An der Wandung 48 des ersten Profilteils 44 ist nach innen senkrecht abstehend der erste Steg 52 und der zweite Steg 54 ausgebildet. Das zweite Profilteil 46 ist gleich profiliert und weist an seiner Wandung 50 einen ersten Steg 62 und einen zweiten Steg 64 auf. Die Stege 52 und 62 haben je einen unteren Stegarm 66 bzw. 74 und je einen oberen Stegarm 68 bzw. 78. Die zweiten Stege 54 und 64 haben je einen Stegarm 70 bzw. 76, die von den Wandungen 48 bzw. 50 gleich weit entfernt sind wie die unteren Stegarme 66 bzw. 74. Die von den Wandungen abgewandten Außenflächen 66' und 70' der Stegarme 66 bzw. 70 sind von der Wandung 48 gleich weit entfernt wie eine der Wandung 50 zugewandte Außenfläche 78' des Stegarms 78.
Die Wandung 50 des zweiten Profilteils 46 hat die Seitenprofilierung 92, entsprechend der am Ende des Profilteils 44 die Stirnfläche 58 profiliert ist. Die Stirnfläche 60 des zweiten Profilteils 46 erstreckt sich entlang der Außenform des Fenster- oder Türrahmens. Die beiden Stege 52 und 54 des Profilteils 44 ragen über die Stirnfläche 58 der Wandung 48 hinaus und erstrecken sich durch nicht dargestellte Öffnungen in der Seitenprofilierung 92 des Profilteils 46 und treffen dort auf den Steg 62. In den Endbereichen 52' und 54' der Stege 52 bzw. 54 liegen die Außenflächen 66' bzw. 70' an der Außenfläche 78' an und sind im Bereich der anliegenden Flächen 82 bzw. 84 mit dem Stegarm 78 durch Niete 86 bzw. 88 verbunden. Diese Verbindung kann auch durch Verschrauben, Verkleben, Vergießen oder Verstemmen hergestellt sein. Besonders vorteilhaft läßt sich bei der dargestellten Ausführungsform ein Verkleben oder Vergießen realisieren, da die verwendeten Klebe- oder Vergußmassen entfernt von der Schnittfläche der beiden Profilteile an der Stirnfläche 58 eingesetzt werden, so daß nur eine geringe Gefahr einer Verunreinigung der Außenseite des Metallrahmens 22 besteht. Zum Verschließen des Profilteils 46 kann an der Stirnfläche 60 ein nicht dargestellter Stopfen auf die Stege 62 und 64 aufgeschoben sein.
Fig. 3 stellt den in Fig. 2 mit II-II bezeichneten Schnitt dar. Die Wandung 50 des Profilteils 46 erstreckt sich in die Seiten­ profilierung 92. Von der Wandung 50 rangt nach innen der Steg 62 in einem rechten Winkel heraus und umfaßt den unteren Stegarm 74 und den oberen Stegarm 78. Das Profilteil 44 trifft mit der Stirnfläche 58 seiner Wandung 48 auf die Seiten­ profilierung 92 des Profilteils 46. Die Stegarme 66 und 68 des Stegs 52 ragen über die Stirnfläche 58 hinaus und erstrecken sich durch eine Öffnung 94 in der Seitenprofilierung 92. Die Stegarme 66 und 68 sind in der Öffnung 94 senkrecht zur Wandung 50 und in Längsrichtung des Profilteils 46 geführt. Die beiden Profilteile 44 und 46 können so präzise zueinander positioniert werden. Die Öffnung 94 kann auch so ausgebildet sein, daß sich auch der senkrecht von der Wandung 48 abstehende Teil des Stegs 52 durch sie erstrecken kann und an der Wandung 50 des Profil­ teils 46 anliegt. Dadurch kann eine höhere Stabilität in der Verbindung der beiden Profilteile 44 und 46 erzielt werden.
Die beiden Stegarme 66 und 68 erstrecken sich bis zum Steg 62. Der untere Stegarm 66 ist im Endbereich 52' länger ausgebildet als der obere Stegarm 68, so daß er unter den oberen Stegarm 78 des Stegs 62 ragt. Im unteren Stegarm 66 ist eine Bohrung 96 und im oberen Stegarm 78 ist eine Bohrung 98 ausgebildet. Durch die Bohrungen 96 und 98 erstreckt sich der gestrichelt darge­ stellte Niet 86.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Stellung sind die beiden Pro­ filteile 44 und 46 zueinander positioniert, jedoch nicht fest miteinander verbunden. Dabei sind die Bohrungen 96 und 98 in Längsrichtung etwas zueinander versetzt. Die beiden Bohrungen 96 und 98 werden durch ein Ausdehnen des Niets 86 beim Vernie­ ten zueinander in Deckung gebracht und dadurch die Stirnfläche 58 an die Seitenprofilierung 92 herangezogen. Die beiden Pro­ filteile 44 und 46 können so unter Vorspannung miteinander ver­ bunden sein, wodurch eine besonders stabile Verbindung erzeugt ist. Diese vorgespannte Verbindung kann auch durch eine Ver­ schraubung erzeugt sein.

Claims (11)

1. Fenster- oder Türrahmen in Vorsatzrahmen- oder Verbundpro­ filkonstruktion mit einem raumseitigen Holzrahmen (14, 20) und einem äußeren Metallrahmen (16, 22), der zwei Profilteile (26, 28, 44, 46) hat, die in einer Ecke aneinander anliegen, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnfläche (60) eines ersten Profilteils (46) parallel zur Außenform des Fenster- oder Türrahmens ausgebildet ist, und die Stirnfläche (58) des zuge­ hörigen zweiten Profilteils (44) am Ende entsprechend einer Seitenprofilierung (92) des ersten Profilteils (46) so profi­ liert ist, daß diese profilierte Stirnfläche (58) nahezu gesamt am ersten Profilteil (46) anliegt.
2. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilteile (44, 46) in der Ecke durch einen Verbindungswinkel verbunden sind, mit dem sie verklebt, verschraubt, vernietet, vergossen oder verstemmt sind.
3. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 1, bei dem die beiden Profilteile (44, 46) durch Befestigungsele­ mente (38, 56) am Holzrahmen (14, 20) befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilteil (28, 46), dessen Stirnfläche (60) parallel zur Außenform des Fenster- oder Türrahmens ausgebildet ist, in Längsrichtung durch die Verbin­ dungselemente (38, 56) gehalten ist und die beiden Profilteile (26, 28, 44, 46) in der Ecke nicht unmittelbar miteinander verbun­ den sind.
4. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 1, mit mindestens einem Steg (34, 36, 52, 54, 62, 64) an einer Wandung (30,32, 48, 50) jedes Profilteils (26, 28, 44, 46), dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (52, 54) des Profilteils (44) mit der profilierten Stirnfläche (58) über die Stirnfläche (58) hinaus durch eine Öffnung (94) in der Seitenprofilierung (92) in das andere Profilteil (46) reicht und dort mit dessen Steg (78) oder dessen Wandung (50) verbunden ist.
5. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (52, 54) des Profilteils (44) mit der profilierten Stirnfläche (58) in der Öffnung (94) geführt ist.
6. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Endbereich (52',54') des Stegs (52, 54) des Profilteils (44) mit der profilierten Stirnfläche (58) über oder unter den Steg (78) des anderen Profilteils (46) reicht.
7. Fenster- oder Türrahmen nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Stege (52, 54; 78) mitein­ ander verschraubt, vernietet, verklebt, vergossen oder ver­ stemmt sind.
8. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Stege (52, 54; 78) je eine Bohrung (96, 98) haben, die zueinander versetzt sind, wenn die Profilteile (26, 28, 44, 46) zusammengefügt, jedoch nicht verbun­ den sind, und die durch Verschrauben oder Vernieten in Deckung gebracht sind, so daß die Profilteile (26, 28, 44, 46) unter Spannung zusammengehalten sind.
9. Fenster- oder Türrahmen nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilteil (28, 46), dessen Stirnfläche (60) parallel zur Außenform des Fenster- oder Türrahmens ausgebildet ist, über das andere Profilteil (26, 44) herausragt.
10. Fenster- oder Türrahmen nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilteil (28, 46), dessen Stirnfläche (60) parallel zur Außenform des Fenster- oder Türrahmens ausgebildet ist, an der Stirnfläche (60) mit einem Stopfen verschlossen ist.
11. Fenster- oder Türrahmen nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilierung beider Profilteile (26, 28, 44, 46) und deren Stege (34, 36, 52, 54, 62, 64) gleich ausge­ bildet ist.
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