DE19853346A1 - Kniepolster-Vorrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Kniepolster-Vorrichtung für ein KraftfahrzeugInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Kniepolster-Vorrichtung (1) für ein Kraftfahrzeug, wobei die kinetische Energie des Aufpralls eines menschlichen Knies mit Hilfe mindestens eines verformbaren Elementes (2) in Verformungsarbeit umwandelbar ist, wobei für das Knie eine mit dem verformbaren Element (2) zusammenwirkende Aufprallplatte (3) vorgesehen ist und die Aufprallplatte (3) im Fahrzeuginnenraum entsprechend im Kniebereich des Fahrers oder Beifahrers angeordnet ist. DOLLAR A Die auf den menschlichen Kniebereich einwirkenden Belastungen sind dadurch verringert, daß das verformbare Element (2) als eine Art Blechstreifen (2a) ausgeführt ist und die Aufprallplatte (3) direkt oder indirekt mit dem Blechstreifen (2a) verbunden ist, daß der Blechstreifen (2a) um einen Umlenkpunkt (4) bewegbar angeordnet ist und bei einer Bewegung der Aufprallplatte (3) der Blechstreifen (2a) aufgrund dessen Bewegung um den Umlenkpunkt (4) derart plastisch verformbar ist, so daß die Verformungsarbeit mit einer im wesentlichen gleichbleibenden Kraft realisierbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Kniepolster-Vorrichtung für ein Kraftfahrzeug, wobei die
kinetische Energie des Aufpralls eines menschlichen Knies mit Hilfe mindestens eines
verformbaren Elementes in Verformungsarbeit umwandelbar ist, wobei für das Knie eine
mit dem verformbaren Element zusammenwirkende Aufprallplatte vorgesehen ist und die
Aufprallplatte im Fahrzeuginnenraum entsprechend im Kniebereich des Fahrers oder
Beifahrers angeordnet ist.
Im Stand der Technik, von dem die Erfindung ausgeht (DE-A-39 22 460), ist eine
Kniepolster-Vorrichtung für ein Kraftfahrzeug bekannt, wobei eine Aufprallplatte
vorgesehen ist, die, nachdem die Aufprallplatte entsprechend eingedrückt wird, mit
einem unter der Aufprallplatte vorgesehenen verformbaren Element zusammenwirkt, so
daß die kinetische Energie des Aufpralls mit Hilfe dieses verformbaren Elementes in
Verformungsarbeit umwandelbar ist. Das hier entsprechend angeordnete verformbare
Element ist mit der Aufprallplatte nicht verbunden, sondern wirkt erst mit der
Aufprallplatte zusammen, wenn diese entsprechend eingedrückt wird. Das verformbare
Element weist eine Wabenstruktur auf. Die so ausgeführte Kniepolster-Vorrichtung soll
sich bei entsprechender Eindrückung der Aufprallplatte über einen möglichst großen
Weg mit etwa gleichbleibender Kraft zusammendrücken lassen. Dies soll dadurch
erreicht werden, daß die Wandungen der Wabenstruktur in senkrechter Richtung
beaufschlagt werden und im wesentlichen zieharmonikaartig kollabieren, wobei erst nach
einem großen Verformungsweg, über den eine beträchtliche Verformungsarbeit
aufgenommen worden ist, eine Verhärtung des zusammengedrückten Kerns eintritt.
Weiterhin ist im Stand der Technik eine Kniepolster-Vorrichtung bekannt
(DE-A-39 05 950), bei der im Kniebereich des Fahrers und des Beifahrers ein
verformbares Element angeordnet wird. Hierbei ist das verformbare Element zweiteilig
ausgeführt, nämlich jeweils für die Anordnung im Kniebereich des Fahrers und für die
Anordnung im Kniebereich des Beifahrers ausgebildet, wobei das verformbare Element
auf einem Hohlprofilträgerteil entsprechend montierbar ist, der ebenfalls zweiteilig
ausgeführt ist und sich über die gesamte Fahrzeugbreite erstreckt.
Die Praxis hat gezeigt, daß die im Stand der Technik bekannte Kniepolster-Vorrichtung,
von der die Erfindung ausgeht, noch nicht optimal ausgebildet ist. Dadurch, daß das
verformbare Element eine Wabenstruktur aufweist und zieharmonikaartig kollabiert,
steigt die Kraft über dem Verformungsweg - wie die Praxis gezeigt hat - stetig an und
nimmt am Ende des Verformungsweges rapide zu. Das hat in der Praxis zur Folge, daß
beim Aufprall eines menschlichen Knies auf die Aufprallplatte diese zunächst leicht
eingedrückt werden kann und dann, wenn nämlich sich die Aufprallplatte an das Ende
des Verformungsweges annähert, die dem Knie entgegenwirkende Kraft extrem
zunimmt. Aufgrund dieser steigenden, insbesondere plötzlich ansteigenden, auf das
menschliche Knie einwirkenden Kraft kann es zu weiteren Verletzungen, insbesondere
der Kniegelenke des Fahrers bzw. des Beifahrers kommen, da die auf den Kniebereich
des menschlichen Körpers einwirkenden Kräfte ungleichmäßig sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Kniepolster-Vorrichtung der
eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, daß die auf den
menschlichen Kniebereich einwirkenden Belastungen verringert sind, insbesondere die
auf den Kniebereich einwirkenden Kräfte gleichmäßig sind.
Die zuvor aufgezeigt Aufgabe ist nun dadurch gelöst, daß das verformbare Element als
eine Art Blechstreifen ausgeführt ist und die Aufprallplatte direkt oder indirekt mit dem
Blechstreifen verbunden ist, daß der Blechstreifen um einen Umlenkpunkt bewegbar
angeordnet ist und bei einer Bewegung der Aufprallplatte der Blechstreifen aufgrund
dessen Bewegung um den Umlenkpunkt derart plastisch verformbar ist, so daß die
Verformungsarbeit mit einer im wesentlichen gleichbleibenden Kraft realisierbar ist.
Dadurch, daß nun die Verformungsarbeit dadurch geleistet wird, daß ein Blechstreifen
um einen Umlenkpunkt bewegt wird, wobei der Blechstreifen bei der Bewegung um den
Umlenkpunkt plastisch verformt wird, kann - über den Verformungsweg gesehen - die
Bewegung (bzw. Eindrückung) der Aufprallplatte mit einer im wesentlichen
gleichbleibenden Kraft realisiert werden. Dies hat den Vorteil, daß beim Aufprall des
menschlichen Knies auf die Aufprallplatte auch am Ende des Verformungsweges - nach
wie vor - wie nahezu zu Beginn der Bewegung der Aufprallplatte die Aufprallplatte nur mit
einer im wesentlichen gleichbleibenden Kraft bewegt bzw. eingedrückt werden kann. Ein
weitere Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der zur Realisierung benötigte
geringe Bauraum.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Kniepolster-
Vorrichtung auszugestalten und weiterzubilden, wozu auf die dem Patentanspruch 1
nachgeordneten Patentansprüche verwiesen werden darf. Im folgenden soll nun das
bevorzugte Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert
werden. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer schematischen perspektivischen Darstellung die erfindungsgemäße
Kniepolster-Vorrichtung, und
Fig. 2 eine schematische Darstellung des Funktionsprinzips der erfindungsgemäßen
Kniepolster-Vorrichtung.
Die Fig. 1 zeigt das bevorzugte Ausführungsbeispiel der Kniepolster-Vorrichtung 1, wobei
in Fig. 2 das Funktionsprinzip der in Fig. 1 dargestellten Kniepolster-Vorrichtung 1 näher
dargestellt ist.
Bei einem Aufprall eines menschlichen Knies wird die kinetische Energie des Aufpralls
mit Hilfe eines verformbaren Elementes 2, das in Fig. 1 teilweise gestrichelt dargestellt
ist, in Verformungsarbeit umgewandelt. Hierfür ist eine Aufprallplatte 3 vorgesehen, die
mit dem verformbaren Element 2 zusammenwirkt, wobei die Aufprallplatte 3 im hier nicht
dargestellten Fahrzeuginnenraum entsprechend im Kniebereich des Fahrers und des
Beifahrers, insbesondere unterhalb der Konsole entsprechend angeordnet ist.
Die eingangs beschriebenen Nachteile werden nun dadurch vermieden, daß das
verformbare Element 2 als eine Art Blechstreifen 2a ausgeführt ist und die Aufprallplatte
3 direkt oder indirekt mit dem Blechstreifen 2a verbunden ist. Hierbei ist der Blechstreifen
2a um einen Umlenkpunkt 4 bewegbar angeordnet und bei einer Bewegung der
Aufprallplatte 3 ist der Blechstreifen 2a aufgrund dessen Bewegung um den
Umlenkpunkt 4 derart plastisch verformbar, so daß die Verformungsarbeit mit einer im
wesentlichen gleichbleibenden Kraft realisierbar ist.
Fig. 1 zeigt durch den entsprechend angedeuteten oberen Pfeil die Einwirkung der
Kniekraft, also der Kraft des menschlichen Knies bei einem Aufprall auf die Aufprallplatte
3. In dem hier bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Aufprallplatte 3 indirekt mit dem
Blechstreifen 2a verbunden. Die Aufprallplatte 3 weist nämlich auf der dem Kniebereich
abgewandten Seite zwei Seitenwandungen 5 auf. Die Seitenwandungen 5 sind hier als
Profilschienen ausgeführt, was Fig. 1 deutlich zeigt. Weiterhin haben die
Seitenwandungen 5 eine C-Form, sind also als C-Profil ausgebildet und mit dem
Blechstreifen 2a verbunden.
Die Verbindung mit dem Blechstreifen 2a kann auf ganz unterschiedliche Art und Weise
realisiert werden. Möglich ist eine Schraub- oder Niet-Verbindung oder auch eine
Schweiß-Verbindung. Der oben erwähnte Umlenkpunkt 4 für den Blechstreifen 2a ist
durch einen karosseriefesten, hier nur durch eine Strichelung angedeuteten Bolzen 6
gebildet.
Fig. 2 zeigt das Funktionsprinzip der erfindungsgemäßen Kniepolster-Vorrichtung 1 in
einer schematischen Darstellung. Deutlich zu erkennen ist die Aufprallplatte 3 und die
hier nur schematisch angedeuteten Seitenwandungen 5, wobei der untere Bereich der
hier links dargestellten Seitenwandungen 5 mit dem Blechstreifen 2a verbunden ist. Wird
nun aufgrund der entsprechend anliegenden Kniekraft die Aufprallplatte nach unten
gedrückt bzw. nach unten verschoben, so wird der Blechstreifen 2a über die
Seitenwandungen 5 mit bewegt, so daß der Blechstreifen 2a um den Umlenkpunkt 4,
d. h. den Bolzen 6 "herumgezogen" wird, wobei sich der Blechstreifen 2a in diesem
Bereich jeweils plastisch verformt. Damit dies realisierbar ist, d. h. eine aufgrund der
Umlenkung des Blechstreifens 2a plastische Verformung in diesem Teilbereich
realisierbar ist, ist ein Gegenhalter 7 vorgesehen, der in Fig. 2 nur schematisch
angedeutet ist.
Fig. 1 zeigt, daß der Gegenhalter 7 als Gegenprofil 8 ausgebildet ist und der Bolzen 6 im
oberen Bereich des Gegenprofils 8 angeordnet ist. Weiterhin ist das Gegenprofil 8 so
ausgebildet, daß jede Seitenwandung 5 durch das Gegenprofil 8 geführt wird, wenn
diese sich entsprechend nach unten bewegt.
So zeigt Fig. 1, daß das Gegenprofil 8 im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist und zwei
abgebogene Führungsflächen 8a zur Führung der Seitenwandungen 5 aufweist.
Obwohl Fig. 1 erkennen läßt, daß hier zwei verformbare Elemente 2, nämlich zwei
Blechstreifen 2a entsprechend vorgesehen sind, ist durchaus denkbar, daß die
Kniepolster-Vorrichtung 1 so ausgebildet wird, daß eben nur ein Blechstreifen 2a
angeordnet bzw. verwendet wird. Dadurch, daß die Aufprallplatte 3 nach außen hin übe
ihre Seitenwandungen 5 hinübersteht, ist der Verformungsweg entsprechend begrenzt
wenn nämlich die untere Fläche der Aufprallplatte 3 auf dem oberen Bereich des
Gegenprofile 8 zur Anlage kommt.
Entscheidend ist, daß durch die erfindungsgemäße Kniepolster-Vorrichtung 1 eine sehr
kostengünstige Vorrichtung geschaffen ist, die mit einer im wesentlichen
gleichbleibenden Kraft die Verformungsarbeit realisiert. Je nach Einsatz bzw.
Dimensionierung können ganz unterschiedliche Materialien (Stahl, Alu, entsprechende
Legierungen oder dergleichen) für die Ausbildung der erfindungsgemäßen Kniepolster-
Vorrichtung 1 in Frage kommen.
Claims (11)
1. Kniepolster-Vorrichtung (1) für ein Kraftfahrzeug, wobei die kinetische Energie des
Aufpralls eines menschlichen Knies mit Hilfe mindestens eines verformbaren
Elementes (2) in Verformungsarbeit umwandelbar ist, wobei für das Knie eine mit
dem verformbaren Element (2) zusammenwirkende Aufprallplatte (3) vorgesehen ist
und die Aufprallplatte (3) im Fahrzeuginnenraum entsprechend im Kniebereich des
Fahrers oder Beifahrers angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das
verformbare Element (2) als eine Art Blechstreifen (2a) ausgeführt ist und die
Aufprallplatte (3) direkt oder indirekt mit dem Blechstreifen (2a) verbunden ist, daß
der Blechstreifen (2a) um einen Umlenkpunkt (4) bewegbar angeordnet ist und bei
einer Bewegung der Aufprallplatte (3) der Blechstreifen (2a) aufgrund dessen
Bewegung um den Umlenkpunkt (4) derart plastisch verformbar ist, so daß die
Verformungsarbeit mit einer im wesentlichen gleichbleibenden Kraft realisierbar ist.
2. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß
auf der dem Kniebereich abgewandten Seite der Aufprallplatte (3) zwei
Seitenwandungen (5) angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwandungen (5) als Profilschienen ausgeführt sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwandungen (5) als ein C-Profil ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwandung (5) mit dem Blechstreifen (2a) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Umlenkpunkt (4) für den Blechstreifen (2a) durch einen karosseriefesten
Bolzen (6) gebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Realisierung einer aufgrund der Umlenkung des Blechstreifens (2a) zu
verwirklichenden plastischen Verformung des Blechstreifens (2a) ein Gegenhalter (7)
vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gegenhalter (7) als Gegenprofil (8) ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bolzen (6) im oberen Bereich des Gegenprofils (8) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Seitenwandung (5) durch das Gegenprofil (8) geführt wird.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gegenprofil 8 im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist und zwei
abgebogene Führungsflächen (8a) zur Führung der Seitenwandungen (5) aufweist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1998153346 DE19853346A1 (de) | 1998-11-19 | 1998-11-19 | Kniepolster-Vorrichtung für ein Kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE1998153346 DE19853346A1 (de) | 1998-11-19 | 1998-11-19 | Kniepolster-Vorrichtung für ein Kraftfahrzeug |
Publications (1)
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE19853346A1 (de) |
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1998
- 1998-11-19 DE DE1998153346 patent/DE19853346A1/de not_active Withdrawn
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