DE19853702A1 - Zylinder für Druckmaschinen - Google Patents
Zylinder für DruckmaschinenInfo
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Abstract
Bei einem Zylinder für eine Rotationsdruckmaschine werden schwingungsdämpfende Eigenschaften sowie ein geringes Gewicht dadurch erzielt, daß das Zylinderinnere mit Reaktionsharzbeton ausgefüllt ist. DOLLAR A Dazu ein Verfahren zur Herstellung.
Description
Die Erfindung betrifft einen Zylinder sowie ein
Verfahren zur Herstellung eines Zylinders.
Es sind Walzen oder Zylinder unterschiedlicher
Abmessungen für Druckmaschinen bekannt, welche aufgrund
ihres Materialeinsatzes ein hohes Eigengewicht
aufweisen.
Dies ist nicht nur vom hohen Materialeinsatz her gesehen
nachteilig, sondern auch wegen des erforderlichen großen
Energie- und Zeitaufwandes beim Beschleunigen oder
Abbremsen der rotierenden Walzen oder Zylinder.
Weiterhin ist insbesondere von schlanken Zylindern, daß
der sog. "Kanalschlag" zu Schwingungen in radialer
Richtung anregt, was u. a. zu Unruhen im Antrieb sowie
zu Schwingungsstreifen und Druckaussetzern im
Druckprodukt führt.
So sind z. B. gemäß DE-OS 30 12 060
schwingungsunempfindliche Zylinder für Druckmaschinen
bekannt, die mehrstückig aufgebaut sind und bei denen
Materialien verschiedener physikalischer Eigenschaften
zur Schwingungsdämpfung verwendet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Zylinder
oder eine Walze zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
der Ansprüche 1, 2, 16 und 23 gelöst.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen
insbesondere darin, daß als Baustoff für die Walzen oder
Zylinder ein leichtes Material hoher Festigkeit, hoher
Verschleißfestigkeit sowie guter Resistenz gegenüber
chemischer Lösungs- und Reinigungsmittel verwendet wird.
Durch den Reaktionsharzbeton wird eine gute dämpfende
Wirkung, z. B. gegen Kanalschläge, sowie durch eine
Dichte von ca. 2,2 bis 2,4 g/cm3 wird ein geringes
Gewicht erzielt. Somit wird ein rasches sowie
energiearmes Beschleunigen oder Verzögern der Walzen
oder Zylinder ermöglicht. Insbesondere bei einer von der
laufenden Papierbahn angetriebenen Bahnleitwalze ist ein
leichtgängiger sowie schlupfloser Antrieb von Vorteil.
Infolge ihrer geringen Masse wird die Bahnleitwalze auch
schon mittels einer laufenden viertelbreiten Papierbahn
schlupflos angetrieben.
Nach der Erfindung kann der Zylinder einstückig
ausgebildet werden, so daß der Fertigungsaufwand
reduziert wird. Außerdem tritt eine Fertigungstoleranz
nur einmal - und zwar nur insgesamt - auf. Darüberhinaus
weist das Material für die Herstellung des Zylinders
durchgehend gleiche physikalische Eigenschaften auf, so
daß es bei Temperaturveränderungen nicht zum Verziehen
des Zylinders kommen kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines schematisch
dargestellten erfindungsgemäßen Zylinders mit
einem rohrförmigen Mantel;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch das linke Ende einer
schematisch dargestellten Bahnleitwalze in einer
gegenüber der Fig. 1 vergrößerten Weise.
Ein Zylinder 1 für eine Rotationsdruckmaschine besteht
aus zwei Seitenscheiben 2; 3, welche mit einem
rohrförmigen Mantel 4 fest verbunden sind. Der Mantel 4
kann beispielsweise einen Durchmesser von 100 bis 600 mm
und eine Wanddicke von z. B. acht bis zwölf Millimetern
aufweisen und aus Metall, z. B. Stahl, Aluminium oder
Messing bestehen oder aus Kunststoff, wie z. B.
Polyamid, aus Keramik oder aus Papier. Am Umfang des
Zylinders 1 können z. B. zwei die Seitenscheiben 2; 3
fest verbindende Traversen 6; 7 angeordnet sein, welche
in axialer Richtung des Zylinders 1 verlaufende Schlitze
8; 9 aufweisen, z. B. zur Befestigung von abgekanteten
Enden biegsamer Platten. Die Platten können als
Druckplatten oder als eine Gummischicht tragende
Platten, z. B. für einen Übertragungszylinder,
ausgebildet sein. Außen an den Seitenscheiben 2; 3 sind
jeweils drehfest Wellenzapfen 11; 12 befestigt (Fig. 1).
Das Innere des Zylinders 1 ist mit einem
Reaktionsharzbeton 13, z. B. Polymerbeton oder
Kunstharzbeton ausgefüllt, welcher später noch näher
beschrieben wird.
Beispielsweise wird das Zylinderinnere mit
Reaktionsharzbeton 13 ausgegossen, so daß dieses
innerhalb des Mantels 4 erstarrt. Das Zylinderinnere
braucht auch nur teilweise mit Reaktionsharzbeton 13
ausgefüllt zu sein, d. h. der Zylinder 1 ist als
Hohlzylinder ausgebildet. Dabei kann der Hohlzylinder
innen z. B. durch in axialer Richtung voneinander
beabstandete scheibenförmige Elemente oder Speichenräder
abgestützt werden.
Der Mantel 4 kann auch ohne Schlitze 8; 9 ausgeführt
sein, z. B. als Gegendruckzylinder.
Nach einer anderen Ausführungsvariante weist ein
Zylinder mit einem Durchmesser von ca. 80 bis 160 mm die
Dimension einer Bahnleitwalze 14 auf. Die Bahnleitwalze
14 weist einen zylinderförmigen Zylinderballen auf,
welcher aus Reaktionsharzbeton 13 besteht. Stirnseitig
hat der Zylinderballen 16 jeweils Lagerbuchsen 17 und
Kugellager 18, worin jeweils ein seitengestellfester
Achszapfen 19 eingreift.
Die Lagerbuchsen 17 können mittels Kunstharz oder
Klebstoff in stirnseitigen Bohrungen der Bahnleitwalze
14 (Fig. 2) befestigt werden.
Die Mantelfläche 21 des Zylinderballens 16 kann z. B.
mit Kunststoff versiegelt sein (Fig. 2).
Nach einer anderen Ausführungsvariante kann die
Mantelfläche 21 des Zylinderballens 16 auch mit einem
Blechmantel, z. B. einem Rohr von ca. einem Millimeter
Wanddicke versehen sein.
Die Zylinder 1; 14 können auch jeweils auf einer
zwischen Seitengestellen 22 - nur eines in Fig. 2
dargestellt - fest eingespannten Achse drehbar gelagert
sein (nicht dargestellt). Weiterhin ist es möglich, die
in Fig. 1 gezeigten zwei Wellenzapfen 11; 12 z. B.
durchgehend, d. h. fest miteinander zu verbinden und die
Enden, wie beschrieben, im Seitengestell 22 drehbar zu
lagern.
Reaktionsharzbeton 13, z. B. Kunstharzbeton,
Polymerbeton oder Reaktionsharz-Polymerbeton (PC)
besteht aus 5 bis 15 Gewichtsprozent duroplastischer
Harze als Bindemittel und Zuschlägen, z. B. Kies bzw.
Füllstoffen, wie sie auch bei zementgebundenen Beton
verwendet werden. Als Bindemittel kommen z. B. in Frage:
- a) ungesättigte Polyesterharze (UP), diese weisen eine leichte Verarbeitbarkeit auf und haben ein günstiges Preis-Leistungsverhältnis;
- b) Epoxidharze (EP), diese sind auch gegen alkalische Medien resistent und weisen geringe Schwindungswerte auf;
- c) Methylmethacrylat (MMA)-Harze, diese sind niedrig viskos, so daß der Harzanteil niedrig gehalten werden kann.
Es werden betonartige Eigenschaften mit Rohdichten im
Bereich von ca. 200 bis 1000 kg/m3 und ein
Elastizitätsmodul von ca. 15 bis 30 kN/mm2 erzielt.
Mit besonderem Vorteil kann ein
Reaktionsharz-Leichtbeton (RH-LB) verwendet werden, bei
welchem entweder im Harz oder im Zuschlagstoff
Lufteinschlüsse eingebaut sind. Es kann Zement als
Bindemittel, Schaumkunststoff-Körner (z. B.
Schaumpolystyrol) als Zuschlagstoff Verwendung finden
oder es wird Kunststoff, z. B. Schaumpolystyrolkörner,
EP oder MMA als Bindemittel und leichte organische
Körner, z. B. Blähton oder ähnliches als Zuschlagstoff
verwendet.
Nach einer alternativen Ausführungsvariante wird der
Kern aus Reaktionsharzbeton 13 räumlich getrennt vom
Mantel 4 hergestellt und später in den Mantel 4
eingebracht. Der Kern aus Reaktionsharzbeton 13 im
Innenraum-Querschnitt kann eine beliebige geometrische
Form aufweisen: kreisförmig, quadratisch, einfach-,
mehrfach-längsgenutet, als Gegenstück zu einer Keilwelle
(Einfach-Keil, Vielkeil), Kerbzahnwelle, K-Profilwelle
usw.
Der Innenraum-Querschnitt des Mantels 4 kann also
beliebig sein. Er muß jedoch so gestaltet sein, daß ein
oder mehrere Kerne aus Reaktionsharzbeton 13 von einer
der Öffnungen an den Stirnseiten der Walzen 14 oder
Zylinder 1 oder bei mehrteiligen Kernen aus
Reaktionsharzbeton 13 von beiden Stirnseiten eingebracht
werden kann.
Der Kern aus Reaktionsharzbeton 13 wird in das Innere
des Mantels 4 in quasi fertigem Zustand eingebracht und
an der Innenwand an seiner gesamten oder nur Teilen der
Innenfläche des Mantels 4 befestigt. Die Verbindung
zwischen der Außenfläche des Kernes aus
Reaktionsharzbeton 13 und der Innenfläche des Mantels 4
muß so gestaltet sein, daß sie zumindest, partiell eine
Kraftübertragung zwischen Mantel-Innenseite und einem
Kern aus Reaktionsharzbeton 13 über seine Außenfläche
ermöglicht.
Diese Verbindung kann als lösbare Verbindung oder
nichtlösbare Verbindung ausgeführt werden.
Die lösbaren Verbindungen können formschlüssige
Verbindungen sein, z. B. sind Profilverbindungen,
Federverbindungen, aber auch Schraubverbindungen sind
geeignet. In diesen eben genannten Fällen müssen die
Innenflächen des Mantels 4 des Halbzeuges und die
Oberfläche des Kernes aus Reaktionsharzbeton 13
aufeinander angepaßt sein, z. B. Innengewinde im Mantel,
Außengewinde am Kern aus Reaktionsharzbeton 13, versehen
mit einem Längskeil oder als "Vielkeilwelle" und die
Innenfläche des Mantels 4 mit korrespondierender
Nut(en). Auch wären kraftschlüssige Verbindungen in Form
einer Kegelverbindung möglich (Außenkonus beim Kern aus
Reaktionsharzbeton 13, Innenkonus beim Mantel 4).
Diese lösbaren Verbindungen können zusätzlich noch
kraftschlüssig ausgeführt werden, in dem zusätzlich noch
eine Schrumpfverbindung angewendet wird. Zu diesem Zweck
wird bei Verwendung von metallischen Mänteln 4 der
Mantel 4 erwärmt und der Kern aus Reaktionsharzbeton 13
in das Innere des Mantels 4 eingebracht. Der Kern aus
Reaktionsharzbeton 13 kann zusätzlich abgekühlt sein.
Nach dem Temperaturausgleich zwischen ihnen wird so eine
sehr stabile formschlüssig kraftschlüssige Verbindung
erzeugt.
Die Verbindung zwischen Mantel 4 und dem Kern aus
Reaktionsharzbeton 13 kann aber auch als stoffschlüssige
Verbindung, z. B. Klebeverbindung oder aber auch als
kraftschlüssige Verbindung, z. B. Schrumpfverbindung
oder als kombinierte stoff-/kraftschlüssige Verbindung
ausgeführt werden. Im letzteren Fall wird auf einen mit
einem Kleber - z. B. Metallkleber auf der chemischen
Basis von Dimethacrylatester (z. B. LOCTITE 574
(Handelsname der Fa. LOCTITE)) - bestrichenen Kern aus
Reaktionsharzbeton 13 ein z. B. erwärmter Mantel
aufgeschoben. Der Mantel 4 ist dabei z. B. aus Stahl.
Nach Abkühlen und Aushärten des Klebers kommt eine sehr
stabile Schrumpf-/Klebeverbindung zustande.
Bei all den beschriebenen Verbindungsarten muß
gewährleistet sein, daß möglichst kein Spiel zwischen
Mantel 4 und dem Kern aus Reaktionsharzbeton 13
vorhanden ist und entstehen kann.
1
Zylinder
2
Seitenscheibe (
1
)
3
Seitenscheibe (
1
)
4
Mantel (
1
)
5
-
6
Traverse (
2
;
3
)
7
Traverse (
2
;
3
)
8
Schlitz (
1
)
9
Schlitz (
1
)
10
-
11
Wellenzapfen (
1
)
12
Wellenzapfen (
1
)
13
Reaktionsharzbeton (
1
;
14
)
14
Bahnleitwalze
15
-
16
Zylinderballen (
14
)
17
Lagerbuchse (
14
)
18
Kugellager (
14
)
19
Achszapfen (
14
)
20
-
21
Mantelfläche (
16
)
22
Seitengestell
Claims (26)
1. Zylinder (1) für eine Rotationsdruckmaschine,
dadurch gekennzeichnet, daß ein rohrförmiger Mantel (4)
vorgesehen ist und daß ein Zylinderinneres zumindest
teilweise mit einem Reaktionsharzbeton (13) ausgefüllt
ist.
2. Zylinder (14) für eine Rotationsdruckmaschine,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Zylinderballen zumindest
teilweise (16) aus Reaktionsharzbeton (13) besteht.
3. Zylinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mantelfläche (21) des Zylinderballens (16)
versiegelt ist.
4. Zylinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zylinder (1) als übertragungszylinder,
Plattenzylinder oder Gegendruckzylinder ausgebildet ist.
5. Zylinder nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zylinder (14) als Bahnleitwalze
(14) ausgebildet ist.
6. Zylinder nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß stirnseitig am Zylinder (1; 14)
Lagerbuchsen (17) angeordnet sind, in welche
seitengestellfeste Achszapfen (19) eingreifen.
7. Zylinder nach den Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß jeweils stirnseitig am Zylinder (1;
14) ein Wellenzapfen (11; 12) angeordnet ist, daß jeder
Wellenzapfen (11; 12) drehfest mit dem Zylinder (1; 14)
verbunden ist.
8. Zylinder nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zylinder (1; 14) auf einer
seitengestellfesten Achse drehbar gelagert ist.
9. Zylinder nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wellenzapfen (11; 12) fest miteinander verbunden
sind.
10. Zylinder nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reaktionsharzbeton (13) aus
ungesättigten Polyesterharzen (UP) als Bindemittel sowie
betonüblichen Zuschlägen und Füllstoffen besteht.
11. Zylinder nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reaktionsharzbeton (13) aus
Epoxidharzen (EP) als Bindemittel sowie betonüblichen
Zuschlägen und Füllstoffen besteht.
12. Zylinder nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reaktionsharzbeton (13) aus
Methylmethacrylat (MMA) als Bindemittel sowie
betonüblichen Zuschlägen und Füllstoffen besteht.
13. Zylinder nach den Ansprüchen 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Bindemittelgehalt zwischen 6 bis
12 Gewichts-Prozenten liegt.
14. Zylinder nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reaktionsharzbeton (13) aus
Reaktionsharz-Leichtbeton (RH-LB) besteht.
15. Zylinder nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reaktionsharzbeton (13) aus
Reaktionsharz-Polymerbeton (PC) besteht.
16. Verfahren zum Herstellen von für rotierenden Betrieb
vorgesehene Walzen (14) oder Zylinder (1) mit einem
hohlen Mantel (4), dadurch gekennzeichnet, daß an der
Innenwand des Mantels (4) ein außerhalb des Mantels (4)
hergestellter Kern aus Reaktionsharzbeton (13)
kraftübertragend befestigt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern aus Reaktionsharzbeton (13) über seine
Mantelfläche mittels kraftschlüssiger Verbindung an der
Innenfläche des Mantels (4) befestigt wird.
18. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern aus Reaktionsharzbeton (13) über seine
Mantelfläche mittels formschlüssiger Verbindung an der
Innenfläche des Mantels (4) befestigt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern aus Reaktionsharzbeton (13) über seine
Mantelfläche mittels stoffschlüssiger Verbindung an der
Innenfläche des Mantels (4) befestigt wird.
20. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern aus Resktionsharzbeton (13) über seine
Mantelfläche mittels kombinierter formschlüssiger und
stoffschlüssiger Verbindung an der Innenfläche des
Mantels (4) befestigt wird.
21. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern aus Reaktionsharzbeton (13) und der hohle
Mantel (4) mittels einer Klebeverbindung verbunden
werden.
22. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern aus Reaktionsharzbeton (13) unter
Verwendung einer Temperaturdifferenz zwischen dem Kern
aus Reaktionsharzbeton (13) und hohlem Mantel (4) in den
hohlen Mantel (4) eingebracht wird.
23. Zylinder (1) oder Walze (14) mit einem hohlem Mantel
(4), dadurch gekennzeichnet, daß in dem hohlen Mantel
(4) ein außerhalb des Mantels (4) hergestellter Kern aus
Reaktionsharzbeton (13) angeordnet und mit dem Mantel
(4) kraftübertragend verbunden ist.
24. Zylinder (1) oder Walze (14) nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Innenfläche des hohlen
Mantels (4) mit einer Mantelfläche des Kernes aus
Reaktionsharzbeton (13) zumindest teilweise verbunden
ist.
25. Zylinder (1) oder Walze (14) nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß die Innenfläche des hohlen
Mantels (4) mit der Mantelfläche des Kerns aus
Reaktionsharzbeton (13) vollständig verbunden ist.
26. Zylinder (1) oder Walze (14) nach den Ansprüchen 16
oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (14) oder
der Zylinder (1) in einer Druckmaschine verwendet wird.
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|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8130 | Withdrawal |