DE19853565A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Etiketten und Überführen der Etiketten auf zu etikettierende Gegenstände - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Etiketten und Überführen der Etiketten auf zu etikettierende GegenständeInfo
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Abstract
Bedruckte Etiketten werden aus einem folienartig dünnen, endlosen Materialstreifen (1) hergestellt und auf zu etikettierende Gegenstände aufgebracht. Hierzu wird der Materialstreifen (1) durch eine Stanz- und Aufnahmestation (12) geführt, in der mittels eines Stanzwerkzeugs (17) das Ausstanzen erfolgt. Gleichzeitig wird das jeweilige Etikett unter Zurücklassen eines weggeführten Reststreifens (37) gitterartiger Struktur von einem vom Stanzwerkzeug (17) umschlossenen Haftgreifer aufgenommen. Anschließend wird das geweilige Etikett mittels des Haftgreifers (25) zum zu etikettierenden Gegenstand transportiert und dort auf diesen aufgebracht.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Her
stellen von Etiketten und Überführen der Etiketten auf zu etikettie
rende Gegenstände.
Beispielsweise im Bereich der Elektronikindustrie werden einzelne
Baugruppen und Produktteile, beispielsweise Leiterplatten, ge
kennzeichnet, so daß sich der Produktionsprozeß zurückverfolgen
und somit die Herkunft der Baugruppen bzw. Produktteile rekon
struieren läßt. Entsprechendes gilt auch für andere Industrie
zweige, so z. B. für den Maschinen- und Gerätebau oder die Lebens
mittelindustrie.
Solche Kennzeichnungen werden mit Hilfe von Etiketten vorgenommen,
die mit einer entsprechenden Kennzeichnung, beispielsweise ein
Strich-Code, bedruckt sind.
Je nach Anwendungsfall kann es sich jedoch auch um unbedruckte
Etiketten handeln.
Die derzeit eingesetzte Etikettentechnologie geht von einem zwei
lagigen Material mit einem auf einer Trägerfolie klebenden, folien
artig dünnen, endlosen Materialstreifen aus, bei dem jeweils
einem Etikettenumfang entsprechende Stanzlinien angebracht werden,
wonach der eine gitterartige Struktur aufweisende Reststreifen
von der Trägerfolie abgezogen und entsorgt wird, so daß auf der
Trägerfolie nur noch die-jeweils einem Etikett entsprechenden
Streifenbereiche verbleiben. Das so hergestellte, von einer Träger
folie und den darauf klebenden Etikettenbereichen gebildete Ma
terial wird in Gestalt einer Rolle in eine Etikettiermaschine
eingesetzt, in der die - gegebenenfalls zuvor bedruckten - Etiketten
bereiche von der Trägerfolie abgetrennt und dann auf die zu kenn
zeichnenden Gegenstände aufgeklebt werden. Das Wegnehmen der so
entstandenen Etiketten von der Trägerfolie und deren überfüh
ren zu den Gegenständen kann mittels eines Haftgreifers erfolgen,
der auf das jeweilige Etikett aufgesetzt und anschließend zum
jeweils zu kennzeichnenden Gegenstand bewegt wird, wo er das Etikett
absetzt.
Bei dem von der durchgehenden Trägerfolie und den darauf klebenden,
durch Abziehen des gitterartigen Reststreifens entstandenen Eti
kettenbereichen gebildeten Rollenmaterial können Ortsungenauig
keiten der Etikettenbereiche auftreten, d. h. die jeweils ein
Etikett darstellenden Etikettenbereiche befinden sich nicht immer
mit exakt gleicher Ausrichtung und exakt gleichem Abstand auf
der Trägerfolie. So ist beispielsweise häufig zu beobachten,
daß die beiden seitlichen Randbereiche der Trägerfolie, die neben
den Etiketten in Längsrichtung der Trägerfolie verlaufen, keine
exakt gleichbleibende Breite aufweisen. Dies entspricht einem
in Querrichtung nicht gleichbleibenden Ort der Etiketten.
Eine weitere Ungenauigkeit kann sich beim Abziehen des gitter
artigen Reststreifens ergeben. Hierbei können die auf der Träger
folie verbleibenden Etikettenbereiche, insbesondere wenn diese
kleinflächig sind, etwas angehoben werden und dabei auf der Träger
folie verrutschen.
Der Haftgreifer nimmt die Etiketten in ihrer jeweiligen Lage von
der Trägerfolie weg. Daher sitzen die einzelnen Etiketten ent
sprechend unregelmäßig am Haftgreifer. Um nun trotz der genannten
Ortsungenauigkeiten der Etiketten ein orts- und lagegenaues Auf
kleben der Etiketten auf die zu etikettierenden Gegenstände zu er
halten, ist es bereits bekannt, das jeweils vom Haftgreifer
aufgenommene Etikett im am Haftgreifer sitzenden Zustand mit Hilfe
von seitlich am Etikett angreifenden Ausrichtbacken od. dgl. auszu
richten. Dies ist umständlich und aufwendig.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren bzw. eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu
schaffen, mit deren Hilfe das exakte Aufbringen der Etiketten
auf die zu etikettierenden Gegenstände vereinfacht wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß ein Verfahren zum
Herstellen von Etiketten und überführen der Etiketten auf zu eti
kettierende Gegenstände vorgesehen, bei dem ein folienartig dünner,
endloser Materialstreifen aus Etikettenmaterial durch eine Stanz- und
Aufnahmestation geführt wird, in der die jeweils von einem
Streifenbereich gebildeten Etiketten mittels eines Stanzwerkzeugs
aus dem Materialstreifen ausgestanzt und unter Zurücklassen eines
weggeführten Reststreifens gitterartiger Struktur gleichzeitig von
einem vom Stanzwerkzeug umschlossenen Haftgreifer aufgenommen
werden, wonach die Etiketten mittels des Haftgreifers zum mit dem
jeweiligen Etikett zu versehenen Gegenstand transportiert und
dort auf diesen aufgebracht werden.
Die hierzu erfindungsgemäß vorgesehene Vorrichtung enthält eine
Antriebs- und Führungseinrichtung zum Vorfördern eines folien
artig dünnen, endlosen Materialstreifens aus Etikettenmaterial
und eine Stanz- und Aufnahmestation, in der ein Stanzwerkzeug mit
einer Schneidkante zum Ausstanzen der jeweils von einem Streifen
bereich gebildeten Etiketten aus dem Materialstreifen und ein vom
Stanzwerkzeug umschlossener Haftgreifer zum Wegnehmen des jeweils
ausgestanzten Etiketts unter Zurücklassen eines Reststreifens
gitterartiger Struktur angeordnet sind, wobei der Haftgreifer
und das Stanzwerkzeug an einem zu einer Transportbewegung zu einem
mit dem jeweiligen Etikett zu versehenden Gegenstand antreibbaren
Werkzeugträger sitzen.
Somit wird nicht von zuvor hergestelltem Rollenmaterial mit
auf der Trägerfolie sitzenden einzelnen Etiketten sondern von
einem durchgehenden Materialstreifen ausgegangen, aus dem das
jeweilige Etikett gleichzeitig ausgestanzt und weggenommen wird.
Daher sitzen die vom eine definierte Position zum Stanzwerkzeug
einnehmenden Haftgreifer aufgenommenen Etiketten von vorne herein
stets in gleicher Lage am Haftgreifer, so daß ohne die Anwendung
von Ausrichtbacken oder einer sonstigen Ausrichteinrichtung ein
präzises Aufkleben der Etiketten an den Gegenständen gewährleistet
ist.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß das vorherige Herstellen
des Rollenmaterials mit auf der Trägerfolie sitzenden einzelnen
Etiketten entfällt. Dies verringert den Aufwand noch weiter.
Des weiteren kann nunmehr auch einlagiges, nur von dem die
Etiketten ergebenden Materialstreifen gebildetes Rollenmaterial
verarbeitet werden. Dabei muß es sich nicht unbedingt um selbst
klebendes Material handeln. Vielmehr ist auch die Verarbeitung
von nicht selbstklebendem Material möglich, falls es sich um in
anderer Weise an den zu kennzeichnenden Gegenständen zu befestigende
Etiketten handelt.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung Y
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in stark schematisierter
Seitenansicht gemäß Pfeil I in Fig. 2,
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1, wiederum stark schematisiert,
in Vorderansicht gemäß Pfeil II,
Fig. 3 einen mit mehreren Etikettenaufdrucken und - gegebenenfalls
angebrachten - zugehörigen Markierungszeichen bedruckten
Materialstreifen in gesonderter Darstellung,
Fig. 4 den Werkzeugträger mit dem Stanzwerkzeug, dem Haftgreifer
und einer evtl. vorhandenen Sensoreinrichtung in Ansicht
von unten her gemäß Pfeil IV in Fig. 2 gesehen,
Fig. 5 eine der Fig. 2 entsprechende Vorderansicht in vergrößerter
Darstellung, wobei das Stanzwerkzeug mit dem Haftgreifer
eine durch die Tischplatte hindurch zum Materialstreifen
hin abgesenkte Lage zum Ausführen des Stanzvorgangs
einnimmt, bei dem eine sich in Fig. 5 in ihrer unwirk
samen Ausgangsstellung befindliche Drückrolle den
Materialstreifen von unten her gegen das Stanzwerkzeug
drückt,
Fig. 6 die Anordnung nach Fig. 5 (der Werkzeugträger, an dem
das Stanzwerkzeug und der Haftgreifer sitzen, wurde
zusammen mit der Sensoreinrichtung weggeschnitten) im
zur Zeichenebene parallelen Querschnitt, wobei sich die
Drückrolle über die Unterseite des Materialstreifens
bewegt und diesen zum Ausführen des Stanzvorgangs gegen
das Stanzwerkzeug drückt, und
Fig. 7 das Aufbringen eines Etiketts auf einen zu kennzeichnenden
Gegenstand in der Fig. 2 entsprechender Ansicht.
Mit Hilfe der aus der Zeichnung hervorgehenden Vorrichtung lassen
sich bedruckte Etiketten herstellen, die auf irgend welche
Gegenstände zu deren Kennzeichnung oder aus irgend einem sonstigen
Grunde geklebt werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hinge
wiesen, daß die Etiketten auch unbedruckt sein können. Im letzteren
Falle kann die Bedruckstation 7 fehlen oder unwirksam sein.
Das Ausgangsmaterial für die Etiketten ist ein folienartig dünner,
endloser, zusammenhängender Materialstreifen 1 aus Etikettenmaterial,
der mit seiner der zu bedruckenden Oberseite entgegengesetzten,
von einer Klebeschicht gebildeten Unterseite auf einer Trägerfolie
2 angeordnet und haftend mit dieser verbunden ist. Dieses zwei
lagige Ausgangsmaterial ist zu einer Ausgangsrolle 3 gewickelt,
die auf eine an der Vorrichtung angeordnete Rollenachse 4 dreh
bar aufgesteckt wird.
Der Materialstreifen 1 mit der Trägerfolie 2 wird von der Ausgangs
rolle 3 abgewickelt und mittels einer Antriebs- und Führungsein
richtung in Richtung gemäß Pfeil 5 vorgefördert. Der Antrieb kann
beispielsweise durch eine Antriebsrolle 6 erfolgen, über die der
Materialstreifen 1 mit der Trägerfolie 2 geführt wird. Die An
triebsrolle 6 kann gleichzeitig eine Umlenkrolle bilden, an der
der Materialstreifen 1 mit der Trägerfolie 2 eine Richtungsänderung
erfährt. Die Antriebsrolle wird beim Ausführungsbeispiel mittels
der Vorrichtungssteuerung taktweise angetrieben.
In der schematischen Zeichnung wird der Materialstreifen 1 mit der
Trägerfolie 2 lediglich über die eine Antriebs- und Umlenkrolle 6
geführt. In Wirklichkeit ist jedoch eine ganze Anzahl von den
Materialstreifen 1 mit der Trägerfolie 2 führenden Rollen vor
handen, was im vorliegenden Zusammenhang jedoch nicht weiter
interessiert.
Der Materialstreifen 1 mit seiner Trägerfolie 2 wird zu einer Be
druckstation 7 vorgefördert, in der der Materialstreifen 1 an
seiner Oberseite mit den jeweils zu einem herzustellenden Etikett
gehörenden Etikettenaufdrucken 8 versehen wird. Beim Ausführungs
beispiel handelt es sich bei den Etikettenaufdrucken 8 jeweils um
einen Strich-Code. Die einzelnen Etikettenaufdrucke 8 werden in
der Förderrichtung 5 entsprechender Längsrichtung des Material
streifens 1 aufeinanderfolgend angebracht. Auf diese Weise ergibt
sich am Ausgang der Druckstation 7 beispielsweise die aus Fig. 4
hervorgehende Reihe von Etikettenaufdrucken 8. In Abwandlung des
Ausführungsbeispiels könnten in Breitenrichtung 9 des Material
streifens 1, wenn es die Abmessungen zulassen, jedoch auch meh
rere Etikettenaufdrucke nebeneinander angeordnet werden.
Der in der Bedruckstation 7 verwendete Drucker ist von üblicher,
gegebenenfalls modifizierter Bauart und wird zweckmäßigerweise
von einem Thermotransfer-Drucker gebildet, mit dem die erforder
liche Präzision erzielt wird.
Nach dem Bedrucken des Materialstreifens 1, beim Ausführungsbei
spiel am Ausgang der Bedruckstation 7 oder zwischen dieser und
einer nachgeordneten Stanz- und Aufnahmestation 12, wird die
Trägerfolie 2 an einer Trennstelle 13 von dem bedruckten Material
streifen 1 abgetrennt und weggeführt. Die abgetrennte Träger
folie 2 wird beispielsweise zu einer Trägerfolienrolle 11 auf
gewickelt. Die abgetrennte Trägerfolie 2 wird nicht mehr benötigt
und stellt einen zu entsorgenden Abfall dar.
Der bedruckte Materialstreifen 1 gelangt anschließend ohne die
Trägerfolie 2 in eine Stanz- und Aufnahmestation 12.
Bevor hierauf im einzelnen eingegangen wird, wird darauf hinge
wiesen, daß die Trägerfolie 2 nicht unbedingt benötigt und auch
von vorne herein fehlen kann, wenn Vorsorge dafür getroffen wird,
daß der Materialstreifen 1 mit seiner dann nicht durch die Träger
folie 2 abgedeckten Klebeschicht an seiner Unterseite nirgends
fest haften bleibt. Dementsprechend müßte die Oberseite des Material
streifens 1 sozusagen antiadhäsive Eigenschaften aufweisen, damit
er eine Ausgangsrolle bilden kann, von der er sich abziehen läßt.
In der Stanz- und Aufnahmestation 12 werden die Etiketten aus dem
Materialstreifen 1 ausgestanzt. Dieses Ausstanzen erfolgt einzeln,
wobei der Materialstreifen 1 bei jedem Stanzvorgang angehalten
wird und somit still steht. In Fig. 3 ist bei jedem Etikettenauf
druck 8 strichpunktiert der jeweilige Etikettenumfang 14 angedeutet,
so daß der innerhalb einer solchen strichpunktierten Linie liegende
und den jeweiligen Etikettenaufdruck tragende Materialstreifenbe
reich 15 ein Etikett 16 (Fig. 7) ergibt. Das Stanzen erfolgt mittels
eines Stanzwerkzeugs 17, das der bedruckten Oberseite des Material
streifens 1 gegenüberliegt und eine dem Etikettenumfang 14 ent
sprechend umlaufende Schneidkante 18 bildet. Dabei kann das Stanz
werkzeug 17 eine hülsenartige Hohlgestalt aufweisen und mit seiner
Stirnseite die Schneidkante 18 bilden. Zweckmäßigerweise wird das
Stanzwerkzeug 17 von einem umlaufend gebogenen Metallblechstück 19,
insbesondere aus Stahl, gebildet.
In der Stanz- und Aufnahmestation 12 werden die Etiketten 16 nicht
nur ausgestanzt sondern gleichzeitig mit dem Ausstanzen von einem
Haftgreifer 25 aufgenommen, der das ausgestanzte Etikett ergreift
und hält. Der Haftgreifer 25 wird vom Stanzwerkzeug 17 umschlossen
d. h. in Richtung gemäß Pfeil IV in Fig. 2 gesehen befindet sich
der Haftgreifer 25 innerhalb des Stanzwerkzeugs 17 (siehe insbe
sondere auch Fig. 4). Der Haftgreifer 25 ist zweckmäßigerweise
ein Vakuumgreifer, an dessen das jeweilige Etikett haltenden Unter
seite 27 mindestens ein über eine Ventileinrichtung 30 mit Unterdruck
oder Umgebungsdruck beaufschlagbaren Kanal 28 ausmündet. Der Haft
greifer 25 ist ferner stempelartig ausgebildet und relativ zum
Stanzwerkzeug 17 zu einer Auf- und Abbewegung senkrecht zur von der
Schneidkante 18 aufgespannten Ebene in Richtung gemäß Pfeil 29
(diese entspricht der z-Richtung) antreibbar. Die zugehörige An
triebseinrichtung 31 kann ebenso wie die Ventileinrichtung 30
durch eine Steuereinrichtung 21 gesteuert werden.
Das Stanzwerkzeug 17 und der Haftgreifer 25 sind an einem Werk
zeugträger 23 angeordnet, der zu einer Transportbewegung zum
mit dem Etikett 16 zu versehenden Gegenstand 26, beispielsweise eine
Leiterplatte, antreibbar ist und das Etikett 16 auf diesem Gegen
stand 26 absetzt. Diese Bewegung kann sich aus Bewegungskomponenten
in x-, y- und z-Richtung und/oder in Drehrichtung gemäß Pfeil 24
um die z-Achse oder eine hierzu parallele Achse zusammensetzen.
Die x- und y-Richtung erstrecken sich rechtwinkelig zueinander in
der Ebene des Materialstreifens 1 bzw. in einer hierzu parallelen
Ebene. Die z-Richtung steht senkrecht zur x-, y-Ebene. Der Werkzeug
träger 23 kann beispielsweise an einem in z-Richtung verfahrbaren
Kreuzschlitten sitzen, der gegebenenfalls noch um die z-Richtung
verdreht werden kann.
Zum Ausführen seiner Bewegungen ist dem Werkzeugträger 23 eine nur
schematisch angedeutete Antriebseinrichtung 22 zugeordnet. Die
Antriebseinrichtung 22 kann ebenfalls durch die Steuereinrichtung
21 gesteuert werden.
Das Umsetzen der Etiketten vom Materialstreifen 1 zu den zu kenn
zeichnenden Gegenständen kann in vorprogrammierter Weise erfolgen.
Da sich der Haftgreifer 25 innerhalb des Stanzwerkzeugs 17 be
findet und dabei im von der Schneidkante 18 umschlossenen Zwischen
raum des Stanzwerkzeugs 17 eine definierte Relativlage zur Schneid
kante 18 aufweist, wird das jeweilige Etikett ohne Ortstoleranzen
vom Haftgreifer 25 aufgenommen, so daß es, hat man den Haft
greifer 25 mittels des Werkzeugträgers 23 zum jeweiligen Gegen
stand 26 bewegt, dort exakt am gewünschten Ort in der gewünschten
Lage aufgeklebt werden kann. Dabei kann das Ende des Transport
wegs des Werkzeugträgers 23 beispielsweise durch eine geeignete
Indexeinrichtung vorgegeben werden. Die zu etikettierenden Gegen
stände werden nacheinander im Arbeitstakt der vorliegenden Vor
richtung an diese Stelle gebracht.
Die vom Werkzeugträger 23 und somit vom Stanzwerkzeug 17 und
dem Haftgreifer 25 beim Stanzvorgang eingenommene Position geht
aus den Fig. 5 und 6 hervor. In den Fig. 1 und 2 wurde der Werk
zeugträger der Übersichtlichkeit wegen dagegen in einer demgegen
über angehobenen Lage gezeichnet, so daß sich das Stanzwerkzeug
17 mit dem Haftgreifer 25 mit Abstand zum Materialstreifen 1 ober
halb von diesem und dabei oberhalb einer noch zu erläuternden
Tischplatte 33 befindet.
Beim Stanzvorgang nimmt der Haftgreifer 25, wie deutlich aus den
Fig. 5 und 6 hervorgeht, eine mit Bezug auf die von der Schneid
kante 18 aufgespannte Ebene zurückgesetzte, d. h. größere Entfernung
zum Materialstreifen 1 aufweisende Position ein. Der Abstand a, um
den der Haftgreifer 25 zurückgesetzt ist, kann der Größenordnung
nach im Bereich von etwa 0,5 mm liegen. Aufgrund dieses Abstandes
a behindert der Haftgreifer 25 das Ausstanzen des jeweiligen
Etiketts nicht.
Der Stanzvorgang selbst könnte dadurch erfolgen, daß der Material
streifen 1, aus dem die Etiketten gestanzt werden, auf einer
Unterlage ruht und aus Stanzwerkzeug eine Stanzbewegung zur Unter
lage hin ausführt. Zweckmäßigerweise ist die Anordnung jedoch so
getroffen, daß in der Stanz- und Aufnahmestation 12 der Unterseite
des Materialstreifens 1, die dem Stanzwerkzeug 17 abgewandt ist,
eine Drückrolle 32 zugeordnet ist, die in Breitenrichtung 9 quer
über den Materialstreifen 1 bewegbar ist und dabei an der Unterseite
des Materialstreifens 1 abrollt. Hierbei drückt die Drückrolle 32
den Materialstreifen 1 gegen die Schneidkante 18 des Stanzwerk
zeugs 17, so daß das jeweilige Etikett ausgeschnitten wird.
Gelangt die Drückrolle 32 bei ihrer Bewegung in Breitenrichtung 9
(Fig. 6) zur Schneidkante 18, wird das Etikett sukzessive mit fort
schreitender Bewegung der Drückrolle 32 ausgestanzt. Dabei erfolgt
das Ansaugen durch den Haftgreifer 25 von Beginn an, d. h. das
Etikett wird, beginnend mit seinem zuerst ausgeschnittenen End
bereich, sozusagen der Bewegung der Drückrolle 32 folgend, im von
der Schneidkante 18 umschlossenen Raum zum Haftgreifer 25 hin
hochgehoben und haftet an diesem. Wegen des Abstandes a zwischen
Schneidkante 18 und der flächigen Unterseite des Haftgreifers 25
entfernt sich das Etikett beim Ansaugen sofort von der Drückrolle 32,
so daß es auf dieser nicht festkleben kann.
Damit auf das Etikett eine es am Haftgreifer haltende Saugkraft
ausgeübt wird, wird der mindestens eine Kanal 28 mit Unterdruck
beaufschlagt. Hat man das Etikett durch entsprechendes Verfahren
des Werkzeugträgers 23 zum zu kennzeichnenden Gegenstand 26 ge
bracht, wird der Haftgreifer 25 aus dem Stanzwerkzeug 17 vorbe
wegt (Antriebseinrichtung 31), bis das Etikett 16 auf dem Gegen
stand 26 liegt und an diesen angedrückt wird, so daß es festklebt
(Fig. 7). Gleichzeitig werden die Kanäle 28 belüftet, d. h. mit
Umgebungsdruck beaufschlagt, so daß der Haftgreifer 25 das Etikett
16 losläßt und der Werkzeugträger 23 wieder zum Materialstreifen 1
zurückbewegt werden kann. Sodann wird das nächste Etikett gestanzt.
Aus der Zeichnung geht ferner hervor, daß in der Stanz- und Auf
nahmestation 12 zwischen dem Werkzeugträger 13 und der Drückrolle
32 eine Tischplatte 33 angeordnet ist, an deren der Drückrolle 32
zugewandten Unterseite der Materialstreifen 1 vorbeigeführt wird.
Damit das Stanzwerkzeug 17 bzw. dessen Schneidkante 18 auf den
Materialstreifen 1 abgesenkt werden kann, weist die Tischplatte 33
eine Durchtrittsöffnung 34 für den Durchtritt des Stanzwerkzeugs
17 auf.
Beim Stanzvorgang nimmt das Stanzwerkzeug 17 eine an der Unterseite
35 der Tischplatte 33 aus der Durchtrittsöffnung 34 vorstehende
Position ein. Der Abstand b zwischen Schneidkante 18 und der
Tischplatten-Unterseite 35 kann der Größenordnung nach etwa
0,5 mm betragen. Auf diese Weise liegt der Materialstreifen 1
neben dem Stanzwerkzeug 17 frei und kann beim Angriff der Drück
rolle 32 ausweichen, so daß die Gefahr eines Anklebens des
Materialstreifens 1 an die Drückrolle 32 vermieden wird.
Vor dem jeweiligen Stanzen befindet sich die Drückrolle 32, wie
in den Fig. 2 und 5 mit ausgezogenen Linien dargestellt ist, in
ihrer Ausgangsstellung zu einer Seite des Materialstreifens 1
abseits von diesem. Wird die Drückrolle 32 quer zur Längsrichtung
des Materialstreifens 1 in Breitenrichtung 9 angetrieben, rollt
sie über die Unterseite des Materialstreifens 1 und gelangt zu
dessen entgegengesetzter Seite (strichpunktiert in den Fig. 2 und 5
angedeutet). Während dieser Bewegung erfolgt das Stanzen des je
weiligen Etiketts. Ist das Etikett weggenommen, wird der Material
streifen 1 zum Stanzen des nächsten Etiketts vorgefördert. Die
Drückrolle 32 kann dann aus ihrer jetzt die Ausgangsstellung bilden
den, strichpunktiert angedeuteten Lage wieder über die Unterseite
des Materialstreifens 1 zurückbewegt werden. Die Drückrolle 32
führt also im Vorschubtakt des Materialstreifens 1 eine Hin- und
Herbewegung aus, wobei zweckmäßigerweise sowohl bei jeder Hin-
als auch bei jeder Herbewegung ein Stanzvorgang stattfindet.
Ferner ist vorgesehen, daß die Unterseite 35 der Tischplatte 33
eine in Förderrichtung des Materialstreifens 1 durchgehende,
kanalartige Vertiefung 39 enthält, in der der Materialstreifen
verläuft und seitlich geführt ist. Die Durchtrittsöffnung 34 mündet
in die kanalartige Vertiefung 39. Bei einer solchen Anordnung be
findet sich die Drückrolle 32 in ihrer Ausgangsstellung neben
der Vertiefung 39 an der Tischplatten-Unterseite 35. Gelangt die
Drückrolle 32 bei ihrer Bewegung beispielsweise aus ihrer in
den Fig. 2 und 5 links gezeichneten Ausgangsstellung nach rechts
zur die Vertiefung 39 begrenzenden Kante 40, kippt die Drückrolle
32 sozusagen um die Kante 40 und tritt in die Vertiefung 39 ein,
wo sie ihre Bewegung in Querrichtung fortsetzt und dabei das
Etikett gegen die Schneidkante 18 drückt. Dies ergibt den in Fig. 5
strichpunktiert angedeuteten Drückrollenweg 42. Am entgegengesetzten
Ende ihrer Querbewegung kippt die Drückrolle um die entgegengesetzte
Kante 41 wieder aus der Vertiefung 39 und erreicht ihre entgegenge
setzte Endstellung (strichpunktiert). Auf diese Weise kippt die
Drückrolle 39 sozusagen vom Materialstreifen 1 weg, so daß sicherge
stellt ist, daß der Materialstreifen 1 von der Drückrolle 32 frei
ist und für den nächsten Stanzvorgang vorgefördert werden kann.
Zweckmäßigerweise besteht die Drückrolle 38 aus an der die Unter
seite des Materialstreifens 1 bildenden Klebeschicht nicht fest
klebendem Material, beispielsweise aus Teflon.
Die die Querbewegung der Drückrolle 32 dem Weg 42 entlang wirkende
Antriebseinrichtung 36 kann ebenfalls durch die Steuereinrichtung
21 gesteuert werden.
Nach dem Wegnehmen der Etiketten 16 bleibt von dem Materialstreifen
1 ein Reststreifen 37 gitterartiger Struktur zurück, der beispiels
weise zu einer Reststreifenrolle 38 aufgewickelt werden kann.
Der Reststreifen 37 wird wie die Trägerfolie 2 weggeworfen.
Im Falle bedruckter Etiketten kann man vorsehen, daß das Stanz
werkzeug 17 mittels einer Zusatzeinrichtung ganz genau auf den
Etikettenaufdruck 8 des jeweils zu stanzenden Etiketts ausgerichtet
wird. Hierzu kann der Materialstreifen 1 in der Bedruckstation 7
bei jedem Etikettenaufdruck 8 mit einem Markierungszeichen 10
bedruckt werden. Dieses Markierungszeichen 10 kann z. B. von einem
Kreuz, einem Strich oder einem sonstigen Gebilde gebildet werden.
Das Markierungszeichen 10 befindet sich neben dem jeweiligen Eti
kettenaufdruck 8, prinzipiell könnte es jedoch auch diesem über
lagert sein. Diesem Markierungszeichen 10 kann man in der Stanz- und
Aufnahmestation 12 eine am Werkzeugträger 23 angeordnete
Sensoreinrichtung 20 beispielsweise in Gestalt einer Laserlicht
schranke, zuordnen, die jeweils dann anspricht, wenn ihr ein
Markierungszeichen 10 gegenüberliegt. Mit Hilfe dieser Sensor
einrichtung 20 wird der Stanzvorgang gesteuert, so daß sicherge
stellt ist, daß jedes Etikett präzise den jeweiligen Etikettenauf
druck 8 enthält, selbst wenn das zuvor durchgeführte Bedrucken
nicht positionsgenau erfolgt ist. Gelangt ein Markierungszeichen
10 zur Sensoreinrichtung 20, wird es von dieser erkannt, wodurch
der Stanzvorgang in Gang gesetzt wird. Hierzu kann die Sensorein
richtung 20 mit der die weiteren Abläufe steuernden Steuereinrich
tung 21 verbunden sein. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß
vor dem eigentlichen Stanzvorgang der Werkzeugträger 23 und somit
das Stanzwerkzeug 17 einerseits und der jeweilige Etikettenauf
druck 8 andererseits automatisch zueinander ausgerichtet werden.
Dies kann mittels der Antriebseinrichtung 22 erfolgen.
Es versteht sich, daß in einem solchen Falle die Durchtritts
öffnung 34 der Tischplatte 33 so bemessen ist, daß das Stanz
werkzeug in ihr die eventuellen Ausrichtbewegungen ausführen
kann.
Claims (19)
1. Verfahren zum Herstellen von Etiketten und Überführen der Eti
ketten auf zu etikettierende Gegenstände, bei dem ein folienartig
dünner, endloser Materialstreifen (1) aus Etikettenmaterial durch
eine Stanz- und Aufnahmestation (12) geführt wird, in der die je
weils von einem Streifenbereich (15) gebildeten Etiketten mittels
eines Stanzwerkzeugs (17) aus dem Materialstreifen (1) ausgestanzt
und unter Zurücklassen eines weggeführten Reststreifens (37) gitter
artiger Struktur gleichzeitig von einem vom Stanzwerkzeug (17)
umschlossenen Haftgreifer (25) aufgenommen werden, wonach die
Etiketten mittels des Haftgreifers (25) zum mit dem jeweiligen
Etikett zu versehenden Gegenstand (26) transportiert und dort
auf diesen aufgebracht werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Materialstreifen (1) beim Stanzen und Aufnehmen der Etiketten je
weils angehalten wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß bei Verwendung von einem auf einer Trägerfolie (2) haftenden
Materialstreifen (1) die Trägerfolie (2) vor der Stanz- und Auf
nahmestation (12) von dem Materialstreifen (1) getrennt und weg
geführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
ein endloser Materialstreifen ohne Trägerfolie verwendet wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß zum Herstellen bedruckter Etiketten der Material
streifen (1) vor der Stanz- und Aufnahmestation (12) durch eine
Bedruckstation (7) geführt und dort mit jeweils zu einem herzu
stellenden Etikett gehörenden Etikettenaufdrucken (8) und bei
jedem Etikettenaufdruck (8) mit einem Markierungszeichen (10)
bedruckt wird und daß der anschließende Stanzvorgang durch eine
auf die Markierungszeichen (10) ansprechende Sensoreinrichtung
(20) gesteuert wird.
6. Vorrichtung zum Herstellen von Etiketten und Überführen der
Etiketten auf zu etikettierende Gegenstände gemäß dem Verfahren
nach einem der Ansprüche 1 bis 5, mit einer Antriebs- und Führungs
einrichtung zum Vorfördern eines folienartig dünnen, endlosen
Materialstreifens (1) aus Etikettenmaterial und einer Stanz- und
Aufnahmestation (12), in der ein Stanzwerkzeug (17) mit einer
Schneidkante (18) zum Ausstanzen der jeweils von einem Streifen
bereich (15) gebildeten Etiketten aus dem Materialstreifen (1)
und ein vom Stanzwerkzeug (17) umschlossener Haftgreifer (25)
zum Wegnehmen des jeweils ausgestanzten Etiketts unter Zurück
lassen eines Reststreifens (37) gitterartiger Struktur angeordnet
sind, wobei der Haftgreifer (25) und das Stanzwerkzeug (17) an
einem zu einer Transportbewegung zu einem mit dem jeweiligen
Etikett zu versehenden Gegenstand (26) antreibbaren Werkzeugträger
(23) sitzt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stanzwerkzeug (17) eine hülsenartige, den Haftgreifer (25) um
schließende Gestalt aufweist und mit seiner Stirnseite die
Schneidkante (18) bildet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Stanzwerkzeug (17) von einem umlaufenden Metallblechstück,
insbesondere aus Stahl, gebildet wird.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Haftgreifer (25) stempelartig ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Haftgreifer (25) ein Vakuumgreifer ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Haftgreifer (25) beim Stanzvorgang eine
mit Bezug auf die von der Schneidkante (18) aufgespannte Ebene
zurückgesetzte, d. h. größeren Abstand als die Schneidkantenebene
zum Materialstreifen aufweisende Position einnimmt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Haftgreifer (25) zu einer Auf- und Abbewegung
senkrecht zur von der Schneidkante (18) aufgespannten Ebene an
treibbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß in der Stanz- und Aufnahmestation (12) der dem
Stanzwerkzeug (17) abgewandten Unterseite des Materialstreifens
(1) eine quer über den Materialstreifen (1) bewegbare und dabei
am Materialstreifen (1) abrollende Drückrolle zugeordnet ist,
die den Materialstreifen (1) gegen das Stanzwerkzeug (17) drückt,
so daß das jeweilige Etikett (16) ausgeschnitten wird.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Drückrolle (32) aus an der Klebeschicht des selbstklebend
ausgebildeten Materialstreifens (1) nicht festklebendem Material,
z. B. aus Teflon, besteht.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
in der Stanz- und Aufnahmestation (12) zwischen dem Werkzeug
träger (23) und der Drückrolle (32) eine Tischplatte (33) ange
ordnet ist, an deren der Drückrolle (32) zugewandten Unterseite
der Materialstreifen (1) vorbeigeführt wird, wobei die Tisch
platte (33) eine Durchtrittsöffnung (34) für den Durchtritt des
Stanzwerkzeugs (17) zum Materialstreifen (1) aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
das Stanzwerkzeug (17) beim Stanzvorgang eine an der Unterseite
der Tischplatte (33) aus der Durchtrittsöffnung (34) vorstehende
Position einnimmt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Unterseite der Tischplatte (33) eine in Förderrichtung
(5) des Materialstreifens (1) durchgehende, kanalartige Ver
tiefung (39) enthält, in der der Materialstreifen (1) verläuft,
wobei die Durchtrittsöffnung (34) in die kanalartige Vertiefung
(39) mündet, und daß die Drückrolle (32) in ihrer Ausgangsstellung
neben der kanalartigen Vertiefung (39) an der Tischplatten-Unter
seite angeordnet ist, bei ihrer Querbewegung in die kanalartige
Vertiefung (39) eintritt und am Ende ihrer Querbewegung wieder aus
der Vertiefung (39) austritt.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch ge
kennzeichnet, daß vor der Stanz- und Aufnahmestation (12) eine
Bedruckstation (7) zum Bedrucken des Materialstreifens (1) mit
jeweils zu einem herzustellenden Etikett gehörenden Etiketten
aufdrucken (8) und bei jedem Etikettenaufdruck (8) mit einem
Markierungszeichen (10) vorhanden und am das Stanzwerkzeug (17)
mit dem Haftgreifer (25) tragenden Werkzeugträger (23) eine auf
die Markierungszeichen (10) ansprechende, den Stanzvorgang
steuernde Sensoreinrichtung (20) angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
am Ausgang der Bedruckstation (7) oder zwischen der Bedruck
station (7) und der Stanzstation (12) eine Trennstelle (13) zum
Abtrennen und Wegführen einer den Materialstreifen (1) tragenden
Trägerfolie (2) von dem Materialstreifen (1) angeordnet ist.
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