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DE19852505B4 - Anordnung und Verfahren zur Bereitstellung von Flachmaterialstücken zur Kennzeichnung von Nähgut - Google Patents

Anordnung und Verfahren zur Bereitstellung von Flachmaterialstücken zur Kennzeichnung von Nähgut Download PDF

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DE19852505B4 DE1998152505 DE19852505A DE19852505B4 DE 19852505 B4 DE19852505 B4 DE 19852505B4 DE 1998152505 DE1998152505 DE 1998152505 DE 19852505 A DE19852505 A DE 19852505A DE 19852505 B4 DE19852505 B4 DE 19852505B4
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Abstract

Anordnung zur Bereitstellung von Flachmaterialstücken (26) zur Kennzeichnung von Nähgut (70) mit
einer ein bedruckbares Flachmaterialband (18) aufnehmenden Vorratsspule (16),
einer Vorschubeinheit (20) zum abschnittsweisen Vorschieben des dabei von der Vorratsspule (16) abgespulten Bandes (18),
einer Abschneidvorrichtung (24) zum Abschneiden der vorgeschobenen freien Bandendabschnitte als Flachmaterialstücke (26) und
einer Übergabevorrichtung (28) zur einzelnen Übergabe abgeschnittener Flachmaterialstücke (26) an eine Verarbeitungsstelle (12) zur Anbringung an das Nähgut (70),
gekennzeichnet durch
ein im Transportbereich des Bandes (18) zwischen der Vorratsspule (16) und der Abschneidvorrichtung (24) angeordnetes Druckwerk (22) zum Bedrucken des Bandes (18) mit einem den Flachmaterialstücken (26) einzeln zugeordneten Aufdruck (64).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Bereitstellung von Flachmaterialstücken zur Kennzeichnung von Nähgut mit einer ein bedruckbares Flachmaterialband, vorzugsweise Textilband aufnehmenden Vorratsspule, einer Vorschubeinheit zum abschnittsweisen Vorschieben des dabei von der Vorratsspule abgespulten Bandes, einer Abschneidvorrichtung zum Abschneiden der vorgeschobenen freien Bandendabschnitte als Flachmaterialstücke und einer Übergabevorrichtung zur einzelnen Übergabe abgeschnittener Flachmaterialstücke an eine Verarbei- tungsstelle zur Anbringung an das Nähgut. Die Erfindung betrifft weiter ein entsprechendes Verfahren bei welchem ein bedruckbares Flachmaterialband, vorzugsweise Textilband mittels einer Vorschubeinheit von einer Vor- ratsspule abschnittsweise abgezogen wird, und bei welchem nach einem Bandvorschub über eine Abschneidvorrichtung ein freier Bandendabschnitt als Flachmaterialstück abgeschnitten und an eine Verarbeitungsstelle zur Anbringung an das Nähgut übergeben wird.
  • Bei einer Anordnung der genannten Art ist es z.B. aus der DE 38 24 090 A1 bekannt, eine abschnittsweise wiederkehrend vorgedruckte oder in sonstiger Weise spezifisch bemusterte Textilband-Vorratsrolle einzusetzen, um davon Einnähteile abzuschneiden und an Nähgut zu dessen Kennzeichnung anzunähen. Nachteilig hierbei ist, daß nur Einnähteile mit fest vorgegebenem Aufdruck. verarbeitet werden können, so daß ein starrer Produktionsablauf vorgegeben ist bzw. Vorratsrollen zeitaufwendig ausgetauscht werden müssen. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist es auch vorgeschlagen worden, Einzeletiketten mit unterschiedlichen Aufdrucken in großer Anzahl vorzufertigen und zu Verwendung an den jeweiligen Arbeitsplätzen vorzuhalten. Hierfür ist jedoch ein beträchtlicher logistischer Aufwand erforderlich, um die Einnähteile bedarfsgerecht bereitzuhalten, und eine flexible Produktionsgestaltung wird erschwert.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung und ein Verfahren der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß ein hoher Grad der Fertigungsautomatisierung bei flexibler, bedarfsorientierter Bereitstellung von artikelspezifischen Einnähteilen ermöglicht wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalskombinationen vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Die Erfindung geht von dem Gedanken aus, die Kennzeichnungsinformation im Zuge eines Bandtransports abschnittsweise aufzudrucken und die bedruckten Abschnitte als am Nähgut anzubringende Flachmaterialstücke abzuschneiden. Demgemäß wird nach der Erfindung vorgeschlagen, daß im Transportbereich des Bandes zwischen der Vorratsspule und der Abschneidvorrichtung ein Druckwerk zum Bedrucken des Bandes mit einem den Flachmaterialstücken einzeln zugeordneten Aufdruck angeordnet ist.
  • Hinsichtlich eines integrierten Produktionsablaufs ist es besonders vorteilhaft, wenn das Druckwerk zum Drucken variabler Aufdrucke ausgebildet ist. Dies kann auf flexible Weise dadurch geschehen, daß das Druckwerk über eine vorzugsweise als Mikroprozessor ausgebildete Steuereinrichtung mit wahlweise für jedes Flachmaterialstück veränderlichen Druckdaten gespeist wird.
  • Vorteilhafterweise ist das Druckwerk durch den Druckkopf eines Thermotransferdruckers, Thermodruckers, Tintenstrahldruckers oder elektrofotografischen Druckers gebildet, um einen raschen Druckvorgang frei von emp findlicher Mechanik zu ermöglichen.
  • Um den Vorlauf bedruckter Abschnitte zu minimieren, ist es vorteilhaft, wenn das Druckwerk im Bereich eines Bandabschnitts von der Länge eines Flachmaterialstücks der Abschneidvorrichtung vorgeordnet ist.
  • Eine weitere Verbesserung hinsichtlich der Flexibilität der Aufdrucke läßt sich dadurch erreichen, daß der die Länge der Flachmaterialstücke bestimmende jeweilige Bandvorschub der Vorschubeinheit nach Maßgabe des vorgesehenen Aufdrucks einstellbar ist.
  • Bei einem nicht vorbedruckten Band kann ein Druckvorgang des Druckwerks in vorgegebener zeitlicher Beziehung zu einem Bandvorschub der Vorschubeinheit auslösbar sein. Sofern jedoch Vordrucke vorgesehen sind, ist es zum Ausgleich von Vorschubtoleranzen günstig, wenn ein Druckvorgang des Druckwerks in vorgegebener zeitlicher Beziehung zu einem Ausgangssignal einer auf Markierungen des vorbeitransportierten Bandes ansprechenden Abtasteinheit auslösbar ist.
  • Um den Bandvorzug zugleich als Druckervorschub nutzen zu können, ist es vorgesehen, daß das Druckwerk unter breitseitiger Beaufschlagung des vorbeigeführten Bandes ortsfest angeordnet ist.
  • Zum Bedrucken des in der Regel biegeschlaffen Bandmaterials ist es günstig, wenn die Vorschubeinheit im Druckbereich des Druckwerks angeordnet oder diesem in Vorschubrichtung des Bandes gesehen nachgeordnet ist. Eine weitere Verbesserung in dieser Hinsicht wird dadurch erreicht, daß die Vorschubeinheit eine zum Bandvorschub ausgebildete Vorschubwalze aufweist, welche zugleich eine Gegenhalterfläche für das Druckwerk bildet. Damit wird auch erreicht, daß der Druckvorgang und der Bandvorschub an derselben Bandstelle erfolgen.
  • Um die erforderlichen verketteten Steuerungsaufgaben präzise und flexibel wahrzunehmen, ist die Steuereinrichtung vorteilhafterweise zur Ablaufsteuerung der Vorschubeinheit, der Abschneidvorrichtung, des Druckwerks und der Übergabevorrichtung ausgebildet.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht eine der Abschneidvorrichtung nachgeordnete Aufnahmevorrichtung zum Aufnehmen und Bereithalten eines abgeschnittenen Flachmaterialstücks vor. Damit lassen sich überlappende Arbeitszeiten realisieren, indem während des Druckvorgangs das vorgehaltene Teil an die Verarbeitungsstelle überführt wird. Um das biegeschlaffe Bandende sicher aufnehmen zu können, weist die Auf nahmevorrichtung zwei parallel zueinander in Vorschubrichtung des Bandes verlaufende Führungsschienen zur randseitigen Führung eines über die Abschneidvorrichtung hinaus vorgeschobenen Bandendabschnitts auf. Dabei ist es weiterhin günstig, wenn die Führungsschienen einander zugewandte Längsnuten zur beidseitigen Umgreifung der Längsräder des Bandendabschnitts aufweisen. Vorteilhafterweise mindestens eine der Führungsschienen zur Anpassung von deren gegenseitigem Abstand an die Bandbreite verstellbar.
  • Um die Anordnung in den Prozeßablauf einer Nähstation einzugliedern, wird vorgeschlagen, daß die Übergabevorrichtung einen entlang einer Transportschiene mittels eines Schlittens im Bereich zwischen der Abschneidvorrichtung und der vorzugsweise durch eine Nähstelle einer Nähmaschine gebildeten Verarbeitungsstelle verfahrbaren Greifer aufweist. Vorteilhafterweise ist die Greifbewegung des Greifers zum klemmenden Greifen des Bandendabschnitts vor einer Betätigung der Abschneidvorrichtung auslösbar. Mit dieser Maßnahme wird erreicht, daß beim Schneidvorgang kein Verschieben des Schnitteils gegenüber dem Greifer erfolgt. In baulich vorteilhafter Ausführung weist der Greifer zwischen die Führungsschienen eingreifende, vorzugsweise pneumatisch betätigte Greifbacken auf.
  • Die Erfindung umfaßt auch eine Nähmaschine mit der erfindungsgemäßen Spenderanordnung.
  • In verfahrensmäßiger Hinsicht wird die eingangs genannte Aufgabe dadurch gelöst, daß das Band im Transportbereich zwischen der Vorratsspule und der Abschneidvorrichtung mittels eines dort angeordneten Druckwerks mit einem den Flachmaterialstücken einzeln zugeordneten Aufdruck bedruckt wird.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
  • 1 ein Schema einer Anordnung zur Bereitstellung von Flachmaterialstücken zur Kennzeichnung von Nähgut;
  • 2 ein Blockschaltbild der Anordnung nach 1;
  • 3 bis 5 einen Ausschnitt der Anordnung nach
  • 1 zur Veranschaulichung der Herstellung von bedruckten Flachmaterialstücken in einer perspektivischen Darstellung.
  • Die in der Zeichnung dargestellte Anordnung dient zur Bereitstellung von Einnähetiketten an einer Nähstelle 12 einer Nähmaschine 14 und besteht im wesentlichen aus einer Vorratsspule 16 zur Aufnahme eines Textilbandes 18, einer Vorschubeinheit 20 zum abschnittsweisen Vorschieben des Textilbandes 18, einem Druckwerk 22 zum abschnittsweisen Bedrucken des Bandes 18 bei dessen Vorschub, einer Abschneidvorrichtung 24 zum Abschneiden von freien Bandendabschnitten als Flachmaterialstücke bzw. Einnähetiketten 26, einer Übergabevorrichtung 28 zur Übergabe abgeschnittener Einnähetiketten 26 an die Nähstelle 12 sowie einer als Mikroprozessor ausgebildeten Steuereinrichtung 30.
  • Das Druckwerk 22 ist durch den Druckkopf 32 eines nicht weiter dargestellten Thermotransferdruckers gebildet, welcher variable Aufdrucke auf ein geeignetes Bandmaterial ermöglicht. Der Druckkopf 32 ist unter breitseitiger Beaufschlagung des vorbeigeführten Bandes 18 in dessen Transportbereich zwischen der Vorratsspule 16 und der Abschneidvorrichtung 24 an einem vereinfacht gezeigten Gestell 33 fest angeordnet. Zur raschen Bereitstellung veränderlicher Aufdrucke ist es speziell vorgesehen, daß der Druckkopf innerhalb eines Bandabschnittes von der Länge eines Einnähetiketts 26 vor der Abschneidvorrichtung 24 angeordnet ist. Dabei können durch den Mikroprozessor 30 über geeignete Schnittstellen 32 für jedes Einnähetikett 26 veränderliche Druckdaten eingespeist werden (2). Der Mikroprozessor 30 steuert neben der Nähmaschine 14 auch das gesamte Handhabungssystem 33, bestehend aus der Vorschubeinheit 20, der Abschneidvorrichtung 24 und der Übergabevorrichtung 28, nach einer vorgegebenen Ablaufkette an. Zur übergeordneten Ablaufsteuerung und Überwachung ist ein Personalcomputer 34 über einen Bus 36 mit dem Mikroprozessor 30 verbunden.
  • Die Vorschubeinheit 20 umfaßt eine motorisch angetriebene, reibschlüssig an dem Band 18 angreifende Vorschubwalze 38, welche mit ihrem Mantel zugleich als Gegenhalter für den Druckkopf 32 dient. Um die Länge der Einnähetiketten 26 an den jeweils vorgesehenen Aufdruck anzupassen, ist der Bandvorschub der intermittierend betriebenen Vorschubwalze 38 entsprechend einstellbar.
  • Wie am besten aus 3 bis 5 ersichtlich, weist die Abschneidvorrichtung 24 zwei Scherblätter 40, 42 auf, zwischen deren Schneidkanten 44 der freie Bandendabschnitt zum Abschneiden eines Einnähetiketts 26 hindurchgeschoben wird. Um das abgeschnittene Einnähetikett zur Übergabe bereit zu halten, ist eine Aufnahmevorrichtung 46 vorgesehen, welche an die Abschneidvorrichtung 24 in Vorschubrichtung angrenzt. Die Aufnahmevorrichtung 46 weist zwei parallel zueinander ausgerichtete Führungsschienen 48 auf, welche mit einander zugewandten Längsnuten 50 versehen sind, die das biege schlaffe Band 18 an seinen Längsrändern beidseitig führen. Dabei ist mindestens eine der Führungsschienen 48 zur Anpassung an unterschiedlich breite Bänder verstellbar angeordnet.
  • Die Übergabevorrichtung 28 weist einen Greifer 52 auf, dessen pneumatisch betätigbare Greifbacken 54 in einen freigehaltenen Bereich zwischen den Führungsschienen 48 bzw. diese tragenden Fußstücken 56 eingreifen und dabei den dort eingeführten Bandendabschnitt vor einer Betätigung der Abschneidvorrichtung 24 klemmend ergreifen, um so ein definiertes Abscheren zu ermöglichen. Zur Übergabe des Einnähetiketts 26 an die Nähstelle 12 ist der Greifer 52 entlang einer Transportschiene 58 mittels eines Schlittens 60 verfahrbar.
  • Bei der Ablaufsteuerung der Anordnung kann ein Druckvorgang des Druckkopfs 32 zeitgeführt in Verbindung mit einem vorgegebenen Bandvorschub erfolgen, wobei der vorgeschobene, noch unbedruckte Bandabschnitt 62 mit einem Aufdruck 64 versehen wird. Alternativ ist es auch möglich, ein bereits etikettenweise vorbedrucktes Band mit zusätzlichen (variablen) Aufdrucken zu beaufschlagen. In diesem Fall ist es vorgesehen, mittels einer Abtasteinheit 66 Markierungen 68 des Bandes optisch abzutasten und den Druckvorgang mit einem Triggersignal der Abtasteinheit 66 zu synchronisieren, so daß ein gleichbleibendes Etikettenlayout gewährleistet ist. Während der Übergabe des abgeschnittenen Etiketts 26 kann zeitgleich ein erneuter Bandvorschub und Aufdruck erfolgen, während der zuvor bedruckte, zwischen dem Druckkopf 32 und der Abschneidvorrichtung 24 anstehende Bandendabschnitt zwischen die Führungsschienen 48 eingeschoben wird. Ein weiterer Zeitgewinn im Prozeßablauf kann dadurch erzielt werden, daß der Schlitten 60 bzw. der Greifer 52 im Zuge der Übergabebewegung in einer Voreilposition vor der Nähstelle 12 gehalten wird, bis ein dort ablaufender Nähvorgang beendet ist. Sodann kann das bereitgestellte Etikett in einer kurzen Zuführbewegung auf das Nähgut 70 aufgebracht werden. Grundsätzlich ist es auch möglich, daß die Etiketten bzw. Flachmaterialstücke 26 nicht an das Nähgut angenäht, sondern aufgeklebt oder in sonstiger Weise angebracht werden.

Claims (23)

  1. Anordnung zur Bereitstellung von Flachmaterialstücken (26) zur Kennzeichnung von Nähgut (70) mit einer ein bedruckbares Flachmaterialband (18) aufnehmenden Vorratsspule (16), einer Vorschubeinheit (20) zum abschnittsweisen Vorschieben des dabei von der Vorratsspule (16) abgespulten Bandes (18), einer Abschneidvorrichtung (24) zum Abschneiden der vorgeschobenen freien Bandendabschnitte als Flachmaterialstücke (26) und einer Übergabevorrichtung (28) zur einzelnen Übergabe abgeschnittener Flachmaterialstücke (26) an eine Verarbeitungsstelle (12) zur Anbringung an das Nähgut (70), gekennzeichnet durch ein im Transportbereich des Bandes (18) zwischen der Vorratsspule (16) und der Abschneidvorrichtung (24) angeordnetes Druckwerk (22) zum Bedrucken des Bandes (18) mit einem den Flachmaterialstücken (26) einzeln zugeordneten Aufdruck (64).
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckwerk (22) zum Drucken variabler Aufdrucke (64) ausgebildet ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine das Druckwerk (22) mit wahlweise für jedes Flachmaterialstück (26) veränderlichen Druckdaten speisende Steuereinrichtung (30).
  4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (30) als Mikroprozessor ausgebildet
  5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckwerk (22) durch den Druckkopf (32) eines Thermotransferdruckers, Thermodruckers, Tintenstrahldruckers oder elektrofotografischen Druckers gebildet ist.
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckwerk (22) im Bereich eines Bandabschnitts (62) von der Länge eines Flachmaterialstücks (26) der Abschneidvorrichtung (24) vorgeordnet ist.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der die Länge der Flachmaterialstücke (26) bestimmende jeweilige Bandvorschub der Vorschubeinheit (20) nach Maßgabe des vorgesehenen Aufdrucks (64) einstellbar ist.
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Druckvorgang des Druckwerks (22) in vorgegebener zeitlicher Beziehung zu einem Bandvorschub der Vorschubeinheit (20) auslösbar ist.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Druckvorgang des Druckwerks (22) in vorgegebener zeitlicher Beziehung zu einem Ausgangssignal einer auf Markierungen (68) des vorbeitransportierten Bandes (18) ansprechenden Abtasteinheit (66) auslösbar ist.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckwerk (22) unter breitseitiger Beaufschlagung des vorbeigeführten Bandes (18) ortsfest angeordnet ist.
  11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorschubeinheit (20) im Druckbereich des Druckwerks (22) angeordnet oder diesem in Vorschubrichtung des Bandes (18) gesehen nachgeordnet ist.
  12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorschubeinheit (20) eine zum Bandvorschub ausgebildete Vorschubwalze (38) aufweist, welche zugleich eine Gegenhalterfläche für das Druckwerk (22) bildet.
  13. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (30) zur Ablaufsteuerung der Vorschubeinheit (20), der Abschneidvorrichtung (24), des Druckwerks (22) und der Übergabevorrichtung (28) ausgebildet ist.
  14. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch eine der Abschneidvorrichtung (24) nachgeordnete Aufnahmevorrichtung (46) zum Aufnehmen und Bereithalten eines abgeschnittenen Flachmaterialstücks (26).
  15. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmevorrichtung (46) zwei parallel zueinander in Vorschubrichtung des Bandes (18) verlaufende Führungsschienen (48) zur randseitigen Führung eines über die Abschneidvorrichtung (24) hinaus vorgeschobenen Bandendabschnitts aufweisen.
  16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (48) einander zugewandte Längsnuten (50) zur beidseitigen Umgreifung der Längsränder des Bandendabschnitts aufweisen.
  17. Anordnung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Führungsschienen (48) zur Anpassung von deren gegenseitigem Abstand an die Bandbreite verstellbar ist.
  18. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabevorrichtung (28) einen entlang einer Transportschiene (58) mittels eines Schlittens (60) im Bereich zwischen der Abschneidvorrichtung (24) und der Verarbeitungsstelle (12) verfahrbaren Greifer (52) aufweist.
  19. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungsstelle (12) als eine Nähstelle einer Nähmaschine (14) ausgebildet ist.
  20. Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifbewegung des Greifers (52) zum klemmenden Greifen des Bandendabschnitts vor einer Betätigung der Abschneidvorrichtung (24) auslösbar ist.
  21. Anordnung nach eines der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifer (52) zwischen die Führungsschienen (48) eingreifende Greifbacken (54) aufweist.
  22. Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifbacken (54) als pneumatisch betätigte Greifbacken (54) ausgebildet sind.
  23. Näheinheit, gekennzeichnet durch eine Nähmaschine (14) mit in Form von Flachmaterialstücken zuführbaren Einnähetiketten (26) und einer Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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