DE19850251A1 - Verkehrsinsel - Google Patents
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- E01F9/60—Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Verkehrsinsel (1), bestehend aus mindestens einem plattenförmigen Element (2), das auf einer Fahrbahn (34) auflegbar ist bzw. über die Ebene der Fahrbahn ragt. DOLLAR A Die Erfindung schlägt vor, mit dem plattenförmigen Element (2) ein Erhöhungselement (22) zu verbinden. Durch dieses wird erreicht, daß der fließende Verkehr die Verkehrsinsel besser erkennt und es zu einer nachhaltigen Verkehrsberuhigung kommt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Verkehrsinsel, bestehend aus
mindestens einem plattenförmigen Element, das auf eine Fahrbahn
auflegbar ist bzw. über die Ebene der Fahrbahn ragt. Unter
Verkehrsinsel wird dabei auch eine mobile Verkehrsinsel ver
standen, die auf die Fahrbahn auflegbar und mittels Befesti
gungsmittel mit der Fahrbahn verankerbar ist, wobei nach dem
Entfernen der Befestigungsmittel die Verkehrsinsel gegebenen
falls an einem anderen Ort wieder verwendet werden kann.
Derartige mobile Verkehrsinseln bestehen beispielsweise aus
Recyclingkunststoff.
Mobile Verkehrsinseln/Fahrbahnteiler der genannten Art dienen
insbesondere der Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung. Aus dem
deutschen Gebrauchsmuster 91 15 098 ist eine Verkehrsinsel der
eingangs genannten Art bekannt, bei der einzelne Elemente
Verwendung finden, die als sich über einen Halbkreis erstrecken
de Platte oder als rechteckige Platte ausgebildet sind. Die
einzelnen Elemente weisen auf ihrer Unterseite Distanzstege auf,
die auf die die Verkehrsinsel aufnehmende Fahrbahn auflegbar
sind. Aufgrund der aufgeständerten Anordnung der plattenförmigen
Elemente ist sichergestellt, daß diese auch bei unebenen
Fahrbahnen verkippungsfrei auf diesen aufliegen und im übrigen
bei Regenereignissen anfallendes Wasser weitgehend ungehindert
unter den Einzelelementen und damit der Verkehrsinsel hindurch
strömen kann. Die halbkreisförmige Gestaltung der plattenförmi
gen Elemente ermöglicht es, zwei Elemente zur Bildung eines
Vollkreises aneinander anzuordnen oder aber zwischen bei derart
plazierten halbkreisförmigen Elementen ein oder mehrere recht
eckige Elemente anzuordnen, womit sich eine im wesentlichen
ovale Gestalt der mobilen Verkehrsinsel ergibt.
Nachteilig ist bei der bekannten mobilen Verkehrsinsel, daß
diese ausschließlich als flächiges Hindernis wirksam ist. Ferner
ist die Gestaltung der Verkehrsinsel nicht geeignet, den
Verkehrsteilnehmern eine weitgehende Information im Sinne einer
Lenkung des Verkehrs zu geben und damit eine optimale Verkehrs
beruhigung zu bewirken.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verkehrsinsel
der eingangs genannten Art so weiter zu bilden, daß sie vom
fließenden Verkehr besser erkannt werden kann und nachhaltig zur
Verkehrsberuhigung beiträgt.
Gelöst wird die Aufgabe bei einer Verkehrsinsel der eingangs
genannten Art dadurch, daß mit dem plattenförmigen Element ein
Erhöhungselement verbunden ist.
Der grundlegende Gedanke dieses Erhöhungselementes besteht
darin, dem die Verkehrsinsel Anfahrenden zu signalisieren, daß
in seinen Fahrweg ein Hindernis ragt, so daß er dieses recht
zeitig, das heißt besser erkennt als ein plattenförmiges Element
und demzufolge bereits in größerem Abstand von der Verkehrsinsel
im Sinne einer Reduzierung der Geschwindigkeit des von ihm
gelenkten Fahrzeuges beeinflußt werden kann. In diesem Sinne
sollte das Erhöhungselement auf derjenigen Seite des plattenför
migen Elementes angeordnet sein, der sich das Fahrzeug nähert.
Damit das Erhöhungselement nicht nur die Funktion eines hohen
Bauteiles aufweist, sondern dem Fahrer gleichfalls signalisiert,
daß mit der Verkehrsinsel die Verschwenkung der Fahrbahn
einhergeht, sollte das Erhöhungselement der Kontur des platten
förmigen Elementes angepaßt sein. Über einen beispielsweise
angepaßten gekrümmten Abschnitt des Erhöhungselementes wird dem
Verkehrsteilnehmer damit deutlich die Verschwenkung der Fahrbahn
signalisiert.
Das erfindungsgemäße Erhöhungselement kann sowohl bei einer
mobilen Verkehrsinsel als auch bei einer stationären Verkehrs
insel Verwendung finden. Insbesondere bereits gebaute bzw.
installierte Verkehrsinseln können auf einfache Art und Weise
mit dem erfindungsgemäßen Erhöhungselement nachgerüstet werden.
Das bevorzugte Anwendungsgebiet wird allerdings bei den mobilen
Verkehrsinseln gesehen, insbesondere solchen, die aus Recycling
kunststoff bestehen.
Grundsätzlich ist allerdings die Gestaltung des separaten
Erhöhungselementes und die des jeweils mit diesem zusammen
wirkenden plattenförmigen Elementes beliebig. Deren Form kann
entsprechend den an die Verkehrsinsel gestellten Anforderungen
gewählt werden.
Eine bevorzugte Gestaltung des Hindernisses, die sicherstellt,
daß das Erhöhungselement dem Verkehrsteilnehmer besonders
deutlich als Hindernis bewußt wird, sieht vor, daß das Erhö
hungselement auf seiner dem anfahrenden Verkehr zugewandten
Seite einen erhöhten Bereich und auf seiner dem anfahrenden
Verkehr abgewandten Seite einen gegenüber dem erhöhten Bereich
niedrigeren Bereich aufweist. Das Erhöhungselement stellt sich
damit für den anfahrenden Verkehr im wesentlichen als senkrecht
aufragendes Hindernis dar, während es auf seiner dem anfahrenden
Verkehr abgewandten Seite an Höhe verliert, bis es das Niveau
der oberen Fläche des plattenförmigen Elementes erreicht. Gemäß
einer besonderen Gestaltung weist das Erhöhungselement im
erhöhten Bereich eine im wesentlichen parallel zum plattenförmi
gen Element verlaufende Dachfläche und im niedrigeren Bereich
eine von der Dachfläche ausgehend geneigt angeordnete Dachfläche
auf.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß das Erhöhungselement auf das plattenförmige
Element aufsteckbar ist. Diese Gestaltung ermöglicht es, bereits
im Einsatz befindliche mobile Verkehrsinseln der genannten Art
nachträglich mit Erhöhungselementen auszustatten und damit deren
Wirksamkeit signifikant zu verbessern. Im Zusammenhang mit der
aufsteckbaren Ausbildung des Erhöhungselementes wird vorgeschla
gen, daß dieses unten mit einer Tasche versehen ist, wobei das
Erhöhungselement parallel zur Auflageebene des plattenförmigen
Elementes auf dieses aufsteckbar ist, derart, daß das platten
förmige Element mit seinen Seiten in die Tasche des Erhöhungs
elementes eingreift. Bei dieser Gestaltung sind keine besonderen
Vorkehrungen zur Befestigung des Erhöhungselementes vorzusehen.
Für den Fall, daß das plattenförmige Element mit der Fahrbahn
verbindbar, insbesondere verschraubbar ist, wird vorgeschlagen,
daß der untere Bereich der Tasche des Erhöhungselementes beim
Verbinden des plattenförmigen Elementes mit der Fahrbahn
zwischen dem plattenförmigen Element und der Fahrbahn geklemmt
wird. Diese Klemmfläche läßt sich vergrößern, wenn die Tasche
des verjüngt ausgebildeten Erhöhungselementes einen Boden
abschnitt aufweist.
Es ist insbesondere daran gedacht, daß das Erhöhungselement als
Hohlkörper ausgebildet ist. Dieser ist vorzugsweise seitlich,
bis auf die Einsteckseite des plattenförmigen Elementes, sowie
oben geschlossen.
Zweckmäßig besteht das plattenförmige Element und/oder das
Erhöhungselement aus Kunststoff, insbesondere Recyclingkunst
stoff. Insbesondere in diesem Fall läßt sich die Ständerbauweise
der plattenförmigen Elemente einfach verwirklichen, das heißt
die Ausbildung der plattenförmigen Elemente mit Distanzstegen
auf deren Unterseite.
Die vorgenannte Gestaltung des Erhöhungselementes gestattet es
dies bei Beschädigung, beispielsweise wenn ein Fahrzeug dagegen
geprallt ist, auf einfache Art und Weise zu ersetzen.
Zusätzlich sollte das plattenförmige Element mit einer Aus
nehmung zur Aufnahme einer Stange für ein Verkehrsschild
versehen sein.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung wird eine mobile
Verkehrsinsel vorgeschlagen, dessen Auflagefläche im wesentli
chen die Form eines rechtwinkligen Dreiecks aufweist, mit einer
kurzen und einer langen an den rechten Winkel angrenzenden Seite
und einer gekrümmten Hypotenuse. Diese dreieckförmige Gestal
tung des plattenförmigen Elementes, die sich im wesentlichen
durch eine konisch zulaufende Ecke auszeichnet, ist durch die
Gestaltung dieser Ecke in der Lage, optisch in Art eines Keiles
bzw. einer Weiche auf den die Fahrbahn befahrenden Verkehrsteil
nehmer zu wirken. Entsprechend der gekrümmten Gestaltung der
dritten äußeren Begrenzung des plattenförmigen Elementes, ist
die Verschwenkung der Fahrbahn vorzusehen, wobei dies ins
besondere durch entsprechend aufgebrachte Fahrbahnmarkierungen
erfolgt. Die erfindungsgemäße mobile Verkehrsinsel kann damit
als Element zur Verkehrsführung und Verkehrsberuhigung Ver
wendung finden, ohne daß es erforderlich ist, Straßen auf
zubrechen oder umzubauen. Es reicht aus, die mobilen Verkehrs
inseln entsprechend der gewünschten neuen Gestaltung der
Fahrbahnen zu plazieren und mit der Fahrbahn zu verbinden.
Die spitze Ausbildung des plattenförmigen Elementes kann
durchaus auch die Funktion eines Gestaltungselementes aufweisen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verkehrsinsel aus
zwei plattenförmigen, spitz zulaufenden Elementen gebildet ist
und dem zweiten Element keine den Verkehr beruhigende Funktion
zukommt, somit im Bereich dieses Elementes keine Verschwenkung
der Fahrbahn erfolgt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, daß
die dritte äußere Begrenzung nach außen gewölbt ausgebildet ist.
Die die Funktion eines Fahrbahnteilers aufweisende Verkehrsinsel
bewirkt aufgrund der nach außen gewölbten Gestaltung der dritten
äußeren Begrenzung, daß die Fahrbahn relativ abrupt verschwenkt
werden kann und dann aufgrund der Kurvengestaltung rasch in eine
Gerade übergeht, die parallel zur geraden zweiten äußeren
Begrenzung verläuft. In diesem Sinne wird es als zweckmäßig
angesehen, wenn die erste und die dritte äußere Begrenzung einen
rechten Winkel einschließen. Vor diesem Hintergrund sollte die
erste äußere Begrenzung kürzer ausgebildet sein als die zweite
äußere Begrenzung.
Um das plattenförmige Element auf einfache Art und Weise mit
anderen plattenförmigen Elementen kombinieren zu können, ist
vorgesehen, daß auch die erste und die zweite äußere Begrenzung
einen rechten Winkel einschließen.
Bei der Bildung der Verkehrsinsel können, sofern mehrere
plattenförmige Elemente hierzu vorgesehen sein sollen, zwei
unterschiedliche Elementtypen verwendet werden, die bezüglich
einer der geraden äußeren Begrenzungen spiegelbildlich ausgebil
det sind. In diesem Fall ist es möglich, die Verkehrsverschwen
kung des einen plattenförmigen Elementes durch die spiegelbild
liche Anordnung des anderen plattenförmigen Elementes wieder
rückgängig zu machen. Es ist gleichfalls denkbar, zwei identi
sche Elementtypen zu verwenden, die dann so aneinander gesetzt
werden, daß sich die jeweiligen gekrümmten dritten äußeren
Begrenzungen der plattenförmigen Elemente in den langen geraden
äußeren Begrenzungen des jeweils anderen plattenförmigen
Elementes fortsetzen. Die beiden Elemente sind im Bereich ihrer
kurzen äußeren Begrenzungen aneinandergrenzend angeordnet. Die
Verkehrsinsel kann aber nicht nur durch mindestens zwei unter
schiedlich gestaltete Elemente bzw. mindestens zwei identisch
gestaltete Elemente gebildet sein. Es ist auch denkbar, zwischen
den beiden Elementen mit den gekrümmten äußeren Begrenzungen
mindestens ein weiteres rechteckig ausgebildetes Element
anzuordnen, an dessen gegenüberliegenden Seiten die beiden
erstgenannten Elemente angrenzen. Mittels der rechteckig
ausgebildeten Elemente kann die Verkehrsinsel beliebig ver
längert werden. Im Sinne der Erfindung ist es ausreichend, wenn
nur diejenigen plattenförmigen Elemente mit einem Erhöhungs
element versehen sind, im Bereich derer eine signifikante
Einwirkung auf den Verkehrsteilnehmer beabsichtigt ist, bei
spielsweise beim erstmaligen Verschwenken der Fahrbahn.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der
Beschreibung der Figuren und den Figuren selbst dargestellt,
wobei bemerkt wird, daß alle Einzelmerkmale und alle Kombinatio
nen von Einzelmerkmalen erfindungswesentlich sind.
In den Figuren ist die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbei
spiele für den Anwendungsfall der mobilen Verkehrsinsel näher
erläutert, ohne auf diese beschränkt zu sein. Es zeigt:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform des plattenför
migen Elementes, in einer Draufsicht,
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform des platten
förmigen Elementes, in einer Draufsicht,
Fig. 3 ein plattenförmiges Verlängerungselement in
einer Draufsicht,
Fig. 4 einen Schnitt gemäß der Linie A-A durch die
in den Fig. 1 bis 3 gezeigten Elemente,
Fig. 5 und 6 unterschiedliche Gestaltungen einer ver
kehrsberuhigten Straße unter Verwendung
verschiedener Ausführungsformen der mobilen
Verkehrsinsel,
Fig. 7 eine räumliche Ansicht eines gegebenenfalls
im Zusammenhang mit einem plattenförmigen
Element Verwendung findenden erfindungs
gemäßen Erhöhungselement
Fig. 8 das in Fig. 7 gezeigte Erhöhungselement aus
einer anderen Richtung gesehen,
Fig. 9 eine räumliche Ansicht des Erhöhungselemen
tes und des diesem zugeordneten plattenför
migen Elementes, vor dem Aufschieben des
Erhöhungselementes auf das plattenförmige
Element,
Fig. 10 eine räumliche Ansicht des plattenförmigen
Elementes mit auf diesem aufgeschobenen
Erhöhungselement sowie ein dem plattenför
migen Element zugeordnetes Hinweisschild,
Fig. 11 einen Schnitt durch das plattenförmige
Element und das Erhöhungselement gemäß der
Linie B-B in Fig. 10.
Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform der mobilen Verkehrs
insel 1 in seiner einfachsten Gestaltung. Sie ist gebildet durch
ein plattenförmiges Element 2 aus Recyclingkunststoff, das eine
im wesentlichen dreieckig ausgebildete Auflagefläche 7 aufweist.
Die Auflagefläche weist eine erste, relativ kürzere gerade
äußere Begrenzung 3, eine zweite gerade längere äußere Begren
zung 4 sowie eine die Enden der beiden Begrenzungen 3 und 4
verbindende gekrümmte dritte äußere Begrenzung 5 auf. Die erste
und die zweite äußere Begrenzung sowie die erste und die dritte
äußere Begrenzung schließen jeweils einen Winkel von 90° ein.
Die dritte äußere Begrenzung 5 ist geringfügig nach außen
gewölbt ausgebildet. Die dritte äußere Begrenzung 5 ist im
Verbindungsbereich zur zweiten äußeren Begrenzung 4 mit einer in
Richtung der zweiten äußeren Begrenzung 4 zurückgebogenen
Krümmung 6 versehen. Das plattenförmige Element 2 ist in der
Hälfte, die der Verbindung von zweiter und dritter äußerer
Begrenzung zugeordnet ist, relativ spitz zulaufend ausgebildet,
mit dem vorbeschriebenen abgerundeten Übergang gemäß der
Krümmung 6 im Bereich der Verbindung.
Das plattenförmige Element 2 ist mit der Fahrbahn 34 verbindbar.
Hierzu weist es im Bereich der äußeren Begrenzung 4 benachbart
der äußeren Begrenzung 3, ferner in der Mitte der Begrenzung 4
und benachbart zur Krümmung 6 sich vertikal zur Auflagefläche 7
des Elementes 2 auf der Fahrbahn erstreckende Bohrungen 8 auf,
die Befestigungsmittel, insbesondere Schraubenbolzen durch
setzen, die in der Fahrbahn 34 verankert werden. Entsprechend
ist die gekrümmte äußere Begrenzung 5 benachbart der Begrenzung
3 und etwa auf der halben Länge der Begrenzung 5 mit Bohrungen
8 versehen.
An der Unterseite weist das plattenförmige Element 2 Distanz
stege 9 auf, so daß das plattenförmige Element 2 aufgeständert
auf der Fahrbahn aufliegt. Im zentralen Bereich zwischen den
äußeren Begrenzungen 4 und 5 ist das plattenförmige Element 2
geringfügig erhöht ausgebildet, was in der Fig. 1 mittels einer
Scheitellinie 10 veranschaulicht ist. Benachbart der äußeren
Begrenzung 3 ist das plattenförmige Element 2 mit einer Öffnung
11 zum Einstecken einer Stange 12 eines Hinweisschildes 13
versehen.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform des plattenförmigen
Elementes 2, das spiegelbildlich bezüglich des in Fig. 1
gezeigten plattenförmigen Elementes 2 gestaltet ist. Die
Spiegelung ist hierbei um die äußere Begrenzung 3 bzw. 4
erfolgt. Insofern kann auf die Beschreibung zur Fig. 1 ver
wiesen werden; übereinstimmende Teile sind der Einfachheit
halber mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
Fig. 3 zeigt ein plattenförmiges Verlängerungselement, das
grundsätzlich entsprechend den in den Fig. 1 und 2 gezeigten
plattenförmigen Elementen 2 ausgebildet ist, jedoch mit zwei
parallelen, kurzen Stirnseiten 14 und zwei parallelen Längs
seiten 15. Die Länge der jeweiligen Seite 14 entspricht der
Länge der äußeren Begrenzung 3 des plattenförmigen Elementes 2.
Im Bereich der beiden Stirnseiten 14 des plattenförmigen
Verlängerungselementes 16 ist dieses benachbart der Längsseiten
15 mit den zuvor beschriebenen Bohrungen 8 versehen im Bereich
derer das Verlängerungselememt 16 mit der Fahrbahn 34 verbindbar
ist.
Das plattenförmige Verlängerungselement besteht gleichfalls aus
Recyclingkunststoff. Es kann jede beliebige Länge aufweisen,
beispielsweise eine Länge von 200 cm und eine Breite von 80 cm.
Das jeweilige plattenförmige dreieckige Element kann gleichfalls
jede beliebige Länge aufweisen, beispielsweise eine Länge von
200 cm und eine Breite von 80 cm.
Die Höhe der Elemente 2 und 16 beträgt jeweils beispielsweise
120 mm.
Fig. 5 zeigt ein erstes Anwendungsbeispiel der in den Fig.
1 und 2 veranschaulichten plattenförmigen Elemente 2. Gezeigt
ist in einer Draufsicht eine Straße im Zweirichtungsverkehr, die
mittels diverser erfindungsgemäßer Verkehrsinseln verkehrs
beruhigt ist. Die Straße ist in den Bereichen I und II unver
ändert und in dem dazwischen befindlichen Bereich III verkehrs
beruhigt. Die Verkehrsberuhigung betrifft die Fahrbahnmitte 17
und den Fahrbahnrand 18, dem der Verkehrsstrom in Richtung C
zugeordnet ist. Die reduzierte Fahrbahnbreite des Verkehrs
stromes C beträgt 275 cm, die reduzierte Fahrbahnbreite des
entgegengesetzten Verkehrsstromes D 300 cm. In der Figur ist
veranschaulicht, daß in der Mitte der ursprünglichen Fahrbahn,
veranschaulicht durch die Fahrbahnmarkierungen 19, zwei platten
förmige Elemente 2 gemäß der Ausführungsform nach Fig. 1 im
Bereich ihrer äußeren Begrenzungen 3 aneinandergrenzend plaziert
sind. Auf den Fahrtrichtungsstrom C bezogen sind vor der
beschriebenen mittleren Verkehrsinsel weitere Verkehrsinseln
angeordnet, die jeweils durch ein Element 2 gemäß der Aus
führungsform nach Fig. 1 und ein Element 2 gemäß der Aus
führungsform nach Fig. 2 gebildet sind, die im Bereich der
äußeren Begrenzung 3 aneinanderliegend angeordnet sind. Die
äußeren Begrenzungen 4 der Elemente 2 sind benachbart des
Bürgersteiges 20 angeordnet, so daß die gekrümmten Begrenzungen
5 der Elemente 2 zur Fahrbahnmitte hin gerichtet sind. Um die
beiden im Bereich des Fahrbahnrandes angeordneten plattenförmi
gen Elemente 2 ist eine Fahrbahnmarkierung 21 vorbeigeführt.
Entsprechend der Verschwenkung der Markierung 21 im Bereich der
beiden zugeordneten Verkehrsinseln 1 ist die mittlere Fahr
bahnmarkierung 19 in Richtung der beiden äußeren Verkehrsinseln
verschwenkt, so daß im verkehrsberuhigten Bereich die Fahrbahn
des Verkehrsstromes C eine gleichbleibende Breite aufweist. Der
dem entgegengesetzten Verkehrsstrom D zugeordnete beruhigte
Fahrbahnabschnitt ist nur durch den geraden Abschnitt der auf
der anderen Seite der mittleren Verkehrsinsel 1 verlaufenden
Markierung 19 verengt.
Fig. 6 zeigt eine modifizierte Situation einer Verkehrsberuhi
gung unter Verwendung von fünf Verkehrsinseln 5, wobei die in
Fahrbahnmitte angeordneten beiden Verkehrsinseln 1 zusätzlich
jeweils ein plattenförmiges Verlängerungselement 16 aufweisen.
Bei dieser Ausführungsform erfolgt eine mehrfache Verschwenkung
beider Verkehrsströme C und D, wobei die jeweilige Fahrbahn
breite im verkehrsberuhigten Bereich 275 cm beträgt. Wegen der
Beschreibung dieser Ausführungsform wird auf die Anmerkungen zur
Ausführungsform nach der Fig. 5 Bezug genommen.
Die Fig. 7 und 8 verdeutlichen ein im Zusammenhang mit dem
plattenförmigen Element 2 Verwendung findendes Erhöhungselement
22, die Fig. 9 bis 11 dieses Erhöhungselement 22 im Zusammen
wirken mit dem plattenförmigen Element 2. Das plattenförmige
Element 2 ist dabei entsprechend der Ausführungsform nach Fig.
2 gestaltet. Wird ein Erhöhungselement 22 zusammen mit dem
plattenförmigen Element 2 gemäß der Ausführungsform nach Fig.
1 verwendet, ist es entsprechend zu gestalten, allerdings
spiegelbildlich bezüglich der jeweiligen Seite, die mit der
äußeren Begrenzung 4 des plattenförmigen Elementes 2 zusammen
wirkt.
Das Erhöhungselement 22 ist der Kontur des plattenförmigen
Elementes 2 im Bereich seiner Krümmung 6 und der anschließenden
Bereiche der äußeren Begrenzungen 4 und 5 angepaßt, wobei die
Längserstreckung des Erhöhungselementes 22 etwa 1/2 der Längser
streckung des plattenförmigen Elementes 2 entspricht, beispiels
weise 900 mm beträgt. Das Erhöhungselement 22 ist auf das
plattenförmige Element 2 aufsteckbar und weist in seinem unteren
Bereich eine Tasche 23 auf, die durch einen unteren Lappen 24,
einen vorderen Bodenabschnitt 25, Seitenabschnitte 26 und 27,
die den vorderen Bereichen der äußeren Begrenzungen 4 und 5 des
plattenförmigen Elementes 2 entsprechen, sowie einen parallel
zum unteren Lappen 24 verlaufenden oberen Ansatz 28, der an die
Seitenabschnitte 26 und 27 angrenzt, gebildet ist. Die Höhe der
so gebildeten Tasche 23 ist geringfügig größer bemessen als die
Höhe des plattenförmigen Elementes 2, so daß das Erhöhungs
element 22 gemäß der Darstellung in Fig. 9 auf das plattenför
mige Element 2 geschoben werden kann. Die aufgeschobene Stellung
des Erhöhungselementes 22 ist in den Fig. 10 und 11 gezeigt.
Sie veranschaulichen, daß das plattenförmige Element 2 im
vorderen Bereich auf dem Lappen 24 und dem Bodenabschnitt 25 des
Erhöhungselementes 22 aufliegt und beim Befestigen des platten
förmigen Elementes 22 mit der Fahrbahn im Bereich der mittleren
und hinteren Bohrungen 8 des plattenförmigen Elementes 2 das
Erhöhungselement 22 über den vorderen Bereich des plattenförmi
gen Elementes 2 gegen die Fahrbahn 34 gedrückt wird und damit
fixiert ist. Eine Befestigung des plattenförmigen Elementes 2 im
Bereich seiner vorderen Bohrung 8 ist nicht erforderlich. Das
Erhöhungselement 22 ist als seitlich, bis auf die Einsteckseite
des plattenförmigen Elementes 2, und oben geschlossener Hohlkör
per ausgebildet. Es besteht beispielsweise aus Recyclingkunst
stoff. Zur Bildung des Hohlkörpers erstreckt sich vom oberen
Absatz 28 ein vertikal gerichteter, geringfügig nach innen
geneigter Wandungsabschnitt 29, dessen beide hinteren Kanten 30
von einer parallel zum Lappen 24 verlaufenden Deckelfläche 31
des Erhöhungselementes 22 schräg nach hinten in Richtung der
Taschenöffnung verlaufen. Entsprechend dieser gebildeten Schräge
weist das Erhöhungselement 22 eine schräge Wandung 32 auf, die
sich zwischen der Deckelfläche 31 und der Taschenöffnung
erstreckt. Wie der Darstellung der Fig. 10 zu entnehmen ist,
ist das Erhöhungselement 22 auf derjenigen Seite des plattenför
migen Elementes 2 angeordnet, der sich ein Fahrzeug nähert.
Dieses Erhöhungselement 22 ist im übrigen auch in Verbindung mit
denjenigen Verkehrsinseln 1 gemäß der Fig. 5 und 6 gezeigt,
die, bezogen auf die Anfahrtrichtung eines Verkehrsteilnehmers,
die erste Verschwenkung der Fahrbahn im Bereich jeder Fahr
bahnseite bedingen. Die relativ hohe Ausbildung des Erhöhungs
elementes 22 stellt sicher, daß der Verkehrsteilnehmer die
Verkehrsverschwenkung recht früh wahrnimmt. Der abrupt auf
steigende Bereich des Erhöhungselementes 22 ist dem Verkehrs
teilnehmer zugewandt, während der schräg abfallende Bereich des
Erhöhungselementes 22 auf der ihm abgewandten Seite positioniert
ist. Das Erhöhungselement weist beispielsweise eine Höhe von 500 mm
auf. In den Fig. 5, 6 und 9 bis 11 ist ein Erhöhungs
element 22 gezeigt, dessen Länge verkürzt ist, konkret nur 500 mm
beträgt.
Um die Verkehrsinsel 1 noch besser sichtbar zu machen, kann, wie
in der Ausführungsform nach Fig. 10 veranschaulicht, in die
Öffnung 10 im plattenförmigen Element 2 eine Stange 12 einge
steckt sein, die im Bereich ihres oberen Endes ein Hinweisschild
13, vorliegend einen Richtungspfeil aufweist. Ergänzend kann die
Stange einen Warnzylinder 33 halten, der beispielsweise rot-weiß
gestreift ist. Das Hinweisschild 13 erhebt sich, bezogen auf
seine obere Begrenzung, beispielsweise um ein Maß von 160 cm
über die Fahrbahn. Die Höhe des Warnzylinders 33 beträgt
beispielsweise 50 cm, der Durchmesser des Schildes 40 cm. Auf
diese Art und Weise sind dem die Verkehrsinsel anfahrenden
Verkehrsteilnehmer sowohl das Erhöhungselement 22 als auch der
Warnzylinder 33 und das Hinweisschild 13 gut einsehbar.
Claims (30)
1. Verkehrsinseln (1), bestehend aus mindestens einem platten
förmigen Element (2), das auf eine Fahrbahn (34) auflegbar
ist bzw. das über die Ebene der Fahrbahn ragt, dadurch
gekennzeichnet, daß mit dem plattenförmigen Element (2) ein
Erhöhungselement (22) verbunden ist.
2. Verkehrsinsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sie als mobile Verkehrsinsel (1) ausgebildet ist.
3. Verkehrsinsel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Erhöhungselement (22) auf derjenigen
Seite des plattenförmigen Elementes (2) angeordnet ist, der
sich ein Fahrzeug nähert.
4. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) der Kontur
des plattenförmigen Elementes (2) angepaßt ist.
5. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) auf seiner
dem anfahrenden Verkehr zugewandten Seite einen erhöhten
Bereich (29, 31) und auf seiner dem anfahrenden Verkehr
abgewandten Seite einen gegenüber dem erhöhten Bereich (29,
31) niedrigeren Bereich (32) aufweist.
6. Verkehrsinsel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Erhöhungselement (22) im erhöhten Bereich (29, 31) eine
im wesentlichen parallel zum plattenförmigen Element
verlaufende Dachfläche (31) und im niedrigeren Bereich eine
von der Dachfläche (31) ausgehend geneigt angeordnete
Dachfläche (32) aufweist.
7. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) auf das
plattenförmige Element (2) aufsteckbar ist.
8. Verkehrsinsel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Erhöhungselement (22) unten mit einer Tasche (23)
versehen ist, wobei das Erhöhungselement (22) parallel zur
Auflageebene (7) des plattenförmigen Elementes (2) auf
dieses aufsteckbar ist, derart, daß das plattenförmige
Element (2) in die Tasche (23) des Erhöhungselementes (22)
eingreift.
9. Verkehrsinsel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das plattenförmige Element (22) mit der Fahrbahn (34)
verbindbar, insbesondere verschraubbar ist, wobei der
untere Bereich der Tasche (23) des Erhöhungselementes (22)
beim Verbinden von plattenförmigem Element (2) und Fahrbahn
(34) zwischen dem plattenförmigen Element (2) und der
Fahrbahn (34) geklemmt wird.
10. Verkehrsinsel nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Tasche (23) des verjüngend ausgebildeten
Erhöhungselementes (22) einen Bodenabschnitt (25) aufweist.
11. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) als Hohlkör
per ausgebildet ist.
12. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) als seitlich,
bis auf die Einsteckseite des plattenförmigen Elementes
(2), und oben geschlossener Hohlkörper ausgebildet ist.
13. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (2) und/oder
das Erhöhungselement (22) aus Kunststoff, insbesondere
Recyclingkunststoff bestehen.
14. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß sie durch mindestens zwei in Richtung
des Verkehrsflusses hintereinander angeordnete plattenför
mige Elemente (2,2) gebildet ist, deren dem entgegen
gerichtet verlaufenden Verkehr zugewandten Enden mit den
Erhöhungselementen (22) versehen sind.
15. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (2) mit
einer Ausnehmung (11) zur Aufnahme einer Stange (12) für
ein Verkehrsschild (13) versehen ist.
16. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (2) im
Bereich eines Endes verjüngend ausgebildet ist.
17. Verkehrsinsel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
das plattenförmige Element (2) im wesentlichen dreieckig
ausgebildet ist, mit einer geraden ersten (3) und einer
geraden zweiten äußeren Begrenzung (4), sowie mit einer die
Enden der beiden äußeren Begrenzungen (3, 4) verbindenden
gekrümmten dritten äußeren Begrenzung (5).
18. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (2) auf
seiner Unterseite mit Distanzstegen (9) versehen ist.
19. Verkehrsinsel nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß die erste (3) und die zweite äußere Begren
zung (4) einen rechten Winkel einschließen.
20. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die dritte äußere Begrenzung (5) nach
außen gewölbt ausgebildet ist.
21. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste äußere Begrenzung (3) kürzer
ausgebildet ist als die zweite äußere Begrenzung (4)
22. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste (3) und die dritte äußere
Begrenzung (5) in deren Übergang einen rechten Winkel
bilden.
23. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die dritte äußere Begrenzung (5) im
Verbindungsbereich zur zweiten äußeren Begrenzung (4) eine
in Richtung der zweiten äußeren Begrenzung (4) zurückgebo
gene Krümmung (6) aufweist.
24. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß das Element (2) in der Hälfte, die der
Verbindung von zweiter (4) und dritter äußerer Begrenzung
(5) zugeordnet ist, spitz zulaufend ausgebildet ist, mit
einem abgerundeten Übergang (6) im Bereich der Verbindung.
25. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß das Element (2) mit der Fahrbahn (34)
verbindbar ist.
26. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß sie durch mindestens zwei Elemente (2,
2) gebildet ist, die im Bereich ihrer kürzeren äußeren
Begrenzungen (3) aneinandergrenzend angeordnet sind.
27. Verkehrinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß sie durch mindestens zwei unterschied
lich gestaltete Elemente (2, 2) gebildet ist.
28. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß sie durch mindestens zwei identisch
gestaltete Elemente (2, 2) gebildet ist.
29. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß bei dieser zwei unterschiedliche
Elementtypen (2, 2) verwendet werden, die bezüglich einer
der geraden äußeren Begrenzungen (3) spiegelbildlich
ausgebildet sind.
30. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Elementen (2, 2)
mit den gekrümmten äußeren Begrenzungen (5) mindestens ein
weiteres rechteckig ausgebildetes Element (16) angeordnet
ist, an dessen gegenüberliegende Seiten (14, 14) die beiden
erstgenannten Elemente (2, 2) angrenzen.
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