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DE19850251A1 - Verkehrsinsel - Google Patents

Verkehrsinsel

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DE19850251A1
DE19850251A1 DE19850251A DE19850251A DE19850251A1 DE 19850251 A1 DE19850251 A1 DE 19850251A1 DE 19850251 A DE19850251 A DE 19850251A DE 19850251 A DE19850251 A DE 19850251A DE 19850251 A1 DE19850251 A1 DE 19850251A1
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traffic
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traffic island
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DE19850251A
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Peter Lueft
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F1/00Construction of station or like platforms or refuge islands or like islands in traffic areas, e.g. intersection or filling-station islands; Kerbs specially adapted for islands in traffic areas
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    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/60Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
    • E01F9/604Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs specially adapted for particular signalling purposes, e.g. for indicating curves, road works or pedestrian crossings
    • E01F9/619Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs specially adapted for particular signalling purposes, e.g. for indicating curves, road works or pedestrian crossings with reflectors; with means for keeping reflectors clean

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  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Verkehrsinsel (1), bestehend aus mindestens einem plattenförmigen Element (2), das auf einer Fahrbahn (34) auflegbar ist bzw. über die Ebene der Fahrbahn ragt. DOLLAR A Die Erfindung schlägt vor, mit dem plattenförmigen Element (2) ein Erhöhungselement (22) zu verbinden. Durch dieses wird erreicht, daß der fließende Verkehr die Verkehrsinsel besser erkennt und es zu einer nachhaltigen Verkehrsberuhigung kommt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Verkehrsinsel, bestehend aus mindestens einem plattenförmigen Element, das auf eine Fahrbahn auflegbar ist bzw. über die Ebene der Fahrbahn ragt. Unter Verkehrsinsel wird dabei auch eine mobile Verkehrsinsel ver­ standen, die auf die Fahrbahn auflegbar und mittels Befesti­ gungsmittel mit der Fahrbahn verankerbar ist, wobei nach dem Entfernen der Befestigungsmittel die Verkehrsinsel gegebenen­ falls an einem anderen Ort wieder verwendet werden kann. Derartige mobile Verkehrsinseln bestehen beispielsweise aus Recyclingkunststoff.
Mobile Verkehrsinseln/Fahrbahnteiler der genannten Art dienen insbesondere der Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung. Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 91 15 098 ist eine Verkehrsinsel der eingangs genannten Art bekannt, bei der einzelne Elemente Verwendung finden, die als sich über einen Halbkreis erstrecken­ de Platte oder als rechteckige Platte ausgebildet sind. Die einzelnen Elemente weisen auf ihrer Unterseite Distanzstege auf, die auf die die Verkehrsinsel aufnehmende Fahrbahn auflegbar sind. Aufgrund der aufgeständerten Anordnung der plattenförmigen Elemente ist sichergestellt, daß diese auch bei unebenen Fahrbahnen verkippungsfrei auf diesen aufliegen und im übrigen bei Regenereignissen anfallendes Wasser weitgehend ungehindert unter den Einzelelementen und damit der Verkehrsinsel hindurch­ strömen kann. Die halbkreisförmige Gestaltung der plattenförmi­ gen Elemente ermöglicht es, zwei Elemente zur Bildung eines Vollkreises aneinander anzuordnen oder aber zwischen bei derart plazierten halbkreisförmigen Elementen ein oder mehrere recht­ eckige Elemente anzuordnen, womit sich eine im wesentlichen ovale Gestalt der mobilen Verkehrsinsel ergibt.
Nachteilig ist bei der bekannten mobilen Verkehrsinsel, daß diese ausschließlich als flächiges Hindernis wirksam ist. Ferner ist die Gestaltung der Verkehrsinsel nicht geeignet, den Verkehrsteilnehmern eine weitgehende Information im Sinne einer Lenkung des Verkehrs zu geben und damit eine optimale Verkehrs­ beruhigung zu bewirken.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verkehrsinsel der eingangs genannten Art so weiter zu bilden, daß sie vom fließenden Verkehr besser erkannt werden kann und nachhaltig zur Verkehrsberuhigung beiträgt.
Gelöst wird die Aufgabe bei einer Verkehrsinsel der eingangs genannten Art dadurch, daß mit dem plattenförmigen Element ein Erhöhungselement verbunden ist.
Der grundlegende Gedanke dieses Erhöhungselementes besteht darin, dem die Verkehrsinsel Anfahrenden zu signalisieren, daß in seinen Fahrweg ein Hindernis ragt, so daß er dieses recht­ zeitig, das heißt besser erkennt als ein plattenförmiges Element und demzufolge bereits in größerem Abstand von der Verkehrsinsel im Sinne einer Reduzierung der Geschwindigkeit des von ihm gelenkten Fahrzeuges beeinflußt werden kann. In diesem Sinne sollte das Erhöhungselement auf derjenigen Seite des plattenför­ migen Elementes angeordnet sein, der sich das Fahrzeug nähert. Damit das Erhöhungselement nicht nur die Funktion eines hohen Bauteiles aufweist, sondern dem Fahrer gleichfalls signalisiert, daß mit der Verkehrsinsel die Verschwenkung der Fahrbahn einhergeht, sollte das Erhöhungselement der Kontur des platten­ förmigen Elementes angepaßt sein. Über einen beispielsweise angepaßten gekrümmten Abschnitt des Erhöhungselementes wird dem Verkehrsteilnehmer damit deutlich die Verschwenkung der Fahrbahn signalisiert.
Das erfindungsgemäße Erhöhungselement kann sowohl bei einer mobilen Verkehrsinsel als auch bei einer stationären Verkehrs­ insel Verwendung finden. Insbesondere bereits gebaute bzw. installierte Verkehrsinseln können auf einfache Art und Weise mit dem erfindungsgemäßen Erhöhungselement nachgerüstet werden. Das bevorzugte Anwendungsgebiet wird allerdings bei den mobilen Verkehrsinseln gesehen, insbesondere solchen, die aus Recycling­ kunststoff bestehen.
Grundsätzlich ist allerdings die Gestaltung des separaten Erhöhungselementes und die des jeweils mit diesem zusammen­ wirkenden plattenförmigen Elementes beliebig. Deren Form kann entsprechend den an die Verkehrsinsel gestellten Anforderungen gewählt werden.
Eine bevorzugte Gestaltung des Hindernisses, die sicherstellt, daß das Erhöhungselement dem Verkehrsteilnehmer besonders deutlich als Hindernis bewußt wird, sieht vor, daß das Erhö­ hungselement auf seiner dem anfahrenden Verkehr zugewandten Seite einen erhöhten Bereich und auf seiner dem anfahrenden Verkehr abgewandten Seite einen gegenüber dem erhöhten Bereich niedrigeren Bereich aufweist. Das Erhöhungselement stellt sich damit für den anfahrenden Verkehr im wesentlichen als senkrecht aufragendes Hindernis dar, während es auf seiner dem anfahrenden Verkehr abgewandten Seite an Höhe verliert, bis es das Niveau der oberen Fläche des plattenförmigen Elementes erreicht. Gemäß einer besonderen Gestaltung weist das Erhöhungselement im erhöhten Bereich eine im wesentlichen parallel zum plattenförmi­ gen Element verlaufende Dachfläche und im niedrigeren Bereich eine von der Dachfläche ausgehend geneigt angeordnete Dachfläche auf.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das Erhöhungselement auf das plattenförmige Element aufsteckbar ist. Diese Gestaltung ermöglicht es, bereits im Einsatz befindliche mobile Verkehrsinseln der genannten Art nachträglich mit Erhöhungselementen auszustatten und damit deren Wirksamkeit signifikant zu verbessern. Im Zusammenhang mit der aufsteckbaren Ausbildung des Erhöhungselementes wird vorgeschla­ gen, daß dieses unten mit einer Tasche versehen ist, wobei das Erhöhungselement parallel zur Auflageebene des plattenförmigen Elementes auf dieses aufsteckbar ist, derart, daß das platten­ förmige Element mit seinen Seiten in die Tasche des Erhöhungs­ elementes eingreift. Bei dieser Gestaltung sind keine besonderen Vorkehrungen zur Befestigung des Erhöhungselementes vorzusehen. Für den Fall, daß das plattenförmige Element mit der Fahrbahn verbindbar, insbesondere verschraubbar ist, wird vorgeschlagen, daß der untere Bereich der Tasche des Erhöhungselementes beim Verbinden des plattenförmigen Elementes mit der Fahrbahn zwischen dem plattenförmigen Element und der Fahrbahn geklemmt wird. Diese Klemmfläche läßt sich vergrößern, wenn die Tasche des verjüngt ausgebildeten Erhöhungselementes einen Boden­ abschnitt aufweist.
Es ist insbesondere daran gedacht, daß das Erhöhungselement als Hohlkörper ausgebildet ist. Dieser ist vorzugsweise seitlich, bis auf die Einsteckseite des plattenförmigen Elementes, sowie oben geschlossen.
Zweckmäßig besteht das plattenförmige Element und/oder das Erhöhungselement aus Kunststoff, insbesondere Recyclingkunst­ stoff. Insbesondere in diesem Fall läßt sich die Ständerbauweise der plattenförmigen Elemente einfach verwirklichen, das heißt die Ausbildung der plattenförmigen Elemente mit Distanzstegen auf deren Unterseite.
Die vorgenannte Gestaltung des Erhöhungselementes gestattet es dies bei Beschädigung, beispielsweise wenn ein Fahrzeug dagegen geprallt ist, auf einfache Art und Weise zu ersetzen.
Zusätzlich sollte das plattenförmige Element mit einer Aus­ nehmung zur Aufnahme einer Stange für ein Verkehrsschild versehen sein.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung wird eine mobile Verkehrsinsel vorgeschlagen, dessen Auflagefläche im wesentli­ chen die Form eines rechtwinkligen Dreiecks aufweist, mit einer kurzen und einer langen an den rechten Winkel angrenzenden Seite und einer gekrümmten Hypotenuse. Diese dreieckförmige Gestal­ tung des plattenförmigen Elementes, die sich im wesentlichen durch eine konisch zulaufende Ecke auszeichnet, ist durch die Gestaltung dieser Ecke in der Lage, optisch in Art eines Keiles bzw. einer Weiche auf den die Fahrbahn befahrenden Verkehrsteil­ nehmer zu wirken. Entsprechend der gekrümmten Gestaltung der dritten äußeren Begrenzung des plattenförmigen Elementes, ist die Verschwenkung der Fahrbahn vorzusehen, wobei dies ins­ besondere durch entsprechend aufgebrachte Fahrbahnmarkierungen erfolgt. Die erfindungsgemäße mobile Verkehrsinsel kann damit als Element zur Verkehrsführung und Verkehrsberuhigung Ver­ wendung finden, ohne daß es erforderlich ist, Straßen auf­ zubrechen oder umzubauen. Es reicht aus, die mobilen Verkehrs­ inseln entsprechend der gewünschten neuen Gestaltung der Fahrbahnen zu plazieren und mit der Fahrbahn zu verbinden.
Die spitze Ausbildung des plattenförmigen Elementes kann durchaus auch die Funktion eines Gestaltungselementes aufweisen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verkehrsinsel aus zwei plattenförmigen, spitz zulaufenden Elementen gebildet ist und dem zweiten Element keine den Verkehr beruhigende Funktion zukommt, somit im Bereich dieses Elementes keine Verschwenkung der Fahrbahn erfolgt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, daß die dritte äußere Begrenzung nach außen gewölbt ausgebildet ist. Die die Funktion eines Fahrbahnteilers aufweisende Verkehrsinsel bewirkt aufgrund der nach außen gewölbten Gestaltung der dritten äußeren Begrenzung, daß die Fahrbahn relativ abrupt verschwenkt werden kann und dann aufgrund der Kurvengestaltung rasch in eine Gerade übergeht, die parallel zur geraden zweiten äußeren Begrenzung verläuft. In diesem Sinne wird es als zweckmäßig angesehen, wenn die erste und die dritte äußere Begrenzung einen rechten Winkel einschließen. Vor diesem Hintergrund sollte die erste äußere Begrenzung kürzer ausgebildet sein als die zweite äußere Begrenzung.
Um das plattenförmige Element auf einfache Art und Weise mit anderen plattenförmigen Elementen kombinieren zu können, ist vorgesehen, daß auch die erste und die zweite äußere Begrenzung einen rechten Winkel einschließen.
Bei der Bildung der Verkehrsinsel können, sofern mehrere plattenförmige Elemente hierzu vorgesehen sein sollen, zwei unterschiedliche Elementtypen verwendet werden, die bezüglich einer der geraden äußeren Begrenzungen spiegelbildlich ausgebil­ det sind. In diesem Fall ist es möglich, die Verkehrsverschwen­ kung des einen plattenförmigen Elementes durch die spiegelbild­ liche Anordnung des anderen plattenförmigen Elementes wieder rückgängig zu machen. Es ist gleichfalls denkbar, zwei identi­ sche Elementtypen zu verwenden, die dann so aneinander gesetzt werden, daß sich die jeweiligen gekrümmten dritten äußeren Begrenzungen der plattenförmigen Elemente in den langen geraden äußeren Begrenzungen des jeweils anderen plattenförmigen Elementes fortsetzen. Die beiden Elemente sind im Bereich ihrer kurzen äußeren Begrenzungen aneinandergrenzend angeordnet. Die Verkehrsinsel kann aber nicht nur durch mindestens zwei unter­ schiedlich gestaltete Elemente bzw. mindestens zwei identisch gestaltete Elemente gebildet sein. Es ist auch denkbar, zwischen den beiden Elementen mit den gekrümmten äußeren Begrenzungen mindestens ein weiteres rechteckig ausgebildetes Element anzuordnen, an dessen gegenüberliegenden Seiten die beiden erstgenannten Elemente angrenzen. Mittels der rechteckig ausgebildeten Elemente kann die Verkehrsinsel beliebig ver­ längert werden. Im Sinne der Erfindung ist es ausreichend, wenn nur diejenigen plattenförmigen Elemente mit einem Erhöhungs­ element versehen sind, im Bereich derer eine signifikante Einwirkung auf den Verkehrsteilnehmer beabsichtigt ist, bei­ spielsweise beim erstmaligen Verschwenken der Fahrbahn.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung der Figuren und den Figuren selbst dargestellt, wobei bemerkt wird, daß alle Einzelmerkmale und alle Kombinatio­ nen von Einzelmerkmalen erfindungswesentlich sind.
In den Figuren ist die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbei­ spiele für den Anwendungsfall der mobilen Verkehrsinsel näher erläutert, ohne auf diese beschränkt zu sein. Es zeigt:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform des plattenför­ migen Elementes, in einer Draufsicht,
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform des platten­ förmigen Elementes, in einer Draufsicht,
Fig. 3 ein plattenförmiges Verlängerungselement in einer Draufsicht,
Fig. 4 einen Schnitt gemäß der Linie A-A durch die in den Fig. 1 bis 3 gezeigten Elemente,
Fig. 5 und 6 unterschiedliche Gestaltungen einer ver­ kehrsberuhigten Straße unter Verwendung verschiedener Ausführungsformen der mobilen Verkehrsinsel,
Fig. 7 eine räumliche Ansicht eines gegebenenfalls im Zusammenhang mit einem plattenförmigen Element Verwendung findenden erfindungs­ gemäßen Erhöhungselement
Fig. 8 das in Fig. 7 gezeigte Erhöhungselement aus einer anderen Richtung gesehen,
Fig. 9 eine räumliche Ansicht des Erhöhungselemen­ tes und des diesem zugeordneten plattenför­ migen Elementes, vor dem Aufschieben des Erhöhungselementes auf das plattenförmige Element,
Fig. 10 eine räumliche Ansicht des plattenförmigen Elementes mit auf diesem aufgeschobenen Erhöhungselement sowie ein dem plattenför­ migen Element zugeordnetes Hinweisschild,
Fig. 11 einen Schnitt durch das plattenförmige Element und das Erhöhungselement gemäß der Linie B-B in Fig. 10.
Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform der mobilen Verkehrs­ insel 1 in seiner einfachsten Gestaltung. Sie ist gebildet durch ein plattenförmiges Element 2 aus Recyclingkunststoff, das eine im wesentlichen dreieckig ausgebildete Auflagefläche 7 aufweist.
Die Auflagefläche weist eine erste, relativ kürzere gerade äußere Begrenzung 3, eine zweite gerade längere äußere Begren­ zung 4 sowie eine die Enden der beiden Begrenzungen 3 und 4 verbindende gekrümmte dritte äußere Begrenzung 5 auf. Die erste und die zweite äußere Begrenzung sowie die erste und die dritte äußere Begrenzung schließen jeweils einen Winkel von 90° ein. Die dritte äußere Begrenzung 5 ist geringfügig nach außen gewölbt ausgebildet. Die dritte äußere Begrenzung 5 ist im Verbindungsbereich zur zweiten äußeren Begrenzung 4 mit einer in Richtung der zweiten äußeren Begrenzung 4 zurückgebogenen Krümmung 6 versehen. Das plattenförmige Element 2 ist in der Hälfte, die der Verbindung von zweiter und dritter äußerer Begrenzung zugeordnet ist, relativ spitz zulaufend ausgebildet, mit dem vorbeschriebenen abgerundeten Übergang gemäß der Krümmung 6 im Bereich der Verbindung.
Das plattenförmige Element 2 ist mit der Fahrbahn 34 verbindbar. Hierzu weist es im Bereich der äußeren Begrenzung 4 benachbart der äußeren Begrenzung 3, ferner in der Mitte der Begrenzung 4 und benachbart zur Krümmung 6 sich vertikal zur Auflagefläche 7 des Elementes 2 auf der Fahrbahn erstreckende Bohrungen 8 auf, die Befestigungsmittel, insbesondere Schraubenbolzen durch­ setzen, die in der Fahrbahn 34 verankert werden. Entsprechend ist die gekrümmte äußere Begrenzung 5 benachbart der Begrenzung 3 und etwa auf der halben Länge der Begrenzung 5 mit Bohrungen 8 versehen.
An der Unterseite weist das plattenförmige Element 2 Distanz­ stege 9 auf, so daß das plattenförmige Element 2 aufgeständert auf der Fahrbahn aufliegt. Im zentralen Bereich zwischen den äußeren Begrenzungen 4 und 5 ist das plattenförmige Element 2 geringfügig erhöht ausgebildet, was in der Fig. 1 mittels einer Scheitellinie 10 veranschaulicht ist. Benachbart der äußeren Begrenzung 3 ist das plattenförmige Element 2 mit einer Öffnung 11 zum Einstecken einer Stange 12 eines Hinweisschildes 13 versehen.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform des plattenförmigen Elementes 2, das spiegelbildlich bezüglich des in Fig. 1 gezeigten plattenförmigen Elementes 2 gestaltet ist. Die Spiegelung ist hierbei um die äußere Begrenzung 3 bzw. 4 erfolgt. Insofern kann auf die Beschreibung zur Fig. 1 ver­ wiesen werden; übereinstimmende Teile sind der Einfachheit halber mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
Fig. 3 zeigt ein plattenförmiges Verlängerungselement, das grundsätzlich entsprechend den in den Fig. 1 und 2 gezeigten plattenförmigen Elementen 2 ausgebildet ist, jedoch mit zwei parallelen, kurzen Stirnseiten 14 und zwei parallelen Längs­ seiten 15. Die Länge der jeweiligen Seite 14 entspricht der Länge der äußeren Begrenzung 3 des plattenförmigen Elementes 2. Im Bereich der beiden Stirnseiten 14 des plattenförmigen Verlängerungselementes 16 ist dieses benachbart der Längsseiten 15 mit den zuvor beschriebenen Bohrungen 8 versehen im Bereich derer das Verlängerungselememt 16 mit der Fahrbahn 34 verbindbar ist.
Das plattenförmige Verlängerungselement besteht gleichfalls aus Recyclingkunststoff. Es kann jede beliebige Länge aufweisen, beispielsweise eine Länge von 200 cm und eine Breite von 80 cm. Das jeweilige plattenförmige dreieckige Element kann gleichfalls jede beliebige Länge aufweisen, beispielsweise eine Länge von 200 cm und eine Breite von 80 cm.
Die Höhe der Elemente 2 und 16 beträgt jeweils beispielsweise 120 mm.
Fig. 5 zeigt ein erstes Anwendungsbeispiel der in den Fig. 1 und 2 veranschaulichten plattenförmigen Elemente 2. Gezeigt ist in einer Draufsicht eine Straße im Zweirichtungsverkehr, die mittels diverser erfindungsgemäßer Verkehrsinseln verkehrs­ beruhigt ist. Die Straße ist in den Bereichen I und II unver­ ändert und in dem dazwischen befindlichen Bereich III verkehrs­ beruhigt. Die Verkehrsberuhigung betrifft die Fahrbahnmitte 17 und den Fahrbahnrand 18, dem der Verkehrsstrom in Richtung C zugeordnet ist. Die reduzierte Fahrbahnbreite des Verkehrs­ stromes C beträgt 275 cm, die reduzierte Fahrbahnbreite des entgegengesetzten Verkehrsstromes D 300 cm. In der Figur ist veranschaulicht, daß in der Mitte der ursprünglichen Fahrbahn, veranschaulicht durch die Fahrbahnmarkierungen 19, zwei platten­ förmige Elemente 2 gemäß der Ausführungsform nach Fig. 1 im Bereich ihrer äußeren Begrenzungen 3 aneinandergrenzend plaziert sind. Auf den Fahrtrichtungsstrom C bezogen sind vor der beschriebenen mittleren Verkehrsinsel weitere Verkehrsinseln angeordnet, die jeweils durch ein Element 2 gemäß der Aus­ führungsform nach Fig. 1 und ein Element 2 gemäß der Aus­ führungsform nach Fig. 2 gebildet sind, die im Bereich der äußeren Begrenzung 3 aneinanderliegend angeordnet sind. Die äußeren Begrenzungen 4 der Elemente 2 sind benachbart des Bürgersteiges 20 angeordnet, so daß die gekrümmten Begrenzungen 5 der Elemente 2 zur Fahrbahnmitte hin gerichtet sind. Um die beiden im Bereich des Fahrbahnrandes angeordneten plattenförmi­ gen Elemente 2 ist eine Fahrbahnmarkierung 21 vorbeigeführt. Entsprechend der Verschwenkung der Markierung 21 im Bereich der beiden zugeordneten Verkehrsinseln 1 ist die mittlere Fahr­ bahnmarkierung 19 in Richtung der beiden äußeren Verkehrsinseln verschwenkt, so daß im verkehrsberuhigten Bereich die Fahrbahn des Verkehrsstromes C eine gleichbleibende Breite aufweist. Der dem entgegengesetzten Verkehrsstrom D zugeordnete beruhigte Fahrbahnabschnitt ist nur durch den geraden Abschnitt der auf der anderen Seite der mittleren Verkehrsinsel 1 verlaufenden Markierung 19 verengt.
Fig. 6 zeigt eine modifizierte Situation einer Verkehrsberuhi­ gung unter Verwendung von fünf Verkehrsinseln 5, wobei die in Fahrbahnmitte angeordneten beiden Verkehrsinseln 1 zusätzlich jeweils ein plattenförmiges Verlängerungselement 16 aufweisen. Bei dieser Ausführungsform erfolgt eine mehrfache Verschwenkung beider Verkehrsströme C und D, wobei die jeweilige Fahrbahn­ breite im verkehrsberuhigten Bereich 275 cm beträgt. Wegen der Beschreibung dieser Ausführungsform wird auf die Anmerkungen zur Ausführungsform nach der Fig. 5 Bezug genommen.
Die Fig. 7 und 8 verdeutlichen ein im Zusammenhang mit dem plattenförmigen Element 2 Verwendung findendes Erhöhungselement 22, die Fig. 9 bis 11 dieses Erhöhungselement 22 im Zusammen­ wirken mit dem plattenförmigen Element 2. Das plattenförmige Element 2 ist dabei entsprechend der Ausführungsform nach Fig. 2 gestaltet. Wird ein Erhöhungselement 22 zusammen mit dem plattenförmigen Element 2 gemäß der Ausführungsform nach Fig. 1 verwendet, ist es entsprechend zu gestalten, allerdings spiegelbildlich bezüglich der jeweiligen Seite, die mit der äußeren Begrenzung 4 des plattenförmigen Elementes 2 zusammen­ wirkt.
Das Erhöhungselement 22 ist der Kontur des plattenförmigen Elementes 2 im Bereich seiner Krümmung 6 und der anschließenden Bereiche der äußeren Begrenzungen 4 und 5 angepaßt, wobei die Längserstreckung des Erhöhungselementes 22 etwa 1/2 der Längser­ streckung des plattenförmigen Elementes 2 entspricht, beispiels­ weise 900 mm beträgt. Das Erhöhungselement 22 ist auf das plattenförmige Element 2 aufsteckbar und weist in seinem unteren Bereich eine Tasche 23 auf, die durch einen unteren Lappen 24, einen vorderen Bodenabschnitt 25, Seitenabschnitte 26 und 27, die den vorderen Bereichen der äußeren Begrenzungen 4 und 5 des plattenförmigen Elementes 2 entsprechen, sowie einen parallel zum unteren Lappen 24 verlaufenden oberen Ansatz 28, der an die Seitenabschnitte 26 und 27 angrenzt, gebildet ist. Die Höhe der so gebildeten Tasche 23 ist geringfügig größer bemessen als die Höhe des plattenförmigen Elementes 2, so daß das Erhöhungs­ element 22 gemäß der Darstellung in Fig. 9 auf das plattenför­ mige Element 2 geschoben werden kann. Die aufgeschobene Stellung des Erhöhungselementes 22 ist in den Fig. 10 und 11 gezeigt. Sie veranschaulichen, daß das plattenförmige Element 2 im vorderen Bereich auf dem Lappen 24 und dem Bodenabschnitt 25 des Erhöhungselementes 22 aufliegt und beim Befestigen des platten­ förmigen Elementes 22 mit der Fahrbahn im Bereich der mittleren und hinteren Bohrungen 8 des plattenförmigen Elementes 2 das Erhöhungselement 22 über den vorderen Bereich des plattenförmi­ gen Elementes 2 gegen die Fahrbahn 34 gedrückt wird und damit fixiert ist. Eine Befestigung des plattenförmigen Elementes 2 im Bereich seiner vorderen Bohrung 8 ist nicht erforderlich. Das Erhöhungselement 22 ist als seitlich, bis auf die Einsteckseite des plattenförmigen Elementes 2, und oben geschlossener Hohlkör­ per ausgebildet. Es besteht beispielsweise aus Recyclingkunst­ stoff. Zur Bildung des Hohlkörpers erstreckt sich vom oberen Absatz 28 ein vertikal gerichteter, geringfügig nach innen geneigter Wandungsabschnitt 29, dessen beide hinteren Kanten 30 von einer parallel zum Lappen 24 verlaufenden Deckelfläche 31 des Erhöhungselementes 22 schräg nach hinten in Richtung der Taschenöffnung verlaufen. Entsprechend dieser gebildeten Schräge weist das Erhöhungselement 22 eine schräge Wandung 32 auf, die sich zwischen der Deckelfläche 31 und der Taschenöffnung erstreckt. Wie der Darstellung der Fig. 10 zu entnehmen ist, ist das Erhöhungselement 22 auf derjenigen Seite des plattenför­ migen Elementes 2 angeordnet, der sich ein Fahrzeug nähert. Dieses Erhöhungselement 22 ist im übrigen auch in Verbindung mit denjenigen Verkehrsinseln 1 gemäß der Fig. 5 und 6 gezeigt, die, bezogen auf die Anfahrtrichtung eines Verkehrsteilnehmers, die erste Verschwenkung der Fahrbahn im Bereich jeder Fahr­ bahnseite bedingen. Die relativ hohe Ausbildung des Erhöhungs­ elementes 22 stellt sicher, daß der Verkehrsteilnehmer die Verkehrsverschwenkung recht früh wahrnimmt. Der abrupt auf­ steigende Bereich des Erhöhungselementes 22 ist dem Verkehrs­ teilnehmer zugewandt, während der schräg abfallende Bereich des Erhöhungselementes 22 auf der ihm abgewandten Seite positioniert ist. Das Erhöhungselement weist beispielsweise eine Höhe von 500 mm auf. In den Fig. 5, 6 und 9 bis 11 ist ein Erhöhungs­ element 22 gezeigt, dessen Länge verkürzt ist, konkret nur 500 mm beträgt.
Um die Verkehrsinsel 1 noch besser sichtbar zu machen, kann, wie in der Ausführungsform nach Fig. 10 veranschaulicht, in die Öffnung 10 im plattenförmigen Element 2 eine Stange 12 einge­ steckt sein, die im Bereich ihres oberen Endes ein Hinweisschild 13, vorliegend einen Richtungspfeil aufweist. Ergänzend kann die Stange einen Warnzylinder 33 halten, der beispielsweise rot-weiß gestreift ist. Das Hinweisschild 13 erhebt sich, bezogen auf seine obere Begrenzung, beispielsweise um ein Maß von 160 cm über die Fahrbahn. Die Höhe des Warnzylinders 33 beträgt beispielsweise 50 cm, der Durchmesser des Schildes 40 cm. Auf diese Art und Weise sind dem die Verkehrsinsel anfahrenden Verkehrsteilnehmer sowohl das Erhöhungselement 22 als auch der Warnzylinder 33 und das Hinweisschild 13 gut einsehbar.

Claims (30)

1. Verkehrsinseln (1), bestehend aus mindestens einem platten­ förmigen Element (2), das auf eine Fahrbahn (34) auflegbar ist bzw. das über die Ebene der Fahrbahn ragt, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem plattenförmigen Element (2) ein Erhöhungselement (22) verbunden ist.
2. Verkehrsinsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie als mobile Verkehrsinsel (1) ausgebildet ist.
3. Verkehrsinsel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Erhöhungselement (22) auf derjenigen Seite des plattenförmigen Elementes (2) angeordnet ist, der sich ein Fahrzeug nähert.
4. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) der Kontur des plattenförmigen Elementes (2) angepaßt ist.
5. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) auf seiner dem anfahrenden Verkehr zugewandten Seite einen erhöhten Bereich (29, 31) und auf seiner dem anfahrenden Verkehr abgewandten Seite einen gegenüber dem erhöhten Bereich (29, 31) niedrigeren Bereich (32) aufweist.
6. Verkehrsinsel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) im erhöhten Bereich (29, 31) eine im wesentlichen parallel zum plattenförmigen Element verlaufende Dachfläche (31) und im niedrigeren Bereich eine von der Dachfläche (31) ausgehend geneigt angeordnete Dachfläche (32) aufweist.
7. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) auf das plattenförmige Element (2) aufsteckbar ist.
8. Verkehrsinsel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) unten mit einer Tasche (23) versehen ist, wobei das Erhöhungselement (22) parallel zur Auflageebene (7) des plattenförmigen Elementes (2) auf dieses aufsteckbar ist, derart, daß das plattenförmige Element (2) in die Tasche (23) des Erhöhungselementes (22) eingreift.
9. Verkehrsinsel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (22) mit der Fahrbahn (34) verbindbar, insbesondere verschraubbar ist, wobei der untere Bereich der Tasche (23) des Erhöhungselementes (22) beim Verbinden von plattenförmigem Element (2) und Fahrbahn (34) zwischen dem plattenförmigen Element (2) und der Fahrbahn (34) geklemmt wird.
10. Verkehrsinsel nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Tasche (23) des verjüngend ausgebildeten Erhöhungselementes (22) einen Bodenabschnitt (25) aufweist.
11. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) als Hohlkör­ per ausgebildet ist.
12. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Erhöhungselement (22) als seitlich, bis auf die Einsteckseite des plattenförmigen Elementes (2), und oben geschlossener Hohlkörper ausgebildet ist.
13. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (2) und/oder das Erhöhungselement (22) aus Kunststoff, insbesondere Recyclingkunststoff bestehen.
14. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sie durch mindestens zwei in Richtung des Verkehrsflusses hintereinander angeordnete plattenför­ mige Elemente (2,2) gebildet ist, deren dem entgegen­ gerichtet verlaufenden Verkehr zugewandten Enden mit den Erhöhungselementen (22) versehen sind.
15. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (2) mit einer Ausnehmung (11) zur Aufnahme einer Stange (12) für ein Verkehrsschild (13) versehen ist.
16. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (2) im Bereich eines Endes verjüngend ausgebildet ist.
17. Verkehrsinsel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (2) im wesentlichen dreieckig ausgebildet ist, mit einer geraden ersten (3) und einer geraden zweiten äußeren Begrenzung (4), sowie mit einer die Enden der beiden äußeren Begrenzungen (3, 4) verbindenden gekrümmten dritten äußeren Begrenzung (5).
18. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (2) auf seiner Unterseite mit Distanzstegen (9) versehen ist.
19. Verkehrsinsel nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die erste (3) und die zweite äußere Begren­ zung (4) einen rechten Winkel einschließen.
20. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte äußere Begrenzung (5) nach außen gewölbt ausgebildet ist.
21. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die erste äußere Begrenzung (3) kürzer ausgebildet ist als die zweite äußere Begrenzung (4)
22. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die erste (3) und die dritte äußere Begrenzung (5) in deren Übergang einen rechten Winkel bilden.
23. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte äußere Begrenzung (5) im Verbindungsbereich zur zweiten äußeren Begrenzung (4) eine in Richtung der zweiten äußeren Begrenzung (4) zurückgebo­ gene Krümmung (6) aufweist.
24. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (2) in der Hälfte, die der Verbindung von zweiter (4) und dritter äußerer Begrenzung (5) zugeordnet ist, spitz zulaufend ausgebildet ist, mit einem abgerundeten Übergang (6) im Bereich der Verbindung.
25. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (2) mit der Fahrbahn (34) verbindbar ist.
26. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß sie durch mindestens zwei Elemente (2, 2) gebildet ist, die im Bereich ihrer kürzeren äußeren Begrenzungen (3) aneinandergrenzend angeordnet sind.
27. Verkehrinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß sie durch mindestens zwei unterschied­ lich gestaltete Elemente (2, 2) gebildet ist.
28. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß sie durch mindestens zwei identisch gestaltete Elemente (2, 2) gebildet ist.
29. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß bei dieser zwei unterschiedliche Elementtypen (2, 2) verwendet werden, die bezüglich einer der geraden äußeren Begrenzungen (3) spiegelbildlich ausgebildet sind.
30. Verkehrsinsel nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Elementen (2, 2) mit den gekrümmten äußeren Begrenzungen (5) mindestens ein weiteres rechteckig ausgebildetes Element (16) angeordnet ist, an dessen gegenüberliegende Seiten (14, 14) die beiden erstgenannten Elemente (2, 2) angrenzen.
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