DE19850807A1 - Künstliches Irissystem, mit Funktionselementen zur Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen sowie Verfahren zur Herstellung desselben - Google Patents
Künstliches Irissystem, mit Funktionselementen zur Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen sowie Verfahren zur Herstellung desselbenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein künstliches Irissystem, mit einer zum vorgegebenen Auge identischen, beziehungsweise individuellen farblichen Ausbildung und Struktur, und mit Funktionen zur Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen, insbesondere der lichtabhängigen Abblendwirkung der Pupille, die sowohl als Implantat als auch als Kontaktlinse ausgebildet sein kann, sowie ein Verfahren zur Herstellung derselben. Durch Kombinieren vorzugsweise transparenter oder halbtransparenter farbiger Folien (1 bis 3; 8 und 9) und durch Abtragen nicht erwünschter farbiger Folienteile wird eine gewünschte Farbmischung erhalten. Zur Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen, insbesondere der Pupillenfunktion, ist die künstliche Iris mit Mitteln zur Dämpfung des Lichtdurchganges durch einen der Pupille entsprechenden offenen Bereich (4) versehen.
Description
Die Erfindung betrifft ein künstliches Irissystem, mit
einer zum vorgegebenen Auge identischen, beziehungs
weise individuellen farblichen Ausbildung und Struktur,
mit Funktionen zur Nachbildung der natürlichen
Augenfunktionen, insbesondere der lichtabhängigen
Abblendwirkung der Pupille, sowie ein Verfahren zur
Herstellung desselben.
Nach einem bekannten Verfahren, welches in der
DE-AS 1 916 629 als bekannter Stand der Technik ohne
Quellenangabe angegeben ist, wird eine farbige Linse
oder Augenprothese durch Polymerisationsguß in einer
rotierenden Form derart hergestellt, daß man zuerst nur
einen Teil der initiierten Monomerenmischung in der
rotierenden Form polymerisieren läßt, nach dem Gelieren
dieser ersten Schicht auf deren freie konkave Fläche
ein farbiges Muster einbringt und dann durch Eingießen
des zweiten Teils des Monomerengemisches die
Polymerisation in der wieder rotierenden Form beendet.
Dieses Verfahren weist den Nachteil auf, daß die freie
Oberfläche der obersten Schicht nicht glatt, sondern
rauh ist, und infolgedessen eine Nachbearbeitung
erforderlich ist. Außerdem ist bei der vorgeschlagenen
Lösung das Malen beziehungsweise Zeichnen in eine
konkave Oberfläche umständlich, besonders, da das
Muster von hinten aus gesehen und gezeichnet wird, so
daß der endgültige Erfolg erst nach dem Abtrennen der
fertigen Linse von der Form festgestellt werden kann.
Die oben erwähnte DE-AS 19 16 629 schlägt zur
Überwindung dieser Mängel ein Verfahren zur Bildung von
farbigen Mustern in weichen Kontaktlinsen und
Augenprothesen aus spärlich vernetzten Hydrogelen vor,
bei dem das Muster zwischen einer unteren und einer
oberen Hydrogelschicht angeordnet wird, die dann durch
Polymerisation eines Monomerengemisches fest
miteinander verbunden werden.
Dabei wird als obere Hydrogelschicht eine optisch
fertige Hydrogellinse oder Augenprothese verwendet, die
oberhalb der Einfriertemperatur in einem wenigstens
teilweise trockenem Zustand auf eine glatte, ebene oder
sphärische Fläche gedrückt und dabei an ihrer
Auflageseite deformiert, dann unter die
Einfriertemperatur abgekühlt und von der Fläche
abgelöst wird. Dann wird die deformierte Linse
beziehungsweise Augenprothese mittels eines initiierten
Monomerengemisches mit der unteren auf einer glatten
Oberfläche liegenden und von dieser geformten dünnen
Hydrogelschicht als Deckschicht verbunden. Das Muster
wird vor dem Verbinden entweder auf die Linse
beziehungsweise Augenprothese oder auf die Deckschicht
aufgebracht und nach dem Quellen des Ganzen wird die
Deckschicht mit der Linse beziehungsweise der
Augenprothese von der die Deckschicht geformt habenden
glatten Oberfläche abgetrennt. Dieses Verfahren ist
umständlich und schwierig und damit kostenintensiv.
Es sind auch Verfahren zur Erzeugung eines moireartig
schillernden Flächenmusters bekannt, wie sie
beispielsweise in der DE-OS 21 35 452, der
DE-OS 211 35 487, der US-PS 3 449 158, der
CH-PS 206 206, der GB-PS 468 906 und der
GB-PS 528 167 beschrieben werden, doch sind
alle diese Verfahren nicht für Augenlinsen geeignet.
Aus vorstehendem ergibt sich die Aufgabe der Erfindung,
ein künstliches Irissystem, mit einer zum vorgegebenen
Auge identischen, beziehungsweise individuellen
farblichen Ausbildung und Struktur, mit Funktionen zur
Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen,
insbesondere der lichtabhängigen Abblendwirkung der
Pupille, zu schaffen, das mit relativ geringem Aufwand
herstellbar ist und sowohl als Kontaktlinse, als auch
als Implantat Anwendung finden kann. Weiterhin soll ein
Verfahren zur Herstellung einer derartigen Irisstruktur
angegeben werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
das künstliche Irissystem aus zwei oder mehr
bioverträglichen Folien verschiedener Farben sowie
Funktionselementen zur Nachbildung natürlicher
Augenfunktionen besteht, die übereinanderliegend
angeordnet sind und zum Erhalten einer glatten
Oberfläche mit einem durchsichtigen bioverträglichen
Material umhüllt sind.
Die genannten farbigen Folien können jeweils eine Folie
mit einer Grundfarbe und eine Folie mit zur Grundfarbe
passenden Pigmentflecken sein, wobei den üblichen
Augenfarben entsprechend, verschiedenfarbige Folien für
die Grundfarben verwendet und mit entsprechenden Folien
mit Pigmentflecken kombiniert werden.
Dadurch werden nur zwei farbige Folien für eine
künstliche Iris benötigt.
Das künstliche Irissystem kann folglich relativ dünn
und in seinem Aufbau einfach gestaltet werden. Zu
diesem Zweck werden dann lediglich etwa sechs bis
sieben Rohlinge mit den üblichen Grundfarben und
entsprechende Folien mit Pigmentflecken benötigt, die
entsprechend kombiniert werden können.
Es können auch mehrere farbige Folien in unter
schiedlicher. Reihenfolge angeordnet sein. Vorteilhaft
sind sie in der Reihenfolge schwarz, rot, braun, gelb
und blau übereinandergelegt, wobei die Funktions
elemente zur Nachbildung der natürlichen Augen
funktionen zweckmäßig zwischen der schwarzen und der
roten Farbfolie angeordnet sein können.
Die farbigen Folien können vorteilhaft auch transparent
oder halbtransparent ausgebildet sein, wodurch
Farbmischungen ermöglicht werden, indem die einzelnen
Schichten von oben her ganz oder teilweise abgetragen
werden und ein Restlichtdurchgang zur Betätigung der
Funktionselemente zur Nachbildung der natürlichen
Augenfunktionen gewährleistet wird.
Zur Nachbildung der Iris sind die farbigen Folien
kreisringförmig ausgeführt.
Die Dicke der Einzelfolien beträgt zweckmäßig einige
hundertstel Millimeter, so daß die Gesamtdicke der
mehrschichtigen Folienplatte der erfindungsgemäßen
künstlichen Iris dann etwa zwei zehntel Millimeter
beträgt.
Die hinterste, schwarze Folie kann auch durch das
offene Zentrum der kreisringförmigen farbigen Folien
hindurchlaufen, um, z. B. beim blinden Auge, wenn nur
aus kosmetischen Gründen eine künstliche Iris
vorgesehen wird, eine schwarze Pupille zu erhalten.
Die Funktionselemente zur Nachbildung der natürlichen
Augenfunktionen, insbesondere der lichtabhängigen
Abblendwirkung der Pupille, können durch eine
kreisringförmig unter den farbigen Folien in deren
Ausdehnung angeordnete photovoltaische Schicht
(Photozelle) gebildet sein, die eine LCD-Anordnung
ansteuert, die sich über den Bereich der Pupille
erstreckt. Dabei wird in Abhängigkeit vom Restlicht,
das die farbigen Folien durchdringt und seinerseits von
der einfallenden Lichtintensität abhängig ist, der LCD-
Anordnung eine variable Spannung zugeführt, die eine
hiervon abhängige Dämpfung des durch die LCD-Anordnung
hindurchgelassenen Lichtes bewirkt. Dabei darf auch bei
hellem Licht die LCD-Anordnung den Durchblick nicht
vollständig sperren. Bei einer eventuellen späteren
Augenuntersuchung kann der Bereich der über der
photovoltaischen Schicht liegenden farbigen Folien mit
einer kontaktlinsenartigen lichtundurchlässigen Kappe
abgedeckt werden, um die Pupille offen zu lassen.
Die Funktionselemente zur Nachbildung der natürlichen
Augenfunktionen, insbesondere der lichtabhängigen
Abblendwirkung der Pupille, können auch durch eine
Schicht aus phototropem Material (Varioglas) bestehen.
Dabei kann es vorteilhaft sein, daß das phototrope
Material zur Erzeugung einer Pseudoverengung der
Pupille als konzentrischer Ring oder mehrere
konzentrische Ringe mit verschiedenen Durchmessern, die
unterschiedliche Empfindlichkeiten, also
unterschiedliche Dämpfungsparameter, aufweisen, im
Bereich der Pupille angeordnet ist.
Diese Anordnung ist zweckmäßig so ausgebildet, daß
innerhalb der kreisringförmigen farbigen Folien der
Bereich der Pupille mit dem phototropen Material
kreisringförmig bedeckt ist. Dabei können bei einem
Kreisring die Kreisringdurchmesser außen/innen
6 und 3 mm oder 5 und 2 mm für die zusätzliche
Abblendung betragen, wobei entsprechend in der Mitte
ein Loch von 3 oder 2 mm Durchmesser verbleibt.
Bei mehreren Kreisringen sind diese dann entsprechend
derart ausgeführt, daß der äußerste Durchmesser der
gesamten Kreisringanordnung beispielsweise etwa 6 mm
beträgt und der innerste etwa 2 mm. Innerhalb dieses
Bereiches können die einzelnen Kreisringe mit den
unterschiedlichen Empfindlichkeiten und Lichtdämpfungs
parametern auch unterschiedliche Breiten aufweisen. Der
Kreisring aus phototropem Material ist im Dunkeln ganz
durchsichtig und dämpft aber bei hellem Licht dessen
Durchgang. Er erfüllt folglich die Pupillenfunktion.
Die genannte photovoltaische Schicht und die LCD-
Anordnung beziehungsweise das phototrope Material
können auch an Stelle der schwarzen hintersten Folie
angeordnet sein.
Bei der erfindungsgemäßen künstlichen Iris können als
Elemente zur Nachbildung der Pupille auch verschiebbare
Elemente vorgesehen sein.
Der Aufbau der Schichten ist dann ebenso wie vorstehend
beschrieben ausgeführt. Nur ist dann vorzugsweise unter
den farbigen Folien und über der schwarzen Folie statt
zum Beispiel der photovoltaischen Schicht, eine
Zwischenlage angeordnet, in der zwei oder mehr sich
vorzugsweise radial erstreckende Kammern vorgesehen
sind, in denen eine entsprechende Anzahl verschiebbarer
Elemente angeordnet sind. Diese sind lichtdämmend bis
lichtundurchlässig, lichtunabhängig und so ausgebildet,
daß sie von außen verschiebbar sind. Zu diesem Zweck
bestehen die zweckmäßig kreisringstückförmigen
verschiebbaren Elemente vorteilhaft aus magnetischem
Material und können mittels eines geeigneten, außerhalb
des Auges entsprechend geführten Magneten, radial
verschoben werden. Es sind aber auch andere
Möglichkeiten einer Beeinflussung der verschiebbaren
Elemente durchaus möglich. Die genannten Kammern sind
so geformt, daß ein Verkanten der verschiebbaren
Elemente beim Verschieben nicht möglich ist. Das kann
aber auch durch formschlüssige Elemente, wie Erhöhungen
in den Kammern und damit korrespondierende Nuten in den
verschiebbaren Elementen erreicht werden oder durch
miteinander korrespondierende radial ausgerichtete
Riefungen.
Bei einer Augenuntersuchung werden die verschiebbaren
Elemente mit Hilfe eines geeigneten Magneten in die
nach außen verschobenen Positionen gebracht, um dem
Augenarzt Einblick in das Auge zu gewähren.
Die erfindungsgemäße künstliche Iris kann als
Kontaktlinse oder als Implantat ausgeführt werden. Im
letzteren Fall ist sie mit einer Haltezone oder einem
vorzugsweise peripheren Verankerungsapparat als
Befestigungselement versehen, um bei unterschiedlichen
Augen unterschiedliche Fixationsorte zu ermöglichen.
Das kann zweckmäßig eine Haptik sein.
Das Implantat kann im Kapselsack, im Sulkus oder in der
Vorderkammer des Auges angeordnet werden. Dabei ist
auch eine Kombination mit einer künstlichen
intraokularen Linse möglich.
Um variabler zu sein, können die Einzelelemente der
künstlichen Iris, insbesondere
- - die Kombination der farbigen Folien der künstlichen Iris,
- - die optischen Elemente zur Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen,
- - und der Halteapparat
- - sowie eventuell die Intraokularlinse mit ihrer Haltevorrichtung auch als Einzelteile hergestellt und erst am oder im Auge entsprechend ausgewählt und zusammengefügt werden.
Das Verfahren zur Herstellung der künstlichen Iris
besteht darin, daß zwei oder mehr bioverträgliche
Folien verschiedener Farben übereinander angeordnet
werden und durch schichtweises oder teilweises,
rasterartiges Abt ragen der oberen Folie die
tieferliegende Schicht sichtbar gemacht und eine
gewünschte Farbmischung erzielt wird, daß
Funktionselemente zur Nachbildung natürlicher
Augenfunktionen unter den farbigen Folien angeordnet
werden und daß die farbigen Folien und die genannten
Funktionselemente zum Erhalten einer glatten Oberfläche
mit einem durchsichtigen bioverträglichen Material
umhüllt werden.
Als farbige Folien können auch jeweils eine Folie mit
einer Grundfarbe und eine Folie mit zur Grundfarbe
passenden Pigmentflecken verwendet werden, wobei den
üblichen Augenfarben entsprechend, verschiedenfarbige
Folien für die Grundfarben mit entsprechenden Folien
mit pigmentflecken kombiniert werden. Dadurch können
schon nur zwei farbige Folien für eine künstliche Iris
ausreichend sein. Die künstliche Iris kann also relativ
dünn und in ihrem Aufbau einfach gestaltet werden.
Zu diesem Zweck werden dann lediglich etwa sechs bis
sieben Folien mit den üblichen Grundfarben und
entsprechende Folien mit Pigmentflecken benötigt, die
entsprechend kombiniert werden können.
Das Abt ragen der nicht erwünschten farbigen Oberflächen
kann entsprechend dem Material der Folien auf
verschiedene Weise erfolgen, zum Beispiel durch Ätzen
oder mit Hilfe eines Lasers. Dabei wird bei den
übereinanderliegenden Folien immer die Farbe von der
Oberfläche, die nicht gewünscht wird, von oben her
entfernt, um die darunterliegende Farbe zum Vorschein
kommen zu lassen. Bei transparenten oder halb
transparenten Folien kann so leicht eine gewünschte
Farbmischung erzielt werden, indem beispielsweise nur
ein Teil der Dicke der jeweils oberen, der
übereinanderliegenden Folien abgetragen wird. Die
Abtragung kann aber auch rasterartig erfolgen, um einen
gleichartigen Effekt zu erzielen. Die Abtragungen
können sich dabei auch über mehr als eine Folienschicht
erstrecken.
Bei einer Verwendung der künstlichen Iris als Implantat
wird sie mit einer Haltezone oder einem vorzugsweise
peripheren Verankerungsapparat versehen, um bei
unterschiedlichen Augen unterschiedliche Fixationsorte
zu ermöglichen. Das kann zweckmäßig eine Haptik sein.
Das Implantat kann dann im Kapselsack, im Sulkus oder
in der Vorderkammer des Auges angeordnet werden.
Um variabler zu sein, können die Einzelelemente der
künstlichen Iris, insbesondere die Kombination der
Folien, der Halteapparat und die optischen Elemente zur
Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen auch als
Einzelteile hergestellt und erst am oder im Auge
zusammengefügt werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den
Figuren dargestellten möglichen Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
Die Fig. 1 zeigt schematisch den Schichtenaufbau einer
erfindungsgemäßen künstlichen Iris, deren Elemente zur
Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen als
phototrope Elemente ausgeführt sind.
Die Fig. 2 zeigt schematisch den Schichtenaufbau einer
erfindungsgemäßen künstlichen Iris, deren Elemente zur
Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen in Form
einer photovoltaischen Schicht und einer LCD-Anordnung
ausgeführt sind.
Die Fig. 3 zeigt schematisch den Schichtenaufbau einer
erfindungsgemäßen künstlichen Iris, bei der zur
Nachbildung der Pupille verschiebbare Elemente
vorgesehen sind, als Schnittdarstellung entlang der
Linie C-D in der Fig. 4.
Die Fig. 4 zeigt schematisch eine mögliche Zwischenlage
mit Kammern für vier verschiebbare Elemente zur
Nachbildung der Pupille als Schnittdarstellung entlang
der Linie A-B in der Fig. 3.
In der Fig. 1 ist schematisch der Schichtenaufbau einer
erfindungsgemäßen künstlichen Iris dargestellt, deren
Elemente zur Nachbildung der natürlichen
Augenfunktionen als phototrope Elemente ausgeführt
sind. In diesem Beispiel sind drei farbige Folien 1; 2
und 3 dargestellt, die beispielsweise die Farben blau,
Folie 1, gelb, Folie 2 und braun, Folie 3 aufweisen.
Im Zentrum dieser kreisringförmigen farbigen Folien 1;
2 und 3 befindet sich der offene Bereich 4 der Pupille.
Dieser offene Bereich 4 kann zur Nachbildung der
abschirmenden Pupillenfunktion verkleinert werden. Dies
wird durch beispielsweise zwei kreisringförmige
phototrope Elemente 5 und 6 mit unterschiedlicher
Empfindlichkeit erreicht, die eine unterschiedliche
Lichtdämpfung aufweisen. Hinter dieser Anordnung ist
als hinterste Schicht eine schwarze Folie 7 angeordnet,
die hier ebenfalls kreisringförmig ausgebildet ist. Um
eine gewünschte Farbmischung zu erhalten, werden die
farbigen Folien 1 bis 3 von oben her abgetragen, bis
die Gesamtheit der transparenten oder halbtransparenten
Schichten das gewünschte Farbbild ergibt. Dieses
Abt ragen der Schichten kann auf unterschiedlichste
Weise mittels bekannter Verfahren, zum Beispiel durch
Ätzen oder mittels eines geeigneten Lasers durchgeführt
werden. Nach dieser Bearbeitung wird die künstliche
Iris mit einer bioverträglichen Umhüllung 12 versehen,
um eine glatte Oberfläche zu erhalten. Diese Umhüllung
kann, wie in der Fig. 1 auf der rechten Seite
dargestellt ist, in vorteilhafter weiterer Ausbildung
als Befestigungselement 13, zum Beispiel als Haptik,
ausgeführt werden. Fällt nun Licht in den offenen
Bereich 4, der der Pupille entspricht, verdunkelt sich
zuerst das äußere phototrope Element 5 mit der größeren
Empfindlichkeit entsprechend der Helligkeit und bewirkt
somit eine Dämpfung des Lichtdurchganges. Wird das
einfallende Licht heller, verdunkelt sich das äußere
phototrope Element 5 stärker und das innere phototrope
Element 6 zusätzlich entsprechend seiner geringeren
Empfindlichkeit, wodurch eine stärkere Dämpfung des
Lichtdurchganges hervorgerufen wird.
In der Fig. 2 ist schematisch, der Schichtenaufbau einer
erfindungsgemäßen künstlichen Iris dargestellt, deren
Elemente zur Nachbildung der natürlichen Augen
funktionen in Form einer photovoltaischen Schicht und
einer LCD-Anordnung ausgeführt sind. Die Fig. 2 zeigt
eine obere Folie mit Pigmentflecken 8 die über einer
Folie mit einer Grundfarbe 9 angeordnet ist. Auch hier
ist im Zentrum der kreisringförmigen Folien 8 und 9 ein
offener Bereich 4 vorhanden, der aber zur Lichtdämpfung
entsprechend der Pupille mit einem LCD-Element 10
versehen ist, das von einer photovoltaischen Schicht 11
angesteuert wird. Hier wird durch die Auswahl einer
geeigneten Folie mit einer Grundfarbe 9 und einer dazu
passenden Folie mit Pigmentflecken 8 ebenfalls durch
Abtragen der oberen Folie mit den Pigmentflecken 8 das
gewünschte Farbbild erhalten. Dieses Abtragen kann,
ebenso wie beim obigen Beispiel (zu Fig. 1), mittels
bekannter Verfahren durchgeführt werden. Auch hier wird
nach dieser Bearbeitung die künstliche Iris mit einer
bioverträglichen Umhüllung 12 versehen, um eine glatte
Oberfläche zu erhalten und diese Umhüllung kann auch
hier in vorteilhafter weiterer Ausbildung als
Befestigungselement 13, zum Beispiel als Haptik,
ausgebildet werden.
Fällt bei dieser Ausführung Licht auf das Auge,
durchdringt bei einer ausreichenden Helligkeit ein Teil
desselben die transparenten oder halbtransparenten
Folien 8 und 9 und trifft auf die photovoltaische
Schicht 11, die als Folge eine Spannung erzeugt, die
dem LCD-Element 10 zugeführt wird und hier eine
Dämpfung des durch den offenen Bereich 4 hindurch
tretenden Lichtes bewirkt. Wird das einfallende Licht
heller, erhöht sich die Spannung, die von der
photovoltaischen Schicht 11 dem LCD-Element 10
zugeführt wird und dessen Lichtdämpfung wird somit
verstärkt.
In der Fig. 3 ist schematisch der Schichtaufbau und in
der Fig. 4 eine geschnittene Draufsicht einer
erfindungsgemäßen künstlichen Iris dargestellt, bei der
die Elemente zur Nachbildung der Pupille als
verschiebbare Elemente ausgeführt sind. Der Aufbau der
Schichten ist hier beispielsweise analog dem in der
Fig. 1 beschriebenen ausgeführt. Nur ist hier unter den
farbigen Folien 1 und 2, statt der farbigen Folie 3,
über der schwarzen Folie 7 eine Zwischenlage 14 (Fig. 4)
angeordnet, in der Kammern 15 bis 18 vorgesehen sind,
in denen die genannten, beispielsweise vier,
verschiebbaren Elemente 19 bis 22 angeordnet sind.
Diese sind lichtdämmend bis lichtundurchlässig,
lichtunabhängig und so ausgebildet, daß sie von außen
verschiebbar sind. Zu diesem Zweck bestehen die
kreisringstückförmigen verschiebbaren Elemente 19 bis
22 aus magnetischem Material und können mittels eines
außerhalb des Auges entsprechend geführten Magneten
radial, verschoben werden. Dabei sind die Kammern 15
bis 18 derart geformt, daß ein Verkanten der
verschiebbaren Elemente 19 bis 22 beim Verschieben
nicht möglich ist. In den Fig. 3 und 4 ist diese
Anordnung so dargestellt, daß sich die verschiebbaren
Elemente 19; 20 und 22 in ihrer inneren Position
befinden und das verschiebbare Element 21 in der nach
außen verschobenen Position. In diese Position werden
die verschiebbaren Elemente 19 bis 22 zum Beispiel bei
einer Augenuntersuchung gebracht, was mit Hilfe eines
geeigneten Magneten geschieht. Um ein Verkanten der
verschiebbaren Elemente 19 bis 22 zu verhindern, können
auch formschlüssige Elemente, wie Erhöhungen in den
Kammern 15 bis 18 und damit korrespondierende Nuten an
den verschiebbaren Elementen 19 bis 22 vorgesehen
werden oder miteinander korrespondierende radial
ausgerichtete Riefungen.
1
farbige Folie
2
farbige Folie
3
farbige Folie
4
offener Bereich
5
phototropes Element
6
phototropes Element
7
schwarze Folie
8
Folie mit Pigmentflecken
9
Folie mit Grundfarbe
10
LCD-Element
11
photovoltaische Schicht (Photozelle)
12
Umhüllung
13
Befestigungselement
14
Zwischenlage
15
Kammer
16
Kammer
17
Kammer
18
Kammer
19
verschiebbares Element
20
verschiebbares Element
21
verschiebbares Element
22
verschiebbares Element
Claims (34)
1. Künstliches Irissystem mit einer zum vorgegebenen Auge
identischen, beziehungsweise individuellen farblichen
Ausbildung und Struktur, und mit Funktionen zur Nachbildung
der natürlichen Augenfunktionen, insbesondere der
lichtabhängigen Abblendwirkung der Pupille,
dadurch gekennzeichnet,
daß es aus bioverträglichen Folien verschiedener Farben und
Funktionselementen zur Nachbildung natürlicher
Augenfunktionen besteht, die übereinanderliegend angeordnet
sind und zum Erhalten einer glatten Oberfläche mit einem
durchsichtigen bioverträglichen Material umhüllt sind.
2. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die genannten farbigen Folien jeweils eine Folie mit
einer Grundfarbe (9) und eine Folie mit zur Grundfarbe
passenden Pigmentflecken (8) sind, wobei den üblichen
Augenfarben entsprechend, verschiedenfarbige Folien für die
Grundfarben (9) mit entsprechenden Folien mit Pigmentflecken
(8) kombinierbar sind.
3. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die farbigen Folien (1 bis 3; 7) in der Reihenfolge
schwarz, rot, braun, gelb und blau übereinandergelegt sind,
wobei die Funktionselemente zur Nachbildung der natürlichen
Augenfunktionen zwischen der schwarzen und der roten
Farbfolie angeordnet sind.
4. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Reihenfolge, in der die farbigen Folien (1 bis 3; 7)
angeordnet sind, unterschiedlich ist.
5. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die farbigen Folien (1 bis 3; 7) zur Ermöglichung von
Farbmischungen transparent sind.
6. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die farbigen Folien (1 bis 3; 7) zur Ermöglichung von
Farbmischungen halbtransparent sind.
7. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die farbigen Folien (1 bis 3; 7) zur Nachbildung der Iris
kreisringförmig ausgebildet sind.
8. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß hinter den transparenten oder halbtransparenten farbigen
Folien (1 bis 3) eine kreisringförmige photovoltaische
Schicht (11) (Photozelle) angeordnet ist.
9. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die hinterste Folie (7) schwarz ist.
10. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die hinterste Schicht als LCD- Element (10) ausgebildet
ist.
11. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest der offene Bereich (4) der Pupille als LCD-
Element (10) ausgebildet ist.
12. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die hinterste Schicht aus einem phototropen Material
(Variogläser) besteht.
13. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die phototropen Elemente (5; 6) zur Erzeugung einer
Pseudoverengung der Pupille als konzentrischer Ring oder
mehrere konzentrische Ringe mit verschiedenen Durchmessern,
die verschiedene Empfindlichkeiten aufweisen, im offenen
Bereich (4) der Pupille angeordnet sind.
14. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die hinterste schwarze Folie (7) zur Erzeugung einer
schwarzen Pupille durch den offenen Bereich (4) hindurch
verläuft.
15. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die farbigen Folien (1 bis 3; 7) biologisch verträglich
sind.
16. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pupillennachbildung aus einer Zwischenlage (14) mit
zwei oder mehr darin vorgesehenen Kammern (15 bis 18) und in
den Kammern (15 bis 18) angeordneten verschiebbaren Elementen
(19 bis 22) besteht.
17. Künstliches Irissystem nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die verschiebbaren Elemente (19 bis 22) lichtdämpfend bis
lichtundurchlässig und lichtunabhängig sind.
18. Künstliches Irissystem nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die verschiebbaren Elemente (19 bis 22)
kreisringstückförmig ausgebildet sind.
19. Künstliches Irissystem nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die verschiebbaren Elemente (19 bis 22) aus magnetischem
Material bestehen
20. Künstliches Irissystem nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kammern (15 bis 18) sich in der Zwischenlage (14) im
wesentlichen radial erstrecken.
21. Künstliches Irissystem nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kammern (15 bis 18) derart geformt sind, daß ein
Verkanten der verschiebbaren Elemente (19 bis 22) beim
Verschieben nicht möglich ist.
22. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß es als Intraokularimplantat ausgebildet ist.
23. Künstliches Irissystem nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß es mit einer Haltezone oder einem vorzugsweise peripheren
Verankerungsapparat als Befestigungselement (13) versehen
ist.
24. Künstliches Irissystem nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verankerungsapparat eine Haptik ist.
25. Künstliches Irissystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß es als Kontaktlinse ausgebildet ist.
26. Verfahren zur Herstellung eines künstlichen Irissystems
mit einer zum vorgegebenen Auge identischen, beziehungsweise
individuellen farblichen Ausbildung und Struktur, und mit
Funktionen zur Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen,
insbesondere der lichtabhängigen Abblendwirkung der Pupille,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei oder mehr bioverträgliche Folien verschiedener
Farben übereinander angeordnet werden und durch schichtweises
oder teilweises, auch rasterartiges, Abtragen der oberen
Folie die tieferliegende Schicht sichtbar gemacht und so eine
gewünschte Farbmischung erzielt wird, daß Funktionselemente
zur Nachbildung natürlicher Augenfunktionen unter den
farbigen Folien angeordnet werden und daß die farbigen Folien
und die genannten Funktionselemente zum Erhalten einer
glatten Oberfläche mit einem durchsichtigen bioverträglichen
Material umhüllt werden.
27. Verfahren nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß die farbigen Folien (1 bis 3; 7) in der Reihenfolge
schwarz, rot, braun, gelb und blau übereinandergelegt werden,
wobei die Funktionselemente zur Nachbildung der natürlichen
Augenfunktionen zwischen der schwarzen und der roten Folie
eingefügt werden.
28. Verfahren nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß die farbigen Folien (1 bis 3; 7) zur Nachbildung der Iris
kreisringförmig ausgebildet werden.
29. Verfahren nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den transparenten oder halbtransparenten
farbigen Folien (1 bis 3) und der schwarzen Folie (7) eine
kreisringförmige photovoltaische Schicht (Photozelle) (11)
angeordnet wird.
30. Verfahren nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß als hinterste Schicht ein LCD- Element (10) vorgesehen
wird.
31. Verfahren nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest der offene Bereich (4) der Pupille als LCD-
Element (10) ausgebildet wird.
32. Verfahren nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß als hinterste Schicht ein phototropes Material
(Varioglas) angeordnet wird.
33. Verfahren nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß die phototropen Elemente (5; 6) zur Erzeugung einer
Pseudoverengung der Pupille als konzentrischer Ring oder
mehrere konzentrische Ringe mit verschiedenen Durchmessern,
die verschiedene Empfindlichkeiten aufweisen, im offenen
Bereich (4) der Pupille angeordnet wird.
34. Verfahren nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß immer die Farbe von der Oberfläche, die nicht gewünscht
wird, von oben her entfernt wird, um die darunterliegende
Farbe zum Vorschein kommen zu lassen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19850807A DE19850807A1 (de) | 1998-10-29 | 1998-10-29 | Künstliches Irissystem, mit Funktionselementen zur Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen sowie Verfahren zur Herstellung desselben |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19850807A DE19850807A1 (de) | 1998-10-29 | 1998-10-29 | Künstliches Irissystem, mit Funktionselementen zur Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen sowie Verfahren zur Herstellung desselben |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19850807A1 true DE19850807A1 (de) | 2000-05-04 |
Family
ID=7886649
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19850807A Withdrawn DE19850807A1 (de) | 1998-10-29 | 1998-10-29 | Künstliches Irissystem, mit Funktionselementen zur Nachbildung der natürlichen Augenfunktionen sowie Verfahren zur Herstellung desselben |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19850807A1 (de) |
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1998
- 1998-10-29 DE DE19850807A patent/DE19850807A1/de not_active Withdrawn
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|---|---|---|---|
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |