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DE102007042637A1 - Ophthalmologisches Implantat - Google Patents

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DE102007042637A1
DE102007042637A1 DE102007042637A DE102007042637A DE102007042637A1 DE 102007042637 A1 DE102007042637 A1 DE 102007042637A1 DE 102007042637 A DE102007042637 A DE 102007042637A DE 102007042637 A DE102007042637 A DE 102007042637A DE 102007042637 A1 DE102007042637 A1 DE 102007042637A1
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DE
Germany
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basic structure
iris
base structure
structured surface
implant
Prior art date
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Withdrawn
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DE102007042637A
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English (en)
Inventor
Arthur Dr. Messner
Ulrike Nitschky
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Humanoptics Holding Ag De
Original Assignee
DR SCHMIDT INTRAOCULARLINSEN GmbH
SCHMIDT INTRAOCULARLINSEN GmbH
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Publication date
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    • A61F2/02Prostheses implantable into the body
    • A61F2/14Eye parts, e.g. lenses or corneal implants; Artificial eyes
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61F2250/0014Special features of prostheses classified in groups A61F2/00 - A61F2/26 or A61F2/82 or A61F9/00 or A61F11/00 or subgroups thereof having different values of a given property or geometrical feature, e.g. mechanical property or material property, at different locations within the same prosthesis

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Abstract

Ein ophthalmologisches Implantat umfasst eine ringförmige Grundstruktur (2) mit einem äußeren Durchmesser DO, einer zentralen Apertur (3) mit einem Apertur-Durchmesser DA, einer ersten Seite (4) und einer der ersten Seite (4) gegenüberliegenden zweiten Seite (5), wobei die ringförmige Grundstruktur (2) flexibel ausgebildet ist und mindestens ein Farbpigment aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein ophthalmologisches Implantat.
  • Zum Ersatz einer teilweise oder vollständig fehlenden Iris werden heutzutage üblicherweise in der Peripherie gefärbte Kontaktlinsen oder Iris-Ersatz-Implantate verwendet. Da die Implantate in der Regel starr ausgebildet sind, ist der zur Implantation benötigte Zugang ins Auge relativ groß. Ein weiterer Nachteil dieser Behandlungsformen ist die unbefriedigende ästhetische Rehabilitation des Auges. Falls das Implantat am Kammerwinkel anliegt, kann der Kreislauf des Kammerwassers blockiert werden, was einen erhöhten Augeninnendruck zur Folge hat, der wiederum einer separaten Therapie bedarf.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Iris-Implantat zu schaffen, durch welches die Nachteile des Standes der Technik überwunden werden.
  • Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Der Kern der Erfindung besteht darin, ein Iris-Implantat zu schaffen, welches zur Implantation elastisch verformbar, insbesondere faltbar oder rollbar ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, das Iris-Implantat nach Bildvorlage einer natürlichen Iris herzustellen, wodurch eine vollständige ästhetische Rehabilitation möglich ist. Radial verlaufende Elemente auf einem Teilbereich der Oberfläche des Iris-Implantats verhindern eine vollständige Blockierung des Kammerwinkels und stellen dadurch die Zirkulation des Kammerwassers sicher.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Zusätzliche Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
  • 1 eine Schnittdarstellung durch ein ophthalmologisches Implantat gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 2 eine schematische Schnittdarstellung eines Auges mit einem erfindungsgemäßen Implantat,
  • 3 eine Schnittdarstellung durch ein ophthalmologisches Implantat gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel,
  • 4 eine Schnittdarstellung durch ein ophthalmologisches Implantat gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel und
  • 5 eine Draufsicht auf das Implantat gemäß 4.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Ein ophthalmologisches Implantat, insbesondere eine künstliche Iris 1, umfasst eine ringförmige Grundstruktur 2 mit einer zentralen Apertur 3. Die Grundstruktur 2 ist im Wesentlichen flächig ausgebildet mit einer eine Vorderseite 4 bildenden ersten Seite und einer dieser gegenüber liegenden, eine Rückseite 5 bildenden zweiten Seite. Die Rückseite 5 ist im Wesentlichen plein, insbesondere glatt ausgebildet. Die Vorderseite 4 weist eine leicht konvexe Einhüllende auf. Auf der Vorderseite 4 weist die Grundstruktur 2 eine strukturierte Oberfläche auf, welche derjenigen der natürlichen Iris nachempfunden ist. Dies führt zu einer verbesserten ästhetischen Rehabilitation. Die Grundstruktur 2 ist im Wesentlichen rotationssymmetrisch zu einer Symmetrieachse 6. Umfangsseitig ist die Grundstruktur 2 von einer Randfläche 7 begrenzt. Die Randfläche 7 verläuft im Wesentlichen parallel zur Symmetrieachse 6. Die Randfläche 7 hat eine Dicke DR im Bereich von 0,1 mm bis 0,4 mm, insbesondere im Bereich von 0,2 mm bis 0,3 mm. Die Grundstruktur 2 ist mehrlagig ausgebildet. Die Grundstruktur 2 umfasst insbesondere eine erste Lage 8 und eine zweite Lage 9. Die erste Lage 8 und die zweite Lage 9 sind in Richtung der Symmetrieachse 6 derart hintereinander angeordnet, dass die zweite Lage 9 auf der Rückseite 5 der Grundstruktur 2 zu liegen kommt. Die zweite Lage 9 ist insbesondere in die erste Lage 8 eingebettet ausgebildet. Die Grundstruktur 2 kann auch weitere Lagen umfassen. Insbesondere kann die erste Lage 8 aus einer Vielzahl von Schichten gebildet sein. Die erste Lage 8 enthält mindestens ein Farbpigment. Sie ist vorteilhafterweise zumindestens teilweise lichtundurchlässig ausgebildet. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die erste Lage 8 eine Vielzahl von Farbpigmenten unterschiedlicher Farben aufweist, derart, dass die künstliche Iris der Struktur und dem Aussehen einer natürlichen Iris, insbesondere der Iris des zweiten, in der Regel unversehrten Auges, nachgebildet ist. Die erste Lage 8 ist insbesondere nach Bildvorlage der Iris des zweiten Auges hergestellt. Die erste Lage 8 besteht beispielsweise zumindest teilweise aus Silikon. Andere polymerisierbare Stoffe sind ebenfalls möglich.
  • Die zweite Lage 9 umfasst ein Polymernetz, insbesondere mit fischernetzartigen Maschen. Sie weist beispielsweise Fasern aus Polyester auf. Die zweite Lage 9 ist reißfest, insbesondere vernähbar ausgebildet.
  • Die Grundstruktur 2 ist flexibel, verformbar, insbesondere faltbar oder rollbar ausgebildet. Vorteilhafterweise ist die Grundstruktur 2 elastisch ausgebildet.
  • Die Grundstruktur 2 hat einen äußeren Durchmesser DO von mindestens 10 mm, insbesondere mindestens 12 mm. Der Außendurchmesser DO der künstlichen Iris 1 ist beispielsweise durch Trepanieren verkleinerbar. Hierbei wird mittels eines scharfen Hohlstempels, dessen Innendurchmesser dem gewünschten Außerdurchmesser DO der künstlichen Iris 1 entspricht, ein überstehender Kreisring abgeschert. Dadurch ist die Größe der künstlichen Iris 1 flexibel an die jeweils gewünschte Größe anpassbar. Alternative Methoden zur Verkleinerung der künstlichen Iris 1 sind ebenfalls möglich.
  • Die Apertur 3 hat einen Apertur-Durchmesser DA im Bereich von 1 mm bis 8 mm, insbesondere 3 mm bis 5 mm. Die Apertur 3 ist insbesondere flüssigkeitsdurchlässig ausgebildet. Die Apertur 3 ist weiterhin lichtdurchlässig ausgebildet. Sie weist insbesondere einen hohen Transmissionsgrad auf. Der Transmissionsgrad der Apertur 3 ist insbesondere größer als 0,9. Die Apertur ist insbesondere als freie Öffnung ausgebildet. Die Apertur 3 kann auch einen variablen Transmissionsgrad aufweisen.
  • Die Apertur 3 wird umfangsseitig von einer inneren Randfläche 10 begrenzt. Die innere Randfläche 10 ist im Wesentlichen parallel zur Symmetrieachse 6 ausgerichtet. Der Übergang von der inneren Randfläche 10 zur Vorderseite 4 ist abgerundet ausgebildet. Ebenso ist der Übergang von der inneren Randfläche 10 zur Rückseite 5 abgerundet ausgebildet. Die der Apertur 3 zugewandte innere Randfläche 10 ist strukturiert ausgebildet, wobei die Oberflächenstruktur dem Pupillensaum einer natürlichen Iris nachempfunden ist. Die innere Randfläche 10 ist insbesondere rau ausge bildet und weist kleine, im Wesentlichen radial zur Symmetrieachse 6 verlaufende unregelmäßige Einkerbungen 11 und feine, in die Apertur 3 hineinragende Fortsätze 12 auf. Die Dicke der Grundstruktur 2 nimmt ausgehend von der Randfläche 7 zur Symmetrieachse 6 hin zu. Im Bereich der inneren Randfläche 10 hat die Grundstruktur 2 eine zentrale Dicke DZ im Bereich von 0,2 mm bis 0,6 mm, insbesondere im Bereich von 0,3 mm bis 0,5 mm, bevorzugt von etwa 0,4 mm. Das Verhältnis der zentralen Dicke DZ zur Dicke DR der Randfläche 7, DZ/DR, beträgt mindestens 1,3, insbesondere mindestens 1,5, insbesondere mindestens 2.
  • Die Farbpigmente in der ersten Lage 8 können insbesondere lichtempfindlich sein. Insbesondere ist vorgesehen, die Farbpigmente aus fotosensiblen Substanzen, beispielsweise Pyrane, Oxazine und/oder Fulgide, herzustellen. Insbesondere hat die Grundstruktur 2 einen veränderlichen Transmissionsgrad, wobei der Transmissionsgrad der Grundstruktur 2 bei Bestrahlung der künstlichen Iris 1 mit Licht, insbesondere im ultravioletten Wellenlängenbereich, mit zunehmender Intensität des Lichtes abnimmt.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 2 die Anordnung der künstlichen Iris 1 in einem Auge 14 beschrieben. In 2 sind schematisch dargestellt eine Linse 15 in einem Kapselsack 16, welcher mittels Ziliar-Fasern 17 an einem Ziliar-Körper 18 befestigt ist, eine gekrümmte Hornhaut 19, welche eine Vorderkammer 20 begrenzt, eine Iriswurzel 21 am Übergang von der Vorderkammer 20 zu einer Hinterkammer 22, sowie an die Hornhaut 19 angrenzend eine weitere Hautschicht, welche als Sclera 23 bezeichnet wird. Eine Einkerbung im Ziliar-Körper 18 posterior zur Iriswurzel 21 bildet einen Sulcus 26. Das Auge 14 weist eine optische Achse 24 auf. In der Vorderkammer 20 befindet sich im Bereich des Übergangs von der Hornhaut 19 zur Iriswurzel 21 im Wesentlichen rotationssymmetrisch zur optischen Achse 24 ein sogenannter Kammerwinkel 25.
  • Zur Implantation der künstlichen Iris 1 im Auge 14 wird die Grundstruktur 2 zusammengerollt oder gefaltet. Somit genügt ein kleiner Zugang, um die künstliche Iris 1, insbesondere durch die Hornhaut 19, ins Auge 14 einzuführen. Die Grundstruktur 2 wird mit ihrer Vorderseite 4 der Hornhaut 19 zugewandt im Kapselsack 16, in der Hinterkammer 22 oder in der Vorderkammer 20 des Auges 14 angeordnet. In 2 ist beispielhaft die Anordnung der künstlichen Iris 1 in der Hinterkammer 22 des Auges 14 dargestellt. Hierbei ist die äußere Randfläche 7 am Sulcus 26 abgestützt. Die Symmetrieachse 6 der Grundstruktur 2 verläuft parallel zur optischen Achse 24 der Linse 15 und fällt insbesondere mit dieser zusammen. Zur Fixierung der Iris 1 im Auge 14 wird die Grundstruktur 2 am Kapselsack 16, am Ziliar-Körper 18, an der Iriswurzel 21 oder an der Sclera 23 insbesondere mit Nähten aus einem dauerfesten Nahtmaterial vernäht.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Identische Teile erhalten dieselben Bezugszeichen wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel, auf dessen Beschreibung hiermit verwiesen wird. Der zentrale Unterschied gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel besteht darin, dass die Grundstruktur 2 einlagig, faserfrei ausgebildet ist. Hierdurch lässt sich die Dicke DZ der Grundstruktur 2 im Zentralbereich und die Dicke DR der Grundstruktur 2 im Bereich der äußeren Randfläche 7 noch weiter verringern. Die Dicke DZ beträgt bei dieser Ausführungsform weniger als 0,5 mm, insbesondere weniger als 0,4 mm. Die Dicke DR beträgt weniger als 0,4 mm, insbesondere weniger als 0,3 mm. Durch die verringerte Dicke wird die Flexibilität der künstlichen Iris 1 noch weiter verbessert. Die künstliche Iris 1 gemäß die sem Ausführungsbeispiel ist zur nahtfreien Implantation im Sulcus 26 vorgesehen.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 4 und 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Identische Teile erhalten dieselben Bezugszeichen wie beim ersten Ausführungsbeispiel, auf dessen Beschreibung hiermit verwiesen wird. Der zentrale Unterschied gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel besteht darin, dass auf der Vorderseite 4 der Grundstruktur 2 mehrere Abstandshalter 13 vorgesehen sind. Die Abstandshalter 13 können ebenso auf der Rückseite 5 der Grundstruktur 2 angeordnet sein. Es sind insbesondere drei unter einem Winkel von jeweils 120° zueinander angeordnete Abstandshalter 13 vorgesehen. Eine andere Anzahl Abstandshalter 13 ist jedoch ebenfalls möglich. Die Abstandshalter 13 sind als radial zur Symmetrieachse 6 verlaufende, rippenförmige Erhebungen vorgesehen. Die Abstandshalter 13 sind ausschließlich in einem äußeren Randbereich der Grundstruktur 2 vorgesehen. Sie haben eine Länge L von höchstens 6 mm, insbesondere höchstens 4 mm, eine Breite B von 0,5 mm bis 2 mm und eine Dicke DAh im Bereich von 0,05 mm bis 0,2 mm. Die Abstandshalter 13 sind einstückig mit der ersten Lage 8 ausgebildet. Bei Implantation der künstlichen Iris 1 in der Hinterkammer 22 des Auges 14, knapp hinter der Iriswurzel 21, stützt sich die künstliche Iris 1 umfangsseitig am Ziliar-Körper 18 ab. In Richtung der Symmetrieachse 6 sichern die Abstandshalter 13 hierbei eine Mehrpunktauflage, insbesondere eine Dreipunktauflage der künstlichen Iris 1, an der Iriswurzel 21. Da die künstliche Iris 1 somit nur punktuell am Kammerwinkel 25 anliegt, und durch die Abstandshalter 13 entlang eines verbleibenden Umfangsbereichs der künstlichen Iris 1 eine Öffnung des Kammerwinkels 25 von mindestens 20°, insbesondere ein Shaffer Grad von mindestens 3 sichergestellt wird, bleibt der Kammerwinkel 25 größtenteils offen und voll funktionsfähig, wodurch ein Winkelblockglaukom verhindert, d. h. eine freie Zirkulation des Kammerwassers gewährleistet und dadurch ein ungewolltes Ansteigen des Augeninnendrucks vermieden wird. Derartige Abstandshalter 13 können auch bei den anderen Ausführungsbeispielen der künstlichen Iris 1 vorgesehen sein.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel ist sowohl die Vorderseite 4 als auch die Rückseite 5 plan, insbesondere glatt ausgebildet. Die Vorderseite 4 ist parallel zur Rückseite 5. Somit weist die Grundstruktur 2 eine in Radialrichtung zur Symmetrieachse 6 konstante Dicke auf, d. h. DZ = DR. Gemäß 3 ist die Grundstruktur 2 bei diesem Ausführungsbeispiel mehrlagig ausgebildet. Es ist jedoch ebenfalls möglich, die Grundstruktur 2 einlagig auszubilden.
  • Die künstliche Iris 1 ist insbesondere zur Implantation mit Intraokularlinsen kombinierbar.

Claims (6)

  1. Ophthalmologisches Implantat umfassend a) eine ringförmige Grundstruktur (2) mit i. einem äußeren Durchmesser DO, ii. einer zentralen Apertur (3) mit einem Apertur-Durchmesser DA, iii. einer ersten Seite (4) und iv. einer der ersten Seite (4) gegenüber liegenden zweiten Seite (5), b) wobei die ringförmige Grundstruktur (2) i. flexibel ausgebildet ist und ii. mindestens ein Farbpigment aufweist.
  2. Ophthalmologisches Implantat gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundstruktur (2) faltbar und/oder rollbar ausgebildet ist.
  3. Ophthalmologisches Implantat gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundstruktur (2) mehrlagig ausgebildet ist.
  4. Ophthalmologisches Implantat gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundstruktur (2) mindestens eine erste Lage (8) aus Silikon und eine zweite Lage (9) aus einem Polymernetz aufweist.
  5. Ophthalmologisches Implantat gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundstruktur (2) aus ei nem Material mit einer veränderlichen Lichtdurchlässigkeit gebildet ist.
  6. Ophthalmologisches Implantat gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf mindestens einer der Seiten (4, 5) der Grundstruktur (2) Abstandshalter (13) vorgesehen sind.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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CN106308977A (zh) * 2016-08-31 2017-01-11 厦门大学附属厦门眼科中心 带囊袋的人工虹膜
DE102016208395A1 (de) 2016-05-17 2017-11-23 Humanoptics Ag Ophthalmologisches Implantat
CN114504404A (zh) * 2022-02-23 2022-05-17 温州医科大学附属眼视光医院 一种人工虹膜植入组合件及其基于假体的操作训练方法

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