DE19849876C1 - Verbindungsvorrichtung für Bauteile - Google Patents
Verbindungsvorrichtung für BauteileInfo
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Abstract
Es wird eine Verbindungsvorrichtung (10, 10a, 10b) für Bauteile (12, 12a, 14) zur Befestigung eines ersten Bauteils (12, 12a) mit einem zweiten Bauteil (14) vorgeschlagen. Die Verbindungsvorrichtung (10, 10a, 10b) weist ein Verbindungselement (22, 22a) auf, das am ersten Bauteil (12, 12a) anordenbar ist und das in eine Nut (18) des zweiten Bauteils (14) hineinragt. Das Verbindungselement (22, 22a) weist zwei Spannflächen (40) auf, an denen zwei Abstützelemente (50, 50b) anlegbar sind. Mit einem Spannelement (56) werden die Abstützelemente (50, 50b) und das Verbindungselement (22, 22a) verspannt und das erste Bauteil (12, 12a) somit in Richtung der Seitenfläche (20) des zweiten Bauteils (14) gezogen. Der zweite Abschnitt (34) des Verbindungselements (22, 22a) weist eine das Spannelement (56) in seiner radialen Lage lose sichernde Ausnehmung (54) auf. Dadurch wird die Handhabung vereinfacht, da die Verbindungsvorrichtung (10, 10a, 10b) vormontiert werden kann.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Verbindungsvorrichtung für
Bauteile nach der Gattung des Patentanspruchs 1. Eine
derartige Verbindungsvorrichtung ist aus der EP 0 616 135 B1
bekannt. Diese Verbindungsvorrichtung dient der Befestigung
eines ersten Bauteils, insbesondere eines ersten
Profilstabs, an einem zweiten Bauteil, insbesondere einem
zweiten Profilstab, das eine Seitenfläche mit wenigstens
einer hinterschnittenen Nut aufweist. Die
Verbindungsvorrichtung weist ein Verbindungselement auf, das
am ersten Bauteil mit einem ersten Abschnitt anordenbar ist,
und das in die wenigstens eine Nut des zweiten Bauteils mit
einem zweiten Abschnitt hineinragt. Der zweite Abschnitt
weist wenigstens einen Spannbereich auf, mit dem mindestens
ein Abstützelement zusammenwirkt. Weiterhin ist ein
Spannelement zum Verspannen des mindestens einen
Abstützelements und des Verbindungselements vorgesehen,
wodurch das erste Bauteil am zweiten Bauteil befestigbar
ist.
Das Spannelement ist an der dem Nutgrund der Nut zugewandten
Stirnseite des Verbindungselements vorbeigeführt. Dadurch
ist die Handhabung erschwert, da das Verbindungselement
nicht radial gehalten wird. Es kann daher leicht aus der
Verbindungsvorrichtung herausfallen, was insbesondere die
Montage erschweren kann. Beim Verspannen zweier
Abstützelemente wird durch das Spannelement und die
Abstützelemente eine Kraft erzeugt, die parallel und mit
Abstand zu einer durch die Abstützelemente und das
Verbindungselement erzeugten Kraft verläuft. Dadurch kann
sich die Verbindungsvorrichtung beim Verspannen verklemmen.
Ferner sollten bei der Lagerung der Verbindungsvorrichtungen
diese einzeln abgepackt werden, damit jeweils die genau
erforderliche Anzahl an Teilen bereitsteht. Befinden sich
demgegenüber mehrere Verbindungsvorrichtungen in einer
Packung, so liegen die Einzelteile wirr darin und müssen zur
Montage erst zusammengestellt werden.
In der DE 90 12 607 U1 wird eine Verbindungsvorrichtung zur
Befestigung eines ersten Bauteils an einem zweiten Bauteil,
offenbart, wobei das zweite Bauteil eine Seitenfläche mit
wenigstens einer hinterschnittenen Nut aufweist.
Es sind zwei nahezu identisch ausgebildete
Verbindungselemente vorgesehen. Das erste Verbindungselement
ist mit einem ersten Abschnitt am ersten Bauteil angeordnet.
Das erste Bauteil ist mit einer Seitenfläche auf einer
Seitenfläche des zweiten Bauteils angeordnet. Der erste
Abschnitt des ersten Verbindungselements weist einen ersten
Teilabschnitt auf, der dem Nuthals einer hinterschnittenen
Nut, die entlang einer Seitenfläche des ersten Bauteils
ausgebildet ist, angepaßt ist. An den ersten Teilabschnitt
schließt sich ein zweiter Teilabschnitt an, der dem
Hinterschnitt der hinterschnittenen Nut angepaßt ist. Das
Verbindungselement ragt in die wenigstens eine Nut des
zweiten Bauteils mit einem zweiten Abschnitt hinein, der
eine Spannfläche aufweist, die schräg zur Längsrichtung der
Nut geneigt ist, so daß sich der zweite Abschnitt zum
Nutgrund der Nut hin verbreitert. Der zweite Abschnitt des
Verbindungselements weist eine das Spannelement in seiner
radialen Lage lose sichernde Ausnehmung auf.
Zwischen dem zweiten Abschnitt des Verbindungselements und
dem Nutgrund der Nut ist ein Abstand bei einem auf der
Seitenfläche des zweiten Bauteils befestigten ersten Bauteil
vorgesehen, der größer oder gleich Null ist. Hierbei ist ein
kleinster Abstand zwischen dem Spannelement und dem Bereich
der Ausnehmung, der den größten Abstand vom Nutgrund der Nut
hat, so bemessen, daß der Abstand zwischen dem Spannelement
und dem Bereich der Ausnehmung bei miteinander befestigten
Bauteilen größer oder gleich Null ist. Das zweite
Verbindungselement weist gegenüber dem ersten
Verbindungselement anstelle der Ausnehmung eine
Gewindebohrung auf, in die ein Spannelement geschraubt wird.
Mit dieser Verbindungsvorrichtung sind nur Verbindungen von
Bauteilen miteinander möglich, die parallel verlaufende
Nuten aufweisen. Außerdem kann der Abstand der
Verbindungsvorrichtung von den Stirnseiten der Bauteile
nicht sehr groß sein, da sonst die als Spannelement dienende
Schraube nicht mehr eingedreht werden kann. Die
Verbindungsvorrichtung ist also auf wenige Anwendungen
beschränkt.
Da zwei Verbindungselemente und somit nur zwei Spannflächen
vorgesehen sind, werden die Bauteile beim Verbinden nicht
nur verspannt, sondern auch in Längsrichtung der Nuten
leicht verschoben. Dadurch können neben Ungenauigkeiten
bezüglich der Lage der Bauteile zueinander Verspannungen
entstehen, wenn die Bauteile an anderer Stelle bereits fest
miteinander verbunden sind.
Aus der DE 38 03 292 C2 geht eine Verbindungsvorrichtung zur
Befestigung eines ersten Bauteils an einem zweiten Bauteil
hervor, wobei beide Bauteile jeweils eine Seitenfläche mit
einer hinterschnittenen Nut aufweisen.
Die Verbindungsvorrichtung weist mindestens zwei
Verbindungselemente auf, die eine U-Form haben. Die
Verbindungselemente sind so zueinander angeordnet, daß sie
eine H-Form ergeben. Ein U-Schenkel der Verbindungselemente
ist im Hinterschnitt der Nut des ersten Bauteils und der
zweite U-Schenkel ist im Hinterschnitt der Nut des zweiten
Bauteils angeordnet, wobei beide U-Schenkel über den quer
verlaufenden Basisschenkel verbunden sind. Die
Verbindungselemente weisen Spannflächen auf, die schräg
geneigt zu den Seitenflächen der Nuthälse verlaufen, so daß
sich die Verbindungselemente von einer Seitenfläche des
Nuthalses einer Nut zur gegenüberliegenden Seitenfläche des
Nuthalses verbreitern. Beim Verspannen der
Verbindungselemente verklemmen sich diese an den
Seitenflächen der Nuthälse. Dadurch werden die Seitenflächen
der Bauteile jedoch nicht aufeinandergepreßt und somit nicht
miteinander verspannt. Es entsteht eine Fuge, die in
Abhängigkeit von chargenbedingten Fertigungstoleranzen der
Bauteile und der Verbindungsvorrichtung variieren kann, ohne
daß ein Ausgleich wie bei Verbindungsvorrichtungen, deren
Spannflächen zum Nutgrund geneigt sind, stattfinden kann.
Aus der DE 42 44 395 A1 ist eine Verbindungsvorrichtung zur
Anordnung und Befestigung zweier Bauteile in zwei zueinander
parallelen Ebenen unter einem beliebigem Winkel zueinander
bekannt, bei der ein erstes Bauteil mit einer Seitenfläche
auf der Seitenfläche eines zweiten Bauteils angeordnet ist,
wobei beide Bauteile jeweils eine Seitenfläche mit einer
hinterschnittenen Nut aufweisen.
In jeder Nut der Bauteile wird jeweils ein Nutenstein
eingelegt, der über eine Sicherungsscheibe in der Nut
zentriert wird. An einem der Nutensteine ist ein Bolzen
ausgebildet, der in einer Bohrung des anderen Nutensteins
angeordnet ist. Quer zu dieser Bohrung verläuft eine
Gewindebohrung für einen Gewindestift, der mit einer
Kegelspitze in eine V-förmige Ringnut des Bolzens greift.
Dadurch entsteht beim Verspannen der Bauteile nur eine
Linienberührung zwischen der Ringnut und der Kegelspitze des
Gewindestifts. Werden die Bauteile auseinandergezogen, ist
deshalb nur eine Übertragung von kleinen Kräften möglich.
In der FR 27 35 558 A1 ist eine Verbindungsvorrichtung zur
Anordnung und Befestigung zweier Bauteile in zwei zueinander
parallelen Ebenen und unter einem beliebigem Winkel
zueinander offenbart. Das erste Bauteil ist mit einer
Seitenfläche auf der Seitenfläche eines zweiten Bauteils
angeordnet, wobei beide Bauteile eine Seitenfläche mit
wenigstens einer hinterschnittenen Nut aufweisen.
Die Verbindungsvorrichtung weist ein Verbindungselement in
Form einer Schraube auf, die mit dem Schraubenkopf den
Hinterschnitt der Nut des zweiten Bauteils hintergreift und
mit dem Gewindebolzen in ein in der Nut des ersten Bauteils
eingelegtes Element gedreht ist. Dieses Element hat zwei
schräg verlaufende Spannflächen, mit denen es in einem
rechteckigen Abstützelement, das im Hinterschnitt der Nut
des ersten Bauteils angeordnet ist, angeordnet ist. Zum
Verspannen drückt ein Gewindestift, der durch eine Bohrung
im Abstützelement geschraubt ist, gegen eine der
Spannflächen.
Da die Schraube nur mit einer recht kleinen Fläche des
Schraubenkopfes an den Hinterschnittsflächen der Nut
aufliegt, ist sie nicht der Querschnittsfläche der Nut
angepaßt. Dadurch ist die Flächenpressung recht groß,
wodurch die maximal übertragbaren Kräfte relativ gering
sind. Ferner verläuft der Gewindestift schräg zur Längsachse
der Schraube. Dadurch wirkt beim Verspannen der Bauteile
eine Kraft, die die Bauteile entlang ihrer Seitenflächen
leicht verschiebt, was zu Verspannungen führen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verbindungsvorrichtung
mit einer stabileren Anordnung der Bauteile in zwei
zueinander parallelen Ebenen unter einem beliebigen Winkel
der Bauteile zueinander zu schaffen, bei der eine recht hohe
Lagegenauigkeit der Bauteile erreicht wird, wobei möglichst
keine Verspannungen durch Querbewegungen der Bauteile bei
deren Befestigung auftreten sollen. Weiterhin soll die
Gefahr des Verklemmens der Verbindungsvorrichtung beim
Verspannen gemindert sein. Ferner sollen die Bauteile für
die Befestigung keinem zusätzlichen Arbeitsgang wie dem
Schneiden eines Gewindes unterzogen werden. Gelöst wird
diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1.
Die Verbindungsvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Patentanspruchs 1 hat den Vorteil, daß es bei der
Montage zu keinen unerwünschten Verspannungen kommt und daß
die Gefahr des Verklemmens der Verbindungsvorrichtung
gemindert ist; dies sowohl beim Anziehen des Spannelementes
zwischen den Abstützelementen und dem Verbindungselement als
auch zwischen den zu verbindenden Bauteilen.
Durch die der Querschnittsfläche der Nut angepaßten
Teilabschnitte des Verbindungselements wird eine verbesserte
Stabilität und Lagegenauigkeit der Bauteile zueinander
erreicht. Dennoch ist die Verbindungsvorrichtung relativ
kompakt.
Ein weiterer Vorteil des Anmeldegegenstandes besteht darin,
daß die Handhabung erleichtert ist, da das Spannelement
durch das Verbindungselement radial lose gehalten wird,
wodurch insbesondere die Montage erleichtert wird. Beim
Verspannen der Abstützelemente wird durch das Spannelement
und die Abstützelemente eine Kraft erzeugt, die sich im
wesentlichen mit einer durch die Abstützelemente und das
Verbindungselement erzeugten Kraft deckt. Dadurch kann sich
die Verbindungsvorrichtung beim Verspannen nicht verklemmen.
Sind die Verbindungsvorrichtungen vormontiert, können sie zu
mehreren abgepackt werden, was die Lagerhaltung vereinfacht,
da nicht für jede einzelne Verbindungsvorrichtung eine
Verpackung erforderlich ist. Zweckmäßigerweise ist die
Ausnehmung des Verbindungselements als Bohrung ausgebildet.
Vorteilhafterweise kann ein erster Abschnitt des
Verbindungselements so ausgebildet sein, daß zwei
Profilstäbe längsseitig verbindbar sind.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen der
erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung für Bauteile
ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ansicht zweier Bauteile und einer
Verbindungsvorrichtung,
Fig. 2 eine Ansicht in der Ebene II-II nach
Fig. 1,
Fig. 3 eine Querschnittsfläche einer Bohrung mit einer
Schraube und
Fig. 4 eine perspektivische Explosionsdarstellung der
Verbindungsvorrichtung mit abgewandelten
Abstützelementen.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Verbindungsvorrichtung 10
für insbesondere als Profilstäbe 12, 14 ausgebildete
Bauteile gezeigt. Die Verbindungsvorrichtung 10 dient der
Befestigung eines ersten Profilstabs 12 an einem zweiten
Profilstab 14, wobei beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
die Befestigung des ersten Profilstabs 12 auf einer in
Längsrichtung 16 wenigstens eine hinterschnittene Nut 18
aufweisenden Seitenfläche 20 des zweiten Profilstabs 14
erfolgt. Hierbei ist der erste Profilstab 12 mit einer
Seitenfläche 20 auf der Seitenfläche 20 des zweiten
Profilstabs 14 angeordnet. Somit sind beide Profilstäbe 12,
14 in zwei zueinander parallelen Ebenen angeordnet. Bei der
hinterschnittenen Nut 18 handelt es sich um eine an und für
sich bekannte Montage- bzw. Verankerungsnut, die eine im
wesentlichen T-förmige Querschnittsfläche hat.
Die Verbindungsvorrichtung 10 weist ein Verbindungselement
22 auf, das in der Nut 18 des ersten Profilstabs 12 mit
einem ersten, im wesentlichen T- bzw. pilzförmigen Abschnitt
24 angeordnet ist. Der erste Abschnitt 24 des
Verbindungselements 22 weist einen ersten Teilabschnitt 26
auf, der dem Nuthals 28 der hinterschnittenen Nut 18, die
entlang der Seitenfläche 20 des ersten Profilstabs 12
ausgebildet ist, angepaßt ist. An den ersten Teilabschnitt
26 schließt sich ein zweiter, breiterer Teilabschnitt 30 an,
der dem - gegenüber dem Nuthals 28 breiteren - Hinterschnitt
32 der Nut 18 angepaßt ist. Zweckmäßigerweise haben die
Teilabschnitte 26, 30 im Nuthals 28 und/oder dem
Hinterschnitt 32 einen Schiebesitz. Wie aus den Fig. 1
und 2 hervorgeht, ist der erste und der zweite Teilabschnitt
26, 30 rund ausgebildet. Aufgrund der runden Ausbildung der
beiden Teilabschnitte 26, 30 können die Profilstäbe 12, 14
in einem beliebigen Winkel zueinander angeordnet und fixiert
werden.
Das Verbindungselement 22 ragt durch den Nuthals 28 in die
eine Nut 18 des zweiten Profilstabs 14 mit einem zweiten
Abschnitt 34 hinein. Der zweite Abschnitt 34 hat eine im
wesentlichen rechteckige Außenkontur (Fig. 4), deren Breite
so bemessen ist, daß das Verbindungselement 22 in der Nut 18
einen Schiebesitz hat, d. h., daß die Breite des zweiten
Abschnitts 34 etwas geringer ist als die Breite des
Nuthalses 28. Aus der Fig. 2 ist ersichtlich, daß der
zweite Abschnitt 34 einen ersten Teilabschnitt 36 aufweist,
der sich an den ersten Teilabschnitt 26 des ersten
Abschnitts 24 anschließt.
An den ersten Teilabschnitt 36 des zweiten Abschnitts 34
schließt sich ein zweiter Teilabschnitt 38 an, der zwei
Spannbereiche aufweist, die vorteilhafterweise als ebene
Spannflächen 40 ausgebildet sind, die in Längsrichtung 16
der Nut 18 an zwei gegenüberliegenden Seiten 42, 44 des
Verbindungselements 22 ausgebildet sind. Die Spannflächen 40
sind schräg zur Längsrichtung 16 der Nut 18 geneigt, so daß
sich der zweite Abschnitt 34 zum Nutgrund 46 der Nut 18 hin
verbreitert (Fig. 2). An jeder der beiden Spannflächen 40
ist eine Spannfläche 48 eines in der Nut 18 anordenbaren
Abstützelements 50 anlegbar, d. h. es sind zwei
Abstützelemente 50 vorgesehen. Die Spannflächen 48 der
Abstützelemente 50 weisen bei in der Nut 18 angeordneten
Abstützelementen 50 den gleichen Neigungswinkel wie die
Spannflächen 40 des Verbindungselements 22 auf, wenn dieses
in der Nut 18 angeordnet ist. Wie aus der Fig. 1
hervorgeht, weisen die beiden Abstützelemente 50 die
Querschnittsfläche eines an und für sich bekannten, in der
Nut 18 verschiebbaren Nutensteins auf. Die
Querschnittsfläche ist daher im wesentlichen T- oder
pilzförmig. Die Abstützelemente 50 wirken zum einen mit den
Spannflächen 40 des Verbindungselements 22 zusammen. Zum
andern stützen sie sich nach der Montage im Hinterschnitt 32
der Nut 18 ab und wirken auch mit diesem zusammen.
Die Abstützelemente 50 weisen Bohrungen 52 auf, die bei in
die Nut 18 eingelegten Abstützelementen 50 in die
Längsrichtung 16 weisen. Der zweite Teilabschnitt 38 des
zweiten Abschnitts 34 und somit das Verbindungselement 22
weist eine Bohrung 54 auf, die bei einem in der Nut 18
angeordnetem Verbindungselement 22 in die Längsrichtung 16
weist. Durch die Bohrungen 52, 54 ist in bekannter Weise ein
als Schraube 56 ausgebildetes Spannelement zum Verspannen
der Abstützelemente 50 mit dem Verbindungselement 22
führbar. Vorteilhafterweise ist die Länge der Schraube 56
maximal so lang wie die Breite des zweiten Profilstabs 14,
wodurch die Schraube 56 nach der Endmontage nicht über zwei
durch zwei Seitenflächen 20 des zweiten Profilstabs 14
gebildete Ebenen hinausragt. Der Schraubenkopf 58 der
Schraube 56 ist an einer senkrecht zur Längsachse der
Bohrung 52 verlaufenden Stirnseite 59 eines Abstützelements
50 anlegbar. Das Gewinde 60 der Schraube 56 ist in eine
Mutter 62 schraubbar, die am gegenüberliegenden
Abstützelement 50 anlegbar ist. Alternativ ist es auch
möglich in einem Abstützelement 50 eine Gewindebohrung für
die Schraube 56 auszubilden. Die Mutter 62 kann dann
entfallen.
Durch das Verspannen der Abstützelemente 50 mit dem
Verbindungselement 22 mittels der Schraube 56 bewegen sich
die beiden Spannflächen 48 der Abstützelemente 50
aufeinander zu. Dadurch gleiten die beiden Spannflächen 40
des Verbindungselements 22 an den Spannflächen 48 der
Abstützelemente 50 entlang, wodurch das Verbindungselement
22 in Richtung des Nutgrunds 46 der Nut 18 des zweiten
Profilstabs 14 bewegt wird. Infolge dessen wird der erste
Profilstab 12 mittels des in der Nut 18 angeordneten ersten
Abschnitts 24 mit seiner Seitenfläche 20 gegen die
Seitenfläche 20 des zweiten Profilstabs 12 gepreßt. Da eine
durch die Schraube 56 und die Abstützelemente 50 erzeugte
Kraft sich im wesentlichen mit einer durch die
Abstützelemente 50 und das Verbindungselement 22 erzeugte
Kraft deckt, verklemmt sich die Verbindungsvorrichtung 10
nicht beim Verspannen. Die Profilstäbe 12, 14 sind
miteinander verbunden und in ihrer Lage fixiert. Hierbei ist
wichtig, daß insbesondere in der Bohrung 54 des
Verbindungselements 22 genügend Spiel vorgesehen ist, so daß
sich der zweite Abschnitt 34 ausreichend in Richtung des
Nutgrunds 46 bewegen kann. Dabei wird auch ersichtlich, daß
für diese - wenn auch minimale - Bewegung zwischen dem
zweiten Teilabschnitt 38 des zweiten Abschnitts 34 und dem
Nutgrund 46 der Nut 18 ein ausreichender Abstand a1 zur
Montage vorgesehen sein muß. Dieser Abstand a1 ist bei
einem auf der Seitenfläche 20 des zweiten Profilstabs 14
befestigten ersten Profilstab 12 größer oder gleich Null.
Damit es zu keinen Verspannungen oder keinem Blockieren
während des Montagevorgangs kommt, ist in diesem Zustand
ferner auch der kleinste Abstand a2 zwischen der Schraube 56
und dem Bereich 63 der Bohrung 54, der den größten Abstand
a3 vom Nutgrund 46 hat, so bemessen, daß der Abstand a2 auch
bei miteinander befestigten Profilstäben 12, 14 größer oder
gleich Null ist.
Die Bohrungen 52 können am Umfang der Abstützelemente 50
bzw. die Bohrung 54 am Umfang des zweiten Teilabschnitts 38
des zweiten Abschnitts 34 des Verbindungselements 22 offen
sein. Diese am Umfang offenen Bohrungen 52, 54 können als
die Schraube 56 in ihrer radialen Lage lose sichernde
Ausnehmungen bezeichnet werden, wobei genügend Spiel zur
Montage vorgesehen ist. Axial bzw. in Längsrichtung 16
können das Verbindungselement 22 und die Abstützelemente 50
durch die Schraube 56 und die Mutter 62 vor der Montage lose
gesichert werden. Lose bedeutet hier, daß noch etwas Spiel
vorgesehen ist, das durchaus im Millimeterbereich liegen
kann. Die Bohrungen 52, 54 oder entsprechend gestaltete
Ausnehmungen sind somit Verliersicherungen, die die Schraube
56 so weit umgreifen, daß sie nicht quer zu ihrer Längsachse
aus einer Bohrung 52, 54 bzw. Ausnehmung rutschen kann.
Zur näheren Erläuterung ist in der Fig. 3 die
Querschnittsfläche einer abgewandelten Bohrung 52a gezeigt.
Sie ist als eine am Umfang offene Ausnehmung ausgebildet. Am
Umfang offen ist die Bohrung 52a durch einen axial
verlaufenden Schlitz 64. Die Breite b des Schlitzes 64 ist
hierbei kleiner als der Durchmesser d der Schraube 56, wobei
bei einer ausreichenden radialen Sicherung auch eine
maximale Breite b zulässig sein kann, die dem Durchmesser d
der Schraube 56 entspricht. Eine Ausnehmung ist also eine
Verliersicherung für ein als Schraube 56 ausgebildetes
Spannelement. Eine Bohrung 52 ist hierbei eine Ausnehmung
mit einem Schlitz 64, dessen Breite b gleich Null beträgt.
Die Handhabung der Verbindungsvorrichtung 10 und der
Profilstäbe 12, 14 wird vereinfacht, da das
Verbindungselement 22, die Abstützelemente 50, die Schraube
56 und gegebenenfalls die Mutter 62 vormontiert werden
können. Dadurch wird insbesondere die Endmontage mit den
Profilstäben 12, 14 wesentlich erleichtert. Auch ist die
Lagerhaltung einfacher, da mehrere vormontierte
Verbindungsvorrichtungen 10 verpackt werden können, ohne daß
die Einzelteile wirr in einer Packung liegen.
Die Verbindungsvorrichtung 10b in der Fig. 4, die im
wesentlichen der Verbindungsvorrichtung 10 entspricht und
mit einem vereinfachten Befestigungsabschnitt 66
dargestellten ist, hat Abstützelemente 50b, an deren
senkrecht zur Längsachse der Bohrung 52 verlaufenden
Stirnseiten 59 nutenförmige Vertiefungen 72 ausgebildet
sind. Um die Bohrung 52 ist zusätzlich eine Senkung 74 für
den Schraubenkopf 58 ausgebildet, wodurch die Vertiefung 72
in diesem Bereich etwas ausgerundet ist. Durch die
Vertiefungen 72 ist eine darin angeordnete Mutter 62 mit
Außenvierkant vorteilhafterweise verdrehgesichert.
Es sind noch verschiedene Abwandlungen der erfindungsgemäßen
Verbindungsvorrichtung 10, 10b denkbar. Der erste Abschnitt
24 des Verbindungselements 22 kann auch so ausgebildet sein,
daß er an einem anderen Bauteil wie einem ersten Profilstab
12 anordenbar ist. Beispielsweise kann der erste
Teilabschnitt 26 des ersten Abschnitts 24 so bemessen sein,
daß nach einer Montage der zweite Teilabschnitt 30 an der
Seitenfläche 20 des zweiten Profilstabs 14 anliegt. An den
zweiten Teilabschnitt 30 kann sich dann ein dritter
Teilabschnitt anschließen, an dem ein anderes Bauteil
befestigbar ist. Der zweite Teilabschnitt 38 dient dann
primär der Fixierung der Verbindungsvorrichtung 10 am
zweiten Profilstab 14. Der sich anschließende dritte
Teilabschnitt kann beispielsweise als Flansch mit einer
Bohrung ausgebildet sein, die der Verschraubung mit einer
beispielsweise als Platte ausgebildetem Bauteil dienen kann.
Es kann aber auch an dem zweiten Teilabschnitt 26 selbst ein
Bauteil befestigt werden.
Statt einem als Schraube 56 ausgebildeten Spannelement kann
statt des Schraubenkopfs 58 auch eine Schraube mit einem an
und für sich bekannter Exzenterspannhebel verwendet werden.
Ein derartiges Spannelement ist insbesondere dann von
Vorteil, wenn mit einer eben beschriebenen
Verbindungsvorrichtung 10 zum Beispiel eine Arbeitsplatte an
senkrecht angeordneten, zweiten Profilstäben 14 schnell in
der Höhe verstellbar sein soll.
Claims (7)
1. Verbindungsvorrichtung (10) zur Anordnung und Befestigung
zweier Bauteile (12, 14), insbesondere zweier Profilstäbe,
in zwei zueinander parallelen Ebenen unter einem beliebigem
Winkel zueinander bei der ein erstes Bauteil (12) mit einer
Seitenfläche (20) auf der Seitenfläche (20) eines zweiten
Bauteils (14) angeordnet ist, wobei beide Bauteile (12, 14)
wenigstens eine Seitenfläche (20) mit wenigstens einer
hinterschnittenen Nut (18) aufweisen, mit einem
Verbindungselement(22), das einerseits am ersten Bauteil
(12) mit einem ersten Abschnitt (24) anordenbar ist, wobei
der erste Abschnitt (24) des Verbindungselements (22) einen
ersten Teilabschnitt (26) aufweist, der dem Nuthals (28)
einer hinterschnittenen Nut (18), die entlang einer
Seitenfläche (20) des ersten Bauteils (12) ausgebildet ist,
angepaßt ist, an den sich ein zweiter Teilabschnitt (30)
anschließt, der dem Hinterschnitt (32) der hinterschnittenen
Nut (18) angepaßt ist, wobei der erste und der zweite
Teilabschnitt (26, 30) rund sind, und das andererseits in
die wenigstens eine Nut (18) des zweiten Bauteils (14) mit
einem zweiten Abschnitt (34) hineinragt, der zwei
Spannflächen (40) aufweist, die in Längsrichtung (16) der
Nut (18) an zwei gegenüberliegenden Seiten (42, 44) des
Verbindungselements (22) angeordnet sind und die schräg zur
Längsrichtung (16) der Nut (18) geneigt sind, so daß sich
der zweite Abschnitt (34) zum Nutgrund (46) der Nut (18) hin
verbreitert, wobei der zweite Abschnitt (34) des
Verbindungselements (22) eine ein Spannelement (56) in
seiner radialen Lage lose sichernde Ausnehmung (54)
aufweist, wobei der Abstand (a1) zwischen dem zweiten
Abschnitt (34) und dem Nutgrund (46) der Nut (18) bei einem
auf der Seitenfläche (20) des zweiten Bauteils (14)
befestigten ersten Bauteil (12) größer oder gleich Null ist,
und wobei der kleinste Abstand (a2) zwischen dem
Spannelement (56) und dem Bereich (63) der Ausnehmung (54),
der den größten Abstand (a3) vom Nutgrund (46) der Nut (18)
hat, so bemessen ist, daß der Abstand (a2) bei miteinander
befestigten Bauteilen (12, 14) größer oder gleich Null ist,
mit zwei Abstützelementen (50, 50b), die an den Spannflächen
(40) des Verbindungselements (22) anordenbar sind, die die
Querschnittsfläche eines Nutensteins aufweisen, die durch
das Spannelement (56) mit dem Verbindungselement (22)
verspannbar sind (50, 50b) und die eine Ausnehmung (52) für
das Spannelement (56) aufweisen, wobei sich eine durch das
Spannelement (56) und die Abstützelemente (50) erzeugte
Kraft im wesentlichen mit einer durch die Abstützelemente
(50) und das Verbindungselement (22) erzeugten Kraft deckt.
2. Verbindungsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmung des zweiten Abschnitts
(34) des Verbindungselements (22) eine Bohrung (54) ist.
3. Verbindungsvorrichtung (10, 10b) nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (52) in den
Abstützelementen (50, 50b) eine Bohrung ist.
4. Verbindungsvorrichtung (10, 10b) nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannelement eine
Schraube (56) ist, deren Schraubenkopf (58) an dem
Verbindungselement (22) oder einem Abstützelement (50)
anlegbar ist und deren Gewinde (60) in eine Gewindebohrung
in einem Abstützelement (50, 50b) oder im Verbindungselement
(22) schraubbar ist.
5. Verbindungsvorrichtung (10, 10b) nach einem der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannelement eine
Schraube (56) ist, deren Schraubenkopf (58) an dem
Verbindungselement (22) oder an einem Abstützelement (50,
50b) anlegbar ist und deren Gewinde (60) in eine Mutter (62)
schraubbar ist, die an einem Abstützelement (50, 50b) oder
dem Verbindungselement (22) anlegbar ist.
6. Verbindungsvorrichtung (10, 10b) nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß an den senkrecht zur Längsachse der
Bohrung (52) verlaufenden Stirnseiten (59) der
Abstützelemente (50b) jeweils eine nutenförmige Vertiefung
(72) als Verdrehsicherung für eine Mutter (62) mit
Außenvierkant vorgesehen ist und daß um die Bohrung (52)
eine Senkung (74) für den Schraubenkopf (58) ausgebildet
ist, so daß die Vertiefung (72) in diesem Bereich etwas
ausgerundet ist.
7. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Teilabschnitte (26, 30) des
ersten Abschnitts des Verbindungselements (22) im Nuthals
(28) und/oder im Hinterschnitt (32) der hinterschnittenen
Nut (18) einen Schiebesitz und/oder daß das
Verbindungselement (22) in der Nut (18) einen Schiebesitz
hat.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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