DE19847089A1 - Augensaugring - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Augensaugring zur Befestigung eines Hilfsmittels für Operationen am Auge offenbart. Dieser dient vor allem dazu, starke Fehlsichtigkeiten bei Patienten mittels Lasereinsatz zu korrigieren. Der Augensaugring hat eine zum Auge hin offene Saugnut (1) zur Fixierung am Auge und ist im Wesentlichen ellipsenförmig ausgebildet.
Description
Die vorliegenden Erfindung bezieht sich auf einen
Augensaugring zur Befestigung eines Hilfsmittels für
Operationen am Auge. Insbesondere bezieht sich die
Erfindung auf einen Augensaugring, der für Operationen zur
Korrektur von Fehlsichtigkeiten des Auges mittels Laser
verwendet wird.
Um starke Fehlsichtigkeiten bei Patienten zu korrigieren,
kommen heute immer häufiger Laser zum Einsatz. Dabei wird
die Geometrie der Linse des Auges durch Einsatz eines
Lasers derart verändert, daß die Fehlsichtigkeit behoben
wird.
Ein übliches Verfahren besteht darin, die Korrektur mit dem
Laser auf der Hornhaut direkt vorzunehmen. Allerdings
führte u. a. die daraus resultierende Narbenbildung auf der
Hornhaut dazu, daß ein nicht unwesentlicher Teil der
Patienten nach der Operation über Probleme klagte, wie etwa
starke Lichtempfindlichkeit, Blendungsproblemen,
Nachtblindheit etc.
Daher kommt mehr und mehr eine zweite Methode zum Einsatz,
bei der vor der eigentlichen Laserbehandlung eine dünne ca.
1,6 Zehntel Millimeter starke Schicht der Augenhornhaut
abgetragen wird. Allerdings wird diese Hornhautschicht
nicht vollständig abgetragen, sondern man läßt einen
schmalen Steg stehen, der mit der übrigen Hornhaut
verbunden bleibt. D. h. es wird eine Art Hornhautlappen bis
auf einen Steg abgehobelt. Dies geschieht mit einem
Spezialhobel.
Zur eigentlichen Laserbearbeitung wird der dünne
Hornhautlappen zur Seite weggeklappt und die neue Linse
wird anschließend mittels dem Laser auf dem Auge geformt.
Danach wurde der Hornhautlappen wieder auf das Auge
geklappt.
Dies trägt einerseits zu einem schnelleren Heilungsprozeß
bei; zum anderen wird die Narbenbildung unterdrückt, so daß
die eingangs aufgeführten Probleme weitgehend vermieden
werden können.
Der Hobel zum Abhobeln des Hornhautlappens wurde auf einem
Augensaugring montiert, der vorher mittels Unterdruck auf
dem Auge fixiert worden war.
Der Augensaugring ist ein kreisrunder Ring, der so auf dem
Auge plaziert wird, daß der Hobel genau über dem später mit
dem Laser zu bearbeitenden Bereich liegt.
Allerdings war der abgehobelte Arbeitsbereich für den Laser
nicht optimal, da der Arbeitsbereich durch den Steg der
stehengelassenen Hornhaut, die mit der übrigen Hornhaut
verbunden blieb, eingeschränkt war. Um dem Laser trotzdem
den benötigten Arbeitsbereich zugänglich zu machen, mußte
der abgehobelte Hornhautlappen am Steg weggedrückt werden.
Dies erschwerte die Operation mit dem Laser erheblich und
machte den Operationsablauf kompliziert.
Daher ist es Aufgabe der Erfindung, Abhilfe zu schaffen,
d. h. eine Möglichkeit zu schaffen, einen optimalen
Arbeitsbereich für den Laser bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird mit einem Augensaugring gemäß Anspruch 1
gelöst.
Weitere vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße ovale oder ellipsenförmige Gestaltung
des Augensaugrings hat zur Folge, daß ein Hornhautlappen
abgehobelt werden kann, der in der Höhe nicht mehr Hornhaut
als für den Arbeitsbereich des Lasers notwendig abnimmt,
dafür in der Breite um soviel mehr, daß der Hornhautsteg,
der nicht abgehobelt wird, sondern an dem der abgehobelte
Hornhautlappen hängt, seitlich nach außen versetzt
vorgesehen werden kann.
Damit wird der Vorteil erzielt, daß der für den Laser
notwendige Arbeitsbereich voll zur Verfügung steht, da der
stehengelassene Steg, an dem der abgehobelte Hornhautlappen
hängt, nicht mehr in den für den Laser notwendigen
Arbeitsbereich hineinragt. Somit muß beim Arbeiten mit dem
Laser, der Hornhautlappen mitsamt seinem Steg nicht mehr
umständlich weggedrückt werden, sondern der Arbeitsbereich
ist frei zugänglich.
Die Ellipsenform des Augensaugrings ist so dimensioniert,
daß der horizontal verlaufende Hauptachsendurchmesser so
lang ist, daß der Steg vollständig außerhalb des für den
Laser notwendigen Arbeitsbereiches plaziert werden kann.
Der vertikal verlaufende Nebenachsendurchmesser ist so groß
wie der bisherige Kreisdurchmesser des bekannten
kreisrunden Augensaugrings bemessen, so daß der
Arbeitsbereich für den Laser in der Höhe gewährleistet
bleibt.
Durch Evakuieren einer zum Auge hin offenen Saugnut kann
der Augensaugring durch Erzeugung eines Unterdrucks am Auge
ausreichend fixiert werden.
Der Augensaugring kann auf der dem Auge abgewandten Seite
mit einer Einrichtung zur Aufnahme von
Operationshilfsmitteln wie einer Linse oder einem Hobel
versehen werden. Damit kann beispielsweise das Abhobeln der
Hornhaut sicher und einfach durchgeführt werden.
Die Montage des Hobels etc. wird noch einfacher, wenn die
Einrichtung zur Aufnahme von Operationshilfsmitteln aus
Führungsbahnen besteht, in die das Operationshilfsmittel
eingeschoben werden kann. Eine alternative Vereinfachung zu
den Führungsbahnen liegt in der Ausgestaltung einer
Einstecknut auf einer Seite und einer vorgespannten
Einschnappnut auf der diametral gegenüberliegenden Seite.
Damit muß der Hobel lediglich schräg in die Einstecknut
eingesteckt werden und kann anschließend durch einfaches
Herunterklappen in Richtung Auge in die Einschnappnut
einschnappen. Dadurch wird die Fixierung des Hobels
wesentlich vereinfacht.
Die Saugnut des Augensaugrings kann mit mindestens einem
Dichtring versehen sein. Dadurch kann ein höherer
Unterdruck erzielt werden.
Die vorliegende Erfindung soll nun anhand der nachstehenden
Beschreibung eines derzeit bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher
erläutert werden.
Fig. 1 ist eine Draufsicht eines Ausführungsbeispiels der
vorliegenden Erfindung.
Fig. 2 zeigt die Unterseite des Augensaugrings gemäß Fig.
1.
Fig. 3 ist eine Seitenansicht aus der Pfeilrichtung A in
Fig. 1 gesehen.
Fig. 4 ist eine vergrößerte Querschnittsdarstellung des
Augensaugrings gemäß Fig. 1.
Fig. 5 ist eine vergrößerte Querschnittsdarstellung einer
Abwandlung eines erfindungsgemäßen Augensaugrings.
Fig. 6 zeigt einen herkömmlichen Augensaugring.
Wie in Fig. 1 zu erkennen ist, hat der Augensaugring eine
ovale bzw. ellipsenförmige Gestalt. Er besteht aus
gebeiztem Edelstahl. Der schraffierte Bereich 10 in Fig. 1
deutet den Arbeitsbereich für den Laser an. Der in Fig. 1
senkrecht verlaufende, geschwärzte Strich, links vom
Arbeitsbereich, deutet den Steg einer abgehobelten
Augenhornhaut an, der stehenbleibt, also nicht abgehobelt
wird, sondern mit der übrigen Hornhaut in Verbindung
bleibt. Mit dem Bezugszeichen 2 sind Führungsbahnen
bezeichnet, die dazu verwendet werden, ein Hilfsmittel wie
einen Präzisionshobel auf den Augensaugring aufzuschieben.
Mit 8 ist ein Evakuierungsrohr bezeichnet, das an einer
Außenumfangsposition des Augensaugrings angeschweißt ist.
Wie in Fig. 4 gezeigt ist, verläuft es schräg nach oben und
ist an seinem Endabschnitt mit einem Gewinde versehen. An
diesem Gewindeabschnitt kann eine Verbindung zu einer
Evakuierungspumpe angeschraubt werden. Wie desweiteren in
Fig. 4 zu sehen ist, ist das Evakuierungsrohr 8 über eine
Öffnung 9 mit der Saugnut 1 verbunden. Darüber hinaus ist
in Fig. 4 gezeigt, wie die Führungsbahnen 2 ausgebildet
sind. Sie sind im wesentlichen als sich seitlich
erstreckende Nuten ausgebildet, deren obere Nutwand schräg
und deren untere Nutwand waagrecht verläuft. Ferner ist in
Fig. 4 ein Vorsprung 11 dargestellt, der eine Ausnehmung
bildet, in die ein nicht gezeigter Dichtungsring eingesetzt
werden kann, um die Saugnut 1 besser abdichten zu können.
In Fig. 4 ist des weiteren gezeigt, daß der Arbeitsbereich
10 als Durchgangsöffnung im Augensaugring ausgebildet ist.
Die den Arbeitsbereich bildende Öffnung ist auf ihrer
Unterseite kegelig ausgebildet. Der Grund dafür ist, daß
der Augensaugring auf einen Teil des sphärisch geformten
Augapfels aufgesetzt wird, bis der kegelige Bereich mit der
Augenoberfläche in Kontakt gelangt. Die kegelige Fläche
entspricht dabei in etwa der sphärischen Gestalt des
Augapfels.
Im folgenden soll nun kurz auf die Funktionsweise des
Augensaugringes eingegangen werden. Der Augensaugring wird
mittig auf das Auge gesetzt, wobei, wie bereits erläutert,
ein kegeliger Abschnitt 12 mit dem Augapfel in Kontakt
gelangt. Anschließend wird der Augensaugring so
ausgerichtet, daß die Pupille mittig im Arbeitsbereich 10
liegt. Nun wird das Evakuierungsrohr 8 mit einer (nicht
dargestellten) Vakuumpumpe verbunden und die Saugnut 1 wird
evakuiert. Dadurch wird der Augensaugring am Auge fixiert.
Nun kann ein Hilfsmittel wie beispielsweise ein
Präzisionshobel auf den Augensaugring montiert werden.
Dabei wird der Hobel in die Führungsbahnen 2 eingeschoben
und in die richtige Position gebracht. In diesem Zustand
wird der Hobel durch den Augensaugring geführt und der nach
oben aus dem Arbeitsbereich 10 herausragende Teil des Auges
wird von ihm flachgedrückt. Der Durchmesser dieses
flachgedrückten Hornhautabschnittes wird geschätzt und der
schmale Steg, an dem die abgehobelte Hornhaut mit der
übrigen Hornhaut verbunden bleiben soll, abgezogen. Im
folgenden wird nun - entweder automatisch oder von Hand -
ein Schnitt durchgeführt, mit dem die Hornhaut abgehobelt
wird.
Wie anhand von Fig. 1 deutlich erkennbar ist, befindet sich
der Steg 13 der Hornhaut außerhalb des Arbeitsbereiches 10,
so daß die anschließende Laserbehandlung einfach
durchgeführt werden kann, da der Arbeitsbereich 10 für den
Laser optimal gestaltet ist. Dieser Vorteil wird durch den
Vergleich der Fig. 1 und 6 deutlich. In Fig. 6 ist ein
herkömmlicher Augensaugring dargestellt, der eine
kreisrunde Form hat. Dadurch entsteht auch ein kreisrundes
Arbeitsgebiet. Der Steg 13 der Hornhaut ragt in den
Arbeitsbereich 10 hinein, so daß der Arbeitsbereich für den
Laser nicht optimal gestaltet ist.
Im weiteren soll eine vorteilhafte Weiterbildung eines
erfindungsgemäßen Augensaugrings unter Bezugnahme auf Fig.
5 beschrieben werden.
Die vorteilhafte Weiterbildung liegt in der anderen Art der
Aufnahme eines Hilfsmittels wie des Präzisionshobels. Dies
geschieht durch Vorsehen einer Einstecknut 3 auf einer
Seite des Augensaugrings und einer Einschnappnut 4 auf der
gegenüberliegenden Seite des Augensaugrings. Ferner ist
eine weitere Nut 14 vorgesehen, die ein
Hinterschneidungsprofil aufweist. In diese Nut 14 wird ein
Verschiebestück 6 eingeschoben, das so dimensioniert ist,
daß es mit einem gewissen Spiel in der Nut versehen ist. In
diesen Spielraum wird eine Vorspannfeder 7 eingefügt, die
nun das Verschiebestück 6 gegen eine Außenwand der Nut 14
drückt. Dadurch ragt ein gewisser Teil des Verschiebestücks
6 in Richtung Arbeitsbereich 10, so daß dadurch die
Einschnappnut 4 gebildet wird. Bei der Montage des
Hilfsmittels wie dem Präzisionshobel muß nun kein
kompliziertes seitliches Einschieben in Führungsbahnen
vorgenommen werden, wie beim ersten Ausführungsbeispiel.
Die Montage erfolgt vielmehr auf folgende vereinfachte Art
und Weise: Zuerst wird eine Anlegekante des Hilfsmittels in
die Einstecknut 3 eingeführt und schräg gestellt (siehe
strichpunktierte Linie B in Fig. 5). Anschließend wird das
Hilfsmittel in Richtung des Pfeils C in Fig. 5 geklappt,
bis es mit dem überstehenden Verschiebestück 6 in Kontakt
gelangt. Nun kann durch Ausüben eines leichten Drucks auf
das Verschiebestück 6 dieses entgegen der Federkraft der
Vorspannfeder 7 nach hinten gedrängt werden, so daß das
Hilfsmittel in die Einschnappnut 4 plaziert werden kann.
Der Einschnappabschnitt ist so dimensioniert, daß das
Verschiebestück 6 wieder vorschnappen kann, wenn das
Hilfsmittel vollständig in der Einschnappnut 4 positioniert
ist. Dadurch kann die Montage eines Hilfsmittels stark
vereinfacht werden.
Claims (9)
1. Augensaugring zur Befestigung eines Hilfsmittels für
Operationen am Auge, der zum Fixieren am Auge eine zum Auge hin
offene Saugnut (1) hat und im wesentlichen ellipsenförmig
ausgebildet ist.
2. Augensaugring gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Hauptachsendurchmesser der Ellipse so dimensioniert ist,
daß ein Arbeitsbereich (10) für einen Augenlaser etc.
geschaffen werden kann, bei dem ein Steg (13) einer teilweise
abgehobelten Augenhornhaut außerhalb zu liegen kommt.
3. Augensaugring gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Nebenachsendurchmesser der
Ellipse so dimensioniert ist, daß er möglichst nahe an einem
optimalen Arbeitsbereich (10) verläuft.
4. Augensaugring gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß er mittels Evakuierung der Saugnut
(1) an die Augenhornhaut gesaugt und dadurch fixiert werden
kann.
5. Augensaugring gemäß einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß er auf der dem Auge abgewandten
Seite eine Einrichtung zur Aufnahme von Operationshilfsmitteln
wie einer Linse oder einem Hobel hat.
6. Augensaugring gemäß dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Aufnahme von
Operationshilfsmitteln aus Führungsbahnen (2) besteht, in die
das Operationshilfsmittel seitlich eingeschoben werden kann.
7. Augensaugring gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zur Aufnahme von Operationshilfsmitteln aus
einer Einstecknut (3) auf einer Seite und einer vorgespannten
Einschnappnut (4) auf der diametral gegenüberliegenden Seite
besteht.
8. Augensaugring gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Saugnut (1) mit mindestens einem Dichtring (5) versehen
ist.
9. Augensaugring gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß er aus gebeiztem Edelstahl besteht.
Priority Applications (1)
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