DE19847741A1 - Arbeitsplatzeinrichtung - Google Patents
ArbeitsplatzeinrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Arbeitsplatzeinrichtung mit einer eine Arbeitsplatte (9, 9') haltenden Stützeinrichtung, die aus Gründen einer individuell anpaßbaren und leicht veränderbaren Arbeitsplatzeinheit alleine aus einem Stützcontainer (1) besteht.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Arbeitsplatzeinrichtung mit wenigstens einer über
eine Stützeinrichtung gehaltenen Arbeitsplatte.
Bei herkömmlichen Arbeitsplätzen mit beispielsweise einem Schreibtisch ist die
Stützeinrichtung in der Regel von Tischbeinen bzw. Stützfüßen gebildet. Sehr oft ist mit
Abstand unterhalb der Tischplatte oder aber seitlich neben dieser ein Beistellcontainer
aufgestellt, um in diesem Arbeitsunterlagen oder sonstige Utensilien abschließbar
unterbringen zu können.
Bei verketteten Arbeitsplatzeinrichtungen, wie sie beispielsweise in der DE 196 04 327
dargestellt und beschrieben sind, ist es auch schon bekanntgeworden, einen Hauptar
beitstisch mit einer daran angesetzten Winkeltischkombination auf der einen Seite über
Säulen eines Tischgestells auf dem Fußboden abzustützen, während der Hauptar
beitstisch auf seiner anderen Seite auf einem Stützcontainer ruht. Desweiteren kann der
genannten Druckschrift einen an ei nem Schwenkarm am Tischgestell angelenkten
Beistelltisch entnehmen, der eine in Höhe einer Arbeitsfläche eines Stehpults liegende
Arbeitsplatte aufweist. Dabei ist die Arbeitsplatte am freien Ende einer mit dem
Schwenkarm verbundenen Tragsäule angeordnet. Solche verkettbaren Arbeitsplatzein
richtungen werden zwar grundsätzlich ergonomischen Erfordernissen gerecht und sie
lassen sich auch räumlich in bestmöglicher Weise unterbringen. Dennoch ist der
Aufwand zur Erstellung eines solchen Arbeitsplatzes recht hoch, da insbesondere für die
gesonderte Erstellung des Steharbeitspultes mit einem nicht unerheblichen Herstellauf
wand gerechnet werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Arbeitsplatz der eingangs beschriebe
nen Art zu schaffen, der für fast jeden Arbeitsbereich und für die meisten Ablauforgani
sationen auf engstem Raum eine individuell anpaßbare, leicht wandelbare Arbeitsplatz
gestaltung bietet, die sich insbesondere als Heimarbeitsplatz oder aber als Teilarbeits
platz besonders eignet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Stützeinrichtung in Gestalt eines
Stützcontainers gelöst, der als alleinige Abstützung der Arbeitsplatte dient. Auf diese
Weise erhält man erstmalig eine Arbeitsplatzeinheit, die wegen der Verwendung eines
üblicherweise ohnehin vorhandenen Beistellcontainers als Stützcontainer für eine
optimale Abstützung einer Arbeitsplatte bei einem Steharbeitsplatz dient.
Zwecks individueller Anpassung an unterschiedliche Arbeitshöhen ist die Arbeitsplatte
über eine von der Abdeckplatte des Stützcontainers getragene, vorzugsweise mecha
nisch ausgebildete Höhenverstelleinrichtung höhenverstellbar.
Wenn sich in weiterer Ausgestaltung der Erfindung sich die Abstützstelle der Höhenver
stelleinrichtung an der Arbeitsplatte in deren hinterem Bereich befindet, läßt sich auf
einfache Weise ein vorderer Teil der Arbeitsplatte über ein Scharniergelenk als
winkelverstellbarer Plattenteil ausbilden, der an seiner Vorderseite gegebenenfalls eine
hochstehende Rutschkante aufweist. Auf diese Weise läßt sich zumindest der vordere
Plattenteil in eine jeweils gewünschte Arbeitsposition bringen. Bei Bedarf läßt sich diese
Platte auch nach hinten auf den hinteren Plattenteil der Arbeitsplatte zurückverschwen
ken, so dass keine störenden Teile vorstehen.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung kann ferner zwischen der Abdeckplatte,
deren Längs- und Breitenabmessungen beispielsweise in etwa derjenigen der festste
henden Abdeckplatte des Stützcontainers entsprechen und der Arbeitsplatte eine über
Distanzstücke auf der Abdeckplatte des Stützcontainers abgestützte Ablageplatte
angeordnet sein. Auf einer derartigen Ablageplatte können beispielsweise neben
Aktenunterlagen auch Geräte, wie z. B. ein Faxgerät und dergleichen, abgestellt werden.
Für ein bequemes Arbeiten im Stehen an dem erfindungsgemäßen Arbeitsplatz kann es
wünschenswert sein, wenn die Arbeitsplatte gegenüber der Ablageplatte nach vorne
versetzt angeordnet ist und gegebenenfalls um eine im wesentlichen vertikale Achse
verschwenkbar ausgebildet ist.
Sofern man nicht unbedingt einen Steharbeitsplatz benötigt, jedoch eine weitergehende
individuelle Arbeitsplatzgestaltung wünscht, ist es möglich, dass in Höhe der Arbeitsplat
te eine Zusatz-Arbeitsplatte angeordnet, beispielsweise gelenkig angeschlossen und
über eine Zusatz-Stützeinrichtung abgestützt ist. Letztere kann beispielsweise aus einem
Rohrbügel bestehen, der an einem der Distanzstücke des Stützcontainers schwenkbe
weglich angelenkt und an der Unterseite der Zusatz-Arbeitsplatte verriegeJbar ist.
Sowohl der als Stützfuß ausgebildete Zusatz-Stützeinrichtung als auch die Zusatz-
Arbeitsplatte lassen sich an die Längsseite des Stützcontainers ein klappen und über
geeignete Halteelemente lösbar verriegeln.
Wenn schließlich noch der Stützfuß und der vorzugsweise aus Stahl hergestellte
Stützcontainer mit Laufrollen versehen sind, läßt sich die erfindungsgemäß ausgebildete
Arbeitsplatzeinheit im zusammengeklappten Zustand relativ einfach bei Bedarf in eine
freie Raumecke verschieben.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und
werden im folgenden näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Container-Arbeitsplatzes,
Fig. 2 die zugehörige Vorderansicht,
Fig. 3 die entsprechende Seitenansicht,
Fig. 4 eine Container-Arbeitsplatzeinrichtung mit einer Zusatzarbeitsplatte,
Fig. 5 die zugehörige Vorderansicht,
Fig. 6 die entsprechende Aufsicht,
Fig. 7 eine der Fig. 5 entsprechende Vorderansicht mit eingeklappter Zusatz-
Arbeitsplatte und
Fig. 8 eine Aufsicht auf die Arbeitsplatzeinrichtung im zusammengeklappten
Zustand.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine Steharbeitsplatzeinrichtung dargestellt, die einen
Stützcontainer 1 aufweist, der durchweg aus Stahlblech hergestellt ist und an seiner
Oberseite eine starre Abdeckplatte 2 aufweist. In dem beispielsweise mit Schubladen 3
versehenen Stützcontainer 1, der an seiner Bodenseite mit Laufrollen 4 versehen sein
kann, können in üblicher Weise Aktenunterlagen, Schriftstücke undloder persönliche
Dinge abschließbar untergebracht werden. Nahe dem hinteren Ende der Abdeckplatte 2
des Stützcontainers 1 sind Distanzstücke 5 angeordnet, von denen in Fig. 1 nur einer
sichtbar ist. Auf den Distanzstücken 5 ist eine starre Ablageplatte 6 gelagert, die in ihrem
vorderen Bereich eine Durchtrittsöffnung 7 für eine Höhenverstelleinrichtung 8 aufweist,
über die eine Arbeitsplatte 9 höhenverstellbar abgestützt ist. Die Abstützachse 11 der
Höhenverstelleinrichtung 8 liegt im hinteren Bereich der Arbeitsplatte, so dass die
Arbeitsplatte sich frei auskragend nach vorne erstreckt und zwar stufenförmig versetzt zu
der Ablageplatte 6, die im wesentlichen hinsichtlich ihrer Breite und Länge die Abmes
sungen der Abdeckplatte 2 des Stützcontainers 1 aufweist. Wie insbesondere aus den
Fig. 1 und 3 ersichtlich, weist die Arbeitsplatte 9 einen hinteren Plattenteil 12 und
einen vorderen Plattenteil 13 auf, die beide über ein Fig. 3 dargestelltes Gelenkschar
nier 14 schwenkbeweglich miteinander verbunden sind. Auf diese Weise ist es möglich,
den vorderen, mit einer Rutschkante 10 versehenen Plattenteil 13 gegenüber dem
hinteren Plattenteil 12 in eine Neigungsstellung zu bringen, so wie das in Fig. 1 und 3
mit strichpunktierten Linien angedeutet ist. Grundsätzlich ist es auch möglich, das
Scharniergelenk 14 so auszubilden, dass der vordere Plattenteil 13 nach hinten auf den
hinteren Plattenteil 12 umgelegt werden kann. Auf diese Weise wird die ansonsten
vorstehende Arbeitsplatte 9 in den gedachten Abmessungen des Stützcontainers 1
gehalten. Dadurch läßt sich der Stützcontainer 1 bei Nichtbedarf auf engstem Raum
unterbringen.
Desweiteren ist es denkbar, die Achse 11 bzw. die Höhenverstelleinrichtung 8 derart
auszubilden, dass die Arbeitsplatte 9 um die Achse 11 verschwenkbar ist. Damit wird die
Arbeit mit dem erfindungsgemäß ausgebildeten Steh-Arbeitsplatz noch weiter verbes
sert.
Bei einer in den Fig. 4 bis 8 dargestellten Abwandlungsform des Arbeitsplatzes ist
auf Distanzstücken 5, die nunmehr auch im vorderen Bereich des Stützcontainers
angeordnet sind, eine Ablageplatte 6' angeordnet. An dieser Ablageplatte ist über ein
Gelenk 15 eine Zusatz-Arbeitsplatte 9' schwenkbeweglich angelenkt. lm ausgeklappten
Zustand (Fig. 5) ist die Zusatzarbeitsplatte 9' über einen als Rohrbügel ausgebildeten
Stützfuß 16, der gleichfalls mit einer Laufrolle 17 ausgerüstet ist, im wesentlichen in
horizontaler Ebene abgestützt. Der Stützfuß 16 ist mit seinem einen Ende an einem
Drehgelenk 18 an einem Gelenkzapfen 19, beispielsweise einem Distanzstück 5,
gelenkig angeschlossen. Auf diese Weise läßt sich der Stützfuß 16 - wie beispielsweise
aus Fig. 6 ersichtlich - in eine Schräglage unterhalb der Zusatzarbeitsplatte 9' bringen.
In dieser Stützstellung kann der Stützfuß 16 durch ein an der Unterseite der Zusatz-
Arbeitsplatte 9' angebrachtes Klemmstück 21 lösbar festgelegt werden.
Bei Nichtgebrauch kann nach Lösen der vorgenannten Klemmverbindung der rohrbügel
förmige Stützfuß 16 um den Gelenkzapfen 19 nach vorne in die in den Fig. 7 und 8
gezeigte Lage geschwenkt werden. In dieser Nichtgebrauchslage kann der obere Arm
des Stützfußes 16 durch ein auf der Abdeckplatte 2 des Stützcontainers vorgesehenes
Klemmstück 22 gehalten werden. Nach dem Anklappen des Stützfußes 16 wird die
Zusatz-Arbeitsplatte 9' in die in den Fig. 7 und 8 gezeigte Klappstellung gebracht,
wobei diese über einen Magnetverschluß 23 am Stützfuß 16 gehalten wird.
Claims (16)
1. Arbeitsplatzeinrichtung mit wenigstens einer über eine Stützeinrichtung gehaltenen
Arbeitsplatte, gekennzeichnet durch einen Stützcontainer (1) zur alleinigen Abstützung
der Arbeitsplatte (9, 9').
2. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeits
platte (9) über eine von einer Abdeckplatte (2) des Stützcontainers (1) getragene,
vorzugsweise mechanisch ausgebildete Höhenverstelleinrichtung (8) höhenverstellbar
abgestützt ist.
3. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die im
wesentlichen vertikal verlaufende Achse (11) der Höhenverstelleinrichtung (8) an der
Arbeitsplatte (9) in deren hinterem Bereich angeordnet ist.
4. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass ein vorderer Teil der Arbeitsplatte (9) über ein Scharniergelenk
(14) als winkelverstellbarer Plattenteil (13) ausgebildet ist, der an seiner Vorderseite
gegebenenfalls eine hochstehende Rutschkante (10) aufweist.
5. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Längs- und Breitenabmessungen der Arbeitsplatte (9) in etwa
derjenigen der feststehenden Abdeckplatte (2) des Stützcontainers entsprechen.
6. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen der Abdeckplatte (2) des Stützcontainers (1) und der
Arbeitsplatte (9) eine über Distanzstücke (5) auf der Abdeckplatte (2) des Stützcontai
ners (1) abgestützte Ablageplatte (6) angeordnet ist.
7. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanz
stücke (5) am hinteren Ende der Abdeckplatte (2) angeordnet sind.
8. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablage
platte (6) eine Durchtrittsöffnung (7) für die Höhenverstelleinrichtung (8) aufweist.
9. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die etwa die Längen- und Breitenabmessungen der Arbeitsplatte
(9) aufweisende Ablageplatte (6) im wesentlichen im Bereich der Abdeckplatte (2) des
Stützcontainers (1) angeordnet ist, während die Arbeitsplatte (9) gegenüber der
Ablageplatte (6) nach vorne versetzt angeordnet und gegebenenfalls um eine im
wesentlichen vertikale Achse (11) verschwenkbar ausgebildet ist.
10. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Höhe der
über Distanzstücke (5) mit Abstand zu der Abdeckplatte (2) des Stützcontainers (1)
angeordneten Ablageplatte (6') eine Zusatz-Arbeitsplatte (9') vorgesehen ist.
11. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Zusatz-Arbeitsplatte (9') an der Ablageplatte (6') gelenkig angeschlossen und über eine Zusatz-
Stützeinrichtung (16) abgestützt ist.
12. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Zusatz-Stützeinrichtung (16) von einem am Stützcontainer (1) angeschlossenen Stützfuß
gebildet ist.
13. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
Zusatz-Arbeitsplatte (9') an der Ablageplatte (6') klappbeweglich angelenkt ist und dass der
Stützfuß (16) in Form eines Rohrbügels an einem Gelenkzapfen (19), vorzugsweise
einem der hinteren Distanzstücke (5) des Stützcontainers schwenkbeweglich angelenkt
und an der Unterseite der Zusatz-Arbeitsplatte (9') verriegelbar ist.
14. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützfuß
(16) bis an die zugewandte Längsseite des Stützcontainers (1) einklappbar ist und über
ein Klemmstück (22) auf der starren Abdeckplatte (2) des Stützcontainers lösbar
verriegelbar ist.
15. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die
Zusatz-Arbeitsplatte (9') an ihrer Unterseite mit einem Verschlußelement (23), vorzugsweise
einem Magnetverschluß versehen ist, über das die Zusatz-Arbeitsplatte (9') in ihrer
eingeklappten Lage am eingeklappten Stützfuß (16) lösbar festlegbar ist.
16. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass der Stützfuß (16) und der vorzugsweise aus Stahl hergestellte
Stützcontainer (1) mit Laufrollen (4, 17) versehen sind.
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Cited By (5)
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- 1998-10-16 DE DE1998147741 patent/DE19847741B4/de not_active Expired - Fee Related
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Effective date: 20110502 |