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DE19847741A1 - Arbeitsplatzeinrichtung - Google Patents

Arbeitsplatzeinrichtung

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DE19847741A1
DE19847741A1 DE1998147741 DE19847741A DE19847741A1 DE 19847741 A1 DE19847741 A1 DE 19847741A1 DE 1998147741 DE1998147741 DE 1998147741 DE 19847741 A DE19847741 A DE 19847741A DE 19847741 A1 DE19847741 A1 DE 19847741A1
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DE
Germany
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DE1998147741
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DE19847741B4 (de
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Lucci Michele De
Gerhard E Reichert
Matthias Hopf
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Vauth Sagel Holding GmbH and Co KG
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Mauser Office GmbH
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    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B17/00Writing-tables
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    • AHUMAN NECESSITIES
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  • Workshop Equipment, Work Benches, Supports, Or Storage Means (AREA)
  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Arbeitsplatzeinrichtung mit einer eine Arbeitsplatte (9, 9') haltenden Stützeinrichtung, die aus Gründen einer individuell anpaßbaren und leicht veränderbaren Arbeitsplatzeinheit alleine aus einem Stützcontainer (1) besteht.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Arbeitsplatzeinrichtung mit wenigstens einer über eine Stützeinrichtung gehaltenen Arbeitsplatte.
Bei herkömmlichen Arbeitsplätzen mit beispielsweise einem Schreibtisch ist die Stützeinrichtung in der Regel von Tischbeinen bzw. Stützfüßen gebildet. Sehr oft ist mit Abstand unterhalb der Tischplatte oder aber seitlich neben dieser ein Beistellcontainer aufgestellt, um in diesem Arbeitsunterlagen oder sonstige Utensilien abschließbar unterbringen zu können.
Bei verketteten Arbeitsplatzeinrichtungen, wie sie beispielsweise in der DE 196 04 327 dargestellt und beschrieben sind, ist es auch schon bekanntgeworden, einen Hauptar­ beitstisch mit einer daran angesetzten Winkeltischkombination auf der einen Seite über Säulen eines Tischgestells auf dem Fußboden abzustützen, während der Hauptar­ beitstisch auf seiner anderen Seite auf einem Stützcontainer ruht. Desweiteren kann der genannten Druckschrift einen an ei nem Schwenkarm am Tischgestell angelenkten Beistelltisch entnehmen, der eine in Höhe einer Arbeitsfläche eines Stehpults liegende Arbeitsplatte aufweist. Dabei ist die Arbeitsplatte am freien Ende einer mit dem Schwenkarm verbundenen Tragsäule angeordnet. Solche verkettbaren Arbeitsplatzein­ richtungen werden zwar grundsätzlich ergonomischen Erfordernissen gerecht und sie lassen sich auch räumlich in bestmöglicher Weise unterbringen. Dennoch ist der Aufwand zur Erstellung eines solchen Arbeitsplatzes recht hoch, da insbesondere für die gesonderte Erstellung des Steharbeitspultes mit einem nicht unerheblichen Herstellauf­ wand gerechnet werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Arbeitsplatz der eingangs beschriebe­ nen Art zu schaffen, der für fast jeden Arbeitsbereich und für die meisten Ablauforgani­ sationen auf engstem Raum eine individuell anpaßbare, leicht wandelbare Arbeitsplatz­ gestaltung bietet, die sich insbesondere als Heimarbeitsplatz oder aber als Teilarbeits­ platz besonders eignet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Stützeinrichtung in Gestalt eines Stützcontainers gelöst, der als alleinige Abstützung der Arbeitsplatte dient. Auf diese Weise erhält man erstmalig eine Arbeitsplatzeinheit, die wegen der Verwendung eines üblicherweise ohnehin vorhandenen Beistellcontainers als Stützcontainer für eine optimale Abstützung einer Arbeitsplatte bei einem Steharbeitsplatz dient.
Zwecks individueller Anpassung an unterschiedliche Arbeitshöhen ist die Arbeitsplatte über eine von der Abdeckplatte des Stützcontainers getragene, vorzugsweise mecha­ nisch ausgebildete Höhenverstelleinrichtung höhenverstellbar.
Wenn sich in weiterer Ausgestaltung der Erfindung sich die Abstützstelle der Höhenver­ stelleinrichtung an der Arbeitsplatte in deren hinterem Bereich befindet, läßt sich auf einfache Weise ein vorderer Teil der Arbeitsplatte über ein Scharniergelenk als winkelverstellbarer Plattenteil ausbilden, der an seiner Vorderseite gegebenenfalls eine hochstehende Rutschkante aufweist. Auf diese Weise läßt sich zumindest der vordere Plattenteil in eine jeweils gewünschte Arbeitsposition bringen. Bei Bedarf läßt sich diese Platte auch nach hinten auf den hinteren Plattenteil der Arbeitsplatte zurückverschwen­ ken, so dass keine störenden Teile vorstehen.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung kann ferner zwischen der Abdeckplatte, deren Längs- und Breitenabmessungen beispielsweise in etwa derjenigen der festste­ henden Abdeckplatte des Stützcontainers entsprechen und der Arbeitsplatte eine über Distanzstücke auf der Abdeckplatte des Stützcontainers abgestützte Ablageplatte angeordnet sein. Auf einer derartigen Ablageplatte können beispielsweise neben Aktenunterlagen auch Geräte, wie z. B. ein Faxgerät und dergleichen, abgestellt werden.
Für ein bequemes Arbeiten im Stehen an dem erfindungsgemäßen Arbeitsplatz kann es wünschenswert sein, wenn die Arbeitsplatte gegenüber der Ablageplatte nach vorne versetzt angeordnet ist und gegebenenfalls um eine im wesentlichen vertikale Achse verschwenkbar ausgebildet ist.
Sofern man nicht unbedingt einen Steharbeitsplatz benötigt, jedoch eine weitergehende individuelle Arbeitsplatzgestaltung wünscht, ist es möglich, dass in Höhe der Arbeitsplat­ te eine Zusatz-Arbeitsplatte angeordnet, beispielsweise gelenkig angeschlossen und über eine Zusatz-Stützeinrichtung abgestützt ist. Letztere kann beispielsweise aus einem Rohrbügel bestehen, der an einem der Distanzstücke des Stützcontainers schwenkbe­ weglich angelenkt und an der Unterseite der Zusatz-Arbeitsplatte verriegeJbar ist.
Sowohl der als Stützfuß ausgebildete Zusatz-Stützeinrichtung als auch die Zusatz- Arbeitsplatte lassen sich an die Längsseite des Stützcontainers ein klappen und über geeignete Halteelemente lösbar verriegeln.
Wenn schließlich noch der Stützfuß und der vorzugsweise aus Stahl hergestellte Stützcontainer mit Laufrollen versehen sind, läßt sich die erfindungsgemäß ausgebildete Arbeitsplatzeinheit im zusammengeklappten Zustand relativ einfach bei Bedarf in eine freie Raumecke verschieben.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäß ausgebildeten Container-Arbeitsplatzes,
Fig. 2 die zugehörige Vorderansicht,
Fig. 3 die entsprechende Seitenansicht,
Fig. 4 eine Container-Arbeitsplatzeinrichtung mit einer Zusatzarbeitsplatte,
Fig. 5 die zugehörige Vorderansicht,
Fig. 6 die entsprechende Aufsicht,
Fig. 7 eine der Fig. 5 entsprechende Vorderansicht mit eingeklappter Zusatz- Arbeitsplatte und
Fig. 8 eine Aufsicht auf die Arbeitsplatzeinrichtung im zusammengeklappten Zustand.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine Steharbeitsplatzeinrichtung dargestellt, die einen Stützcontainer 1 aufweist, der durchweg aus Stahlblech hergestellt ist und an seiner Oberseite eine starre Abdeckplatte 2 aufweist. In dem beispielsweise mit Schubladen 3 versehenen Stützcontainer 1, der an seiner Bodenseite mit Laufrollen 4 versehen sein kann, können in üblicher Weise Aktenunterlagen, Schriftstücke undloder persönliche Dinge abschließbar untergebracht werden. Nahe dem hinteren Ende der Abdeckplatte 2 des Stützcontainers 1 sind Distanzstücke 5 angeordnet, von denen in Fig. 1 nur einer sichtbar ist. Auf den Distanzstücken 5 ist eine starre Ablageplatte 6 gelagert, die in ihrem vorderen Bereich eine Durchtrittsöffnung 7 für eine Höhenverstelleinrichtung 8 aufweist, über die eine Arbeitsplatte 9 höhenverstellbar abgestützt ist. Die Abstützachse 11 der Höhenverstelleinrichtung 8 liegt im hinteren Bereich der Arbeitsplatte, so dass die Arbeitsplatte sich frei auskragend nach vorne erstreckt und zwar stufenförmig versetzt zu der Ablageplatte 6, die im wesentlichen hinsichtlich ihrer Breite und Länge die Abmes­ sungen der Abdeckplatte 2 des Stützcontainers 1 aufweist. Wie insbesondere aus den Fig. 1 und 3 ersichtlich, weist die Arbeitsplatte 9 einen hinteren Plattenteil 12 und einen vorderen Plattenteil 13 auf, die beide über ein Fig. 3 dargestelltes Gelenkschar­ nier 14 schwenkbeweglich miteinander verbunden sind. Auf diese Weise ist es möglich, den vorderen, mit einer Rutschkante 10 versehenen Plattenteil 13 gegenüber dem hinteren Plattenteil 12 in eine Neigungsstellung zu bringen, so wie das in Fig. 1 und 3 mit strichpunktierten Linien angedeutet ist. Grundsätzlich ist es auch möglich, das Scharniergelenk 14 so auszubilden, dass der vordere Plattenteil 13 nach hinten auf den hinteren Plattenteil 12 umgelegt werden kann. Auf diese Weise wird die ansonsten vorstehende Arbeitsplatte 9 in den gedachten Abmessungen des Stützcontainers 1 gehalten. Dadurch läßt sich der Stützcontainer 1 bei Nichtbedarf auf engstem Raum unterbringen.
Desweiteren ist es denkbar, die Achse 11 bzw. die Höhenverstelleinrichtung 8 derart auszubilden, dass die Arbeitsplatte 9 um die Achse 11 verschwenkbar ist. Damit wird die Arbeit mit dem erfindungsgemäß ausgebildeten Steh-Arbeitsplatz noch weiter verbes­ sert.
Bei einer in den Fig. 4 bis 8 dargestellten Abwandlungsform des Arbeitsplatzes ist auf Distanzstücken 5, die nunmehr auch im vorderen Bereich des Stützcontainers angeordnet sind, eine Ablageplatte 6' angeordnet. An dieser Ablageplatte ist über ein Gelenk 15 eine Zusatz-Arbeitsplatte 9' schwenkbeweglich angelenkt. lm ausgeklappten Zustand (Fig. 5) ist die Zusatzarbeitsplatte 9' über einen als Rohrbügel ausgebildeten Stützfuß 16, der gleichfalls mit einer Laufrolle 17 ausgerüstet ist, im wesentlichen in horizontaler Ebene abgestützt. Der Stützfuß 16 ist mit seinem einen Ende an einem Drehgelenk 18 an einem Gelenkzapfen 19, beispielsweise einem Distanzstück 5, gelenkig angeschlossen. Auf diese Weise läßt sich der Stützfuß 16 - wie beispielsweise aus Fig. 6 ersichtlich - in eine Schräglage unterhalb der Zusatzarbeitsplatte 9' bringen. In dieser Stützstellung kann der Stützfuß 16 durch ein an der Unterseite der Zusatz- Arbeitsplatte 9' angebrachtes Klemmstück 21 lösbar festgelegt werden.
Bei Nichtgebrauch kann nach Lösen der vorgenannten Klemmverbindung der rohrbügel­ förmige Stützfuß 16 um den Gelenkzapfen 19 nach vorne in die in den Fig. 7 und 8 gezeigte Lage geschwenkt werden. In dieser Nichtgebrauchslage kann der obere Arm des Stützfußes 16 durch ein auf der Abdeckplatte 2 des Stützcontainers vorgesehenes Klemmstück 22 gehalten werden. Nach dem Anklappen des Stützfußes 16 wird die Zusatz-Arbeitsplatte 9' in die in den Fig. 7 und 8 gezeigte Klappstellung gebracht, wobei diese über einen Magnetverschluß 23 am Stützfuß 16 gehalten wird.

Claims (16)

1. Arbeitsplatzeinrichtung mit wenigstens einer über eine Stützeinrichtung gehaltenen Arbeitsplatte, gekennzeichnet durch einen Stützcontainer (1) zur alleinigen Abstützung der Arbeitsplatte (9, 9').
2. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeits­ platte (9) über eine von einer Abdeckplatte (2) des Stützcontainers (1) getragene, vorzugsweise mechanisch ausgebildete Höhenverstelleinrichtung (8) höhenverstellbar abgestützt ist.
3. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die im wesentlichen vertikal verlaufende Achse (11) der Höhenverstelleinrichtung (8) an der Arbeitsplatte (9) in deren hinterem Bereich angeordnet ist.
4. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorderer Teil der Arbeitsplatte (9) über ein Scharniergelenk (14) als winkelverstellbarer Plattenteil (13) ausgebildet ist, der an seiner Vorderseite gegebenenfalls eine hochstehende Rutschkante (10) aufweist.
5. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Längs- und Breitenabmessungen der Arbeitsplatte (9) in etwa derjenigen der feststehenden Abdeckplatte (2) des Stützcontainers entsprechen.
6. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Abdeckplatte (2) des Stützcontainers (1) und der Arbeitsplatte (9) eine über Distanzstücke (5) auf der Abdeckplatte (2) des Stützcontai­ ners (1) abgestützte Ablageplatte (6) angeordnet ist.
7. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanz­ stücke (5) am hinteren Ende der Abdeckplatte (2) angeordnet sind.
8. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablage­ platte (6) eine Durchtrittsöffnung (7) für die Höhenverstelleinrichtung (8) aufweist.
9. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die etwa die Längen- und Breitenabmessungen der Arbeitsplatte (9) aufweisende Ablageplatte (6) im wesentlichen im Bereich der Abdeckplatte (2) des Stützcontainers (1) angeordnet ist, während die Arbeitsplatte (9) gegenüber der Ablageplatte (6) nach vorne versetzt angeordnet und gegebenenfalls um eine im wesentlichen vertikale Achse (11) verschwenkbar ausgebildet ist.
10. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Höhe der über Distanzstücke (5) mit Abstand zu der Abdeckplatte (2) des Stützcontainers (1) angeordneten Ablageplatte (6') eine Zusatz-Arbeitsplatte (9') vorgesehen ist.
11. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatz-Arbeitsplatte (9') an der Ablageplatte (6') gelenkig angeschlossen und über eine Zusatz- Stützeinrichtung (16) abgestützt ist.
12. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatz-Stützeinrichtung (16) von einem am Stützcontainer (1) angeschlossenen Stützfuß gebildet ist.
13. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatz-Arbeitsplatte (9') an der Ablageplatte (6') klappbeweglich angelenkt ist und dass der Stützfuß (16) in Form eines Rohrbügels an einem Gelenkzapfen (19), vorzugsweise einem der hinteren Distanzstücke (5) des Stützcontainers schwenkbeweglich angelenkt und an der Unterseite der Zusatz-Arbeitsplatte (9') verriegelbar ist.
14. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützfuß (16) bis an die zugewandte Längsseite des Stützcontainers (1) einklappbar ist und über ein Klemmstück (22) auf der starren Abdeckplatte (2) des Stützcontainers lösbar verriegelbar ist.
15. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatz-Arbeitsplatte (9') an ihrer Unterseite mit einem Verschlußelement (23), vorzugsweise einem Magnetverschluß versehen ist, über das die Zusatz-Arbeitsplatte (9') in ihrer eingeklappten Lage am eingeklappten Stützfuß (16) lösbar festlegbar ist.
16. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützfuß (16) und der vorzugsweise aus Stahl hergestellte Stützcontainer (1) mit Laufrollen (4, 17) versehen sind.
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