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DE19846785C2 - Halterung für Geh-Hilfen - Google Patents

Halterung für Geh-Hilfen

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DE19846785C2
DE19846785C2 DE1998146785 DE19846785A DE19846785C2 DE 19846785 C2 DE19846785 C2 DE 19846785C2 DE 1998146785 DE1998146785 DE 1998146785 DE 19846785 A DE19846785 A DE 19846785A DE 19846785 C2 DE19846785 C2 DE 19846785C2
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walking aid
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RAMMACHER HANS DIETER
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Description

Die Erfindung betrifft eine Halterung für Gehhilfen, insbesondere Unterarmstützen, die eine Verbindung zwischen dem Benutzer und der Gehhilfe herstellt, wobei ein Ende der Halterung ober­ halb des Schwerpunktes der Gehhilfe lösbar an dieser befestigt ist. Dabei ist der Begriff Gehhilfe im weitesten Sinne zu ver­ stehen; neben Unterarmstützen umfaßt er auch Stöcke, Krücken, Stützen, ja sogar Schirme.
Ein Problem beim Gebrauch dieser Gehhilfen besteht darin, daß der Benutzer Arme und Hände nicht frei bewegen kann, ohne die Gehhilfen abzustellen. Dabei besteht die Gefahr, daß die Geh­ hilfen umfallen und vom Benutzer nicht wieder aufgehoben werden können.
Zur Behebung dieses Problemes sind Halterungen bekannt ge­ worden, bei denen die Gehhilfen an den freien Enden eines Gurt­ bandes befestigt sind, das dem Benutzer über Nacken und Schulter gelegt ist (z. B. DE 91 00 968 U1, DE 295 01 547 U1 und DE 297 21 125 U1). Der Nachteil dieser bekannten Halterungen besteht darin, daß die Gehhilfen sich beim Loslassen weit von der Hand entfernen können und so in für den Benutzer ungünstige Positionen gelangen. Weiter schert das Gurtband beim Gehen an Nacken und Schultern des Benutzers und kann zu Verschmutz­ ungen der Kleidung führen. Auch erweist es sich bei der Ver­ wendung eines Gehhilfenpaares als nachteilig, daß die Gehhilfen mittels des Gurtbandes zwangsgekuppelt sind, so daß sich eine Betätigung der einen Gehhilfe - vom Benutzer ungewollt - auf die andere auswirkt. Schließlich ist das Abstellen solcher Geh­ hilfen problematisch, das praktisch nur durch Aufhängen an einem mannshoch angebrachten Haken möglich ist.
Aus der DE 88 09 834 U1 ist ein Gehhilfe-Stock bekannt, bei dem mittels einer Schlaufe eine Verbindung zwischen Stock und Benutzer hergestellt wird. Dabei besteht ein wesentlicher Nachteil darin, daß die Schlaufe sich über den gesamten Unterarm des Benutzers bis zum Handrücken hier frei bewegen kann und so in diesem Bereich zu einem Scheuern auf der Haut führt. Außer­ dem ist keine selbsttätige Lösbarkeit zwischen Stock und Schlaufe gegeben, was bei einem Sturz des Benutzers zu erheblichen Komplikationen führen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Halterung für Gehhilfen zu schaffen, die gegenüber den bekannten Gehhilfen eine sich auf alle denkbaren Anwendungsmöglichkeiten er­ streckende bessere Handhabbarkeit aufweisen und eine größtmögliche Sicherheit gewährleisten.
Ausgehend von der zuletzt erwähnten, aus der DE 88 09 834 U1 bekannten Gehhilfe wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Halterung aus einem am Benutzer fixierten Widerlager in Form einer Unterarmschlaufe oder eines Armbandes besteht auf welchen Druck­ knopfhälften auf Trägerscheiben befestigt sind. Die Verbindung zur Gehhilfe wird durch ein Kupplungsteil, bestehend aus einem flexiblen Kabel das an seinen beiden Enden je eine Trägerscheibe mit Druckknopfhälfte aufweist, hergestellt durch Andrücken der Druckknopfhälfte an das an der Gehhilfe angebrachte Druckknopf­ gegenstück. Wahlweise wird statt des flexiblen Kabels ein flexibles Gewebeband verwendet das an einem Ende den entsprechenden Druckknopfteil auf einer Tägerscheibe aufweist und am anderen Ende eine Schlaufe für das Handgelenk bildet.
Bei starker oder stoßartiger Überlastung löst sich die Verbindung selbsttätig da sich die Druckknopfhälften öffnen.
Aufgrund dieser Ausgestaltung bewirkt das Kupplungsteil bei ent­ sprechender Längenbemässung ein Verbleiben der losgelassenen Gehhilfe in unmittelbarer Nähe der Hand des Benutzers, ohne deren Bewegungsspielraum zu beeinträchtigen. In diesem Sinn wirkt auch die Fixierung des Widerlagers am Benutzer, da sich durch sie in Verbindung mit der Länge des Kupplungsteiles eine stets gleichbleibende Beabstan­ dung der losgelassenen Gehhilfe von der Hand des Benutzers erzielen läßt. Das bei stoßweise auftretender Überlastung der Halterung, z. B. bei einem Sturz des Benutzers, selbsttätig erfolgende Lösen der Geh­ hilfe vom Kupplungsteil erhöht die Sicherheit wesentlich und vermei­ det Knochenbrüche. Schließlich lassen sich mittels des Kupplungsteils auch andere Gegenstände wie bsp. leichte Handwerkszeuge an dem Arm des Benutzers anschließen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das Wider­ lager als Schlaufe ausgebildet, deren Öffnungsweite einstellbar ist. Dadurch wird eine einfach zu bewerkstelligende Fixierung des Wider­ lagers am Benutzer gewährleistet. Als Ort für die Fixierung kommt bevorzugt der Unterarm im Handgelenksbereich in Frage, doch kann sie auch am Gürtel, Hosenträger oder an der Kleidung des Benutzers erfolgen.
Zweckmäßigerweise bildet die Schlaufe ein Armband, das bevorzugt aus einem Gewebeband besteht, welches elastisch sein kann. Als Materialien kommen jedoch auch Leder, Metall oder Kunststoff in Betracht, wobei das Armband das Aussehen eines Unterarmbandes erhalten und als Werbeträger dienen kann.
Bei einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist das Kupplungsteil sowohl mit dem Widerlager als auch mit der Gehhilfe lösbar verbunden. Dadurch lassen sich Gehhilfe und Kupplungsteil vom Benutzer trennen ohne das Widerlager von diesem entfernen zu müssen. Andererseits läßt die Gehhilfe sich mittels des Kupplungsteiles an Stuhllehnen, Bett­ gestellen oder Geländern befestigen.
In vorteilhafter Weiterbildung dieser ersten Ausführungsform ist das Kupplungsteil als flexibles Kabel ausgebildet, das an seinen beiden Enden je eine Druckknopfhälfte aufweist, wobei die je­ weils andere Druckknopfhälfte auf der Außenseite des Wider­ lagers bzw. an der Gehhilfe vorgesehen ist. Die Flexibilität des Kabels in Kombination mit der Drehbarkeit der Druckknopf- Verbindung bewirkt, daß die losgelassene Gehhilfe auf dem Boden abgestützt bleibt und bei den verschiedensten Armstel­ lungen des Benutzers die jeweils günstigste Position einnimmt.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn an der Gehhilfe gegen­ über der anderen Druckknopfhälfte eine weitere gleiche Druck­ knopfhälfte angebracht ist. Auf diese Weise läßt sich das um eine Stuhllehne herumgelegte Kupplungsteil mit beiden Enden an der Gehhilfe befestigen, sodaß diese gegen Umfallen gesichert ist.
Gemäß einem weiteren wesentlichen Merkmal der Erfindung sind die Druckknopfhälften sowohl des Widerlagers, als auch des Kupplungs­ teils auf einer Trägerscheibe fixiert. Diese Ausgestaltung erlaubt auch Benutzern mit geringer Fingerkraft das einhändige Herstellen bzw. Lösen der Druckknopfverbindungen.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist das Kupplungs­ teil mit dem Widerlager einstückig. Diese Ausgestaltung zeichnet sich durch vergleichsweise geringe Gestellungskosten aus.
Vorteilhafter Weise sind bei dieser anderen Ausführungsform das Kupplungsteil und das Widerlager als Gewebeband ausgebildet, wobei das Kupplungsteil am Übergang zum Widerlager eine erste Druckknopfhälfte und an seinem freien Ende die korres­ pondierende zweite Druckknopfhälfte aufweist. Dadurch ist es möglich, mit Hilfe der vom Benutzer abgenommenen Halter­ ung die losgelassene Gehhilfe an einer Stuhllehne zu befestigen.
Es empfiehlt sich, im Bereich des freien Endes des Kupplungsteils wertere korrespondierende Druckknopfhälften vorzusehen. Auf diese Weise können Sprossen von Stuhllehnen, Geländerstäbe oder Bettgestellteile unterschiedlichen Durchmessers umspannt werden. - Selbstverständlich sind auch bei dieser anderen Aus­ führungsform allen Druckknopfhälften Trägerscheiben zuge­ ordnet.
In weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist dem Widerlager ein Clip zugeordnet. Inder Praxis sind Fälle denk­ bar, bei denen eine Fixierung des Widerlagers im Unterarm­ bereich des Benutzers z. B. auf Grund von Verletzungen un­ möglich ist. In einem solchen Fall läßt sich die Halterung mittels des Clips an der Kleidung des Benutzers befestigen.
Nachstehend wird die Erfindung an Hand der beiden in der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen beispielhaft erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 und 1a je eine Gesamtansicht der ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halterung bei losgelassener und festge­ haltener Gehhilfe.
Fig. 2 das Widerlager und
Fig. 3 das Widerlager mit Kupplungsteil der Halterung gemäß Fig. 1.
Fig. 4 eine Gesamtansicht der zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halterung bei losgelassener Gehhilfe.
Fig. 5 die Halterung gem. Fig. 4 in vergrößerter Darstellung.
Fig. 6 eine mittels des Kupplungsteils der Fig. 3 an einer Stuhl­ lehne gehaltene Gehhilfe,
Fig. 7 eine mittels der Halterung gem. Fig. 5 an einer Stuhllehne gehaltene Gehhilfe.
Fig. 8 zwei mittels des Kupplungsteils der Fig. 3 an einem Stuhl gehaltene Gehhilfen sowie
Fig. 9-12 Darstellungen mehrerer Anwendungssituationen.
In den Fig. 1 u. 1a ist eine Gehhilfe 1 mit Griff 2 und Armstütze 3 dargestellt, deren Stockteil 4 horizontale Bohrungen 5 auf­ weist. In den beiden obersten Bohrungen 5 ist beidseitig je eine Druckknopfhälfte 6a durch Verschrauben, Vernieten oder Verkleben befestigt. Um das zur Hand 7 gehörige Handgelenk ist in Form eines Armbandes ein Widerlager 8 gelegt, das über ein von einer Spiralfeder gebildetes Kupplungsteil 9 mit der Gehhilfe 1 verbunden ist.
Die Fig. 2 und 3 zeigen Einzelheiten des Widerlagers 8 und des Kupplungsteiles 9. Auf der Außenseite des Widerlagers 8 befindet sich eine im wesentlichen rechteckige Trägerscheibe 10a, in deren Zentrum eine Druckknopfhälfte 6a angeordnet ist. Das Kupplungsteil 9 weist an den Enden der Spiralfeder je eine kreisrunde Trägerscheibe 10b auf, in deren Zentrum je eine Druckknopfhälfte 6b angeordnet ist, die mit den Druck­ knopfhälften 6a des Widerlagers 8 und der Gehhilfe 1 zusammen paßt. Der an der Gehhilfe 1 befestigten Druckknopfhälfte 6a liegt auf der anderen, in der Zeichnung nicht sichtbaren abge­ wandten Seite der Gehhilfe 1 eine weitere Druckknopfhälfte 6a gegenüber.
Bei der gezeigten Ausführungsform besteht das Wider­ lager 8 aus einem elastischen Gewebeband. Bei Verwendung eines nicht elastischen Werkstoffes wird die Einstellung der Öffnungsweite des Widerlagers 8 auf das gewünschte Maß durch eine Schnalle 11 ermöglicht.
Während das Kupplungsteil 9 der in den Fig. 1-3 gezeigten Ausführungsform vom Widerlager 8 lösbar ist, ist es bei der in den Fig. 4 und 5 gezeigten Ausführungsform einstückig. Das freie Ende des Widerlagers 8 ist unter Bildung einer Schlaufe an der Innenseite des Kupplungsteiles 9 mittels eines Niets 12 befestigt, der auf seiner dem Nietkopf gegen­ überliegenden Seite als Druckknopfhälfte 6a ausgebildet ist. Im Bereich des freien Endes des Kupplungsteiles 9 sind zwei Druckknopfhälften 6b auf Trägerscheiben 10b angeordnet. Mit 11 ist eine Schnalle zur Einstellung der Öffnungsweite des Widerlagers 8 bezeichnet.
Die Fig. 6-8 lassen die Sicherung von Gehhilfen 1 an Stühlen 13 bzw. an Teilen derselben erkennen. In Fig. 6 umschlingt die Spiralfeder des Kupplungsteiles 9 zwei Sprossen eines Stuhles 13; die auf den Trägerscheiben 10b aufsitzenden Druckknopfhälften 6b des Kupplungsteiles 9 sind dabei im Eingriff mit den an der Geh­ hilfe 1 befestigten Druckknopfhälften 6a. In Fig. 7 ist eine Geh­ hilfe 1 in Form eines Gehstockes mit dem Kupplungsteil 9 einer einstückigen Halterung über eine Druckknopfverbindung ver­ bunden, wobei das Widerlager 8 um zwei Holme eines Stuhles 13 herumgeführt und mittels eines Clips 14 am Kupplungsteil 9 fixiert ist. Fig. 8 zeigt die in Fig. 6 dargestellte Sicherung bei zwei Gehhilfen 1.
In Fig. 9 ist ein sitzender Benutzer der an der Lehne eines Stuhles 13 gesichert abgestellten Gehilfen 1 dargestellt, wo­ bei die Sicherung sich aus Fig. 6 ergibt. An den Handgelenken des Benutzers sind Widerlager 8 zu erkennen. Um in die Position der Fig. 10 zu gelangen löst der Benutzer zunächst eine der beiden Druckknopfverbindungen an der Gehhilfe 1 und schließt die dabei frei werdende Druckknopfhälfte 6b des Kupplungsteiles 9 an die Druckknopfhälfte 6a des Widerlagers 8 an. Danach ver­ fährt er mit der anderen Gehhilfe 1 entsprechend, so daß beide Gehhilfen an ihn angeschlossen sind. Nun stützt der Benutzer sich auf den beiden Lehnen des Stuhles 13 ab, drückt den Körper nach oben und ergreift die beiden Gehhilfen 1.
Will der Benutzer eine Tätigkeit ausführen, zu der beide Hände benötigt werden, läßt er die Gehhilfen 1 los, die dann auf dem Boden stehen-, aber mit ihm verbunden bleiben (siehe Fig. 11). Selbst bei der in Fig. 12 veranschaulichten Tätigkeit des Türöffnens, bei welcher der Benutzer eine Hand zum Drehen des Schlüssels und Herunterdrücken der Klinke sowie die andere Hand zum Abstützen am Türblatt benötigt, bleiben die Gehhilfen 1 mit ihm ver­ bunden, ohne ihn zu behindern.
Die Wahl einer Druckknopfverbindung für den Anschluß der Gehhilfe 1 an den Benutzer schafft nicht nur die bereits erwähnte jeweils günstigste Positionierung der losgelassenen Gehhilfe 1, sondern stellt außerdem sicher, daß bei einem Sturz des Benutzers und der dadurch auftretenden stoßartigen Überlastung der Halterung die Verbindung zwischen Benutzer und Gehhilfe 1 durch Aufspringen der Druckknopfverbindung selbsttätig unterbrochen wird, so daß der Benutzer von der Gehhilfe 1 frei kommt und Handbrüche oder dgl. vermieden werden.
Schließlich bleibt zu erwähnen, daß die Möglichkeit des ge­ sicherten Abstellens der Gehhilfen 1 auch die Sicherheit Dritter fördert. z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln und Lokalen, am Arbeitsplatz usw.
Bezugszeichenliste
1
Gehhilfe
2
Griff
3
Armstütze
4
Stockteil
5
Bohrungen
6
a,
6
b Druckknopfhälften
7
Hand
8
Widerlager
9
Kupplungsteil
10
a,
10
b Trägerscheiben
11
Schnalle
12
Niet
13
Stuhl
14
Clip

Claims (14)

1. Halterung für Gehhilfen, insbesondere Unterarmstützen, die eine Verbindung zwischen dem Benutzer und der Gehhilfe herstellt, wobei ein Ende der Halterung oberhalb des Schwerpunktes der Gehhilfe lösbar an dieser befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung aus einem am Benutzer fixierten Widerlager (8) bestehend aus einer Schlaufe mit zugeordnetem Clip und Druckknopf und einem dieses Widerlager (8) mit der Gehhilfe (1) verbindenden Kupplungsteil (9) bestehend aus einem flexiblen Kabel, das an seinen beiden Enden je eine Trägerscheibe mit Druckknopfhälfte aufweist besteht, wobei sich das Kupplungsteil (9) bei stoßartiger Überlastung der Halterung selbsttätig von der Gehhilfe (1) löst.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsweite der Schlaufe einstellbar ist.
3. Halterung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufe ein Armband bildet.
4. Halterung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufe aus einem Gewebeband besteht.
5. Halterung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebeband elastisch ist.
6. Halterung nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsteil (9) sowohl mit dem Widerlager (8) als auch mit der Gehhilfe (1) lösbar verbunden ist.
7. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweils andere Druckknopfhälfte (6a) auf der Außenseite des Widerlagers (8) bzw. an der Gehhilfe (1) vorgesehen ist.
8. Halterung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Gehhilfe (1) gegenüber der anderen Druckknopfhälfte (6a) eine weitere gleiche Druckknopfhälfte (6a) angebracht ist.
9. Halterung nach den Ansprüchen 1 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckknopfhälften (6a bzw. 6b) sowohl des Wider­ lagers (8) als auch des Kupplungsteils (9) auf einer Träger­ scheibe (10a bzw. 10b) fixiert sind.
10. Halterung nach Anspruch 1 und mindestens einem der Ansprüche 2-5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsteil (9) mit dem Widerlager (8) einstückig ist.
11. Halterung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsteil (9) und das Widerlager (8) als Gewebeband aus­ gebildet sind.
12. Halterung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsteil (9) am Übergang zum Widerlager (8) eine erste Druckknopfhälfte (6a) und an seinem freien Ende die korres­ pondierende zweite Druckknopfhälfte (6b) aufweist.
13. Halterung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des freien Endes des Kupplungsteiles (9) weitere korrespondierende Druckknopfhälften (6b) vorgesehen sind.
14. Halterung nach den Ansprüchen 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß dem Widerlager (8) ein Clip (14) zugeordnet ist.
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