DE19845447A1 - Verbindungsstruktur und Verfahren zum Anschließen an ein geschirmtes Kabel - Google Patents
Verbindungsstruktur und Verfahren zum Anschließen an ein geschirmtes KabelInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verbindungsstruktur
und ein Verfahren zum Anschließen an ein geschirmtes Kabel.
Geschirmte Kabel umfassen leitende Kerndrähte (insbesondere
einen Innenleiter, der beispielsweise aus mehreren Drähten
oder Litzen besteht), eine innere Isolierhülle zum Umhüllen
des Außenumfangs der Kerndrähte, ein Drahtgeflecht am
Außenumfang der inneren Isolierhülle und eine äußere
Isolierhülle zum Umhüllen des Außenumfangs der inneren
Isolierhülle mit dem darüberliegenden Drahtgeflecht. Gemäß
eines herkömmlichen Verbindungsaufbaus (Verbindungsstruktur)
für ein geschirmtes Kabel wird das geschirmte Kabel an einem
Kabel ende in die Kerndrähte und das Drahtgeflecht
aufgetrennt. Dann wird ein Ende des Drahtgeflechtes mit einem
Wärmeschrumpfschlauch zusammengefaßt und die Enden der
Kerndrähte und das des Drahtgeflechtes werden mit einem
metallenen Anschlußteil (Anschluß-Schuh) gecrimpt (siehe
hierzu offengelegte japanische Patentanmeldung Nr. 201383).
Die genannte herkömmliche Struktur benötigt aber den
Zwischenschritt des Abisolierens der äußeren Isolierhülle, um
das Drahtgeflecht freizulegen, wie auch das Abisolieren der
inneren Isolierhülle, um die Kerndrähte freizulegen. Darüber
hinaus muß das freigelegte Drahtgeflecht zusammengedreht
werden und dann das zusammengedrehte Drahtgeflecht in den
Wärmeschrumpfschlauch eingeschoben werden. Damit ist aber die
Anschluß- oder Verbindungsprozedur aufwendig und
kompliziert.
Darüber hinaus ist es möglich, daß die Abschirmung leidet
oder nicht mehr gewährleistet ist, da bei dieser
Verbindungsstruktur über ein längeres Stück der inneren
Isolierhülle kein Drahtgeflecht vorhanden ist.
Aufgrund dessen liegt der vorliegenden Erfindung das
technische Problem zugrunde, eine Verbindungsstruktur
(Verbindungs- oder Anschlußaufbau) bereitzustellen, die ein
einfach aufgebaut ist, eine exzellente Abschirmung aufrecht
erhält, keine lästige Abisolierungsprozeduren erfordert und
es erlaubt, die Verbindungs- oder Anschlußherstellung
schnell und einfach auszuführen. Darüber hinaus liegt der
Erfindung das technische Problems zugrunde, hierfür ein
Verfahren bereitzustellen.
Dieses technische Problem wird gemäß einer ersten Lösung der
vorliegenden Erfindung durch eine Verbindungsstruktur oder
einen Anschlußaufbau mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst. Diese Verbindungsstruktur zum Verbinden eines
geschirmten Kabels und eines Anschlusses umfaßt ein
geschirmtes Kabel mit einem leitfähigen Innenleiter, eine
innere Isolierung zum Umhüllen des leitfähigen Innenleiters,
ein Drahtgeflecht am Außenumfang der inneren Isolierung und
eine äußere Isolierung über dem Drahtgeflecht zum Umhüllen
des Außenumfangs der inneren Isolierung und einen Anschluß,
der einen mit einem Schmelzverbindungs- oder fügematerial
bedeckten Verbindungsabschnitt beinhaltet, wobei das
Schmelzfügematerial dem Drahtgeflecht zugewandt ist, wenn der
Verbindungsabschnitt in das geschirmte Kabel eingeführt ist,
und das geschirmte Kabel über kleine Vorsprünge eines
Ultraschallhorns auf der äußeren Isolierung
Ultraschallschwingungen unterworfen worden ist, wodurch das
Schmelzverbindungsmaterial schmelzte, so daß das
Schlauchgeflecht und der Verbindungsabschnitt miteinander
leitend verbunden sind.
Das Schmelzverbindungsmaterial, das zuvor genannte wurde,
kann ein Lot, beispielsweise Lötzinn, sein.
Der Verbindungsabschnitt des Anschlusses muß nur derart in
das geschirmte Kabel eingeführt oder eingesteckt werden, daß
er dem Drahtgeflecht gegenüberliegt. Genauer gesagt, der
Verbindungsabschnitt kann zwischen der äußeren Isolierung und
dem Drahtgeflecht eingeführt werden, oder zwischen dem
Drahtgeflecht und der inneren Isolierung.
Ein Ultraschallhorn zur Verwendung bei der Herstellung einer
Verbindungsstruktur der vorliegenden Erfindung besitzt an
einer Stirn- oder Vorderseite mehrere kleine Vorsprünge.
Jeder der kleinen Vorsprünge gelangt mit dem Außenumfang der
äußeren Isolierhülle in Berührung. Wenn das Ultraschallhorn
mit Ultraschallfrequenz schwingt, überträgt jeder kleine
Vorsprung diese Ultraschallschwingungen auf das geschirmte
Kabel. Durch diese Ultraschall-Übertragung wird das
Schmelzverbindungsmaterial geschmolzen, so daß das
Drahtgeflecht des geschirmten Kabels und der
Verbindungsabschnitt des Anschlusses leitend miteinander
verbunden werden.
Bei der oben beschriebenen Struktur bzw. Aufbau sind das
Drahtgeflecht und der Anschluß nicht in mechanischem Kontakt
miteinander, werden aber durch das Schmelzen und Verbinden
des Schmelzverbindungsmaterials metallisch miteinander
verbunden. Damit wird eine hochzuverlässige elektrische
Verbindung geschaffen.
Ein Abisolierungsschritt zum Freilegen des Drahtgeflechtes
ist nicht notwendig. Somit können das Drahtgeflecht und der
Anschluß sehr einfach miteinander verbunden werden, wodurch
sich auch die Anzahl der Verfahrensschritte zur Herstellung
der Verbindung reduziert.
Da das Drahtgeflecht fast die gesamte Fläche der inneren
Isolierhülle umgibt, wird die Abschirmung (Abschirmleistung)
in exzellenter Weise beibehalten.
Bei dem erfindungsgemäßen Ultraschallhorn zur Verwendung bei
der Herstellung einer Verbindung der vorgenannten Art ist
nicht die gesamte Fläche des Stirnabschnittes des
Ultraschallhorns mit dem geschirmten Kabel in Kontakt,
sondern nur die kleinen Vorsprünge, so daß die
Ultraschallenergie nur durch die kleinen Vorsprünge, die mit
dem Kabel in Berührung stehen, auf das geschirmte Kabel
aufgebracht wird. Damit kann die Ultraschallenergie
konzentriert eingebracht werden. Als Folge hiervon wird ein
Energieverlust vermieden und das Verbindungsmaterial wird
sogar in sehr kurzer Zeit oder mit einer geringen Leistung
ausreichend geschmolzen. Demzufolge kann verhindert werden,
daß der äußere Isolierabschnitt durch die
Ultraschallschwingungen beschädigt wird.
Die Ultraschallenergie wird durch jeden der vielen kleinen
Vorsprünge auf das geschirmte Kabel aufgebracht. Aufgrund
dessen wird im Gegensatz zu einem Ultraschallhorn
gewöhnlicher Art, das eine flache Stirnseite hat, die
Ultraschallenergie gleichmäßig in einem vorbestimmten Bereich
verteilt. Das heißt, die Ultraschallenergie wird auf die
gesamte Fläche des Verbindungsabschnitts des Anschlusses
gleichmäßig aufgebracht. Damit wird absolut verhindert, daß
das Verbindungsmaterial, das auf den Verbindungsabschnitt
aufgebracht ist, in unterschiedlichen Richtungen verteilt
wird. Dadurch werden das Drahtgeflecht und der
Verbindungsabschnitt an einem Kontaktabschnitt hierzwischen
gleichmäßig verbunden, wodurch eine zuverlässige
Verbindungsfestigkeit erzielt werden kann.
Gemäß einer zweiten Lösung der vorliegenden Erfindung ist die
Verbindungsstruktur gemäß der ersten Lösung dahingehend
geändert, daß der Verbindungsabschnitt des Anschlusses
zwischen dem Drahtgeflecht und der inneren Isolierung
eingeführt ist.
Gemäß dieser Struktur ist der Verbindungsabschnitt radial
sehr tief in das geschirmte Kabel eingeführt, im Gegesatz zu
einem Verbindungsabschnitt, der zwischen der äußeren
Isolierung und dem Drahtgeflecht eingesteckt ist. Aufgrund
dessen sind der Anschluß und das geschirmte Kabel fest
miteinander verbunden und der Anschluß löst sich sogar dann
nicht, wenn eine Zugkraft aufgebracht wird. Es ist also eine
dauerhafte Verbindung erzielt.
Gemäß einer dritten Lösung der vorliegenden Erfindung ist
eine Verbindungsstruktur ähnlich der ersten Lösung vorhanden,
wobei aber der Anschluß einen plättchenartigen
Anschlußhauptteil beinhaltet, an dem an einer Seite ein
Verbindungsabschnitt vorhanden ist und auf der anderen Seite
ein Erdungsanschlußabschnitt, wobei das
Schmelzverbindungsmaterial auf einer Fläche des
Verbindungsabschnittes aufgebracht ist.
Bei dieser Struktur umfaßt der Anschlußhauptteil lediglich
den Verbindungsabschnitt und den Erdungsabschlußabschnitt.
Der Verbindungsabschnitt wird in das geschirmte Kabel derart
eingesteckt, daß der Anschluß verbunden wird. Aufgrund
dessen muß der Anschluß nicht in einer komplizierteren Form
zum Eingriff mit dem geschirmten Kabel oder zur Verbindung
mit dem geschirmten Kabel ausgebildet werden. Damit besitzt
der Anschluß einen einfachen Aufbau, wodurch die Herstellung
und das Handling äußerste einfach sind.
Gemäß einer vierten Lösung der vorliegenden Erfindung ist ein
Verbindungsverfahren zum Verbinden eines geschirmten Kabels
und eines Anschlusses geschaffen, wobei das geschirmte Kabel
einen leitenden Innenleiter, eine innere Isolierung zum
Umhüllen des Innenleiters, ein Drahtgeflecht am Außenumfang
der inneren Isolierung und eine äußere Isolierung über dem
Drahtgeflecht zum Umhüllen oder Ummanteln des äußeren Umfangs
der inneren Isolierung, wie auch einen Anschluß umfaßt, der
einen Verbindungsabschnitt aufweist, der mit
Schmelzverbindungsmaterial beschichtet ist. Das Verfahren
umfaßt die Schritte: Einführen des Verbindungsabschnitts in
das geschirmte Kabel, so daß das Schmelzverbindungsmaterial
dem Drahtgeflecht zugewandt ist, wobei zuvor ein Schlitz in
der äußeren Isolierung hergestellt wird und durch den
Schlitz der Verbindungsabschnitt eingeführt wird, und
Aufbringen von Ultraschallschwingungen auf das geschirmte
Kabel durch kleine Vorsprünge an einem Ultraschallhorn, die
mit der äußeren Isolierung in Kontakt sind, wodurch das
Schmelzverbindungsmaterial so geschmolzen wird, daß das
Drahtgeflecht und der Verbindungsabschnitt leitend
miteinander verbunden werden.
Da der Verbindungsabschnitt des Abschirmanschlusses durch den
an der äußeren Isolierung des geschirmten Kabels geformten
Schlitz eingeführt wird, ist das Einstecken des
Verbindungsabschnittes einfach. Darüber hinaus kann der
Schlitz beispielsweise durch Einschneiden hergestellt werden.
Damit ist dessen Herstellung sehr einfach durchzuführen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung reicht der Schlitz durch die äußere Isolierung und
das Drahtgeflecht bis zur inneren Isolierung.
Der Schlitz wird so hergestellt, daß er durch die äußere
Isolierhülle und das Drahtgeflecht hindurchgeht, so daß der
Verbindungsabschnitt zwischen der inneren Isolierung und dem
Drahtgeflecht eingeführt werden kann. Aufgrund dessen wird
der Verbindungsabschnitt sehr tief in das geschirmte Kabel
eingeführt, so daß der Anschluß und das geschirmte Kabel
fest miteinander verbindbar sind.
Gemäß einer weiteren Lösung der vorliegenden Erfindung ist
ein Ultraschallhorn zur Verwendung beim Verbinden eines
geschirmten Kabels und eines Anschlusses geschaffen, wobei
das geschirmte Kabel einen leitenden Innenleiter, eine innere
Isolierung zum Umhüllen des leitenden Innenleiters, ein
Drahtgeflecht am Außenumfang der inneren Isolierung und eine
äußere Isolierung über dem Drahtgeflecht zum Umhüllen des
Außenumfangs der inneren Isolierung umfaßt und der Anschluß
einen mit einem Schmelzverbindungs- oder fügematerial
bedeckten Verbindungsabschnitt beinhaltet, wobei das
Schmelzverbindungsmaterial bei in das geschirmte Kabel
eingeführtem Verbindungsabschnitt dem Drahtgeflecht zugewandt
ist. Das Ultraschallhorn umfaßt einen mit der äußeren
Isolierung in Kontakt kommenden Endabschnitt und mehrere
kleinere Vorsprünge, die am Endabschnitt ausgebildet sind,
wobei das geschirmte Kabel durch die kleinen Vorsprünge des
Ultraschallhorns, die an der äußeren Isolierung anliegen,
Ultraschallschwingungen unterworfen wird, wodurch das
Schmelzverbindungsmaterial geschmolzen wird, so daß das
Drahtgeflecht und der Verbindungsabschnitt leitend
miteinander verbunden werden.
Die vielen kleinen Vorsprünge am Ultraschallhorn gelangen mit
der äußeren Isolierung des geschirmten Kabels in Kontakt, so
daß Ultraschallschwingungen aufgebracht werden können.
Aufgrund dessen kann die Ultraschallenergie konzentriert
aufgebracht werden, so daß Energieverluste vermieden werden
und ein wirksames Verbinden in kurzer Zeit mit kleiner
Leistung durchgeführt werden kann. Aufgrund dessen ist auch
der Verschleiß des Ultraschallhorns verringert, so daß sich
die Lebensdauer und und die Wartungsabstände verlängern.
Da jeder der vielen kleinen Vorsprünge mit
Ultraschallfrequenz vibriert, wird die Ultraschallenergie
nicht ungleichmäßig aufgebracht. Somit kann das auf dem
Verbindungsabschnitt des Anschlusses aufgebrachte
Verbindungsmaterial nie in ungleichmäßigen Richtungen
verteilt werden. Damit ist das Drahtgeflecht und der
Verbindungsabschnitt gleichmäßig in einem vorbestimmten
breiten Bereich miteinander verbindbar, so daß die
Verbindungsfestigkeit zuverlässig erhöht werden kann.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist das Ultraschallhorn mit kleinen Vorsprüngen
versehen, die in Längsrichtung des geschirmten Kabels
voneinander beabstandet sind.
Mit dem obigen Ultraschallhorn-Aufbau wird ein
Verbindungsvorgang in einem Längenbereich in Längsrichtung
des geschirmten Kabels wie auch in einem Breitenbereich
ausgeübt. Damit können das geschirmte Kabel und der Anschluß
in Längsrichtung des geschirmten Kabels fest miteinander
verbunden werden.
Gemäß einer weiteren Lösung der vorliegenden Erfindung ist
eine Verbindungsstruktur zum Verbinden eines geschirmten
Kabels und eines Erdungskabels geschaffen, umfassend ein
geschirmtes Kabel mit einem leitenden Innenleiter, einer
inneren Isolierung zum Umhüllen des leitenden Innenleiters,
einem Drahtgeflecht am Außenumfang der inneren Isolierung und
einer äußere Isolierung über dem Drahtgeflecht zum Umhüllen
des Außenumfangs der inneren Isolierung, und ein Erdungskabel
mit einem Kabelhauptteil, einem mit einem Ende des
Kabelhauptteils verbundenen Erdungsanschluß und einem mit
dem anderen Ende des Kabelhauptteils verbundenen,
plättchenartigen Verbindungsteil, das mit
Schmelzverbindungsmaterial beschichtet ist und bei in das
geschirmte Kabel eingeführtem Verbindungsteil dem
Drahtgeflecht zugewandt ist, wobei das geschirmte Kabel
Ultraschallschwingungen durch die kleinen Vorsprünge eines
Ultraschallhorns an dem äußeren Isolierabschnitt unterworfen
wurde, so daß das Schmelzverbindungsmaterial geschmolzen
wird und dadurch das Drahtgeflecht und der
Verbindungsabschnitt miteinander leitfähig verbunden sind.
In dem obigen Aufbau wird durch Einsetzen des
Verbindungsabschnitts des Erdungskabels in das geschirmte
Kabel und durch Aufbringen von Ultraschall schwingen mit Hilfe
der kleinen Vorsprünge des Ultraschallhorns das
Verbindungsmaterial geschmolzen, so daß das Verbindungsteil
und das Drahtgeflecht leitend miteinander verbunden werden,
wodurch das Drahtgeflecht und das Erdungskabel miteinander
verbunden sind. Da der Kabelhauptteil des Erdungskabels
flexibel ist, kann es frei gekrümmt und gebogen oder verlegt
werden, so daß der Erdungsanschluß abhängig von dem zu
erdenden Gegenstand frei verlegbar ist. Damit ist die
Verkabelung nicht unnötig begrenzt und auf beliebige Weise
auszuführen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist bei der Verbindungsstruktur gemäß obiger Lösung
der Kabelhauptteil mit vielen leitenden Kerndrähten versehen
und das Verbindungsstück besteht aus Kerndrähten des
Kabelhauptteils, die durch Thermokompressionsschweißen in
eine Laschenform geformt sind.
Bei dieser obigen Struktur wird durch Kompressionsschweißen
der Kerndrähte im Kabelhauptteil mit Hilfe von
Ultraschallschweißen oder Widerstandsschweißen das
plättchenartige Abschirmverbindungsteil geformt, indem die
Kerndrähte miteinander verschweißt werden. Aufgrund dessen
kann das Erdungskabel mit nur einem einfachen Verfahren an
einem herkömmlichen isolierten Kabel erzielt werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist bei einer Verbindungsstruktur mit dem zuvor
erläuterten Aufbau, das Verbindungsteil aus einem
plättchenartigen leitenden Teil gebildet, das mit dem
Kabelhauptteil leitend verbunden ist. Bei dieser Struktur
kann das Erdungskabel äußerst einfach erzielt werden, indem
das leitende Teil durch Crimpen oder Anlöten an ein
herkömmliches umhülltes Kabel angeschlossen wird.
Gemäß einer weiteren Lösung der vorliegenden Erfindung ist
ein Verbindungsverfahren zum Verbinden eines geschirmten
Kabels und eines Erdungskabels geschaffen. Bei diesem
Verfahren umfaßt das geschirmte Kabel einen leitenden
Innenleiter, eine innere Isolierung zum Umhüllen des
leitenden Innenleiters, ein Drahtgeflecht am Außenumfang der
inneren Isolierung und eine äußere Isolierung über dem
Drahtgeflecht zum Umhüllen des Außenumfangs der inneren
Isolierung. Das Verfahren umfaßt die Schritte:
Anschließen eines Erdungsanschlusses an einem Ende eines Kabelhauptteils des Erdungskabels,
Vorsehen eines Verbindungsteils am anderen Ende des Kabelhauptteils,
Beschichten des Verbindungsteils mit schmelzfähigem Schmelzverbindungsmaterial,
Einführen des Verbindungsteils in das geschirmte Kabel, so daß das Schmelzverbindungsmaterial dem Drahtgeflecht zugewandt ist und Aufbringen von Ultraschallschwingungen auf das geschirmte Kabel durch mehrere kleine Vorsprünge eines Ultraschallhorns, die mit dem äußeren Isolierabschnitt in Kontakt sind, so daß das schmelzfähige Verbindungsmaterial geschmolzen wird und das Drahtgeflecht und das Verbindungsteil leitend miteinander verbunden werden.
Anschließen eines Erdungsanschlusses an einem Ende eines Kabelhauptteils des Erdungskabels,
Vorsehen eines Verbindungsteils am anderen Ende des Kabelhauptteils,
Beschichten des Verbindungsteils mit schmelzfähigem Schmelzverbindungsmaterial,
Einführen des Verbindungsteils in das geschirmte Kabel, so daß das Schmelzverbindungsmaterial dem Drahtgeflecht zugewandt ist und Aufbringen von Ultraschallschwingungen auf das geschirmte Kabel durch mehrere kleine Vorsprünge eines Ultraschallhorns, die mit dem äußeren Isolierabschnitt in Kontakt sind, so daß das schmelzfähige Verbindungsmaterial geschmolzen wird und das Drahtgeflecht und das Verbindungsteil leitend miteinander verbunden werden.
Bei dem obigen Verfahren wird das Erdungskabel dadurch
erzielt, daß der Erdungsanschluß an einem Ende des
Kabelhauptteils angeschlossen wird und das Verbindungsteil am
anderen Endes ausgebildet wird. Dann werden durch Einführen
des Verbindungsteils des Erdungskabels in das geschirmte
Kabel und durch Aufbringen von Ultraschallschwingungen durch
die kleinen Vorsprünge des Ultraschallhorns, so daß das
Verbindungsmaterial schmilzt, das Drahtgeflecht und das
Erdungskabel über das Verbindungsteil miteinander verbunden.
Da das Verbindungsteil ein plättchenartiges Teil ist, kann es
sehr einfach in das geschirmte Kabel eingeführt werden, so
daß das Erdungskabel und das geschirmte Kabel leicht
miteinander zu verbinden sind.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform dieses Verfahrens
weist der Kabelhauptteil mehrere leitende Kerndrähte auf und
das Verbindungsteil ist aus Kerndrähten des Kabelhauptteils
gebildet, die durch Thermokompressionsschweißen in eine
Laschenform geformt sind.
Bei diesem Verfahren ist vorteilhafterweise das
Verbindungsteil durch Thermokompressionsschweißen der
Kerndrähte im Kabelhauptteil zu formen. Damit ist das
Verbindungsteil in einem äußerst einfachen Verfahren zu
herzustellen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist bei diesen
Verbindungsverfahren das Verbindungsteil aus einem
plättchenartigen, leitenden Teil gebildet, das mit dem
Kabelhauptkörper leitend verbunden ist.
Bei diesem Verfahren kann nur durch Verbinden des
plättchenartigen leitenden Teils mit den Kerndrähten des
Kabelhauptkörpers das Verbindungsteil am Erdungskabel
geschaffen werden.
Gemäß einer weiteren Lösung der vorliegenden Erfindung ist
ein Erdungskabel, das an ein geschirmtes Kabel anzuschließen
ist, geschaffen, wobei das geschirmte Kabel einen leitenden
Innenleiter, eine innere Isolierung zum Umhüllen des
leitenden Innenleiters, ein Drahtgeflecht am Außenumfang der
inneren Isolierung und eine äußere Isolierung über dem
Drahtgeflecht zum Umhüllen des Außenumfangs der inneren
Isolierung umfaßt. Das Erdungskabel umfaßt einen
Kabelhauptteil, der eine Isolierung und von der Isolierung
umhüllte leitende Kerndrähte besitzt, einen Erdungsanschluß,
der an einem Ende des Kabelhauptteils mit den Kerndrähten
verbunden ist, und ein Verbindungsteil, das aus den
Kerndrähten am anderen Ende des Kabelhauptteils durch
Thermokompressionsschweißen in eine Laschenform geformt ist
und mit Schmelzverbindungsmaterial beschichtet ist.
Da das erwähnte Erdungskabel das Verbindungsteil, das in das
geschirmte Kabel einzuführen und mit dem Drahtgeflecht zu
verbinden ist, aufweist, kann es zur Herstellung der
Verbindung mit dem geschirmten Kabel verwendet werden. Des
weiteren kann das Verlegen des Kabels, da das Erdungskabel
flexibel ist, ohne weiteres und ohne große Einschränkungen
erfolgen.
Gemäß einer weiteren Lösung der vorliegenden Erfindung ist
ein Erdungskabel, das mit einem geschirmten Kabel zu
verbinden ist, geschaffen, wobei das geschirmte Kabel einen
leitenden Innenleiter, eine innere Isolierung zum Umhüllen
des leitenden Innenleiters, ein Drahtgeflecht am Außenumfang
der inneren Isolierung und eine äußere Isolierung über dem
Drahtgeflecht zum Umhüllen des Außenumfangs der inneren
Isolierung umfaßt. Das Erdungskabel umfaßt einen
Kabelhauptteil mit einer Isolierung und von der Isolierung
umhüllte leitende Kerndrähte, einen Erdungsanschluß, der an
einem Ende des Kabelhauptteils mit den Kerndrähten verbunden
ist, und ein plättchenartiges Verbindungsteil, das mit dem
Kabelhaupteil leitend verbunden und mit
Schmelzverbindungsmaterial beschichtet ist.
Da das genannte Erdungskabel als Verbindungs- bzw.
Anschlußteil das plättchenartige, leitende Teil besitzt, das
in das geschirmte Kabel einzuführen und mit dem Drahtgeflecht
zu verbinden ist, kann es zum Anschließen an das geschirmte
Kabel verwendet werden. Des weiteren ist durch die
Flexibilität des Erdungskabels die Kabelverlegungsfreiheit
verbessert.
Im Folgenden sind zur weiteren Erläuterung und zum besseren
Verständnis mehrere Ausführungsformen der Erfindung unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben
und erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines geschirmten
Kabels vor dem Verbinden gemäß einer ersten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2A eine Seitenansicht eines Abschirmabschlusses zur
Verwendung in der ersten Ausführungsform der
Erfindung,
Fig. 2B eine perspektivische Ansicht eines
Abschirmanschlusses zur Verwendung in der ersten
Ausführungsform,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand
zeigt, bei dem Ultraschallschwingungen gemäß der
ersten Ausführungsform ausgeübt werden,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Ultraschallhorns
zur Verwendung in der ersten Ausführungsform,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand
zeigt, in dem das geschirmte Kabel und ein
Abschirmanschluß gemäß der ersten Ausführungsform
miteinander verbunden sind,
Fig. 6 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand zeigt,
bei dem Ultraschallschwingungen auf das geschirmte
Kabel und den Abschirmanschluß gemäß der ersten
Ausführungsform aufgebracht werden,
Fig. 7 eine Querschnittsansicht entlang der Linie VII-VII
in Fig. 5, in der die Aufbringung von
Ultraschallschwingungen gemäß der ersten
Ausführungsform gezeigt ist,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht, die eine Modifikation
der ersten Ausführungsform zeigt,
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand
zeigt, in dem ein Abschirmanschluß in das
geschirmte Kabel gemäß einer zweiten
Ausführungsform eingeführt ist,
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand
zeigt, in dem Ultraschallschwingungen auf das
geschirmte Kabel und den geschirmten Anschluß
gemäß der zweiten Ausführungsform ausgeübt werden,
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand
zeigt, in dem das geschirmte Kabel und der
Abschirmanschluß durch Ultraschallschwingungen
gemäß der zweiten Ausführungsform miteinander
verbunden sind,
Fig. 12 eine Querschnittsansicht entlang der Linie XII-XII,
in der ein Zustand gezeigt ist, in dem das
geschirmte Kabel und der geschirmte Anschluß gemäß
der zweiten Ausführungsform miteinander verbunden
sind,
Fig. 13 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand zeigt,
in dem das geschirmte Kabel und der
Abschirmabschluß gemäß der zweiten Ausführungsform
miteinander verbunden sind,
Fig. 14A eine perspektivische Ansicht, die einen
Abschirmabschluß gemäß einer dritten
Ausführungsform zeigt,
Fig. 14B eine Querschnittsansicht entlang der Linie XIVb-XIVb
in Fig. 14A,
Fig. 15 eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand
zeigt, die einen Zustand zeigt, in dem der
Abschirmanschluß gemäß der dritten Ausführungsform
in das geschirmte Kabel eingeführt ist und auf das
Ultraschallschwingungen auszuüben sind,
Fig. 16 eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand
zeigt, in dem das geschirmte Kabel und der
geschirmte Anschluß gemäß der dritten
Ausführungsform durch Ultraschallschwingungen
miteinander verbunden werden,
Fig. 17 eine Querschnittsansicht entlang der Linie XVII-XVII
in Fig. 16, die einen Zustand zeigt, in dem
das geschirmte Kabel und der Abschirmanschluß
gemäß der dritten Ausführungsform durch
Ultraschallschwingungen miteinander verbunden sind,
Fig. 18 eine perspektivische Ansicht, die einen
Herstellungsschritt bei der Herstellung eines
Erdungskabels gemäß einer vierten Ausführungsform
zeigt,
Fig. 19 eine perspektivische Ansicht eines Erdungskabels
gemäß der vierten Ausführungsform,
Fig. 20 eine perspektivische Ansicht eines anderen
Erdungskabels gemäß der vierten Ausführungsform,
Fig. 21 eine perspektivische Ansicht eines geschirmten
Kabels, an dem das Erdungskabel zu schließen ist,
gemäß der vierten Ausführungsform,
Fig. 22 eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand
zeigt, in dem Ultraschallschwingungen ausgeübt
werden, um das Erdungskabel mit dem geschirmten
Kabel gemäß der vierten Ausführungsform zu
verbinden,
Fig. 23 eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand
zeigt, in dem das Erdungskabel der vierten
Ausführungsform in das geschirmte Kabel eingeführt
ist, und
Fig. 24 eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand
zeigt, in dem Ultraschallschwingungen nach dem
Zustand gemäß der Fig. 23 aufgebracht werden.
Die Fig. 1-7 zeigen eine erste Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. Wie in den Fig. 1 und 7 gezeigt,
besitzt das geschirmte Kabel 15 eine Koaxial-Struktur, mit
mehreren Kerndrähten 16 oder einem Innenleiter 16, eine
innere Isolierhülle 17, ein Drahtgeflecht 18 und eine äußere
Isolierhülse 19 aus Harz. Jeder der Kerndrähte 16 besteht aus
einem Leiter. Die innere Isolierhülle 17 umhüllt die
Kernleitungen 16. Das Drahtgeflecht 18 ist um die innere
Isolierhülle 17 herum vorhanden. Die äußere Isolierhülle 19
umgibt das Drahtgeflecht 18 und umhüllt die Kernleitung 16,
die innere Isolierhülse 17 und das Drahtgeflecht 18.
Gemäß dieser Ausführungsform ist ein Ende eines
Abschirmanschlusses 21, das mit einem leitfähigen, einen
niedrigen Schmelzpunkt aufweisenden Verbindungs- oder
Fügematerial (Schmelzfügematerial) 20 beschichtet ist, in die
Innenseite des geschirmten Kabels 15 eingeführt. Es werden
Ultraschallschwingungen auf die äußere Isolierhülle 19
aufgebracht, so daß das Schmelzfügematerial 20 mit niedrigem
Schmelzpunkt schmilzt und schließlich das Ende des
Abschirmanschlusses 21 mit dem Drahtgeflecht 17 des
geschirmten Kabels 15 leitend verbunden ist.
Wie in der Fig. 2A gezeigt, weist der Abschirmanschluß 21
eine Z-Form auf, die durch Biegen des Teils geschaffen ist,
wobei der Abschirmanschluß 21 einen Anschlußhauptteil 22,
einen Einsteckverbindungsabschnitt (Verbindungsabschnitt) 23,
der an einer Seite des Anschlußhauptteils 22 vorhanden ist,
und einen Erdungsanschlußabschnitt 24 umfaßt, der an der
andere Seite des Anschlußhauptteils 22 ausgebildet ist.
Der Einsteckverbindungsabschnitt 23 ist innen in das
geschirmte Kabel 15 eingeführt. Der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 erstreckt sich in
Längsrichtung des geschirmten Kabels 15. Das zuvor erwähnte
Fügematerial mit niedrigem Schmelzpunkt ist auf eine
Oberseite des Einsteckverbindungsabschnitts 23 aufgebracht.
Ein Löt, das einen niedrigen Schmelzpunkt hat, oder ein
ähnliches Material, ist als Fügematerial 20 mit niedrigem
Schmelzpunkt eingesetzt und durch Plattieren, Metallisieren,
galvanisch Überziehen oder dergleichen, auf dem
Einsteckverbindungsabschnitt 23 aufgebracht.
Das Fügematerial 20 mit niedrigem Schmelzpunkt ist auf dem
Einsteckverbindungsabschnitt 23 derart aufgebracht, daß es
dem Drahtgeflecht 18 des geschirmten Kabels 15 zugewandt ist.
In dieser Ausführungsform, wie sie nachfolgend beschrieben
wird, ist der Einsteckverbindungsabschnitt 23 zwischen dem
Drahtgeflecht 18 des geschirmten Kabels 15 und der inneren
Isolierhülle 17, die innenseitig hiervon plaziert ist,
eingesteckt. Damit ist das Fügematerial 20 mit niedrigem
Schmelzpunkt auf der Oberseite (wenn der Abschirmanschluß in
der in Fig. 2A gezeigten Lage plaziert ist) des
Einsteckverbindungsabschnittes 23 vorhanden, der dem
Drahtgeflecht 18 zugewandt ist.
Vor dem Verbinden oder allgemein vor dem Verbindungsvorgang
wird das geschirmte Kabel 15 abisoliert, so daß die
Kerndrähte 16 an einem Ende freiliegen. Ein
Anschlußmetallteil 26 ist an die Enden der freigelegten
Kernleitungen 16 aufgepreßt, wie es in der Fig. 1 gezeigt
ist. Das Anschlußmetallteil 26 umfaßt einen Crimpabschnitt
27 und einen Kontaktabschnitt 28. Der Crimpabschnitt 27 ist
so aufgecrimpt, daß er die Kerndrähte 16 des gecrimpten
Kabels 15 verbindet. Der Kontaktabschnitt 28 erstreckt sich
vom Crimpabschnitt 27 dergestalt, daß er in Längsrichtung
von den Kernleitungen 16 beabstandet liegt. Außerdem ist der
Kontaktabschnitt 28 mit einem Steckanschlußteil zu koppeln.
Es wird nun nachfolgend ein Verbindungsverfahren gemäß dieser
Ausführungsform beschrieben. Wie in Fig. 1 gezeigt, wird in
dem geschirmten Kabel 15 ein Schlitz 29 ausgebildet. Der
Schlitz 29 ist in einer Position vorhanden, die nahe am
Endabschnitt des geschirmten Kabels 15 liegt und von dem
Endabschnitt aber beabstandet ist. Außerdem verläuft der
Schlitz 29 entlang des Umfangs senkrecht zur Längsrichtung
des geschirmten Kabels 15. Der Schlitz 29 ist so geformt,
daß er durch die äußere Isolierhülle 19 und das
Drahtgeflecht 18 geht und bis zur inneren Isolierhülle 17
reicht.
Durch Einstecken des Einsteckverbindungsabschnitts 23 des
Abschirmanschlusses 21 in den Schlitz 29 wird der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 innenseitig des geschirmten
Kabels 15 eingeführt. Das Einführen oder Einstecken des
Einsteckverbindungsabschnitts 23 wird entlang der inneren
Isolierhülle 17 ausgeführt, so daß der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 zwischen die innere
Isolierhülle 17 und dem Drahtgeflecht 18 eingeführt wird.
Durch dieses Einführen, wie es in Fig. 6 gezeigt ist, zeigt
das Fügematerial 20 mit niedrigem Schmelzpunkt von unten her
zu dem Drahtgeflecht 18.
Nachdem der Einsteckverbindungsabschnitt 23 eingesteckt ist,
wie es in Fig. 6 gezeigt ist, wird die äußere Isolierhülle 19
des geschirmten Kabels 15 zwischen einem Ultraschallhorn 30
und einem Amboß 31 eingezwickt und mittels des
Ultraschallhorns 30 unter Druck Ultraschallschwingungen
unterworfen. Durch die innenseitige Wärmeerzeugung durch die
Ultraschallenergie der Ultraschallschwingungen schmilzt das
Fügematerial 20 mit niedrigem Schmelzpunkt. Dann werden das
Drahtgeflecht 18 und der Einsteckverbindungsabschnitt 23
durch das Fügematerial 20 mit niedrigem Schmelzpunkt
metallisch miteinander verbunden. Zu diesem Zeitpunkt dringt
das Fügematerial 20 in die Maschen des Drahtgeflechtes 18
ein, so daß das Drahtgeflecht 18 und der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 in dem entsprechenden
Fügebereich fest miteinander verbunden werden.
Wie in Fig. 4 gezeigt, besitzt das Ultraschallhorn 30 mehrere
kleine Vorsprünge 32, die an einem Endabschnitt in Kontakt
mit der äußeren Isolierhülle 19 ausgebildet sind. Die kleinen
Vorsprünge 32 sind entlang der Kabellänge des geschirmten
Kabels 15 in zwei Reihen unterteilt. Vier Vorsprünge stehen
jeweils benachbart zueinander unterteilt durch einen Spalt 23
nebeneinander. Das heißt, die kleinen Vorsprünge 32 jeder
Reihe sind alternierend mit dem Spalt 23 entlang der
Kabellänge des geschirmten Kabels 15 aufgereiht und
ausgebildet.
Zwischen den Reihen aus unterteilten kleinen Vorsprüngen 32
ist eine Einbuchtung 34 vorhanden, sie ist dementsprechend
von den kleinen Vorsprüngen 32 umgeben. Die Einbuchtung 34
und der Spalt 33 gelangen nicht mit der äußeren Isolierhülle
19 in Berührung, so daß Ultraschallschwingungen nicht in
diesem Abschnitt aufgebracht werden.
Mit dem Ultraschallhorn 30, das die beschriebene
Ausgestaltung hat, werden Ultraschallschwingungen mit Hilfe
der kleinen Vorsprünge 32, die mit der äußeren Isolierhülle
19 in Kontakt sind, aufgebracht. Durch den Spalt 33 und die
Einbuchtung 34 werden keine Ultraschallschwingungen
übertragen. Aufgrund dessen werden nicht auf die gesamte
Fläche des Endabschnittes des Ultraschallhorns
Ultraschallschwingungen abgesendet, sondern nur aus der
kleinen Fläche der jeweiligen kleinen Vorsprünge 32. Damit
kann Ultraschallenergie auf einen Punkt oder eine Stelle
konzentriert werden. Als Ergebnis kann das Fügematerial mit
niedrigem Schmelzpunkt geschmolzen werden und in kürzester
Zeit oder mit kleiner Leistung (output) verbunden werden,
wodurch es möglich gemacht ist, ohne großen Energieverlust
eine effektive Ultraschallschwingung auszuführen
(Ultraschallschweißung durchzuführen). Bei einer solchen
effektiven Ultraschallschwingungsaufbringung erfolgt keine
Beschädigung der äußeren Isolierhülle, d. h. daß diese nicht
bricht oder Risse bekommt, wodurch verhindert wird, daß das
Drahtgeflecht 18 ungewollt freigelegt wird, was zu einer
Verschlechterung des Äußeren führt.
Ferner werden die Ultraschallschwingungen nicht ungleichmäßig
aufgebracht, verglichen mit einem Ultraschallhorn, das einen
flachen Endabschnitt besitzt, da Ultraschallschwingungen
durch die Vielzahl an kleinen Vorsprüngen 32 aufgebracht
werden und aus den Spalten zwischen den kleinen Vorsprüngen
32 und der Einbuchtung 34 keine Ultraschallschwingungen
ausgesendet werden. Somit kann es nie passieren, daß das
Fügematerial 20 ungleichmäßig verteilt wird oder in
ungleichmäßigen Richtungen verteilt wird, wie beispielsweise
in Breitenrichtung des Einsteckverbindungsabschnitts 23, so
daß das Fügematerial 20 auf der gesamten Oberfläche des
Einsteckverbindungsabschnitts 23 und dem Drahtgeflecht 18
sich verteilt. Demzufolge kann eine zuverlässige Verbindung
erzielt werden.
Insbesondere weil zwischen den zwei Reihen aus kleinen
Vorsprüngen 32 die Einbuchtung 34 vorhanden ist und die
kleinen Vorsprünge 33 die Ultraschallschwingungen gemäß
dieser Ausführungsform erzeugen, wird das Fügematerial 20 mit
niedrigem Schmelzpunkt nicht außerhalb des
Einsteckverbindungsabschnitts 23 verteilt, so daß das
Fügematerial 20 effektiv für die Herstellung der Verbindung
eingesetzt werden kann.
Da ferner jede Reihe aus kleinen Vorsprüngen 32 in
Längsrichtung des geschirmten Kabels 15 ausgebildet ist, wird
der zuvor beschriebene Fügevorgang in Längsrichtung des
geschirmten Kabels 15 ausgeführt. Demzufolge kann der
Abschirmanschluß 21 fest entlang der Länge des geschirmten
Kabels 15 verbunden werden.
In Fig. 5 bezeichnet das Bezugszeichen 35 eine Druckstelle
oder Druckmarkierung der kleinen Vorsprünge 32, die auf der
Außenseite der Isolierhülle 19 durch die
Ultraschallschwingungen erzeugt ist. Da diese Druckstelle mit
den kleinen Vorsprüngen 33 übereinstimmt, ist ihre Fläche
relativ klein und kann derart verteilt sein, daß sie nicht
leicht erkennbar ist bzw. nicht visuell erkennbar ist,
wodurch keine deutliche Veränderung des äußeren des Kabels
erfolgt oder keine Verschlechterung bewirkt wird. Zusätzlich
zu dem obigen Vorgang wird bei dieser Ausführungsform der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 zwischen dem Drahtgeflecht 18
des geschirmten Kabels und der inneren Isolierhülle 17
eingesteckt, wobei der Einsteckverbindungsabschnitt 23 tief
in die Innenseite in Durchmesserrichtung des geschirmten
Kabels eingeführt wird. Damit können der Abschirmanschluß 21
und das geschirmte Kabel 15 fest miteinander verbunden werden
und auch bei Ausüben einer Zugkraft auf den Abschirmanschluß
rutscht der Abschirmanschluß 21 nicht heraus oder löst sich,
so daß eine stabile, dauerhafte Verbindung gewährleistet
ist.
Da gemäß dieser Ausführungsform der Schlitz 29 an einer
Stelle vorgesehen ist, die von dem Endabschnitt des
geschirmten Kabels 15 beabstandet ist und der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 in diesen Schlitz 29
eingesteckt wird, ist ein langer Abschnitt gewährleistet, in
dem das Drahtgeflecht 18 und die äußere Isolierhülle 19
vorhanden sind, und zwar vom Schlitz 29 bis zum Endabschnitt
des geschirmten Kabels 15. Damit nimmt dieser Abschnitt
diejenige Zugkraft auf, die beim Ziehen an dem
Abschirmanschluß 21 auftreten kann, so daß der Abschirm 21
nur unter großen Kräften herausgezogen werden kann.
Da ferner der Abschirmanschluß 21 einen einfachen Aufbau
hat, insbesondere den Einsteckverbindungsabschnitt 23 und den
Erdungsanschlußabschnitt 24, ist dessen Herstellung äußerst
einfach.
Ferner ist das Einstecken einfach, so daß der Vorgang sehr
schnell ausgeführt werden kann, da das Einstecken des
Einsteckverbindungsabschnitts 23 in das geschirmte Kabel sehr
einfach durch den Schlitz 29 an der äußeren Isolierhülle 19
ausgeführt werden kann.
Obwohl bei der obigen Ausführungsform der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 des Abschirmanschlusses 21
zwischen dem Drahtgeflecht 18 und der inneren Isolierhülle 17
eingesteckt wird, kann der Einsteckverbindungsabschnitt 23
auch zwischen dem Drahtgeflecht 18 und der äußeren
Isolierhülle 19 eingesteckt werden. In diesem Fall ist das
Fügematerial 20 mit niedrigem Schmelzpunkt auf einer
Unterseite des Einsteckverbindungsabschnitts 23 aufgebracht,
so daß das Fügematerial 20 dem Drahtgeflecht 18 zugewandt
ist. Überdies ist der Schlitz 29 nur so tief ausgeführt, daß
er durch die äußere Isolierhülle 19 geht. Damit ist die
Ausbildung der Schlitze 29 erleichtert und der Widerstand
beim Einstecken des Einsteckverbindungsabschnitts 23 ist
klein, so daß das Einstecken äußerst einfach und mit
geringem Kraftaufwand möglich ist.
Die Fig. 8 zeigt eine Modifikation dieser Ausführungsform. In
dieser Figur bezeichnet das Bezugszeichen 36 ein
Steckergehäuse, das eine Anschlußaufnahmekammer hat. Das
Anschlußmetallteil 26, das an die Kerndrähte 16 angebracht
ist, wird in diese Anschlußaufnahmekammer 37 eingeführt.
Des weiteren besitzt der Abschirmanschluß 38 den
Einsteckverbindungsabschnitt 23 (nicht gezeigt), der in das
geschirmte Kabel 15 in der gleichen Weise eingeführt wird und
mit dem Drahtgeflecht durch Ultraschallschwingungen zu
verbinden ist. Ein Erdunganschlußabschnitt 39, der mit dem
Einsteckverbindungsabschnitt einteilig ausgebildet ist, ist
senkrecht zur Längsrichtung des geschirmten Kabels 15
umgebogen. Somit wird dieser Abschnitt nicht in dem
Steckergehäuse 36 aufgenommen, jedoch an irgendeiner Position
außerhalb des Steckergehäuses 36 geerdet.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 9-13 eine
zweite Ausführungsform beschrieben. Diejenigen Bauteile, die
mit denjenigen der ersten Ausführungsform übereinstimmen,
sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Aufgrund dessen
wird auf eine Wiederholung der Beschreibung dieser Bauteile
verzichtet. Obwohl bereits in der ersten Ausführungsform der
Verbindungsaufbau und das Verfahren zum Verbinden bzw.
Anschließen des Abschirmanschlusses 21 mit einem
Zwischenabschnitt (der Teil außer dem Endabschnitt) des
geschirmten Kabels 15 beschrieben wurde, wird nachfolgend
auch der Verbindungsaufbau und das Verfahren zur Herstellung
der Verbindung zwischen dem Abschirmanschluß am Endabschnitt
des geschirmten Kabels und dem geschirmten Kabel beschrieben.
Gemäß dem Verbindungsaufbau des Abschirmanschlusses dieser
Ausführungsform, wie er in Fig. 9 gezeigt ist, ist der
einstückige Verbindungsabschnitt 23 des Abschirmanschlusses
21 zwischen der inneren Isolierhülle 17 und dem Drahtgeflecht
18 eingesteckt, und zwar von einer Seite eines Endabschnitts
40 des geschirmten Kabels 15. Dann werden
Ultraschallschwingungen auf die äußere Isolierhülle 19 mit
dem Ultraschallhorn 30, ähnlich der ersten Ausführungsform,
aufgebracht, wie es in Fig. 10 gezeigt ist. Wenn die
Ultraschallschwingungen auf die äußere Isolierhülle 19 mit
Druck aufgebracht werden, bilden sich durch die kleinen
Vorsprünge 32 des Ultraschallhorns 30 an der äußeren
Isolierhülle 19 Druckmarken. Da, wie es in den Fig. 12, 13
gezeigt ist, durch die Ultraschallenergie der
Ultraschallschwingungen innenseitig Wärme erzeugt wird,
schmilzt das Fügematerial 20 mit niedrigem Schmelzpunkt und
aufgrund dessen werden das Drahtgeflecht 18 und der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 durch das Fügematerial
metallisch miteinander verbunden. Da das Fügematerial mit
niedrigem Schmelzpunkt in die Maschen des Drahtgeflechtes 18
eindringt, verbinden sich das Drahtgeflecht 18 und der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 fest miteinander.
Gemäß dieser Ausführungsform wird zusätzlich zu der Wirkung
gemäß der ersten Ausführungsform durch das Einstecken des
Einsteckverbindungsabschnitts 23 des Abschirmanschlusses 21
zwischen das Drahtgeflecht 18 und die innere Isolierhülle 17
vom Endabschnitt 40 des geschirmten Kabels 15 her und dem
Ausüben von Ultraschallschwingungen, das Drahtgeflecht 18 und
der Abschirmanschluß 21 leitend miteinander verbunden. Als
Ergebnis kann der Endabschnitt des geschirmten Kabels 15
leicht behandelt oder bearbeitet werden.
Verglichen mit der ersten Ausführungsform ist die
Notwendigkeit, den Schlitz 29 in der äußeren Isolierhülle 19
vorzusehen, nicht erforderlich. Statt dessen muß nur der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 zwischen dem Drahtgeflecht 18
und der inneren Isolierhülle 17 eingesteckt werden. Aufgrund
dessen ist hierdurch die Anzahl an Herstellungsschritten
verringert, was zu reduzierten Produktionskosten führt.
Es wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Fig.
14-17 eine dritte Ausführungsform beschrieben. In dieser
Ausführungsform weist der Abschirmanschluß 41 eine zu dem
Abschirmanschluß 21 der vorigen Ausführungsform
unterschiedliche Form auf.
Wie in der Fig. 14A gezeigt, ist der Abschirmanschluß 41 so
geformt, daß dessen Vorderende bogenförmig verläuft und der
Abschirmanschluß umfaßt einen plättchenartigen (sheet-like)
Anschlußhauptteil 42, einen an einer Seite des
Anschlußhauptteils 42 vorhandenen
Einsteckverbindungsabschnitt 43 und einen an der anderen
Seite des Anschlußhauptteils 42 vorhandenen
Erdungsanschlußabschnitt 44. Der
Einsteckverbindungsabschnitt 43 ist über einen senkrechten
Biegeabschnitt 45 einstückig mit dem
Erdungsanschlußabschnitt 44 ausgebildet. Wie in der Fig. 14B
gezeigt, ist der Einsteckverbindungsabschnitt 43 so geformt,
daß er einen bogenförmigen Querschnitt aufweist, der an den
Außenumfang des geschirmten Kabels 15 angepaßt ist. Der
Einsteckverbindungsabschnitt 43 wird zwischen dem
Drahtgeflecht 18 und der äußeren Isolierhülle 19 vom
Endabschnitt 40 des geschirmten Kabels 15 her eingesteckt, so
daß das Fügematerial 20 mit niedrigem Schmelzpunkt dem
Drahtgeflecht 18 zugewandt ist.
Um den Abschirmanschluß 41 mit dem geschirmten Kabel 15 zu
verbinden, wie es in den Fig. 15 und 16 gezeigt ist, wird der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 zwischen die äußere
Isolierhülle 19 und dem Drahtgeflecht 18 vom Endabschnitt 14
des geschirmten Kabels 15 her eingeführt und dann wird dieser
Abschnitt zwischen dem Ultraschallhorn 30 und dem Amboß 31
eingezwickt. Daraufhin werden Ultraschallschwingungen mit
Druck aufgebracht. Durch die durch die Ultraschallenergie der
Ultraschallschwingungen innenseitig erzeugte Wärme schmilzt
das Verbindungsmaterial 20 mit niedrigem Schmelzpunkt und das
Drahtgeflecht 18 und der Einsteckverbindungsabschnitt 23
werden über das Fügematerial 20, das geschmolzen ist,
metallisch miteinander verbunden. Da zu diesem Zeitpunkt das
Fügematerial 20 mit niedrigem Schmelzpunkt in die Maschen des
Drahtgeflechtes 18 eindringt, werden das Drahtgeflecht 18 und
der Einsteckverbindungsabschnitt 43 fest miteinander
verbunden.
Da gemäß dieser Ausführungsform der
Einsteckverbindungsabschnitt 23 bogenförmig ausgebildet ist,
der an den Außenumfang des geschirmten Kabels angepaßt ist,
wird hierbei das Phänomen vermieden, daß das schmelzende
Fügematerial 20 beiderseits in Breitenrichtung des
Ansteckverbindungsabschnitts 43 herausfließt, wenn, wie in
Fig. 17 gezeigt, Ultraschallschwingungen ausgeübt werden. Als
Ergebnis kann das Fügematerial 20 zwischen dem
Einsteckverbindungsabschnitt 23 und dem Drahtgeflecht 13
konzentriert werden.
Konsequenterweise werden dadurch der
Einstiegverbindungsabschnitt 23 und das Drahtgeflecht 18 fest
miteinander verbunden und des weiteren fließt kein
Fügematerial 20 zu irgend einem anderen Teil, so daß die
Verbindung sehr wirksam und effektiv ausgeführt werden kann.
Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird
nachfolgend unter Bezugnahme auf die Fig. 18-24
beschrieben. Gemäß dieser Ausführungsform ist anstatt des
Abschirmanschlusses 21, 41, die bei den obigen
Ausführungsformen eingesetzt wurden, ein Erdungskabel 51
eingesetzt und dieses Erdungskabel 51 wird mit dem
Drahtgeflecht 18 des geschirmten Kabels 15 verbunden.
Das Erdungskabel 51 umfaßt einen Kabelhauptteil 54 (siehe
Fig. 18), in dem eine Kern- oder Innenleitung 52 aus einem
Leiter mit einer Isolierhülle 53 umhüllt ist. Das
Erdungskabel 51 umfaßt ferner einen Erdungsanschluß 55
(siehe Fig. 18), der mit einem Endabschnitt des
Kabelhauptteils 54 verbunden ist, und ein plättchenartiges
Abschirmverbindungsteil 56 (siehe Fig. 19), das am
beabstandeten Ende des Kabelhauptteils 54 vorgesehen ist. Als
Kabelhauptteil 54 sind Kabel jedweder Art verwendbar.
Der Erdungsanschluß 55 besitzt einen Crimpabschnitt 55a, der
auf die Kernleitungen 52 an einem Endabschnitt des
Kabelhauptteils 54 so aufgecrimpt ist, daß er mit den
Kernleitungen 52 leitfähig verbunden ist, und einen
Verbindungsabschnitt 55b, der mit einem Erdungsgegenstand
(nicht gezeigt) zu verbinden ist und einstückig mit dem
Crimpabschnitt 55a ausgebildet ist. Als Erdungsanschluß 55
sind irgendwelche metallenen Anschlußteile einsetzbar. Das
Abschirmverbindungsteil 56 ist am beabstandeten Ende des
Kabelhauptteils 54 vorhanden und an einer Seite ist das
Fügematerial 20 mit niedrigem Schmelzpunkt aufgebracht. Das
Abschirmverbindungsteil 56 wird in das geschirmte Kabel 15
eingefügt, und zwar derart, daß das Verbindungsmaterial 20
(Fügematerial) dem Drahtgeflecht 18 des geschirmten Kabels 15
zugewandt ist. Dann werden Ultraschallschwingungen auf die
äußere Isolierhülle 19 des geschirmten Kabels 15 aufgebracht,
wodurch der Abschirmanschlußteil 56 mit dem Drahtgeflecht 18
verbunden wird.
Fig. 18 zeigt ein Verfahren zur Herstellung des Erdungskabels
51 der Fig. 19. Der Erdungsanschluß 55 wird an einem Ende
das Kabelhauptteils 54 angeschlossen und die Isolierhülle 53
am beabstandeten Ende des Kabelhauptteils 54 abgenommen, um
so die Kerndrähte 52 freizulegen. Der Kern 52 an diesem Ende
wird durch ein Paar Thermodruckbacken 61, 62 eingezwickt und
dann das Thermoverschweißen unter Druck durchgeführt. Die
Thermodruckschweißbacken 61, 62 haben Kneifflächen 61a, 62a,
die jeweils eine flache Fläche zum Einzwicken der Kerndrähte
52 besitzen und zwar dergestalt, daß die Kerndrähte 52
miteinander in Berührung sind. Durch das Druckverschweißen
der Kerndrähte 52, die aus feinen Drähten (Litzen) bestehen,
werden die Kerndrähte 52 miteinander verschweißt, so daß
eine Lasche hergestellt wird. Als Ergebnis wird das in der
Fig. 19 gezeigte plättchenartige Abschirmverbindungsteil 56
erzeugt. Dann wird auf einer Seite des
Abschirmverbindungsteils 56 Fügematerial mit niedrigem
Schmelzpunkt aufgebracht und mit dem geschirmten Kabel 15
verbunden.
Als Thermodruckschweißbacken 61, 62 zum Druckverschweißen der
Kerndrähte 52 unter Wärme sind verschiedene Backenarten
einsetzbar. Beispielsweise sind zum Ultraschallverschweißen
der Kerndrähte 52 ein Ultraschallhorn als eine Backe 61 und
Amboß als andere Backe 62 einzusetzen. Durch
Widerstandsschweißen zur Erzeugung der druckverschweißten
Kerndrähte 52 sind ein Paar Elektroden als Backen 61, 62
einsetzbar.
Als Erdungskabel 51, wie es in den Fig. 18, 19 gezeigt ist,
ist jegliches umhülltes Kabel verwendbar. Das Kabelhauptteil 54
und die Kerndrähte des Kabelhauptteils 54 werden dann
thermisch druckverschweißt, so daß das
Abschirmverbindungsteil 56 erzeugt wird. Damit kann ein
Erdungskabel und mit einem äußerst einfachen Verfahren unter
Verwendung irgendeines umhüllten Kabels erhalten werden, so
daß die Herstellungskosten niedrig sind.
Fig. 20 zeigt ein Beispiel für ein Erdungskabel 51. Bei
diesem Erdungskabel ist ein plättchenartiges, leitfähiges
Teil 57 als Abschirmverbindungsteil 56 am Abliegenden Ende
des Kabelhauptteils 54 vorhanden. Das plättchenartige
leitfähige Teil 57 besteht aus einer rechteckigen Platte, die
sich in Längsrichtung des Kabelhauptteils 54 erstreckt. Durch
Aufcrimpen eines Crimpabschnittes 58 an einem Ende an die
Kerndrähte 52 am abliegenden Ende des Kabelhauptteils 54 wird
der leitfähige Teil 57 mit den Kerndrähten 52 leitend
angeschlossen. Nach dieser Vorbereitung wird das Fügematerial
20 mit niedrigem Schmelzpunkt auf eine Fläche des leitfähigen
Teils 57 so aufgebracht, daß das Teil 57 mit dem geschirmten
Kabel 15 leitfähig miteinander zu verbinden ist. Für den
Fall, daß das Erdungskabel 51 einen derartigen Aufbau hat,
ist es aber auch möglich, die Kerndrähte 52 des
Kabelhauptteils 52 nur durch Crimpen mit dem leitfähigen Teil
57 zu verbinden. Damit ist die Herstellung vereinfacht.
Anstatt des Crimpens ist es auch möglich, das leitfähige Teil
57 mit den Kerndrähten 52 zu verlöten.
Die Fig. 21-24 zeigen verschiedene Schritte zum Anschließen
des in der oben beschriebenen Weise hergestellten
Erdungsleitung mit dem geschirmten Kabel 15. Die Fig. 21, 22
zeigen einen Fall, bei dem das Erdungskabel 51 mit dem
geschirmten Kabel 15 gemäß der ersten Ausführungsform
verbunden ist. Wie in der Fig. 21 gezeigt, wird auf der
äußeren Isolierhülle 19 des geschirmten Kabels 15 der Schlitz
29 hergestellt, und dann wird das Abschirmverbindungsteil des
Erdungskabels 55 zwischen die äußere Abschirmhülle 19 und dem
Drahtgeflecht 18 durch den Schlitz 29 hindurch eingeführt,
dergestalt, daß das Verbindungsmaterial 20 dem Drahtgeflecht
20 zugewandt ist. Das das Abschirmverbindungsteil 56 eine
plättchenartige Form hat, kann es leicht und sicher in das
geschirmte Kabel eingeführt werden.
Die Fig. 23 und 24 zeigen einen Fall, bei dem das
Erdungskabel 51 gemäß der zweiten Ausführungsform mit dem
geschirmten Kabel 15 verbunden wird. Wie in der Fig. 23
gezeigt, wird das Abschirmverbindungsteil 56 des
Erdungskabels 51 zwischen der inneren Isolierhülle 17 und dem
Drahtgeflecht 18 von einer Seite des Endabschnitts 40 des
geschirmten Kabels 15 her eingeführt, so daß das
Fügematerial 20 das Drahtgeflecht 18 kontaktiert. Auch in
diesem Fall kann das Abschirmverbindungsteil 56 leicht und
sicher in das geschirmte Kabel 15 eingeführt werden, da das
Abschirmverbindungsteil 56 eine plättchenartige Form hat.
Nach dem Einführen oder Einstecken des
Abschirmverbindungsteils 56, wie es in den Fig. 22 und 24
gezeigt ist, werden Ultraschallschwingungen auf die äußere
Isolierhülle 19 durch das Ultraschallhorn 30 aufgebracht.
Wenn die Ultraschallschwingungen auf die äußere Isolierhülle
19 mit Druck ausgebracht werden, wird durch die
Ultraschallenergie innenseitig Wärme erzeugt, so daß das
Fügematerial mit niedrigem Schmelzpunkt schmilzt, wodurch das
geschmolzene Fügematerial 20 und das Drahtgeflecht 18 und das
Abschirmverbindungsteil 56 metallisch miteinander verbindet.
Da das Fügematerial 20, das nun geschmolzen ist, in die
Maschen des Drahtgeflechtes 18 eindringt, werden das
Drahtgeflecht 18 und das Abschirmverbindungsteil 56 fest
miteinander verbunden.
Gemäß dieser Ausführungsform wird anstatt der steifen oder
starren Abschirmanschlüsse 21, 41 gemäß der ersten bis
dritten Ausführungsform das Erdungskabel 51, das einen
flexiblen Kabelhauptteil 54 besitzt, mit dem abgeschirmten
Kabel 15 verbunden, das Erdungskabel 51 kann frei gekrümmt
oder gebogen werden, so daß es in irgendeiner Stellung
entsprechend dem zu erdenden Objekt verlegt werden kann.
Damit ist die Verkabelung vereinfacht und die Verkabelung
kann in irgendeiner Weise, wie es erforderlich ist, erfolgen.
Claims (20)
1. Verbindungsstruktur zum Verbinden eines geschirmten
Kabels und eines Anschlusses, umfassend:
- - ein geschirmtes Kabel mit einem leitenden Innenleiter, einer inneren Isolierung zum Umhüllen des leitenden Innenleiters, einem Drahtgeflecht am Außenumfang der inneren Isolierung und einer äußeren Isolierung über dem Drahtgeflecht zum Umhüllen des Außenumfangs der inneren Isolierung und
- - einen Anschluß, der einen mit einem Schmelzverbindungs- oder fügematerial bedeckten Verbindungsabschnitt aufweist, wobei das Schmelzfügematerial dem Drahtgeflecht zugewandt ist, wenn der Verbindungsabschnitt in das geschirmte Kabel eingeführt ist, und das geschirmte Kabel über kleine Vorsprünge eines Ultraschallhorns auf der äußeren Isolierung Ultraschallschwingungen unterworfen ist, wodurch das Schmelzverbindungsmaterial geschmolzen wird, so daß das Drahtgeflecht und der Verbindungsabschnitt leitend miteinander verbunden sind.
2. Verbindungsstruktur nach Anspruch 1, bei der
Verbindungsabschnitt des Anschlusses zwischen dem
Drahtgeflecht und der inneren Isolierung eingeführt ist.
3. Verbindungsstruktur nach Anspruch 1, bei dem der
Anschluß einen plättchenartigen Anschlußhauptteil
umfaßt, auf einer Seite des Anschlußhauptteils der
Verbindungsabschnitt vorhanden ist und auf der anderen
Seite des Anschlußhauptteils ein
Erdungsanschlußabschnitt vorhanden ist und das
Schmelzverbindungsmaterial auf einer Seite des
Verbindungsabschnittes aufgebracht ist.
4. Verbindungsstruktur nach Anspruch 1, bei dem die äußere
Isolierung einen Schlitz besitzt und der
Verbindungsabschnitt durch den Schlitz in das geschirmte
Kabel eingeführt ist.
5. Verfahren zur Herstellung einer Verbindung eines
geschirmten Kabels und eines Anschlusses, bei dem das
geschirmte Kabel einen leitenden Innenleiter, eine
innere Isolierung zum Umhüllen des leitenden
Innenleiters, ein Drahtgeflecht am Außenumfang der
inneren Isolierung und eine äußere Isolierung über dem
Drahtgeflecht zum Umhüllen des Außenumfangs der inneren
Isolierung und einen Anschluß umfaßt, der einen mit
einem Schmelzverbindungs- oder fügematerial bedeckten
Verbindungsabschnitt beinhaltet, wobei das
Schmelzfügematerial dem Drahtgeflecht zugewandt ist,
wenn der Verbindungsabschnitt in das geschirmte Kabel
eingeführt ist, wobei das Verfahren die Schritte
umfaßt:
- - Einführen des Verbindungsabschnitts in das geschirmte Kabel, so daß das Schmelzverbindungsmaterial dem Drahtgeflecht zugewandt ist und
- - Aufbringen von Ultraschallschwingungen auf das geschirmte Kabel durch kleine Vorsprünge an einem Ultraschallhorn, die mit der äußeren Isolierung in Kontakt sind, wodurch das Schmelzverbindungsmaterial so geschmolzen wird, daß das Drahtgeflecht und der Verbindungsabschnitt leitend miteinander verbunden werden.
6. Verbindungsverfahren nach Anspruch 5, bei dem ein
Schlitz auf dem äußeren Isolierabschnitt hergestellt
wird und der Verbindungsabschnitt durch den Schlitz in
das geschirmte Kabel eingeführt wird.
7. Verbindungsverfahren nach Anspruch 6, bei dem der
Schlitz so geformt wird, daß er durch die äußere
Isolierung und das Drahtgeflecht bis zur inneren
Isolierung reicht.
8. Verbindungsverfahren nach Anspruch 6, bei dem der
Verbindungsabschnitt des Anschlusses zwischen dem
Drahtgeflecht und dem inneren Isolierabschnitt
eingeführt wird.
9. Ultraschallhorn zur Verwendung beim Verbinden eines
geschirmten Kabels und eines Anschlusses, wobei das
geschirmte Kabel einen leitenden Innenleiter, eine
innere Isolierung zum Umhüllen des leitenden
Innenleiters, ein Drahtgeflecht am Außenumfang der
inneren Isolierung und eine äußere Isolierung über dem
Drahtgeflecht zum Umhüllen des Außenumfangs der inneren
Isolierung umfaßt, wobei der Anschluß einen mit einem
Schmelzverbindungs- oder fügematerial bedeckten
Verbindungsabschnitt beinhaltet, wobei das
Schmelzverbindungsmaterial bei in das geschirmte Kabel
eingeführtem Verbindungsabschnitt dem Drahtgeflecht
zugewandt ist, wobei das Ultraschallhorn umfaßt:
- - einen mit der äußeren Isolierung in Kontakt kommenden Endabschnitt und
- - mehrere kleinere Vorsprünge, die am Endabschnitt ausgebildet sind, wobei das geschirmte Kabel durch die kleinen Vorsprünge des Ultraschallhorns, die an der äußeren Isolierung anliegen, Ultraschallschwingungen unterworfen wird, wodurch das Schmelzverbindungsmaterial geschmolzen wird, so daß das Drahtgeflecht und der Verbindungsabschnitt leitend miteinander verbunden werden.
10. Ultraschallhorn nach Anspruch 9, bei dem die kleinen
Vorsprünge in Längsrichtung des geschirmten Kabels
voneinander beabstandet sind.
11. Verbindungsstruktur zum Verbinden eines geschirmten
Kabels und eines Erdungskabels, umfassend:
- - ein geschirmtes Kabel mit einem leitenden Innenleiter, einer inneren Isolierung zum Umhüllen des leitenden Innenleiters, einem Drahtgeflecht am Außenumfang der inneren Isolierung und einer äußere Isolierung über dem Drahtgeflecht zum Umhüllen des Außenumfangs der inneren Isolierung, und
- - ein Erdungskabel mit einem Kabelhauptteil, einem mit einem Ende des Kabelhauptteils verbundenen Erdungsanschluß und einem mit dem anderen Ende des Kabelhauptteils verbundenen, plättchenartigen Verbindungsteil, das mit Schmelzverbindungsmaterial beschichtet ist und bei in das geschirmte Kabel eingeführtem Verbindungsteil dem Drahtgeflecht zugewandt ist, wobei das geschirmte Kabel Ultraschallschwingungen durch die kleinen Vorsprünge eines Ultraschallhorns an dem äußeren Isolierabschnitt unterworfen wurde, so daß das Schmelzverbindungsmaterial geschmolzen wird und dadurch das Drahtgeflecht und der Verbindungsabschnitt miteinander leitfähig verbunden sind.
12. Verbindungsstruktur nach Anspruch 11, bei dem der
Kabelhauptteil mehrere leitende Kerndrähte oder Litzen
umfaßt und der Verbindungsteil aus Kerndrähten des
Kabelhauptteils gebildet ist, die durch
Thermokompressionsschweißen in eine Laschenform geformt
sind.
13. Verbindungsstruktur nach Anspruch 11, bei dem das
Verbindungsteil aus einem mit dem Kabelhauptteil leitend
verbundenen, plättchenartigen leitenden Teil gebildet
ist.
14. Verbindungsstruktur nach Anspruch 11, bei dem die äußere
Isolierung einen Schlitz hat und der
Verbindungsabschnitt durch den Schlitz in das geschirmte
Kabel eingeführt ist.
15. Verfahren zum Verbinden eines geschirmten Kabels und
eines Erdungskabels, wobei das geschirmte Kabel einen
leitenden Innenleiter, eine innere Isolierung zum
Umhüllen des leitenden Innenleiters, ein Drahtgeflecht
am Außenumfang der inneren Isolierung und eine äußere
Isolierung über dem Drahtgeflecht zum Umhüllen des
Außenumfangs der inneren Isolierung umfaßt, wobei das
Verfahren die Schritte umfaßt:
- - Anschließen eines Erdungsanschlusses an einem Ende eines Kabelhauptteils des Erdungskabels,
- - Vorsehen eines Verbindungsteils am anderen Ende des Kabelhauptteils,
- - Beschichten des Verbindungsteils mit schmelzfähigem Schmelzverbindungsmaterial,
- - Einführen des Verbindungsteils in das geschirmte Kabel, so daß das Schmelzverbindungsmaterial dem Drahtgeflecht zugewandt ist und
- - Aufbringen von Ultraschallschwingungen auf das geschirmte Kabel durch mehrere kleine Vorsprünge eines Ultraschallhorns, die mit dem äußeren Isolierabschnitt in Kontakt sind, so daß das schmelzfähige Verbindungsmaterial geschmolzen wird und das Drahtgeflecht und das Verbindungsteil leitend miteinander verbunden werden.
16. Verfahren nach Anspruch 15, bei dem der Kabelhauptteil
mehrere leitende Kerndrähte oder Litzen besitzt und das
Verbindungsteil aus Kerndrähten des Kabelhauptteils
besteht, die durch Thermokompressionsschweißen in eine
Laschenform geformt sind.
17. Verfahren nach Anspruch 15, bei dem das Verbindungsteil
aus einem mit dem Kabelhauptteil leitend verbundenen,
plättchenartigen leitenden Teil besteht.
18. Erdungskabel, das an ein geschirmtes Kabel anzuschließen
ist, wobei das geschirmte Kabel einen leitenden
Innenleiter, eine innere Isolierung zum Umhüllen des
leitenden Innenleiters, ein Drahtgeflecht am Außenumfang
der inneren Isolierung und eine äußere Isolierung über
dem Drahtgeflecht zum Umhüllen des Außenumfangs der
inneren Isolierung umfaßt, und wobei das Erdungskabel
umfaßt:
- - einen Kabelhauptteil, der eine Isolierung und von der Isolierung umhüllte leitende Kerndrähte besitzt,
- - einen Erdungsanschluß, der an einem Ende des Kabelhauptteils mit den Kerndrähten verbunden ist, und
- - ein Verbindungsteil, das aus den Kerndrähten am anderen Ende des Kabelhauptteils durch Thermokompressionsschweißen in eine Laschenform geformt ist und mit Schmelzverbindungsmaterial beschichtet ist.
19. Erdungskabel, das an ein geschirmtes Kabel anzuschließen
ist, wobei das geschirmte Kabel einen leitenden
Innenleiter, eine innere Isolierung zum Umhüllen des
leitenden Innenleiters, ein Drahtgeflecht am Außenumfang
der inneren Isolierung und eine äußere Isolierung über
dem Drahtgeflecht zum Umhüllen des Außenumfangs der
inneren Isolierung umfaßt, und wobei das Erdungskabel
umfaßt:
- - einen Kabelhauptteil mit einer Isolierung und von der Isolierung umhüllte leitende Kerndrähte,
- - einen Erdungsanschluß, der an einem Ende des Kabelhauptteils mit den Kerndrähten verbunden ist und
- - ein plättchenartiges Verbindungsteil, das mit dem Kabelhauptteil leitend verbunden ist und mit Schmelzverbindungsmaterial beschichtet ist.
20. Verbindungsstruktur nach Anspruch 1, bei dem das
Schmelzverbindungsmaterial ein Lot ist.
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