DE19843800A1 - Lockenwickler für Dauer- oder Wasserwellen und Verfahren zum Aufbringen einer Dauer- oder Wasserwelle - Google Patents
Lockenwickler für Dauer- oder Wasserwellen und Verfahren zum Aufbringen einer Dauer- oder WasserwelleInfo
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Abstract
Der Lockenwickler (1) für Dauer- oder Wasserwellen, weist einen im wesentlichen inkompressiblen Wickelkörper (2) auf, der mit einer Schaumstoffschicht (3) ummantelt ist. Die Schaumstoffschicht (3) besteht aus geschlossenporigem (geschlossenzelligem) Schaumstoff, dessen im Bereich der nach außen gerichteten Oberfläche (3a) liegende Poren (P) geöffnet sind.
Description
Die Erfindung betrifft einen Lockenwickler für Dauer- oder Wasserwellen, mit einem
im wesentlichen inkompressiblen Wickelkörper, der mit einer Schaumstoffschicht
ummantelt ist.
Bei einem derartigen, aus der US 4,605,021 A bekannten Lockenwickler ist der
Wickelkörper von einem schwammähnlichen Schaumstoff umgeben. Es handelt sich
hierbei um ein hydrophiles Polymer, welches sich vom trockenen Zustand bei
Wasseraufnahme um 50 bis 250% ausdehnt. Die schwammähnliche
Schaumstoffschicht wird vor dem Aufwickeln einer Haarsträhne mit wasserlöslicher
Wellsubstanz imprägniert. Die Haarsträhne wird dann auf die im wesentlichen trockene
Schaumstoffschicht aufgewickelt und fixiert. Dann wird Wasser, welches eine
wasserlösliche Wellsubstanz enthalten kann auf das aufgewickelte Haar aufgetragen.
Hierdurch wird der Schwamm feucht und dehnt sich aus. Durch die Ausdehnung wird
das Haar gespannt und es legen sich insbesondere die inneren Windungen des Haares
eng an den Schaumstoff an. Durch den engen Kontakt mit dem Schaumstoff soll die
Wellsubstanz oder Wellflüssigkeit besser auf das Haar, insbesondere die weiter innen
liegenden Windungen übertragen werden. Wenn jedoch der Umformvorgang beendet
ist, muß die Wellflüssigkeit mit Wasser ausgespült werden, damit eine anschließend
aufgetragene Fixierflüssigkeit wirksam werden kann. Das Ausspülen der
Wellflüssigkeit aus den schwammähnlichen Schaumstoff, der vollständig mit
Wellflüssigkeit getrankt ist, ist jedoch nur unvollständig und mit großem Zeitaufwand
möglich, da die auf dem Schaumstoff aufgewickelten Haare kein Ausdrücken des
schwammähnlichen Schaumstoffes zulassen. Im übrigen kann durch das Aufquellen des
Schaumstoffes das Haar einer zu großen Spannung unterworfen werden, wodurch
Haarschädigungen eintreten können. Der aufquellende Schaumstoff drückt außerdem
das Haar gegen Fixiereinrichtungen, wie Drahtspangen, Gummibänder oder Schalen,
die zur Fixierung über die aufgewickelte Haarsträhne gebracht sind. Hierdurch können
weitere Schädigungen des Haares eintreten. Nachteilig ist der bekannte Lockenwickler
auch dann, wenn Haare behandelt werden sollen, die bereits vorher eine
Dauerwellenbehandlung hatten. Gleichgültig ob der schwammähnliche Schaumstoff
vorher mit Wellsubstanz behandelt wurde oder nicht saugt er sich mit Wellflüssigkeit
voll. Diese Wellflüssigkeit dringt dann auch an die inneren Haarwindungen,
insbesondere die Haarspitzen. Bei Haaren, die schon vorher eine oder mehrere
Dauerwell- oder Wasserwellbehandlungen hatten, wird die Haarstruktur an den
Haarspitzen und im Haarmittelteil durch die mehrfache Behandlung mit Dauer- oder
Wasserwellflüssigkeit geschädigt. Auch wenn vorher keine Dauerwell- oder
Wasserwellbehandlung stattfand ist es manchmal wünschenswert die Haarspitzen und
die mittleren Abschnitte nicht umzuformen und die Einwirkung der Dauerwell- oder
Wasserwellsubstanz auf den Haaransatz zu beschränken.
Um Dauerwell- oder Wasserwellsubstanz von den Haarspitzen und gegebenenfalls auch
mittleren Haarteilen fernzuhalten ist es bekannt die Haarspitzen und gegebenenfalls
nicht zu behandelnde Haarabschnitte in sogenanntes "Spitzenpapier" oder in eine Folie
aus saugfähigem Material einzuschlagen, wobei die saugfähige Schicht einseitig eine
feuchtigkeitsdichte Deckschicht aufweisen und mit einer Schutzsubstanz getränkt sein
kann (vergleiche DE 33 11 292 A1). Das Einschlagen der Haare in Spitzenpapier oder
eine Schutzfolie erfordert jedoch viel Geschick und ist auch mit einem höheren
Arbeitsaufwand verbunden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Lockenwickler für Dauer- oder
Wasserwellen der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit dem Haare haarschonend
und mit verhältnismäßig geringem Arbeitsaufwand einer Dauerwell- oder
Wasserwellbehandlung unterworfen werden können.
Dies wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß die Schaumstoffschicht aus
geschlossenporigem Schauinstoff besteht, dessen im Bereich der nach außen gerichteten
Oberfläche der Schaumstoffschicht liegende Poren geöffnet sind.
Ein derartiger Lockenwickler für Dauer- oder Wasserwellen, bei dem die
Schaumstoffschicht aus geschlossenporigem bzw. geschlossenzelligem Schaumstoff
besteht, dessen Poren nur an der Oberfläche offen sind, hat besondere Vorteile. Man
kann nämlich vor dem Aufwickeln der Haare auf die Schaumstoffschicht Wasser
und/oder eine Schutz- oder Pflegeflüssigkeit auftragen, die jedoch nur in die äußeren
Poren eindringen kann. Ein Eindringen von Wasser bzw. einer Schutz- oder
Pflegeflüssigkeit in die gesamte Schaumstoffschicht ist nicht möglich, weil die Poren
untereinander keine Verbindung haben. Auf den so vorbereiteten Lockenwickler wird
dann die Haarsträhne beginnend mit den Haarspitzen aufgewickelt und der
Lockenwickler in üblicher Weise fixiert. Anschließend wird dann von außen auf die
aufgewickelte Haarsträhne eine Dauer- oder Wasserwellsubstanz aufgetragen. Das
zuvor auf die Schaumstoffschicht aufgebrachte Wasser bzw. die Schutz- oder
Pflegeflüssigkeit wird auf die Haarspitzen übertragen. Hierdurch werden die
Haarspitzen vor Einwirkung der Dauer- oder Wasserwellflüssigkeit geschützt. Bei
Haaren, die vorher schon einer Dauer- oder Wasserwellbehandlung unterworfen waren
können sich somit keine Überkrause oder Haarschäden bilden. Der Schutz der
Haarspitzen erfordert nur einen geringen Arbeitsaufwand, nämlich das Befeuchten der
Schaumstoffschicht mit Wasser oder Schutz- oder Pflegeflüssigkeit. Das umständliche
Einschlagen der Haarspitzen in Spitzenpapier oder Schutzfolie entfällt. Hierdurch wird
eine erhebliche Zeitersparnis erzielt. Der nach außen mit offenen Poren versehene
Schaumstoff ist außerdem, verglichen mit den üblichen glatten Kunststoffwicklern,
verhältnismäßig rauh und griffig, was ebenfalls das Aufwickeln erleichtert. Da sich
jedoch dank des geschlossenporigen Schaumstoffes Behandlungsflüssigkeit nur in den
äußeren Poren festsetzen kann, die zudem noch durch die Haarspitzen teilweise
aufgenommen wird, ergeben sich beim Ausspülen der Haare keine Schwierigkeiten.
Reste von Behandlungsflüssigkeit werden aus den äußeren Poren leicht ausgespült. Dies
wirkt sich positiv beim Aufbringen der Fixierung aus, da hierdurch eine bessere
Neutralisation gewährleistet ist. Die Schaumstoffschicht hat darüber hinaus den Vorteil,
daß die Kopfhaut und das durch die Einwirkung der Dauerwell- oder
Wasserwellflüssigkeit empfindliche Haare gegen Druck und Zug geschützt sind. Die
Haare haben dank der Nachgiebigkeit des Schaumstoffmaterials eine
Ausweichmöglichkeit und können somit nicht in einem schädigendem Maße überdehnt
oder gedrückt werden. Haarschäden durch mechanische Einwirkung werden damit
ebenfalls vermieden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet. In Anspruch 8 ist ein Verfahren zum Aufbringen einer Dauer- oder
Wasserwelle unter Verwendung des erfindungsgemäßen Lockenwicklers angegeben.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß der Schaumstoff
temperaturaktivierbare Substanzen enthält, welche bewirken, daß sich bei Erreichen
einer vorbestimmten Temperatur die Farbe der Schaumstoffschicht ändert. Die
Temperatur, bei der ein Farbwechsel eintritt wird so gewählt, daß bei dieser Temperatur
der Umformungsprozess im wesentlichen abgeschlossen ist oder kurz vor einem
Abschluß steht. Auf diese Weise hat der Friseur eine optische Kontrollmöglichkeit, die
ihm anzeigt, daß sich das Haar und die Dauerwellflüssigkeit soweit erwähnt haben, daß
der Umformungsprozess im wesentlichen abgeschlossen ist. Diese optische
Kontrollmöglichkeit ist eine große Arbeitserleichterung und mit einer Zeiteinsparung
verbunden. Bisher mußte nämlich der Friseur durch Lösen einzelner Lockenwickler und
teilweises Aufdrehen der Haare untersuchen, wie weit der Umformungsprozess
fortgeschritten ist.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Lockenwicklers,
Fig. 2 einen Querschnitt nach der Linie II der Fig. 1,
Fig. 3 einen vergrößerten Ausschnitt an der Stelle III der Fig. 2,
Fig. 4 einen Querschnitt eines zweiten Ausführungsbeispieles.
Der Lockenwickler 1 für Dauer- oder Wasserwellen besteht zunächst aus einem im
wesentlichen nicht zusammendrückbaren (inkompressiblen) Wickelkörper 2,
vorzugsweise aus Kunststoff. Der Wickelkörper 2 kann, wie beim gezeigten
Ausführungsbeispiel hohl sein oder bei Lockenwicklern mit kleinerem Durchmesser
auch aus Vollmaterial bestehen. Der Wickelkörper kann jede bei Lockenwicklern
übliche Form aufweisen, das heißt er kann zylindrisch sein, konisch sein oder teils
zylindrisch und teils konisch. Der Wickelkörper 2 ist mit einer Schaumstoffschicht 3
ummantelt. Wesentlich hierbei ist, daß die Schaumstoffschicht aus geschlossenporigem
oder geschlossenzelligem Schaumstoff besteht, das heißt einem Schaumstoff bei dem
die einzelnen Poren untereinander keine Verbindung haben. Nur die Poren P, die im
Bereich der nach außen gerichteten Oberfläche 3a der Schaumstoffschicht liegen,
müssen nach außen geöffnet sein. Hierdurch soll erreicht werden, daß nur die an der
Oberfläche 3a liegenden Poren P Flüssigkeit aufnehmen können, die Flüssigkeit aber
nicht in die restliche Schaumstoffschicht 3 eindringen kann. Bei dieser Flüssigkeit kann
es sich um Wasser oder auch eine Schutz- oder Pflegeflüssigkeit handeln.
Bei der Herstellung von geschlossenporigem Schaumstoff entsteht in der Regel an
dessen Oberfläche eine Schicht oder Haut, die keine Poren aufweist. Damit jedoch die
Schaumstoffschicht 3 Wasser oder Behandlungsflüssigkeit aufnehmen kann, ist es
erforderlich, die an der Oberfläche 3a liegenden Poren zu öffnen. Dies kann z. B.
dadurch geschehen, daß man die Schaumstoffschicht schneidet. Man kann z. B. eine
dickere Schaumstoffplatte in mehrere dünne Schichten schneiden und eine dünne
Schicht um den Wickelkörper 2 wickeln und an diesem mittels Klebstoff befestigen. Es
ist auch möglich aus einer dickeren Platte Hohlzylinder auszustanzen, die dann über den
Wickelkörper gezogen und an diesem fixiert werden. Das Fixieren kann z. B. durch
Einwirkung von Hitze und Schrumpfen des Schaumstoffes erfolgen.
Es ist jedoch auch möglich die nach außen offenen Poren durch Aufrauhen der
Oberfläche zu erzeugen. Man kann beispielsweise einen Schlauch aus
geschlossenporigem Schaumstoff extrudieren, der zunächst an seiner äußeren und seiner
inneren Oberfläche eine geschlossene Haut aufweist. Durch Aufrauhen der äußeren
Oberfläche kann diese Haut teilweise zerstört und damit die an der Oberfläche
liegenden Poren geöffnet werden. Das Aufrauhen kann entweder im Anschluß an den
Extrudiervorgang oder in einem separaten Arbeitsprozess erfolgen oder auch dann,
wenn der aus dem Schlauch abgeschnittene Schaumstoff-Hohlzylinder bereits auf dem
Wickelkörper angeordnet ist.
Die Schaumstoffschicht 3 besteht zweckmäßig aus geschlossenporigem, vernetzten
Polyethylen. Als geeignet hat sich z. B. ein geschlossenporiger Schaumstoff erwiesen,
wie er unter der Bezeichnung "PLASTAZOTE" (eingetragene Marke) von der Firma
Zotefoams Limited, Croydon Surrey CR9 3AL, England hergestellt wird. Bei
Anwendung des neuen Lockenwicklers wird, wie nachstehend beschrieben, verfahren.
Vor dem Aufwickeln einer Haarsträhne wird zunächst auf die Schaumstoffschicht 3
zweckmäßig eine Schutz- oder Pflegeflüssigkeit aufgetragen, es kann jedoch
gegebenenfalls auch Wasser verwendet werden. Durch diese Behandlungsflüssigkeit
soll verhindert werden, daß Dauerwell- oder Wasserwellflüssigkeit in die Haarspitzen
eindringt bzw. soll die Dauerwell- oder Wasserwellflüssigkeit verdünnt bzw.
neutralisiert werden, daß sie für die Haarspitzen verträglich wird und eine
Haarschädigung vermieden wird. Es wird dann die Haarsträhne, beginnend mit den
Haarspitzen auf den Lockenwickler aufgewickelt, wobei die griffige
Schaumstoffschicht 3 das Aufwickeln erleichtert. Nach dem Aufwickeln wird der
Lockenwickler in üblicher Weise fixiert. Dies kann z. B. durch die an den Enden des
Wickelkörpers 1 vorgesehenen Flansche 4 erfolgen, zwischen denen jeweils eine
Ringnut 5 vorhanden ist. In diese Ringnut 5 wird der Flansch eines benachbarten
Wickels eingedrückt, ähnlich wie es in der DE 25 01 935 C2 beschrieben ist. Die
Fixierung des Lockenwicklers kann jedoch auch auf andere Art erfolgen, beispielsweise
durch eine Nadel, einen Bügel oder ein Gummiband. Durch das Aufwickeln der
Haarsträhne werden die Haarspitzen und die daran angrenzenden Haarabschnitte an die
Oberfläche 3a der Schaumstoffschicht 3 angedrückt und es tritt aus den offenen Poren P
die vorher aufgebrachte Schutz- oder Behandlungsflüssigkeit aus. Die Haarspitzen und
die daran angrenzenden Haarabschnitte werden hierdurch mit Behandlungsflüssigkeit
getränkt und Dauerwell- oder Wasserwellflüssigkeit, die anschließend von außen auf
die aufgewickelte Haarsträhne aufgetragen wird kann infolgedessen an den Haarspitzen
und den daran angrenzenden Haarabschnitten nicht mehr oder nur mit verringerter
Wirkung wirksam werden.
Um die Schutzwirkung der Schutz- oder Pflegeflüssigkeit zu erhöhen kann man, wie es
in Fig. 4 dargestellt ist, die Schaumstoffschicht 3 mit nach außen offenen Kanälen 6
versehen, die sich im wesentlichen in Längsrichtung des Lockenwicklers 1 erstrecken.
In diese Kanäle 6 kann man auch nach dem Aufwickeln der Haarsträhne mittels einer
Injektionsspritze Schutz- oder Pflegeflüssigkeit einspritzen um somit die Schutzwirkung
der vorher auf die Oberfläche 3a der Schaumstoffschicht aufgebrachten
Schutzflüssigkeit zu erhöhen.
Um die Einwirkzeit der Dauerwell- oder Wasserwellflüssigkeit zu verkürzen, werden
die Haare nach dem Auftragen der Dauerwell- oder Wasserwellflüssigkeit der
Erwärmung unter einer Trockenhaube ausgesetzt. Damit der Friseur erkennen kann ob
die Haare und auch die Dauerwell- oder Wasserwellflüssigkeit genügend erwärmt sind
um den Umformungsprozess herbeizuführen, ist es zweckmäßig, wenn der Schaumstoff
3 temperaturaktivierbare Substanzen enthält, welche bewirken, daß sich bei Erreichen
einer vorbestimmten Temperatur die Farbe der Schaumstoffschicht 3 ändert. Als
derartige temperaturaktivierbare Substanzen werden zweckmäßig thermochromische
Farbkonzentrate verwendet, die dem-Schaumstoff vor dem Aufschäumen zugesetzt
werden. Bei diesen Farbkonzentraten handelt es sich in der Regel um Kunstharze, wie
Polyethylen, Polypropylen, Polystyren oder ABS. Derartige Farbkonzentrate werden
beispielsweise von der Firma Victor International Plastics Ltd., Salford M6 6SM,
Großbritannien vertrieben. Sie werden dem Rohmaterial des Schaumstoffes mit etwa
10% zugesetzt und verleihen dadurch dem Schaumstoff eine bestimmte "kontrollierte"
Farbe, z. B. Rot, Gelb, Blau, Grün, die der Schaumstoff bis zum Überschreiten einer
vorbestimmten Temperatur beibehält. Je nach Typ des thermochromischen
Farbkonzentrates verliert der Schaumstoff seine kontrollierte Farbe, wenn
beispielsweise eine Temperatur von 23°C oder 26°C oder 33°C usw. überschritten wird.
Der Schaumstoff wird dann im sogenannten "aktivierten" Zustand meist farblos oder er
nimmt eine andere Farbe an. Es wird ein Farbkonzentrat ausgewählt, welches erst bei
einer Temperatur die Farbe ändert, bei der der Umformungsprozess abgeschlossen ist
oder soweit fortgeschritten ist, daß er nunmehr nur noch für kurze Zeit vom Friseur
kontrolliert werden muß. An Hand der Farblosigkeit bzw. des Farbumschlages kann der
Friseur in einfacher Weise und ohne weitere Hilfsmittel feststellen wie weit der
Umformungsprozess fortgeschritten ist. Durch Wahl der Dicke der Schaumstoffschicht
kann man außerdem die Zeit beeinflussen, bis zu der der Farbumschlag erfolgt. Je dicker
die Schaumstoffschicht ist, desto größer ist die zeitliche Verzögerung des
Farbumschlages.
Claims (8)
1. Lockenwickler für Dauer- oder Wasserwellen, mit einem im wesentlichen
inkompressiblen Wickelkörper, der mit einer Schaumstoffschicht ummantelt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schaumstoffschicht (3) aus geschlossenporigem
(geschlossenzelligem) Schaumstoff besteht, dessen im Bereich der nach außen
gerichteten Oberfläche (3a) liegende Poren (P) geöffnet sind.
2. Lockenwickler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Poren (P) durch
Schneiden des Schaumstoffes geöffnet sind.
3. Lockenwickler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Poren (P) durch
Aufrauhen der Oberfläche geöffnet sind.
4. Lockenwickler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schaumstoffschicht (3) aus geschlossenporigem,
vernetzten Polyethylen-Schaumstoff besteht.
5. Lockenwickler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schaumstoffschicht (3) nach außen offene Kanäle (6)
aufweist, die sich im wesentlichen in Längsrichtung des Lockenwicklers (1)
erstrecken.
6. Lockenwickler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schaumstoff temperaturaktivierbare Substanzen enthält,
welche bei Erreichen einer vorbestimmten Temperatur eine Änderung der Farbe der
Schaumstoffschicht (3) bewirken.
7. Lockenwickler nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoff
thermochromische Farbkonzentrate enthält.
8. Verfahren zum Aufbringen einer Dauer- oder Wasserwelle auf Haarsträhnen,
insbesondere auf bereits früher dauer- oder wasserwellenbehandeltes Haar, unter
Verwendung eines Lockenwicklers nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß man auf die Schaumstoffschicht vor dem
Aufwickeln der Haarsträhne Wasser und/oder eine Schutz- oder Pflegesubstanz,
insbesondere in flüssiger Form, aufträgt, dann die Haarsträhne beginnend mit den
Haarspitzen auf den Lockenwickler aufwickelt, diesen fixiert und anschließend auf
die aufgewickelte Haarsträhne eine Dauerwell- oder Wasserwellsubstanz aufträgt.
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19843800C2 (de) | 2000-07-13 |
| EP0988810A2 (de) | 2000-03-29 |
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