DE19842100A1 - Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt - Google Patents
Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführtInfo
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Abstract
Eine Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt, weist ein an der Wand bzw. zu befestigendes Gehäuse (4) auf, das einen Anschluß für zumindest ein nichtbrennbares Rohr (3, 2) des Leitungskanals und in Verlängerung des Rohres (3, 2) eine Kammer (5) aufweist. Die Kammer (5) ist durch seitlich angeordnetes und im Brandfall aufgrund der Hitzeeinwirkung expandierendes Brandschutzmaterial verschließbar. Um eine Rohrabschottung zu schaffen, mit der sich bereits in kurzer Zeitspanne nach dem Brandfall eine vollständige Überdeckung des Rohrquerschnitts mit Brandschutzmaterial erzielen läßt, ist das Brandschutzmaterial zu mindestens einem Block (8,9) zusammengefaßt, der in dem Gehäuse (4) geführt ist und in Richtung auf die Kammer (5) unter Federvorspannung steht.
Description
Die Erfindung betrifft eine Rohrabschottung zur Anbringung an einer
Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender
Leitungskanal hindurchführt, mit einem an der Wand bzw. Decke zu
befestigenden Gehäuse, das einen Anschluß für zumindest ein
nichtbrennbares Rohr des Leitungskanals und in Verlängerung des Rohres eine
Kammer aufweist, die durch seitlich der Kammer angeordnetes und im
Brandfall aufgrund der Hitzeeinwirkung expandierendes Brandschutzmaterial
verschließbar ist.
Brandschutzabschottungen für Durchgänge von Rohren durch Wände oder
Decken sind bei bestimmten Gebäudetypen gesetzlich vorgeschrieben. Auf
diese Weise wird im Brandfall vermieden, daß durch die Rohre oder die
Rohrdurchführungen eine Ausbreitung von Feuer und Rauch in andere
Brandabschnitte möglich ist, z. B. in andere Geschosse, Treppenräume,
allgemein zugängliche Flure usw.
Für Rohre aus Kunststoff und anderen brennbaren Materialien sind bereits
Rohrabschottungen bekannt, die sich aus einem von außen auf die
Wanddurchführung aufgesetzten Gehäuse und darin angeordnetem
Brandschutzmaterial zusammensetzen. Im Brandfall expandiert das
Brandschutzmaterial, wodurch dieses das zunehmend aufschmelzende
Kunststoffrohr verdrängt, bis schließlich die Wand im Bereich der
Rohrdurchführung abgedeckt ist. Das aus unbrennbarem Material bestehende
Gehäuse übernimmt die Aufgabe, die Expansionskräfte des infolge der
Hitzeeinwirkung zunehmend expandierenden Brandschutzmaterials in Richtung
auf das Kunststoffrohr zu lenken, bis schließlich der gesamte vorherige
Rohrquerschnitt mit Brandschutzmaterial gefüllt ist.
Bekannt ist ferner eine Rohrabschottung für brennbare Rohre, die überwiegend
innerhalb der Wanddurchführung angeordnet ist, allerdings eine gegenüber
dem Außendurchmesser des Kunststoffrohres erheblich vergrößerte
Wanddurchführung verlangt. Bei dieser Rohrabschottung wird der ringförmige
Raum zwischen Kunststoffrohr und Wanddurchführung größtenteils durch ein
in mehreren Schichten das Kunststoffrohr umschließendes
Intumeszenzmaterial ausgefüllt, wobei dieses wiederum durch eine die
Expansionskräfte aufnehmende Metallhülse umschlossen ist, die sich aus zwei
starren, miteinander verklammerten Halbschalen zusammensetzt. Das hierzu
verwendete Brandschutzmaterial besteht aus Schichten in Gestalt von
gebogenen Platten, die paarweise um das Kunststoffrohr herum angeordnet,
und schließlich durch die Metallhülse gesichert werden. Eine demgegenüber
weiterentwickelte Konstruktion ist aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift
296 00 856 bekannt. Das um das Rohr gelegte Brandschutzmaterial besteht
hierbei aus einem biegsamen und in mehreren Lagen um das Kunststoffrohr
gewickelten Streifen, wobei um die so gebildete Manschette eine biegsame
Metallfolie als Hülse gelegt wird. Ebenso wie bei den voranstehend erläuterten
Rohrabschottungen findet eine Verschluß des Rohrquerschnittes sukzessive
statt, d. h. mit zunehmend expandierendem Brandschutzmaterial wird das
Material des nicht hitzewiderstandsfähigen Rohres verdrängt, bis schließlich
ein Verschluß des Querschnittes eintritt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine für den vorbeugenden
Brandschutz geeignete Rohrabschottung zur Anbringung an einer
Gebäudewand oder -decke zu schaffen, mit der sich unter Verwendung
nichtbrennbarer Rohre bereits in kurzer Zeitspanne nach dem Brandfall eine
vollständige Überdeckung des Rohrquerschnitts mit Brandschutzmaterial
erzielen läßt.
Zur Lösung wird bei einer Rohrabschottung der eingangs genannten Art
vorgeschlagen, daß das Brandschutzmaterial zu mindestens einem Block
zusammengefaßt ist, der in dem Gehäuse geführt ist und in Richtung auf die
Kammer unter Federvorspannung steht.
Da erfindungsgemäß das zu einem Block zusammengefaßte
Brandschutzmaterial unter Federvorspannung steht, läßt sich durch Freigabe
der Federvorspannung bereits in kurzer Zeitspanne nach dem Brandfall eine
vollständige Überdeckung des Rohrquerschnitts mit Brandschutzmaterial
erzielen. Die Überdeckung des Rohrquerschnittes ist daher nicht davon
abhängig, wie weit die Expansion des aktivierten Brandschutzmaterials, die
schließlich zu einer vollständigen Abdichtung des Rohrquerschnittes führt,
bereits fortgeschritten ist.
Mit der Erfindung wird ferner vorgeschlagen, daß die Federvorspannung gegen
die Rückhaltekraft eines Schmelzelements ansteht. Geeignet ist z. B. ein
Schmelzelement aus Glas mit einer Schmelztemperatur zwischen 75 und
85°C. Hingegen reagieren übliche Brandschutzmaterialien, wie sie
erfindungsgemäß zu einem Block zusammengefaßt sind, erst bei Temperaturen
von ca. 150°C, so daß auch bei diesen Temperaturen erst die Expansion mit
dem Ziel einer vollständigen Abdichtung der Rohrdurchführung einsetzt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das eine Ende des
Schmelzelements mit dem Gehäuse und das andere Ende des
Schmelzelements mit der der Kammer zugewandten Vorderseite des Blocks
verbunden.
Zur Erzielung einer besonders einfach und preiswert aus abgekanteten
Stahlblechen hergestellten Rohrabschottung wird gemäß einer Ausgestaltung
der Erfindung der Block auf einem Schlitten angeordnet, der in einer quer zur
Längsachse der Rohrleitung ausgerichteten Gradführung des Gehäuses geführt
ist.
Zur Erzielung einer im Brandfall schnellen Überdeckung des Rohrquerschnittes
wird desweiteren vorgeschlagen, daß zu beiden Seiten der Kammer jeweils ein
Block aus Brandschutzmaterial in dem Gehäuse geführt ist, vorzugsweise über
die Schlitten.
Schließlich wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß die Federvorspannung
durch vorgespannte Druckfedern aufrechterhalten wird, die sich mit ihrem
einen Ende in dem Block aus Brandschutzmaterial und mit ihrem anderen Ende
an dem Gehäuse abstützten.
Weitere Vorteile und Einzelheiten des Gegenstandes der Erfindung werden
nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf
die zugehörige Zeichnung erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Abschottung im Bereich der Hindurchführung eines
Leitungskanals durch eine Wand in Schnittdarstellung und
Fig. 2 die Abschottung nach Fig. 1 in einer Ansicht in Richtung auf die
Decke, wobei das Gehäuse der Abschottung aus Gründen der
Klarheit offen dargestellt ist.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch eine Gebäudewand bzw. Gebäudedecke 1 mit
einem hindurchgeführten Leitungskanal, etwa eines Installationskanals für die
Gebäudetechnik. Ein Rohr 2 des Leitungskanals ragt mit seinem Ende bis in
die Rohröffnung der Gebäudedecke 1. Ein anderes Rohr 3 des Leitungskanals,
welches in Verlängerung zu dem ersten Rohr 2 angeordnet ist, ist mit seinem
Ende an eine runde Öffnung im Gehäuse 4 der Rohrabschottung angesetzt.
Das Gehäuse 4 ist mit seiner einen Flachseite an der Gebäudedecke 1
befestigt, vorzugsweise mittels Dübeln.
Das Gehäuse 4 hat in etwa die Form einer rechteckigen Kassette, deren
Innenraum unterteilt ist in eine zentrale Kammer 5, die sich zwischen den
Enden der beiden Rohre 2, 3 befindet, sowie seitlich der Kammer 5 sich
anschließenden Räumen 6, 7. Die Größe der Kammer 5 ist so bemessen, daß
deren Querschnitt zumindest die Größe der Rohrquerschnitte aufweist, so daß
für die durch die Rohrleitung strömende Luft die Kammer 5 kein
nennenswertes Strömungshindernis darstellt. Die Rohre 2, 3 bestehen aus
einem nichtbrennbaren Material.
In den Räumen 6, 7 beiderseits der durchströmten Kammer 5 befindet sich
Brandschutzmaterial, welches jeweils zu einem Block 8 bzw. 9
zusammengefaßt ist. Bei dem Brandschutzmaterial handelt es sich um eine
unter Hitzeeinwirkung stark aufschäumendes und hierbei expandierendes, an
sich bekanntes Intumeszenzmaterial, wie es im vorbeugenden Brandschutz
weit verbreitet ist. Die Blöcke 8, 9 aus Brandschutzmaterial sind in dem
Gehäuse 4 längsgeführt, wozu sich die Blöcke 8, 9 jeweils auf einem Schlitten
10 bzw. 11 befinden, der entlang der langgestreckten Innenseiten des
Gehäuses 4 geführt ist. Aufgrund dieser konstruktiven Gegebenheiten können
die Blöcke 8, 9 in dem Gehäuse 4 in Richtung auf die Längsmittelachse 12 der
Rohrleitung gleiten. Die zur Längsmittelachse 12 hinweisenden Stirnflächen
13, 14 der Blöcke 8, 9 bzw. Schlitten 10, 11 sind eben und plan ausgebildet,
so daß, sobald diese bis zum gegenseitigen Aneinanderliegen vorgefahren
werden, eine vollständige Oberdeckung des Rohrquerschnittes erreicht ist. Zu
diesem Zweck beträgt die Tiefe t der beiden Schlitten 10, 11 mindestens die
Hälfte des Innendurchmessers der Rohre 2, 3, wohingegen die Breite b der
Schlitten 10, 11 mindestens die Größe des Innendurchmessers der Rohre 2, 3
beträgt. Das blockförmige Brandschutzmaterial ist auf den Schlitten 10, 11
angeordnet und daher zusammen mit den Schlitten 10, 11 in dem Gehäuse 4
der Rohrabschottung verfahrbar. Vorzugsweise ist die gesamte Tiefe t der
Schlitten 10, 11 mit dem Brandschutzmaterial gefüllt. Jedoch kann es auch
ausreichen, wenn das Brandschutzmaterial nicht über die gesamte Tiefe t
reicht, da das Brandschutzmaterial im Brandfall aufschäumt und hierbei sein
Volumen stark vergrößert.
Wie insbesondere Fig. 1 erkennen läßt, sind die nach innen auf die
Längsmittelachse 12 der Rohre hin gerichteten Stirnflächen 13, 14 mit
Wänden versehen, die Bestandteil der Schlitten 10, 11 sind. Diese Wände
können als Lochbleche mit Öffnungen, Schlitzen oder dergleichen versehen
sein, so daß durch diese Öffnungen das Brandschutzmaterial hindurchquellen
kann. Zu ihrer Rückseite hin können die Schlitten 10, 11 offen sein, wie dies
auf der Zeichnung dargestellt ist.
Ebenfalls in Fig. 2 ist erkennbar, daß jeder Block 8, 9 durch zwei Druckfedern
15 bzw. 16 belastet ist, die sich mit ihrem rückwärtigen Ende an einer festen
Wand 17 des Gehäuses 4 und mit ihrem vorderen Ende innerhalb des
jeweiligen Blockes 8, 9 abstützen. Die Druckfedern 15, 16 sind so
vorgespannt, daß sie bestrebt sind, die Schlitten bzw. Blöcke aus der auf der
Zeichnung dargestellten Stellung bis zu deren gegenseitiger Anlage im Bereich
der Längsmittelachse 12 zu verschieben. Zur Aufrechterhaltung der von den
Druckfedern 15, 16 erzielten Federvorspannung werden die Schlitten 10, 11
von Zugelementen 18, 19 zurückgehalten. Diese Zugelemente, etwa in Gestalt
von Stahlhaken, sind mit jeweils einem Schmelzelement 20 versehen. Sobald
die Schmelzelemente aktiviert sind, wird der jeweilige Schlitten 10 bzw. 11
unter der Wirkung der Druckfedern 15 bzw. 16 nach vorne in Richtung auf die
Längsmittelachse 12 gedrückt.
Die Schmelzelemente 20 bestehen aus einem Metallrahmen und Spezialglas
mit einer Schmelztemperatur zwischen 75°C und 85°C, hingegen beträgt die
Reaktionstemperatur des Brandschutzmaterials ca. 150°C. Auf diese Weise ist
sichergestellt, daß im Brandfall zunächst die Blöcke 8, 9 nach vorne schnellen,
und erst dann auch das Brandschutzmaterial beginnt zu reagieren, d. h. zu
expandieren, wodurch dann letztlich eine vollständige Abdichtung des
Rohrquerschnittes erreicht wird.
Fig. 2 läßt erkennen, daß jeder Schlitten 10, 11 mit jeweils zwei symmetrisch
zur Mittelachse angeordneten Druckfedern 15 bzw. 16 versehen ist, so daß
keine Gefahr besteht, daß die Schlitten 10, 11 während des Vorschnellens in
ihren Führungen verkanten.
Gehäuse 4, Schlitten 10, 11 und Druckfedern 15, 16 bestehen aus Metall. Die
Teile von Gehäuse 4 und Schlitten 10, 11 sind vorzugsweise aus
abgekantetem Stahlblech hergestellt, die Druckfedern 15, 16 aus rostfreiem
Stahl.
1
Gebäudedecke
2
Rohr
3
Rohr
4
Gehäuse
5
Kammer
6
Raum
7
Raum
8
Block aus Brandschutzmaterial
9
Block aus Brandschutzmaterial
10
Schlitten
11
Schlitten
12
Längsmittelachse
13
Stirnfläche des Schlittens
14
Stirnfläche des Schlittens
15
Druckfeder
16
Druckfeder
17
Wand
18
Zugelement
19
Zugelement
20
Schmelzelement
t Tiefe des Schlittens
b Breite des Schlittens
t Tiefe des Schlittens
b Breite des Schlittens
Claims (6)
1. Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke,
durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt,
mit einem an der Wand bzw. Decke zu befestigenden Gehäuse (4), das
einen Anschluß für zumindest ein nichtbrennbares Rohr (3, 2) des
Leitungskanals und in Verlängerung des Rohres (3, 2) eine Kammer (5)
aufweist, die durch seitlich der Kammer (5) angeordnetes und im
Brandfall aufgrund der Hitzeeinwirkung expandierendes
Brandschutzmaterial verschließbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Brandschutzmaterial zu mindestens einem Block (8, 9)
zusammengefaßt ist, der in dem Gehäuse (4) geführt ist und in Richtung
auf die Kammer (5) unter Federvorspannung steht.
2. Rohrabschottung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Federvorspannung gegen die Rückhaltekraft eines Schmelzelements (20)
ansteht.
3. Rohrabschottung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
eine Ende des Schmelzelements (20) mit dem Gehäuse (4) und das
andere Ende des Schmelzelements (20) mit der der Kammer (5)
zugewandten vorderen Stirnfläche (13, 14) des Blocks (8, 9) verbunden
ist.
4. Rohrabschottung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Block (8, 9) auf einem Schlitten (10, 11)
angeordnet ist, der in einer quer zur Längsmittelachse (12) der
Rohrleitung ausgerichteten Geradführung des Gehäuses (4) geführt ist.
5. Rohrabschottung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zu beiden Seiten der Kammer (5) jeweils ein Block
(8, 9) aus Brandschutzmaterial in dem Gehäuse (4) geführt ist.
6. Rohrabschottung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Federvorspannung durch vorgespannte
Druckfedern (15, 16) aufrechterhalten wird, die sich mit ihrem einen
Ende in dem Block (8, 9) aus Brennschutzmaterial und mit ihrem anderen
Ende an dem Gehäuse (4) abstützen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998142100 DE19842100A1 (de) | 1998-09-15 | 1998-09-15 | Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998142100 DE19842100A1 (de) | 1998-09-15 | 1998-09-15 | Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19842100A1 true DE19842100A1 (de) | 2000-03-23 |
Family
ID=7880956
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998142100 Withdrawn DE19842100A1 (de) | 1998-09-15 | 1998-09-15 | Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19842100A1 (de) |
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1998
- 1998-09-15 DE DE1998142100 patent/DE19842100A1/de not_active Withdrawn
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