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DE19842100A1 - Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt - Google Patents

Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt

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DE19842100A1
DE19842100A1 DE1998142100 DE19842100A DE19842100A1 DE 19842100 A1 DE19842100 A1 DE 19842100A1 DE 1998142100 DE1998142100 DE 1998142100 DE 19842100 A DE19842100 A DE 19842100A DE 19842100 A1 DE19842100 A1 DE 19842100A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pipe
chamber
housing
fire protection
protection material
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1998142100
Other languages
English (en)
Inventor
Guenter Wiedemann
Walter Schaefer
Ingo Theimann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Promat GmbH
Original Assignee
HAUSTECHNIK GmbH
Promat GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by HAUSTECHNIK GmbH, Promat GmbH filed Critical HAUSTECHNIK GmbH
Priority to DE1998142100 priority Critical patent/DE19842100A1/de
Publication of DE19842100A1 publication Critical patent/DE19842100A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
    • F16L5/04Sealing to form a firebreak device
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62CFIRE-FIGHTING
    • A62C2/00Fire prevention or containment
    • A62C2/06Physical fire-barriers
    • A62C2/18Sliding dampers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Eine Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt, weist ein an der Wand bzw. zu befestigendes Gehäuse (4) auf, das einen Anschluß für zumindest ein nichtbrennbares Rohr (3, 2) des Leitungskanals und in Verlängerung des Rohres (3, 2) eine Kammer (5) aufweist. Die Kammer (5) ist durch seitlich angeordnetes und im Brandfall aufgrund der Hitzeeinwirkung expandierendes Brandschutzmaterial verschließbar. Um eine Rohrabschottung zu schaffen, mit der sich bereits in kurzer Zeitspanne nach dem Brandfall eine vollständige Überdeckung des Rohrquerschnitts mit Brandschutzmaterial erzielen läßt, ist das Brandschutzmaterial zu mindestens einem Block (8,9) zusammengefaßt, der in dem Gehäuse (4) geführt ist und in Richtung auf die Kammer (5) unter Federvorspannung steht.

Description

Die Erfindung betrifft eine Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt, mit einem an der Wand bzw. Decke zu befestigenden Gehäuse, das einen Anschluß für zumindest ein nichtbrennbares Rohr des Leitungskanals und in Verlängerung des Rohres eine Kammer aufweist, die durch seitlich der Kammer angeordnetes und im Brandfall aufgrund der Hitzeeinwirkung expandierendes Brandschutzmaterial verschließbar ist.
Brandschutzabschottungen für Durchgänge von Rohren durch Wände oder Decken sind bei bestimmten Gebäudetypen gesetzlich vorgeschrieben. Auf diese Weise wird im Brandfall vermieden, daß durch die Rohre oder die Rohrdurchführungen eine Ausbreitung von Feuer und Rauch in andere Brandabschnitte möglich ist, z. B. in andere Geschosse, Treppenräume, allgemein zugängliche Flure usw.
Für Rohre aus Kunststoff und anderen brennbaren Materialien sind bereits Rohrabschottungen bekannt, die sich aus einem von außen auf die Wanddurchführung aufgesetzten Gehäuse und darin angeordnetem Brandschutzmaterial zusammensetzen. Im Brandfall expandiert das Brandschutzmaterial, wodurch dieses das zunehmend aufschmelzende Kunststoffrohr verdrängt, bis schließlich die Wand im Bereich der Rohrdurchführung abgedeckt ist. Das aus unbrennbarem Material bestehende Gehäuse übernimmt die Aufgabe, die Expansionskräfte des infolge der Hitzeeinwirkung zunehmend expandierenden Brandschutzmaterials in Richtung auf das Kunststoffrohr zu lenken, bis schließlich der gesamte vorherige Rohrquerschnitt mit Brandschutzmaterial gefüllt ist.
Bekannt ist ferner eine Rohrabschottung für brennbare Rohre, die überwiegend innerhalb der Wanddurchführung angeordnet ist, allerdings eine gegenüber dem Außendurchmesser des Kunststoffrohres erheblich vergrößerte Wanddurchführung verlangt. Bei dieser Rohrabschottung wird der ringförmige Raum zwischen Kunststoffrohr und Wanddurchführung größtenteils durch ein in mehreren Schichten das Kunststoffrohr umschließendes Intumeszenzmaterial ausgefüllt, wobei dieses wiederum durch eine die Expansionskräfte aufnehmende Metallhülse umschlossen ist, die sich aus zwei starren, miteinander verklammerten Halbschalen zusammensetzt. Das hierzu verwendete Brandschutzmaterial besteht aus Schichten in Gestalt von gebogenen Platten, die paarweise um das Kunststoffrohr herum angeordnet, und schließlich durch die Metallhülse gesichert werden. Eine demgegenüber weiterentwickelte Konstruktion ist aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 296 00 856 bekannt. Das um das Rohr gelegte Brandschutzmaterial besteht hierbei aus einem biegsamen und in mehreren Lagen um das Kunststoffrohr gewickelten Streifen, wobei um die so gebildete Manschette eine biegsame Metallfolie als Hülse gelegt wird. Ebenso wie bei den voranstehend erläuterten Rohrabschottungen findet eine Verschluß des Rohrquerschnittes sukzessive statt, d. h. mit zunehmend expandierendem Brandschutzmaterial wird das Material des nicht hitzewiderstandsfähigen Rohres verdrängt, bis schließlich ein Verschluß des Querschnittes eintritt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine für den vorbeugenden Brandschutz geeignete Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke zu schaffen, mit der sich unter Verwendung nichtbrennbarer Rohre bereits in kurzer Zeitspanne nach dem Brandfall eine vollständige Überdeckung des Rohrquerschnitts mit Brandschutzmaterial erzielen läßt.
Zur Lösung wird bei einer Rohrabschottung der eingangs genannten Art vorgeschlagen, daß das Brandschutzmaterial zu mindestens einem Block zusammengefaßt ist, der in dem Gehäuse geführt ist und in Richtung auf die Kammer unter Federvorspannung steht.
Da erfindungsgemäß das zu einem Block zusammengefaßte Brandschutzmaterial unter Federvorspannung steht, läßt sich durch Freigabe der Federvorspannung bereits in kurzer Zeitspanne nach dem Brandfall eine vollständige Überdeckung des Rohrquerschnitts mit Brandschutzmaterial erzielen. Die Überdeckung des Rohrquerschnittes ist daher nicht davon abhängig, wie weit die Expansion des aktivierten Brandschutzmaterials, die schließlich zu einer vollständigen Abdichtung des Rohrquerschnittes führt, bereits fortgeschritten ist.
Mit der Erfindung wird ferner vorgeschlagen, daß die Federvorspannung gegen die Rückhaltekraft eines Schmelzelements ansteht. Geeignet ist z. B. ein Schmelzelement aus Glas mit einer Schmelztemperatur zwischen 75 und 85°C. Hingegen reagieren übliche Brandschutzmaterialien, wie sie erfindungsgemäß zu einem Block zusammengefaßt sind, erst bei Temperaturen von ca. 150°C, so daß auch bei diesen Temperaturen erst die Expansion mit dem Ziel einer vollständigen Abdichtung der Rohrdurchführung einsetzt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das eine Ende des Schmelzelements mit dem Gehäuse und das andere Ende des Schmelzelements mit der der Kammer zugewandten Vorderseite des Blocks verbunden.
Zur Erzielung einer besonders einfach und preiswert aus abgekanteten Stahlblechen hergestellten Rohrabschottung wird gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung der Block auf einem Schlitten angeordnet, der in einer quer zur Längsachse der Rohrleitung ausgerichteten Gradführung des Gehäuses geführt ist.
Zur Erzielung einer im Brandfall schnellen Überdeckung des Rohrquerschnittes wird desweiteren vorgeschlagen, daß zu beiden Seiten der Kammer jeweils ein Block aus Brandschutzmaterial in dem Gehäuse geführt ist, vorzugsweise über die Schlitten.
Schließlich wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß die Federvorspannung durch vorgespannte Druckfedern aufrechterhalten wird, die sich mit ihrem einen Ende in dem Block aus Brandschutzmaterial und mit ihrem anderen Ende an dem Gehäuse abstützten.
Weitere Vorteile und Einzelheiten des Gegenstandes der Erfindung werden nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die zugehörige Zeichnung erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Abschottung im Bereich der Hindurchführung eines Leitungskanals durch eine Wand in Schnittdarstellung und
Fig. 2 die Abschottung nach Fig. 1 in einer Ansicht in Richtung auf die Decke, wobei das Gehäuse der Abschottung aus Gründen der Klarheit offen dargestellt ist.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch eine Gebäudewand bzw. Gebäudedecke 1 mit einem hindurchgeführten Leitungskanal, etwa eines Installationskanals für die Gebäudetechnik. Ein Rohr 2 des Leitungskanals ragt mit seinem Ende bis in die Rohröffnung der Gebäudedecke 1. Ein anderes Rohr 3 des Leitungskanals, welches in Verlängerung zu dem ersten Rohr 2 angeordnet ist, ist mit seinem Ende an eine runde Öffnung im Gehäuse 4 der Rohrabschottung angesetzt. Das Gehäuse 4 ist mit seiner einen Flachseite an der Gebäudedecke 1 befestigt, vorzugsweise mittels Dübeln.
Das Gehäuse 4 hat in etwa die Form einer rechteckigen Kassette, deren Innenraum unterteilt ist in eine zentrale Kammer 5, die sich zwischen den Enden der beiden Rohre 2, 3 befindet, sowie seitlich der Kammer 5 sich anschließenden Räumen 6, 7. Die Größe der Kammer 5 ist so bemessen, daß deren Querschnitt zumindest die Größe der Rohrquerschnitte aufweist, so daß für die durch die Rohrleitung strömende Luft die Kammer 5 kein nennenswertes Strömungshindernis darstellt. Die Rohre 2, 3 bestehen aus einem nichtbrennbaren Material.
In den Räumen 6, 7 beiderseits der durchströmten Kammer 5 befindet sich Brandschutzmaterial, welches jeweils zu einem Block 8 bzw. 9 zusammengefaßt ist. Bei dem Brandschutzmaterial handelt es sich um eine unter Hitzeeinwirkung stark aufschäumendes und hierbei expandierendes, an sich bekanntes Intumeszenzmaterial, wie es im vorbeugenden Brandschutz weit verbreitet ist. Die Blöcke 8, 9 aus Brandschutzmaterial sind in dem Gehäuse 4 längsgeführt, wozu sich die Blöcke 8, 9 jeweils auf einem Schlitten 10 bzw. 11 befinden, der entlang der langgestreckten Innenseiten des Gehäuses 4 geführt ist. Aufgrund dieser konstruktiven Gegebenheiten können die Blöcke 8, 9 in dem Gehäuse 4 in Richtung auf die Längsmittelachse 12 der Rohrleitung gleiten. Die zur Längsmittelachse 12 hinweisenden Stirnflächen 13, 14 der Blöcke 8, 9 bzw. Schlitten 10, 11 sind eben und plan ausgebildet, so daß, sobald diese bis zum gegenseitigen Aneinanderliegen vorgefahren werden, eine vollständige Oberdeckung des Rohrquerschnittes erreicht ist. Zu diesem Zweck beträgt die Tiefe t der beiden Schlitten 10, 11 mindestens die Hälfte des Innendurchmessers der Rohre 2, 3, wohingegen die Breite b der Schlitten 10, 11 mindestens die Größe des Innendurchmessers der Rohre 2, 3 beträgt. Das blockförmige Brandschutzmaterial ist auf den Schlitten 10, 11 angeordnet und daher zusammen mit den Schlitten 10, 11 in dem Gehäuse 4 der Rohrabschottung verfahrbar. Vorzugsweise ist die gesamte Tiefe t der Schlitten 10, 11 mit dem Brandschutzmaterial gefüllt. Jedoch kann es auch ausreichen, wenn das Brandschutzmaterial nicht über die gesamte Tiefe t reicht, da das Brandschutzmaterial im Brandfall aufschäumt und hierbei sein Volumen stark vergrößert.
Wie insbesondere Fig. 1 erkennen läßt, sind die nach innen auf die Längsmittelachse 12 der Rohre hin gerichteten Stirnflächen 13, 14 mit Wänden versehen, die Bestandteil der Schlitten 10, 11 sind. Diese Wände können als Lochbleche mit Öffnungen, Schlitzen oder dergleichen versehen sein, so daß durch diese Öffnungen das Brandschutzmaterial hindurchquellen kann. Zu ihrer Rückseite hin können die Schlitten 10, 11 offen sein, wie dies auf der Zeichnung dargestellt ist.
Ebenfalls in Fig. 2 ist erkennbar, daß jeder Block 8, 9 durch zwei Druckfedern 15 bzw. 16 belastet ist, die sich mit ihrem rückwärtigen Ende an einer festen Wand 17 des Gehäuses 4 und mit ihrem vorderen Ende innerhalb des jeweiligen Blockes 8, 9 abstützen. Die Druckfedern 15, 16 sind so vorgespannt, daß sie bestrebt sind, die Schlitten bzw. Blöcke aus der auf der Zeichnung dargestellten Stellung bis zu deren gegenseitiger Anlage im Bereich der Längsmittelachse 12 zu verschieben. Zur Aufrechterhaltung der von den Druckfedern 15, 16 erzielten Federvorspannung werden die Schlitten 10, 11 von Zugelementen 18, 19 zurückgehalten. Diese Zugelemente, etwa in Gestalt von Stahlhaken, sind mit jeweils einem Schmelzelement 20 versehen. Sobald die Schmelzelemente aktiviert sind, wird der jeweilige Schlitten 10 bzw. 11 unter der Wirkung der Druckfedern 15 bzw. 16 nach vorne in Richtung auf die Längsmittelachse 12 gedrückt.
Die Schmelzelemente 20 bestehen aus einem Metallrahmen und Spezialglas mit einer Schmelztemperatur zwischen 75°C und 85°C, hingegen beträgt die Reaktionstemperatur des Brandschutzmaterials ca. 150°C. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß im Brandfall zunächst die Blöcke 8, 9 nach vorne schnellen, und erst dann auch das Brandschutzmaterial beginnt zu reagieren, d. h. zu expandieren, wodurch dann letztlich eine vollständige Abdichtung des Rohrquerschnittes erreicht wird.
Fig. 2 läßt erkennen, daß jeder Schlitten 10, 11 mit jeweils zwei symmetrisch zur Mittelachse angeordneten Druckfedern 15 bzw. 16 versehen ist, so daß keine Gefahr besteht, daß die Schlitten 10, 11 während des Vorschnellens in ihren Führungen verkanten.
Gehäuse 4, Schlitten 10, 11 und Druckfedern 15, 16 bestehen aus Metall. Die Teile von Gehäuse 4 und Schlitten 10, 11 sind vorzugsweise aus abgekantetem Stahlblech hergestellt, die Druckfedern 15, 16 aus rostfreiem Stahl.
Bezugszeichenliste
1
Gebäudedecke
2
Rohr
3
Rohr
4
Gehäuse
5
Kammer
6
Raum
7
Raum
8
Block aus Brandschutzmaterial
9
Block aus Brandschutzmaterial
10
Schlitten
11
Schlitten
12
Längsmittelachse
13
Stirnfläche des Schlittens
14
Stirnfläche des Schlittens
15
Druckfeder
16
Druckfeder
17
Wand
18
Zugelement
19
Zugelement
20
Schmelzelement
t Tiefe des Schlittens
b Breite des Schlittens

Claims (6)

1. Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt, mit einem an der Wand bzw. Decke zu befestigenden Gehäuse (4), das einen Anschluß für zumindest ein nichtbrennbares Rohr (3, 2) des Leitungskanals und in Verlängerung des Rohres (3, 2) eine Kammer (5) aufweist, die durch seitlich der Kammer (5) angeordnetes und im Brandfall aufgrund der Hitzeeinwirkung expandierendes Brandschutzmaterial verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Brandschutzmaterial zu mindestens einem Block (8, 9) zusammengefaßt ist, der in dem Gehäuse (4) geführt ist und in Richtung auf die Kammer (5) unter Federvorspannung steht.
2. Rohrabschottung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Federvorspannung gegen die Rückhaltekraft eines Schmelzelements (20) ansteht.
3. Rohrabschottung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Ende des Schmelzelements (20) mit dem Gehäuse (4) und das andere Ende des Schmelzelements (20) mit der der Kammer (5) zugewandten vorderen Stirnfläche (13, 14) des Blocks (8, 9) verbunden ist.
4. Rohrabschottung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Block (8, 9) auf einem Schlitten (10, 11) angeordnet ist, der in einer quer zur Längsmittelachse (12) der Rohrleitung ausgerichteten Geradführung des Gehäuses (4) geführt ist.
5. Rohrabschottung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zu beiden Seiten der Kammer (5) jeweils ein Block (8, 9) aus Brandschutzmaterial in dem Gehäuse (4) geführt ist.
6. Rohrabschottung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Federvorspannung durch vorgespannte Druckfedern (15, 16) aufrechterhalten wird, die sich mit ihrem einen Ende in dem Block (8, 9) aus Brennschutzmaterial und mit ihrem anderen Ende an dem Gehäuse (4) abstützen.
DE1998142100 1998-09-15 1998-09-15 Rohrabschottung zur Anbringung an einer Gebäudewand oder -decke, durch die ein im Brandfall abzuschottender Leitungskanal hindurchführt Withdrawn DE19842100A1 (de)

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