DE19842721A1 - Transporteinheit - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Transporteinheit (1), bestehend aus einer Anzahl von Dämmstoffplatten (2), insbesondere Mineralwolleplatten, vorzugsweise Steinwolleplatten, die zwei parallel zueinander ausgerichtete große Oberflächen (3) aufweisen, welche Oberflächen (3) rechtwinklig an jeweils zwei Längsflächen (4) und jeweils zwei Querflächen (5) anschließen, so daß jede Dämmstoffplatte (2) quaderförmig ausgebildet ist, wobei die Dämmstoffplatten (2) auf einer Trägereinrichtung (7), beispielweise einer Palette oder dergleichen derart angeordnet sind, daß benachbarte Dämmstoffplatten (2) mit ihren großen Oberflächen (3) aneinander anliegen. Um eine Transporteinheit (1) zu schaffen, die den Transport einer Vielzahl von Dämmstoffplatten (2) hinsichtlich der herstellerseitigen Verpackung und der baustellenseitigen Bearbeitung im Hinblick auf ökologische und arbeitstechnische Vorgehensweisen vereinfacht, insbesondere hinsichtlich der Verpackungskosten wirtschaftlicher macht, wird vorgeschlagen, daß die auf der Trägereinrichtung (7) angeordneten Dämmstoffplatten (2) miteinander durch zumindest ein Adhäsion erzeugendes Verbindungselement verbunden sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Transporteinheit, bestehend aus einer Anzahl
Dämmstoffplatten, insbesondere Mineralwolleplatten, vorzugsweise
Steinwolleplatten, die zwei parallel zueinander ausgerichtete große
Oberflächen aufweisen, welche Oberflächen rechtwinklig an jeweils zwei
Längsflächen und jeweils zwei Querflächen anschließen, so daß jede
Dämmstoffplatte quaderförmig ausgebildet ist, wobei die Dämmstoff
platten auf einer Trägereinrichtung, beispielsweise einer Palette oder
dergleichen derart angeordnet sind, daß benachbarte Dämmstoffplatten
mit ihren großen Oberflächen aneinander anliegen.
Dämmstoffplatten werden zum Schutz vor Witterungseinflüssen für den
Transport und die Lagerung auf der Baustelle zu Transporteinheiten zu
sammengestellt und in der Regel in Folien verpackt. Die Verpackung
kann Informationen über den Inhalt und die Verwendung der Dämm
stoffplatten tragen. Dämmstoffplatten sind preisgünstige Baustoffe mit
relativ niedriger Rohdichte, die in steigenden Mengen zur Wärme-
und/oder Schalldämmung von Gebäuden oder technischen Anlagen
verwendet werden. Um die Konkurrenzfähigkeit hinsichtlich der Preisge
staltung einhalten zu können, ist der Hersteller von Dämmstoffplatten
darauf angewiesen, die zur Verpackung der Dämmstoffplatten notwendi
gen Verpackungsmaterialien möglichst preiswert auszubilden. Anderer
seits besteht die Anforderung, daß die auf der Baustelle nicht verwend
baren Verpackungselemente auf ein möglichst geringes Maß reduziert
werden. Derartige Verpackungselemente werden nämlich in der Regel
nicht dem Recyclingprozeß zugeführt, sondern deponiert, wobei insbe
sondere Kunststoffolien eine lange, die Umwelt belastende Haltbarkeit
aufweisen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, daß die Verpackungsele
mente nicht durch Windeinflüsse auf und im Bereich der Baustelle ver
teilt werden. Hierbei spielt insbesondere die Abhängigkeit der Deponie
rungskosten relativ zum Gewicht der Verpackung eine Rolle, so daß so
wohl das verarbeitende Handwerk als auch die Dämmstoffplatten her
stellenden Unternehmen daran interessiert sind, Verpackungen mit mög
lichst geringem Gewicht anzuwenden.
Dämmstoffplatten werden überwiegend aus Mineralfasern oder Hart
schaum hergestellt. Für die Verpackung und den Transport haben sich
daher Transporteinheiten mit Folienverpackungen als vorteilhaft erwie
sen. Bei diesen Folienverpackungen handelt es sich überwiegend um
Polyolefin-Folien, die in Form von Schrumpffolien-Umhüllungen, Folien
säcken oder Umwicklungen aus sogenannten Stretchfolien allein oder
auch in Kombination, d. h. als Mehrgebinde-Einheiten verwendet werden.
In den letzten Jahren ist darüber hinaus eine Tendenz zu erkennen, daß
die Transportfahrzeuge nicht mehr zur besseren Ausnutzung des Trans
portraums mit einzelnen Verpackungseinheiten gefüllt werden, sondern
daß diese Transporteinheiten, die mit Hilfe von mechanischen Förder
mitteln bewegt werden, immer größere Volumen annehmen. Hierdurch
werden insbesondere die Be- und Entladungszeiten der Transportfahr
zeuge verkürzt. So werden einzelne Pakete auf einer Palette gestapelt
und mit Folienhauben oder dergleichen umhüllt. Die Stabilität dieser
Transporteinheiten muß durch zusätzliche zugaufnehmende Bänder
(Spannbänder, zugfeste Klebfolien) erhöht werden. Alternativ werden
stapelbare Behälter verwendet, in die die Dämmstoffe eingelagert wer
den. Der Nachteil derartiger Behälter ist aber, daß sie in einem Kreislauf
zum Herstellerwerk zurückgefahren werden müssen. Darüber hinaus
müssen derartige Behälter relativ stabil konstruiert sein, um hohe Um
laufzahlen zu erreichen. Hieraus resultieren aber hohe Kosten für die
Verpackung und die notwendige Transportenergie.
Verschiedene Transporteinheiten sind aus dem Stand der Technik be
kannt.
Beispielsweise offenbart die DE 296 08 864 U1 eine Transporteinheit,
bestehend aus einer Anzahl Mineralwolleplatten. Die Mineralfasern bei
diesen Mineralwolleplatten sind im wesentlichen parallel zu den großen
Plattenoberflächen ausgerichtet. Mehrere Mineralwolleplatten werden zu
einem Plattenstapel mit vertikaler Stellung der großen Plattenoberflä
chen dicht nebeneinander angeordnet und durch eine mindestens auf
allen vertikalen Umfangsseiten unter Spannung stehende Folienum
wicklung fest und unverrückbar verbunden. Bei diesem Stand der Tech
nik besteht die Folienumwicklung aus einer insbesondere im Überlap
pungsbereich selbsthaftenden Folie aus Polyäthylen.
Weiterhin ist aus der DE 44 17 711 A1 eine mit der voranstehend be
schriebenen Transporteinheit vergleichbare Transporteinheit bekannt.
Bei dieser Transporteinheit kann beispielsweise vorgesehen sein, daß
mehrere Gruppen von durch Folien miteinander verbundene Dämmstoff
platten zu einer Transporteinheit zusammengefaßt werden.
Aus der EP 0 664 257 B1 bzw. der DE 94 21 186 U1 ist schließlich eine
Palette zum Transport von Plattenstapeln, insbesondere Stapeln aus
Mineralwolledämmstoffplatten bekannt, bei der eine druck- und biegefe
ste Dämmstoffplatte, vorzugsweise aus Steinwolle, auf zwei im Abstand
voneinander angeordneten länglichen Tragelementen aus Dämmstoff,
vorzugsweise aus Steinwolle, mittels einer Folienumhüllung zu einer
Einheit verbunden ist.
Die voranstehend beschriebenen Transporteinheiten haben sich für den
Transport von Dämmstoffplatten bewährt, zumal die voranstehend be
schriebenen Transporteinheiten insbesondere auf Paletten aus Holz
Metall oder dergleichen verzichtet. Nach dem Stand der Technik ist
nämlich bereits vorgesehen, daß auf der Baustelle nur solche Transpor
teinheiten angeliefert werden, deren Verpackungsrückstände minimiert
sind, da wesentliche Bestandteile der Verpackung ebenfalls zu Dämm
zwecken verwendet werden können.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Transporteinheit zu schaffen, die den
Transport einer Vielzahl von Dämmstoffplatten hinsichtlich der hersteller
seitigen Verpackung und der baustellenseitigen Verarbeitung im Hinblick
auf ökologische und arbeitstechnische Vorgehensweisen vereinfacht,
insbesondere hinsichtlich der Verpackungskosten wirtschaftlicher macht.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht vor, daß die auf der Trä
gereinrichtung angeordneten Dämmstoffplatten miteinander durch zu
mindest ein Adhäsion erzeugendes Verbindungselement verbunden
sind.
Die erfindungsgemäße Lösung findet beispielsweise Verwendung bei
großformatigen Dachdämmplatten aus Mineralwolle, die beispielsweise
Abmessungen von 2 in Länge und 1 m bis 1,20 m Breite haben. Derarti
ge Dachdämmplatten werden als just-in-time Lieferung direkt vom Her
stellerwerk auf die Baustelle transportiert, dort unverzüglich auf die zu
dämmende Dachfläche geliftet und unmittelbar danach eingebaut. Bei
derartig kurzen Lagerungs-, Transport- und Verarbeitungszeiten kann bei
Dachdämmplatten mit entsprechender Widerstandsfähigkeit der Oberflä
chen oder resistenten Beschichtungen einer der oder beider großer
Oberflächen, u. U. auch der offenen Kanten ganz auf eine Umhüllung der
Dämmstoffplatten verzichtet werden. In diesen Fällen bietet es sich an,
die Dämmstoffplatten einer Transporteinheit miteinander derart zu ver
kleben, daß die Adhäsion ausreicht, um aus den einzelnen Dämmstoff
platten einen quaderförmigen Stapel Dämmstoffplatten zu bilden, der
trotz der rauhen Bedingungen auf Baustellen ohne weiteres gehandhabt
werden kann, ohne daß sich die Dämmstoffplatten voneinander lösen.
Es muß also eine ausreichend große Scherfestigkeit gegeben sein, so
daß beispielsweise beim Aufnehmen der Transporteinheit mit einem
Stapler oder Kran die Transporteinheit nicht auseinanderbricht. Auf der
anderen Seite muß sich die Verbindung der Dämmstoffplatten unterein
ander auf der Baustelle leicht wieder lösen lassen. Hierbei muß vermie
den werden, daß beim Auseinanderziehen der Platten eine, die Ge
brauchstauglichkeit der Dämmstoffplatten herabsetzende und den opti
schen Eindruck der Oberfläche beeinträchtigende Beschädigung der
Oberflächen der Dämmstoffplatten erfolgt. Darüber hinaus darf das ver
wendete, die Adhäsion erzeugende Verbindungselement nicht dazu füh
ren, daß verbleibende Anhaftungen an den Dämmstoffplatten zu einer
veränderten Klassifizierung der Dämmstoffplatten innerhalb der Bau
stoffklassen nach sich ziehen. In gleicher Weise ist darauf zu achten,
daß eventuell verbleibende Verbindungselementbestandteile eine uner
wünschte Wechselwirkung mit einer aufzulegenden Dachabdichtungs
bahn haben.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Un
teransprüchen.
Die erfindungsgemäße Transporteinheit besteht somit aus einem Stapel,
beispielsweise relativ großformatiger Dämmplatten, die durch partielle
Verklebung miteinander verbunden sind. Die Klebeflächen können
gleichmäßig auf der Ober- und Unterseite der Dämmstoffplatten, nämlich
den großen Oberflächen verteilt sein. Hierbei können kreisförmige Kle
bestellen oder auch nur eine im Mittelbereich der großen Oberflächen
der Dämmstoffplatten angeordnete Klebefläche vorgesehen sein.
Als Verbindungselement, nämlich als Kleber hat sich insbesondere ein
Schmelzkleber als vorteilhaft erwiesen, da Schmelzkleber gezielt durch
Wärmeeinwirkung klebewirksam werden und insbesondere leicht in die
Oberfläche der Dämmstoffplatten aus Mineralwollefasern eindringen.
Schmelzkleber weisen darüber hinaus höhere Scher- und Querzugfe
stigkeiten als Haftkleber auf. Die Haftkleber haben sich dennoch eben
falls bewährt, wenn die Dämmstoffplatten aus Schaummaterial, bei
spielsweise Polystyrol bestehen.
Die Applikation des Klebers kann unter Verwendung eines Trägermateri-
als, beispielsweise Polyolefin-Folien erfolgen. An diesen Folien haftet der
Kleber stärker, als an den Dämmstoffplatten. Auf diese Weise kann der
Kleber durch Abziehen des Trägermaterials annähernd restlos von den
Dämmstoffplatten entfernt werden. Als alternative Trägermaterialien ha
ben sich Streifen aus Vliesen, relativ offenen Geweben, Gittergeweben
und dergleichen erwiesen, wobei diese Trägermaterialien Filamentfasern
aus Glas, Polyester und anderen Kunststoffen, Wolle, Baumwolle, Vis
kose und dergleichen aufweisen. Derartig ausgebildete offene Träger
materialien haben den Vorteil, daß der Kleber nur einseitig aufgetragen
werden muß, da der Kleber über die Poren des Trägermaterials durch
das Trägermaterial diffundiert und beidseitig des Trägermaterials seine
Klebewirkung zur Verfügung stellt.
Bei Dämmstoffen mit in sich festeren Oberflächen, wie z. B. Dämmstoff
platten aus Hartschaum können, wie voranstehend beschrieben, auch
Haftkleber verwendet werden, die insbesondere in Form von Doppelkle
bebändern geeignet sind.
Noch eine weitere Alternative der erfindungsgemäßen Transporteinheit
sieht vor, daß zumindest eine der beiden großen Oberflächen der
Dämmplatten mit Bitumen beschichtet ist. Die beschichtete Oberfläche
ist mit einer Lochfolie abgedeckt. Bei der Herstellung derartiger Dämm
stoffplatten werden die Platten mit erwärmtem Bitumen übereinander
gestapelt, so daß es zu der angestrebten partiellen Verklebung der be
nachbarten Dämmstoffplatten kommt. Um eine nur beschränkte, leicht
lösbare Verklebung benachbarter Dämmstoffplatten zu erzielen, kann es
vorgesehen sein, auf die mit Bitumen beschichtete Oberfläche Folien
streifen im Abstand zueinander anzuordnen, so daß einerseits abge
deckte und andererseits freie Bitumenbereiche auf der Oberfläche der
Dämmstoffplatte vorgesehen sind. Die abgedeckten Bereiche haften da
her nicht an der Oberfläche der benachbarten Dämmstoffplatte, so daß
in Abhängigkeit der Relation zwischen freien und abgedeckten Flächen
auch die Scherfestigkeit bzw. die Lösbarkeit benachbarter Dämmstoff
platten voneinander einstellbar ist.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, schmelzbare Folien oder Folienstrei
fen bzw. Folienabschnitte auf den großen Oberflächen der Dämmstoff
platten anzuordnen, so daß durch eine partielle Erwärmung der mit den
schmelzbaren Folien abgedeckten Bereiche der Dämmstoffplatten eine
Verbindung benachbarter Dämmstoffplatten herstellbar ist.
Für den Transport der Transporteinheit hat es sich als vorteilhaft erwie
sen, zumindest die oberste Platte mit einer wetterabweisenden Be
schichtung zu versehen, so daß Witterungseinflüsse nicht negativ auf die
Platten einwirken. Zusätzlich werden beispielsweise die offenen Oberflä
chen der Dämmstoffplatten mit Mineralölen, Silikonölen oder -harzen,
Wassergläsern und anderen bei normalen Temperaturen oder durch
kurzzeitiges Erwärmen wasserfest werdenden Substanzen besprüht.
Hierbei ist darauf zu achten, daß nur soviel Schutzmittel aufgetragen
wird, daß die Bedingungen der dem Dämmstoff zugeordneten Bau
stoffklasse eingehalten werden.
Die Dämmstoffplatten werden derart auf Streifen oder einzelnen Platten
stücken mit beliebiger Form gelagert, daß die Standsicherheit des Sta
pels Dämmstoffplatten gewährleistet ist und eine Gabel einer Hub-
und/oder Transporteinrichtung unter den Stapel greifen kann. Um den
Stapel Dämmstoffplatten im Kontakt miteinander oder auf dem Transport
zu schützen, können die Tragelemente gegebenenfalls mehrere Zenti
meter über der Oberfläche vorstehen. Diese Tragelemente bestehen
üblicherweise aus druckfester Mineralwolle, Hartschaum, Holz, aufge
falteten Kartonelementen oder dergleichen. Da hier ein festerer Kraft
schluß erforderlich ist, ist die Intensität und der Umfang der Verkle
bungsfläche größer als bei der internen Fixierung der Dämmstoffplatten
miteinander, die durch das Plattengewicht und den hohen inneren Rei
bungskoeffizienten beispielsweise der Mineralwolle-Dämmplatten wir
kungsvoll erhöht wird. Die Verklebung der Tragelemente mit der auf ih
nen auflastenden Dämmstoffplatte erfolgt entweder direkt oder unter
Verwendung von Trägermaterialien, wie beispielsweise Folien.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Transporteinheit ergänzend durch Spannbänder aus Gewebe und/oder
Elastomerfäden stabilisiert ist. An den Spannbändern sind ausreichend
druckfeste und der Größe auf die Druckfestigkeit der darauf lagernden
Dämmstoffe abgestimmte Füße aus Gummi, Holz oder dergleichen be
festigt. Die Spannbänder sind mit Spannschlössern versehen, die es er
lauben, derartige Spannbänder mit Füßen mehrmals zu gebrauchen.
Derartige Spannbänder lassen sich auf der Baustelle leicht sammeln und
können ohne weiteres an die Herstellerwerke zurückgeführt werden.
Zum Schutz der Unterseite der auf den Tragelementen aufliegenden
Dämmstoffplatte gegen Beschädigungen durch ein Lastaufnahmemittel,
wie beispielsweise eines Gabelstaplers ist vorgesehen, daß Abschnitte
von dünnen Dämmstoffplatten, Holzplatten oder dergleichen druckaus
gleichenden oder druckmindernden Stoffen aufgeklebt sind. Auch diese
Abschnitte werden vor der Verarbeitung der Dämmstoffplatte von dieser
entfernt.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Transporteinheit mit
einer Folie, insbesondere Stretchfolie kraftschlüssig zu umhüllen. Diese
Folie wird dabei in Wicklungen um die Dämmstoffplatten und/oder die
Tragelemente geführt, wobei die Wicklungen sowohl um eine vertikale
wie auch um eine horizontale Achse der Transporteinheit geführt werden
können. Eine vollständige Umhüllung der Transporteinheit setzt voraus,
daß die Folie sowohl um die vertikale als auch um die horizontale Achse
der Transporteinheit gewickelt ist. Um die einer Stretchfolie innewohnen
de Dehnfähigkeit auszugleichen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den
Dämmstoffplattenstapel durch zusätzliche druckaufnehmende Klebe
bänder zu stabilisieren. Diese Klebebänder können ebenfalls auf die
Dämmstoffplatten aufgeklebt sein und vor der Verarbeitung der Dämm
stoffplatten abgerissen werden.
Die Tragelemente werden bei einem umhüllten Stapel Dämmstoffplatten
entweder auf die Umhüllung im Bereich der Unterseite des Dämmstoff
plattenstapels oder direkt auf eine Dämmstoffplatte aufgeklebt, wobei im
letzteren Fall die Umhüllung auch Tragelemente einschließen kann.
Die voranstehend beschriebene Transporteinheit kann sowohl Dämm
stoffplatten aufweisen, deren große Oberflächen horizontal verlaufend
angeordnet sind, als auch solche Dämmstoffplatten umfassen, die aus
Gründen bestimmter Verarbeitungstechniken hochkant auf den Tragele
menten angeordnet sind. Hierbei verlaufen die großen Oberflächen der
Dämmstoffplatten im wesentlichen vertikal. Selbstverständlich besteht
auch die Möglichkeit, daß die Transporteinheit sowohl eine bestimmte
Anzahl von horizontal ausgerichteten Dämmstoffplatten wie auch eine
bestimmte Anzahl vertikal ausgerichteter Dämmstoffplatten umfaßt.
Da bei vertikal ausgerichteten Dämmstoffplatten unvermeidliche Breiten
schwankungen der Dämmstoffplatten entstehen, sind druckmindernde
Elemente zwischen den einzelnen Dämmstoffplatten und auf der oberen
Fläche des Dämmstoffplattenstapels vorgesehen. Derart ausgebildet,
können die erfindungsgemäßen Transporteinheiten auch dann überein
ander gestapelt werden, wenn die einzelnen Dämmstoffplatten mit ihren
großen Oberflächen vertikal ausgerichtet sind.
Zum Schutz gegen Beschädigungen der Dämmstoffplatten durch Last
aufnahmemittel können auf der Unterseite des Dämmstoffplattenstapels
bzw. auf der Unterseite der den Dämmstoffplattenstapel umgebenden
Folie druckausgleichende Platten oder Streifen bzw. Stücke aufgeklebt
sein. Druckauffangende Platten oder Plattenstücke sind seitlich auf zu
mindest einer Seite der Transporteinheit aufgeklebt. In gleicher Weise
können druckausgleichende Elemente auch auf der Oberseite der
Transporteinheit vorgesehen sein, um als Unterlage für Metallwinkel zu
dienen, auf denen festzuzurrende Spannbänder des Transportfahrzeu
ges geführt werden können.
Aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der
bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Transporteinheit
dargestellt sind, ergeben sich weitere Merkmale und Vorteile der Erfin
dung. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Transporteinheit in Sei
tenansicht;
Fig. 2 die Transporteinheit gemäß Fig. 1 in einer Unteransicht;
Fig. 3 die Transporteinheit gemäß den Fig. 1 und 2 in Ansicht;
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform einer Transporteinheit in
Seitenansicht;
Fig. 5 die Transporteinheit gemäß Fig. 4 in Ansicht;
Fig. 6 die Transporteinheit gemäß den Fig. 4 und 5 in Un
teransicht;
Fig. 7 eine dritte Ausführungsform einer Transporteinheit in Sei
tenansicht und
Fig. 8 die Transporteinheit gemäß Fig. 7 in Ansicht.
Eine in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Transporteinheit 1 besteht aus
mehreren übereinander angeordneten Dämmstoffplatten 2. Jede Dämm
stoffplatte 2 weist zwei parallel zueinander ausgerichtete große Oberflä
chen 3 auf. Die großen Oberflächen 3 schließen an zwei Längsflächen 4
und zwei Querflächen 5 an, wobei die Längsflächen 4 und die Querflä
chen 5 rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind, so daß jede Dämm
stoffplatte 2 quaderförmig ausgebildet ist.
Die Dämmstoffplatten 2 bilden einen Dämmstoffplattenstapel, der in eine
Folie 6 gewickelt ist. Innerhalb der Folie 6 liegen die Dämmstoffplatten 2
mit benachbarten Oberflächen 3 aufeinander.
Der aus den Dämmstoffplatten 2 und der Folie 6 bestehende Dämm
stoffplattenstapel ist auf einer Trägereinrichtung 7 angeordnet. Die Trä
gereinrichtung 7 besteht aus vier Auflagerkörpern 8, die jeweils im Ab
stand zueinander im Bereich der untersten Dämmstoffplatte 2 angeord
net sind. Die Auflagerkörper 8 sind quaderförmig ausgebildet und beste
hen aus einem zu Dämmzwecken geeigneten Material, beispielsweise
aus dem gleichen Material, wie die Dämmstoffplatten 2, wobei die Aufla
gerkörper 8 eine ausreichende Drucksteifigkeit aufweisen.
In den Fig. 1 und 2 sind die Auflagerkörper 8 derart angeordnet, daß
sie bündig mit Außenflächen der Transporteinheit 1 abschließen. Dem
gegenüber zeigt die Fig. 3 die Anordnung der Auflagerkörper 8 in der
Art, daß ein Teil der Auflagerkörper 8 über die Außenflächen der Trans
porteinheit 1 herausragen.
Die Auflagerkörper 8 sind mit der Folie 6 im Bereich der untersten
Dämmstoffplatte 2 verklebt, wobei eine über die gesamte übereinstim
mende Fläche der Auflagerkörper 8 mit der Folie 6 aufgetragene Klebe
schicht vorgesehen ist.
Die Folie 6 ist bei der Transporteinheit 1 gemäß den Fig. 1 bis 3 so
wohl um eine vertikale wie auch um eine horizontale Achse des Stapels
der Dämmstoffplatten 2 gewickelt.
In den Fig. 4 bis 6 ist eine zweite Ausführungsform der Transportein
heit 1 dargestellt. Die Transporteinheit 1 stimmt hinsichtlich der Dämm
stoffplatten 2 und des daraus gebildeten Stapels in Verbindung mit der
Folie 6 mit dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 überein.
Bei der Transporteinheit 1 gemäß den Fig. 4 bis 6 ist jedoch eine
geänderte Trägereinrichtung 7 vorgesehen. Die Auflagerkörper 8 dieser
Trägereinrichtung 7 sind als quer zur Längserstreckung des Stapels aus
Dämmstoffplatten 2 verlaufende, durchgehende Platten ausgebildet. Die
Auflagerkörper 8 sind im Abstand zueinander angeordnet und über beid
seitig an den Längsseiten der Dämmstoffplatten 2 bzw. der Folie 6 anlie
genden Plattenabschnitten 9 (Fig. 5 und 6) miteinander verbunden,
so daß sich ein kastenförmiges Untergestell bildet. Die Plattenabschnitte
9 sind auf den Oberflächen, d. h. den Dämmstoffplatten 2 zugewandten
Flächen der Auflagerkörper 8 derart angeordnet, daß zwischen den
Auflagerkörpern 8 unterhalb der Plattenabschnitte 9 ein Hohlraum gebil
det ist, der dem Eingreifen eines nicht näher dargestellten Hubzeuges,
beispielsweise eines Gabelstaplers dient.
Sowohl die Auflagerkörper 8 als auch die Plattenabschnitte 9 sind an der
Folie 6 des Stapels Dämmstoffplatten 2 über eine Kleberschicht 10 befe
stigt.
Weiterhin ist in den Fig. 4 und 6 zu erkennen, daß zwischen den
Auflagerkörpern 8, die ebenfalls wie die Plattenabschnitte 9 aus zu
Dämmzwecken geeignetem Material bestehen können, weitere Plat
tenelemente 11 angeordnet sind. Hierbei handelt es sich um einen eine
quadratische Grundfläche aufweisenden Quader, deren Materialstärke
wesentlich kleiner ist, als die Materialstärke der Auflagerkörper 8, so daß
unterhalb der an der Folie 6 angeklebten Plattenelemente ein Freiraum
zum Eingriff des Hubzeuges besteht. Die Plattenelemente 11 sind im
Randbereich des Stapels Dämmstoffplatten 2 innerhalb des durch die
Auflagerkörper 8 begrenzten Raumes angeklebt und dienen als Schutz
für den Eingriff des Hubzeuges. Die Plattenelemente 11 können eben
falls aus zu Dämmzwecken geeignetem Material bestehen.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Transporteinheit 1 ist in den Fig.
7 und 8 dargestellt. Im Vergleich zu den voranstehend beschrie
benen Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 1 bis 6 ist bei dem
Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 7 und 8 vorgesehen, daß die
Folie 6 doppellagig, nämlich horizontal und vertikal um die Dämmstoff
platten 2 gewickelt ist, so daß die doppellagige Folie 6 zusammen mit
den Dämmstoffplatten 2 einen Dämmstoffplattenstapel bildet, der auf
den Auflagerkörpern 8 gelagert ist, welche Auflagerkörper 8 über eine
Kleberschicht 10 an der Folie 6 verklebt sind. In diesem Beispiel ist jeder
Auflagerkörper 8 als Streifenabschnitt ausgebildet, dessen Länge mit der
Breite einer jeden Dämmstoffplatte 2 übereinstimmt, wobei die Auflager
körper 8 wiederum quer zur Längserstreckung des Stapels Dämmstoff
platten 2 verlaufen.
Weiterhin sind auf der Oberfläche des Stapels Dämmstoffplatten 2, näm
lich auf der Folie 6 oberhalb der obersten Dämmstoffplatte 2 Tragplatten
12 angeordnet, die mit den Auflagerkörpern 8 übereinstimmend ausge
bildet sind. Die Tragplatten 12 dienen zum einen der Aufnahme einer
oberhalb der Transporteinheit 1 angeordneten weiteren Transporteinheit
1. Andererseits bilden diese Tragplatten 12 einen Schutz der Dämm
stoffplatten 2 beim Verspannen der Transporteinheit 1 in einem Trans
portfahrzeug mittels Spannbändern. Hierbei sind die Tragplatten 12
ebenfalls mit der Folie 6 verklebt.
Claims (33)
1. Transporteinheit, bestehend aus einer Anzahl Dämmstoffplatten (2),
insbesondere Mineralwolleplatten, vorzugsweise Steinwolleplatten,
die zwei parallel zueinander ausgerichtete große Oberflächen (3)
aufweisen, welche Oberflächen (3) rechtwinklig an jeweils zwei
Längsflächen (4) und jeweils zwei Querflächen (5) anschließen, so
daß jede Dämmstoffplatte (2) quaderförmig ausgebildet ist, wobei die
Dämmstoffplatten (2) auf einer Trägereinrichtung (7), beispielsweise
einer Palette oder dergleichen derart angeordnet sind, daß benach
barte Dämmstoffplatten (2) mit ihren großen Oberflächen (3) anein
ander anliegen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die auf der Trägereinrichtung (7) angeordneten Dämmstoffplat
ten (2) miteinander durch zumindest ein Adhäsion erzeugendes Ver
bindungselement verbunden sind.
2. Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungselement als ein vorzugsweise schichtartig auf
getragener Kleber ausgebildet ist.
3. Transporteinheit nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kleber als Schmelzkleber ausgebildet ist.
4. Transporteinheit nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kleber als Haftkleber ausgebildet ist.
5. Transporteinheit nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kleber partiell auf zumindest einer großen Oberfläche (3) ei
ner der benachbart angeordneten Dämmstoffplatten (2) aufgetragen
ist.
6. Transporteinheit nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kleber in der Mitte der großen Oberfläche (3) der Dämm
stoffplatte (2) angeordnet ist.
7. Transporteinheit nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kleber auf einem zwischen benachbarten Dämmstoffplatten
(2) angeordneten Trägermaterial angeordnet ist.
8. Transporteinheit nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägermaterial als Folie, insbesondere Polyolefin-Folie aus
gebildet ist.
9. Transporteinheit nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägermaterial streifenförmig ausgebildet ist und demzufol
ge eine Länge aufweist, die einem Vielfachen der Breite des Trä
germaterials entspricht.
10. Transporteinheit nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägermaterial als offenes, insbesondere perforiertes Ele
ment, beispielsweise als Vlies, Gewebe, Gittergewebe oder derglei
chen ausgebildet ist.
11. Transporteinheit nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägermaterial aus Filamentfasern, insbesondere Glas-,
Kunststoff-, Woll-, Baumwoll- und/oder Viskosefasern besteht.
12. Transporteinheit nach Anspruch 10.
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kleber einseitig auf das Trägermaterial aufgetragen ist.
13. Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das die Adhäsion erzeugende Element als doppelseitiges Kle
beband ausgebildet ist.
14. Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dämmstoffplatten (2) auf zumindest einer großen Oberfläche
(3) eine bei Wärmeeinwirkung erweichende Beschichtung aufweisen
und daß zwischen zwei die Beschichtung aufweisenden, benachbart
angeordneten Dämmstoffplatten (2) eine perforierte Folie angeordnet
ist.
15. Transporteinheit nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Folie streifenförmig ausgebildet ist, wobei vorzugsweise
mehrere Folienstreifen zwischen den benachbarten Dämmstoffplat
ten (2) angeordnet sind.
16. Transporteinheit nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Folie in einem für die Dämmstoffplatten (2) unschädlichen
Temperaturbereich schmelzbar ist.
17. Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dämmstoffplatten (2) mit ihren großen Oberflächen (3) hori
zontal auf der Trägereinrichtung (7) ausgerichtet sind und daß zu
mindest die oberste Dämmstoffplatte (2) eine witterungsbeständige,
insbesondere hydrophobe Beschichtung aufweist.
18. Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dämmstoffplatten (2) eine Beschichtung aus Mineralölen,
Silikonölen oder -harzen, Wasserglas und/oder anderen bei Umge
bungstemperatur und/oder bei kurzzeitiger Erwärmung wasserunlös
lich werdenden Substanzen aufweisen.
19. Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägereinrichtung (7) aus zwei im Abstand und im wesentli
chen parallel zueinander angeordneten Tragelementen (8) besteht.
20. Transporteinheit nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragelemente (8) aus druckfestem, zur Wärme- und/oder
Schalldämmung geeignetem Material, insbesondere Mineralwolle,
Hartschaum, Holz, Zellulose oder dergleichen bestehen.
21. Transporteinheit nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragelemente (8) mittelbar oder unmittelbar mit der auf ih
nen aufliegenden Dämmstoffplatte (2) verbunden, insbesondere ver
klebt sind.
22. Transporteinheit nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragelemente (8) quer zur Längserstreckung der Dämm
stoffplatten (2) angeordnet sind.
23. Transporteinheit nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragelemente (8) direkt oder unter Verwendung von Trä
germaterialien mit der untersten Dämmstoffplatte (2) oder mehreren
mit ihren großen Oberflächen (3) vertikal ausgerichteten Dämmstoff
platten (2) verklebt sind.
24. Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dämmstoffplatten (2) durch Spannbänder aus einem Gewe
be und/oder aus Elastomerfäden miteinander und vorzugsweise mit
der Trägereinrichtung (7) verspannt sind.
25. Transporteinheit nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannbänder druckverteilende Elemente, wie Füße aus
Gummi, Holz oder dergleichen aufweisen.
26. Transporteinheit nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannbänder Spannschlösser aufweisen.
27. Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Trägereinrichtung (7) und den Dämmstoffplatten
(2) und/oder zwischen horizontal angeordneten Dämmstoffplatten (2)
Druckausgleichs- bzw. Druckminderungselemente, insbesondere in
Form von dünnen Zellulose-, Holz- und/oder Dämmstoffplatten an
geordnet sind.
28. Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dämmstoffplatten (2) und/oder die Trägereinrichtung (7) mit
einer Stretchfolie (6) in Wicklungen umwickelt ist.
29. Transporteinheit nach Anspruch 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wicklungen um eine vertikale und/oder eine horizontale
Achse der Dämmstoffplatten (2) angeordnet sind.
30. Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dämmstoffplatten (2) und/oder die Trägereinrichtung (7) mit
zumindest zwei Folienstreifen umwickelt sind.
31. Transporteinheit nach Anspruch 30,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dämmstoffplatten (2) und/oder die Trägereinrichtung (7) zu
sätzlich mit zugaufnehmenden Klebebändern umwickelt sind.
32. Transporteinheit nach Anspruch 30,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägereinrichtung (7), insbesondere zwei Auflagerkörper (8)
aus zu Dämmzwecken geeignetem Material, auf die Folienstreifen im
Bereich der Unterseite des Stapels aus Dämmstoffplatten (2) ange
klebt sind.
33. Transporteinheit nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckausgleichs- bzw. Druckminderungselemente adhäsiv
mit den Dämmstoffplatten (2) und/oder der Trägereinrichtung (7)
verbunden sind.
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