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DE19842721A1 - Transporteinheit - Google Patents

Transporteinheit

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Publication number
DE19842721A1
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DE
Germany
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transport unit
unit according
insulation
boards
adhesive
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Ceased
Application number
DE19842721A
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English (en)
Inventor
Gerd-Ruediger Klose
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH and Co OHG
Original Assignee
Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH and Co OHG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=7881354&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE19842721(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH and Co OHG filed Critical Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH and Co OHG
Priority to DE19842721A priority Critical patent/DE19842721A1/de
Priority to DE59909152T priority patent/DE59909152D1/de
Priority to AT99115850T priority patent/ATE264231T1/de
Priority to EP99115850A priority patent/EP0987192B1/de
Publication of DE19842721A1 publication Critical patent/DE19842721A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Transporteinheit (1), bestehend aus einer Anzahl von Dämmstoffplatten (2), insbesondere Mineralwolleplatten, vorzugsweise Steinwolleplatten, die zwei parallel zueinander ausgerichtete große Oberflächen (3) aufweisen, welche Oberflächen (3) rechtwinklig an jeweils zwei Längsflächen (4) und jeweils zwei Querflächen (5) anschließen, so daß jede Dämmstoffplatte (2) quaderförmig ausgebildet ist, wobei die Dämmstoffplatten (2) auf einer Trägereinrichtung (7), beispielweise einer Palette oder dergleichen derart angeordnet sind, daß benachbarte Dämmstoffplatten (2) mit ihren großen Oberflächen (3) aneinander anliegen. Um eine Transporteinheit (1) zu schaffen, die den Transport einer Vielzahl von Dämmstoffplatten (2) hinsichtlich der herstellerseitigen Verpackung und der baustellenseitigen Bearbeitung im Hinblick auf ökologische und arbeitstechnische Vorgehensweisen vereinfacht, insbesondere hinsichtlich der Verpackungskosten wirtschaftlicher macht, wird vorgeschlagen, daß die auf der Trägereinrichtung (7) angeordneten Dämmstoffplatten (2) miteinander durch zumindest ein Adhäsion erzeugendes Verbindungselement verbunden sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine Transporteinheit, bestehend aus einer Anzahl Dämmstoffplatten, insbesondere Mineralwolleplatten, vorzugsweise Steinwolleplatten, die zwei parallel zueinander ausgerichtete große Oberflächen aufweisen, welche Oberflächen rechtwinklig an jeweils zwei Längsflächen und jeweils zwei Querflächen anschließen, so daß jede Dämmstoffplatte quaderförmig ausgebildet ist, wobei die Dämmstoff­ platten auf einer Trägereinrichtung, beispielsweise einer Palette oder dergleichen derart angeordnet sind, daß benachbarte Dämmstoffplatten mit ihren großen Oberflächen aneinander anliegen.
Dämmstoffplatten werden zum Schutz vor Witterungseinflüssen für den Transport und die Lagerung auf der Baustelle zu Transporteinheiten zu­ sammengestellt und in der Regel in Folien verpackt. Die Verpackung kann Informationen über den Inhalt und die Verwendung der Dämm­ stoffplatten tragen. Dämmstoffplatten sind preisgünstige Baustoffe mit relativ niedriger Rohdichte, die in steigenden Mengen zur Wärme- und/oder Schalldämmung von Gebäuden oder technischen Anlagen verwendet werden. Um die Konkurrenzfähigkeit hinsichtlich der Preisge­ staltung einhalten zu können, ist der Hersteller von Dämmstoffplatten darauf angewiesen, die zur Verpackung der Dämmstoffplatten notwendi­ gen Verpackungsmaterialien möglichst preiswert auszubilden. Anderer­ seits besteht die Anforderung, daß die auf der Baustelle nicht verwend­ baren Verpackungselemente auf ein möglichst geringes Maß reduziert werden. Derartige Verpackungselemente werden nämlich in der Regel nicht dem Recyclingprozeß zugeführt, sondern deponiert, wobei insbe­ sondere Kunststoffolien eine lange, die Umwelt belastende Haltbarkeit aufweisen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, daß die Verpackungsele­ mente nicht durch Windeinflüsse auf und im Bereich der Baustelle ver­ teilt werden. Hierbei spielt insbesondere die Abhängigkeit der Deponie­ rungskosten relativ zum Gewicht der Verpackung eine Rolle, so daß so­ wohl das verarbeitende Handwerk als auch die Dämmstoffplatten her­ stellenden Unternehmen daran interessiert sind, Verpackungen mit mög­ lichst geringem Gewicht anzuwenden.
Dämmstoffplatten werden überwiegend aus Mineralfasern oder Hart­ schaum hergestellt. Für die Verpackung und den Transport haben sich daher Transporteinheiten mit Folienverpackungen als vorteilhaft erwie­ sen. Bei diesen Folienverpackungen handelt es sich überwiegend um Polyolefin-Folien, die in Form von Schrumpffolien-Umhüllungen, Folien­ säcken oder Umwicklungen aus sogenannten Stretchfolien allein oder auch in Kombination, d. h. als Mehrgebinde-Einheiten verwendet werden. In den letzten Jahren ist darüber hinaus eine Tendenz zu erkennen, daß die Transportfahrzeuge nicht mehr zur besseren Ausnutzung des Trans­ portraums mit einzelnen Verpackungseinheiten gefüllt werden, sondern daß diese Transporteinheiten, die mit Hilfe von mechanischen Förder­ mitteln bewegt werden, immer größere Volumen annehmen. Hierdurch werden insbesondere die Be- und Entladungszeiten der Transportfahr­ zeuge verkürzt. So werden einzelne Pakete auf einer Palette gestapelt und mit Folienhauben oder dergleichen umhüllt. Die Stabilität dieser Transporteinheiten muß durch zusätzliche zugaufnehmende Bänder (Spannbänder, zugfeste Klebfolien) erhöht werden. Alternativ werden stapelbare Behälter verwendet, in die die Dämmstoffe eingelagert wer­ den. Der Nachteil derartiger Behälter ist aber, daß sie in einem Kreislauf zum Herstellerwerk zurückgefahren werden müssen. Darüber hinaus müssen derartige Behälter relativ stabil konstruiert sein, um hohe Um­ laufzahlen zu erreichen. Hieraus resultieren aber hohe Kosten für die Verpackung und die notwendige Transportenergie.
Verschiedene Transporteinheiten sind aus dem Stand der Technik be­ kannt.
Beispielsweise offenbart die DE 296 08 864 U1 eine Transporteinheit, bestehend aus einer Anzahl Mineralwolleplatten. Die Mineralfasern bei diesen Mineralwolleplatten sind im wesentlichen parallel zu den großen Plattenoberflächen ausgerichtet. Mehrere Mineralwolleplatten werden zu einem Plattenstapel mit vertikaler Stellung der großen Plattenoberflä­ chen dicht nebeneinander angeordnet und durch eine mindestens auf allen vertikalen Umfangsseiten unter Spannung stehende Folienum­ wicklung fest und unverrückbar verbunden. Bei diesem Stand der Tech­ nik besteht die Folienumwicklung aus einer insbesondere im Überlap­ pungsbereich selbsthaftenden Folie aus Polyäthylen.
Weiterhin ist aus der DE 44 17 711 A1 eine mit der voranstehend be­ schriebenen Transporteinheit vergleichbare Transporteinheit bekannt. Bei dieser Transporteinheit kann beispielsweise vorgesehen sein, daß mehrere Gruppen von durch Folien miteinander verbundene Dämmstoff­ platten zu einer Transporteinheit zusammengefaßt werden.
Aus der EP 0 664 257 B1 bzw. der DE 94 21 186 U1 ist schließlich eine Palette zum Transport von Plattenstapeln, insbesondere Stapeln aus Mineralwolledämmstoffplatten bekannt, bei der eine druck- und biegefe­ ste Dämmstoffplatte, vorzugsweise aus Steinwolle, auf zwei im Abstand voneinander angeordneten länglichen Tragelementen aus Dämmstoff, vorzugsweise aus Steinwolle, mittels einer Folienumhüllung zu einer Einheit verbunden ist.
Die voranstehend beschriebenen Transporteinheiten haben sich für den Transport von Dämmstoffplatten bewährt, zumal die voranstehend be­ schriebenen Transporteinheiten insbesondere auf Paletten aus Holz Metall oder dergleichen verzichtet. Nach dem Stand der Technik ist nämlich bereits vorgesehen, daß auf der Baustelle nur solche Transpor­ teinheiten angeliefert werden, deren Verpackungsrückstände minimiert sind, da wesentliche Bestandteile der Verpackung ebenfalls zu Dämm­ zwecken verwendet werden können.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Transporteinheit zu schaffen, die den Transport einer Vielzahl von Dämmstoffplatten hinsichtlich der hersteller­ seitigen Verpackung und der baustellenseitigen Verarbeitung im Hinblick auf ökologische und arbeitstechnische Vorgehensweisen vereinfacht, insbesondere hinsichtlich der Verpackungskosten wirtschaftlicher macht.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht vor, daß die auf der Trä­ gereinrichtung angeordneten Dämmstoffplatten miteinander durch zu­ mindest ein Adhäsion erzeugendes Verbindungselement verbunden sind.
Die erfindungsgemäße Lösung findet beispielsweise Verwendung bei großformatigen Dachdämmplatten aus Mineralwolle, die beispielsweise Abmessungen von 2 in Länge und 1 m bis 1,20 m Breite haben. Derarti­ ge Dachdämmplatten werden als just-in-time Lieferung direkt vom Her­ stellerwerk auf die Baustelle transportiert, dort unverzüglich auf die zu dämmende Dachfläche geliftet und unmittelbar danach eingebaut. Bei derartig kurzen Lagerungs-, Transport- und Verarbeitungszeiten kann bei Dachdämmplatten mit entsprechender Widerstandsfähigkeit der Oberflä­ chen oder resistenten Beschichtungen einer der oder beider großer Oberflächen, u. U. auch der offenen Kanten ganz auf eine Umhüllung der Dämmstoffplatten verzichtet werden. In diesen Fällen bietet es sich an, die Dämmstoffplatten einer Transporteinheit miteinander derart zu ver­ kleben, daß die Adhäsion ausreicht, um aus den einzelnen Dämmstoff­ platten einen quaderförmigen Stapel Dämmstoffplatten zu bilden, der trotz der rauhen Bedingungen auf Baustellen ohne weiteres gehandhabt werden kann, ohne daß sich die Dämmstoffplatten voneinander lösen. Es muß also eine ausreichend große Scherfestigkeit gegeben sein, so daß beispielsweise beim Aufnehmen der Transporteinheit mit einem Stapler oder Kran die Transporteinheit nicht auseinanderbricht. Auf der anderen Seite muß sich die Verbindung der Dämmstoffplatten unterein­ ander auf der Baustelle leicht wieder lösen lassen. Hierbei muß vermie­ den werden, daß beim Auseinanderziehen der Platten eine, die Ge­ brauchstauglichkeit der Dämmstoffplatten herabsetzende und den opti­ schen Eindruck der Oberfläche beeinträchtigende Beschädigung der Oberflächen der Dämmstoffplatten erfolgt. Darüber hinaus darf das ver­ wendete, die Adhäsion erzeugende Verbindungselement nicht dazu füh­ ren, daß verbleibende Anhaftungen an den Dämmstoffplatten zu einer veränderten Klassifizierung der Dämmstoffplatten innerhalb der Bau­ stoffklassen nach sich ziehen. In gleicher Weise ist darauf zu achten, daß eventuell verbleibende Verbindungselementbestandteile eine uner­ wünschte Wechselwirkung mit einer aufzulegenden Dachabdichtungs­ bahn haben.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Un­ teransprüchen.
Die erfindungsgemäße Transporteinheit besteht somit aus einem Stapel, beispielsweise relativ großformatiger Dämmplatten, die durch partielle Verklebung miteinander verbunden sind. Die Klebeflächen können gleichmäßig auf der Ober- und Unterseite der Dämmstoffplatten, nämlich den großen Oberflächen verteilt sein. Hierbei können kreisförmige Kle­ bestellen oder auch nur eine im Mittelbereich der großen Oberflächen der Dämmstoffplatten angeordnete Klebefläche vorgesehen sein.
Als Verbindungselement, nämlich als Kleber hat sich insbesondere ein Schmelzkleber als vorteilhaft erwiesen, da Schmelzkleber gezielt durch Wärmeeinwirkung klebewirksam werden und insbesondere leicht in die Oberfläche der Dämmstoffplatten aus Mineralwollefasern eindringen. Schmelzkleber weisen darüber hinaus höhere Scher- und Querzugfe­ stigkeiten als Haftkleber auf. Die Haftkleber haben sich dennoch eben­ falls bewährt, wenn die Dämmstoffplatten aus Schaummaterial, bei­ spielsweise Polystyrol bestehen.
Die Applikation des Klebers kann unter Verwendung eines Trägermateri- als, beispielsweise Polyolefin-Folien erfolgen. An diesen Folien haftet der Kleber stärker, als an den Dämmstoffplatten. Auf diese Weise kann der Kleber durch Abziehen des Trägermaterials annähernd restlos von den Dämmstoffplatten entfernt werden. Als alternative Trägermaterialien ha­ ben sich Streifen aus Vliesen, relativ offenen Geweben, Gittergeweben und dergleichen erwiesen, wobei diese Trägermaterialien Filamentfasern aus Glas, Polyester und anderen Kunststoffen, Wolle, Baumwolle, Vis­ kose und dergleichen aufweisen. Derartig ausgebildete offene Träger­ materialien haben den Vorteil, daß der Kleber nur einseitig aufgetragen werden muß, da der Kleber über die Poren des Trägermaterials durch das Trägermaterial diffundiert und beidseitig des Trägermaterials seine Klebewirkung zur Verfügung stellt.
Bei Dämmstoffen mit in sich festeren Oberflächen, wie z. B. Dämmstoff­ platten aus Hartschaum können, wie voranstehend beschrieben, auch Haftkleber verwendet werden, die insbesondere in Form von Doppelkle­ bebändern geeignet sind.
Noch eine weitere Alternative der erfindungsgemäßen Transporteinheit sieht vor, daß zumindest eine der beiden großen Oberflächen der Dämmplatten mit Bitumen beschichtet ist. Die beschichtete Oberfläche ist mit einer Lochfolie abgedeckt. Bei der Herstellung derartiger Dämm­ stoffplatten werden die Platten mit erwärmtem Bitumen übereinander gestapelt, so daß es zu der angestrebten partiellen Verklebung der be­ nachbarten Dämmstoffplatten kommt. Um eine nur beschränkte, leicht lösbare Verklebung benachbarter Dämmstoffplatten zu erzielen, kann es vorgesehen sein, auf die mit Bitumen beschichtete Oberfläche Folien­ streifen im Abstand zueinander anzuordnen, so daß einerseits abge­ deckte und andererseits freie Bitumenbereiche auf der Oberfläche der Dämmstoffplatte vorgesehen sind. Die abgedeckten Bereiche haften da­ her nicht an der Oberfläche der benachbarten Dämmstoffplatte, so daß in Abhängigkeit der Relation zwischen freien und abgedeckten Flächen auch die Scherfestigkeit bzw. die Lösbarkeit benachbarter Dämmstoff­ platten voneinander einstellbar ist.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, schmelzbare Folien oder Folienstrei­ fen bzw. Folienabschnitte auf den großen Oberflächen der Dämmstoff­ platten anzuordnen, so daß durch eine partielle Erwärmung der mit den schmelzbaren Folien abgedeckten Bereiche der Dämmstoffplatten eine Verbindung benachbarter Dämmstoffplatten herstellbar ist.
Für den Transport der Transporteinheit hat es sich als vorteilhaft erwie­ sen, zumindest die oberste Platte mit einer wetterabweisenden Be­ schichtung zu versehen, so daß Witterungseinflüsse nicht negativ auf die Platten einwirken. Zusätzlich werden beispielsweise die offenen Oberflä­ chen der Dämmstoffplatten mit Mineralölen, Silikonölen oder -harzen, Wassergläsern und anderen bei normalen Temperaturen oder durch kurzzeitiges Erwärmen wasserfest werdenden Substanzen besprüht. Hierbei ist darauf zu achten, daß nur soviel Schutzmittel aufgetragen wird, daß die Bedingungen der dem Dämmstoff zugeordneten Bau­ stoffklasse eingehalten werden.
Die Dämmstoffplatten werden derart auf Streifen oder einzelnen Platten­ stücken mit beliebiger Form gelagert, daß die Standsicherheit des Sta­ pels Dämmstoffplatten gewährleistet ist und eine Gabel einer Hub- und/oder Transporteinrichtung unter den Stapel greifen kann. Um den Stapel Dämmstoffplatten im Kontakt miteinander oder auf dem Transport zu schützen, können die Tragelemente gegebenenfalls mehrere Zenti­ meter über der Oberfläche vorstehen. Diese Tragelemente bestehen üblicherweise aus druckfester Mineralwolle, Hartschaum, Holz, aufge­ falteten Kartonelementen oder dergleichen. Da hier ein festerer Kraft­ schluß erforderlich ist, ist die Intensität und der Umfang der Verkle­ bungsfläche größer als bei der internen Fixierung der Dämmstoffplatten miteinander, die durch das Plattengewicht und den hohen inneren Rei­ bungskoeffizienten beispielsweise der Mineralwolle-Dämmplatten wir­ kungsvoll erhöht wird. Die Verklebung der Tragelemente mit der auf ih­ nen auflastenden Dämmstoffplatte erfolgt entweder direkt oder unter Verwendung von Trägermaterialien, wie beispielsweise Folien.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Transporteinheit ergänzend durch Spannbänder aus Gewebe und/oder Elastomerfäden stabilisiert ist. An den Spannbändern sind ausreichend druckfeste und der Größe auf die Druckfestigkeit der darauf lagernden Dämmstoffe abgestimmte Füße aus Gummi, Holz oder dergleichen be­ festigt. Die Spannbänder sind mit Spannschlössern versehen, die es er­ lauben, derartige Spannbänder mit Füßen mehrmals zu gebrauchen.
Derartige Spannbänder lassen sich auf der Baustelle leicht sammeln und können ohne weiteres an die Herstellerwerke zurückgeführt werden.
Zum Schutz der Unterseite der auf den Tragelementen aufliegenden Dämmstoffplatte gegen Beschädigungen durch ein Lastaufnahmemittel, wie beispielsweise eines Gabelstaplers ist vorgesehen, daß Abschnitte von dünnen Dämmstoffplatten, Holzplatten oder dergleichen druckaus­ gleichenden oder druckmindernden Stoffen aufgeklebt sind. Auch diese Abschnitte werden vor der Verarbeitung der Dämmstoffplatte von dieser entfernt.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Transporteinheit mit einer Folie, insbesondere Stretchfolie kraftschlüssig zu umhüllen. Diese Folie wird dabei in Wicklungen um die Dämmstoffplatten und/oder die Tragelemente geführt, wobei die Wicklungen sowohl um eine vertikale wie auch um eine horizontale Achse der Transporteinheit geführt werden können. Eine vollständige Umhüllung der Transporteinheit setzt voraus, daß die Folie sowohl um die vertikale als auch um die horizontale Achse der Transporteinheit gewickelt ist. Um die einer Stretchfolie innewohnen­ de Dehnfähigkeit auszugleichen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den Dämmstoffplattenstapel durch zusätzliche druckaufnehmende Klebe­ bänder zu stabilisieren. Diese Klebebänder können ebenfalls auf die Dämmstoffplatten aufgeklebt sein und vor der Verarbeitung der Dämm­ stoffplatten abgerissen werden.
Die Tragelemente werden bei einem umhüllten Stapel Dämmstoffplatten entweder auf die Umhüllung im Bereich der Unterseite des Dämmstoff­ plattenstapels oder direkt auf eine Dämmstoffplatte aufgeklebt, wobei im letzteren Fall die Umhüllung auch Tragelemente einschließen kann.
Die voranstehend beschriebene Transporteinheit kann sowohl Dämm­ stoffplatten aufweisen, deren große Oberflächen horizontal verlaufend angeordnet sind, als auch solche Dämmstoffplatten umfassen, die aus Gründen bestimmter Verarbeitungstechniken hochkant auf den Tragele­ menten angeordnet sind. Hierbei verlaufen die großen Oberflächen der Dämmstoffplatten im wesentlichen vertikal. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, daß die Transporteinheit sowohl eine bestimmte Anzahl von horizontal ausgerichteten Dämmstoffplatten wie auch eine bestimmte Anzahl vertikal ausgerichteter Dämmstoffplatten umfaßt.
Da bei vertikal ausgerichteten Dämmstoffplatten unvermeidliche Breiten­ schwankungen der Dämmstoffplatten entstehen, sind druckmindernde Elemente zwischen den einzelnen Dämmstoffplatten und auf der oberen Fläche des Dämmstoffplattenstapels vorgesehen. Derart ausgebildet, können die erfindungsgemäßen Transporteinheiten auch dann überein­ ander gestapelt werden, wenn die einzelnen Dämmstoffplatten mit ihren großen Oberflächen vertikal ausgerichtet sind.
Zum Schutz gegen Beschädigungen der Dämmstoffplatten durch Last­ aufnahmemittel können auf der Unterseite des Dämmstoffplattenstapels bzw. auf der Unterseite der den Dämmstoffplattenstapel umgebenden Folie druckausgleichende Platten oder Streifen bzw. Stücke aufgeklebt sein. Druckauffangende Platten oder Plattenstücke sind seitlich auf zu­ mindest einer Seite der Transporteinheit aufgeklebt. In gleicher Weise können druckausgleichende Elemente auch auf der Oberseite der Transporteinheit vorgesehen sein, um als Unterlage für Metallwinkel zu dienen, auf denen festzuzurrende Spannbänder des Transportfahrzeu­ ges geführt werden können.
Aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Transporteinheit dargestellt sind, ergeben sich weitere Merkmale und Vorteile der Erfin­ dung. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Transporteinheit in Sei­ tenansicht;
Fig. 2 die Transporteinheit gemäß Fig. 1 in einer Unteransicht;
Fig. 3 die Transporteinheit gemäß den Fig. 1 und 2 in Ansicht;
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform einer Transporteinheit in Seitenansicht;
Fig. 5 die Transporteinheit gemäß Fig. 4 in Ansicht;
Fig. 6 die Transporteinheit gemäß den Fig. 4 und 5 in Un­ teransicht;
Fig. 7 eine dritte Ausführungsform einer Transporteinheit in Sei­ tenansicht und
Fig. 8 die Transporteinheit gemäß Fig. 7 in Ansicht.
Eine in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Transporteinheit 1 besteht aus mehreren übereinander angeordneten Dämmstoffplatten 2. Jede Dämm­ stoffplatte 2 weist zwei parallel zueinander ausgerichtete große Oberflä­ chen 3 auf. Die großen Oberflächen 3 schließen an zwei Längsflächen 4 und zwei Querflächen 5 an, wobei die Längsflächen 4 und die Querflä­ chen 5 rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind, so daß jede Dämm­ stoffplatte 2 quaderförmig ausgebildet ist.
Die Dämmstoffplatten 2 bilden einen Dämmstoffplattenstapel, der in eine Folie 6 gewickelt ist. Innerhalb der Folie 6 liegen die Dämmstoffplatten 2 mit benachbarten Oberflächen 3 aufeinander.
Der aus den Dämmstoffplatten 2 und der Folie 6 bestehende Dämm­ stoffplattenstapel ist auf einer Trägereinrichtung 7 angeordnet. Die Trä­ gereinrichtung 7 besteht aus vier Auflagerkörpern 8, die jeweils im Ab­ stand zueinander im Bereich der untersten Dämmstoffplatte 2 angeord­ net sind. Die Auflagerkörper 8 sind quaderförmig ausgebildet und beste­ hen aus einem zu Dämmzwecken geeigneten Material, beispielsweise aus dem gleichen Material, wie die Dämmstoffplatten 2, wobei die Aufla­ gerkörper 8 eine ausreichende Drucksteifigkeit aufweisen.
In den Fig. 1 und 2 sind die Auflagerkörper 8 derart angeordnet, daß sie bündig mit Außenflächen der Transporteinheit 1 abschließen. Dem­ gegenüber zeigt die Fig. 3 die Anordnung der Auflagerkörper 8 in der Art, daß ein Teil der Auflagerkörper 8 über die Außenflächen der Trans­ porteinheit 1 herausragen.
Die Auflagerkörper 8 sind mit der Folie 6 im Bereich der untersten Dämmstoffplatte 2 verklebt, wobei eine über die gesamte übereinstim­ mende Fläche der Auflagerkörper 8 mit der Folie 6 aufgetragene Klebe­ schicht vorgesehen ist.
Die Folie 6 ist bei der Transporteinheit 1 gemäß den Fig. 1 bis 3 so­ wohl um eine vertikale wie auch um eine horizontale Achse des Stapels der Dämmstoffplatten 2 gewickelt.
In den Fig. 4 bis 6 ist eine zweite Ausführungsform der Transportein­ heit 1 dargestellt. Die Transporteinheit 1 stimmt hinsichtlich der Dämm­ stoffplatten 2 und des daraus gebildeten Stapels in Verbindung mit der Folie 6 mit dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 überein.
Bei der Transporteinheit 1 gemäß den Fig. 4 bis 6 ist jedoch eine geänderte Trägereinrichtung 7 vorgesehen. Die Auflagerkörper 8 dieser Trägereinrichtung 7 sind als quer zur Längserstreckung des Stapels aus Dämmstoffplatten 2 verlaufende, durchgehende Platten ausgebildet. Die Auflagerkörper 8 sind im Abstand zueinander angeordnet und über beid­ seitig an den Längsseiten der Dämmstoffplatten 2 bzw. der Folie 6 anlie­ genden Plattenabschnitten 9 (Fig. 5 und 6) miteinander verbunden, so daß sich ein kastenförmiges Untergestell bildet. Die Plattenabschnitte 9 sind auf den Oberflächen, d. h. den Dämmstoffplatten 2 zugewandten Flächen der Auflagerkörper 8 derart angeordnet, daß zwischen den Auflagerkörpern 8 unterhalb der Plattenabschnitte 9 ein Hohlraum gebil­ det ist, der dem Eingreifen eines nicht näher dargestellten Hubzeuges, beispielsweise eines Gabelstaplers dient.
Sowohl die Auflagerkörper 8 als auch die Plattenabschnitte 9 sind an der Folie 6 des Stapels Dämmstoffplatten 2 über eine Kleberschicht 10 befe­ stigt.
Weiterhin ist in den Fig. 4 und 6 zu erkennen, daß zwischen den Auflagerkörpern 8, die ebenfalls wie die Plattenabschnitte 9 aus zu Dämmzwecken geeignetem Material bestehen können, weitere Plat­ tenelemente 11 angeordnet sind. Hierbei handelt es sich um einen eine quadratische Grundfläche aufweisenden Quader, deren Materialstärke wesentlich kleiner ist, als die Materialstärke der Auflagerkörper 8, so daß unterhalb der an der Folie 6 angeklebten Plattenelemente ein Freiraum zum Eingriff des Hubzeuges besteht. Die Plattenelemente 11 sind im Randbereich des Stapels Dämmstoffplatten 2 innerhalb des durch die Auflagerkörper 8 begrenzten Raumes angeklebt und dienen als Schutz für den Eingriff des Hubzeuges. Die Plattenelemente 11 können eben­ falls aus zu Dämmzwecken geeignetem Material bestehen.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Transporteinheit 1 ist in den Fig. 7 und 8 dargestellt. Im Vergleich zu den voranstehend beschrie­ benen Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 1 bis 6 ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 7 und 8 vorgesehen, daß die Folie 6 doppellagig, nämlich horizontal und vertikal um die Dämmstoff­ platten 2 gewickelt ist, so daß die doppellagige Folie 6 zusammen mit den Dämmstoffplatten 2 einen Dämmstoffplattenstapel bildet, der auf den Auflagerkörpern 8 gelagert ist, welche Auflagerkörper 8 über eine Kleberschicht 10 an der Folie 6 verklebt sind. In diesem Beispiel ist jeder Auflagerkörper 8 als Streifenabschnitt ausgebildet, dessen Länge mit der Breite einer jeden Dämmstoffplatte 2 übereinstimmt, wobei die Auflager­ körper 8 wiederum quer zur Längserstreckung des Stapels Dämmstoff­ platten 2 verlaufen.
Weiterhin sind auf der Oberfläche des Stapels Dämmstoffplatten 2, näm­ lich auf der Folie 6 oberhalb der obersten Dämmstoffplatte 2 Tragplatten 12 angeordnet, die mit den Auflagerkörpern 8 übereinstimmend ausge­ bildet sind. Die Tragplatten 12 dienen zum einen der Aufnahme einer oberhalb der Transporteinheit 1 angeordneten weiteren Transporteinheit 1. Andererseits bilden diese Tragplatten 12 einen Schutz der Dämm­ stoffplatten 2 beim Verspannen der Transporteinheit 1 in einem Trans­ portfahrzeug mittels Spannbändern. Hierbei sind die Tragplatten 12 ebenfalls mit der Folie 6 verklebt.

Claims (33)

1. Transporteinheit, bestehend aus einer Anzahl Dämmstoffplatten (2), insbesondere Mineralwolleplatten, vorzugsweise Steinwolleplatten, die zwei parallel zueinander ausgerichtete große Oberflächen (3) aufweisen, welche Oberflächen (3) rechtwinklig an jeweils zwei Längsflächen (4) und jeweils zwei Querflächen (5) anschließen, so daß jede Dämmstoffplatte (2) quaderförmig ausgebildet ist, wobei die Dämmstoffplatten (2) auf einer Trägereinrichtung (7), beispielsweise einer Palette oder dergleichen derart angeordnet sind, daß benach­ barte Dämmstoffplatten (2) mit ihren großen Oberflächen (3) anein­ ander anliegen, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der Trägereinrichtung (7) angeordneten Dämmstoffplat­ ten (2) miteinander durch zumindest ein Adhäsion erzeugendes Ver­ bindungselement verbunden sind.
2. Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement als ein vorzugsweise schichtartig auf­ getragener Kleber ausgebildet ist.
3. Transporteinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber als Schmelzkleber ausgebildet ist.
4. Transporteinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber als Haftkleber ausgebildet ist.
5. Transporteinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber partiell auf zumindest einer großen Oberfläche (3) ei­ ner der benachbart angeordneten Dämmstoffplatten (2) aufgetragen ist.
6. Transporteinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber in der Mitte der großen Oberfläche (3) der Dämm­ stoffplatte (2) angeordnet ist.
7. Transporteinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber auf einem zwischen benachbarten Dämmstoffplatten (2) angeordneten Trägermaterial angeordnet ist.
8. Transporteinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial als Folie, insbesondere Polyolefin-Folie aus­ gebildet ist.
9. Transporteinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial streifenförmig ausgebildet ist und demzufol­ ge eine Länge aufweist, die einem Vielfachen der Breite des Trä­ germaterials entspricht.
10. Transporteinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial als offenes, insbesondere perforiertes Ele­ ment, beispielsweise als Vlies, Gewebe, Gittergewebe oder derglei­ chen ausgebildet ist.
11. Transporteinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial aus Filamentfasern, insbesondere Glas-, Kunststoff-, Woll-, Baumwoll- und/oder Viskosefasern besteht.
12. Transporteinheit nach Anspruch 10. dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber einseitig auf das Trägermaterial aufgetragen ist.
13. Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das die Adhäsion erzeugende Element als doppelseitiges Kle­ beband ausgebildet ist.
14. Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmstoffplatten (2) auf zumindest einer großen Oberfläche (3) eine bei Wärmeeinwirkung erweichende Beschichtung aufweisen und daß zwischen zwei die Beschichtung aufweisenden, benachbart angeordneten Dämmstoffplatten (2) eine perforierte Folie angeordnet ist.
15. Transporteinheit nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie streifenförmig ausgebildet ist, wobei vorzugsweise mehrere Folienstreifen zwischen den benachbarten Dämmstoffplat­ ten (2) angeordnet sind.
16. Transporteinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie in einem für die Dämmstoffplatten (2) unschädlichen Temperaturbereich schmelzbar ist.
17. Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmstoffplatten (2) mit ihren großen Oberflächen (3) hori­ zontal auf der Trägereinrichtung (7) ausgerichtet sind und daß zu­ mindest die oberste Dämmstoffplatte (2) eine witterungsbeständige, insbesondere hydrophobe Beschichtung aufweist.
18. Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmstoffplatten (2) eine Beschichtung aus Mineralölen, Silikonölen oder -harzen, Wasserglas und/oder anderen bei Umge­ bungstemperatur und/oder bei kurzzeitiger Erwärmung wasserunlös­ lich werdenden Substanzen aufweisen.
19. Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägereinrichtung (7) aus zwei im Abstand und im wesentli­ chen parallel zueinander angeordneten Tragelementen (8) besteht.
20. Transporteinheit nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragelemente (8) aus druckfestem, zur Wärme- und/oder Schalldämmung geeignetem Material, insbesondere Mineralwolle, Hartschaum, Holz, Zellulose oder dergleichen bestehen.
21. Transporteinheit nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragelemente (8) mittelbar oder unmittelbar mit der auf ih­ nen aufliegenden Dämmstoffplatte (2) verbunden, insbesondere ver­ klebt sind.
22. Transporteinheit nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragelemente (8) quer zur Längserstreckung der Dämm­ stoffplatten (2) angeordnet sind.
23. Transporteinheit nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragelemente (8) direkt oder unter Verwendung von Trä­ germaterialien mit der untersten Dämmstoffplatte (2) oder mehreren mit ihren großen Oberflächen (3) vertikal ausgerichteten Dämmstoff­ platten (2) verklebt sind.
24. Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmstoffplatten (2) durch Spannbänder aus einem Gewe­ be und/oder aus Elastomerfäden miteinander und vorzugsweise mit der Trägereinrichtung (7) verspannt sind.
25. Transporteinheit nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannbänder druckverteilende Elemente, wie Füße aus Gummi, Holz oder dergleichen aufweisen.
26. Transporteinheit nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannbänder Spannschlösser aufweisen.
27. Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Trägereinrichtung (7) und den Dämmstoffplatten (2) und/oder zwischen horizontal angeordneten Dämmstoffplatten (2) Druckausgleichs- bzw. Druckminderungselemente, insbesondere in Form von dünnen Zellulose-, Holz- und/oder Dämmstoffplatten an­ geordnet sind.
28. Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmstoffplatten (2) und/oder die Trägereinrichtung (7) mit einer Stretchfolie (6) in Wicklungen umwickelt ist.
29. Transporteinheit nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Wicklungen um eine vertikale und/oder eine horizontale Achse der Dämmstoffplatten (2) angeordnet sind.
30. Transporteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmstoffplatten (2) und/oder die Trägereinrichtung (7) mit zumindest zwei Folienstreifen umwickelt sind.
31. Transporteinheit nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmstoffplatten (2) und/oder die Trägereinrichtung (7) zu­ sätzlich mit zugaufnehmenden Klebebändern umwickelt sind.
32. Transporteinheit nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägereinrichtung (7), insbesondere zwei Auflagerkörper (8) aus zu Dämmzwecken geeignetem Material, auf die Folienstreifen im Bereich der Unterseite des Stapels aus Dämmstoffplatten (2) ange­ klebt sind.
33. Transporteinheit nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckausgleichs- bzw. Druckminderungselemente adhäsiv mit den Dämmstoffplatten (2) und/oder der Trägereinrichtung (7) verbunden sind.
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