DE19858201C2 - Lager- und Transporteinheit für Dämmstoffelemente - Google Patents
Lager- und Transporteinheit für DämmstoffelementeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Lager- und Transporteinheit, bestehend aus
zumindest einem Stapel plattenförmiger Dämmstoffelemente aus Mine
ralfasern, insbesondere Steinwolle- und/oder Glasfasern, und einer Um
hüllung, welche zumindest an der Oberfläche und den Seitenflächen des
Stapels und vorzugsweise auch an der Unterseite des Stapels anliegt.
Die Wirkung von Wärmedämmstoffen basiert auf einer hohen inneren
Porosität, demzufolge auf einer großen Anzahl feiner und feinster Poren
im Dämmstoffmaterial. Es sind Dämmstoffe bekannt, die von Natur aus
hydrophil sind und somit durch ihre offenen bzw. durchgehenden Poren
Wasser kapillar oder über innere Kondensation von Wasserdampf auf
nehmen und zumeist gleichmäßig im Inneren des Dämmstoffmaterials
verteilen. Die Aufnahme von Wasser im Dämmstoffmaterial kann aber die
Dämmfähigkeit des Dämmstoffmaterials nachteilig beeinflussen.
Bei Dämmstoffen aus Kunststoff-Hartschäumen, beispielsweise aus ex
pandiertem Polystyrol ist die kapillare Saugfähigkeit sehr gering. Die Auf
nahme von Wasser erfolgt bei diesen Dämmstoffen ganz überwiegend
über die Dampfphase mit anschließender Kondensation des Wassers in
den Hohlräumen. Die Aufnahme des Wasserdampfes erfolgt relativ lang
sam. Andererseits erfolgt ein Austrocknen derartiger mit Wasser belaste
ter Dämmstoffe unter bauüblichen Bedingungen ebenfalls sehr langsam.
Dämmstoffe aus Zellulosefasern nehmen Feuchtigkeit sowohl in der Fa
serstruktur als auch über Adhäsion an den Fasern bzw. kapillar zwischen
dicht gepackten Fasern auf. Die kapillare Saugwirkung ist parallel zu den
Fasern deutlich höher als rechtwinklig zu den Faserlängsachsen.
Die weiterhin bekannten Dämmstoffe, nämlich die Mineralwolle-
Dämmstoffe bestehen aus Glas- und/oder Steinwollefasern, wobei die
Glasfasern mit mittleren Durchmessern von ca. 2 bis 5 µm mit Phenol-
Formaldehyd-Harnstoffharzen punktuell gebunden sind. Die Bindemittel
mengen betragen bei den für den Wärmeschutz von Gebäuden verwen
deten Dämmstoffen ca. 2 bis 8 Masse-%. Eine Hydrophobie der Fasern
wird durch Ölzusätze in der Größenordnung zwischen 0,2 und 0,4 Masse-
% erzielt, so daß bei gleichmäßiger Bindemittelverteilung diese Mineral
wolle-Dämmstoffe aus feinen Glasfasern in Richtung der Einzelfasern nur
gering kapillar wasseraufnehmend sind. Es ist aber annähernd ausge
schlossen, daß die Bindemittelverteilung im gesamten Dämmaterial
gleichmäßig erfolgt. Weiterhin ist auch die Imprägnierung durch die Ölzu
sätze nicht über das gesamte Volumen gleichmäßig ausgebildet. Demzu
folge kann Wasser an den Stellen des Dämmstoffes kapillar aufgenom
men werden bzw. Wasserdampf ausfallen, an denen die Fasern agglome
rieren, d. h. in den Bereichen, in denen die Fasern nicht mit Ölen oder an
deren Stoffen imprägniert sind. Bei bekannten Mineralwolle-Dämmstoffen
aus Glasfasern, die beispielsweise in Wärmedämmverbund-Systemen
oder bei Flachdachkonstruktionen Verwendung finden, kann eine relative
Luftfeuchte in den Poren des Dämmstoffes < 80% erreicht werden, wobei
die Glasfasern durch Wasserdampf und Tauwasser angegriffen werden.
Eine langandauernde Feuchtebelastung führt bei diesen Dämmstoffen zu
einer Schwächung des Bindemittels. Die Ursachen hierfür liegen in der
relativ geringen chemischen Stabilität der verwendeten Gläser. Derartige
Gläser werden beispielweise in der DE 196 14 572 A1 beschrieben.
Fasern mit einer höheren Biolöslichkeit sind beispielsweise aus der EP 0 711 258 B1
bekannt. Diese Glasfasern werden aus Glasschmelzen er
zeugt, die sich mit herkömmlichen Zerfaserungsmaschinen gut verarbeiten
lassen. Hierbei wird eine ausreichende Feuchtebeständigkeit erzielt,
die in einem Standardverfahren bestimmt wird. Bei diesem Verfahren wird
Glasgries mit ca. 360 bis 400 µm Durchmesser fünf Stunden in Wasser
gekocht und anschließend die gelöste Substanz bestimmt.
Neben Glasfasern werden für die Herstellung von Dämmstoffen auch
Steinwollefasern verwendet. Die Biolöslichkeit der bekannten Steinwolle
fasern liegt bei einem ph-Wert von 7,5 bei einer Lösungsrate von ca. 2 nm/Tag.
Fällt der ph-Wert auf 4,5, so beträgt die Lösungsrate 3 nm/Tag.
Es sind aber auch Steinwollefaserzusammensetzungen bekannt, bei de
nen die voranstehend genannten Werte auf das 2 bis 5 fache im basi
schen Bereich und das 10 bis 20 fache im sauren Bereich ansteigen. Als
Maß für die Biobeständigkeit gilt die Halbwertzeit feiner Fasern nach in
tratrachealer Instillation in die Atemwege von Ratten. Bei Glasfasern sind
die Halbwertzeiten von < 200 Tagen zwischenzeitlich auf < 40 Tage her
abgesetzt worden. Bei den sogenannten biolöslichen Steinwollefasern
wurden die Halbwertzeiten von etwa 270 Tagen auf < 60, insbesondere <
40 Tage herabgedrückt. Wenn auch die Halbwertzeiten der Einzelfasern
kein direktes Maß für die Gebrauchstauglichkeit der Mineralwolle-
Dämmstoffe sind, so kann doch als sehr wahrscheinlich angenommen
werden, daß die Empfindlichkeit der Glasfasern gegenüber chemischer
Korrosion um das 4 bis 6 fache gestiegen ist.
Die bei Faserdämmstoffen verwendeten Gemische aus Phenolharzen und
Harnstoff-Formaldehydharzen werden primär unter Kostengesichtspunk
ten und aufgrund eines günstigen Brandverhaltens der stickstoffenthal
tenden Verbindungen gewählt. Es ist aber bekannt, daß insbesondere
Harnstoff-Formaldehydharze zur Hydrolyse neigen.
Aufgrund der voranstehenden Ausführungen ist zu erkennen, daß die ver
ringerte Resistenz der für die Herstellung der Mineralwolle-Dämmstoffe
verwendeten Gläser und die relativ instabilen Bindemittel dazu führen,
daß die Faserdämmstoffe unter hydromechanischen Belastungen ge
schädigt werden können. Selbstverständlich sind diese Zusammenset
zungen der Faserdämmstoffe nicht nur hinsichtich des Angriffes von Was
ser, sondern auch hinsichtlich anderer chemischer Angriffe nur bedingt
widerstandsfähig.
Es kommt hinzu, daß Faserdämmstoffe mechanischen Belastungen aus
gesetzt sind. Diese Belastungen treten beispielsweise auch in Form inne
rer Spannungen auf, die durch die teilweise hohe Verdichtung und extre
me Verformung der Fasermassen induziert werden. Ein langer Zeitraum
und hohe hydrothermale Belastungen können zu mehr oder minder aus
geprägten Relaxationsvorgängen führen, die als deutliche Festigkeitsver
luste meßbar sind. Mechanisch belastete, hochverdichtete Mineralwolle-
Dämmstoffe sind demzufolge nur kurz lagerfähig, so daß sie so schnell
wie möglich ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuzuführen sind, um
die bei der Herstellung erreichten Festigkeitswerte auch noch während
der Einbauphase, bei der häufig die stärkste Belastung erfolgt, ausnutzen
zu können.
Neben den voranstehend beschriebenen mechanischen Belastungen tre
ten hydromechanische Belastungen auch während der Nutzungsphase
der Dämmstoffe auf. Das gleichzeitige Auftreten sowohl der mechani
schen als auch der hydromechanischen Belastungen ist hierbei von be
sonderer negativer Bedeutung. Im üblichen Gebrauch ist mit einer hydro
mechanischen Belastung der Dämmstoffe durch Wasserdampf oder unter
Umständen Tauwasser in den Oberflächenbereichen der Dämmstoffe zu
rechnen. Bei nur geringen hydromechanischen Belastungen treten in der
Regel keine Schäden auf. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß hydrother
male Beanspruchungen eines wärmegedämmten Bauteils, beispielsweise
eines Hauses schon während eines Tages oder im Laufe des Jahres un
terschiedlich sind. Die unterschiedliche Belastung der Faserdämmstoffe
mit Feuchtigkeit hat auch eine wechselnde mechanische Belastung dieser
Faserdämmstoffe zur Folge. So ist beispielsweise bekannt, daß sich
feuchte und damit geschwächte Harzfilme im trockenen Zustand teilweise
regenerieren können, jedoch die ursprünglichen Festigkeitswerte nicht
mehr erreicht werden. Ein ständiger Wechsel der hydromechanischen
Belastungen der Faserdämmstoffe führt somit zu einem kontinuierlichen
Festigkeitsverlust im Zuge eines Alterungsprozesses.
Bei Dachdämmplatten ist die mechanische Belastung erfahrungsgemäß in
der Einbauphase und/oder während einer längeren Lagerungsphase am
stärksten. Ähnliches gilt für Dämmplatten, die in Wärmedämmverbundy
stemen auf Eigenlast und auf Windlast beansprucht werden. Es sind aber
auch andere die mechanischen Eigenschaften schwächende Belastun
gen, beispielsweise bei der Herstellung von Faserdämmstoffen bekannt.
So werden bei der Herstellung von Sandwichelementen aus Holzwolle-
Leichtbauplatten diese Holzwolle-Leichtbauplatten in einer Schalung unter
Druck in einer extrem feuchten Umgebung gelagert, bis ein Portlandze
ment eine ausreichende Festigkeit erreicht hat und ein Sandwichelement
entformt werden kann. Derartige Sandwichelemente werden beispielswei
se unter Geschoßdecken montiert. Das Faserelement muß hierbei das
Eigengewicht und das Gewicht einer aufgebrachten Putzschicht tragen.
Wie voranstehend ausgeführt, führt auch eine längere Lagerung der Mine
ralfaserdämmstoffe zu Festigkeitsverlusten. Dies gilt insbesondere, wenn
hochverdichtete Mineralfaserdämmstoffe über eine längere Zeit bei er
höhter relativer Luftfeuchte und in dampfdichten Verpackungen gelagert
werden. Derartige Lagerungszeiten treten beispielsweise bei den Her
stellern der Mineralfaserdämmstoffe auf, wenn jahreszeitabhängige
Nachfrageschwankungen auf Seiten der Produktion nicht ausgeglichen
werden. Demzufolge können längere Lagerungszeiten beispielsweise im
Winter oder im Frühjahr auftreten, da in diesen Jahreszeiten eine geringe
re Nachfrage nach Mineralwolledämmstoffen besteht. Eine konstante
Auslastung der Produktionsanlagen führt somit zu einer längeren Lage
rungszeit als Folge der periodischen Bautätigkeit, wobei die Mineralfaser
dämmstoffe monatelang im Freien gelagert werden müssen. Um Lager
volumen zu sparen, werden gerade masseintensive, hochverdichtete und
durch Übereinanderstapeln der Transporteinheiten stärker belastete
Dämmstoffe in diese Bevorratungsphase einbezogen. Ähnliche Verhält
nisse treten aber nicht nur bei den Herstellern im Zuge der periodischen
Bautätigkeit, sondern auch auf Baustellen, bei Händlern oder bei langen
Schiffstransporten auf. Zum Schutz der Mineralfaserdämmstoffe werden
diese mit einer vollständigen Verpackung versehen, die insbesondere ei
nen Schutz gegen Witterungseinflüsse gewähren soll. Derartige Verpac
kungen bestehen aus Umhüllungen, die zumeist aus Polyolefin-, insbe
sondere Polyäthylen-Folien bestehen. Polyäthylen-Folien mit Dicken d ≧
0,1 mm nach DIN V 4108-4 weisen eine Wasserdampf-
Diffusionswiderstandszahl µ von 100000 auf. Hieraus resultiert eine diffu
sionsäquivalente Luftschichtdicke als Produkt der Materialdicke mit der
Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl von ungefähr 100 m. Die ver
wendeten Folien sind somit deutlich wasserdampfbremsend. Demzufolge
können sie auch im Bauwesen als Dampfbremsen eingesetzt werden. Da
derartige Verpackungsfolien normalerweise in Dicken von ca. 60 bis 100 µm
eingesetzt werden und auch bei geringeren Foliendicken die voran
stehend genannte Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ anzusetzen
ist, erreichen die Verpackungsfolien Sperrwerte von 6 bis 100 m. Da die
dünnen Folien aus Festigkeitsgründen bei größeren Verpackungseinheiten
bzw. Stapeln in mehreren Lagen aufgebracht werden müssen, erhöht
sich die Wasserdampfundurchlässigkeit weiter. Eine vollständige Umhül
lung eines Stapels aus Mineralfaserdämmstoffplatten führt bei Tempera
turerhöhungen, beispielsweise bei einer intensiven Erhitzung durch Son
neneinstrahlung in dem zwischen der Folie und dem Dämmstoff vorhan
denen Raum zu einem Temperaturanstieg auf relativ hohe Werte. Ein
hierdurch entstehender Temperaturunterschied zwischen der Außentem
peratur und dem Innenraum der Verpackung führt zunächst zu einem
Wasserdampfpartialdruckgefälle im Inneren des Stapels der Mineralfaser
dämmstoffplatten. Gleichzeitig entsteht ein Wasserdampfpartialdruckge
fälle gegenüber der Umgebung des Dämmstoffstapels, welches Wasser
dampfpartialdruckgefälle eine Treibkraft darstellt, so daß Wasserdampf
durch nicht zu vermeidende Undichtigkeiten oder durch offene Bereiche
der Verpackung (Auflageflächen auf Paletten) in die Bereiche mit den
höchsten Sättigungsdrucken diffundiert. Bei Abschwächung der Außen
temperatur kommt es schnell zu einer Tauwasserbildung auf der Innen
seite der Verpackungsfolie. Bei Wiederholung der Erwärmung wird das
Tauwasser in der Regel nicht verdampft, sondern verbleibt in flüssiger
Form in der Verpackung. Hierdurch kommt es zu einem verstärkten Aus
fall von Tauwasser, so daß bei regelmäßiger Wiederholung der Erwär
mung durch den Tageszyklus der Dämmstoffstapel regelrecht Wasser
pumpt. Da das Tauwasser in dem Dämmstoffpaket auch bei Umkehrung
des Wasserdampfpartialdruckgefälles nicht nach außen abdiffundieren
kann, weist die Luft in diffusionsoffenen Dämmstoffen eine relative Luft
feuchte von < 80% auf. Auf den Oberflächen der Mineralfaserdämmstoff
platten befindet sich Tauwasser, welches von den Mineralfaserdämm
stoffplatten zumindest teilweise aufgesaugt wird. Unter ungünstigen Um
ständen nehmen die Mineralfaserdämmstoffplatten das Tauwasser voll
ständig auf.
In gleicher Weise können die hier in Rede stehenden Lager- und Trans
porteinheiten durch Beschädigungen der Verpackungsfolien Regenwasser
aufnehmen. Regenwasser hat aufgrund der Schadstoffbelastungen der
Luft unter Umständen ph-Werte zwischen 1 und 5, so daß die Oberflä
chen der Mineralfaserdämmstoffplatten, die aus im sauren Medium sehr
empfindlich reagierenden Mineralfasern bestehen, durch die Aufnahme
des Regenwassers maßgeblich geschwächt werden können. Der Haftver
bund mit bei der Verarbeitung der Mineralfaserdämmstoffplatten üblichen
Klebern oder Putzaufträgen kann hierdurch verringert werden.
Aus der DE 42 18 354 C2 ist eine gattungsgemäße Transporteinheit bekannt,
die aus einer Mehrzahl zu einem quaderförmigen Stapel geschichteter,
plattenförmig ausgebildeter, jeweils eine Ebene bildende Mineralwolle-
Dämmstoffplatten besteht, wobei an der Unterseite des Stapels quer zu seiner
Längserstreckung mindestens ein streifenförmig ausgebildeter, sich über die
Gesamtbreite des Stapels erstreckender, aus druckfester Mineralwolle
bestehender Auflagekörper angeordnet ist, jeder Auflagekörper mit dem Stapel
durch eine den Stapel umgebende, ein- oder mehrlagige Folie verbunden ist,
die so geführt ist, dass sie zumindest an einem Teil der Oberseite und
zumindest an einem Teil der beiden Längsseiten des Stapels sowie an den
beiden Stirnseiten und der Unterseite des Auflagekörpers anliegt.
Weiterhin ist aus der DE/EP 02 92 948 T1 eine Anwendungsvorrichtung zum
Aufbewahren und zur langsamen Abgabe eines gas- oder dampfentwickelnden
Mittels bzw. einer Substanz an eine Umgebung bekannt, wobei die Vorrichtung
einen Behälter zum Aufbewahren eines Schädlingsbekämpfungsmittels
umfasst, der zumindest teilweise aus einem Kunststoff-Vliesstoff gebildet wird,
wobei dieser Kunststoff-Vliesstoff für druckfreies flüssiges Wasser praktisch
undurchlässig ist und eine Wasserdampfdurchlässigkeit von 50 bis
1000 g/m2/24 h hat. Zwar offenbart diese Druckschrift ein hitzeverschweißbares
Kunststofffolienmaterial, welches eine spinngebundene, vorzugsweise
papierähnliche Polyolefin-Folie oder einen Vliesstoff aus vorzugsweise Hitze-
und Druck-verbundenen feinen Polyolefinfasern umfasst. Weitere
Berührungspunkte mit einer gattungsgemäßen Transporteinheit bestehen aber
nicht.
Ausgehend von dem voranstehend beschriebenen Stand der Technik liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Lager- und Transport
einheit derart weiterzubilden, daß hydromechanische Belastungen der
Dämmstoffelemente, insbesondere Dämmstoffplatten im wesentlichen
vermieden, zumindest vermindert werden.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht vor, daß die Umhüllung
aus einem wasserdampfdurchlässigen Material in Form einer Folie, eines
Vlieses und/oder einer Membran besteht.
Bei einer derartigen Lager- und Transporteinheit ist dafür Sorge getragen,
daß das sich bei Erwärmung sammelnde Tauwasser innerhalb der Lager-
und Transporteinheit abgeführt wird. Zu diesem Zweck ist eine Umhüllung
vorgesehen, die einerseits eine Diffusion des Tauwassers aus dem Inne
ren der Lager- und Transporteinheit in die Umgebung ermöglicht und an
dererseits ein Eindringen von beispielsweise Regenwasser in die Lager-
und Transporteinheit verhindert. Die Umhüllung ist somit semipermeabel
ausgebildet und verhindert die voranstehend beschriebenen Nachteile der
bekannten Umhüllungen, so daß die in der Lager- und Transporteinheit
angeordneten Dämmstoffelemente vor hydromechanischen Belastungen
und Schädigungen geschützt sind.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Umhüllung aus einem Vliesver
bundstoff auszubilden. Beispielsweise werden für die Umhüllung Materia
lien verwendet, die diffusionsäquivalente Luftschichtdicken sD < 0,01 bis
ca. 8 m, vorzugsweise < 4 m aufweisen.
Für die Herstellung witterungsbeständiger und extrem wasserdampf
durchlässiger, aber gegen Regen sperrende, gegen Witterungseinflüsse
widerstandsfähige und mechanisch belastbare Faservliese sind insbeson
dere Fasern aus Polyester, Polyolefinen, Polyamid allein oder im Verbund
miteinander geeignet. Dabei übernehmen geeignete Fasern die Verbin
dung der das Vlies hauptsächlich bildenden Fasern. Geeignete Vliese
sind zumeist mit Bindemitteln, wie Polyacylate, Styrol-Polymere, PVAC-
PVC, Polynitrilbutadien und/oder Polyurethan gebunden.
Um Umhüllungen zu schaffen, die in Abhängigkeit der Größe der Lager-
und Transporteinheit ausgebildet sind, wird vorgeschlagen, daß die Um
hüllung mehrteilig ausgebildet ist, wobei die einzelnen Teile der Umhül
lung miteinander verklebt, verschweißt und/oder vernäht sind. Bei einer
derartigen Ausgestaltung kann die Lagervorhaltung für die Umhüllung auf
wenige Standardmaße beschränkt sein, ohne daß hierdurch eine Be
schränkung der maximalen Größe der Lager- und Transporteinheit ein
hergeht, da die einzelnen Teile der Umhüllung entsprechend der Größe
der Lager- und Transporteinheit zusammengefügt werden können.
Vorzugsweise sind die, die Umhüllung bildenden Vliese metallisiert bzw.
mit Flüssigkeitssperren ausgebildet, so daß ein Eindringen von Regen
wasser effektiv verhindert werden kann.
Als erfindungsgemäße Alternative zu der Verwendung von Faservliesen
können auch Folien, beispielsweise aus Polyamid (µ 50000), Polypropy
len (µ 1000) Polyvinylchlorid (µ 20000 bis 50000) und/oder Polyester
verwendet werden. Polyamidfolien weisen beispielsweise in Abhängigkeit
von der Amidkonzentration und in Abhängigkeit von der relativen Feuchte
der Umgebungsluft hohe Wasserdampfdurchlässigkeiten auf. Eine Po
lyamidfolie mit einer Materialstärke von 50 µm kann bei 80% relativer
Luftfeuchtigkeit eine diffusionsäquivalente Luftschichtdicke sD < 0,3 m ha
ben und ist dabei wasserdampfdurchlässiger als bei trockener Umge
bungsluft.
Um die Wasserdampfdurchlässigkeit der Folien zu erhöhen, können diese
geschlitzt oder mit Nadeln perforiert sein. Dank derartiger Techniken kön
nen relative dicke Folien verwendet werden. In vorteilhafter Ausgestaltung
sind die Schlitze bzw. Perforationen in zumindest einer Seitenfläche
und/oder der Aufstandsfläche der Lager- und Transporteinheit angeord
net, so daß ein Eindringen von Regenwasser über diese Schlitze und
Perforationen verhindert ist. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der
Anordnung von Schlitzen und Perforationen auch bei Umhüllungen aus
Vliesen.
Zur besseren Ausnutzung der Wasserdampfdurchlässigkeit dünnerer Foli
en sind diese auf ein Traggewebe vollflächig oder teilflächig aufgeklebt,
aufgeschweißt oder beispielsweise durch Aufnähen aufgebracht, bei
spielsweise mit dem Traggewebe in anderer Weise verbunden. Das Trag
gewebe kann in Form von Gurten ausgebildet sein, die selbst wieder
durch Nähte, Verklebungen oder dergleichen miteinander verbunden sind.
Diese Gurte sind im wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordnet,
wobei ein Teil der Gurte auf der Oberfläche des obersten plattenförmigen
Dämmstoffelementes in Längsrichtung verlaufend angeordnet ist. Die
hierzu rechtwinklig angeordneten Gurte verlaufen demzufolge quer zur
Längserstreckung der plattenförmigen Dämmstoffelemente, wobei sich die
Gurte über die Seitenwandungen der Lager- und Transporteinheit und
gegebenenfalls auch über die Aufstandsfläche dergleichen erstrecken.
Das Traggewebe, insbesondere die Gurte können sowohl zwischen den
Dämmstoffelementen und der Folie bzw. dem Vlies angeordnet oder auf
der Außenseite der Folie bzw. des Vlieses aufgebracht sein.
Die Umhüllung der erfindungsgemäßen Lager- und Transporteinheit ist für
beliebig große Stapel plattenförmiger Dämmstoffelemente geeignet. Hier
bei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Umhüllung als Mehrwegver
packung auszubilden, da auf diese Weise Verpackungskosten seitens des
Herstellers gespart werden können. Ein weiterer Vorteil dieser Ausgestal
tung liegt darin, daß aufgrund bestehender Verpackungsrücknahmever
ordnungen zurücklaufende Verpackungen wiederverwendet werden kön
nen und keine Recycling- oder Deponierungskosten verursachen. Vor
zugsweise ist die Umhüllung in Form einer Haube, eines Umhangs oder
einer vollständig geschlossenen Verpackung ausgebildet. Zur Erleichte
rung des Einpackens der Dämmstoffelemente bzw. zur Entfernung der
Umhüllung am Verarbeitungsort ist vorgesehen, daß die Umhüllung
mehrteilig ausgebildet ist und die einzelnen Teile insbesondere bahnen
förmig ausgebildet sind, welche Bahnen lösbar miteinander verbindbar
sind. Für die Verbindung der Bahnen sind Reißverschlüsse, Druckknöpfe,
Knöpfe und Knopflöcher, Haken und Ösen, Klettverschlüsse und/oder
Verschnürungen vorgesehen. Um die Verbindungen zwischen den Bah
nen gegen das Eindringen von Regenwasser zu sichern, ist vorgesehen,
daß die Verbindungen zwischen den Bahnen Abdeckungen aufweisen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Um
hüllung außenseitig Laschen zur Befestigung an Gerüstkonstruktionen
aufweisen, mit denen die Lager- und Transporteinheit entweder an För
dermitteln oder an Arbeitsgerüsten angehängt werden kann.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die La
ger- und Transporteinheit Gurte aufweist, auf die beispielsweise Weich
gummi, luftgefüllte Kissen, Hartschaum, Hölzer und ähnliches in Form von
Streifen oder Stollen aufgebracht werden. Die Streifen und Stollen dienen
als Auflagekörper zwischen übereinandergestapelten Transporteinheiten
bzw. um Raum für das Einführen z. B. der Gabel eines Gabelstaplers zu
schaffen. Die Auflagekörper weisen beispielsweise Höhen von 2 bis 15 cm,
vorzugsweise 4 bis 8 cm auf.
Die Gurte sind vorzugsweise um den Dämmstoffstapel gelegt und dienen
gleichzeitig auch der festen Einschnürung der plattenförmigen Dämm
stoffelemente. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Gurte nachträg
lich um die Lager- und Transporteinheit zu legen, d. h. daß die Gurte dann
auf der Umhüllung aufliegen. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, die
Auflagekörper teilweise oder vollständig mit der Umhüllung durch Verkle
ben oder durch mechanische Befestigungselemente, beispielsweise
Druckknöpfe, Hakengewebe oder dergleichen zu verbinden.
Es hat sich schließlich als vorteilhaft erwiesen, die Umhüllung aus einem
wasserdampfdurchlässigen Material mit einem Flächengewicht zwischen
5 und 75 g/m2 auszubilden. Bei diesen Flächengewichten werden insbe
sondere Faservliese mit sehr niedrigen Wasserdampfdiffusionswider
standszahlen gebildet. Da die Zugfestigkeit des Faservlieses auch von
dem Flächengewicht abhängig ist, kann dieses im Hinblick auf die zu er
wartende Beanspruchung verändert werden. Wenn nur ein Witterungschutz
erforderlich ist, kann das Flächengewicht deutlich niedriger gehal
ten werden, während für den Transport der Dämmstoffelemente auf offe
nen Kraftfahrzeugen schwere, widerstandsfähigere Faservliese notwendig
sind. Derartige Faservliese können vor Ort erzeugt und sofort auf den
Stapel Dämmstoffelemente aufgebracht werden. Hierdurch wird eine we
sentliche Kosteneinsparung gegenüber vorkonfektionierten Faservliesen
erzielt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nach
folgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der bevorzugte
Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Lager- und Transportein
heit dargestellt sind. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Stapels aus Dämmstoffplatten mit
zwei untergelegten Auflagekörpern;
Fig. 2 eine Seitenansicht gemäß Fig. 1 jedoch mit zwei Gurten
und
Fig. 3 eine Seitenansicht gemäß Fig. 1, jedoch mit einer anderen
Ausgestaltung des Auflagekörpers und einer anderen Aus
gestaltung einer Umhüllung.
In Fig. 1 ist eine Lager- und Transporteinheit bestehend aus einem Sta
pel 1 plattenförmiger Dämmstoffelemente 2 aus Mineralfasern dargestellt.
Die plattenförmigen Dämmstoffelemente 2 sind waagerecht übereinander
aufgeschichtet. An der Unterseite des Stapels 1 sind zwei Auflagekörper 4
und 5 vorgesehen, die aus einem zu Dämmzwecken verwendbaren Mate
rial bestehen. Die Auflagekörper 4, 5 haben einen rechteckigen Querschnitt
und die Höhe 8 der Auflagekörper entspricht vorteilhafter Weise
etwa der Dicke einer Dämmstoffplatte 2, 3 des aufliegenden Stapels 1.
Der Stapel 1 ist zusammen mit den Auflagekörpern 4, 5 von einer Umhül
lung 16 umgeben, die aus einem wasserdampfdurchlässigen Material in
Form einer Folie besteht. Die Umhüllung 16 liegt sowohl an den Seitenflä
chen der Dämmstoffplatten 2, 3, als auch an der Oberfläche der Dämm
stoffplatte 2 und den Aufstandsflächen der Auflagekörper 4, 5 an. Als Fo
lie für die Umhüllung 16 ist eine Folie aus Polyamid verwendet. Alternativ
können Folien aus Polypropylen, Polyvinylchlorid und/oder Polyester vor
gesehen sein.
Im Bereich der Seitenflächen der Dämmstoffplatten 2, 3 weist die Umhül
lung 16 Schlitze 17 auf, durch welche Tauwasser aus dem Inneren der
Lager- und Transporteinheit nach außen entweichen kann. Die Schlitze 17
sind durch nicht näher dargestellte Abdeckelemente in Form von Folien
streifen oder Vliesstreifen abgedeckt.
Fig. 2 zeigt gegenüber der Fig. 1 eine Umhüllung 16, die als Haube
ausgebildet ist. Darüber hinaus unterscheidet sich die Ausführungsform
gemäß Fig. 2 von der Ausführungsform gemäß Fig. 1 dadurch, daß
jeder Auflagekörper 4, 5 durch je einen Gurt 6 und 7 mit dem Stapel 1
verbunden ist, und zwar so, daß sowohl der Stapel als auch die Auflage
körper jeweils von einem gemeinsamen Gurt 6, 7 umwickelt sind. Zweck
mäßiger Weise sind die beiden Auflagekörper 4, 5, wie gezeigt, quer zur
Längserstreckung des Stapels 1, d. h. senkrecht zur Bildebene der Fig.
1 und 2, und mit Abstand voneinander an der Unterseite des Stapels mit
einer bestimmten Höhe 8 angeordnet, so daß sich die Auflagekörper über
die gesamte Breite des Stapels erstrecken. Um eine gleichmäßige Vertei
lung des Gewichtes des Stapels 1 auf die beiden Auflagekörper 4, 5 zu
erreichen, ist der Abstand der inneren Ränder der Auflagekörper 4, 5 von
einader etwa doppelt so groß gewählt, wie der Abstand der äußeren Rän
der der Auflagekörper 4, 5 von den benachbarten Rändern des Stapels 1.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bzw. Fig. 2 sind die Dämm
stoffplatten 2, 3 waagerecht übereinander gestapelt. Es besteht aber auch
die Möglichkeit, die Dämmstoffplatten 2, 3 senkrecht nebeneinander, also
parallel zur Bildebene der Fig. 2 anzuordnen. Bevorzugt bestehen so
wohl die gestapelten Dämmstoffplatten 2, 3 als auch die Auflagekörper 4,
5 aus Mineralwolle, vorzugsweise aus Steinwolle.
Die Gurte 6, 7 können aus einer Folie oder einem Faservlies bestehen,
soweit die Gurte 6, 7 eine ausreichende Zugfestigkeit aufweisen, die eine
Verbindung der Dämmstoffplatten 2, 3 und der Auflagekörper 4, 5 ermög
lichen. Die Verwendung einer Folie hat den Vorteil, daß sich die Folie
beim Umwickeln des Stapels und der Auflagekörper 4, 5 dicht anlegt und
daß sich beispielsweise ein Schrumpfvorgang durch Wärmebehandlung
erübrigt. Verwendbar sind hierbei übliche Folien mit einer verhältnismäßig
geringen Dicke von meist weniger als 20 µm. Eine größere Stabilität der
Gurte 6, 7 kann beispielsweise dadurch erzielt werden, daß die Folien in
Mehrfachlagen 11, 12 (Fig. 3) angeordnet werden. Die Mehrfachlagen
werden durch mehrfaches Umwickeln des Stapels 1 gebildet. Auf diese
Weise wird eine größere Festigkeit und Transportsicherheit erzielt, für den
Fall, daß während es Transports der Transporteinheit kleine Beschädi
gungen, wie kleine Einrisse in der äußeren Folienlage entstehen. Grund
sätzlich kann aber gesagt werden, daß die Folien u. a. den wesentlichen
Vorteil mit sich bringen, daß sie beim Arrangieren der Lager- und Trans
porteinheit eine ausreichend große Festigkeit dergleichen ermöglichen,
wobei wesentliche Bereiche der Dämmstoffplatten 2, 3 nicht von dem Fo
lienmaterial der Gurte 6, 7 abgedeckt sind, so daß in diesen Bereichen die
Dämmstoffplatten 2, 3 Feuchtigkeit abgeben können, die dann durch die
Umhüllung 16 in die Umgebung diffundiert.
Die in der Fig. 2 dargestellte Umhüllung 16 ist zur Aufstandsfläche des
Stapels 1 offen, so daß auch über diese offene Seite Wasserdampf aus
der Lager- und Transporteinheit entweichen kann.
Im Unterschied zu Fig. 2 zeigt Fig. 3 eine Lager- und Transporteinheit,
bei der die Umhüllung 16 wiederum an allen Seitenflächen, der Oberflä
che und den Aufstandsflächen des Stapels 1 anliegt. Weiterhin unter
scheiden sich die Auflagekörper 4, 5 von dem Ausführungsbeispiel gemäß
Fig. 2 dadurch, daß die Auflagekörper aus einer Anzahl dicht nebenein
ander angeordneter Einzelkörper mit quadratischem Querschnitt zusam
mengesetzt sind. Diese Einzelkörper sind in Längsrichtung und diagonal
zu Dreieckskörpern 13, 14 aufgeschnitten. Die senkrecht zur Bildebene
verlaufende Schnittfläche ist mit dem Bezugszeichen 15 versehen. Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt.
Vielmehr sind vielfältige Änderungen möglich, ohne den Schutzbereich
der Erfindung zu verlassen. Beispielsweise könne die Auflagekörper 4, 5
aus Weichgummi, luftgefüllten Kissen, Hartschaum, Holz oder dergleichen
bestehen. Sie können streifen- oder stollenförmig ausgebildet sind. An
Stelle der genannten Folien können auch Vliese, insbesondere Faservlie
se mit Fasern aus Polyester, Polyolefinen, Polyamid und/oder deren Mi
schungen verwendet werden. Diese Fasern der Faservliese sind mit Bin
demitteln, wie Polyacrylat, Styrol-Polymere, Polynitrilbutadien, Polyuret
han oder dergleichen gebunden. Die Umhüllung 16 kann mehrteilig aus
gebildet sein, wobei die einzelnen Teile der Umhüllung 16 miteinander
verbindbar sind, insbesondere verklebt, verschweißt und/oder vernäht
sind. Es ist aber auch denkbar, daß die Teile der Umhüllung 16 lösbar
miteinander verbunden sind.
Claims (28)
1. Lager- und Transporteinheit bestehend aus zumindest einem Stapel
plattenförmiger Dämmstoffelemente aus Mineralfasern, insbesondere
Steinwolle und/oder Glasfasern, und einer Umhüllung, welche zumin
dest an der Oberfläche und den Seitenflächen des Stapels und vor
zugsweise auch an der Unterseite des Stapels anliegt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung (16) aus einem wasserdampfdurchlässigen Materi
al in Form einer Folie, eines Vlieses und/oder einer Membran besteht.
2. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung (16) aus einem Vliesverbundstoff besteht.
3. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung aus Faservliesen mit Fasern aus Polyester, Poly
olefinen, Polyamid und/oder deren Mischungen besteht.
4. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fasern mit Bindemitteln, wie Polyacrylate, Styrol-Polymere,
PVAC-PVC, Polynitrilbutadien, Polyurethan oder dergleichen gebun
den sind.
5. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung (16) mehrteilig ausgebildet ist, wobei die einzelnen
Teile der Umhüllung (16) miteinander verklebt, verschweißt und/oder
vernäht sind.
6. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vliese der Umhüllung (16) metallisiert sind.
7. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung (16) mit einer Flüssigkeitssperre ausgebildet sind,
welche semipermeabel ist.
8. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Folie aus Polyamid, Polypropylen, Polyvinylchlorid und/oder
Polyester besteht.
9. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Folie Öffnungen aufweist, die als Schlitze (17) Perforationen
und/oder dergleichen ausgebildet sind.
10. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlitze (17) Perforationen und/oder dergleichen in zumindest
einer Seitenfläche und/oder der Aufstandsfläche angeordnet sind.
11. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Folie auf einem Traggewebe aufgebracht ist, welches voll-
oder teilflächig mit der Folie verklebt, verschweißt und/oder vernäht ist.
12. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Traggewebe streifenförmig ausgebildet ist.
13. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung (16) als Haube, Umhang oder vollständig geschlos
sene Verpackung ausgebildet ist.
14. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung (16) mehrteilig ausgebildet ist und die einzelnen
Teile insbesondere bahnenförmig ausgebildet sind, welche Bahnen
lösbar miteinander verbindbar sind.
15. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß für die Verbindung der Bahnen Reißverschlüsse, Druckknöpfe,
Knöpfe und Knopflöcher, Haken und Ösen, Klettverschlüsse und/oder
Verschnürungen vorgesehen sind.
16. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungen zwischen den Bahnen Abdeckungen aufweisen.
17. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung (16) außenseitig Laschen zur Befestigung an
Gerüstkonstruktionen aufweist.
18. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung (16) im Bereich der Aufstandsfläche Auflagekörper
(4, 5) aufweist, die als Abstandshalter dienen.
19. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflagekörper (4, 5) in Gurten (6, 7) angeordnet sind, die mit
der Umhüllung (16) verbunden oder verbindbar sind.
20. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflagekörper (4, 5) aus Kunststoffen, wie Weichgummi,
Kunststofffolien, luftgefüllten Kissen, Hartschaum, Holzwerkstoffen,
Pappe und/oder druckfestem Dämmstoffmaterial sowie deren Kombi
nationen bestehen.
21. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflagekörper (4, 5) streifen- oder stollenförmig ausgebildet
sind.
22. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gurte (6, 7) um den Stapel (1) der Dämmstoffelemente (2, 3)
innerhalb der Umhüllung gelegt sind.
23. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gurte (6, 7) um die Umhüllung (16) gelegt sind.
24. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflagekörper (4, 5) an der Aufstandsfläche der Umhüllung
(16) durch Verkleben und/oder mechanische Befestigungselemente
befestigt sind.
25. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung aus einem wasserdampfdurchlässigen Material mit
einem Flächengewicht zwischen 5 und 75 g/m2 besteht.
26. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflagekörper (4, 5) aus druckfesten Mineralwolleelementen
bestehen, die plattenförmig ausgebildet sind, wobei vorzugsweise drei
Plattenabschnitte beabstandet zueinander unterhalb des untersten
Dämmstoffelementes angeordnet sind.
27. Lager- und Transporteinheit nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kunststoffolien als Schrumpffolien ausgebildet sind.
28. Lager- und Transporteinheit nach den Ansprüchen 18 bis 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflagekörper (4, 5) gemeinsam mit dem auf den
Auflagekörpern (4, 5) aufliegende Dämmstoffelement umhüllt sind.
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1998
- 1998-12-17 DE DE19858201A patent/DE19858201C2/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (8)
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19858201A1 (de) | 2000-05-31 |
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