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DE19842617A1 - Vorrichtung zum Schneiden von flächigem Material - Google Patents

Vorrichtung zum Schneiden von flächigem Material

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DE19842617A1
DE19842617A1 DE19842617A DE19842617A DE19842617A1 DE 19842617 A1 DE19842617 A1 DE 19842617A1 DE 19842617 A DE19842617 A DE 19842617A DE 19842617 A DE19842617 A DE 19842617A DE 19842617 A1 DE19842617 A1 DE 19842617A1
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DE
Germany
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station
cutting
cut
sheet
transport
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Withdrawn
Application number
DE19842617A
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English (en)
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Werner Kammann Maschinenfabrik GmbH and Co KG
Original Assignee
Werner Kammann Maschinenfabrik GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Werner Kammann Maschinenfabrik GmbH and Co KG filed Critical Werner Kammann Maschinenfabrik GmbH and Co KG
Priority to DE19842617A priority Critical patent/DE19842617A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden von flächigen Einzelobjekten in Bogenform mittels einer Schneideinrichtung. Die Vorrichtung ist mit einer Aufnahmestation, in welcher das zu schneidende Objekt von einem ersten Transportmittel aufgenommen wird, einer Bearbeitungsstation, in welcher das Objekt geschnitten wird, einer dazwischen befindlichen Zwischenstation und einer Ablagestation für den geschnittenen Bogen versehen, wobei das hin- und herbewegbare erste Transportmittel mit einer ersten Einrichtung, welche den zu schneidenden Bogen in der Aufnahmestation aufnimmt und während des Transports in die Zwischenstation trägt, und einer zweiten Einrichtung versehen ist, welche den zu schneidenden Bogen in der Zwischenstation aufnimmt und während des Transports in die Schneidstation trägt und den geschnittenen Bogen in der Schneidstation aufnimmt und während des Transports in die Ablagestation trägt und die Anordnung so getroffen ist, daß bei in der Aufnahmestation befindlicher erster Einrichtung die zweite Einrichtung sich in der Zwischenstation befindet und bei in der Zwischenstation befindlicher erster Einrichtung die zweite Einrichtung sich in der Schneidstation befindet.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden von flächigen Einzelobjekten in Bogenform mittels einer Schneid­ einrichtung.
Bei derartigen Vorrichtungen ist es im allgemeinen problema­ tisch, den geschnittenen Bogen aus der Schneidstation mög­ lichst schnell und vollständig zu entfernen, damit der folgen­ de Schneidvorgang und ggf. die dafür erforderlichen Transport­ vorgänge ohne größere Verzögerung erfolgen können.
Bei Vorrichtungen zum Schneiden von flächigem Material, wel­ ches in Form einer Bahn von einer Vorratsrolle abgezogen wird, bestehen derartige Schwierigkeiten im allgemeinen nicht, da es nach dem Schneidvorgang normalerweise ausreicht, die Bahn um einen Transportschritt vorzuziehen, der etwa der Länge des Abschnittes der Bahn entspricht, an welchem der Schneidvorgang durchgeführt worden war. Diese gilt insbesondere dann, wenn nach Durchführung des Schneidvorganges die resultierenden Einzelteile des Bahnabschnittes durch schmale Stege mitein­ ander verbunden bleiben, die bei der endgültigen Trennung zwischen Abfallteilen und Gutteilen durchtrennt werden. In vielen Fällen wird jedoch das Stehenlassen solcher Stege nicht möglich sein. Einmal hinerläßt das Durchreißen der Stege, auch wenn diese sehr schmal sind, Spuren auch an den Gutteilen. Zum anderen sind die durch den Schneidvorgang hergestellten Ein­ zelteile so klein, daß das Stehenlassen von Stegen Schwierig­ keiten bereiten würde.
Es liegt auf der Hand, daß beim Schneiden von einzelnen Objek­ ten in Form von Bögen, die nicht Bestandteil einer durchgehen­ den Bahn sind, diese Bögen auch einzeln vom Schneidtisch ent­ fernt werden müssen, wobei der jeweilige Bogen in seiner Ge­ samtheit, also ohne Zurücklassen einzelner ausgeschnittener Teile auf dem Schneidtisch, entfernt werden muß, um einen un­ gestörten und durchgehenden Betrieb der Vorrichtung zu er­ reichen. Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der einleitend beschriebenen Art so aus zu­ gestalten, daß sie ohne großen Mehraufwand das Herausnehmen von geschnittenen Bögen aus der Schneidstation und im Bedarfs­ fall auch das Herausführen des geschnittenen Bogens aus der Vorrichtung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird mit den im Kennzeichen des Anspruches 1 angegebenen Mitteln gelöst.
Durch die Verwendung der Einrichtung, welche den zu schneiden­ den Bogen in die Schneidstation transportiert, auch für das Herausnehmen des geschnittenen Bogens aus der Schneidstation wird eine Komplizierung der Maschine durch das Vorhandensein zusätzlicher Aufnahme- und Transportmittel, deren Bewegungen mit denen anderer Einrichtungen, die der Schneidstation zu­ geordet sind, koordiniert werden müßten, vermieden. Falls ein zusätzliches, zweites Transportmittel für den Abtransport der aus der Schneidstation herausgenommenen geschnittenen Bögen aus dem Bereich der Vorrichtung beispielsweise in eine Nach­ bearbeitungsvorrichtung gewünscht wird, kann dieses aufgrund des Grundaufbaus der Vorrichtung ohne Schwierigkeiten in die Vorrichtung einbezogen werden. Es wäre dann in Abhängigkeit von der jeweils gewählten Anordnung lediglich erforderlich, die Transportschritte des ersten Transportmittels zwischen der Zwischenstation und der Schneidstation so groß zu wählen, daß in diesem Bereich ein zusätzliches Transportmittel angeordnet werden kann.
Als besonders zweckmäßig hat sich die Verwendung einer Saug­ platte für den Transport des zu schneidenden Bogens in die Schneidstation und damit auch für den Transport des geschnit­ tenen Bogens aus der Schneidstation heraus erwiesen, da der­ artige Platten enger Anordnung der Saugöffnungen das Aufbrin­ gen eines relativ gleichmäßigen und einheitlichen Vakuums auf der gesamten Fläche des Bogens ermöglichen, so daß auch sehr kleine Abschnitte, die beim Schneidvorgang aus dem Bogen her­ aus getrennt worden sind, von dieser Saugplatte erfaßt und ge­ halten werden und somit der geschnittene Bogen in seiner Ge­ samtheit, also einschließlich aller geschnittenen Teile und des gesamten Abfalls, aus der Schneidstation herausgenommen und im Bedarfsfall in demselben Arbeitsschritt auf ein zweites Fördermittel gelegt wird, welches den geschnittenen Bogen aus dem Bereich der Vorrichtung weg transportiert.
Die Vorrichtung ist zum Schneiden der üblichen flächigen Mate­ rialien insbesondere aus Papier, Kunststoff, Pappe und Lamina­ ten aus diesen Materialien geeignet.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung im Schema dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf eine Vorrichtung zum Schneiden von einzelnen Bögen, wobei das erste Transportmittel für die Bögen eine erste Endposition einnimmt,
Fig. 2 die dazugehörige Seitenansicht,
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht mit dem ersten Transportmittel in seiner zweiten Endposition bei der Ablage eines Bogens in der Schneidstation,
Fig. 4 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht mit dem ersten Transportmittel in einer Warteposition,
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht mit dem ersten Transportmittel in seiner zweiten Endposition zur Auf­ nahme des geschnittenen Bogens in der Schneidstation,
Fig. 6 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung mit dem ersten Transportmittel in einer Position, in welcher der geschnittene Bogen auf einem zweiten Transport mittel abgelegt wird.
Das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel ist mit vier in Transportrichtung 11 in einer Reihe angeordneten Sta­ tionen I, II, III und IV versehen, wobei in der Aufnahmesta­ tion I ein Vorrat von zu schneidenden einzelnen Objekten in Form eines Stapels 12 von Bögen vorhanden ist. In der am ande­ ren Ende der Vorrichtung befindlichen Schneidstation werden die Bögen gemäß einem in einem Rechner als Programm eines Be­ wegungsablaufs des Schneidmittels gespeicherten Muster ge­ schnitten.
Für den Transport der Bögen zu den einzelnen Stationen ist ein erster Schlitten 10 vorgesehen, der in Richtung der Pfeile 11 und 16 hin- und herverschiebbar ist. Der Transportschlitten 10 ist an seinem der Schneidstation III abgekehrten hinteren Ende mit einer ersten Einrichtung 18 zum Aufnehmen und Tragen von einzelnen Bögen versehen. Diese Einrichtung ist am Schlitten 10 heb- und senkbar angebracht und mit zwei quer zur Trans­ portrichtung 11 bzw. 16 verlaufenden Reihen von Saugköpfen 20 bzw. 22 versehen, die sich von der ersten Einrichtung 18 nach unten erstrecken.
An seinem vorderen, der Schneidstation III zugekehrten Ende trägt der erste Schlitten 10 eine zweite Einrichtung 24 zum Aufnehmen und Halten von einzelnen Bögen, die mit einer Saug­ platte 26 versehen ist. Letztere ist derart ausgebildet, daß sie an ihrer Unterseite, die mit dem jeweiligen Bogen in Be­ rührung kommt, mit einer Vielzahl von kleinen Öffnungen verse­ hen ist, die wie die Saugköpfe 20 bzw. 22 in geeigneter Weise mit einer Unterdruckquelle verbindbar sind. Die Saugplatte 26 ist ebenfalls heb- und senkbar am Schlitten 10 angebracht. Die Anordnung kann auch so getroffen sein, daß die Saugplatte an den Trägern 28 heb- und senkbar angebracht ist, die Teile des Schlittens 10 darstellen können.
Bei der in den Fig. 1 und 2 dargestellten ersten Endposition des Schlittens 10 befindet sich die erste Einrichtung 18 zum Aufnehmen und Halten oberhalb des Bogenstapels 12, so daß, wenn die erste Einrichtung abgesenkt wird, die Saugköpfe 20 und ggf. 22 mit dem zuoberst auf dem Stapel 12 befindlichen Bogen A in Berührung kommen und bei der darauffolgenden Auf­ wärtsbewegung der ersten Einrichtung den Bogen vom Stapel ab­ heben. Dieses Abheben kann in üblicher Weise dadurch unter­ stützt werden, daß z. B. durch entsprechend angeordnete Düsen Luft unter den zuoberst befindlichen abzuhebenden Bogen gebla­ sen wird, um zu verhindern, daß der nächste Bogen am zuoberst befindlichen Bogen anhaftet und aus dem nicht dargestellten Magazin für den Stapel mitgenommen wird. Alsdann wird der Schlitten 10 in Richtung des Pfeiles 11 bewegt, bis sich die erste Einrichtung zum Aufnehmen und Halten eines Bogens in der Zwischenstation II befindet, in welcher eine Platte oder ein Tisch 30 angeordnet ist, die bzw. der oberseitig mit Saugöff­ nungen versehen ist, die ebenfalls an eine Unterdruckquelle anschließbar sind. Diese Position ist in Fig. 3 dargestellt.
Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel wird davon ausgegangen, daß lediglich die in Transportrichtung 11 vordere Reihe von Saugköpfen 20 der Einrichtung 18 an dem zu transportierenden Bogen A zur Anlage kommt, wohingegen die Saugköpfe 22 der hinteren Reihe nicht in Berührung mit dem Bogen A gebracht werden, der aus einem Material besteht, wel­ ches biegsam, also nicht steif ist, wie dies bei einem dünne­ ren Papierbogen der Fall ist. Hier reicht es aus, nur die vor­ dere Reihe von Saugköpfen 20 am Bogen angreifen zu lassen. Wenn die Bögen jedoch selbsttragend, also so starr sind, daß sie sich unter der Einwirkung des eigenen Gewichtes nicht durchbiegen, ist es im allgemeinen vorteilhaft, die Saugköpfe beider Reihen 20, 22 an dem abzuhebenden und zu transportie­ renden Bogen A angreifen zu lassen. Allerdings ist es für die Erfindung ohnehin weniger wichtig, wie im einzelnen die erste Einrichtung zum Aufnehmen und Transportieren ausgebildet ist, solange sie die ihr zugedachte Funktion erfüllt, nämlich die Bögen einzeln vom Stapel abzuheben und während des anschlie­ ßenden Transports in die Zwischenstation II zu halten.
Während des Transportes in Richtung des Pfeiles 11 und des daran anschließenden Absenkens der ersten Einrichtung 18 bzw. der von dieser getragenen Saugköpfe 20 und ggf. 22 bleibt das Vakuum an den Saugköpfen wirksam, bis der von diesen getragene Bogen auf der Platte bzw. dem Tisch 30 aufliegt. Spätestens dann wird das Vakuum am Tisch 30 eingeschaltet und etwa gleich­ zeitig das Vakuum an den Saugköpfen 20 bzw. 22 abgeschaltet, so daß beim darauffolgenden Anheben der ersten Einrichtung 18 bzw. der Saugköpfe 20 und ggf. 22 die Saugverbindung zwischen den Saugköpfen und dem Bogen gelöst wird und der Bogen auf dem Tisch 30 in der Zwischenstation II liegen bleibt.
Zu Beginn des vorbeschriebenen Arbeitszyklus befindet sich die zweite Einrichtung 24 mit der Saugplatte 26 in der Zwi­ schenstation II zunächst in einem Abstand oberhalb des Tisches 30 und eines darauf befindlichen Bogens B, der in dem vorange­ gangenen Arbeitszyklus in der vorbeschriebenen Weise durch die erste Einrichtung 18 auf dem Tisch 30 abgelegt worden war. Der Bogen B wird von der Saugplatte 26 übernommen, die dazu auf diesen Bogen abgesenkt wird, worauf das Vakuum des Tisches 30 abgeschaltet und das Vakuum der Saugplatte 26 eingeschaltet wird, so daß bei der darauffolgenden Aufwärtsbewegung der Saugplatte 26 der Bogen B durch diese vom Tisch 30 abgehoben wird. Bei der anschließenden Bewegung des Schlittens 10 in Richtung des Pfeiles 11, während welcher der Bogen A aus der Aufnahmestation I in die Zwischenstation II transportiert wird, gelangt die zweite Einrichtung 24 zum Aufnehmen und Halten eines Bogens in die Schneidstation III, also in die Position, die in Fig. 3 dargestellt und in Fig. 2 gestrichelt angedeutet ist. Dabei wird etwa gleichzeitig mit dem Absenken der in der Zwischenstation II befindlichen ersten Einrichtung auch die zweite Einrichtung 24 mit der Saugplatte 26 abge­ senkt, bis der zu schneidende Bogen B auf dem Schneidetisch 32 aufliegt, der ebenfalls mit zahlreichen Löchern versehen ist, durch die ein Vakuum auf den Bogen zur Einwirkung gebracht werden kann, um ihn in seiner richtigen Position relativ zur Schneideinrichtung zu halten. Auch hier erfolgt ein Wechsel der Saugwirkung dahingehend, daß, vorzugsweise nachdem das Vakuum an der Saugplatte 26 abgeschaltet worden ist, das Vaku­ um des Schneidetisches 32 eingeschaltet wird, so daß die Saug­ platte 26 vom Tisch 32 und dem darauf befindlichen Bogen B ab­ gehoben werden kann.
Der Schneidestation III ist eine Laser-Schneideinrichtung 36 zugeordnet, die einen in Richtung der Pfeile 11 und 16 (X- Achse) verfahrenbaren zweiten Schlitten 38 aufweist, an wel­ chem eine den Laserkopf 40 tragende Halterung 41 quer zu der durch die Pfeile 11 und 16 definierten Bewegungsrichtung (Y- Achse) hin- und herverschiebbar angebracht ist. Der brücken­ artige Schlitten 38 ist an zwei Holmen 37 oder dgl. geführt, die in einem Abstand voneinander parallel zur X-Achse ver­ laufen. Diese Laser-Schneideinrichtung 36 befindet sich beim Transport des Bogens B in die Schneidstation in der in den Fig. 1, 3, 5 und 6 dargestellte Warteposition außerhalb des durch den Schneidetisch 32 definierten Bereiches.
Nach dem Abheben der Saugplatte 26 von dem auf dem Schneid­ tisch 32 befindlichen Bogen B und dem Abheben der ersten Ein­ richtung 18 von dem auf dem Tisch 30 in der Zwischenstation II befindlichen Bogen A wird der Schlitten 10 mit erster Einrich­ tung 18 und zweiter Einrichtung 24 in eine Warteposition ver­ fahren, die in Fig. 4 dargestellt ist. Dabei befindet sich die Saugplatte 26 der zweiten Einrichtung 24 im Bereich oberhalb eines eine Ablagestation IV bildenden Bandförderers 42, der in der in der Zeichnung dargestellten Weise zwischen den Statio­ nen II und III quer zu den Bewegungsrichtungen 11 und 16 ver­ laufend angeordnet ist derart, daß der oben befindliche Ab­ schnitt 44 des Bandförderers 42 sich in Richtung des Pfeiles 46 bewegt. In dieser Warteposition der aus Schlitten 10 und erster und zweiter Einrichtung 18 und 24 bestehenden Einheit befindet sich diese außerhalb des Bewegungsbereiches der Laser-Schneideinrichtung 36, so daß nunmehr gemäß der Darstel­ lung der Fig. 4 durch entsprechendes Bewegen des als Brücke ausgebildeten Schlittens 38 und der Halterung 41 der Schneid­ vorgang durchgeführt wird.
Es ist nicht unbedingt notwendig, daß während des Schneidvor­ ganges der erste Schlitten 10 eine Warteposition genau in der Ablagestation IV einnimmt. Entscheidend ist lediglich, daß sich die zweite Einrichtung 24 außerhalb des Bewegungsbe­ reiches der Laser-Schneideinrichtung 36 befindet.
Nach Beendigung des Schneidvorganges wird die Laser-Schneid­ einrichtung 36 wieder in ihre Warteposition gemäß Fig. 5 zu­ rückbewegt, wobei gleichzeitig oder unmittelbar anschließend der Schlitten 10 wieder in die Position gemäß Fig. 5 gefahren und die nunmehr oberhalb des auf dem Schneidtisch 32 liegenden geschnittenen Bogens B befindliche Saugplatte 26 auf den Bogen abgesenkt und zu einem geeigneten Zeitpunkt das Vakuum an der Saugplatte 26 eingeschaltet und das Vakuum am Schneidetisch 32 ausgeschaltet wird. Bei der anschließenden Aufwärtsbewegung der Saugplatte 26 bzw. der zweiten Einrichtung 24 wird der an der Saugplatte 26 haftende geschnittene Bogen vom Schneidtisch 32 abgehoben, worauf dann der Schlitten 10 in die Position gemäß Fig. 6 gefahren wird, in welcher sich die Saugplatte 26 der zweiten Einrichtung 24 in der Abgabestation IV oberhalb des Bandförderers 42 befindet. Sobald diese Position erreicht ist, wird die Saugplatte 26 abgesenkt derart, daß der ge­ schnittene Bogen auf dem oberen Abschnitt 44 des dabei nicht laufenden Bandförderers 42 aufliegt. Danach wird das Vakuum an der Saugplatte 26 abgeschaltet und letztere wieder angehoben und in ihre obere Position verfahren, wobei im Bedarfsfall unmittelbar vor Beginn des Anhebevorganges ein leichter Luft­ stoß durch die Öffnungen der Vakuumplatte auf den Bogen gege­ ben werden kann, damit dieser auch tatsächlich frei von der Saugplatte 26 kommt.
In Abhängigkeit von dem jeweiligen Schneidprogramm kann der Bogen unter Umständen in sehr kleine Abschnitte unterteilt sein, so daß dementsprechend die Saugplatte 26 auch eine Vielzahl von kleinen Saugöffnungen aufweisen muß, damit ge­ währleistet ist, daß auch alle aus dem Schneidvorgang resul­ tierenden Einzelabschnitte des Bogens von der Saugplatte 26 mitgenommen und vom Schneidtisch 32 abgehoben werden. Im Hin­ blick auf dieses Erfordernis hat es sich als besonders vor­ teilhaft herausgestellt, zumindest jenen Teil der Saugplatte, der mittels Vakuum auf den Bogen einwirkt und diesen hält, aus einem gesinterten Material herzustellen, wobei das Sintern so durchgeführt wird, daß sich eine große Anzahl kleinster Öff­ nungen bildet, die nur sehr geringe Abstände voneinander auf­ weisen, so daß auch die Flächen kleinster Papierabschnitte von der Saugwirkung erfaßt werden. Da die Öffnungen sehr klein sind, ggf. im Bereich von weniger als 0,1 mm liegen, besteht auch bei sehr kleinen Abschnitten, die aus dem Bogen heraus­ geschnitten werden, nicht die Gefahr, daß diese vom Vakuum in das Innere der Saugplatte gezogen werden. Als besonders geeig­ net hat sich für diese Zwecke ein Material herausgestellt, welches aus gesintertem Aluminium besteht.
Nach dem Abheben der Saugplatte 26 von dem geschnittenen, nun­ mehr auf dem Bandförderer 42 liegenden Bogen kann der Schlit­ ten 10 aus der Ablageposition IV gemäß Fig. 6 wieder in die Ausgangsposition gemäß Fig. 1 für den Beginn des nächsten Arbeitszyklus zurückbewegt werden, in welchem dann der folgen­ de Bogen C vom Stapel 12 abgehoben und in die Zwischenstation II transportiert wird, wobei gleichzeitig der in der Zwischen­ station II befindliche Bogen von der Saugplatte 26 der zweiten Einrichtung aufgenommen und in die Schneidstation III trans­ portiert wird.
Die auf dem Band 42 liegenden geschnittenen Bögen können in Richtung des Pfeiles 46 abtransportiert werden.
Die vorstehend beschriebene Verfahrensweise führt dazu, daß der auf dem Schneidtisch 32 abgelegte Bogen sehr genau posi­ tioniert ist. Dabei ist natürlich vorausgesetzt, daß der Bogen bzw. der Bogenstapel 12 in der Aufnahmestation I eine genau definierte Position hat. Dies ist durch Verwendung üblicher Mittel ohne weiteres zu erreichen, die dem Fachmann geläufig sind. Da die Anforderungen an die Genauigkeit, mit welcher das Schneidprogramm durchgeführt wird, ständig zunehmen, sieht die Erfindung darüberhinaus noch zusätzliche Mittel vor, die dazu dienen, die Genauigkeit, mit welcher der Schneidvorgang durch­ geführt wird, zu steigern. Dazu ist der Schlitten 38 der Laser-Schneideinrichtung 36 mit zwei CCD-Kameras 48 und der Bogen mit zwei Registermarken 50 versehen, die von den nach unten gerichteten Kameras erfaßt werden. Die Registermarken 50 sind auf dem zu schneidenden Bogen nahe dem Ende desselben, welches der Aufnahmestation I abgekehrt ist, angeordnet, so daß die Registermarken 50 von den Kameras 48 zu Beginn der Bewegung des Schlittens 38 erfaßt werden. Die Abstände der beiden Registermarken 50 in Richtung der Y-Achse entsprechen dem Abstand der beiden Kameras 48 in dieser Achse. Im Verlauf der Bewegung der Laser-Schneideinrichtung in Richtung des Pfeiles 16 vor Beginn eines jeden Schneidvorganges werden die beiden Registermarken 50 von den Kameras 48 erfaßt. Ihre je­ weilige Ist-Position wird mit einer in einem Rechner gespei­ cherten Soll-Position verglichen. Im Falle von Abweichungen der Ist-Position von der Soll-Position, die allerdings nur in der Größenordnung von wenigen Zehntel Millimetern liegt, wird das im Rechner gespeicherte Schneidprogramm automatisch ent­ sprechend geändert und die vom Laserkopf 40 beschriebene Bewe­ gung, die eine Resultierende aus den Bewegungen des Schlittens 38 und der Halterung 41 darstellt, so modifiziert, daß die Abweichungen zwischen Ist-Wert und Soll-Wert während der Bewe­ gung des Laserkopfes kompensiert werden. Es wird somit die Basisbewegung des Laserkopfes, die sich aus dem im Rechner gespeicherten jeweiligen Schneidprogramm ergibt, welches auf dem Soll-Wert basiert, modifiziert entsprechend den festge­ stellten Abweichungen der Position des Bogens von seiner Soll- Position.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, die Registermarken kreis­ förmig auszubilden. Gegenüber den bisher benutzten Register­ marken in Form von Kreuzen oder Rechtecken, von denen zur Feststellung der Ist-Position zumindest zwei Begrenzungskanten erfaßt werden müssen, um deren Position rechnerisch zu ermit­ teln, und zwei Stellschritte erforderlich sind, ermöglicht die Verwendung von kreisförmigen Registermarken die Erfassung der Lage der äußeren Kontur des Kreises mit der Folge, daß daraus in einem Stellschritt die Bewegung des Laserkopfes be­ wirkt wird, die erforderlich ist, um einen ggf. vorhandenen Unterschied zwischen Soll-Position und Ist-Position des Bogens zu kompensieren.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung ist bei allen üblichen Schneidverfahren anwendbar, also auch dann, wenn der Bogen nicht vollständig durchtrennt wird ("kiss-cut") und beispiels­ weise bei mehrlagigem Bogen eine untere Tragschicht unge­ schnitten bleibt und/oder zwischen den Einzelteilen des geschnittenen Bogens schmale Stege stehen bleiben.

Claims (10)

1. Vorrichtung zum Schneiden von flächigen Einzelobjekten in Bogenform mittels einer Schneideinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mit einer Aufnahmestation (I), in welcher das zu schneidende Objekt von einem ersten Transportmittel (10) aufgenommen wird, einer Bearbeitungsstation (III), in welcher das Material geschnitten wird und einer dazwischen befindlichen Zwischenstation (II) und einer Ablagestation (IV) für den geschnittenen Bogen ver­ sehen ist und das hin- und herbewegbare erste Transportmittel (10) mit einer ersten Einrichtung (18), welche den zu schnei­ denden Bogen in der Aufnahmestation (I) aufnimmt und während des Transports in die Zwischenstation (II) trägt, und einer zweiten Einrichtung (24) versehen ist, welche den zu schnei­ denden Bogen in der Zwischenstation (II) aufnimmt und während des Transports in die Schneidstation (III) trägt und den ge­ schnittenen Bogen in der Schneidstation (III) aufnimmt und während des Transportes in die Ablagestation (IV) trägt und die Anordnung so getroffen ist, daß bei in der Aufnahmestation (I) befindlicher erster Einrichtung (18) die zweite Einrich­ tung (24) sich in der Zwischenstation (II) befindet und bei in der Zwischenstation (II) befindlicher erster Einrichtung (18) die zweite Einrichtung (24) sich in der Schneidstation (III) befindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ablagestation (IV) Teil einer zweiten Transporteinrichtung (42) ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die zweite Transporteinrichtung (42) den geschnittenen Bogen in einer Richtung (46) transportiert, die senkrecht zu der Transportrichtung (11) verläuft, in welcher der zu schneidende Bogen in die Schneidstation (III) transpor­ tiert wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Aufnahmestation (I) einen Vorrat von zu schneidenden Bögen aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die erste Ein­ richtung (18) mit mehreren einzelnen Saugköpfen (20, 22) ver­ sehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die zweite Ein­ richtung (24) mit einem flächigen Körper (26) versehen ist, dessen Abmessungen denen des Bogens entsprechen, wobei die Unterseite des Körpers (26) mit einer Vielzahl von kleinen Saugöffnungen versehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß erste und zweite Halteeinrichtung (18 bzw. 24) am Schlitten (10) auf- und ab­ bewegbar angebracht sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Schlitten (10) in eine Zwischenposition bewegbar ist, in welcher sich die zweite Einrichtung (24) außerhalb des Bewegungsbereiches der Schneideinrichtung (26) befindet.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Schlitten (10) in eine Position (IV) bewegbar ist, in welcher sich die zweite Halteeinrichtung (24) in der Ablagestation befindet.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schneideinrichtung als Laser-Schneid­ einrichtung (36) ausgebildet und mit einem zweiten Schlitten (38) versehen ist, der in Richtung der X-Achse bewegbar ist, und der Laser-Schneidkopf (40) in einer zur X-Achse senkrecht verlaufenden Y-Achse am zweiten Schlitten verschiebbar ange­ bracht ist und der Bogen mit zwei in einem Abstand voneinan­ der angeordneten Registermarken (50) versehen ist, die eine kreisförmige Kontur aufweisen, und der zweite Schlitten (38) mit in einem entsprechenden Abstand voneinander angeordneten Kameras versehen ist, die die beiden Passermarken erfassen und bei Abweichung der Ist-Position dieser Passermarken (50) des auf dem Schneidtisch (32) befindlichen Bogens von einer Soll-Position, die in einem Rechner gespeichert ist, ein Sig­ nal bewirken, welches die vom Laser-Schneidkopf (40) während des Schneidvorganges in Abhängigkeit von einem Programm durchgeführte Bewegung so modifiziert, daß sie die Abwei­ chungen der Ist-Position des Bogens von der Soll-Position in einem Stellschritt berücksichtigt.
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