DE19841851A1 - Vorrichtung zur medizinischen Versorgung von Personen - Google Patents
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Abstract
Eine Vorrichtung zur medizinischen Versorgung von Personen, insbesondere als mobile Einheit, mit einem Behältnis zur Aufnahme von Arzneimitteln und medizinischen Utensilien vorgebbarer Art ist im Hinblick auf eine qualitativ möglichst hochwertige medizinische Versorgung einer erkrankten oder verletzten Person derart ausgestaltet, daß dem Behältnis ein Informationsträger zugeordnet ist und daß der Informationsträger Daten zur Diagnose und über die Anwendung der Arzneimittel und Utensilien umfaßt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur medizinischen Versorgung von Personen,
insbesondere als mobile Einheit, mit einem Behältnis zur Aufnahme von Arzneimit
teln und medizinischen Utensilien vorgebbarer Art.
Vorrichtungen der in Rede stehenden Art sind seit langem aus der Praxis bekannt
und existieren in den unterschiedlichsten Ausführungsformen und Größen. Dabei
sind Ausgestaltungen in Form von Notfallkoffern, Reiseapotheken oder auch KFZ-
Verbandskästen bekannt, sofern derartige Verbandskästen mit entsprechenden Arz
neimitteln ausgestattet sind. Sofern für den Einsatz der bekannten Vorrichtungen
medizinisch geschultes Personal, bspw. ein Arzt, zur Verfügung steht, ist eine aus
reichende medizinische Versorgung oder Erstversorgung verletzter oder erkrankter
Personen meist gewährleistet.
Problematisch stellt sich die Situation jedoch dar, wenn kein entsprechend medizi
nisch geschultes Personal greifbar ist. In diesem Fall muß die medizinische Versor
gung oder Erstversorgung oft durch ungeschulte Personen vorgenommen werden,
die dann zunächst eine Diagnose erstellen müssen und anschließend therapeutische
oder Erstversorgungsmaßnahmen einleiten bzw. durchführen müssen. Schon das
Erstellen der richtigen Diagnose ist für ungeschulte Personen meist sehr schwierig.
Oftmals ist das Erstellen der richtigen Diagnose gar nicht möglich oder es erfolgt eine
Fehldiagnose. Selbst bei Vorliegen der richtigen Diagnose ist es für ungeschulte
Personen problematisch, die erforderlichen therapeutischen oder Erstversorgungs
maßnahmen einzuleiten bzw. durchzuführen. Meist sind die richtigen therapeuti
schen oder Erstversorgungsmaßnahmen gar nicht bekannt. Folglich ist die medizini
sche Versorgung von verletzten oder erkrankten Personen durch lediglich die be
kannte Vorrichtung ohne entsprechend geschultes medizinisches Personal nicht ge
währleistet.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur
medizinischen Versorgung von Personen der in Rede stehenden Art anzugeben, bei
der eine qualitativ möglichst hochwertige medizinische Versorgung einer erkrankten
oder verletzten Person mit einfachen Mitteln erreicht ist.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach ist die Vorrichtung derart ausge
staltet, daß dem Behältnis ein Informationsträger zugeordnet ist und daß der Infor
mationsträger Daten zur Diagnose und über die Anwendung der Arzneimittel und
Utensilien umfaßt.
In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, daß bei der medizini
schen Versorgung von Personen durch ungeschultes Personal und unter Einsatz
einer bekannten Vorrichtung ein erheblicher Informationsbedarf hinsichtlich Diagnose
und Therapie herrscht. Zur Befriedigung dieses Bedarfs ist dem Behältnis in weiter
erfindungsgemäßer Weise ein Informationsträger zugeordnet. Dieser Informations
träger umfaßt Daten zur Diagnose und über die Anwendung der im Behältnis auf
genommenen Arzneimittel und Utensilien. Hierdurch wird es einer ungeschulten Per
son ermöglicht, zumindest auffällige Krankheits- und/oder Verletzungssymptome der
zu versorgenden Person zu erkennen und zumindest weitgehend richtig einzustufen.
Diese Form der Diagnose ermöglicht dann wiederum, die zur erfolgreichen Therapie
oder Erstversorgung erforderlichen Arzneimittel und/oder Utensilien auszuwählen.
Die durch den Informationsträger ebenfalls erfaßten Daten über die Anwendung der
Arzneimittel und Utensilien ermöglichen schließlich einen weitgehend korrekten Ein
satz der vorhandenen und ausgewählten Arzneimittel und/oder Utensilien. Hierdurch
ist basierend auf den vorhandenen Arzneimitteln und medizinischen Utensilien und
unter Berücksichtigung der Tatsache, daß kein medizinisches Fachpersonal zur
Verfügung steht, die bestmögliche medizinische Versorgung für eine erkrankte oder
verletzte Person durchführbar. Der Wert der erfindungsgemäßen Vorrichtung gründet
sich ganz besonders auf die Abstimmung zwischen den vorhandenen, im Behältnis
aufgenommenen Arzneimitteln und/oder medizinischen Utensilien und dem Informa
tionsträger, der seine Diagnose- und Therapieanleitung entsprechend dem vorhan
denen Material an Arzneimitteln und Utensilien gibt.
Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Vorrichtung realisiert, bei
der eine qualitativ möglichst hochwertige medizinische Versorgung einer erkrankten
oder verletzten Person mit einfachen Mitteln erreicht ist.
Hinsichtlich eines sicheren Einsatzes der vorhandenen Arzneimittel und Utensilien
könnte der Informationsträger Daten über die Arzneimittel und Utensilien umfassen.
Dabei könnte es sich um Verfallsdaten, Mindesthaltbarkeitsdaten, genaue Zusam
mensetzungen, Anwendungsbereiche und Dosierungsinformationen handeln. Letzt
endlich könnte es sich um sämtliche Informationen handeln, die üblicherweise mittels
eines Beipackzettels zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich eines schnellen Zugriffs zu dem jeweils erforderlichen Arzneimittel und
der jeweils erforderlichen Utensilie könnte jedem Arzneimittel und jeder Utensilie eine
Nummer oder ein Buchstabe zugeordnet sein. Dies würde einerseits die Anordnung
und Bevorratung der Arzneimittel und Utensilien im Behältnis vereinfachen und ander
erseits den Zugriff zu ihnen erleichtern. Hierzu könnten die Daten des Informations
trägers bei den Anwendungshinweisen entsprechende Bezugnahmen auf die
Nummern oder Buchstaben umfassen. Im Idealfall kann die versorgende Person bei
der medizinischen Versorgung lediglich auf Nummern oder Buchstaben rückgreifen
und muß keine ihr ggf. ungeläufigen Produktnamen der Arzneimittel verwenden.
In einer besonders einfachen Ausgestaltung kann es sich bei dem Informationsträger
um ein Printmedium handeln. Das Printmedium könnte mehrsprachig ausgestaltet
sein.
In einer besonders komfortablen Weise könnte der Informationsträger einen elektro
nischen, magnetischen oder optischen Speicher umfassen. Derartige Speicher kön
nen große Datenmengen auf sehr kleinem Raum abspeichern. Derartig abgespei
cherte Daten sind in einfacher Weise aktualisierbar und daher an aktuelle Entwick
lungen und Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung anpaßbar. Derartige
Speicher sind insbesondere in einfacher Weise aktualisierbar, wenn sich die Aus
stattung des Behältnisses ändert.
Hinsichtlich einer besonders einfachen und komfortablen Informationsverarbeitung
könnte der Informationsträger einem Rechner zur elektronischen Datenverarbeitung
zugeordnet sein. Hierbei könnte ein handelsüblicher Personalcomputer, bspw. in
Form eines handlichen Notebooks, eingesetzt werden. Dabei ist die Integration des
Informationsträgers in den Rechner besonders praktisch.
Zur Realisierung einer besonders übersichtlichen Ausgestaltung der Vorrichtung
könnte der Informationsträger dem Deckel des Behältnisses zugeordnet sein. Hierbei
ist eine Zuordnung zu der Innenseite des Deckels besonders vorteilhaft. Zur Anwen
dung der Vorrichtung wäre dann lediglich der Deckel des Behältnisses zu öffnen, um
sowohl den Behältnisinhalt als auch den Informationsträger übersichtlich zu präsen
tieren.
In besonders komfortabler und einfacher Weise könnten die Daten dem Informations
träger über eine Funkverbindung oder eine Infrarotschnittstelle zuführbar sein. Da
mit wäre eine schnelle und sichere Datenzufuhr gewährleistet. In weiterhin einfacher
Weise könnten die Daten über das Internet zuführbar sein.
Hinsichtlich einer einfachen Herstellung der Funkverbindung könnte die Funkverbin
dung über ein mit dem Informationsträger kommunizierendes Mobiltelefon erzeugbar
sein. Somit könnten die Daten auf einfache Weise, ggf. direkt vor einer Anwendung,
aktualisiert werden. Damit ist gewährleistet, daß nach dem neuesten Kenntnisstand
in der Medizin verfahren wird.
Bei besonders schwierigen medizinischen Problemen könnten die Daten des Infor
mationsträgers durch eine Audio- oder Videokonferenz mit vorzugsweise einem Arzt
ergänzbar sein. Mit anderen Worten könnte sich die zu versorgende Person neben
den aus dem Informationsträger entnehmbaren Daten zusätzliche Anleitungen und
Informationen über einen Arzt verschaffen, im einfachsten Fall über eine Telefonver
bindung. Dies wäre insbesondere dann vorteilhaft, wenn medizinisch geschultes
Personal nicht nach Ablauf einer medizinisch vertretbaren Zeitdauer zur Verfügung
stehen kann.
In besonders komfortabler Weise könnte die Audio- oder Videokonferenz über das
Internet durchführbar sein. Jedoch ist auch eine Funkverbindung zur Durchführung
einer Audio- oder Videokonferenz geeignet.
Hinsichtlich eines einfachen Transports der Vorrichtung könnte das Behältnis eine
Trageeinrichtung umfassen. Eine derartige Trageeinrichtung könnte einen Gurt
und/oder Griff umfassen. Mittels geeigneter Gurte könnte das Behältnis auf dem
Rücken einer Person befördert werden.
Hinsichtlich eines vielfältigen Einsatzes der Vorrichtung auch unter klimatisch oder
hygienisch ungünstigen Bedingungen könnte das Behältnis im geschlossenen Zu
stand wasserdicht und/oder staubdicht sein.
Hinsichtlich der Überwachung des Einsatzes der Vorrichtung könnte das Behältnis
eine Plombierung aufweisen. Hierdurch wäre insbesondere die Einnahme verschrei
bungspflichtiger Arzneimittel einer Kontrolle unterzogen.
In weiter besonders vorteilhafter Weise könnten die Arzneimittel und Utensilien auf
den jeweiligen Einsatzbereich der Vorrichtung abgestimmt sein. Eine Vorrichtung, die
bspw. auf Seeschiffen zum Einsatz kommen soll, macht häufig das Mitführen anderer
Arzneimittel und Utensilien erforderlich als eine Vorrichtung, die bei einer Gebirgsex
pedition eingesetzt wird.
Der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung könnte insbesondere im Bereich
von Seeschiffen eine wesentliche Verbesserung der medizinischen Versorgung von
Personen gewährleisten, die auf See erkranken oder durch einen Unfall verletzt wer
den. Insbesondere auf kleineren Seeschiffen und Yachten ist die medizinische Aus
rüstung häufig sehr mangelhaft. Jedoch auch im Falle einer guten medizinischen
Ausrüstung fehlt häufig entsprechend geschultes medizinisches Personal. Die erfin
dungsgemäße Vorrichtung beseitigt diesen Mißstand, da einerseits eine ausrei
chende medizinische Versorgung, insbesondere mit Arzneimitteln, gewährleistet ist,
und andererseits gleichzeitig Hinweise und Anleitungen hinsichtlich Diagnose und
Therapie geliefert sind. Diese Hinweise und Anleitungen betreffen sowohl eine erste
Hilfe als auch eine weitere Behandlung. Die Vorrichtung könnte als Grundausstat
tung oder zur Nachrüstung kleinerer Schiffe, bei denen kein Bordarzt vorhanden sein
muß, auf dem Markt angeboten werden.
Die Ausstattung des Behältnisses könnte einem Inhaltsverzeichnis entnehmbar sein.
Das Verzeichnis könnte dabei entsprechend der Anleitung zur Gesundheitspflege auf
Kauffahrteischiffen der Seeberufsgenossenschaft in der Fassung vom 22. April 1996
geführt werden. Jedes Arzneimittel und jede medizinische Utensilie könnte nach
laufender Nummer, Erkrankungsbezeichnung, Wirkstoff, Name der Fertigarznei
(Handelsname), Präparateform und Menge/Anzahl beschrieben werden.
In dem Inhaltsverzeichnis könnte ferner vorgesehen sein, daß alle Medikamenten-
und Beipackzettel in Heftform zusammengefaßt beigefügt sind. Zudem könnten
Checklisten für funkärztliche Beratungen bei Lähmungen und bei Schädel-Hirn-Ver
letzungen und zur Führung eines Medico-Gesprächs vorgesehen sein. Weiterhin
könnte das Inhaltsverzeichnis Formularvordrucke für Krankenbegleitscheine und
Fieber-Puls- und Atmungskurven umfassen.
Zusätzlich könnte das Behältnis ein Beschriftungsfeld für wichtige Adressen, Telefon-
und Faxnummern und einen allgemeinen Hinweis zur ordnungsgemäßen Anwen
dung der Arzneimittel sowie eine Taschenlampe umfassen.
Claims (20)
1. Vorrichtung zur medizinischen Versorgung von Personen, insbesondere als
mobile Einheit, mit einem Behältnis zur Aufnahme von Arzneimitteln und medizini
schen Utensilien vorgebbarer Art,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Behältnis ein Informationsträger zu
geordnet ist und daß der Informationsträger Daten zur Diagnose und über die An
wendung der Arzneimittel und Utensilien umfaßt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Informations
träger Daten über die Arzneimittel und Utensilien umfaßt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedem
Arzneimittel und jeder Utensilie eine Nummer oder ein Buchstabe zugeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Informationsträger ein Printmedium ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Informationsträger einen elektronischen, magnetischen oder optischen Speicher
umfaßt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die abgespei
cherten Daten des Informationsträgers aktualisierbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Informationsträger einem Rechner zur elektronischen Datenverarbeitung
zugeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Informations
träger in den Rechner integriert ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Informationsträger dem Deckel des Behältnisses zugeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Daten dem Informationsträger über eine Funkverbindung oder eine Infrarot
schnittstelle zuführbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Daten über das Internet zuführbar sind.
12. . Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Funkverbindung über ein mit dem Informationsträger kommunizierendes Mobiltelefon
erzeugbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Daten des Informationsträgers durch eine Audio- oder Videokonferenz mit
vorzugsweise einem Arzt ergänzbar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Audio- oder
Videokonferenz über das Internet durchführbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Au
dio- oder Videokonferenz über eine Funkverbindung durchführbar ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis eine Trageeinrichtung umfaßt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageein
richtung einen Gurt und/oder Griff umfaßt.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis im geschlossenen Zustand wasserdicht und/oder staubdicht ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis eine Plombierung aufweist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arzneimittel und Utensilien auf den jeweiligen Einsatzbereich abgestimmt
sind.
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|---|---|---|---|
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| DE (1) | DE19841851A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20118994U1 (de) | 2001-11-21 | 2002-02-28 | Nessmann, Albin, 72770 Reutlingen | Fern Ent- und Verriegelbares Behältnis |
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| DE19602299A1 (de) * | 1996-01-23 | 1997-07-24 | Martin Pannasenko | Mobile Kofferlösung mit integrierter Hardware und medizinischen Hilfs- und Arbeitsmitteln für Arztanwendungen |
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1998
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