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DE19841851A1 - Vorrichtung zur medizinischen Versorgung von Personen - Google Patents

Vorrichtung zur medizinischen Versorgung von Personen

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Publication number
DE19841851A1
DE19841851A1 DE19841851A DE19841851A DE19841851A1 DE 19841851 A1 DE19841851 A1 DE 19841851A1 DE 19841851 A DE19841851 A DE 19841851A DE 19841851 A DE19841851 A DE 19841851A DE 19841851 A1 DE19841851 A1 DE 19841851A1
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DE
Germany
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container
medicines
utensils
data
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Withdrawn
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DE19841851A
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English (en)
Inventor
Cornel Bardenhewer
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Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to DE29824690U priority patent/DE29824690U1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B50/00Containers, covers, furniture or holders specially adapted for surgical or diagnostic appliances or instruments, e.g. sterile covers
    • A61B50/30Containers specially adapted for packaging, protecting, dispensing, collecting or disposing of surgical or diagnostic appliances or instruments
    • A61B50/31Carrying cases or bags, e.g. doctors' bags
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B50/00Containers, covers, furniture or holders specially adapted for surgical or diagnostic appliances or instruments, e.g. sterile covers
    • A61B50/30Containers specially adapted for packaging, protecting, dispensing, collecting or disposing of surgical or diagnostic appliances or instruments
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    • A61B2050/311Cases

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Eine Vorrichtung zur medizinischen Versorgung von Personen, insbesondere als mobile Einheit, mit einem Behältnis zur Aufnahme von Arzneimitteln und medizinischen Utensilien vorgebbarer Art ist im Hinblick auf eine qualitativ möglichst hochwertige medizinische Versorgung einer erkrankten oder verletzten Person derart ausgestaltet, daß dem Behältnis ein Informationsträger zugeordnet ist und daß der Informationsträger Daten zur Diagnose und über die Anwendung der Arzneimittel und Utensilien umfaßt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur medizinischen Versorgung von Personen, insbesondere als mobile Einheit, mit einem Behältnis zur Aufnahme von Arzneimit­ teln und medizinischen Utensilien vorgebbarer Art.
Vorrichtungen der in Rede stehenden Art sind seit langem aus der Praxis bekannt und existieren in den unterschiedlichsten Ausführungsformen und Größen. Dabei sind Ausgestaltungen in Form von Notfallkoffern, Reiseapotheken oder auch KFZ- Verbandskästen bekannt, sofern derartige Verbandskästen mit entsprechenden Arz­ neimitteln ausgestattet sind. Sofern für den Einsatz der bekannten Vorrichtungen medizinisch geschultes Personal, bspw. ein Arzt, zur Verfügung steht, ist eine aus­ reichende medizinische Versorgung oder Erstversorgung verletzter oder erkrankter Personen meist gewährleistet.
Problematisch stellt sich die Situation jedoch dar, wenn kein entsprechend medizi­ nisch geschultes Personal greifbar ist. In diesem Fall muß die medizinische Versor­ gung oder Erstversorgung oft durch ungeschulte Personen vorgenommen werden, die dann zunächst eine Diagnose erstellen müssen und anschließend therapeutische oder Erstversorgungsmaßnahmen einleiten bzw. durchführen müssen. Schon das Erstellen der richtigen Diagnose ist für ungeschulte Personen meist sehr schwierig. Oftmals ist das Erstellen der richtigen Diagnose gar nicht möglich oder es erfolgt eine Fehldiagnose. Selbst bei Vorliegen der richtigen Diagnose ist es für ungeschulte Personen problematisch, die erforderlichen therapeutischen oder Erstversorgungs­ maßnahmen einzuleiten bzw. durchzuführen. Meist sind die richtigen therapeuti­ schen oder Erstversorgungsmaßnahmen gar nicht bekannt. Folglich ist die medizini­ sche Versorgung von verletzten oder erkrankten Personen durch lediglich die be­ kannte Vorrichtung ohne entsprechend geschultes medizinisches Personal nicht ge­ währleistet.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur medizinischen Versorgung von Personen der in Rede stehenden Art anzugeben, bei der eine qualitativ möglichst hochwertige medizinische Versorgung einer erkrankten oder verletzten Person mit einfachen Mitteln erreicht ist.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach ist die Vorrichtung derart ausge­ staltet, daß dem Behältnis ein Informationsträger zugeordnet ist und daß der Infor­ mationsträger Daten zur Diagnose und über die Anwendung der Arzneimittel und Utensilien umfaßt.
In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, daß bei der medizini­ schen Versorgung von Personen durch ungeschultes Personal und unter Einsatz einer bekannten Vorrichtung ein erheblicher Informationsbedarf hinsichtlich Diagnose und Therapie herrscht. Zur Befriedigung dieses Bedarfs ist dem Behältnis in weiter erfindungsgemäßer Weise ein Informationsträger zugeordnet. Dieser Informations­ träger umfaßt Daten zur Diagnose und über die Anwendung der im Behältnis auf­ genommenen Arzneimittel und Utensilien. Hierdurch wird es einer ungeschulten Per­ son ermöglicht, zumindest auffällige Krankheits- und/oder Verletzungssymptome der zu versorgenden Person zu erkennen und zumindest weitgehend richtig einzustufen. Diese Form der Diagnose ermöglicht dann wiederum, die zur erfolgreichen Therapie oder Erstversorgung erforderlichen Arzneimittel und/oder Utensilien auszuwählen.
Die durch den Informationsträger ebenfalls erfaßten Daten über die Anwendung der Arzneimittel und Utensilien ermöglichen schließlich einen weitgehend korrekten Ein­ satz der vorhandenen und ausgewählten Arzneimittel und/oder Utensilien. Hierdurch ist basierend auf den vorhandenen Arzneimitteln und medizinischen Utensilien und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß kein medizinisches Fachpersonal zur Verfügung steht, die bestmögliche medizinische Versorgung für eine erkrankte oder verletzte Person durchführbar. Der Wert der erfindungsgemäßen Vorrichtung gründet sich ganz besonders auf die Abstimmung zwischen den vorhandenen, im Behältnis aufgenommenen Arzneimitteln und/oder medizinischen Utensilien und dem Informa­ tionsträger, der seine Diagnose- und Therapieanleitung entsprechend dem vorhan­ denen Material an Arzneimitteln und Utensilien gibt.
Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Vorrichtung realisiert, bei der eine qualitativ möglichst hochwertige medizinische Versorgung einer erkrankten oder verletzten Person mit einfachen Mitteln erreicht ist.
Hinsichtlich eines sicheren Einsatzes der vorhandenen Arzneimittel und Utensilien könnte der Informationsträger Daten über die Arzneimittel und Utensilien umfassen. Dabei könnte es sich um Verfallsdaten, Mindesthaltbarkeitsdaten, genaue Zusam­ mensetzungen, Anwendungsbereiche und Dosierungsinformationen handeln. Letzt­ endlich könnte es sich um sämtliche Informationen handeln, die üblicherweise mittels eines Beipackzettels zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich eines schnellen Zugriffs zu dem jeweils erforderlichen Arzneimittel und der jeweils erforderlichen Utensilie könnte jedem Arzneimittel und jeder Utensilie eine Nummer oder ein Buchstabe zugeordnet sein. Dies würde einerseits die Anordnung und Bevorratung der Arzneimittel und Utensilien im Behältnis vereinfachen und ander­ erseits den Zugriff zu ihnen erleichtern. Hierzu könnten die Daten des Informations­ trägers bei den Anwendungshinweisen entsprechende Bezugnahmen auf die Nummern oder Buchstaben umfassen. Im Idealfall kann die versorgende Person bei der medizinischen Versorgung lediglich auf Nummern oder Buchstaben rückgreifen und muß keine ihr ggf. ungeläufigen Produktnamen der Arzneimittel verwenden.
In einer besonders einfachen Ausgestaltung kann es sich bei dem Informationsträger um ein Printmedium handeln. Das Printmedium könnte mehrsprachig ausgestaltet sein.
In einer besonders komfortablen Weise könnte der Informationsträger einen elektro­ nischen, magnetischen oder optischen Speicher umfassen. Derartige Speicher kön­ nen große Datenmengen auf sehr kleinem Raum abspeichern. Derartig abgespei­ cherte Daten sind in einfacher Weise aktualisierbar und daher an aktuelle Entwick­ lungen und Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung anpaßbar. Derartige Speicher sind insbesondere in einfacher Weise aktualisierbar, wenn sich die Aus­ stattung des Behältnisses ändert.
Hinsichtlich einer besonders einfachen und komfortablen Informationsverarbeitung könnte der Informationsträger einem Rechner zur elektronischen Datenverarbeitung zugeordnet sein. Hierbei könnte ein handelsüblicher Personalcomputer, bspw. in Form eines handlichen Notebooks, eingesetzt werden. Dabei ist die Integration des Informationsträgers in den Rechner besonders praktisch.
Zur Realisierung einer besonders übersichtlichen Ausgestaltung der Vorrichtung könnte der Informationsträger dem Deckel des Behältnisses zugeordnet sein. Hierbei ist eine Zuordnung zu der Innenseite des Deckels besonders vorteilhaft. Zur Anwen­ dung der Vorrichtung wäre dann lediglich der Deckel des Behältnisses zu öffnen, um sowohl den Behältnisinhalt als auch den Informationsträger übersichtlich zu präsen­ tieren.
In besonders komfortabler und einfacher Weise könnten die Daten dem Informations­ träger über eine Funkverbindung oder eine Infrarotschnittstelle zuführbar sein. Da­ mit wäre eine schnelle und sichere Datenzufuhr gewährleistet. In weiterhin einfacher Weise könnten die Daten über das Internet zuführbar sein.
Hinsichtlich einer einfachen Herstellung der Funkverbindung könnte die Funkverbin­ dung über ein mit dem Informationsträger kommunizierendes Mobiltelefon erzeugbar sein. Somit könnten die Daten auf einfache Weise, ggf. direkt vor einer Anwendung, aktualisiert werden. Damit ist gewährleistet, daß nach dem neuesten Kenntnisstand in der Medizin verfahren wird.
Bei besonders schwierigen medizinischen Problemen könnten die Daten des Infor­ mationsträgers durch eine Audio- oder Videokonferenz mit vorzugsweise einem Arzt ergänzbar sein. Mit anderen Worten könnte sich die zu versorgende Person neben den aus dem Informationsträger entnehmbaren Daten zusätzliche Anleitungen und Informationen über einen Arzt verschaffen, im einfachsten Fall über eine Telefonver­ bindung. Dies wäre insbesondere dann vorteilhaft, wenn medizinisch geschultes Personal nicht nach Ablauf einer medizinisch vertretbaren Zeitdauer zur Verfügung stehen kann.
In besonders komfortabler Weise könnte die Audio- oder Videokonferenz über das Internet durchführbar sein. Jedoch ist auch eine Funkverbindung zur Durchführung einer Audio- oder Videokonferenz geeignet.
Hinsichtlich eines einfachen Transports der Vorrichtung könnte das Behältnis eine Trageeinrichtung umfassen. Eine derartige Trageeinrichtung könnte einen Gurt und/oder Griff umfassen. Mittels geeigneter Gurte könnte das Behältnis auf dem Rücken einer Person befördert werden.
Hinsichtlich eines vielfältigen Einsatzes der Vorrichtung auch unter klimatisch oder hygienisch ungünstigen Bedingungen könnte das Behältnis im geschlossenen Zu­ stand wasserdicht und/oder staubdicht sein.
Hinsichtlich der Überwachung des Einsatzes der Vorrichtung könnte das Behältnis eine Plombierung aufweisen. Hierdurch wäre insbesondere die Einnahme verschrei­ bungspflichtiger Arzneimittel einer Kontrolle unterzogen.
In weiter besonders vorteilhafter Weise könnten die Arzneimittel und Utensilien auf den jeweiligen Einsatzbereich der Vorrichtung abgestimmt sein. Eine Vorrichtung, die bspw. auf Seeschiffen zum Einsatz kommen soll, macht häufig das Mitführen anderer Arzneimittel und Utensilien erforderlich als eine Vorrichtung, die bei einer Gebirgsex­ pedition eingesetzt wird.
Der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung könnte insbesondere im Bereich von Seeschiffen eine wesentliche Verbesserung der medizinischen Versorgung von Personen gewährleisten, die auf See erkranken oder durch einen Unfall verletzt wer­ den. Insbesondere auf kleineren Seeschiffen und Yachten ist die medizinische Aus­ rüstung häufig sehr mangelhaft. Jedoch auch im Falle einer guten medizinischen Ausrüstung fehlt häufig entsprechend geschultes medizinisches Personal. Die erfin­ dungsgemäße Vorrichtung beseitigt diesen Mißstand, da einerseits eine ausrei­ chende medizinische Versorgung, insbesondere mit Arzneimitteln, gewährleistet ist, und andererseits gleichzeitig Hinweise und Anleitungen hinsichtlich Diagnose und Therapie geliefert sind. Diese Hinweise und Anleitungen betreffen sowohl eine erste Hilfe als auch eine weitere Behandlung. Die Vorrichtung könnte als Grundausstat­ tung oder zur Nachrüstung kleinerer Schiffe, bei denen kein Bordarzt vorhanden sein muß, auf dem Markt angeboten werden.
Die Ausstattung des Behältnisses könnte einem Inhaltsverzeichnis entnehmbar sein. Das Verzeichnis könnte dabei entsprechend der Anleitung zur Gesundheitspflege auf Kauffahrteischiffen der Seeberufsgenossenschaft in der Fassung vom 22. April 1996 geführt werden. Jedes Arzneimittel und jede medizinische Utensilie könnte nach laufender Nummer, Erkrankungsbezeichnung, Wirkstoff, Name der Fertigarznei (Handelsname), Präparateform und Menge/Anzahl beschrieben werden.
In dem Inhaltsverzeichnis könnte ferner vorgesehen sein, daß alle Medikamenten- und Beipackzettel in Heftform zusammengefaßt beigefügt sind. Zudem könnten Checklisten für funkärztliche Beratungen bei Lähmungen und bei Schädel-Hirn-Ver­ letzungen und zur Führung eines Medico-Gesprächs vorgesehen sein. Weiterhin könnte das Inhaltsverzeichnis Formularvordrucke für Krankenbegleitscheine und Fieber-Puls- und Atmungskurven umfassen.
Zusätzlich könnte das Behältnis ein Beschriftungsfeld für wichtige Adressen, Telefon- und Faxnummern und einen allgemeinen Hinweis zur ordnungsgemäßen Anwen­ dung der Arzneimittel sowie eine Taschenlampe umfassen.

Claims (20)

1. Vorrichtung zur medizinischen Versorgung von Personen, insbesondere als mobile Einheit, mit einem Behältnis zur Aufnahme von Arzneimitteln und medizini­ schen Utensilien vorgebbarer Art, dadurch gekennzeichnet, daß dem Behältnis ein Informationsträger zu­ geordnet ist und daß der Informationsträger Daten zur Diagnose und über die An­ wendung der Arzneimittel und Utensilien umfaßt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Informations­ träger Daten über die Arzneimittel und Utensilien umfaßt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Arzneimittel und jeder Utensilie eine Nummer oder ein Buchstabe zugeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger ein Printmedium ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger einen elektronischen, magnetischen oder optischen Speicher umfaßt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die abgespei­ cherten Daten des Informationsträgers aktualisierbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger einem Rechner zur elektronischen Datenverarbeitung zugeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Informations­ träger in den Rechner integriert ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger dem Deckel des Behältnisses zugeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten dem Informationsträger über eine Funkverbindung oder eine Infrarot­ schnittstelle zuführbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten über das Internet zuführbar sind.
12. . Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Funkverbindung über ein mit dem Informationsträger kommunizierendes Mobiltelefon erzeugbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten des Informationsträgers durch eine Audio- oder Videokonferenz mit vorzugsweise einem Arzt ergänzbar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Audio- oder Videokonferenz über das Internet durchführbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Au­ dio- oder Videokonferenz über eine Funkverbindung durchführbar ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis eine Trageeinrichtung umfaßt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageein­ richtung einen Gurt und/oder Griff umfaßt.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis im geschlossenen Zustand wasserdicht und/oder staubdicht ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis eine Plombierung aufweist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Arzneimittel und Utensilien auf den jeweiligen Einsatzbereich abgestimmt sind.
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Cited By (2)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20118994U1 (de) 2001-11-21 2002-02-28 Nessmann, Albin, 72770 Reutlingen Fern Ent- und Verriegelbares Behältnis
DE10064018A1 (de) * 2000-12-21 2002-07-18 Oliver Schnell Verfahren und Vorrichtung zur Erstellung eines angepassten Reise-Behandlungsschemas zur Applikation eines Medikaments bei einer Fernreise

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19602299A1 (de) * 1996-01-23 1997-07-24 Martin Pannasenko Mobile Kofferlösung mit integrierter Hardware und medizinischen Hilfs- und Arbeitsmitteln für Arztanwendungen

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