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DE10163095B4 - Telemedizinsystem, mit einem arztseitigen Konsultationszentrum und mindestens einer patientenseitigen, insbesondere mobilen Telemedizinvorrichtung - Google Patents

Telemedizinsystem, mit einem arztseitigen Konsultationszentrum und mindestens einer patientenseitigen, insbesondere mobilen Telemedizinvorrichtung Download PDF

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DE10163095B4
DE10163095B4 DE2001163095 DE10163095A DE10163095B4 DE 10163095 B4 DE10163095 B4 DE 10163095B4 DE 2001163095 DE2001163095 DE 2001163095 DE 10163095 A DE10163095 A DE 10163095A DE 10163095 B4 DE10163095 B4 DE 10163095B4
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DE
Germany
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patient
data
telemedicine
medical
consultation center
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DE2001163095
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Peter Dr. Hufnagl
Martin Dr. Schultz
Trong-Nghia Nguyen-Dobinsky
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GHC GLOBAL HEALTH CARE GmbH
Original Assignee
GHC GLOBAL HEALTH CARE GmbH
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Priority to PCT/EP2002/014003 priority patent/WO2003053232A1/de
Priority to AU2002366731A priority patent/AU2002366731A1/en
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Abstract

Telemedizinsystem (10) mit
(a) einem arztseitigen Konsultationszentrum (12) mit medizinischem Fachpersonal (14) und mit Diagnosehilfsmitteln (22) zur automatischen und/oder interaktiv beeinflussbaren Diagnoseunterstützung,
(b) mindestens einer patientenseitigen Telemedizinvorrichtung (30), umfassend
– mindestens ein Diagnostikgerät (42) zur Erfassung medizinischer Daten (Dmed) eines zu versorgenden Patienten (32),
– mindestens ein Therapiegerät (46) zur Durchführung therapeutischer Maßnahmen an dem Patienten (32) und
– mindestens eine audiovisuelle Kommunikationseinheit (40) zur Aufnahme von Kommunikationsdaten (Dkom) und zur Übermittlung der Daten (Dmed, Dkom) an das Konsultationszentrum (12),
(c) einem Kommunikationssystem (28) zur drahtlosen und/oder drahtgebundenen Übermittlung audiovisueller Daten zwischen dem Konsultationszentrum (12) und der mindestens einen Telemedizinvorrichtung (30),
(d) einer Datenbank (18) mit digitalen Patientenakten (20), die Patientendaten (DPA) umfassen, und
(e) Mitteln zur Zuordnung einer Patientenakte (20) der Datenbank (18) zu dem zu versorgenden Patienten (32) und Mitteln zur arztseitigen visuellen und/oder auditiven Darstellung der in der zugeordneten...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Telemedizinsystem mit einem arztseitigen Konsultationszentrum und mindes tens einer patientenseitigen, insbesondere mobilen Telemedizinvorrichtung.
  • Der Einsatz von Systemen zur telemedizinischen Diagnose und/oder Behandlung von Patienten ist potentiell an Orten oder in Situationen wünschenswert, in denen kein medizinisches Fachpersonal, insbesondere kein Arzt, zur Verfügung steht. Typische Beispiele sind etwa Flugzeuge oder Schiffe oder auch abgelegene, dünn besiedelte Gebiete. Da besonders in einem medizinischen Notfall eine schnelle Diagnose und Therapie notwendig ist, steht an derartigen Orten in der Regel nicht ausreichend Zeit zur Verfügung, um einen notfallerfahrenen Arzt und den betroffenen Patienten zusammenzuführen. Zur Abhilfe können daher diagnostische Vorrichtungen an solch medizinisch unterversorgten Orten, beispielsweise in Flugzeugen, stationiert werden, mit denen einzelne diagnostische Funktionen, wie etwa Blutdruckmessungen, durchgeführt werden können. Diese Vorrichtungen müssen dabei so ausgelegt sein, dass sie von Laien oder gegebenenfalls geschultem Personal angewendet werden können. Herkömmlich muss sich der Hilfeleistende dann per Telefon- oder Funkverbindung oder dergleichen mit einem Arzt in Verbindung setzen, der aus den ihm vorliegenden Informationen eine Diagnose ableiten muss, um Therapie- oder Erste-Hilfe-Maßnahmen anzuweisen. Dabei ist der Arzt vollständig auf die ihm mitgeteilten Informationen angewiesen. Es liegt auf der Hand, dass bei herkömmlicher Kommunikation die geräte-diagnostischen Möglichkeiten, die Zuverlässigkeit der Diagnose und natürlich auch die Qualität der Behandlungsmaßnahmen weit hinter dem bei direktem Arzt-Patienten-Kontakt üblichen Standard zurückbleiben.
  • Aus neueren Entwicklungen sind mobile Telemedizinvorrichtungen bekannt, bei denen die diagnostischen Daten teilweise selbst an einen Arzt übermittelt werden. Die EP 1 051 945 A2 beschreibt eine mobile Telemedizinvorrichtung, die verschiedene diagnostische Funktionselemente vereint und über schmale Frequenzbandbereiche die aufgenommenen Daten sowie Sprach- und Bildinformation an eine Bodenstation übermittelt. Nachteilig ist hier zum einen der zusammenhängende Aufbau des Gerätes, bei dem die einzelnen diagnostischen Instrumente kabelgebunden mit einem zentralen Computer verbunden sind. Hierdurch wird die Flexibilität des Gerätes stark eingeschränkt, da der Einsatz den Transport des kompletten Gerätes zum Patienten erfordert. Ferner sind bei dem bekannten Gerät nur geringe Datenübertragungsraten möglich, so dass etwa Echtzeitbildübertragungen (Video) oder die Übertragung umfangreicher diagnostischer Daten nicht möglich sind.
  • Die ältere Patentanmeldung DE 101 54 908.3 der Anmelderin beschreibt ferner eine mit einem arztseitigen Konsultationszentrum kommunizierende patientenseitige Telemedizinvorrichtung, die über einen modularen Aufbau mit einer Vielzahl von Diagnostik-, Kommunikations- und/oder Therapiemodulen verfügt. Diese vorzugsweise drahtlos mit einer Basiseinheit. der Telemedizinvorrichtung verbundenen Funktionsmodule gestatten eine einfache Handhabung des Gerätes, eine flexible Ausstattung und/oder Umrüstung und vor allem hohe Datenübertragungsraten, die auch eine Übertragung von Bild- und Audiodaten in Echtzeit erlauben.
  • Aus der WO 01/15056 A1 ist ein Telemedizinsystem zum Anfordern medizinischer Dienstlastungen bekannt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein gegenüber dem Stand der Technik weiter verbessertes Telemedizinsystem zur Verfügung zu stellen, das schnellere und zuverlässigere Ferndiagnosen und Ferntherapien ermöglicht und somit die telemedizinische Patientenbetreuung insgesamt verbessert.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Telemedizinsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung zielt also wesentlich auf die Einbindung einer Datenbank mit digitalen Patientenakten ab, wobei nach Identifizierung eines Notfall-Patienten die diesem zugehörige Patientenakte aufgerufen und die hierin gespeicherten Patientendaten automatisch einem medizinischen Fachpersonal des Konsultationszentrums zur Verfügung gestellt werden. Selbstverständlich erfordert dieses Konzept die vorherige Registrierung des Patienten und die Speicherung seiner medizinisch relevanten Daten. Aus Datenschutzgründen ist dabei ohne weiteres möglich, die Datenbank mit den Patientenakten anonymisiert zu verwal ten. Daneben lässt sich das System – wenngleich weniger vorteilhaft – natürlich auch zur medizinischen Fernversorgung von Patienten anwenden, die nicht registriert sind und somit nicht über eine digitale Patientenakte verfügen.
  • Unmittelbar nach Meldung eines medizinischen Notfalls erhält somit das medizinische Fachpersonal, beispielsweise ein Arzt oder Arztteam, wichtige diagnose-relevante Informationen, die – zusammen mit den aktuellen übermittelten medizinischen Daten und/oder Kommunikationsdaten – die Stellung einer schnellen und zuverlässigen Diagnose erleichtern. Der ansonsten umständliche, oftmals in der gebotenen Ausführlichkeit gar nicht mögliche Informationsaustausch mit dem Patienten oder einem Hilfeleistenden, um etwa medizinische Vorbefunde des Patienten zu ermitteln, entfällt. Im Ergebnis können patientenseitige therapeutische Maßnahmen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen schneller angewiesen und eingeleitet werden und somit eine bessere und effektivere Patientenbetreuung gewährleistet werden. Daneben können auch vorbereitende Handlungen etwa in einer aufnehmenden Klinik rascher eingeleitet werden. Selbstverständlich ist zusätzlich denkbar, die in der Patientenakte enthaltenen Daten auch patientenseitig der Hilfsperson darzustellen, vorzugsweise mittels der Telemedizinvorrichtung, so dass auch die hilfeleistende Person hieraus Nutzen ziehen kann.
  • Die in den digitalen Patientenakten gespeicherten Patientendaten können alle medizinisch relevanten Daten des Patienten umfassen, die auch in herkömmlichen Patientenkarteien enthalten sind. Dies können insbesondere Alter, Geschlecht, Gewicht, Blutgruppe, Blutwerte, Allergien, medizinische Vorbefunde, Anamnesedaten, familiäre Dispositionen, Medikationsdaten und/oder dergleichen sein. Daneben können die Patientendaten auch vom Arzt abrufbare digitale Bilddaten, beispielsweise von Röntgenbildern, Ultraschallbildern, Kernspintomogrammen, Elektrokardiogrammen oder dergleichen enthalten. Hierdurch erhält der Arzt einen umfassenden Überblick über den Gesundheits- und Allgemeinzustand des Patienten. Im Einzelfall kann auf diese Weise sogar ein direkter Vergleich mit mittels der Telemedizinvorrichtung aktuell erfassten und übermittelten Bilddaten, beispielsweise einem Elektrokardiogramm, erfolgen. Hierdurch wird die Diagnosesicherheit noch weiter verbessert. Besonders im Falle dauerbetreuter Patienten kann die Patientenakte darüber hinaus auch Informationen über eine gerätemedizinische Ausstattung, etwa mit einem Elektrokardiographen, und/oder über eine medikamentöse Ausstattung des Patienten umfassen. Dies erleichtert dem Arzt, individuelle Entscheidungen hinsichtlich der weiteren Diagnostik oder Therapie zu treffen.
  • Die die digitalen Patientenakten umfassende Datenbank kann patientenseitig der Telemedizinvorrichtung zugeordnet sein. Da eine solche Ausführung jedoch eine Vielzahl von Kopien der Datenbank erfordert und auch eine gewisse Zeitverzögerung durch die Übermittlung der relevanten Inhalte an das Konsultationszentrum bewirken kann, ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Datenbank dem arztseitigen Konsultationszentrum zugeordnet ist. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Patient eine entsprechende Identifikationskarte mit sich führt, auf welcher die genannten Patientendaten gespeichert sind. In diesem Fall wird die Datenbank durch die Vielzahl der individuellen Identifikationskarten konstituiert.
  • Gemäß einer einfachen Ausgestaltung der Erfindung kann die Zuordnung der Patientenakte durch einfache Eingabe des Namens oder einer Erkennungsnummer des Patienten etwa über eine Tastatur oder dergleichen durch den Hilfeleistenden erfolgen. Nach einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst das Telemedizinsystem jedoch ein automatisches Identifikationssystem zur Aufnahme und Erkennung von Identifikationsdaten des Notfallpatienten. Das Identifikationssystem umfasst insbesondere eine patientenseitige, vorzugsweise der Telemedizinvorrichtung zugeordnete Leseeinrichtung zur Aufnahme der Identifikationsdaten des Patienten. Dies kann insbesondere eine Leseeinrichtung (Scanner) zur Aufnahme eines Fingerabdruckes, der Iris, des Gesichtes oder der Stimme des Patienten sein oder zum Lesen einer Identifikationskarte des Patienten. Ferner schließt das Identifikationssystem ein Erkennungssystem zur Erkennung der erfassten Identifikationsdaten des Patienten ein, um eine automatische Zuordnung der zugehörigen Patientenakte zu ermöglichen. Hier kommen insbesondere Programme in Frage, die an sich bekannte Bild- beziehungsweise Mustererkennungsverfahren anwenden. Dabei werden die aktuell erfassten Identifikationsdaten des Patienten mit einer Referenzdatenbank abgeglichen, die entsprechende gespeicherte Identifikationsdaten der registrierten Patienten enthält. Jedes dieser Verfahren erfordert selbstverständlich eine vorhergehende einmalige Aufnahme und Speicherung des entsprechenden Identifizierungsmerkmals des Patienten, beispielsweise seines Fingerabdruckes. Die Referenzdatenbank kann gesondert. bestehen und mit der Datenbank mit den Patientenakten verknüpft sein oder auch in letztere integriert sein. Durch das automatische Identifikationssystem ergibt sich ein weiterer Zeitvorteil.
  • Die Erfindung sieht weiter vor, dass das arztseitige Konsultationszentrum ferner über Diagnosehilfsmittel zur automatischen und/oder interaktiv seitens des Arztes beeinflussbaren Diagnoseunterstützung verfügt. Diese Diagnosehilfsmittel beinhalten vorzugsweise gespeicherte Algorithmen, die in Abhängigkeit von den durch die Telemedizinvorrichtung übermittelten medizinischen Daten und/oder Kommunikationsdaten und/oder von den Patientendaten der zugeordneten Patientenakte Diagnose- und/oder Therapievorschläge unterbreiten. Dabei kann insbesondere auch vorgesehen sein, die entsprechenden Vorschläge zusammen mit Gewichtungen darzustellen, die beispielsweise einen Maßstab für die Sicherheit des Diagnosevorschlages oder die Dringlichkeit eines Therapievorschlages darstellen. Derartige Hilfsmittel tragen wesentlich zur Erhöhung der Diagnosesicherheit sowie zur Beschleunigung der Diagnosefindung bei.
  • Die patientenseitige Telemedizinvorrichtung umfasst erfindungsgemäß mindestens ein Diagnostikgerät, welches etwa von dem Hilfeleistenden bedient wird und das die Aufzeichnung medizinischer Daten am Notfallort und deren Übermittlung an das Konsultationszentrum ermöglicht. Ein solches Diagnostikgerät kann etwa ein Elektrokardiograph, ein Pulsoximeter, ein Spirometer, ein Blutdruckmessgerät, ein Thermometer, ein Sonograph, ein Doppler-Sonograph, ein Kardiotokograph, eine Minilaboreinheit und/oder der dergleichen sein. Dabei ist die modulhafte Ausstattung der Telemedizinvorrichtung mit einer Vielzahl unterschiedlicher mobiler Diagnostikgeräte besonders vorteilhaft.
  • Ferner kann das Telemedizinsystem über patientenseitige Überwachungsgeräte (so genannte Eventrecorder) verfügen, die vorzugsweise bei gefährdeten Patienten mindestens eine Vitalfunktion automatisch und permanent überwachen, um etwa akute Herz-Rhythmus-Störungen zu detektieren und einen medizinischen Notfall zu signalisieren. Die Verwendung von Überwachungsgeräten gestattet die automatische und sofortige Meldung des Notfalls sowohl am Notfallort selbst als auch dem arztseitigen Konsultationszentrum. Ein oder mehrere solcher Überwachungsgeräte können ebenfalls der Telemedizinvorrichtung zugeordnet sein.
  • Das Telemedizinsystem umfasst erfindungsgemäß mindestens eine patientenseitige, vorzugsweise ebenfalls der Telemedizinvorrichtung zugeordnete Kommuni kationseinheit zur Aufnahme und Übertragung von Audiodaten und/oder visuellen Daten des Patienten und/oder des Hilfeleistenden. Als Kommunikationseinheit kommt insbesondere eine Mikrophon- und Lautsprechereinrichtung zur wechselseitigen Übermittlung von Sprachdaten sowie eine Kamera zur Übertragung von Videodaten, vorzugsweise in Echtzeit, in Frage.
  • In weiterer vorteilhafter Ausbildung der Erfindung ist ein Ortungssystem zur Bestimmung einer Position der Telemedizinvorrichtung vorgesehen, das beispielsweise auf ein satellitengestütztes Verfahren beruhen kann. Insbesondere kann die Telemedizinvorrichtung hierzu über ein GPS-Gerät (Global Positioning System) verfügen. Dieses ermöglicht eine schnelle Koordination eventuell erforderlicher Transporte des Patienten in eine Klinik oder eines Arztes zu dem Patienten.
  • Die Datenübermittlung zwischen der patientenseitigen Telemedizinvorrichtung und dem arztseitigen Konsultationszentrum erfolgt vorzugsweise – in manchen Anwendungsfällen (zum Beispiel in Flugzeugen oder auf Schiffen) notwendigerweise – drahtlos, wobei besonders vorteilhaft Breitband-Datenübermittlungstechniken, insbesondere unter Nutzung von Internetprotokollen (TCP/IP), zur Anwendung kommen. Dabei können prinzipiell alle bekannten Datenübermittlungssysteme eingesetzt werden, insbesondere Festnetz-, Mobilfunk-, vorzugsweise UMTS-Mobilfunk-, Satelliten-, Local-Area-Network- (LAN), Wide-Area-Network- (WAN) und/oder Wireless-Local-Area-Network- (WLAN) Übertra gungen. Es können auch mehrere dieser Systeme kombiniert eingesetzt werden. Hierfür verfügt das Kommunikationsmodul über entsprechende Einrichtungen und Schnittstellen. Auf diese Weise ermöglicht das erfindungsgemäße System die Übermittlung sehr großer Datenmengen in kürzester Zeit. Somit kann auch eine Übermittlung von Videodaten in Echtzeit (Live-Modus) erfolgen, die einem über das Kommunikationssystem verbundenen Arzt beispielsweise in einer Videokonferenzschaltung einen direkten visuellen Eindruck vom Patienten übermittelt und ihm gestattet, therapeutische Maßnahmen zu überwachen, zu kommentieren und zu dirigieren.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand der zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 schematisch einen Überblick eines Aufbaus des erfindungsgemäßen Telemedizinsystems gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung und
  • 2 schematisch einen detaillierteren Aufbau der Telemedizinvorrichtung und der Datenbank mit den digitalen Patientenakten des Telemedizinsystems aus 1.
  • Gemäß 1 und 2 umfasst das insgesamt mit 10 bezeichnete Telemedizinsystem als erste wesentliche Komponente ein arztseitiges (stationäres) Konsultationszentrum 12, das über medizinkundiges Personal, insbesondere mindestens einen Arzt 14, verfügt sowie über eine zentrale Datenverarbeitungsanlage 16.
  • Die Datenverarbeitungsanlage 16 umfasst neben üblichen Peripheriegeräten, wie einen oder mehreren Bildschirmen, eine Tastatur und/oder anderen Eingabemitteln, einen speziell ausgelegten Computer, der die üblichen hier nicht dargestellten Komponenten, wie Systemplatine, Prozessor, Festspeicher, Arbeitsspeicher und dergleichen enthält. Die Datenverarbeitungsanlage 16 hat ferner Zugriff auf eine Datenbank 18, die eine Vielzahl von digitalen Patientenakten 20 enthält (2). Die Patientenakten 20 umfassen gespeicherte, medizinisch relevante Patientendaten DPA registrierter Patienten, wie Alter, Geschlecht, Gewicht, Blutgruppe, Blutwerte, Allergien, medizinische Vorbefunde, Anamnesedaten, familiäre Dispositionen, Medikationsdaten und dergleichen. Daneben können die Patientenakten 20 auch digitale Bilddaten der Patienten, beispielsweise von Röntgenbildern, sowie eine mögliche gerätemedizinische und/oder medikamentöse Ausstattung des Patienten mit umfassen.
  • Die Datenverarbeitungsanlage 16 hat ferner Zugriff auf Diagnosehilfsmittel 22 in Gestalt von mindestens einem gespeicherten Algorithmus, der automatisch und/oder interaktiv beeinflussbar eine Diagnosestellung des Arztes 14 unterstützt. Sowohl die Datenbank 18 mit den digitalen Patientenakten 20 als auch die Diagnosehilfsmittel 22 können auf einem Festspeicher des Computers der Datenverarbeitungsanlage 16 gespeichert sein oder auf externen, über ein Datenübertragungsnetz verbundenen Anlagen.
  • Das Konsultationszentrum 12 kann darüber hinaus im Bedarfsfall beispielsweise über Live-Konferenzschaltungen mit weiteren medizinischen Experten 24 und/oder Kliniken 26 verbunden sein.
  • Das Konsultationszentrum 12 ist über ein Kommunikationssystem 28 mit mindestens einer patientenseitigen (mobilen) Telemedizinvorrichtung 30 verbunden. Üblicherweise ist eine Vielzahl von Telemedizinvorrichtungen 30, die an unterschiedlichen Orten, beispielsweise in Flugzeugen, auf Schiffen oder an anderen schwer erreichbaren Orten, stationiert sind, mit dem Konsultationszentrum 12 verbunden.
  • Das Kommunikationssystem 28 verwendet besonders vorteilhaft Breitband-Datenübermittlungstechniken, insbesondere unter Nutzung von Internetprotokollen (TCP/IP), um möglichst hohe Datenübertragungsraten zu gewährleisten. Beispielsweise kann die Übertragung über ein Satellitensystem erfolgen. Sowohl die Datenverarbeitungsanlage 16 des Konsultationszentrums 12 als auch ein zentraler, hier nicht dargestellter Computer der Telemedizinvorrichtung 30 verfügen zu diesem Zweck über die erforderlichen Protokolle, Anschlüsse und Schnittstellen.
  • Auf Seiten eines Notfall-Patienten 32 wird die Telemedizinvorrichtung 30 üblicherweise von einem Hilfeleistenden 34 bedient, der gleichzeitig mit dem Arzt 14 des Konsultationszentrums 12 kommuniziert.
  • Als Telemedizinvorrichtung 30 kann besonders vorteilhaft ein in der bereits erwähnten älteren Patentanmeldung DE 101 54 908.3 beschriebenes Gerät eingesetzt werden. Der genauere Aufbau einer solchen Telemedizinvorrichtung 30 sowie ihr Zusammenwirken mit dem Konsultationszentrum 12, insbesondere mit der Datenbank 18, wird aus 2 ersichtlich.
  • Die Telemedizinvorrichtung 30 hat einen modularen Aufbau. Herzstück ist ein Basismodul 36, das im Wesentlichen einen speziell ausgelegten PC einschließt. Die Telemedizinvorrichtung 30 umfasst außerdem eine Kommunikationseinheit 38 zur Anbindung an das Kommunikationssystem 28.
  • Daneben verfügt die Telemedizinvorrichtung 30 über eine Reihe verschiedener Funktionsmodule, die vorzugsweise vollständig von dem Basismodul 36 getrennt werden können und somit einen mobilen autarken Einsatz ermöglichen. Hierzu weisen die Funktionsmodule eine eigene Spannungsversorgung auf, insbesondere Akkumulatoren, sowie ein drahtloses Datenübertragungssystem, welches sie zum Datenaustausch mit dem Basismodul 36 befähigt. Zunächst ist gemäß dem dargestellten Beispiel als ein erstes Funktionsmodul ein Kommunikationsmodul 40 vorgesehen, welches typischerweise ein Mikrophon und/oder eine Videokamera umfasst und somit die Übermittlung von Sprach- und Videodaten sowohl des Hilfeleistenden 34 als auch des Patienten 32 ermöglicht. Die Telemedizinvorrichtung 30 ist zudem mit einer Vielzahl von Diagnostikgeräten 42, von denen hier der Übersichtlichkeit wegen nur zwei exemplarisch dargestellt sind, zur Erfassung und Weitergabe medizinischer Daten Dmed1, Dmed2 ausgestattet. Diese können beispielsweise ein Elektrokardiograph, eine Blutdruckmessvorrichtung, ein Sonograph oder dergleichen sein. Zusätzlich ist ein auch als Eventrecorder bezeichnetes Überwachungsgerät 44 vorgesehen, das gewisse Vitalfunktionen (Herzrhythmus, Blutdruck etc.) insbesondere von Risikopatienten kontinuierlich überwacht und bei Auffälligkeiten einen medizinischen Notfall signalisiert. Es sind insbesondere Eventrecorder zur Detektion von kardiologischen Rhythmusstörungen bekannt.
  • Darüber hinaus ist ein Therapiemodul 46 zur Ausführung von therapeutischen oder Notfallmaßnahmen vor gesehen, das beispielsweise ein selbstständig oder nach Instruktionen des Arztes 14 von dem Hilfeleistenden 34 bedienbarer Defillibrator sein kann.
  • Schließlich verfügt die Telemedizinvorrichtung 30 über eine Leseeinrichtung 48, mit der bestimmte Identifikationsdaten DID des Patienten 32 erfasst werden können. Gemäß dem dargestellten Beispiel handelt es sich bei der Leseeinrichtung 48 um einen Fingerabdruckscanner, der den Fingerabdruck des Patienten 32 aufzeichnet und digitalisiert. Zur automatischen Identifizierung des Patienten 32 ist ferner ein Erkennungssystem 50 vorgesehen, das vorzugsweise in die Datenverarbeitungsanlage 16 des Konsultationszentrums 12 integriert ist. Dabei handelt es sich vorzugsweise um ein geeignetes an sich bekanntes Mustererkennungssystem, das die aufgezeichneten und übermittelten Identifikationsdaten DID einliest und mit einer Referenzdatenbank abgleicht, die die entsprechenden Identifikationsdaten (hier Fingerabdrücke) aller registrierten Patienten umfasst. Im vorliegenden Beispiel ist diese Referenzdatenbank integraler Bestandteil der Datenbank 18 mit den digitalen Patientenakten 20, wobei jede Patientenakte 20 die Identifikationsdaten DID des korrespondierenden Patienten umfasst. Das Erkennungssystem 50 ermöglicht somit eine Zuordnung der dem Notfall-Patienten 32 zugehörigen Patientenakte 20, so dass diese Akte 20 in einen Arbeitsspeicher der Datenverarbeitungsanlage 16 geladen und die enthaltenen Patientendaten DPA dem Arzt 14 im Konsultationszentrum 12 beispielsweise auf einem Monitor visuell dargestellt werden können.
  • Der typische Ablauf des Verfahrens soll nachfolgend am Beispiel eines Notfalls verdeutlicht werden. Selbstverständlich sind auch abweichende Anwendungen des erfindungsgemäßen Telemedizinsystems 10 denkbar und sinnvoll, beispielsweise für einfache Arztkonsultationen oder zum Monitoring chronisch Kranker.
  • Den Anfang des Ablaufes stellt die medizinische Akutsituation, beispielsweise eine akute Herzrhythmusstörung eines an Bord eines Flugzeuges befindlichen Patienten 32 dar. Die Herzrhythmusstörungen werden von dem Eventrecorder 44 detektiert und dem Flugpersonal gemeldet. Gleichzeitig sendet die Telemedizinvorrichtung 30 ein Alarmsignal SAL an das Konsultationszentrum 12, um eine automatische Kontaktherstellung mit dem Konsultationszentrum 12 durchzuführen. Wenn das Telemedizinsystem 10 über kein Überwachungsgerät 44 verfügt, kann alternativ selbstverständlich auch das Flugpersonal oder ein Fluggast direkt auf den medizinischen Notfall aufmerksam werden oder durch den betroffenen Patienten 32 selbst informiert werden. In diesem Fall wird der Kontakt mit dem Konsultationszentrum 12 durch eine geschulte Hilfsperson 34 des Flugpersonals hergestellt.
  • Im Konsultationszentrum 12 erfolgt eine automatische Annahme des Anrufs und Anlage eines neuen elektronischen Falls in der Datenbank 20. Falls das Telemedizinsystem 10 über ein automatisches Identifikationssystem verfügt, nimmt die Hilfsperson 34 unmittelbar nach Erkennen des Notfalls die Identifikationsdaten DID des Patienten 32 mit Hilfe der Leseeinrichtung 48 auf, welche die Identifikationsdaten DID vorzugsweise über eine drahtlose Verbindung an das Basismodul 36 übermittelt. Von hier aus werden mit Hilfe der Kommunikationseinheit 38 über das Kommunikationssystem 28 die Identifikationsdaten DID an das Konsultationszentrum 12 gesendet. Hier beginnt automatisch das Erkennungssystem 50 den Abgleich der übermittelten Identifikationsdaten DID mit den in den Patientenakten 20 enthaltenen Identifikationsdaten. Hierfür werden Mustererkennungsverfahren angewandt, die an sich bekannt sind und daher an dieser Stelle nicht näher erläutert werden. Für den Fall, dass kein Identifikationssystem 48, 50 vorgesehen ist, erfolgt die Auswahl und das Laden der korrespondierenden Patientenakte 20 durch Übermittlung des Namens des Patienten 32 oder einer ID-Nummer oder dergleichen. Ist für den betroffenen Patienten 32 eine Patientenakte 20 verfügbar, erfolgt ein automatischer elektronischer Eintrag des aktuell auftretenden medizinischen Versorgungsfalls in die Patientenakte 20. Handelt es sich hingegen um einen bislang nicht registrierten Patienten 32, so wird automatisch eine neue digitale Patientenakte 20 mit entsprechender Eintragung angelegt. Die in der dem Patienten 32 zugehörigen Patientenakte 20 verfügbaren Patientendaten DPA werden dem Arzt 14 des Konsultationszentrums 12 beispielsweise auf einem Bildschirm dargestellt.
  • Des Weiteren beginnt die Hilfsperson 34 – gegebenenfalls unter Anweisung des Arztes 14 – die primäre Diagnostik, indem mittels der Diagnosegeräte 42 medi zinische Daten Dmed aufgenommen werden. Beispielsweise kann mit einem Elektrokardiograph ein Elektrokardiogramm (Dmed1) aufgezeichnet und an das Konsultationszentrum 12 übermittelt und/oder mit einem Doppler-Sonograph ein Ultraschallbild (Dmed2) aufgezeichnet und übertragen werden. Gleichzeitig ermöglicht das Kommunikationsmodul 40 die Übermittlung von Sprach- und Bilddaten, so dass der Arzt 14 mit der Hilfsperson 34 kommunizieren und diese anweisen kann. Dabei verhelfen die vorzugsweise in Echtzeit übermittelten Bilddaten dem Arzt 14 zu einem umfassenden Gesamteindruck des Patienten 32. Auch diese Kommunikationsdaten Dkom werden an das Konsultationszentrum übertragen und zusammen mit den medizinischen Daten Dmed1, Dmed2 akustisch und visuell dargestellt. Zugleich erfolgt eine automatische Speicherung der Daten Dmed1, Dmed2 und gegebenenfalls Dkom in der Patientenakte 20, um eine permanente Dokumentation und Aktualisierung der Datenbank 18 zu unterstützen.
  • Der Arzt 14 erstellt anhand der ihm verfügbaren Daten DPA, Dkom, Dmed1, Dmed2 eine Diagnose und weist die Hilfsperson 34 zu entsprechenden Hilfs- und Therapiemaßnahmen an. Beispielsweise kann er den Einsatz eines Therapiemoduls 46 oder dergleichen oder die Verabreichung von Medikamenten anweisen oder weitere diagnostische Untersuchungen veranlassen.
  • Unterstützt wird die Diagnose des Arztes 14 zudem durch die Diagnosehilfsmittel 20, die basierend auf den verfügbaren Daten DPA, Dkom, Dmed1, Dmed2 gewichtete oder ungewichtete Diagnosevorschläge und gegebenen falls Therapiemaßnahmen unterbreiten. Durch die kontinuierliche Überwachung des erkannten Fluggastes 32 und die fortdauernde Übermittlung medizinischer Daten und Kommunikationsdaten ist es dem Arzt 14 im Konsultationszentrum 12 möglich, die Wirksamkeit der Therapie einzuschätzen und Entscheidung über die weitere Verfahrensweise zu treffen.
  • 10
    Telemedizinsystem
    12
    Konsultationszentrum
    14
    Arzt
    16
    Datenverarbeitungsanlage (PC)
    18
    Datenbank mit digitalen Patientenakten
    20
    digitale Patientenakte
    22
    Diagnosehilfsmittel
    24
    Experten
    26
    Klinik
    28
    Kommunikationssystem
    30
    Telemedizinvorrichtung
    32
    Patient
    34
    Hilfeleistender
    36
    Basismodul
    38
    Kommunikationseinheit
    40
    auditiv-visuelles Kommunikationsmodul
    42
    Diagnostikgerät
    44
    Überwachungsgerät (Eventrecorder)
    46
    Therapiemodul
    48
    Leseeinrichtung
    50
    Erkennungssystem
    DID
    Identifikationsdaten
    Dkom
    Kommunikationsdaten
    Dmed
    medizinische Daten
    DPA
    Patientendaten
    SAl
    Alarmsignal

Claims (17)

  1. Telemedizinsystem (10) mit (a) einem arztseitigen Konsultationszentrum (12) mit medizinischem Fachpersonal (14) und mit Diagnosehilfsmitteln (22) zur automatischen und/oder interaktiv beeinflussbaren Diagnoseunterstützung, (b) mindestens einer patientenseitigen Telemedizinvorrichtung (30), umfassend – mindestens ein Diagnostikgerät (42) zur Erfassung medizinischer Daten (Dmed) eines zu versorgenden Patienten (32), – mindestens ein Therapiegerät (46) zur Durchführung therapeutischer Maßnahmen an dem Patienten (32) und – mindestens eine audiovisuelle Kommunikationseinheit (40) zur Aufnahme von Kommunikationsdaten (Dkom) und zur Übermittlung der Daten (Dmed, Dkom) an das Konsultationszentrum (12), (c) einem Kommunikationssystem (28) zur drahtlosen und/oder drahtgebundenen Übermittlung audiovisueller Daten zwischen dem Konsultationszentrum (12) und der mindestens einen Telemedizinvorrichtung (30), (d) einer Datenbank (18) mit digitalen Patientenakten (20), die Patientendaten (DPA) umfassen, und (e) Mitteln zur Zuordnung einer Patientenakte (20) der Datenbank (18) zu dem zu versorgenden Patienten (32) und Mitteln zur arztseitigen visuellen und/oder auditiven Darstellung der in der zugeordneten Patientenakte (20) enthaltenen Patientendaten (DPA), der übermittelten medizinischen Daten (Dmed) und Kommunikationsdaten (Dkom) und von den Diagnosehilfsmitteln (22) ausgegebenen Diagnose- und/oder Therapievorschläge.
  2. Telemedizinsystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Patientendaten (DPA) der digitalen Patientenakten (20) medizinisch relevante Daten, wie Alter, Geschlecht, Gewicht, Blutgruppe, Blutwerte, Allergien, medizinische Vorbefunde, Anamnesedaten, familiäre Dispositionen, Medikationsdaten und dergleichen umfassen.
  3. Telemedizinsystem (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Patientendaten (DPA) der digitalen Patientenakten (20) Bilddaten, wie Röntgenbilder, Ultraschallbilder, Kernspintomogramme, Elektrokardiogramme und dergleichen umfassen.
  4. Telemedizinsystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Patientendaten (DPA) der digitalen Patientenakten (20) Informationen über eine gerätemedizinische und/oder eine medikamentöse Ausstattung des Patienten (32) umfassen.
  5. Telemedizinsystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank (18) mit den digitalen Patientenakten (20) dem arztseitigen Konsultationszentrum (12) und/oder der patientenseitigen Telemedizinvorrichtung (30) zugeordnet ist und/oder durch eine Vielzahl individueller, patientenseitig gespeicherter Patientenakten (20) verkörpert wird.
  6. Telemedizinsystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Zuordnung einer Patientenakte (20) ein Identifikationssystem (48, 50) zur Aufnahme und Erkennung von Identifikationsdaten (DID) des Patienten (32) umfassen.
  7. Telemedizinsystem (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Identifikationssystem (48, 50) eine patientenseitige Leseeinrichtung (48) zur Aufnahme der Identifikationsdaten (DID) des Patienten (32), insbesondere zur Aufnahme eines Fingerabdruckes, der Iris, des Gesichtes oder der Stimme des Patienten (32) oder zum Lesen einer Identifikationskarte des Patienten (32), umfasst.
  8. Telemedizinsystem (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die patientenseitige Leseeinrichtung (48) in die Telemedizinvorrichtung (30) integriert ist.
  9. Telemedizinsystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnosehilfsmittel (22) mindestens einen gespeicherten Algorithmus umfassen, der in Abhängigkeit von den durch die Telemedizinvorrichtung (30) übermittelten medizinischen Daten (Dmed) und/oder Kommunikationsdaten (Dkom) und/oder von den Patientendaten (DPA) der zugeordneten Patientenakte (20) Diagnose- und/oder Therapievorschläge unterbreitet.
  10. Telemedizinsystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Diagnostikgerät (42) zur Erfassung der medizinischen Daten (Dmed) insbesondere ein Elektrokardiograph, ein Pulsoximeter, ein Spirometer, ein Blutdruckmessgerät, ein Thermometer, ein Sonograph, ein Doppler-Sonograph ein Kardiotokograph oder eine Minilaboreinheit ist.
  11. Telemedizinsystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens ein patientenseitiges, insbesondere der Telemedizinvorrichtung (30) zugeordnetes, Überwachungsgerät (44) zur automatischen Überwachung mindestens einer Vitalfunktion des Patienten (32) und zur Signalisierung eines medizinischen Notfalls in Abhängigkeit der überwachten Funktion.
  12. Telemedizinsystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die audiovisuelle Kommunikationseinheit Audiodaten und/oder visuelle Daten des Patienten (32) und/oder einer Hilfsperson (34) an das Konsultationszentrum (12) übermittelt.
  13. Telemedizinsystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein, insbesondere der Telemedizinvorrichtung (30) zugeordnetes, Ortungssystem zur Bestimmung einer Position der Telemedizinvorrichtung (30).
  14. Telemedizinsystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationssystem (28) zum drahtlosen und/oder drahtgebundenen Datenaustausch zwischen der Telemedizinvorrichtung (30) und dem Konsultationszentrum (12) eine Breitbanddatenübermittlung, insbesondere unter Nutzung von Internetprotokollen, umfasst.
  15. Telemedizinsystem (10) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationssystem (28) zum drahtlosen und/oder drahtgebundenen Datenaustausch eine Festnetz-, Mobilfunk-, insbesondere UMTS-Mobilfunk-, Satelliten-, Local-Area-Network- (LAN), Wide-Area-Network- (WAN) und/oder WLAN-Übertragung umfasst.
  16. Telemedizinsystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das arztseitige Konsultationszentrum (12) mit weiteren Konsultationszentren, Kliniken (26) und/oder dergleichen verbindbar ist.
  17. Telemedizinsystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die patientenseitigen Telemedizinvorrichtungen sich an Orten befinden, an denen kein medizinisches Fachpersonal vorhanden ist, insbesondere zur Versorgung von Patienten in Notfällen.
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