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Die
Erfindung betrifft ein Telemedizinsystem mit einem arztseitigen
Konsultationszentrum und mindes tens einer patientenseitigen, insbesondere mobilen
Telemedizinvorrichtung.
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Der
Einsatz von Systemen zur telemedizinischen Diagnose und/oder Behandlung
von Patienten ist potentiell an Orten oder in Situationen wünschenswert,
in denen kein medizinisches Fachpersonal, insbesondere kein Arzt,
zur Verfügung
steht. Typische Beispiele sind etwa Flugzeuge oder Schiffe oder auch
abgelegene, dünn
besiedelte Gebiete. Da besonders in einem medizinischen Notfall
eine schnelle Diagnose und Therapie notwendig ist, steht an derartigen
Orten in der Regel nicht ausreichend Zeit zur Verfügung, um
einen notfallerfahrenen Arzt und den betroffenen Patienten zusammenzuführen. Zur
Abhilfe können
daher diagnostische Vorrichtungen an solch medizinisch unterversorgten
Orten, beispielsweise in Flugzeugen, stationiert werden, mit denen einzelne
diagnostische Funktionen, wie etwa Blutdruckmessungen, durchgeführt werden
können.
Diese Vorrichtungen müssen
dabei so ausgelegt sein, dass sie von Laien oder gegebenenfalls
geschultem Personal angewendet werden können. Herkömmlich muss sich der Hilfeleistende
dann per Telefon- oder Funkverbindung oder dergleichen mit einem
Arzt in Verbindung setzen, der aus den ihm vorliegenden Informationen
eine Diagnose ableiten muss, um Therapie- oder Erste-Hilfe-Maßnahmen
anzuweisen. Dabei ist der Arzt vollständig auf die ihm mitgeteilten
Informationen angewiesen. Es liegt auf der Hand, dass bei herkömmlicher
Kommunikation die geräte-diagnostischen
Möglichkeiten,
die Zuverlässigkeit
der Diagnose und natürlich
auch die Qualität
der Behandlungsmaßnahmen
weit hinter dem bei direktem Arzt-Patienten-Kontakt üblichen
Standard zurückbleiben.
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Aus
neueren Entwicklungen sind mobile Telemedizinvorrichtungen bekannt,
bei denen die diagnostischen Daten teilweise selbst an einen Arzt übermittelt
werden. Die
EP 1 051
945 A2 beschreibt eine mobile Telemedizinvorrichtung, die
verschiedene diagnostische Funktionselemente vereint und über schmale
Frequenzbandbereiche die aufgenommenen Daten sowie Sprach- und Bildinformation
an eine Bodenstation übermittelt.
Nachteilig ist hier zum einen der zusammenhängende Aufbau des Gerätes, bei
dem die einzelnen diagnostischen Instrumente kabelgebunden mit einem
zentralen Computer verbunden sind. Hierdurch wird die Flexibilität des Gerätes stark
eingeschränkt,
da der Einsatz den Transport des kompletten Gerätes zum Patienten erfordert. Ferner
sind bei dem bekannten Gerät
nur geringe Datenübertragungsraten
möglich,
so dass etwa Echtzeitbildübertragungen
(Video) oder die Übertragung umfangreicher
diagnostischer Daten nicht möglich sind.
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Die ältere Patentanmeldung
DE 101 54 908.3 der Anmelderin
beschreibt ferner eine mit einem arztseitigen Konsultationszentrum
kommunizierende patientenseitige Telemedizinvorrichtung, die über einen
modularen Aufbau mit einer Vielzahl von Diagnostik-, Kommunikations-
und/oder Therapiemodulen verfügt.
Diese vorzugsweise drahtlos mit einer Basiseinheit. der Telemedizinvorrichtung
verbundenen Funktionsmodule gestatten eine einfache Handhabung des
Gerätes,
eine flexible Ausstattung und/oder Umrüstung und vor allem hohe Datenübertragungsraten,
die auch eine Übertragung
von Bild- und Audiodaten in Echtzeit erlauben.
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Aus
der WO 01/15056 A1 ist ein Telemedizinsystem zum Anfordern medizinischer
Dienstlastungen bekannt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein gegenüber dem Stand der Technik weiter
verbessertes Telemedizinsystem zur Verfügung zu stellen, das schnellere
und zuverlässigere
Ferndiagnosen und Ferntherapien ermöglicht und somit die telemedizinische
Patientenbetreuung insgesamt verbessert.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Telemedizinsystem mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
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Die
Erfindung zielt also wesentlich auf die Einbindung einer Datenbank
mit digitalen Patientenakten ab, wobei nach Identifizierung eines
Notfall-Patienten die diesem zugehörige Patientenakte aufgerufen
und die hierin gespeicherten Patientendaten automatisch einem medizinischen
Fachpersonal des Konsultationszentrums zur Verfügung gestellt werden. Selbstverständlich erfordert
dieses Konzept die vorherige Registrierung des Patienten und die
Speicherung seiner medizinisch relevanten Daten. Aus Datenschutzgründen ist
dabei ohne weiteres möglich,
die Datenbank mit den Patientenakten anonymisiert zu verwal ten.
Daneben lässt
sich das System – wenngleich
weniger vorteilhaft – natürlich auch
zur medizinischen Fernversorgung von Patienten anwenden, die nicht
registriert sind und somit nicht über eine digitale Patientenakte
verfügen.
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Unmittelbar
nach Meldung eines medizinischen Notfalls erhält somit das medizinische Fachpersonal,
beispielsweise ein Arzt oder Arztteam, wichtige diagnose-relevante
Informationen, die – zusammen
mit den aktuellen übermittelten
medizinischen Daten und/oder Kommunikationsdaten – die Stellung
einer schnellen und zuverlässigen
Diagnose erleichtern. Der ansonsten umständliche, oftmals in der gebotenen
Ausführlichkeit
gar nicht mögliche
Informationsaustausch mit dem Patienten oder einem Hilfeleistenden,
um etwa medizinische Vorbefunde des Patienten zu ermitteln, entfällt. Im
Ergebnis können
patientenseitige therapeutische Maßnahmen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen
schneller angewiesen und eingeleitet werden und somit eine bessere
und effektivere Patientenbetreuung gewährleistet werden. Daneben können auch
vorbereitende Handlungen etwa in einer aufnehmenden Klinik rascher
eingeleitet werden. Selbstverständlich
ist zusätzlich denkbar,
die in der Patientenakte enthaltenen Daten auch patientenseitig
der Hilfsperson darzustellen, vorzugsweise mittels der Telemedizinvorrichtung,
so dass auch die hilfeleistende Person hieraus Nutzen ziehen kann.
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Die
in den digitalen Patientenakten gespeicherten Patientendaten können alle
medizinisch relevanten Daten des Patienten umfassen, die auch in herkömmlichen
Patientenkarteien enthalten sind. Dies können insbesondere Alter, Geschlecht,
Gewicht, Blutgruppe, Blutwerte, Allergien, medizinische Vorbefunde,
Anamnesedaten, familiäre
Dispositionen, Medikationsdaten und/oder dergleichen sein. Daneben
können
die Patientendaten auch vom Arzt abrufbare digitale Bilddaten, beispielsweise
von Röntgenbildern,
Ultraschallbildern, Kernspintomogrammen, Elektrokardiogrammen oder
dergleichen enthalten. Hierdurch erhält der Arzt einen umfassenden Überblick über den
Gesundheits- und Allgemeinzustand des Patienten. Im Einzelfall kann
auf diese Weise sogar ein direkter Vergleich mit mittels der Telemedizinvorrichtung
aktuell erfassten und übermittelten
Bilddaten, beispielsweise einem Elektrokardiogramm, erfolgen. Hierdurch
wird die Diagnosesicherheit noch weiter verbessert. Besonders im
Falle dauerbetreuter Patienten kann die Patientenakte darüber hinaus
auch Informationen über
eine gerätemedizinische
Ausstattung, etwa mit einem Elektrokardiographen, und/oder über eine
medikamentöse
Ausstattung des Patienten umfassen. Dies erleichtert dem Arzt, individuelle
Entscheidungen hinsichtlich der weiteren Diagnostik oder Therapie
zu treffen.
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Die
die digitalen Patientenakten umfassende Datenbank kann patientenseitig
der Telemedizinvorrichtung zugeordnet sein. Da eine solche Ausführung jedoch
eine Vielzahl von Kopien der Datenbank erfordert und auch eine gewisse
Zeitverzögerung
durch die Übermittlung
der relevanten Inhalte an das Konsultationszentrum bewirken kann,
ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Datenbank dem arztseitigen Konsultationszentrum
zugeordnet ist. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Patient eine
entsprechende Identifikationskarte mit sich führt, auf welcher die genannten
Patientendaten gespeichert sind. In diesem Fall wird die Datenbank
durch die Vielzahl der individuellen Identifikationskarten konstituiert.
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Gemäß einer
einfachen Ausgestaltung der Erfindung kann die Zuordnung der Patientenakte durch
einfache Eingabe des Namens oder einer Erkennungsnummer des Patienten
etwa über
eine Tastatur oder dergleichen durch den Hilfeleistenden erfolgen.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst das Telemedizinsystem
jedoch ein automatisches Identifikationssystem zur Aufnahme und
Erkennung von Identifikationsdaten des Notfallpatienten. Das Identifikationssystem
umfasst insbesondere eine patientenseitige, vorzugsweise der Telemedizinvorrichtung
zugeordnete Leseeinrichtung zur Aufnahme der Identifikationsdaten
des Patienten. Dies kann insbesondere eine Leseeinrichtung (Scanner) zur
Aufnahme eines Fingerabdruckes, der Iris, des Gesichtes oder der
Stimme des Patienten sein oder zum Lesen einer Identifikationskarte
des Patienten. Ferner schließt
das Identifikationssystem ein Erkennungssystem zur Erkennung der
erfassten Identifikationsdaten des Patienten ein, um eine automatische Zuordnung
der zugehörigen
Patientenakte zu ermöglichen.
Hier kommen insbesondere Programme in Frage, die an sich bekannte
Bild- beziehungsweise Mustererkennungsverfahren anwenden. Dabei
werden die aktuell erfassten Identifikationsdaten des Patienten
mit einer Referenzdatenbank abgeglichen, die entsprechende gespeicherte
Identifikationsdaten der registrierten Patienten enthält. Jedes
dieser Verfahren erfordert selbstverständlich eine vorhergehende einmalige
Aufnahme und Speicherung des entsprechenden Identifizierungsmerkmals
des Patienten, beispielsweise seines Fingerabdruckes. Die Referenzdatenbank
kann gesondert. bestehen und mit der Datenbank mit den Patientenakten
verknüpft
sein oder auch in letztere integriert sein. Durch das automatische
Identifikationssystem ergibt sich ein weiterer Zeitvorteil.
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Die
Erfindung sieht weiter vor, dass das arztseitige Konsultationszentrum
ferner über
Diagnosehilfsmittel zur automatischen und/oder interaktiv seitens
des Arztes beeinflussbaren Diagnoseunterstützung verfügt. Diese Diagnosehilfsmittel
beinhalten vorzugsweise gespeicherte Algorithmen, die in Abhängigkeit
von den durch die Telemedizinvorrichtung übermittelten medizinischen
Daten und/oder Kommunikationsdaten und/oder von den Patientendaten der
zugeordneten Patientenakte Diagnose- und/oder Therapievorschläge unterbreiten.
Dabei kann insbesondere auch vorgesehen sein, die entsprechenden Vorschläge zusammen
mit Gewichtungen darzustellen, die beispielsweise einen Maßstab für die Sicherheit
des Diagnosevorschlages oder die Dringlichkeit eines Therapievorschlages
darstellen. Derartige Hilfsmittel tragen wesentlich zur Erhöhung der
Diagnosesicherheit sowie zur Beschleunigung der Diagnosefindung
bei.
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Die
patientenseitige Telemedizinvorrichtung umfasst erfindungsgemäß mindestens
ein Diagnostikgerät,
welches etwa von dem Hilfeleistenden bedient wird und das die Aufzeichnung
medizinischer Daten am Notfallort und deren Übermittlung an das Konsultationszentrum
ermöglicht.
Ein solches Diagnostikgerät
kann etwa ein Elektrokardiograph, ein Pulsoximeter, ein Spirometer,
ein Blutdruckmessgerät,
ein Thermometer, ein Sonograph, ein Doppler-Sonograph, ein Kardiotokograph,
eine Minilaboreinheit und/oder der dergleichen sein. Dabei ist die modulhafte
Ausstattung der Telemedizinvorrichtung mit einer Vielzahl unterschiedlicher
mobiler Diagnostikgeräte
besonders vorteilhaft.
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Ferner
kann das Telemedizinsystem über patientenseitige Überwachungsgeräte (so genannte Eventrecorder)
verfügen,
die vorzugsweise bei gefährdeten
Patienten mindestens eine Vitalfunktion automatisch und permanent überwachen,
um etwa akute Herz-Rhythmus-Störungen zu
detektieren und einen medizinischen Notfall zu signalisieren. Die
Verwendung von Überwachungsgeräten gestattet
die automatische und sofortige Meldung des Notfalls sowohl am Notfallort
selbst als auch dem arztseitigen Konsultationszentrum. Ein oder
mehrere solcher Überwachungsgeräte können ebenfalls
der Telemedizinvorrichtung zugeordnet sein.
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Das
Telemedizinsystem umfasst erfindungsgemäß mindestens eine patientenseitige,
vorzugsweise ebenfalls der Telemedizinvorrichtung zugeordnete Kommuni kationseinheit
zur Aufnahme und Übertragung
von Audiodaten und/oder visuellen Daten des Patienten und/oder des
Hilfeleistenden. Als Kommunikationseinheit kommt insbesondere eine Mikrophon-
und Lautsprechereinrichtung zur wechselseitigen Übermittlung von Sprachdaten
sowie eine Kamera zur Übertragung
von Videodaten, vorzugsweise in Echtzeit, in Frage.
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In
weiterer vorteilhafter Ausbildung der Erfindung ist ein Ortungssystem
zur Bestimmung einer Position der Telemedizinvorrichtung vorgesehen,
das beispielsweise auf ein satellitengestütztes Verfahren beruhen kann.
Insbesondere kann die Telemedizinvorrichtung hierzu über ein
GPS-Gerät
(Global Positioning System) verfügen.
Dieses ermöglicht
eine schnelle Koordination eventuell erforderlicher Transporte des
Patienten in eine Klinik oder eines Arztes zu dem Patienten.
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Die
Datenübermittlung
zwischen der patientenseitigen Telemedizinvorrichtung und dem arztseitigen
Konsultationszentrum erfolgt vorzugsweise – in manchen Anwendungsfällen (zum
Beispiel in Flugzeugen oder auf Schiffen) notwendigerweise – drahtlos,
wobei besonders vorteilhaft Breitband-Datenübermittlungstechniken, insbesondere
unter Nutzung von Internetprotokollen (TCP/IP), zur Anwendung kommen.
Dabei können
prinzipiell alle bekannten Datenübermittlungssysteme
eingesetzt werden, insbesondere Festnetz-, Mobilfunk-, vorzugsweise UMTS-Mobilfunk-,
Satelliten-, Local-Area-Network- (LAN), Wide-Area-Network- (WAN)
und/oder Wireless-Local-Area-Network- (WLAN) Übertra gungen. Es können auch
mehrere dieser Systeme kombiniert eingesetzt werden. Hierfür verfügt das Kommunikationsmodul über entsprechende
Einrichtungen und Schnittstellen. Auf diese Weise ermöglicht das
erfindungsgemäße System
die Übermittlung
sehr großer Datenmengen
in kürzester
Zeit. Somit kann auch eine Übermittlung
von Videodaten in Echtzeit (Live-Modus) erfolgen, die einem über das
Kommunikationssystem verbundenen Arzt beispielsweise in einer Videokonferenzschaltung
einen direkten visuellen Eindruck vom Patienten übermittelt und ihm gestattet,
therapeutische Maßnahmen
zu überwachen, zu
kommentieren und zu dirigieren.
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Die
Erfindung wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand der zugehörigen Zeichnungen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 schematisch
einen Überblick
eines Aufbaus des erfindungsgemäßen Telemedizinsystems
gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung und
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2 schematisch
einen detaillierteren Aufbau der Telemedizinvorrichtung und der
Datenbank mit den digitalen Patientenakten des Telemedizinsystems
aus 1.
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Gemäß 1 und 2 umfasst
das insgesamt mit 10 bezeichnete Telemedizinsystem als
erste wesentliche Komponente ein arztseitiges (stationäres) Konsultationszentrum 12,
das über
medizinkundiges Personal, insbesondere mindestens einen Arzt 14,
verfügt
sowie über
eine zentrale Datenverarbeitungsanlage 16.
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Die
Datenverarbeitungsanlage 16 umfasst neben üblichen
Peripheriegeräten,
wie einen oder mehreren Bildschirmen, eine Tastatur und/oder anderen
Eingabemitteln, einen speziell ausgelegten Computer, der die üblichen
hier nicht dargestellten Komponenten, wie Systemplatine, Prozessor,
Festspeicher, Arbeitsspeicher und dergleichen enthält. Die
Datenverarbeitungsanlage 16 hat ferner Zugriff auf eine
Datenbank 18, die eine Vielzahl von digitalen Patientenakten 20 enthält (2).
Die Patientenakten 20 umfassen gespeicherte, medizinisch
relevante Patientendaten DPA registrierter
Patienten, wie Alter, Geschlecht, Gewicht, Blutgruppe, Blutwerte,
Allergien, medizinische Vorbefunde, Anamnesedaten, familiäre Dispositionen, Medikationsdaten
und dergleichen. Daneben können
die Patientenakten 20 auch digitale Bilddaten der Patienten,
beispielsweise von Röntgenbildern,
sowie eine mögliche
gerätemedizinische
und/oder medikamentöse
Ausstattung des Patienten mit umfassen.
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Die
Datenverarbeitungsanlage 16 hat ferner Zugriff auf Diagnosehilfsmittel 22 in
Gestalt von mindestens einem gespeicherten Algorithmus, der automatisch
und/oder interaktiv beeinflussbar eine Diagnosestellung des Arztes 14 unterstützt. Sowohl
die Datenbank 18 mit den digitalen Patientenakten 20 als auch
die Diagnosehilfsmittel 22 können auf einem Festspeicher
des Computers der Datenverarbeitungsanlage 16 gespeichert
sein oder auf externen, über
ein Datenübertragungsnetz
verbundenen Anlagen.
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Das
Konsultationszentrum 12 kann darüber hinaus im Bedarfsfall beispielsweise über Live-Konferenzschaltungen
mit weiteren medizinischen Experten 24 und/oder Kliniken 26 verbunden
sein.
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Das
Konsultationszentrum 12 ist über ein Kommunikationssystem 28 mit
mindestens einer patientenseitigen (mobilen) Telemedizinvorrichtung 30 verbunden. Üblicherweise
ist eine Vielzahl von Telemedizinvorrichtungen 30, die
an unterschiedlichen Orten, beispielsweise in Flugzeugen, auf Schiffen oder
an anderen schwer erreichbaren Orten, stationiert sind, mit dem
Konsultationszentrum 12 verbunden.
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Das
Kommunikationssystem 28 verwendet besonders vorteilhaft
Breitband-Datenübermittlungstechniken,
insbesondere unter Nutzung von Internetprotokollen (TCP/IP), um
möglichst
hohe Datenübertragungsraten
zu gewährleisten.
Beispielsweise kann die Übertragung über ein
Satellitensystem erfolgen. Sowohl die Datenverarbeitungsanlage 16 des
Konsultationszentrums 12 als auch ein zentraler, hier nicht
dargestellter Computer der Telemedizinvorrichtung 30 verfügen zu diesem
Zweck über
die erforderlichen Protokolle, Anschlüsse und Schnittstellen.
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Auf
Seiten eines Notfall-Patienten 32 wird die Telemedizinvorrichtung 30 üblicherweise
von einem Hilfeleistenden 34 bedient, der gleichzeitig
mit dem Arzt 14 des Konsultationszentrums 12 kommuniziert.
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Als
Telemedizinvorrichtung
30 kann besonders vorteilhaft ein
in der bereits erwähnten älteren Patentanmeldung
DE 101 54 908.3 beschriebenes Gerät eingesetzt
werden. Der genauere Aufbau einer solchen Telemedizinvorrichtung
30 sowie
ihr Zusammenwirken mit dem Konsultationszentrum
12, insbesondere
mit der Datenbank
18, wird aus
2 ersichtlich.
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Die
Telemedizinvorrichtung 30 hat einen modularen Aufbau. Herzstück ist ein
Basismodul 36, das im Wesentlichen einen speziell ausgelegten
PC einschließt.
Die Telemedizinvorrichtung 30 umfasst außerdem eine
Kommunikationseinheit 38 zur Anbindung an das Kommunikationssystem 28.
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Daneben
verfügt
die Telemedizinvorrichtung 30 über eine Reihe verschiedener
Funktionsmodule, die vorzugsweise vollständig von dem Basismodul 36 getrennt
werden können
und somit einen mobilen autarken Einsatz ermöglichen. Hierzu weisen die
Funktionsmodule eine eigene Spannungsversorgung auf, insbesondere
Akkumulatoren, sowie ein drahtloses Datenübertragungssystem, welches
sie zum Datenaustausch mit dem Basismodul 36 befähigt. Zunächst ist
gemäß dem dargestellten
Beispiel als ein erstes Funktionsmodul ein Kommunikationsmodul 40 vorgesehen,
welches typischerweise ein Mikrophon und/oder eine Videokamera umfasst
und somit die Übermittlung
von Sprach- und Videodaten sowohl des Hilfeleistenden 34 als
auch des Patienten 32 ermöglicht. Die Telemedizinvorrichtung 30 ist
zudem mit einer Vielzahl von Diagnostikgeräten 42, von denen
hier der Übersichtlichkeit
wegen nur zwei exemplarisch dargestellt sind, zur Erfassung und
Weitergabe medizinischer Daten Dmed1, Dmed2 ausgestattet. Diese können beispielsweise
ein Elektrokardiograph, eine Blutdruckmessvorrichtung, ein Sonograph
oder dergleichen sein. Zusätzlich
ist ein auch als Eventrecorder bezeichnetes Überwachungsgerät 44 vorgesehen,
das gewisse Vitalfunktionen (Herzrhythmus, Blutdruck etc.) insbesondere
von Risikopatienten kontinuierlich überwacht und bei Auffälligkeiten
einen medizinischen Notfall signalisiert. Es sind insbesondere Eventrecorder
zur Detektion von kardiologischen Rhythmusstörungen bekannt.
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Darüber hinaus
ist ein Therapiemodul 46 zur Ausführung von therapeutischen oder
Notfallmaßnahmen
vor gesehen, das beispielsweise ein selbstständig oder nach Instruktionen
des Arztes 14 von dem Hilfeleistenden 34 bedienbarer
Defillibrator sein kann.
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Schließlich verfügt die Telemedizinvorrichtung 30 über eine
Leseeinrichtung 48, mit der bestimmte Identifikationsdaten
DID des Patienten 32 erfasst werden
können.
Gemäß dem dargestellten
Beispiel handelt es sich bei der Leseeinrichtung 48 um einen
Fingerabdruckscanner, der den Fingerabdruck des Patienten 32 aufzeichnet
und digitalisiert. Zur automatischen Identifizierung des Patienten 32 ist
ferner ein Erkennungssystem 50 vorgesehen, das vorzugsweise
in die Datenverarbeitungsanlage 16 des Konsultationszentrums 12 integriert
ist. Dabei handelt es sich vorzugsweise um ein geeignetes an sich bekanntes
Mustererkennungssystem, das die aufgezeichneten und übermittelten
Identifikationsdaten DID einliest und mit
einer Referenzdatenbank abgleicht, die die entsprechenden Identifikationsdaten
(hier Fingerabdrücke)
aller registrierten Patienten umfasst. Im vorliegenden Beispiel
ist diese Referenzdatenbank integraler Bestandteil der Datenbank 18 mit
den digitalen Patientenakten 20, wobei jede Patientenakte 20 die
Identifikationsdaten DID des korrespondierenden Patienten
umfasst. Das Erkennungssystem 50 ermöglicht somit eine Zuordnung
der dem Notfall-Patienten 32 zugehörigen Patientenakte 20,
so dass diese Akte 20 in einen Arbeitsspeicher der Datenverarbeitungsanlage 16 geladen
und die enthaltenen Patientendaten DPA dem
Arzt 14 im Konsultationszentrum 12 beispielsweise
auf einem Monitor visuell dargestellt werden können.
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Der
typische Ablauf des Verfahrens soll nachfolgend am Beispiel eines
Notfalls verdeutlicht werden. Selbstverständlich sind auch abweichende Anwendungen
des erfindungsgemäßen Telemedizinsystems 10 denkbar
und sinnvoll, beispielsweise für einfache
Arztkonsultationen oder zum Monitoring chronisch Kranker.
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Den
Anfang des Ablaufes stellt die medizinische Akutsituation, beispielsweise
eine akute Herzrhythmusstörung
eines an Bord eines Flugzeuges befindlichen Patienten 32 dar.
Die Herzrhythmusstörungen
werden von dem Eventrecorder 44 detektiert und dem Flugpersonal
gemeldet. Gleichzeitig sendet die Telemedizinvorrichtung 30 ein
Alarmsignal SAL an das Konsultationszentrum 12,
um eine automatische Kontaktherstellung mit dem Konsultationszentrum 12 durchzuführen. Wenn
das Telemedizinsystem 10 über kein Überwachungsgerät 44 verfügt, kann
alternativ selbstverständlich
auch das Flugpersonal oder ein Fluggast direkt auf den medizinischen
Notfall aufmerksam werden oder durch den betroffenen Patienten 32 selbst
informiert werden. In diesem Fall wird der Kontakt mit dem Konsultationszentrum 12 durch eine
geschulte Hilfsperson 34 des Flugpersonals hergestellt.
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Im
Konsultationszentrum 12 erfolgt eine automatische Annahme
des Anrufs und Anlage eines neuen elektronischen Falls in der Datenbank 20. Falls
das Telemedizinsystem 10 über ein automatisches Identifikationssystem
verfügt,
nimmt die Hilfsperson 34 unmittelbar nach Erkennen des
Notfalls die Identifikationsdaten DID des
Patienten 32 mit Hilfe der Leseeinrichtung 48 auf,
welche die Identifikationsdaten DID vorzugsweise über eine
drahtlose Verbindung an das Basismodul 36 übermittelt.
Von hier aus werden mit Hilfe der Kommunikationseinheit 38 über das
Kommunikationssystem 28 die Identifikationsdaten DID an das Konsultationszentrum 12 gesendet.
Hier beginnt automatisch das Erkennungssystem 50 den Abgleich
der übermittelten
Identifikationsdaten DID mit den in den
Patientenakten 20 enthaltenen Identifikationsdaten. Hierfür werden
Mustererkennungsverfahren angewandt, die an sich bekannt sind und
daher an dieser Stelle nicht näher
erläutert werden.
Für den
Fall, dass kein Identifikationssystem 48, 50 vorgesehen
ist, erfolgt die Auswahl und das Laden der korrespondierenden Patientenakte 20 durch Übermittlung
des Namens des Patienten 32 oder einer ID-Nummer oder dergleichen.
Ist für
den betroffenen Patienten 32 eine Patientenakte 20 verfügbar, erfolgt
ein automatischer elektronischer Eintrag des aktuell auftretenden
medizinischen Versorgungsfalls in die Patientenakte 20.
Handelt es sich hingegen um einen bislang nicht registrierten Patienten 32,
so wird automatisch eine neue digitale Patientenakte 20 mit
entsprechender Eintragung angelegt. Die in der dem Patienten 32 zugehörigen Patientenakte 20 verfügbaren Patientendaten
DPA werden dem Arzt 14 des Konsultationszentrums 12 beispielsweise auf
einem Bildschirm dargestellt.
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Des
Weiteren beginnt die Hilfsperson 34 – gegebenenfalls unter Anweisung
des Arztes 14 – die primäre Diagnostik,
indem mittels der Diagnosegeräte 42 medi zinische
Daten Dmed aufgenommen werden. Beispielsweise
kann mit einem Elektrokardiograph ein Elektrokardiogramm (Dmed1) aufgezeichnet und an das Konsultationszentrum 12 übermittelt und/oder
mit einem Doppler-Sonograph
ein Ultraschallbild (Dmed2) aufgezeichnet
und übertragen
werden. Gleichzeitig ermöglicht
das Kommunikationsmodul 40 die Übermittlung von Sprach- und Bilddaten, so
dass der Arzt 14 mit der Hilfsperson 34 kommunizieren
und diese anweisen kann. Dabei verhelfen die vorzugsweise in Echtzeit übermittelten
Bilddaten dem Arzt 14 zu einem umfassenden Gesamteindruck
des Patienten 32. Auch diese Kommunikationsdaten Dkom werden an das Konsultationszentrum übertragen
und zusammen mit den medizinischen Daten Dmed1,
Dmed2 akustisch und visuell dargestellt. Zugleich
erfolgt eine automatische Speicherung der Daten Dmed1,
Dmed2 und gegebenenfalls Dkom in
der Patientenakte 20, um eine permanente Dokumentation und
Aktualisierung der Datenbank 18 zu unterstützen.
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Der
Arzt 14 erstellt anhand der ihm verfügbaren Daten DPA,
Dkom, Dmed1, Dmed2 eine Diagnose und weist die Hilfsperson 34 zu
entsprechenden Hilfs- und Therapiemaßnahmen an. Beispielsweise
kann er den Einsatz eines Therapiemoduls 46 oder dergleichen
oder die Verabreichung von Medikamenten anweisen oder weitere diagnostische
Untersuchungen veranlassen.
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Unterstützt wird
die Diagnose des Arztes 14 zudem durch die Diagnosehilfsmittel 20,
die basierend auf den verfügbaren
Daten DPA, Dkom,
Dmed1, Dmed2 gewichtete
oder ungewichtete Diagnosevorschläge und gegebenen falls Therapiemaßnahmen unterbreiten.
Durch die kontinuierliche Überwachung des
erkannten Fluggastes 32 und die fortdauernde Übermittlung
medizinischer Daten und Kommunikationsdaten ist es dem Arzt 14 im
Konsultationszentrum 12 möglich, die Wirksamkeit der
Therapie einzuschätzen
und Entscheidung über
die weitere Verfahrensweise zu treffen.
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- 10
- Telemedizinsystem
- 12
- Konsultationszentrum
- 14
- Arzt
- 16
- Datenverarbeitungsanlage
(PC)
- 18
- Datenbank
mit digitalen Patientenakten
- 20
- digitale
Patientenakte
- 22
- Diagnosehilfsmittel
- 24
- Experten
- 26
- Klinik
- 28
- Kommunikationssystem
- 30
- Telemedizinvorrichtung
- 32
- Patient
- 34
- Hilfeleistender
- 36
- Basismodul
- 38
- Kommunikationseinheit
- 40
- auditiv-visuelles
Kommunikationsmodul
- 42
- Diagnostikgerät
- 44
- Überwachungsgerät (Eventrecorder)
- 46
- Therapiemodul
- 48
- Leseeinrichtung
- 50
- Erkennungssystem
- DID
- Identifikationsdaten
- Dkom
- Kommunikationsdaten
- Dmed
- medizinische
Daten
- DPA
- Patientendaten
- SAl
- Alarmsignal