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DE19840191A1 - Arzneistoffhaltiges Pflaster mit drei funktionalen Schichten - Google Patents

Arzneistoffhaltiges Pflaster mit drei funktionalen Schichten

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DE19840191A1
DE19840191A1 DE19840191A DE19840191A DE19840191A1 DE 19840191 A1 DE19840191 A1 DE 19840191A1 DE 19840191 A DE19840191 A DE 19840191A DE 19840191 A DE19840191 A DE 19840191A DE 19840191 A1 DE19840191 A1 DE 19840191A1
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medicinal
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DE19840191A
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Inventor
Michael Horstmann
Horst Dzekan
Stefan Bracht
Wolfgang Laux
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LTS Lohmann Therapie Systeme AG
Original Assignee
LTS Lohmann Therapie Systeme AG
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Abstract

Ein arzneistoffhaltiges Pflaster zur Abgabe von pharmazeutischen Wirkstoffen und/oder Hilfsstoffen über die Haut an den menschlichen Körper, mit geschichtetem Aufbau ist dadurch gekennzeichnet, daß dieser umfaßt: DOLLAR A - eine aus Fasern aufgebaute Schicht, DOLLAR A - eine den Wassertransport limitierende Schicht auf Basis eines thermoplastischen Polymers und DOLLAR A - mindestens eine wirkstoffhaltige Matrixschicht.

Description

Die Erfindung betrifft ein arzneistoffhaltiges Pflaster zur Abgabe von pharmazeutischen Wirkstoffen und gegebenenfalls weiterer Stoffe über die Haut des menschlichen Körper. Arzneipflaster, insbesondere transdermale therapeutische
Systeme (TTS), sind in der arzneilichen Therapie einer Rei­ he von Erkrankungen bereits seit langem im Markt einge­ führt. Es sind Vorrichtungen beispielsweise zur Abgabe von Nitroglycerin zur Therapie der Angina pectoris, Nicotin zur Raucherentwöhnung, Estradiol zur Behandlung postmenopausa­ ler Beschwerden, Clonidin zur Blutdrucksenkung im Handel, die sich in der Praxis bewährt haben. Zahlreiche andere Arzneistoffe eignen sich ebenfalls für diese Therapieform. Im Gegensatz zu topischen wirkstoffhaltigen Pflastern, wel­ che nur eine im wesentlichen lokale, auf den Anwendungsort gerichtete Wirkung entfalten, erfolgt bei TTS eine systemi­ sche Wirkung an anderen Organen des Körpers, nachdem der Wirkstoff zuvor vom Blutkreislauf über die Haut aufgenommen und im Organismus verteilt wurde. Zusammenfassend ist im folgenden von "Arzneipflastern" die Rede.
Voraussetzung für transdermale Therapie ist die ausreichen­ de Permeationsfähigkeit des Wirkstoffes durch die Haut, welche nur bei einigen Wirkstoffen in ausreichendem Maße gegeben ist. Allerdings gibt es für viele Wirkstoffe die Möglichkeit, dem Arzneipflaster bei der Herstellung sogenannte "Enhan­ cer" zuzusetzen. Es handelt sich hier um in der Regel flüs­ sige Zusatzstoffe, die die Resorptionseigenschaften der menschlichen Haut verbessern und damit die Aufnahme des Wirkstoffes aus einer genügend kleinen Arzneipflasterfläche heraus ermöglichen.
Einige Enhancer erweichen Klebschichten von Arzneipflastern allzu stark und bergen das Risiko einer ungünstigen Ver­ träglichkeit auf der Haut.
Auch Wasser eignet sich bei vielen pharmazeutischen Wirk­ stoffen als gut verträglicher Stoff zur Verbesserung der Permeationseigenschaften der Haut.
Eine besonders vorteilhafte Möglichkeit der Nutzung der Permeationsförderung liegt in Vorrichtungen, welche kör­ pereigenes Wasser oder Feuchtigkeit hierzu nutzen. So scheidet der Mensch pro Tag allein etwa einen halben Liter Wasser über sogenannte "perspiratio insensibilis" aus, also über eine Abdiffusion von Wasserdampf, die nicht mit Schwitzen einhergeht und vom Körper nicht wahrgenommen wird. Größenordnungsmäßig entspricht dies einem Wasserver­ lust von ca. 0,5 kg pro 2 m2 Körperfläche und Tag und damit etwa 25 mg/cm2.d.
Arzneipflaster, welche diesem Wasserverlust entgegenwirken­ de Dampfsperren enthalten, bezeichnet man als "okklusiv"; sie weisen die gewünschte Permeationssteigerung für den eingebrachten Wirkstoff in der Regel auf. Sehr häufig wird dies durch Metallfolien oder auch gering wasserdampfdurch­ lässige Kunststoffolien, z. B. aus Polyethylenterephthalat, erreicht.
In US 5 230 896 wird z. B. Okklusivität bei einem transder­ malen System zur Abgabe von Nicotin durch Verwendung einer okklusiven Polyesterfolie erreicht. Da die Hautpermeation durchaus ein Mehrfaches des ursprüng­ lichen Wertes betragen kann, sind okklusive transdermale Systeme sehr attraktiv und stellen die Mehrzahl heute auf dem Markt befindlicher Systeme dar.
Okklusion kann allerdings auch mit Nachteilen verbunden sein. So zeigt die Erfahrung bereits mit Medical- Heftpflastern, daß die Verträglichkeit auf der Haut bei Verwendung okklusiver Materialien leidet, insbesondere bei mehrtägiger Anwendung. Bei transdermalen therapeutischen Systemen ist oft nicht mit Bestimmtheit zu klären, ob die Verträglichkeit direkt durch die Okklusivität bzw. als Fol­ ge einer Hautquellung und des verstärkten mikrobiologischen Wachstums ausgelöst sind, oder ob diese mit durch höheren Wirkstofffluß verstärkter Wirkstoffexposition tieferer, ir­ ritationsempfindlicher Hautschichten zusammenhängen. Aus diesem Grund sind aus der Literatur Problemlösungen be­ kannt, welche die transdermale Pflastervorrichtung mit ei­ ner flexiblen Rückschicht sowie mit einer hohen Wasser­ dampfdurchlässigkeit versehen (US 4 994 278).
Neben dem Wunsch nach erhöhter Hautpermeation durch Okklu­ sion wird mit der pharmazeutischen Entwicklung bei einer Reihe von Therapiefeldern erstrebt, günstige Trageeigen­ schaften auf der Haut zu erreichen. Damit ist insbesondere eine möglichst geringe mechanische Wechselwirkung mit der Hautoberfläche gemeint. Einige Pflaster, welche nicht dehn­ bare Folien enthalten, schädigen die Haut durch Schereffek­ te oder Einschnitte im Randbereich der Pflaster. Da die Haut selbst aufgrund ihrer Struktur dehnbar ist, kommen ei­ nem Pflaster, das in Grenzen dehnbar ist, weit günstigere Trageeigenschaften zu als einem auf Basis von nicht dehnba­ ren Folien aufgebauten Pflaster. Weiterhin läßt sich durch Dehnbarkeit von weichen Matrices der seitliche Austritt von Klebmasse weitgehend verhindern, da die Scherwirkung auf die Klebmatrix unterbleibt. Auf diese Weise wird beim Anwender eine höhere Produktak­ zeptanz erreicht, wie sie bei einer Reihe von altherge­ brachten Rheumapflastern bereits verwirklicht sind ("ABC"-Pflaster, Beiersdorf). US 4 753 231 beschreibt ein wasser­ dampfdurchlässiges, wirkstofffreies Pflaster, bestehend aus einer mechanisch nachgiebigen Rückschicht, das hautseitig mit einer Kleberschicht versehen ist und auf dieser ein Wundkissen trägt. Auch sind Mehrschichtsysteme bekannt, bei welchen zwischen einem weichplastischen Film und der wirkstoffhaltigen Kleb­ schicht ein Papier, Vliesstoff oder Textilgewebe einge­ bracht ist (JP 2 212 423). Auf diese Weise soll ein verbes­ serter formschlüssiger Kontakt zwischen Rückschicht und Ma­ trix zustandekommen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei­ de wünschenswerten Eigenschaften, Okklusivität oder teil­ weise Okklusivität und Dehnbarkeit miteinander vorteilhaft zu vereinigen.
Die Aufgabe wird durch ein arzneistoffhaltiges Pflaster mit geschichtetem Aufbau gelöst, bestehend aus a) einer aus Fa­ sern aufgebauten Schicht, b) einer den Wassertransport li­ mitierenden Schicht auf Basis eines thermoplastischen Poly­ mers, sowie c) mindestens einer wirkstoffhaltigen Matrix­ schicht. Zum Schutz vor unabsichtlicher vorzeitiger Verklebung bei Lagerung kann das Pflaster eine ablösbare Schutzfolie auf­ weisen.
Die aus den Fasern aufgebaute dehnbare Schicht kann aus ei­ nem textilen, z. B. gewobenen oder gewirkten Flächenmate­ rial, oder auch aus einem nichttextilen Vliesverbund beste­ hen. Wichtig für die Funktion im Rahmen dieser Erfindung ist ei­ ne ausreichende Dehnbarkeit, wie sie in der Regel durch ei­ ne dem Fachmann geläufige geometrische Anordnung eines Fa­ serverbunds erreicht wird. Im allgemeinen wird eine Dehn­ barkeit von mindestens 1% der Ausgangsdimension in Länge bzw. Breite ausreichen. Insbesondere zur Anwendung im Be­ reich von Arm- und Beingelenken können Dehnungen der Aus­ gangslänge von wenigstens 30% sinnvoll sein. Innerhalb dieser Grenzen sollte die Dehnungsrückstellkraft solcher Faserverbunde 1 N/cm bei 5% Dehnung nicht übersteigen. An­ dererseits muß berücksichtigt werden, daß die Dosierung von topischen Pflastern und transdermalen therapeutischen Systemen abhängig von der applizierten Fläche ist und daher im Interesse einer gleichmäßigen und einheitlichen Dosie­ rung die Dehnbarkeit im Regelfall auch begrenzt sein soll­ te. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, daß die Deh­ nungsrückstellkraft bei einer Dehnung von 10% und mehr deutlich über 5 N/cm liegt. Auf diese Weise kann mögliche Überdosierung durch Überdehnung beim Applizieren weitgehend vermieden werden.
Das Grundmaterial der Fasern sollte ohne Limitierung Grund­ sätzen der toxikologischen Eignung zur Verwendung auf der Haut entsprachen. Zur Vermeidung von Inkompatibilitäten sind weitgehend inerte Grundpolymere wie Polyethylen, Poly­ propylen, Polyester, z. B. PET, bevorzugt, aber auch Visko­ se, Baumwolle, Wolle oder Seide können dem erfindungsgemä­ ßen Zweck entsprechen.
Die Bindung der Fasern untereinander ist grundsätzlich be­ liebig. Sofern eine mechanisch-textile Verknüpfung nicht vorhanden oder nicht ausreichend ist, kann mit Hilfe physi­ kalischer oder chemischer Verfahren eine zusätzliche Bin­ dung und Verfestigung der Materialien erreicht werden. Bei­ spielhaft kann die Verwendung thermoplastischer Binder ge­ nannt werden, z. B. gemäß US 4 003 783.
Die den Wassertransport limitierende Schicht zwischen der faserhaltigen Schicht und der klebenden Matrix besteht aus einem thermoplastischen Polymer. Hierfür sind Polymer­ schichten geeignet, welche den Wassertransport von der Haut nach außen begrenzen oder zumindest beeinflussen. Die Schicht ist nicht notwendigerweise eine monolithische Fo­ lie, da auch über Porosität eine Limitierung der Okklusivi­ tät erfolgen kann. Als Polymere kommen insbesondere in Fra­ ge: Polyvinylchlorid, Polyethylen, Polyurethane, Polypropy­ len, Dien/Polystyrol-Copolymere, Polymethacrylate, Polyiso­ pren, Polyester, z. B. Polyethylenterephthalat, Polyvinyl­ acetat, Polyvinylalkohol, Cellulose und ihre Derivate, Po­ lyamide sowie Copolymere der vorgenannten Kunststoffe, wo­ bei diese Auflistung nur beispielhaften Charakter hat.
Zur Abstimmung der thermoplastischen Eigenschaften dieser Materialien können Harze, insbesondere Ester des Kolophoni­ ums oder Kohlenwasserstoffharze sowie in der Polymertechnik übliche Weichmacher eingesetzt werden. Der Aufbau der thermoplastischen Schicht kann es mit sich bringen, daß der Wirkstoff kurz nach Herstellung aus den arzneistofführenden Schichten in die thermoplastisches Po­ lymer enthaltende Schicht eindiffundieren kann. Auch kann der Wirkstoff bereits präventiv der thermoplastischen Poly­ merschicht zugesetzt werden, wodurch sich vorteilhafte zu­ sätzliche Reservoireigenschaften ergeben können. Die Schichtdicke der thermoplastischen Folie kann, sofern sie mit einheitlich dicker Schicht ausgebildet ist, z. B. zwischen 5 und 500 µm betragen. Insbesondere bei einer Dic­ ke von 20 bis 100 µm ist bei zusätzlicher Abhängigkeit von den Polymereigenschaften eine erfindungsgemäße Funktion zu erwarten. Dies entspricht je nach Dichte der verwendeten Polymere und Zusatzstoffe einem Auftragsgewicht von ca. 10 bis 100 g/m2.
Zur besonderen Ausbildung zum Schutz vor Licht, Sauerstoff und anderen Umwelteinflüssen können der Polymerschicht Schutzstoffe wie Pigmente, Antioxidantien, Metallchelatoren oder ähnliches zugesetzt werden. Zum Schutz vor Lichtzu­ tritt kann es zweckmäßig sein, eine oder beide Oberflächen vor der Verarbeitung mit einer dünnen Metallschicht, insbe­ sondere aus Aluminium, zu versehen. Diese Zumischungen bzw. Oberflächenveredlungen können auch den optischen Eindruck der Pflaster deutlich verbessern.
Eine eigene Rückstellwirkung der Polymerschicht kann er­ wünscht sein, ist aber keineswegs Voraussetzung für die er­ findungsgemäße Funktion. Im allgemeinen wird der Auftrag an thermoplastischem Polymer so gering sein, daß die mechani­ sche Begrenzung der Dehnung von der faserhaltigen Schicht ausgeht. Erfindungswesentlich ist lediglich die Kontrolle des Wasserdampfzutrittes durch die thermoplastische Poly­ merschicht, die dem Gesamtverbund die Steuerung der Wasser­ dampfabgabe unter physiologischen Verhältnissen im Bereich von ca. 10 bis 600 g/m2.d, bevorzugt ca. 50 bis 300 g/m2.d erlaubt. Experimentell entsprechen diesen Werten Versu­ chungsbedingungen von 90% relativer Luftfeuchtigkeit gegen 30% relativer Luftfeuchtigkeit bei 40°C. Ein zusätzlicher Vorteil kann sich dadurch ergeben, daß die thermoplastische Polymerschicht imprägnierend auf die fa­ serhaltige Deckschicht einwirkt und so ein mechanisches Einwandern der im Regelfall weicheren arzneistoffhaltigen Schicht vermieden wird. Dabei ist es von besonderer Bedeu­ tung, daß eine Direktverklebung zwischen der thermoplasti­ schen Schicht und der dritten, arzneistofführenden Schicht erfolgt. Dies ist durch Wahl der Grundmaterialien der Poly­ merschicht und der wirkstoffhaltigen Schichten erreichbar.
Das erfindungsgemäße Prinzip kann sowohl in Matrixsystemen als auch in Reservoir/Membransystemen genutzt werden, wel­ che als dritte, wirkstoffhaltige Schicht des erfindungsge­ mäßen Pflasters anzusehen sind. Auch hier ist es unerheb­ lich, welche Polymere, Harze und weitere Zusatzstoffe zuge­ setzt werden, sofern die Formulierung geeignet ist, die Wirkstoffe und gegebenenfalls weitere Stoffe an die Haut in der therapeutisch erforderlichen Rate abzugeben.
Die Herstellung solcher Systeme ist auf mannigfache Weise möglich:
So kann einerseits eine nach bekannter Technik erzeugte TTS-Matrix, die sich auf einer dehäsiv ausgerüsteten Folie als späterem Release Liner befindet, durch Auflaminieren mit einer thermoplastischen Folie bedeckt und diese an­ schließend unter Anwendung von Hitze und/oder Druck mit ei­ ner textilen oder vliesartigen faserhaltigen Schicht ver­ bunden werden. Häufig wird bei diesem Prozeß die adhäsive Bindung durch ein Umfließen der Fasertextur mit aufschmel­ zender thermoplastischer Polymermasse verbessert. Durch Stanzung von flächigen Gebilden in der gewünschten geome­ trischen Form wie Kreis, abgerundetes Rechteck etc., werden aus dem vorstehend beschriebenen Laminat Pflaster erhalten. Dabei kann das Stanzmesser vor der dehäsiv ausgerüsteten Release-Liner-Folie haltmachen und die zentrale Positionie­ rung eines TTS auf der Schutzfolie zwecks späterer leichte­ rer Applikation auf die Haut ermöglichen.
Es kann andererseits aber auch so verfahren werden, daß das Grundmaterial der thermoplastischen Polymerschicht durch Schmelzflußextrusion aus der Schmelze, durch Schichtauftrag aus lösemittelhaltiger Polymerlösung, oder durch ein äqui­ valentes Verfahren auf eine dehäsiv ausgerüstete Hilfsfolie aufgetragen und anschließend die faserhaltige Schicht auf die freie Oberfläche auflaminiert wird. Zur Verbesserung des Verbundes kann Hitze und/oder Druck angewandt werden. Im Falle der Aufbringung aus Lösung oder Dispersion kann vorteilhaft die faserhaltige Schicht in nassem Zustand auf­ gelegt und gemeinsam mit der thermoplastischen Polymer­ schicht im Verbund getrocknet werden. Dieses Verfahren er­ zeugt einen besonders festen Verbund, der regelmäßig von einem Umfließen der Fasertextur mit aufschmelzender oder zeitweise durch Lösemittel gelöster thermoplastischer Poly­ mermasse begleitet ist.
Nach Entfernung der dehäsiv ausgerüsteten Hilfsfolie wird der Verbund aus faserhaltiger Schicht und thermoplastischem Polymer direkt auf die Matrix- bzw. Matrixverbund-Schicht auflaminiert, welche auf der Gegenseite bereits mit einem dehäsiv beschichteten Release-Liner ausgestattet ist. Durch Stanzung von flächigen Gebilden in einer gewünschten geometrischen Form wie Kreis, abgerundetes Rechteck etc. werden aus dem vorstehend beschriebenen Laminat Pflaster erhalten, auf welche dem Fachmann bekannte Verfahren des Vereinzelns und Verpackens angewandt werden können.
Beispielhaft kann aber auch die thermoplastische Polymer­ schicht als Folie direkt auf die faserhaltige Schicht, be­ darfsweise unter Hitze und/oder Druck, auflaminiert werden. Der Verbund aus faserhaltiger Schicht und thermoplastischem Polymer wird sodann direkt auf die nach dem Fachmann be­ kannten Regeln gefertigte Matrix- (bzw. Matrixverbund-) Schicht auflaminiert, welche auf der Gegenseite bereits mit dem dehäsiv beschichteten Release-Liner ausgestattet ist. Stanzung und Verpackung kann dann nach den oben genannten Regeln erfolgen. Die vorstehenden Verfahrensprinzipien sind nur als bei­ spielhaft anzusehen und ermöglichen im Detail die Anwendung weiterer dem Stand der Technik entsprechender Verfahren.
Die Erfindung wird im folgenden durch Abbildungen verdeut­ licht. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Pflaster mit einschichtiger Matrix,
Fig. 2 ein erfindungsgemäßes Pflaster mit zweischichtiger Matrix,
Fig. 3 ein erfindungsgemäßes Pflaster mit zweischichtiger Matrix und zentralem Wirkstoffreservoir,
Fig. 4 ein erfindungsgemäßes Pflaster mit überlappender Verankerung zwischen faserführender Schicht und thermoplastischer Polymerschicht,
Fig. 5 eine Detailzeichnung aus einem erfindungsgemäßen Pflaster mit einer überlappenden Verankerung zwi­ schen faserführender Schicht und thermoplastischer Polymerschicht.
Darin bedeuten:
Bezugszeichenliste
1
faserhaltige Deckschicht
2
thermoplastische Polymerschicht
3
monolithische Matrixschicht, wirkstoffhaltig
4
dehäsiv ausgerüsteter Release-Liner
5
,
6
eine Teilschicht einer zweischichtigen Matrix­ schicht, optional wirkstoffhaltig
7
Wirkstoffreservoir, eingebettet zwischen Matrix­ schichten

Claims (14)

1. Arzneistoffhaltiges Pflaster zur Abgabe von pharmazeu­ tischen Wirkstoffen und/oder Hilfsstoffen über die Haut an den menschlichen Körper, mit geschichtetem Aufbau, dadurch gekennzeichnet, daß dieser umfaßt:
  • 1. eine aus Fasern aufgebaute Schicht,
  • 2. eine den Wassertransport limitierende Schicht auf Basis eines thermoplastischen Polymers, und
  • 3. mindestens eine wirkstoffhaltige Matrixschicht.
2. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aus den Fasern aufgebaute Schicht dehnbar ist und aus einem textilen gewobenen oder gewirkten Flächenmaterial besteht.
3. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aus den Fasern aufgebaute dehnbare Schicht aus einem nichttextilen Vliesverbund besteht.
4. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß es zum Schutz vor Verklebung bei Lagerung eine ablösbare Schutzfo­ lie aufweist.
5. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die dehnbare Schicht eine Dehnbarkeit der Ausgangsdimension von wenigstens 1% in Länge und Breite aufweist.
6. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch Qekennzeichnet, daß es für eine Anwendung beispielsweise im Bereich von Arm- und Bein­ gelenken eine Dehnbarkeit von wenigstens 30% der Ausgangs­ dimension in Länge oder Breite aufweist.
7. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß inner­ halb der Grenzen der Dehnbarkeit die Dehnungsrückstellkraft der Faserverbunde 1 N/cm bei 5% Dehnung nicht übersteigt.
8. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß inner­ halb der Grenzen der Dehnbarkeit die Dehnungsrückstellkraft der Faserverbunde bei einer Dehnung von mindestens 10% deutlich über 5 N/cm liegt.
9. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Ma­ terial der Fasern aus weitgehend inerten Grundpolymeren wie Polyethylen, Polypropylen oder Polyester besteht.
10. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Ma­ terial der Fasern aus Viskose, Baumwolle, Wolle oder Seide besteht.
11. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine Bindung der Fasern untereinander bei nicht vorhandener me­ chanisch-textiler Verknüpfung durch zusätzliche Verfesti­ gung beispielsweise unter Verwendung thermoplastischer Bin­ der vorgesehen ist.
12. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die den Wassertransport bzw. die Okklusivität kontrollierende, zwi­ schen der faserhaltigen Schicht und der Matrix befindliche Schicht aus thermoplastischem Polymer besteht.
13. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach Anspruch 12, dadurch sekennzeichnet, daß als Polymere für die Polymerschicht Po­ lyvinylchlorid, Polyethylen, Polyurethane, Polyester wie z. B. Polyethylenterephthalat, Polyvinylacetat, Polyvinylal­ kohol, Cellulose und ihre Derivate, Polyamide sowie Copoly­ mere der vorgenannten Kunststoffe verwendet werden, wobei zur Abstimmung der thermoplastischen Eigenschaften dieser Materialien Harze, insbesondere Ester des Kolophoniums oder Kohlenwasserstoffharzes sowie in der Polymertechnik übliche Weichmacher eingesetzt sein können.
14. Arzneistoffhaltiges Pflaster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Po­ lymerschicht zum Schutz vor Licht, Sauerstoff und anderen Umwelteinflüssen Schutzstoffe wie Pigmente, Antioxidantien oder Metallchelatoren zugesetzt werden, bzw. daß eine der beiden oder beide Oberflächen vor der Verarbeitung mit ei­ ner dünnen Metallschicht, beispielsweise aus Aluminium, versehen werden.
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