DE19835965A1 - Identifizierungselement - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Identifizierungselement (8) mit einem integrierten Schaltkreis (6) und einer mit dem integrierten Schaltkreis (6) verbundenen Antennenspule (7) (--> RFID-Transponder). DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein kostengünstiges und verläßlich arbeitendes Identifizierungselement (8) vorzuschlagen. DOLLAR A Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Antennenspule (7) aus einer unteren Leiterbahn (1) und einer oberen Leiterbahn (2) besteht, daß beide Leiterbahnen (1, 2) jeweils eine Vielzahl von Windungen (3) aufweisen, daß die beiden Leiterbahnen (1, 2) zu beiden Seiten einer dielektrischen Schicht (4) angeordnet sind und daß die beiden Leiterbahnen (1, 2) so zueinander positioniert sind, daß sie im wesentlichen nur in einem ausgewählten Bereich (5a, 5b) bzw. in zwei ausgewählten Bereichen (5a, 5b) überlappen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Identifizierungselement mit einem integrierten Schalt
kreis und einer mit dem integrierten Schaltkreis verbundenen Antennenspule
(→ RFID-Transponder).
Der Vorteil von RFID-Transpondern gegenüber den insbesondere im Bereich
der Warenauszeichnung vornehmlich eingesetzten Barcodes besteht darin,
daß sie einen direkten Austausch von Informationen erlauben, d. h., es ist kein
Sichtkontakt zwischen Abfragevorrichtung und Transponder für die Infor
mationsübermittlung erforderlich. Darüber hinaus ist es bei RFID-Transpondern
im Gegensatz zu Barcodes problemlos möglich, deren Informationsinhalt bei
Bedarf unmittelbar zu ändern.
RFID-Transponder können natürlich in den unterschiedlichsten Bereichen zur
Anwendung kommen, insbesondere im Bereich der Herstellung, der Weiterver
arbeitung und des Transports von Waren, ebenso im Bereich von Sicherheits
anwendungen. Beispielhaft seien genannt die Kennzeichnung von Menschen
und Tieren, die Kennzeichnung von Gepäckstücken, insbesondere an
Flughäfen oder bei der Post, die Kennzeichnung von Fahrzeugen bei der
Fahrzeugherstellung oder in Parkhäusern.
Der Nachteil der bekannten RFID-Transponder gegenüber Barcodes besteht in
einem eklatanten Preisunterschied beider Elemente. Dies ist auch der Grund
dafür, daß RFID-Transponder bis heute auf dem Verkaufssektor nur in
Randbereichen eingesetzt werden. Insbesondere wurde bislang von einer
Bereitstellung von Preisinformation oder sonstiger Information mittels RFID-
Transpondern bei Massenartikeln in Kaufhäusern und Lagern Abstand
genommen, liegen doch die Kosten eines RFID-Transponders im Bereich von
10 DM. Ihr Einsatz als Einwegkennzeichnung ist damit natürlich vollkommen
indiskutabel.
RFID-Transponder sind entweder als passive oder als aktive Elemente
ausgestaltet. Wird der RFID-Transponder als aktives Element verwendet, ist in
dem Gehäuse, das den integrierten Schaltkreis einschließt, eine zusätzliche
Energiequelle, üblicherweise in Form einer Batterie, enthalten. RFID-
Transponder können in den unterschiedlichsten Frequenzbereichen arbeiten,
z. B. im Niederfrequenzbereich bei 125 kHz, im mittleren Frequenzbereich bei
13,56 MHz oder im Mikrowellenbereich, typischerweise bei 2,45 GHz. Die
vorliegende Erfindung bezieht sich vorzugsweise - aber keineswegs
ausschließlich - auf passive Transponder, die im mittleren Frequenzbereich
arbeiten.
Aus der EP 0 682 321 A2 ist ein Datenträger mit einem integrierten Schaltkreis
bekannt geworden. Der Datenträger besteht aus einem Kartenkörper und
einem integrierten Schaltkreis, der elektrisch über Kontaktelemente mit
wenigstens einer Spule verbunden ist, die aus einer oder aus mehreren
Schichten aufgebaut ist. Die Elemente bilden zusammen einen Resonanz
schwingkreis, der bei einer vorgegebenen Resonanzfrequenz arbeitet. Die
Spule dient der Energieversorgung und/oder dem Datenaustausch des
integrierten Schaltkreises mit externen Geräten. Schaltkreis und Kontakt
elemente sind als jeweils separates Modul ausgestaltet.
Die Fertigungskosten dieser bekannten Ausgestaltung eines Transponders
sind so hoch, daß er nur für Produkte der gehobenen Preisklassen eingesetzt
werden kann. Für einen Einsatz bei Massenartikeln ist er völlig ungeeignet.
Ein Verfahren zur Kontaktierung eines integrierten Schaltkreises mit einem
Resonanzschwingkreis, der auf einem flexiblen Träger angebracht ist, und ein
entsprechender Transponder werden in der EP 0 821 406 A1 beschrieben. Der
Resonanzschwingkreis wird aus zwei elektrisch leitfähigen Mustern gebildet,
die zu beiden Seiten des flexiblen Trägers angeordnet sind. Der Resonanz
schwingkreis hat eine gewisse Induktivität und eine gewisse Kapazität. Um
eine gute Kontaktierung des integrierten Schaltkreises mit dem Resonanz
schwingkreis zu gewährleisten, wird der Kontaktierungsbereich auf dem
flexiblen Träger gereinigt. Anschließend wird der integrierte Schaltkreis über
eine aus der Halbleitertechnik bekannte sog. Drahtverbindung (Wire-Bonding)
mit dem Resonanzschwingkreis verbunden. Um zu verhindern, daß die
Kontaktierung durch äußere Einwirkung wieder zerstört wird, werden der
integrierte Schaltkreis und der Kontaktierungsbereich mit einer Schutzschicht
überzogen.
Nachteilig sind auch bei diesem bekannten Verfahren bzw. dem bekannten
Transponder die relativ hohen Kosten für die Einzelteile und für die Fertigung,
ist es doch nach der Kontaktierung des integrierten Schaltkreises mit dem
Resonanzschwingkreis unbedingt erforderlich, den Schaltkreis und den
Kontaktierungsbereich mit einer Schutzschicht zu überziehen. Üblicherweise
sind Transponder in Etiketten integriert. Da der Transponder im Bereich des
Chips wesentlich dicker ist als in den übrigen Bereichen, führt dies zu
erheblichen Problemen beim Bedrucken in z. B. einem thermischen
Etikettendrucker. Weiterhin werden die den Resonanzschwingkreis bildenden,
leitenden Muster durch Etchen auf den Träger aufgebracht. Etchen ist ein
relativ teueres Verfahren, das darüber hinaus auch in hohem Maße die Umwelt
belastet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein kostengünstiges und verläßlich
arbeitendes Identifizierungselement vorzuschlagen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Antennenspule aus einer unteren
Leiterbahn und einer oberen Leiterbahn besteht, daß jede Leiterbahn eine
Vielzahl von Windungen aufweist, daß die beiden Leiterbahnen zu beiden
Seiten einer dielektrischen Schicht angeordnet sind und daß die beiden
Leiterbahnen so zueinander positioniert sind, daß sie im wesentlichen nur in
einem bzw. in zwei ausgewählten Bereich überlappen.
Die Vorzüge der erfindungsgemäßen Lösung liegen einerseits darin, daß die
Induktivität der Antennenspule infolge der hohen Anzahl von Windungen bei
beiden Leiterbahnen relativ hoch ist. Insbesondere läßt sie sich so bemessen,
daß die Ausgangsspannung bei vorgegebenem Abfragefeld in einem
vorgegebenen Raumbereich ausreicht, um den integrierten Schaltkreis zu
aktivieren bzw. zu betreiben. Andererseits führt die Ausgestaltung, daß die
beiden Leiterbahnen im wesentlichen nur in den Anfangs- und/oder
Endbereichen überlappen, dazu, daß der Hauptbeitrag der Kapazität der
Antennenspule von diesen Bereichen beigesteuert wird, während die Beiträge
von den verbleibenden Überlappungsbereichen (also den Bereichen, in denen
sich die Leiterbahnen kreuzen) verschwindend gering sind. Hierdurch wird es
möglich, daß bei der vorbestimmten Erregerfrequenz der Antennenspule eine
höhere Induktivität und damit wieder eine höhere induzierte Spannung zum
Betreiben des integrierten Schaltkreises erreicht werden kann.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die beiden
Antennenspulen in einem der beiden Überlappungsbereiche, vorzugsweise im
äußeren Überlappungsbereich, elektrisch miteinander verbunden sind.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Identifizierungselements ist vorgesehen, daß es sich bei dem integrierten
Schaltkreis um einen Chip ohne Gehäuse handelt. Dies stellt natürlich eine
äußerst kostengünstige Lösung dar. Ist das Identifizierungselement in ein
Etikett integriert, so wird darüber hinaus das Bedrucken in z. B. einem
thermischen Drucker wesentlich erleichtert, da die Dicke eines Transponders
ohne Gehäuse wesentlich geringer ist als die eines Transponders mit
Gehäuse.
Vorzugsweise handelt es sich bei den Leiterbahnen um aus einer Metallfolie
ausgestanzte Teile. Ein Verfahren, Resonanzetiketten sehr kostengünstig
herzustellen, ist aus der EP 0 655 705 A1 bereits bekannt geworden. Das in
dieser Schrift offenbarte Fertigungsverfahren wird hiermit ausdrücklich zum
Offenbarungsgehalt der vorliegenden Erfindung, insbesondere zur Fertigung
der Antennenspule, hinzugerechnet.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung wird
vorgeschlagen, daß die dielektrische Schicht aus einem dielektrischen Kleber
besteht. Diese Ausgestaltung ist gleichfalls bereits in der o. g. Europäischen
Offenlegungsschrift beschrieben.
Die Betriebsspannung des integrierten Schaltkreises, sprich des Chips ohne
Gehäuse, liegt bei ca. 2 Volt. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Identifizierungselements ist vorgesehen, daß die Anzahl
der Windungen der Leiterbahnen, die proportional zur Induktivität der
Antennenspule und damit zur induzierten Spannung ist, und die Größe des
Bereichs, in dem die Leiterbahnen überlappen, so gewählt sind, daß die
Ausgangsspannung der Antennenspule bei vorgegebenem Abfragefeld in
einem vorgegebenen Raumbereich im Volt-Bereich liegt.
Um Fertigungstoleranzen auszugleichen, sieht eine günstige Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Identifizierungselements vor, daß die Antennenspule
nach Fertigstellung durch Wärme- und Druckbeaufschlagung im ausgewählten
Bereich bzw. in den ausgewählten Bereichen auf die gewünschte Resonanz
frequenz abstimmbar ist. Vorzugsweise erfolgt die Abstimmung dadurch, daß
der Abstand zwischen den beiden Leiterbahnen im Überlappungsbereich
mittels eines aufheizbaren Stößels so eingestellt wird, daß die für das
Aktivieren des integrierten Schaltkreises erforderliche Resonanzfrequenz von
der Antennenspule geliefert wird. Es ist durchaus möglich, eine derartige
Feinabstimmung auch dann noch vorzunehmen, wenn der integrierte
Schaltkreis mit der Antennenspule bereits kontaktiert ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Identifizierungselements ist vorgesehen, daß die Antennenspule und der
integrierte Schaltkreis über eine elektrisch leitende Klebeverbindung
miteinander verbunden sind. Bei der Klebeverbindung handelt es sich um sog.
isotrope oder anisotrope Klebstoff-Verbindungen, welche aus der
Halbleiterfertigung bestens bekannt sind. Dieses Kontaktierungsverfahren ist
sehr kostengünstig. Für die verwendeten Chips ohne Gehäuse und die
beschriebene Antennenspule, die aus ausgestanzten Leiterbahnen gefertigt ist,
ist es darüber hinaus problemlos anwendbar und somit bestens geeignet.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Identifizierungs
elements sieht vor, daß die beiden Leiterbahnen der Antennenspule im
wesentlichen die gleichen Abmessungen aufweisen und daß die Leiterbahnen
gegensinnig zueinander gewickelt sind.
Vorzugsweise weist desweiteren der Endbereich der äußeren Windung und der
Endbereich der inneren Windung von zumindest einer der beiden Leiterbahnen
eine größere Breite auf als die restlichen Leiterbahn-Bereiche. Wie bereits an
vorhergehender Stelle erwähnt, liegen die ausgewählten Überlappungs
bereiche in diesen Anfangs- und/oder Endbereichen der Antennenspule. Da
diese Bereiche eine größere Breite aufweisen als die übrigen Bereiche der
Leiterbahnen, kommt es zu einer Konzentration der Kapazität in dem
entsprechenden Überlappungsbereich. In der Nähe des Überlappungsbereichs
ist auch der Chip bzw. der integrierte Schaltkreis mit der Antennenspule
verbunden. Eine konzentrierte Gesamtkapazität ist wesentlich günstiger als
eine Gesamtkapazität, die sich als Summe einer Vielzahl von Einzelkapazitäten
darstellt, da sich die Gesamtkapazität und damit die Energie zum Betreiben
des integrierten Schaltkreises so auf einfache Weise dort konzentrieren läßt,
wo sie gebraucht wird, nämlich in Nähe des Chips.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Identifizierungselements ist der Transponder bzw. der Chip zwischen den
beiden inneren Windungen der beiden Leiterbahnen im Bereich einer
Symmetrieachse des Identifizierungselements angeordnet. Diese
Ausgestaltung ist insbesondere zusammen mit der nachfolgend beschriebenen
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Identifizierungselements von großem
Vorteil. Gemäß dieser Weiterbildung ist nämlich vorgesehen, daß zwischen
den beiden Leiterbahnen und außerhalb des Bereichs, in dem der Chip
angeordnet ist, zwei Bahnen einer dielektrischen Folie vorgesehen sind. Diese
Folie vergrößert den Abstand zwischen den beiden Leiterbahnen und
verhindert so, daß in den Überlappungsbereichen der beiden Leiterbahnen ein
Kurzschluß auftritt, der die Antennenspule deaktivieren würde. Vorzugsweise
ist die dielektrische Folie aus Polyester gefertigt.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es
zeigt:
Fig. 1: eine Draufsicht auf die untere Leiterbahn,
Fig. 2: eine Draufsicht auf die obere Leiterbahn,
Fig. 3: eine Draufsicht auf eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Identifizierungselements und
Fig. 4: eine Draufsicht auf eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Identifizierungselements.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf die untere Leiterbahn 1 der Antennenspule 7.
Während die untere Leiterbahn 1 nahezu drei Windungen 3 hat, weist die
obere Leiterbahn 2 - wie aus der Draufsicht in Fig. 2 zu sehen ist - nahezu vier
Windungen 3 auf. Folge der relativ hohen Windungszahl ist eine hohe
Induktivität und letztlich die Bereitstellung einer ausreichend hohen induzierten
Spannung zur Aktivierung des integrierten Schaltkreises 6. Die beiden
Leiterbahnen 1, 2 sind übrigens entgegengesetzt gewickelt.
Fig. 3 zeigt übrigens das fertige Identifizierungselement 8, das aus den beiden
Leiterbahnen 1, 2 zusammengesetzt ist.
Der Anfangsbereich 5 und der Endbereich 5 der unteren Leiterbahn 1 sowie
der Endbereich der oberen Leiterbahn 2 haben eine größere Breite als die
übrigen Bereiche der Leiterbahnen 2, 3. Vorzugsweise sind beide Leiterbahnen
1, 2 aus einer Metallfolie, insbesondere einer Aluminiumfolie, ausgestanzt.
Selbstverständlich könnte die Folie auch aus einem anderen leitfähigen Metall
gefertigt sein, z. B. aus Kupfer.
Zwecks Bildung der Antennenspule 7 ist zwischen den beiden Leiterbahnen 1,
2 eine dielektrische Schicht 4 angeordnet. Die beiden Leiterbahnen 1, 2 sind
derart zueinander positioniert, daß sie im wesentlichen nur in ausgewählten
Bereichen 5a, 5b überlappen. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung sind
die beiden Leiterbahnen 1, 2 im Überlappungsbereich 5b der äußeren
Windungen 3 elektrisch miteinander kontaktiert. Im einfachsten Fall erfolgt die
Kontaktierung über ein Durchstanzen der beiden Leiterbahnen im
Überlappungsbereich 5b. Andere Methoden der Kontaktierung sind jedoch
ebenfalls anwendbar.
Bei der dielektrischen Schicht 4, die zwischen den beiden Leiterbahnen 1, 2
angeordnet ist, handelt es sich vorzugsweise um einen dielektrischen
Heißkleber. Die dielektrische Schicht 4 isoliert die beiden Leiterbahnen 1, 2
elektrisch voneinander. Durch die versetzte Positionierung der beiden
Leiterbahnen 1, 2 wird erreicht, daß der Hauptanteil der Kapazität aus den
Überlappungsbereichen 5 kommt, während die übrigen Überlappungsbereiche
10, in denen sich die beiden Leiterbahnen 1, 2 kreuzen, nur unwesentliche
Beiträge zur Gesamtkapazität liefern. Durch diese Ausgestaltung wird die
Kapazität und damit die Energie der Antennenspule in dem Bereich
konzentriert, in dem sie benötigt wird, nämlich in unmittelbarer Nachbarschaft
zu dem Chip.
Der integrierte Schaltkreis 6, also der vorzugsweise unverpackte Chip 6, ist
zwischen dem Endbereich der unteren Leiterbahn 1 und dem Endbereich der
oberen Leiterbahn 2 in unmittelbarer Nähe der mittleren Achse 11 der
Antennenspule 6 angeordnet.
Die Kontaktierung zwischen Chip 6 und Leiterbahnen 1, 2 erfolgt bevorzugt
mittels des sog. Flip-Chip-Bonding Verfahrens, also über einen elektrisch
leitenden Kleber. Selbstverständlich sind auch die weiteren aus der
Halbleiterfertigung bekannt gewordenen Kontaktierungsmethoden im
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung anwendbar.
Um zu verhindern, daß in den Überlappungsbereichen 11 ein Kurzschluß
auftritt, der die Antennenspule 7 und damit das Identifizierungselement 8
deaktivieren würde, ist zumindest in diesen Bereichen 11 eine zusätzliche
dielektrische Folie 9 oder eine sonstige zusätzliche dielektrische Schicht
vorgesehen.
In Fig. 4 ist eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Identifizierungselements 8 zu sehen. Es unterscheidet sich von dem in den
vorherigen Figuren dargestellten Identifizierungselement 8 nur im Design.
1
untere Leiterbahn
2
obere Leiterbahn
3
Windung
4
dielektrische Schicht
5
aÜberlappungsbereich/Endbereich
5
bÜberlappungsbereich/Endbereich
6
integrierter Schaltkreis
7
Antennenspule
8
Identifizierungselement
9
dielektrische Folie
10
Überlappungsbereich
11
mittlere Achse
Claims (14)
1. Identifizierungselement mit einem integrierten Schaltkreis und einer mit dem
integrierten Schaltkreis verbundenen Antennenspule (→ RFID-Transponder),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antennenspule (7) aus einer unteren Leiterbahn (1) und einer oberen Leiterbahn (2) besteht,
daß beide Leiterbahnen (1, 2) jeweils eine Vielzahl von Windungen (3) aufweisen,
daß zwischen den beiden Leiterbahnen (1, 2) eine dielektrische Schicht (4) angeordnet ist und
daß die beiden Leiterbahnen (1, 2) so zueinander positioniert sind, daß sie im wesentlichen nur in einem ausgewählten Bereich (5a; 5b) bzw. in zwei ausgewählten Bereichen (5a, 5b) überlappen.
daß die Antennenspule (7) aus einer unteren Leiterbahn (1) und einer oberen Leiterbahn (2) besteht,
daß beide Leiterbahnen (1, 2) jeweils eine Vielzahl von Windungen (3) aufweisen,
daß zwischen den beiden Leiterbahnen (1, 2) eine dielektrische Schicht (4) angeordnet ist und
daß die beiden Leiterbahnen (1, 2) so zueinander positioniert sind, daß sie im wesentlichen nur in einem ausgewählten Bereich (5a; 5b) bzw. in zwei ausgewählten Bereichen (5a, 5b) überlappen.
2. Identifizierungselement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei dem integrierten Schaltkreis um einen Chip (6) ohne Gehäuse
handelt.
3. Identifizierungselement nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daβ die Antennenspule (7) und der integrierte Schaltkreis (6) über eine
elektrisch leitende Klebeverbindung miteinander verbunden sind.
4. Identifizierungselement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei den Leiterbahnen (1, 2) um aus einer Metallfolie ausgestanzte
Teile handelt.
5. Identifizierungselement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dielektrische Schicht (4) aus einem dielektrischen Kleber besteht.
6. Identifizierungselement nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anzahl der Windungen (3) der Leiterbahnen (1, 2), die die Induktivität
der Antennenspule (7) bestimmt, und die Größe des Bereichs (5), in dem die
Leiterbahnen (1, 2) überlappen, so gewählt sind, daß die Ausgangsspannung
der Antennenspule (7) bei vorgegebenem Abfragefeld in einem vorgegebenen
Raumbereich im Volt-Bereich liegt.
7. Identifizierungselement nach Anspruch 1 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antennenspule (7) nach Fertigstellung durch Wärme- und Druckbeauf
schlagung im ausgewählten Bereich (5a; 5b) bzw. in den ausgewählten
Bereichen (5a, 5b) auf die gewünschte Resonanzfrequenz abstimmbar ist.
8. Identifizierungselement nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Leiterbahnen (1, 2) der Antennenspule (7) im wesentlichen die gleichen Abmessungen aufweisen und
daß die Leiterbahnen (1, 2) zueinander gegensinnig gewickelt sind.
daß die beiden Leiterbahnen (1, 2) der Antennenspule (7) im wesentlichen die gleichen Abmessungen aufweisen und
daß die Leiterbahnen (1, 2) zueinander gegensinnig gewickelt sind.
9. Identifizierungselement nach Anspruch 1 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Endbereich (5b) der äußeren Windung (3) und der Endbereich (5a)
der inneren Windung (3) von zumindest einer der beiden Leiterbahnen (1; 2)
eine größere Breite aufweist als die restlichen Bereiche der entsprechenden
Leiterbahn (1; 2).
10. Identifizierungselement nach Anspruch 1 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Leiterbahnen (1, 2) in den Endbereichen (5b) der beiden
äußeren Windungen (3) elektrisch miteinander verbunden sind.
11. Identifizierungselement nach Anspruch 1 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Transponder (6) bzw. der Chip (6) zwischen den beiden inneren
Windungen (3) der beiden Leiterbahnen (1, 2) im Bereich einer mittleren Achse
(11) des Identifizierungselements (8) angeordnet ist.
12. Identifizierungselement nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den beiden Leiterbahnen (1, 2) und außerhalb des Bereichs, in
dem der Chip (6) angeordnet ist, eine zusätzliche dielektrische Schicht (9)
vorgesehen ist.
13. Identifizierungselement nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der dielektrischen Schicht um zwei Bahnen (9) einer
dielektrischen Folie handelt, die vorzugsweise aus Polyester gefertigt sind.
14. Antennenspule zur Verwendung in einem Identifizierungselement mit einem
integrierten Schaltkreis
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antennenspule (7) aus einer unteren Leiterbahn (1) und einer oberen Leiterbahn (2) besteht,
daß beide Leiterbahnen (1, 2) jeweils eine Vielzahl von Windungen (3) aufweisen,
daß zwischen den beiden Leiterbahnen (1, 2) eine dielektrische Schicht (4) angeordnet ist und
daß die beiden Leiterbahnen (1, 2) so zueinander positioniert sind, daß sie im wesentlichen nur in einem ausgewählten Bereich (5a; 5b) bzw. in zwei ausgewählten Bereichen (5a, 5b) überlappen.
daß die Antennenspule (7) aus einer unteren Leiterbahn (1) und einer oberen Leiterbahn (2) besteht,
daß beide Leiterbahnen (1, 2) jeweils eine Vielzahl von Windungen (3) aufweisen,
daß zwischen den beiden Leiterbahnen (1, 2) eine dielektrische Schicht (4) angeordnet ist und
daß die beiden Leiterbahnen (1, 2) so zueinander positioniert sind, daß sie im wesentlichen nur in einem ausgewählten Bereich (5a; 5b) bzw. in zwei ausgewählten Bereichen (5a, 5b) überlappen.
Priority Applications (9)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19835965A DE19835965A1 (de) | 1998-06-23 | 1998-08-08 | Identifizierungselement |
| EP99108396A EP0967568B1 (de) | 1998-06-23 | 1999-04-29 | Identifizierungselement |
| ES99108396T ES2270549T3 (es) | 1998-06-23 | 1999-04-29 | Elemento de identificacion. |
| DE59913807T DE59913807D1 (de) | 1998-06-23 | 1999-04-29 | Identifizierungselement |
| AT99108396T ATE338313T1 (de) | 1998-06-23 | 1999-04-29 | Identifizierungselement |
| AU26986/99A AU731054B2 (en) | 1998-06-23 | 1999-05-06 | Identification element |
| US09/318,609 US6622921B2 (en) | 1998-06-23 | 1999-05-26 | Identification element |
| JP11169159A JP2000082912A (ja) | 1998-06-23 | 1999-06-16 | 確認素子 |
| NO993062A NO993062L (no) | 1998-06-23 | 1999-06-21 | Identifikasjonselement |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19827805 | 1998-06-23 | ||
| DE19835965A DE19835965A1 (de) | 1998-06-23 | 1998-08-08 | Identifizierungselement |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19835965A1 true DE19835965A1 (de) | 1999-12-30 |
Family
ID=7871672
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29814277U Expired - Lifetime DE29814277U1 (de) | 1998-06-23 | 1998-08-08 | Sicherungselement für die elektronische Artikelsicherung |
| DE19835965A Ceased DE19835965A1 (de) | 1998-06-23 | 1998-08-08 | Identifizierungselement |
Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29814277U Expired - Lifetime DE29814277U1 (de) | 1998-06-23 | 1998-08-08 | Sicherungselement für die elektronische Artikelsicherung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE29814277U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20009865U1 (de) | 2000-06-05 | 2000-12-07 | Cubit Electronics GmbH, 99099 Erfurt | Antennenanordnung für kontaktlose Transponder |
| US8427322B2 (en) | 2006-06-30 | 2013-04-23 | Smartrac Ip B.V. | Smartcard and method for the production of a smartcard |
| DE102013009698A1 (de) * | 2013-06-10 | 2014-12-11 | Giesecke & Devrient Gmbh | Elektronikbauteil mit Antenne |
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| WO1998011507A1 (fr) * | 1996-09-12 | 1998-03-19 | Schlumberger Systemes | Procede de fabrication d'un ensemble de modules electroniques pour cartes a memoire sans contact |
-
1998
- 1998-08-08 DE DE29814277U patent/DE29814277U1/de not_active Expired - Lifetime
- 1998-08-08 DE DE19835965A patent/DE19835965A1/de not_active Ceased
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29814277U1 (de) | 1999-11-04 |
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