DE19834523A1 - Verfahren und eine Vorrichtung zur Verarbeitung von Fischen - Google Patents
Verfahren und eine Vorrichtung zur Verarbeitung von FischenInfo
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Abstract
Beschrieben wird eine Vorrichtung zur Verarbeitung von Fischen, die umfaßt, endlos umlaufende Mittel zur Aufnahme von Fischen, wobei die umlaufenden Mittel im wesentlichen quer zur Umlaufrichtung angeordnet sind, Mittel zum Erkennen und/oder Aufnehmen der Kragenknochenflossen der Fische sowie Mittel zum Schneiden und/oder Spreizen, wobei die Mittel zum Schneiden und/oder Spreizen im wesentlichen im Bereich der Kragenknochen angeordnet sind, sowie wenigstens einen Fischausgabe- bzw. -übergabebereich.
Description
Ein derartiges Verfahren bzw. eine derartige Vorrichtung sind bekannt, zum
Beispiel aus Norwegen, wo der Fisch oft ohne Kopf angelandet wird. Nach
alter Tradition und aus praktischen und wirtschaftlichen Gründen verbleibt
der Kragenknochen am Rumpf. Da nun aus diesem Rumpf unterschiedliche
Produkte hergestellt werden, der Fischer aber nicht weiß welches, wird der
Fisch für die Maximalforderung geköpft, den sogenannten Salz- oder
Trockenfisch. Für diese Produkte muß die Schnittfläche eine möglichst
kleine Oberfläche aufweisen, damit keine Bakterien und Verunreinigungen
eindringen können. Der Köpfschnitt erfolgt also so, daß Kragenknochen,
obere Kragenknochen und sehr häufig auch große Teile vom Schädeldach
am Rumpf verbleiben. Nachteilig hierbei ist allerdings, daß wenn ein
derartiger Rumpf auf einer sogenannten Sattelmaschine zu Filet verarbeitet
werden soll, die Knochenreste zu Störungen führen. Die bisher bekannten
Kragenknochenschneider können nur die Kragenknochen entfernen, aus
Ausbeutegründen können die oberen Kragenknochen nicht erreicht werden,
das Schädeldach ist bisher einer Bearbeitung in der Sattelmaschine nicht
zugänglich. Der obere Kragenknochen verbleibt so am Filet und muß
manuell nachgetrimmt werden, das Schädeldach führt je nach Größe auch
zum Nachtrimmen, oder aber zum Maschinenstop, bzw. Ausbeute- und
Qualitätsverlust durch Abreißen im Schabemesser.
Aus diesen Gründen wird oftmals der Rumpf nachgeköpft, um
Kragenknochen, obere Kragenknochen und Schädeldach zu entfernen. Dies
bedeutet jedoch einen zusätzlichen Arbeitsgang sowie einen
Ausbeuteverlust. Außerdem ist das ohnehin problematische Einlegen in die
nachfolgenden Maschinen durch den fehlenden Kopf erschwert.
Weiter ist eine derartige Vorrichtung aus der DE 38 91 159 bekannt, die eine
Kopfabtrennstation mit zwei rotierenden Messern zeigt. Hierbei ist von
Nachteil, daß auf jeden Fall als Ausgangsprovenienz nur Fische mit Köpfen
vorliegen müssen. Bei dieser Anwendung ist ein deutlicher Ausbeuteverlust
bezüglich der zu gewinnenden Fleischmenge zu verzeichnen. Fische ohne
Köpfe, wie sie beispielsweise in Norwegen angelandet werden können mit
einer derartigen Vorrichtung nicht oder nur nach aufwendiger Handarbeit
maschinell weiterverarbeitet werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, eine Vorrichtung bzw. ein
Verfahren zu schaffen, die die oben genannten Nachteile vermeiden und bei
hoher Ausbeute sicher, preiswert und zuverlässig Fische mit und ohne Kopf
verarbeiten.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Vorrichtung
zur Verarbeitung von Fischen geschaffen wird, die umfaßt, endlos
umlaufende Mittel zur Aufnahme von Fischen, wobei die umlaufenden Mittel
im wesentlichen quer zur Umlaufrichtung angeordnet sind, Mittel zum
Erkennen und/oder Aufnehmen der Kragenknochenflossen von Fischen
sowie Elemente zum Schneiden und/oder Spreizen, wobei die Mittel zum
Schneiden und/oder Spreizen im wesentlichen im Bereich der
Kragenknochen angeordnet sind.
Das Einlegen des Fisches erfolgt aus einer Vorratsmulde, die die zu
verarbeitenden Fische in der gleichen Höhe bevorratet. Der Fisch wird in
Seitenlage mit dem Kopf gegen einen Nasenanschlag angelegt, wobei er mit
dem Rücken gegen die Muldenrückwand anliegt. Die von einer Endloskette
angetriebenen Mulden transportieren den Fisch durch die
Bearbeitungswerkzeuge. Der Nasenanschlag ist in Fischlängsrichtung
beweglich und übt eine Kraft auf den Fisch aus, die ihn in Schwanzrichtung
bewegen kann. Durch die Muldentransportbewegung einerseits, die quer zur
Fischlängsachse erfolgt, und der durch den Nasenanschlag verursachten
Bewegung des Fisches entlang seiner Längsachse erfolgt vor Eintritt in die
schneidenden Bearbeitungswerkzeuge ein sogenanntes Vorrichten, bei dem
durch Aufnahmemittel, die als sich relativ vom Schwanz des Fisches zu
dessen Kopf hin bewegende Bürsten ausgebildet sind, um die
Kragenknochenflosse aufzustellen. Die abstehende Kragenknochenflosse
wird mittels einer Leiste gefangen, die schräg im Raum steht und sich durch
die Bewegung des Fisches relativ an die fortschreitende Aufnahme der
Kragenknochenflosse macht.
Das Mittel zur Aufnahme der Kragenknochenflosse läuft bei großen Fischen
im wesentlichen im Bereich des Schwanzendes auf den Fisch, was zum
Vorteil hat, daß das Mittel zur Aufnahme der Kragenknochenflosse nicht
unbedingt auf die größtmögliche Fischdicke eingestellt werden muß und
trotzdem das weitest mögliche Größenspektrum abdecken kann, und führt
dann durch die Transportbewegung relativ in Richtung Kopf und sammelt die
Kragenknochenflosse auf. Ein kleiner Fisch läuft beinahe ohne mechanische
Beaufschlagung, die Flosse wird dann kurz vor Erreichen des Endes des
Bereiches zwischen Mittel zur Aufnahme der Kragenknochenflosse und dem
Element zur Längsverschiebung erfaßt und aufgesammelt.
Durch das Zusammenwirken von dem Element zur Längsverschiebung des
Fisches mit den vom Fisch bewegten Bürsten und dem Mittel zur Aufnahme
der Kragenknochenflosse ergibt sich ein kleiner, exakt definierter Bereich, in
dem die Flosse aufgesammelt wird, was im Ergebnis die Maschine effektiv,
kurz in der Baulänge und somit kostengünstig macht. Am Ende der Leiste
hat der Fisch die richtige Lage erreicht und wird ins nahtlos folgende
Werkzeug eingefädelt. Ein kleiner Fisch läuft unbelastet bis seine
Kragenknochenflosse von einer kanalartig ausgestalteten Führung
aufgesammelt wird. Von Vorteil ist hier, daß ein großer Fisch belastbarer ist
und geschoben bzw. gezogen wird. Je kleiner der Fisch ist, um so weniger
Verschiebung ist nötig. Es erfolgt die Bewegung des Fisches im
wesentlichen entgegen seiner Schwimmrichtung.
Die Lage der Leiste ist am Ende parallel zur Muldenbewegung um den
nahtlosen Übergang zu den schneidenden Bearbeitungswerkzeugen, hier
dem sogenannten Schabemesser zu gewährleisten.
Eine erfindungsgemäße Weiterbildung sieht vor, daß die Mittei zur
Aufnahme von Fischen als Mulden ausgeführt sind.
In einer anderen erfindungsgemäßen Weiterbildung ist vorgesehen, daß die
Mittel zur Aufnahme von Fischen wenigstens zweiteilig ausgeführt sind.
Weiter kann man erfindungsgemäß vorsehen, daß die Mittel zur Aufnahme
von Fischen Elemente zur Längsverschiebung der Fische, inbesondere an
einen Überlastanschlag gekoppelte, aufweisen. Hierbei kommen
beispielsweise mittels elastischer Federn angelenkte Hebel zum Einsatz, die
die Elemente zur Längsverschiebung in der Weise ansteuern, daß eine
Ausweichbewegung der Elemente bei größeren Fischen möglich ist.
Eine erfindungsgemäße Weiterbildung sieht vor, daß die Elemente zum
Schneiden aus Kreismessern und/oder Klingen, insbesondere stehenden
Klingen bestehen.
Nachdem die Kragenknochenflosse aufgenommen und an das
Schabemesserpaar übergeben worden ist, fährt dieses ganz flach von oben
und von unten, hinter die Kragenknochenflossen und führt je einen Schnitt
am Kragenknochen und oberen Kragenknochen entlang bis zur Mittelgräte
durch. Das Vorschneiden erfolgt mit stehender Klinge, der Schnitt wird
realisiert, durch den Fischtransport und Druck vom Kopf, der Kragenknochen
wird nicht durchtrennt, es wird an diesem entlang geschabt. Oberes und
unteres Schabemesser sind jedes für sich über einen Drehpunkt auf der
Kopfseite gelagert. Durch einen Anschlag und einen Federzug wird eine
hintere Öffnung entsprechend der Grätendicke des kleinen Fisches
eingestellt. Eine dickere Gräte kann die Messer gegen den Federzug
aufdrücken. Um die Messer an die unterschiedlichen Fischdicken
anzupassen sind beide Anlenkpunkte der Schabemesser nicht ortsfest,
sondern um einen Punkt zwischen den Anlenkpunkten drehbar gelagert.
Mittels einer sogenannten Lauerstellung ist die Einstellung der
Schabemesser für kleinen Fisch realisiert, ein großer Fisch dreht und drückt
die Schabemesser entsprechend seiner Dicke auf. Da ein breiter
Größenbereich bearbeitet wird, die Fischdicken streuen, wird die
Einlauföffnung durch eine Überleitung vom Vorrichten angesteuert. Durch
Druck vom Nasenanschlag in Richtung Schwanz wird der Fisch in die
Schabemesser geschoben und im Zusammenwirken mit der
Transportbewegung der Schnitt durchgeführt. Hierbei wird vorzugsweise
eine glatte Unterfläche, z. B. in der Mulde eingesetzt, bzw. mit
Wasserberieselung gearbeitet.
In einer anderen erfindungsgemäßen Weiterbildung ist vorgesehen, daß die
Elemente zum Schneiden im wesentlichen quer zur Fischlängsachse
angeordnet sind.
Weiter kann man erfindungsgemäß vorsehen, daß die Elemente zum
Schneiden in einem Neigungswinkelbereich von 10 bis 90 Grad, bezogen
auf die Fischlängsachse, angeordnet sind.
Eine erfindungsgemäße Weiterbildung sieht vor, daß die Mittel zum
Spreizen zu den Mitteln zum Schneiden korrespondierbar ausgeführt sind.
Eine Überleitung vom Vorschneiden sowie Druck vom Kopf in Richtung
Rumpf durch den Nasenanschlag spreizen die Kiemendeckel und
Kragenknochen auf, so, daß sie im gleichen Winkel wie die nachfolgenden
Kreismesser stehen, um einen Schnitt am Schädeldach zu realisieren. Zwei
Kreismesser mit Abstand von 2-3 mm durchtrennen die Mittelgräte, die
Führung erfolgt durch den Schnitt vom Vorschneiden. Durch den Abstand
zwischen den Messern wird die Mittelplatte nicht beschädigt und verbleibt
am Kopf. Eine Zentrierung stellt die Kreismesser so ein, daß die Mittelgräte
mittig zum Spalt liegt. Somit wird die am Kopf angewachsene Mittelplatte
vorteilhafterweise nicht beschädigt. Ein Pflug zieht Kopf und Rumpf etwas
auseinander, so, daß die Mittelplatte nicht mehr in den Rumpf hineinragt.
Ein nachfolgendes Trennmesser durchtrennt die letzten noch verbliebenen
Hautverbindungen, die, bedingt durch den Messerabstand der
beabstandeten Kreismesser bestehen. Kopf und Rumpf sind nun vollständig
getrennt und werden separat aus der Maschine geführt.
In einer anderen erfindungsgemäßen Weiterbildung ist vorgesehen, daß im
wesentlichen jedes Mittel zum Schneiden ein korrespondierendes Mittel zum
Schneiden oder Spreizen in Schneidgegenlage aufweist. In einer
alternativen Ausgestaltung ist eine Nachköpfeinrichtung realisiert, welche
sowohl den Kragenknochen als auch den oberen Kragenknochen und das
Schädeldach eines bereits geköpften Fisches in einem Stück entfernt. Der
Nasenanschlag, wird durch das Fehlen des Kopfes, angepaßt. Nach
Vorrichten und Vorschneiden, sind die Federkräfte in der Weise eingestellt,
daß der Rumpf in das Trennaggregat einläuft. Die Messer derart
angeordnet, daß sie ineinander stehen, wobei der untere Messerkopf mit
einem zweiten Kreismesser bestückt ist, so, daß eine Schneidgegenlage für
das obere Messer entsteht. In den Spalt zwischen den beiden Untermessern
wird das Obermesser abgesenkt. Weiter kann man vorsehen, die
Geschwindigkeit des Obermessers zu erhöhen, insbesondere um Schlupf
zwischen Ober- und Untermesser zu erzielen, um eine geeignete
Trennwirkung zu erreichen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein Verfahren zur
Verarbeitung von Fisch geschaffen wird, wobei eine Vorrichtung nach einem
oder mehreren der vorgenannten Ansprüche zum Einsatz kommt.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die schematische Darstellung der Fischverarbeitung in der
Reihenfolge der Bearbeitungsvorgänge,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Vorrichtung nach Fig. 2 im Bereich der
Schabemesser, (Schnittlinie A-A)
Fig. 4 einen Schnitt durch die Vorrichtung nach Fig. 2 im Bereich der
Brechmesser, (Schnittlinie B-B)
Fig. 5 einen Schnitt durch die Vorrichtung nach Fig. 2 im Bereich des
Trennmessers, (Schnittlinie C-C)
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Vorrichtung nach Fig. 2
Fig. 7 eine schematische Darstellung des Fischzuführbereichs.
Die in der Vorrichtung zum Verarbeiten von Fisch 1 angewandte
Bearbeitungsreihenfolge ist in Fig. 1 von oben nach unten dargestellt.
Nachdem die Kragenknochenflosse 12 des zu verarbeitenden Fisches 11 in
den Bereich der Mittel zum Aufnehmen der Kragenknochenflosse 10 gelangt
ist, wie dies beispielsweise in Fig. 6 zu sehen ist, wird der Fisch 11 bei
seiner weiteren Vorwärtsbewegung in den Bereich der Mittel zum Schneiden
5 gefördert, die als Klingen bzw. als sogenannte Schabemesser ausgestaltet
sind. Diese ortsfesten Klingen 5 sind derart keilförmig ausgestaltet, daß bei
einer weiteren Bewegung des Fisches 11 die keilförmige Ausgestaltung
schabend bis zur Hauptgräte des Fisches 11 hinter seine Kiemen schneidet.
Im weiteren Verlauf der Bearbeitung geht die stehende Klinge 5 in ein Mittel
zum Spreizen 8 über, welches mit der Klinge 5 in der Weise kommuniziert,
daß es als stumpfe Verlängerung zu betrachten ist. Das Mittel zum Spreizen
8 hat keine Schneidefunktion, dafür verändert es aber den Neigungswinkel
bezogen auf die Fischlängsachse in der weiteren Forwärtsbewegung so,
daß die Kiemendeckel gemäß der Darstellung 2 in der Fig. 1 aufgebogen
werden. Dies erfolgt bis zu einem Neigungswinkel, der im wesentlichen dem
der nachfolgenden Mittel zum Schneiden 6, welche als Kreismesser, bzw.
als sogenannte Brechmesser 6 ausgestaltet sind, entspricht. Diese
Brechmesser 6 durchtrennen die Hauptgräte des Fisches 11, ohne dabei die
sogenannte Mittelplatte zu zerstören. Auf die Brechmesser 6 folgen in
Bewegungsrichtung die Mittel zum Abziehen 9, die ähnlich wie die Mittel
zum Spreizen sich in Bewegungsrichtung keilförmig erweitern. Durch diese
keilförmige Erweiterung der Mittel zum Abziehen 9 wird der lediglich noch an
knochenfreiem Gewebe hängende Kopf 14 entlang seiner Längsachse
gedehnt, um die knochenhaltigen Bereiche des Kopfes 14 aus der
Schneidezone des Mittels zum Schneiden 7, welches ebenfalls als
Kreismesser bzw. als sogenanntes Trennmesser 7 ausgeführt ist,
abzuziehen. Das Trennmesser 7 löst alle Verbindungen zwischen Kopf 14
und dem verbleibendem Rumpf des Fisches 11. Sowohl der Kopf 14 als
auch der Rumpf des Fisches 11 verlassen die Vorrichtung über den
Fischausgabe- bzw. -übergabebereich 15.
Die in Fig. 2 dargestellte Vorrichtung zur Verarbeitung von Fischen 1 weist
ein endlos umlaufendes Muldenband 16 auf, auf dem die zu bearbeitenden
Fische 11 im wesentlichen quer zu ihrer Transportrichtung liegen und
welches sie zu den Bearbeitungswerkzeugen transportiert. Aus der
unsortierten Fischmenge in der Vorratsmulde 17 wird ein Fisch z. B. von
Hand entnommen und in Seitenlage, mit dem Rücken an die Begrenzung der
Mulde 2 und mit dem Kopf voran gegen ein Element zur Längsverschiebung
3, wie in den Fig. 5 und 6 zu sehen, den sogenannten Nasenanschlag 3
geschoben. Die Fischmulde 2 ist zur späteren Aufnahme von jeweils Kopf
und Rumpf nach dem Köpfen zweigeteilt. Vorrats- 17 und Fischmulde 2
liegen in einer Ebene, so, daß kein Anheben des Fisches erforderlich ist. Ein
erstes Werkzeug, das Mittel zum Aufnehmen der Kragenknochenflosse 10,
das als keilförmig zulaufender Spalt zwischen zwei Platinen ausgebildet ist,
erfaßt die Kragenknochenflosse 12 und durch den Transport wird der Fisch
an diesen Platinen gegen den ausweichenden Nasenanschlag 3,
geschoben. Am Ende des Elementes zur Längsverschiebung des Fisches
hat der Kragenknochen 12 eine Lage erreicht, in der er gegen die Platinen
des Mittels zum Aufnehmen der Kragenknochenflosse 10 gedrückt wird. Der
Übergang in das Vorschneide-Aggregat von den zuvor beschriebenen
Platinen zum Schabemesser erfolgt nahtlos ohne Übergang, wobei die
Schabemesser an die Platinen angrenzen. Der anliegende Kragenknochen
wird auf diese Weise von den Platinen an die Schabemesser übergeben.
Eine Vorzentrierung stellt das Werkzeug auf die jeweilige Fischgröße ein.
Anschließend fährt ein mittels Ausgleichgetriebes 18 synchronisiertes
Schabemesserpaar 5 ganz flach, sowohl von oben als auch von unten,
hinter die Kragenknochenflosse 12 und schneidet, geführt vom bereite
anliegenden Kragenknochen, oberem Kragenknochen und Schädeldach tief
in den Schädel 14 bis auf die Mittelgräte und in Längsrichtung bis zum
Schädeldach ein. Der erforderliche Schnittdruck wird vom Nasenanschlag 3
aufgebracht. Anschließend wird der Fisch in die Brechmesser 6 übergeleitet.
Mitteis zunehmenden Druck vom Nasenanschlag 3 in Richtung Rumpf
werden Kragenknochen und Kiemendeckel 13 mittels der Mittel zum
Spreizen 8 aufgebogen bis sie im wesentlichen unter gleichem Winkel
stehen wie die Brechmesser 6. Dieses Messerpaar 6 steht mit ca. 2-3 mm
Abstand zueinander und durchtrennt die Hauptgräte ohne die sogenannte
Mittelplatte zu beschädigen, da eine vom Kopf abgetrennte Mittelplatte am
Rumpf zu Störungen in der Filetmaschine führen kann. Nach dem ersten
Brechschnitt werden Kopf 14 und Rumpf durch ein Mittel zum Abziehen 9
etwas auseinandergezogen, damit die Mittelplatte nicht mehr in den Rumpf
hineinragt, anschließend trennt ein letztes Trennmesser 7 die noch
verbliebenen (Haut-) Verbindungen zum Kopf. Abschließend werden Kopf
14 und Rumpf getrennt über den Fischausgabe- bzw. -Übergabebereich 15
aus der Maschine geführt.
In Fig. 3 wird ein Schnitt durch die Vorrichtung zum Verarbeiten von Fisch
1 im Bereich der Schabemesser 5 dargestellt. Die Mittel zur Aufnahme des
Fisches, die hier als zweigeteilte Mulde 2 zu sehen sind, enthalten auf der '
Seite, auf der der Kopf des Fisches zu liegen kommt ein Element zur
Längsverschiebung 3, das an einen federangelenkten Überlastanschlag 4
gekoppelt ist. Durch das Zusammenwirken von Längsverschiebung des
Fisches 11 bei seinem Weitertransport in Richtung der Mittel zum Schneiden,
die als Schabemesser 5 ausgebildet sind sowie die sich in Transportrichtung
des Fisches in seine Kopfrichtung hin erstreckenden Schabemesser 5
führen zu einem Schabeschnitt hinter den Kragenknochen, bzw. an diesen
entlang. Das endlos umlaufendes Muldenband 16 ist unterhalb der Mulde 2
angeordnet. Die Beabstandung der Schabemesser 5 zueinander in
Abhängigkeit der Dicke des jeweilig zu bearbeitenden Fisches wird mittels
Ausgleichgetriebe 18 eingestellt.
Ein Schnitt durch die Vorrichtung zum Verarbeiten von Fisch 1 wird in Fig.
4 gezeigt. Der Fisch 11 liegt in der Mulde 2, die das Element zur
Längsverschiebung 3, das in dieser Bearbeitungsstufe deaktiviert ist, in
seiner Ausgangsstellung zeigt. Die Mittel zum Schneiden, die als Kreis-
bzw., Brechmesser 6 ausgeführt sind, durchtrennen die Hauptgräte, wobei
die Kreismesser derart geneigt sind, daß sie hinter die im gleichen Winkel
gespreizten Kiemendeckel 13 des Fisches 11 greifen ohne diese zu
beschädigen. Der Kopf 14 des Fisches 11 hängt nun nur noch lose, bedingt
durch den Spalt zwischen den Kreismessern 6, an den verbliebenen
Hautverbindungen am Rumpf, welche durch das in Fig. 5 dargestellte
Trennmesser 7 restlos durchtrennt werden. Anschließend werden die
voneinander getrennten Teile in der jeweiligen Muldenhälfte in den
Ausgangsbeich, bzw. in den Eingangsbereich einer nachfolgend
angeordneten Maschine abtransportiert.
Die in Fig. 6 dargestellte Vorrichtung zur Verarbeitung von Fischen weist
ein endlos umlaufendes Muldenband 16 auf, auf dem die zu bearbeitenden
Fische im wesentlichen quer zu ihrer Transportrichtung liegen und welches
sie zu den Bearbeitungswerkzeugen transportiert. Der Fisch liegt in
Seitenlage, mit dem Rücken an die Begrenzung der Mulde 2 und mit dem
Kopf voran gegen das Element zur Längsverschiebung 3, den sogenannten
Nasenanschlag an. Die Fischmulde 2 ist zur späteren Aufnahme von jeweils
Kopf und Rumpf nach dem Köpfen zweigeteilt. Ein erstes Werkzeug, das
Mittel zum Aufnehmen der Kragenknochenflosse 10, das als keilförmig
zulaufender Spalt zwischen zwei Platinen ausgebildet ist, erfaßt die
Kragenknochenflosse des zu verarbeitenden Fisches, durch den Transport
wird der Fisch an diesen Platinen gegen den ausweichenden
Nasenanschlag 3, geschoben. Am Ende dieses als Schiebeleiste
ausgestalteten Nasenanschlags 3 hat der Kragenknochen des Fisches eine
Lage erreicht, in der er gegen die Platinen des Mittels zum Aufnehmen der
Kragenknochenflosse 10 gedrückt wird. Im Bereich dieses Mittels zur
Aufnahme der Kragenknochenflosse sind bewegliche Bürsten 19
angeordnet, die die Aufgabe haben, eventuell am Fischrumpf anliegende
Kragenknochenflossen aufzurichten, so daß das Mittel 10 definiert hinter die
Flosse und somit in den Einflußbereich des Kragenknochens eingreifen
kann. Der Übergang in das Vorschneide-Aggregat von den zuvor
beschriebenen Platinen zum Schabemesser 5 erfolgt nahtlos ohne
Übergang, wobei die Schabemesser an die Platinen angrenzen, der
anliegende Kragenknochen wird auf diese Weise von den Platinen an die
Schabemesser übergeben. Eine Vorzentrierung stellt das Werkzeug auf die
jeweilige Fischgröße ein. Anschließend fährt ein mittels Ausgleichgetriebe
18 (Fig. 3) synchronisiertes Schabemesserpaar 5 ganz flach, sowohl von
oben als auch von unten, hinter die Kragenknochenflosse 12 und schneidet,
geführt vom bereits anliegenden Kragenknochen, oberem Kragenknochen
und Schädeldach tief in den Schädel 14 bis auf die Mittelgräte und in
Längsrichtung bis zum Schädeldach ein. Der erforderliche Schnittdruck wird
vom Nasenanschlag 3 aufgebracht. Anschließend wird der Fisch in die
Brechmesser 6 übergeleitet. Mittels zunehmenden Druck vom
Nasenanschlag 3 in Richtung Rumpf werden Kragenknochen und
Kiemendeckel 13 mittels der Mittel zum Spreizen 8 aufgebogen bis sie im
wesentlichen unter gleichem Winkel stehen wie die Brechmesser 6. Dieses
Messerpaar 6 steht mit ca. 2-3 mm Abstand zueinander und durchtrennt die
Hauptgräte ohne die sogenannte Mittel- bzw. Knochenplatte, die das
Schädeldach abstützt und in der Symmetrieebene des Fisches liegt, zu
beschädigen, da eine vom Kopf abgetrennte Mittelplatte am Rumpf zu
Störungen in der Filetmaschine führen kann. Nach dem ersten Brechschnitt
werden Kopf 14 und Rumpf durch ein Mittel zum Abziehen 9 etwas
auseinandergezogen, damit die Mittelplatte nicht mehr in den Rumpf
hineinragt, anschließend trennt ein letztes Trennmesser 7 die noch
verbliebenen Hautverbindungen zum Kopf.
In Fig. 7 wird schematisch dargestellt, wie die Fische 11, die sowohl
verschieden groß als auch an unterschiedlichen Stellen des endlos
umlaufenden Muldenbandes 16 zu liegen kommen, durch das
Zusammenspiel des Elementes zur Längsverschiebung 3 des Fisches 11
definiert in den Einflußbereich des Mittels zum Aufnehmen der
Kragenknochenflosse gelangen, so daß besagtes Mittel hinter jeden
Kragenknochen eines jeden Fisches eingreifen kann.
1
Vorrichtung zum Verarbeiten von Fisch
2
Mittel zur Aufnahme, Mulde
3
Element zur Längsverschiebung
4
Überlastanschlag
4
5
Mittel zum Schneiden, Klinge, Schabemesser
6
Mittel zum Schneiden, Kreismesser, Brechmesser
7
Mittel zum Schneiden, Kreismesser, Trennmesser
8
Mittel zum Spreizen
9
Mittel zum Abziehen
10
Mittel zum Aufnehmen der Kragenknochenflosse
11
Fisch
12
Kragenknochenflosse
13
Kiemendeckel
14
Kopf
15
Fischausgabe- bzw. -übergabebereich
16
endlos umlaufendes Muldenband
17
Vorratsmulde
18
Ausgleichgetriebes
19
Bürsten
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Verarbeitung von Fischen, die umfaßt, endlos
umlaufende Mittel zur Aufnahme von Fischen, wobei die umlaufenden
Mittel im wesentlichen quer zur Umlaufrichtung angeordnet sind, Mittel
zum Erkennen und/oder Aufnehmen der Kragenknochenflossen der
Fische sowie Mittel zum Schneiden und/oder Spreizen, wobei die Mittel
zum Schneiden und/oder Spreizen im wesentlichen im Bereich der
Kragenknochen angeordnet sind, sowie wenigstens einen
Fischausgabe- bzw. übergabebereich.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel
zur Aufnahme von Fischen als Mulden ausgeführt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mittel zur Aufnahme von Fischen wenigstens zweiteilig ausgeführt sind.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung Elemente zur
Längsverschiebung der Fische, insbesondere an einen
Überlastanschlag gekoppelte, aufweist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Schneiden aus
Kreismessern und/oder Klingen, insbesondere stehenden Klingen
bestehen.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente zum Schneiden im
wesentlichen quer zur Fischlängsachse angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente zum Schneiden in einem
Neigungswinkelbereich von 10 bis 90 Grad, bezogen auf die
Fischlängsachse angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Spreizen zu den Mitteln
zum Schneiden korrespondierbar ausgeführt sind.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen jedes Mittel zum
Schneiden ein korrespondierendes Mittel zum Schneiden oder
Spreizen in Schneidgegenlage aufweist.
10. Verfahren zur Verarbeitung von Fisch, wobei eine Vorrichtung nach
einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche zum Einsatz
kommt.
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