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DE19832945C2 - Vorrichtung zum Schneiden von Lebensmitteln - Google Patents

Vorrichtung zum Schneiden von Lebensmitteln

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DE19832945C2
DE19832945C2 DE1998132945 DE19832945A DE19832945C2 DE 19832945 C2 DE19832945 C2 DE 19832945C2 DE 1998132945 DE1998132945 DE 1998132945 DE 19832945 A DE19832945 A DE 19832945A DE 19832945 C2 DE19832945 C2 DE 19832945C2
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knife
gate
stabilizing
cutting
web
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DE1998132945
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Achim Holz
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden von Lebensmitteln, insbesondere zum Schneiden in Streifen- oder Würfelform.
Vorrichtungen zum Schneiden von Lebensmitteln sind aus der DE 297 20 191 U1, der DE 295 08 402 U1, der DE-AS 12 47 572, der DE-OS 20 54 933 und der DE 25 17 324 A1 bekannt.
Aus der DE 297 20 191 U1 ist eine Schneidemaschine für Lebensmittel bekannt, bei dem das in Streifen- oder Würfelform zu schneidende Material durch eine Vielzahl von kreuzweise angeordneten Gattermessern geschnitten wird. In Vorschubrichtung vor den Gattermessern ist ein als kreisförmiges Scheibenmesser ausgebildetes Querschneidemesser angeordnet. Durch das Querschneide­ messer wird das aus den Gattermessern austretende zu schneidende streifenförmige Gut in der gewünschten Länge, z. B. in Würfelform, abgeschnitten.
Nachteilig dabei ist allerdings, daß praktisch kein hartes bzw. gefrorenes Gut geschnitten werden kann, da die auf die einzelnen Gattermesser wirkenden Kräfte relativ hoch sind. Dadurch können sich die Gattermes­ ser verbiegen und es entstehen unsaubere Schnitte.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß vor allem beim Schneiden von kleinen Würfeln diese häufig beim Schneiden noch zusammenkleben. Die Würfel oder Strei­ fen lassen sich somit schwierig verpacken, da im all­ gemeinen nach Gewicht verkauft wird und sich das Ge­ wicht durch die zusammenklebenden Würfel oder Streifen schlechter dosieren läßt. Darüber hinaus bevorzugt der Konsument einzeln liegende geschnittene Stücke des entsprechenden Gutes. Auch optisch läßt sich somit der Eindruck eines größeren Volumens bzw. einer größeren Menge erzeugen.
Aus der DE-OS 20 54 933 ist eine Schneidemaschine, insbe­ sondere für Speck, Wurst, Brät und andere Lebensmittel bekannt, bei der das Schneidgut zwei Gattermesserrah­ men zugeführt wird. Dabei weisen beide Gattermesser­ rahmen eine Vielzahl von Messern auf, denen je ein Steg zugeordnet ist, der mit dem Messer fluchtet und auf dessen freien Rand der Messerrücken gleitet.
Auch bei der in der DE-OS 20 54 933 dargestellten Vor­ richtung lassen sich keine gefrorenen oder angefrore­ nen Güter schneiden. Aufgrund der auftretenden hohen Drücke weichen die Messer aus, wodurch ein schöner glatter Schnitt nicht möglich ist. Darüber hinaus sind die hinter den Messern angeordneten Stege vor allem bei höheren Drücken nicht stabil genug. Das Schneidgut kann sich, insbesondere wenn zur Erzielung eines grö­ ßeren Durchsatzes der Vorschub und die Schnittge­ schwindigkeit vergrößert werden, verformen und un­ gleich bzw. schief abgeschnitten werden. Durch die Stege kann das zu schneidende Gut, insbesondere ge­ kochtes weiches Gut wie z. B. gekochter Speck, ge­ quetscht werden. Verlangt werden aber Speckwürfel mit einem sauberen und völlig gleichmäßigen Schnitt.
Aus der DE-AS 12 47 572 ist eine Würfelschneideeinrich­ tung für Speck und andere Lebensmittel mit einem Gat­ terhalter bzw. Gattermesserrahmen zur Führung von zu­ einander kreuzweise bewegbarer Gattermessern bekannt. Dabei wird die Öffnung im Gatterhalter von mindestens einer Führungsleiste überspannt. Die Führungsleiste verhindert insbesondere bei dem in Vorschubrichtung zweiten Gattermessern eine unerwünschte Bewegung bzw. Verschiebung des zu schneidenden Gutes.
Ebenso wie bei den anderen Schriften läßt sich durch die beschriebene Vorrichtung kein gefrorenes Gut schneiden. Darüber hinaus können die zu schneidenden Würfel, insbesondere Speckwürfel, durch das beim Aus­ tritt der Gattermesser angeordnete Querschneidemesser verkleben.
Aus der DE 25 17 324 A1 ist eine Streifen- und Würfel­ schneidemaschine für Lebensmittel, die die Herstellung von Würfeln mit sehr kleinen Kantenlängen, z. B. von 3 mm und kleiner, selbst bei schwierig zu teilendem Schneidgut ermöglicht, bekannt. Dabei zeigt die in der Offenlegungsschrift dargestellte Vorrichtung zum Schneiden von Lebensmitteln einen prinzipiell mit der DE 295 08 402 U1 und der DE 297 20 191 U1 identischen Aufbau, d. h. eine Vorschubeinrichtung, zwei Gattermes­ serrahmen und ein Trennmesser. Im Unterschied zu den beiden anderen Schriften sind allerdings die in den beiden sich kreuzenden Gattermesserrahmen angeordneten Messer in Vorschubrichtung abwechselnd in wenigstens zwei hintereinanderliegenden Ebenen gestaffelt ange­ ordnet. Damit wird die der DE 25 17 324 A1 zugrunde liegende Aufgabe, sehr kleine Würfel zu schneiden, gelöst. Ein Schneiden von Würfeln bzw. Streifen mit geringen Kantenlängen läßt sich durch das Versetzen der Messer der jeweiligen Gattermesserrahmen erzeugen, da das Gut durch den halbierten Platzbedarf der Messer bzw. den auf zwei Ebenen verteilten Platzbedarf der Messer weniger stark quer zu den Messern zusammenge­ quetscht wird.
Nachteilig ist allerdings, daß praktisch kein hartes bzw. gefrorenes Gut geschnitten werden kann, da die auf die einzelnen Gattermesser wirkenden Kräfte rela­ tiv hoch sind. Dadurch können sich die Gattermesser verbiegen und es entstehen unsaubere Schnitte. Trotz der Versetzung der Messer in den jeweiligen Gattermes­ serrahmen besteht bei der aus der DE 25 17 324 A1 be­ kannten Vorrichtung der Nachteil, daß diese eine be­ stimmte Dicke nicht überschreiten dürfen und daß das zu schneidende Material nach dem Durchlaufen der er­ sten Reihe von Messern eine Reduzierung seiner Stabi­ lität erfährt und es somit zu Quetschungen und Quer­ pressungen beim Schneiden durch die zweite Reihe von Messern des jeweiligen Gattermesserrahmens kommt.
Bei allen aus den zitierten Schriften und aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen zum Schnei­ den von Lebensmittel besteht ein bisher nicht gelöster Nachteil darin, daß die Messer und die Stege einer­ seits entsprechend dick sein müssen, damit ein Schnei­ den mit einem entsprechend hohen Schneiddruck bzw. ein Schneiden von hartem Gut möglich ist, und andererseits die Messer und Stege möglichst dünn sein sollen, damit die auftretende Querpressung bzw. Quetschung auf das zu schneidende Gut gering ist.
Nachteilig bei allen vorbekannten Vorrichtungen ist, daß die Messer entsprechend dick sein müssen, damit ein Schneiden mit einem entsprechend hohen Schneide­ druck möglich ist bzw. ein Schneiden von hartem Gut möglich wäre. Je dicker jedoch die Messer sind, desto höher ist die auftretende Querpressung bzw. Quetschung auf das zu schneidende Gut.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die aufgezeigten Nachteile zu beseitigen, insbesondere gleichmäßig und sauber geschnittene Wür­ fel mit einwandfreien Schnittkanten auch bei harten Gütern zu erzeugen, die nach dem Austreten aus den Gattermessern auch nicht verkleben.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in An­ spruch 1 genannten Merkmale gelöst.
Der Erfinder hat in Versuchen in nicht naheliegender Weise erkannt, daß die Schnittqualität durch wenig­ stens ein in Vorschubrichtung in einer ersten Ebene liegendes Stabilisierungsmesser überraschenderweise deutlich erhöht werden kann. Dadurch reduzieren sich die auf die folgenden Gattermesser wirkenden Kräfte erheblich, wodurch sich diese dünner herstellen las­ sen. In vorteilhafter Weise wird dadurch auch die Querpressung bzw. Quetschung des zu schneidenden Gutes verringert.
Durch den wenigstens einen Stabilisierungssteg, an dem bzw. denen entgegen der Vorschubrichtung jeweils ein Stabilisierungsmesser angeordnet ist, und die beiden vorgesehenen kreuzweise bzw. rechtwinklig zueinander angeordneten Gattermesserrahmen weist die Vorrichtung zum Schneiden von Lebensmitteln drei Ebenen auf, in denen das Gut geschnitten wird. Durch das wenigstens eine Stabilisierungsmesser wird das durch die Vor­ schubeinrichtung aus dem Magazin gepreßte Gut in eine entsprechende Anzahl von Scheiben geteilt. Anschlie­ ßend wird es durch den Gattermesserrahmen der zweiten Ebene und den Gattermesserrahmen der dritten Ebene, die eine Vielzahl von Gattermessern aufweisen, ge­ schnitten. Nach dem Austritt aus dem Gattermesserrah­ men der dritten Ebene wird das zu schneidende Gut durch ein Querschneidemesser in Würfel oder Streifen geteilt.
Die Teilung des zu schneidenden Gutes durch das Stabi­ lisierungsmesser reduziert die auftretenden Kräfte auf die folgenden Gattermesser. Somit kann auch hartes, wie z. B. gefrorenes Gut geschnitten werden, da die auftretenden Kräfte deutlich geringer sind. Schon bei einer Halbierung des Durchmessers des zu schneidenden Materials reduzieren sich die auf die Gattermesser wirkenden Kräfte auf ein Viertel der bisherigen Bela­ stung.
Dadurch, daß sich der wenigstens eine Stabilisierungs­ steg senkrecht durch wenigstens eine weitere Ebene einer Schneideeinrichtung erstreckt und/oder wenig­ stens eine weitere Ebene wenigstens einen Stabilisie­ rungssteg aufweist, der an dem Stabilisierungssteg der ersten Ebene derart angeordnet ist, daß ein durchge­ hender Stabilisierungssteg bildbar ist, erhält das zu schneidende Gut eine zusätzliche Stabilisierung. Somit ist die Belastung, die auf die Gattermesser wirkt, deutlich reduziert.
Der Stabilisierungssteg, der sich durch wenigstens eine weitere Ebene erstreckt, kann dabei entweder ein­ stückig oder, wie sich in vorteilhafter Weise aus dem bisher üblichen Aufbau der Gattermesserrahmen ergibt, mehrteilig ausgebildet sein. Hierzu weist jeder Gat­ termesserrahmen einen Teil des Stabilisierungssteges auf, wobei durch ein entsprechendes Zusammensetzen der Gattermesserrahmen ein einteiliger Stabilisierungssteg bildbar ist.
Besonders vorteilhaft ist es, daß der Stabilisierungs­ steg mit Führungsschlitzen für die quer bzw. senkrecht zum Stabilisierungssteg verlaufenden Gattermesser ver­ sehen ist. Somit erhalten die Gattermesser eine exzel­ lente Führung und das zu schneidende Gut einen saube­ ren glatten Schnitt. Die auftretenden Kräfte werden durch die Führungsschlitze der Stabilisierungsstege bzw. des Stabilisierungssteges reduziert, so daß die Gattermesser wesentlich dünner ausgeführt werden kön­ nen. Darüber hinaus ist eine Bruchgefahr bzw. eine Schädigung durch die auftretenden Belastungen erheb­ lich reduziert. Ein Verbiegen bzw. Verklemmen der Gat­ termesser ist auch bei hohen Schnittgeschwindigkeiten bzw. bei einem hohen Schneiddruck, wie sich in Versu­ chen herausgestellt hat, nahezu ausgeschlossen.
Wie sich in Versuchen gezeigt hat, kann auch weiches Gut durch die erfindungsgemäße Vorrichtung sauberer bzw. exakter geschnitten werden.
Von Vorteil ist es, wenn jedem Gattermesser ein Steg zugeordnet ist (Anspruch 2).
Die zusätzliche Abstützung der Gattermesser durch die Stege bewirkt eine weitere Stabilisierung. Durch die Stege der Gattermesser erhält das zu schneidende Gut sowohl nach dem Gattermesserrahmen der zweiten Ebene als auch beim Austritt aus dem Gattermesserrahmen der dritten Ebene eine entsprechende Führung. Aufgrund der Stege der Gattermesser des zweiten Gattermesserrahmens der dritten Ebene wird ein Zusammenkleben des fertig­ geschnittenen Gutes durch das Querschneidemesser ver­ hindert.
Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, daß sich der wenigstens eine Stabilisierungssteg rechtwinklig bzw. senkrecht durch die Schneideeinrichtung er­ streckt (Anspruch 3).
Dadurch, daß der Stabilisierungssteg im rechten Winkel zu den Gattermesserrahmen durch die gesamte Schneide­ einrichtung verläuft, erhält das zu schneidende Gut eine zusätzliche Stabilisierung. Somit ist die Bela­ stung, die auf die Gattermesser wirkt, deutlich redu­ ziert.
In einer Ausgestaltung der Erfindung kann ferner vor­ gesehen sein, daß der wenigstens eine Stabilisierungs­ steg eine Führungsschiene für das zugeordnete Stabili­ sierungsmesser aufweist (Anspruch 4).
Durch die Führungsschiene für das Stabilisierungsmes­ ser erhält das Stabilisierungsmesser eine optimale Führung und läßt sich in vorteilhafter und kostengün­ stiger Weise anbringen.
Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, daß zwi­ schen dem in Vorschubrichtung in einer dritten Ebene liegenden Gattermesserrahmen und dem Querschneidemes­ ser ein Führungsgatter angeordnet ist (Anspruch 6).
Durch das Führungsgatter erhält das aus dem Gatterrah­ men der dritten Ebene austretende Gut eine zusätzliche Stabilisierung. Darüber hinaus wird in vorteilhafter Weise sichergestellt, daß der Abstand zwischen den einzelnen Lebensmittelstreifen nicht zu gering wird, damit die Streifen nicht zusammenkleben können. Ein Zusammenkleben kann insbesondere durch die Querkräfte des Querschneidemessers auftreten. Dieses Zusammenkle­ ben läßt sich durch das Führungsgatter im besonderen Maße verhindern.
Von Vorteil ist es, wenn die Durchflußöffnung für das zu schneidende Gut ab dem wenigstens einen Stabilisie­ rungsmesser eine Erweiterung aufweist (Anspruch 9).
Durch die Erweiterung wird in vorteilhafter Weise eine Querpressung des zu schneidenden Gutes verhindert. Die beim Stand der Technik auftretende Querpressung resul­ tiert im allgemeinen daraus, daß die zum Schneiden des Gutes notwendigen Messer einen bestimmten Raumbedarf benötigen. Um diesen Raumbedarf wird folglich das zu schneidende Gut mit einer Querpressung bzw. Quetschung belastet. Die Folge davon können unsaubere Schnitte, eine verminderte Durchflußgeschwindigkeit und eine Veränderung der Form des gewünschten Endproduktes sein.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung nach Anspruch 1 ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung eines prinzipmäßig be­ schriebenen Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 Frontansicht auf die erfindungsgemäße Vorrich­ tung entgegen der Vorschubrichtung;
Fig. 2 Schnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung nach der Linie II-II der Fig. 1; und
Fig. 3 Schnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung nach der Linie III-III der Fig. 1.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, weist die Vorrichtung zum Schneiden von Lebensmitteln, insbesondere zum Schnei­ den in Streifen oder Würfelform, in Vorschubrichtung in einer zweiten Ebene einen ersten Gattermesserrahmen 1 und einen rechtwinklig dazu in einer dritten Ebene angeordneten zweiten Gattermesserrahmen 2 auf.
Wie in Fig. 2 und Fig. 3 erkennbar, sind die Gatter­ messerrahmen 1, 2 mit einer Vielzahl von parallel und auf Abstand voneinander liegenden Gattermessern 3 ver­ sehen. Dabei ist jedem Gattermesser 3 ein Steg 4 zuge­ ordnet. Der Steg 4 dient der Führung des zu schneiden­ den Gutes z. B. Speck. In Vorschubrichtung in einer ersten Ebene (siehe Pfeil A) vor dem ersten Gattermes­ serrahmen 1 ist ein mit einem Stabilisierungsmesser 5 versehener Stabilisierungssteg 6 angeordnet. Dabei ist das Stabilisierungsmesser 5 Mittelmesser und der Stabilisierungssteg 6 als Mittelsteg ausgebildet. Der Mittelsteg 6 erstreckt sich derart senkrecht durch die Gattermesserrahmen 1, 2 bzw. in Durchflußrichtung nach vorne bis zum Austritt im Bereich eines Querschneide­ messers 7, daß eine Durchflußöffnung 8 für das zu schneidende Gut in zwei gleich große Teilöffnungen geteilt wird.
Wie aus Fig. 2 und Fig. 3 ersichtlich, ist der Mittel­ steg 6 mit Führungsschlitzen 9 für die zum Mittelsteg 6 rechtwinklig verlaufenden Gattermesser 3 versehen. Durch die Führungsschlitze 9 können die Gattermesser 3 seitlich geführt und somit stabilisiert werden. Die Belastung der Gattermesser 3 durch die auftretenden Drücke und Querpressungen läßt sich somit deutlich reduzieren.
Der Mittelsteg 6 und das Mittelmesser 5 weisen in vor­ teilhafter Weise dieselbe Breite auf. Das Mittelmesser 5 ist beidseitig angeschliffen, wodurch ein optimales Schnittbild und ein gleichmäßiges Verteilen des zu schneidenden Gutes auf die beiden Teilöffnungen er­ folgt.
Der Mittelsteg 6 ist mit eine Führungsschiene 10 für das Mittelmesser 5 versehen.
Wie in Fig. 2 erkennbar, ist die Durchlaßöffnung 8 für das zu schneidende Gut ab dem Mittelmesser 5 mit einer in Richtung zum Austritt gerichteten Erweiterung 11 versehen. Die Erweiterung 11 reduziert die Quer­ pressung des zu schneidenden Gutes, da sie den zusätz­ lichen Raumbedarf des Mittelsteges 6 bzw. des Mittel­ messers 5 entsprechend ausgleicht. Durch die Erweite­ rung 11 ist es möglich, daß das zu schneidende Gut mit einem hohen Druck und/oder auch in gefrorenem Zustand geschnitten werden kann. In beiden Fällen wird eine saubere und einwandfreie Schnittkante erzielt. Dazu kann das Mittelmesser 5 eine entsprechende Messerbrei­ te aufweisen, die ein vorteilhaftes Schneiden ermög­ licht, ohne daß die Querpressung ansteigt. Die Breite bzw. Dicke des Mittelmessers 5 kann dabei beispiels­ weise 10 mm betragen.
Durch die Teilung der Gattermesserrahmen 1, 2 aufgrund des vorgeschalteten Mittelsteges 6 reduzieren sich die auftretenden Kräfte und Drücke auf ein Viertel ihres ursprünglichen Wertes. Dadurch ist es möglich, die Gattermesser 3 entsprechend dünn zu gestalten. Die Gattermesser 3 können deutlich dünner ausgebildet sein als das Mittelmesser 5.
Durch die Kombination aus dem Mittelmesser 5, den Ste­ gen 4 und den geringeren Querpressungen läßt sich ein vorteilhaftes Schnittbild erzielen. In Vorschubrich­ tung hinter dem zweiten Gattermesserrahmen 2 und vor dem rotierenden Querschneidemesser 7 ist ein Führungs­ gatter 12 angeordnet.
Das Führungsgatter 12 kann dabei entweder als separa­ tes Teil aufgesetzt werden oder vollständig mit dem zweiten Gattermesserrahmen 2 integriert sein.
Das Führungsgatter 12 mit seinen quadratischen oder rechtwinkligen Durchgangsöffnungen (siehe Fig. 1) er­ möglicht eine definierte Führung des bereits von den Gattermessern 3 streifenförmig geschnittenen Gutes. Dadurch ist es möglich, daß das geschnittene Gut je­ weils zu den nächsten angrenzenden Nachbarstücken in einem definierten Abstand gehalten wird, so daß auch beim Abschneiden mit dem Querschneidemesser 7 kein Verkleben der einzelnen Streifen erfolgt. Somit lassen sich würfel- oder streifenförmig geschnittene Lebens­ mittel erzeugen, die ein vorteilhaftes Schnittbild aufweisen und nicht zusammenkleben.
Das Mittelmesser 5 und die Gattermesserrahmen 1, 2 sind über einen nicht näher dargestellten gemeinsamen Antrieb über entsprechende Gleitsteine antreibbar.
Sowohl die Schneidbewegung des Mittelmessers 5 als auch die der beiden Gattermesserrahmen 1, 2 erfolgen durch den gleichen Antrieb: Dabei ist der Antrieb z. B. über Exzenterglieder mit dem Mittelmesser 5 und den Gat­ termesserrahmen 1, 2 verbunden, um die linearen Schnittbe­ wegungen für die Messer zu erzeugen.
Zur Durchführung des Schneidvorgangs des Produkts, beispielsweise Speck, wird dieses in ein nicht näher dargestelltes Magazin mit einer Vorschubeinrichtung eingelegt. Durch die Vorschubeinrichtung wird der Speck auf das an dem Mittelsteg 6 angeordnete Mittel­ messer 5 gedrückt und in zwei gleich große Hälften geteilt. Die beiden gleich großen Speckhälften gelan­ gen durch die Durchlaßöffnung 8, die in diesem Be­ reich eine Erweiterung 11 aufweist, zu dem ersten Gat­ termesserrahmen 1 mit seiner Vielzahl von Gattermes­ sern 3.
Durch die Gattermesser 3 des ersten Gattermesserrah­ mens 1 wird der Speck in Scheibenform geschnitten. Die Gattermesser 3 sind dabei derart angeordnet, daß sie rechtwinklig zum Mittelmesser 5 und liegen. Durch die­ se Anordnung läßt sich der Speck in vorteilhafter Wei­ se schneiden. Darüber hinaus können die Gattermesser 3 des ersten Gattermesserrahmens 1 in vorteilhafter Wei­ se in den Führungsschlitzen 9 des Mittelsteges 6 ge­ führt und stabilisiert werden. Nach dem Schnitt durch die Gattermesser 3 des ersten Gattermesserrahmens 1 wird der Speck durch die in Vorschubrichtung hinter den Gattermessern 3 liegenden Stege 4 in Richtung auf den zweiten Gattermesserrahmen 2 mit dessen Gattermes­ sern 3 geführt.
Durch die Gattermesser 3 des zweiten Gattermesserrah­ mens 2 werden die Speckbänder parallel zu dem Schnitt des Mittelmessers 5 und senkrecht zu den Gattermessern 3 des ersten Gattermesserrahmens 1 geschnitten. An­ schließend werden die auf diese Weise erhaltenen Speckstreifen von einem fest mit dem zweiten Gatter­ messerrahmen 2 verbundenen Führungsgatter 12 einzeln in Richtung des Querschneidemessers 7 geführt. Nach dem Austritt aus dem Führungsgatter 12 werden die Speck­ streifen durch das Querschneidemesser 7 in der ge­ wünschten Länge abgeschnitten. Anschließend können die Speckwürfel in nicht näher dargestellter Weise abgewo­ gen und verpackt werden.
Um ein Verkleben der Speckwürfel zu verhindern, kann das Führungsgatter 12 Führungsstege aufweisen, die dicker sind als die Gattermesser 3.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Schneiden von Lebensmitteln ist sichergestellt, daß die ge­ schnittenen Würfel oder Streifen nicht miteinander verkleben und daß auch hartes, z. B. gefrorenes Gut geschnitten werden kann. Es ergibt sich eine exakte Form sowohl bei harten als auch bei weichen Produkten, da alle angeschnittenen Teile geführt werden.
Durch die einteilige Ausgestaltung des Gattermesser­ rahmens 2 der dritten Ebene mit dem Führungsgatter 12 wird eine zusätzliche Stabilität erzielt.
In einer nicht dargestellten Ausführungsform kann vor­ gesehen sein, daß in der ersten Ebene statt einem Mit­ telmesser 5 zwei Stabilisierungsmesser angeordnet sind. Dabei können die beiden Stabilisierungsmesser z. B. auch einseitig angeschliffen sein.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Schneiden von Lebensmitteln, ins­ besondere zum Schneiden in Streifen oder Würfel­ form, mit folgenden in Vorschubrichtung hinter­ einander angeordneten Merkmalen:
  • 1. 1.1 ein Magazin mit einer Vorschubeinrichtung für das zu schneidende Gut,
  • 2. 1.2 wenigstens einem Stabilisierungsmesser (5) in einer ersten Ebene,
    • 1. 1.2.1 das bzw. die an jeweils einem Stabili­ sierungssteg (6) angeordnet ist bzw. sind, wobei sich der wenigstens eine Stabilisierungssteg (6) senkrecht durch wenigstens eine weitere Ebene einer Schneideeinrichtung erstreckt und/oder wenigstens eine weitere Ebene wenigstens einen Stabilsierungssteg (6) aufweist, der an dem Stabilisie­ rungssteg (6) der ersten Ebene derart anordenbar ist, daß ein durchgehender Stabilisierungssteg (6) bildbar ist,
    • 2. 1.2.2 daß der wenigstens eine Stabilisie­ rungssteg (6) mit Führungsschlitzen (9) für quer bzw. senkrecht zum Stabi­ lisierungssteg (6) verlaufende Gatter­ messer (3) versehen ist,
  • 3. 1.3 einer Schneideeinrichtung,
    • 1. 1.3.1 mit einem Gattermesserrahmen (1) in einer zweiten Ebene, der mit mehreren parallel nebeneinander angeordneten Gattermessern (3) versehen ist, und einem weiteren Gattermesserrahmen (2) in einer dritten Ebene, der mehrere senkrecht zu den Gattermessern (3) des Gattermesserrahmens (1) der zweiten Ebene liegende und ebenfalls parallel nebeneinander angeordnete Gattermesser (3) aufweist, und
  • 4. 1.4 einem Querschneidemesser (7).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Gattermesser (3) ein Steg (4) zugeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der wenigstens eine Stabilisierungssteg (6) senkrecht durch die Schneideeinrichtung er­ streckt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Stabilisierungssteg (6) eine Führungsschiene (10) für das zugeordnete Stabili­ sierungsmesser (5) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Stabilisierungssteg (6) und das zugeordnete Stabilisierungsmesser (5) diesel­ be Breite aufweisen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem in Vorschubrichtung in einer dritten Ebene liegenden Gattermesserrahmen (2) und dem Querschneidemesser (7) ein Führungsgatter (12) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der in der dritten Ebene liegende Gattermesser­ rahmen (2) einteilig mit dem Führungsgatter (12) ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsgatter (12) Führungsstege aufweist, die dicker sind als die Gattermesser (3).
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Durchflußöffnung (8) für das zu schneidende Gut ab dem wenigstens einem Stabilisierungsmesser (5) eine Erweiterung (11) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Erweiterung (11) dem Raumbedarf des wenig­ stens einen Stabilisierungsmessers (5) und/oder des wenigstens einen Stabilisierungsstegs (6) entspricht.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Gattermesser (3) jeweils dünner sind als das wenigstens eine Stabilisierungsmesser (5).
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Stabilisierungsmesser (5) und die Gattermesserrahmen (1, 2) mit einem gemeinsa­ men Antrieb versehen sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Stabilisierungsmesser (5) als Mittelmesser und der wenigstens eine Stabili­ sierungssteg (6) als Mittelsteg ausgebildet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelmesser (5) beidseitig angeschliffen ist.
DE1998132945 1998-07-22 1998-07-22 Vorrichtung zum Schneiden von Lebensmitteln Expired - Lifetime DE19832945C2 (de)

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