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DE19832662A1 - Schutzvorrichtung gegen Bodenminen - Google Patents

Schutzvorrichtung gegen Bodenminen

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Publication number
DE19832662A1
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Germany
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vehicle
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Manfred Held
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41HARMOUR; ARMOURED TURRETS; ARMOURED OR ARMED VEHICLES; MEANS OF ATTACK OR DEFENCE, e.g. CAMOUFLAGE, IN GENERAL
    • F41H11/00Defence installations; Defence devices
    • F41H11/12Means for clearing land minefields; Systems specially adapted for detection of landmines
    • F41H11/16Self-propelled mine-clearing vehicles; Mine-clearing devices attachable to vehicles
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41HARMOUR; ARMOURED TURRETS; ARMOURED OR ARMED VEHICLES; MEANS OF ATTACK OR DEFENCE, e.g. CAMOUFLAGE, IN GENERAL
    • F41H5/00Armour; Armour plates
    • F41H5/013Mounting or securing armour plates

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aiming, Guidance, Guns With A Light Source, Armor, Camouflage, And Targets (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzvorrichtung für gepanzerte Fahrzeuge, die sich aus Plattenelementen zusammensetzt, welche übereinandergreifend am Boden unter der Fahrzeugwanne schleifen, so daß sich weder ein Hohlladungs- noch ein Flachladungsstachel noch ein Projektil von einer EFP-Ladung ausbilden kann. Ausführungsbeispiele sind erläutert.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzvorrichtung gegen Bodenminen für gepanzerte Fahrzeuge gemäß dem Gattungsbegriff des Anspruchs 1.
Schutzvorrichtung gegen Minen und Geschosse sind beim Stand der Technik in verschiedenen Konzeptionen und Ausführungen bekannt, wobei sie entsprechend der gestellten bzw. der zu lösenden Aufgabe speziell konfiguriert sind. Bodenminen stellen eine spezifische Gefährdung gegen ungepanzerte und gepanzerte Fahrzeuge dar. Beim Einsatz von Fahrzeugen als Krisenreaktionskräfte wird besonderer Schutz gegenüber den Personen gewünscht und verlangt. Da stellt nun der Einsatz bzw. die Anwendung von gerichteten Minen ein besonderes Problem dar, weil bei denen bei der Detonation der Sprengladung ein Stachel oder Projektil erzeugt wird, die je nach Bauart und Auslegung Durchschlagsleistungen von 50 mm bis zu mehreren 100 mm Panzerstahl aufweisen.
Durch die DE 196 40 989 A1 ist eine Schutzvorrichtung für Panzerfahrzeuge gegen Hohlladungs- Geschosse bekannt, die am Bug des Fahrzeuges für einen abstandsaktiven Schutz Kassetten vorsieht, die ein oder mehrreihig und gegebenenfalls auch gegeneinander versetzt am schräg abwärts geneigten Fahrzeugbug montiert sind. Mit dieser Schutzvorrichtung, bei der allerdings die Konfiguration der Kassetten nicht angegeben ist und aus welchem Material sie bestehen, wird nur der Fahrzeugbug gegenüber horizontal angreifender Munition geschützt. Ein Schutz der Wanne gegen Hohlladungsminen ist mit dieser Einrichtung nicht möglich.
Eine ähnliche Vorrichtung ist aus der DE 196 09 502 A1 bekannt. Hier wird ein anbringbares Panzerungssystem zum lösbaren Befestigen an einer äußeren Fahrzeugfläche offenbart, das sich aus einer Vielzahl nebeneinanderliegender Panzerungsformstücke zusammensetzt und mittels einer Schnapp- Verbindungseinrichtung an der Fahrzeugoberfläche angebracht werden kann. Auch hiermit ist kein effektiver Schutz der Wanne möglich und läßt sich auch nicht an leichten Fahrzeugen - wie beispielsweise die bekannten Unimog - befestigen.
Neben den reinen Blastminen werden - wie vorstehend erwähnt - Hohlladungs-, Flachladungs- und Projektilladungsminen eingesetzt, die durch einen Knick-, Erschütterungs- oder Magnetsensor einzeln oder in Kombination angewandt, die Mine auch auslösen, wenn sie zwischen den Rädern oder zwischen den Ketten beim Passieren des Fahrzeugs positioniert sind.
Um ein gepanzertes Fahrzeug erheblich zu beschädigen, werden als reine Blastmine Sprengladungs­ mengen bis zu 10 Kilogramm und darüber benötigt. Neben der reinen Blastwirkung wird nun durch die Ausbildung eines Hohlladungsstachels oder Flachladungsstachels oder eines sprenggeformten Projektiles ein erheblich größerer Schaden angerichtet, selbst bei wesentlich kleineren Gewichten der Mine oder der Sprengladungsmenge, da die Grundplatte in dem Abstand zwischen 0,3 m und 0,6 m vom Boden leicht durchschlagen wird und dann immer große Schäden im Innenraum des Fahrzeugs entstehen, da Insassen und wesentliche Komponenten mit hoher Wahrscheinlichkeit getroffen werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schutzvorrichtung aufzuzeigen, die gegen Bodenminen, die einen Hohlladungs- oder Flachladungsstachel oder ein sprenggeformtes Projektil bilden, wirksam eine Stachelbildung verhindern.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 aufgezeigten Maßnahmen gelöst. In den Unteransprüchen sind Ausgestaltungen und Weiterbildungen angegeben und in der nachfolgenden Beschreibung ist ein Ausführungsbeispiel erläutert. In der Figur der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel skizziert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Schemabild eines am Fahrzeugbug angehängten Schleifbandes,
Fig. 2 ein Schemabild eines Ausführungsbeispiels für eine Andrückvorrichtung zur Bodenkontakthaltung des Schleifbandes.
Der allgemeine Erfindungsgedanke geht von der Erkenntnis aus, daß Minen, die einen Hohlladungs- oder Flachladungsstachel beziehungsweise ein sprenggeformtes Projektil erzeugen, je nach Bauart und Auslegung Durchschlagsleistungen von 50 mm bis zu mehreren 100 mm Panzerstahl erzielen. Allerdings ist für die Bildung eines der vorgenannten Stachel oder eines Projektils ein gewisser Freiraum über der Mine notwendig. Bei in die Erde eingegrabenen Minen wird deshalb eine Treibladung aktiviert, welche die darüberliegende, die Mine verdeckende Erde - oder auch Wasser - hinwegschießt und somit den Raum über der jeweiligen Belegung (Hohlladung, Flachladung, Projektil), in dem häufig auch Zünderbauteile (Elektronikelemente, Batterie etc.) eingebracht sind, freimacht.
Verhindert man nun, daß über der Richtmine ein Freiraum besteht oder sich ausbilden kann, dann wird zumindest die Wirkung der Hohl- bzw. Flach- bzw. Projektilladung auf ein un- oder kaum gefährliches Mindestmaß reduziert.
Ein Ausführungsbeispiel der vorgeschlagenen Minenschutzvorrichtung ist in der Fig. 1 der Zeichnung skizziert. Hier ist ein aus 10-50 mm starken Plattenelementen gebildetes, am Erdboden schleifendes "Schleifband" 11 gezeigt, das am Vorderteil des Fahrzeugs 10a angehängt wird. Diese sich über den gesamten Radstand des Fahrzeugs 10 erstreckenden Plattenelemente 12 sind lamellenartig und sich in Fahrtrichtung überlappend ausgebildet. Sie sind miteinander gelenkig verbunden. Im faluenden Zustand wird nun beispielsweise bei einem Fahrzeug 10 zwischen dessen Rädern oder Gleisketten und dem Erdboden E dieses "Schleifband" 11 über die verlegten Richtminen etc. gezogen und dadurch zwangsläufig unterbunden, daß der erforderliche Freiraum über der Mine vorliegt oder sich bilden kann. Auch ein Aktivieren einer Treib- oder Ausstoßladung wird zwecklos gemacht. In jedem Falle explodiert zwar die Mine, aber da sie keinen Hohlladungs-, Flachladungsstachel oder sprenggeformtes Projektil bildet, wird die Sprengwirkung soweit reduziert, daß keine Gefährdung des Innenraumes eintritt.
Nun besteht jedoch die Möglichkeit, daß die Stahl- oder Aluminiumplatten des "Schleifbandes" bei größeren Minen, die beim Kontakt mit diesen Platten 12 detonieren, scharfe Splitter erzeugen, die gegen die Bodenstruktur 10b des Fahrzeuges 10 Wirkungen erzeugen können. Hiergegen wird vorgeschlagen, die Plattenelemente 12 aus Keramik oder Kunststoffen - gegebenfalls mit Quarzsand vermengt - herzustellen.
Als vorteilhaft anzusehen sind auch gefüllte Gitterroste oder behälterförmig konzipierte Platten 12, die mit Sand oder einem ähnlichen Substrat gefüllt sind. Solche behälterförmigen Platten 12 mit Wasser zu füllen ist eine weitere Ausführungsform. Dies hat den Vorteil, daß sie ohne Füllung ein stark reduziertes Eigengewicht haben, im Einsatz aber genügend träge Massen aufweisen. Das Material für die Plattenelemente des "Schleifbandes" muß dem Schleifkontakt am Boden standhalten, aber bei Detonation einer Mine in kleine oder sandkornförmige Bruchstücke zerfallen. Hierzu werden Platten aus Keramikformstücken in einer Kunststoffmatrix oder Kunststoffe mit einem hohen Füllungsgrad an Quarzsand vorgeschlagen.
Bezüglich der lösbaren Anbringung der Schutzvorrichtung am Bugteil des zu schützenden Fahrzeug sind zahlreiche Lösungsmöglichkeiten gegeben. Die einfachste Möglichkeit dürfte eine Haken- und Ösenverbindung sein, eventuell verbunden mit einer hydraulischen Hubvorrichtung, falls kein von Minen gefährdetes Gelände zu durchfahren ist.
Die Plattenelemente 12 können als Schleifband 11 zwischen dem Kettenlaufwerk oder den Rädern unter der Wanne 10b des Fahrzeugs 10 nachgezogen werden. Bei einer Rückwärtsfahrt wird das Schleifband 11 durch eine Hydraulikvorrichtung vor Beginn einer solchen Fahrt hochgezogen werden.
In Fig. 2 der Zeichnung ist eine Variante zum Schleifband gezeigt. Hier wird ein sogenanntes "Laufband" 14 - gegebenenfalls mit mehreren hintereinander geschalteten Gliedern - vorgeschlagen, wobei durch Reibungskräfte die Plattenelemente abgewickelt werden oder wie bei einer Rolltreppe durch einen (nicht gezeichneten) Motor mit entsprechender Elektronik angesteuert und angetrieben, die Abwicklung am Boden entsprechend der Fahrgeschwindigkeit erfolgt. Mit mehreren hintereinander geschalteten Elementen können bei entsprechend gefederter Anbringung 15 auch bei Unebenheiten des Bodens dieser jeweils besser abgedeckt werden.
Somit ist eine Schutzvorrichtung der eingangs genannten Art geschaffen, die die Aktivierung einer Stachel- oder Projektilbildung zuverlässig verhindert, so daß hierdurch ein möglicher Personen- und größerer Sachschaden wesentlich reduziert oder völlig vermieden wird.

Claims (5)

1. Schutzvorrichtung gegen Bodenminen, die einen Hohlladungs- oder Flachladungsstachel oder ein sprenggeformtes Projektil bilden, für gepanzerte Fahrzeuge, die am Bug desselben oder der Fahrzeugunterseite wahlweise anbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein aus Plattenelementen (12) zusammengesetztes, sich über den gesamten Radstand des zu schützenden Fahrzeugs (10) erstreckendes "Schleif- oder Laufband" (11, 14) gebildet und angebracht wird, wobei die Plattenelemente (12) material- und stärkemäßig den Schleifkontakt am Boden aufnehmen, lamellenartig und zueinander schwenkbar ausgebildet sind und im fahrenden Zustand automatisch unter der Fahrzeugwanne (10b) nachgezogen oder federnd an die Bodenoberfläche angedrückt werden.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenelemente (12) dcs Schleifbandes (11) aus in einem Stahlrahmen gefaßten Keramik- oder Kunststoffmaterial gebildet werden.
3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenelemente (12) behälterförmig ausgebildet sind und die Innenräume dieser Behälter mit Quarzsand oder einem ähnlich strukturierten Substrat gefüllt sind.
4. Schutzvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenräume der behälterförmigen Plattenelemente (12) mit Wasser oder einem öligen Liquid gefüllt sind.
5. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenelemente (12) sich in Fahrtrichtung überlappen.
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