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DE19832532A1 - Toilettenbürste - Google Patents

Toilettenbürste

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Publication number
DE19832532A1
DE19832532A1 DE19832532A DE19832532A DE19832532A1 DE 19832532 A1 DE19832532 A1 DE 19832532A1 DE 19832532 A DE19832532 A DE 19832532A DE 19832532 A DE19832532 A DE 19832532A DE 19832532 A1 DE19832532 A1 DE 19832532A1
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DE
Germany
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brush
brush according
water
coupling piece
bristles
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19832532A
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English (en)
Inventor
Joachim Kuhn
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Individual
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Individual
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K11/00Closets without flushing; Urinals without flushing; Chamber pots; Chairs with toilet conveniences or specially adapted for use with toilets
    • A47K11/10Hand tools for cleaning the toilet bowl, seat or cover, e.g. toilet brushes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B7/00Bristle carriers arranged in the brush body
    • A46B7/04Bristle carriers arranged in the brush body interchangeably removable bristle carriers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46DMANUFACTURE OF BRUSHES
    • A46D1/00Bristles; Selection of materials for bristles
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B2200/00Brushes characterized by their functions, uses or applications
    • A46B2200/30Brushes for cleaning or polishing
    • A46B2200/304Lavatory brush, i.e. brushes for cleaning toilets

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Non-Flushing Toilets (AREA)
  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)
  • Brushes (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Toilettenbürste mit einem vorzugsweise stabförmigen Griffteil (10) und einem am einen Ende des Griffteils (10) angeordneten Bürstenteil (12). Um auch hohen hygienischen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Toilettenbürste als Einwegbürste ausgebildet. Zu diesem Zweck ist gemäß der Erfindung das Bürstenteil (12) lösbar am Griffteil (10) befestigbar und das Bürstenteil (12) besteht aus einem unter der Einwirkung von Wasser löslichen oder zerfallenden Material.

Description

Die Erfindung betrifft eine Toilettenbürste mit einem vorzugsweise stabförmigen Griffteil und einem an einem Ende des Griffteils angeordneten Bürstenteil.
Derartige Bürsten sind weit verbreitet und weisen in der Regel ein Bürstenteil mit Borsten aus Kunststoff oder Naturborsten auf. Diese Art von Toilettenbürsten ist für den mehrmaligen Gebrauch bestimmt. Hierbei wird als nachteilig empfunden, daß die Bürste durch den Kon­ takt mit Fäkalien sehr unhygienisch wird und unangeneh­ me Gerüche abgeben kann.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Toilettenbürste der eingangs genannten Art bereit zustellen, die auch strengen Anforderungen an die Hygiene gerecht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmals­ kombination des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung erge­ ben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Die Erfindung geht vor allem von dem Gedanken aus, daß bei jeweils nur einmaliger Verwendung des Bürstenteils eine einwandfreie Hygiene gewährleistet ist. Zusätzlich sollte auch die Entsorgung des benutzten Bürstenteils auf einfache und hygienische Weise durchführbar sein. Gemäß der Erfindung wird daher vorgeschlagen, daß das Bürstenteil lösbar am Griffteil befestigbar ist und daß das Bürstenteil aus einem unter der Einwirkung von Was­ ser löslichen oder zerfallenden Material bestehen. Das Bürstenteil kann hierdurch unmittelbar nach dem Ge­ brauch von dem Griffteil getrennt werden. Es löst sich unter der Einwirkung von Wasser auf und kann daher mit­ tels des Spülvorgangs unmittelbar entsorgt werden, ohne aus der Toilette entfernt werden zu müssen und ohne daß die Gefahr einer Verstopfung der Toilette besteht.
Zweckmäßig weist das Bürstenteil Borsten oder ein pol­ sterartiges Reinigungselement auf, wobei letzteres aus mindestens einer Polster- oder Flachmaterialschicht be­ stehen kann. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bestehen die Borsten oder das Reinigungs­ element bzw. die Polster aus in Wasser zerfallendem Papier. Alternativ können die Borsten oder das Reini­ gungselement auch aus einem wasserlöslichen Kunststoff­ material bestehen oder einen wasserlöslichen Kunst­ stoffüberzug aufweisen. Vorzugsweise besteht das Kunst­ stoffmaterial oder der Kunststoffüberzug aus Po­ lyvinylalkohol. Dieses Material weist eine gute Lös­ lichkeit in Wasser auf, so daß nach der bestimmungsge­ mäßen Benutzung der Bürste nicht gewartet werden muß, bevor das Bürstenteil entsorgt werden kann.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung be­ stehen die Borsten oder das Reinigungselement aus zell­ stoffhaltigem oder textilem, eine wasserlösliche oder in Wasser zerfallende Faserstruktur aufweisendem Mate­ rial. Zusätzlich können die Borsten oder das Reinigung­ selement ein unter Wasseraufnahme quellendes Bindemit­ tel enthalten, wobei die aufgequollenen Borsten bzw. das aufgequollene Reinigungselement eine bessere Reini­ gungswirkung ermöglichen. Das Bindemittel kann ein hy­ drophiles Gel, vorzugsweise Gelatine oder Knochenleim enthalten oder aus diesem bestehen.
Besonders einfach läßt sich das Bürstenteil vom Griff­ teil trennen, wenn das Bürstenteil unter der Einwirkung einer Abstreifkraft, beispielsweise an einer Kante in­ nerhalb der Toilettenschüssel, vom Griffteil lösbar ist. Das Griffteil kann weiterhin einen über eine Aus­ lösetaste betätigbaren Rast- oder Greifmechanismus zum Ertassen des Bürstenteils aufweisen. Zweckmäßig weist das Bürstenteil ein die Borsten oder das Reinigungsele­ ment tragendes, am Griffteil lösbar befestigbares Kupp­ lungsstück auf. Die Entsorgung des Bürstenteils gestal­ tet sich noch sicherer, wenn auch das Kupplungsstück aus einem wasserlöslichen oder in Wasser zerfallenden Material besteht. Das Kupplungsstück besteht dann vor­ zugsweise aus in Wasser zerfallendem Papier oder Pappe oder aus einem in Wasser löslichen Kunststoff, insbe­ sondere aus Polyvinylalkohol. Alternativ kann das Kupp­ lungsstück auch aus einem zellstoffhaltigen oder texti­ len, eine wasserlösliche oder in Wasser zerfallende fasrige Struktur aufweisenden Material bestehen. Bevor­ zugt besteht das Kupplungsstück jeweils aus dem glei­ chen Material wie die Borsten oder das Reinigungsele­ ment, beispielsweise als verdicktes Preßstück aus Bor­ sten- oder Reinigungselementmaterial.
Zweckmäßig weist das Kupplungsstück eine Einstecköff­ nung zur form- und/oder kraftschlüssigen Aufnahme eines am Griffteilende angeordneten Steckelements auf, wel­ ches in der Einstecköffnung des Kupplungsstück einrast­ bar sein kann. Alternativ kann das Steckelement einen Außenkonus und das Kupplungsstück im Bereich der Ein­ stecköffnung einen hierzu komplementären Innenkonus aufweisen, so daß der Zusammenhalt zwischen dem Griff­ teil und dem Kupplungsstück durch einen Reibschluß ge­ währleistet ist.
Das Bürstenteil weist in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung einen Flachmaterialzuschnitt aus dem Borsten­ material auf, der sternförmig radial nach außen weisen­ de, die einzelnen Borsten begrenzende Einschnitte auf­ weist und an welchem mittig das Kupplungsstück angeord­ net ist. Der Flachmaterialzuschnitt kann hierbei einen kreisförmigen oder einen quadratischen oder rechtecki­ gen Umriß aufweisen.
Zur weiteren Verbesserung der Hygiene und/oder Verstär­ kung der Reinigungskraft kann das Bürstenteil mit einem wasserlöslichen Duft-, Reinigungs- und/oder Desinfekti­ onsmittel imprägniert sein.
Die Bürstenteile werden bevorzugt in einem vorkonfek­ tionierten Vorratsbehälter, insbesondere einer Spende­ box, aufgenommen, aus dem sie mit Hilfe des Griffteils einzeln nacheinander entnehmbar sind. Die Bürstenteile können dabei in dem Vorratsbehälter flach übereinander­ liegend gestapelt sein, der vorzugsweise nach der Art eines Vorratsbehälters für Taschentücher ausgebildet ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbei­ spiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemä­ ßen Bürste, bestehend aus Griffteil und Bür­ stenteil;
Fig. 2 das Griffteil der Bürste gemäß Fig. 1;
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel eines Bürstenteils be­ stehend aus einem Flachmaterialzuschnitt und einem Kupplungsteil;
Fig. 4 eine Detaildarstellung des Kupplungsteils des Bürstenteils gemäß Fig. 3;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines Vorratsbe­ hälters, der zur Aufnahme der Bürstenteile be­ stimmt ist.
Die in Fig. 1 dargestellte Toilettenbürste besteht im wesentlichen aus einem Griffteil 10 und einem Bürsten­ teil 12. Das Griffteil 10 ist im wesentlichen stabför­ mig ausgebildet und weist an seinem einen Ende einen Handgriff 14 und an seinem anderen Ende ein Steckele­ ment 16 (Fig. 2) auf, wobei letzteres von einem bei der Kupplung mit dem Bürstenteil 12 als Anschlag dienenden, flanschartigen Bund 18 begrenzt ist. Das Griffteil 10 kann aus Holz oder Metall oder als Formteil aus Kunst­ stoff bestehen.
Das Bürstenteil 12 besteht aus einem Kupplungsstück 20 und einer Vielzahl von Borsten 22, die aus einem unter der Einwirkung von wasserlöslichem oder zerfallendem Material, beispielsweise einem in Wasser zerfallenden Papier oder einem wasserlöslichen Kunststoffmaterial, bestehen. Die Borsten 22 des Bürstenteils 12 werden durch einen Flachmaterialzuschnitt (Fig. 3) aus dem Borstenmaterial gebildet, der sternförmig radial nach außen weisende, die einzelnen Borsten begrenzende Ein­ schnitte 24 aufweist. Diese Ausbildung ermöglicht eine besonders einfache Herstellung des Bürstenteils 12.
Beim Gebrauch der Bürste fallen die Borsten 22 in die in Fig. 1 dargestellte Position. In der Mitte des Flachmaterialzuschnitts ist das Kupplungsstück 20 ange­ ordnet, welches ebenfalls aus einem in Wasser löslichen oder zerfallenden Material, vorzugsweise dem gleichen Material wie die Borsten besteht.
Das Kupplungsstück 20 weist eine Einstecköffnung 26 zur form- und/oder kraftschlüssigen Aufnahme des Steckele­ ments 16 des Handgriffs 14 auf. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Steckelement 16 des Griff­ teils 10 als Außenkonus und die Einstecköffnung 26 des Kupplungsstücks 20 als Innenkonus ausgebildet. Auf die­ se Weise läßt sich das Bürstenteil 12 sowohl auf einfa­ che Weise mit dem Griffteil 10 verbinden, als auch wie­ der von diesem lösen. Nach einem einmaligen Gebrauch der Bürste, bei dem das Borstenmaterial sich bereits teilweise im Wasser auflöst, wird das Bürstenteil 12 auf einfache Weise von dem Griffteil 10 entfernt, indem das Bürstenteil 12 beispielsweise an einer Innenkante einer Toilette von dem Griffteil 10 abgestreift wird. Das Bürstenteil 12 kann dann mittels der Toilettenspü­ lung entsorgt werden, sobald es sich soweit aufgelöst hat, daß keine Gefahr von Verstopfungen des Leitungssy­ stems besteht.
Fig. 5 zeigt einen als Spendebox 28 ausgebildeten Vor­ ratsbehälter für mehrere Borstenteile 12. Die Bürsten­ teile 12 sind in der Spendebox 28 in ihrem in Fig. 3 dargestellten Zustand gestapelt und können aus der Spendebox 28 mittels des Griffteils 10 durch eine Ent­ nahmeöffnung 30 entnommen werden, indem das Steckele­ ment 16 des Griffteils 10 in die Einstecköffnung 26 des Kupplungsstücks 20 eingeführt wird und das Bürstenteil 12 aus der Spendebox 28 herausgezogen wird. Dabei ge­ langen die Borsten 22 in ihre in Fig. 1 dargestellte Lage und die Bürste ist einsatzbereit.
Zusammenfassend ist folgendes festzustellen: Die Erfin­ dung betrifft eine Toilettenbürste mit einem vorzugs­ weise stabförmigen Griffteil 10 und einem am einen Ende des Griffteils 10 angeordneten, Borsten 22 aufweisenden Bürstenteil 12. Um auch hohen hygienischen Anforderun­ gen gerecht zu werden, ist die Bürste als Einwegbürste ausgebildet. Zu diesem Zweck ist gemäß der Erfindung das Bürstenteil 12 lösbar am Griffteil 10 befestigbar und die Borsten 22 des Bürstenteils 12 bestehen aus ei­ nem unter der Einwirkung von Wasser löslichen oder zer­ fallenden Material.

Claims (27)

1. Toilettenbürste mit einem vorzugsweise stabförmigen Griffteil (10) und einem an einem Ende des Griff­ teils (10) angeordneten Bürstenteil (12), dadurch gekennzeichnet, daß das Bürstenteil (12) lösbar am Griffteil (10) befestigbar ist und daß das Bürsten­ teil (12) aus einem unter der Einwirkung von Wasser löslichen oder zerfallenden Material besteht.
2. Bürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bürstenteil (12) Borsten (22) aufweist.
3. Bürste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß das Bürstenteil (12) ein polsterartiges Reinigungselement aufweist.
4. Bürste nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Reinigungselement aus mindestens einer Polster- oder Flachmaterialschicht besteht.
5. Bürste nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten (22) oder das Rei­ nigungselement aus in Wasser zerfallendem Papier bestehen.
6. Bürste nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten (22) oder das Rei­ nigungselement aus wasserlöslichem Kunststoffmate­ rial bestehen oder einen wasserlöslichen Kunst­ stoffüberzug aufweisen.
7. Bürste nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmaterial oder der Kunststoffüberzug aus Polyvinylalkohol besteht.
8. Bürste nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten (22) oder das Rei­ nigungselement aus zellstoffhaltigem oder textilem, eine wasserlösliche oder in Wasser zerfallende Fa­ serstruktur aufweisendem Material bestehen.
9. Bürste nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten (22) oder das Rei­ nigungselement ein unter Wasseraufnahme quellendes Bindemittel enthalten.
10. Bürste nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel ein hydrophiles Gel, vorzugsweise Gelatine oder Knochenleim enthält oder aus diesem besteht.
11. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Bürstenteil (12) unter der Einwirkung einer Abstreifkraft vom Griffteil (10) lösbar ist.
12. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (10) einen über eine Auslösetaste betätigbare Rast- oder Greifme­ chanismus zum Erfassen des Bürstenteils (12) auf­ weist.
13. Bürste nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Bürstenteil (12) ein die Borsten (22) oder das Reinigungselement tragendes, am Griffteil (10) lösbar befestigbares Kupplungs­ stück (20) aufweist.
14. Bürste nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsstück (20) aus einem wasserlösli­ chen oder in Wasser zerfallenden Material besteht.
15. Bürste nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsstück (20) aus in Wasser zerfal­ lendem Papier oder Pappe besteht.
16. Bürste nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsstück (20) aus einem im Wasser löslichen Kunststoff, insbesondere aus Polyvinylal­ kohol besteht.
17. Bürste nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsstück (20) aus einem zellstoffhal­ tigen oder textilen, eine wasserlösliche oder in Wasser zerfallende fasrige Struktur aufweisenden Material besteht.
18. Bürste nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsstück (20) aus dem gleichen Material wie die Borsten (22) oder das Reinigungselement besteht.
19. Bürste nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsstück (20) als verdicktes Preß­ stück aus Borsten- oder Reinigungselementmaterial besteht.
20. Bürste nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsstück (20) eine Einstecköffnung (26) zur form- und/oder kraftflüs­ sigen Aufnahme eines am Griffteilende angeordneten Steckelements (16) aufweist.
21. Bürste nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckelement (16) des Griffteils (10) in der Einstecköffnung (26) des Kupplungsstücks (20) einrastbar ist.
22. Bürste nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Steckelement (16) einen Außenko­ nus und das Kupplungsstück (20) im Bereich der Ein­ stecköffnung (26) einen hierzu komplementären In­ nenkonus aufweisen.
23. Bürste nach einem der Ansprüche 2 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Bürstenteil (12) einen Flachmaterialzuschnitt aus dem Borstenmaterial auf­ weist, der sternförmig radial nach außen weisende, die einzelnen Borsten (22) begrenzende Einschnitte (24) aufweist und an welchem mittig das Kupplungs­ stück (20) angeordnet ist.
24. Bürste nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachmaterialzuschnitt einen kreisförmigen Umriß aufweist.
25. Bürste nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachmaterialzuschnitt einen quadratischen oder rechteckigen Umriß aufweist.
26. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Bürstenteil (12) mit einem wasserlöslichen Duft-, Reinigungs- und/oder Desin­ fektionsmittel imprägniert ist.
27. Vorratsbehälter, insbesondere Spendebox, zur Auf­ nahme mehrerer Bürstenteile (12) nach einem der An­ sprüche 1 bis 26, die mit Hilfe des Griffteils (10) einzeln nacheinander entnehmbar sind.
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