DE19831908A1 - Rechteckspinnkanne - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Rechteckspinnkanne mit einem deren Boden und deren Kopf im wesentlichen quaderförmig verbindenden Mantel beschrieben, wobei der Mantel aus den größeren Rechteckflächen entsprechenden Längswänden und den kleineren Rechteckflächen bestehenden Stirnwänden besteht. Um den Herstellungsaufwand der Kanne und den Betriebsaufwand beim Handhaben der Kanne zu vermindern, weisen der Boden und der Kopf der Kanne je einen stabilisierenden Rahmen, nämlich einen Boden- und Kopfrahmen auf, während der Mantel nur einen einzigen von dem Bodenrahmen zum Kopfrahmen durchgehenden Schlitz besitzt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Rechteckspinnkanne mit einem deren Boden und deren
Kopf im wesentlichen quaderförmig verbindenden Mantel, welcher aus den größe
ren Rechteckflächen entsprechenden Längswänden und den kleineren Rechteckflä
chen entsprechenden Stirnwänden besteht.
Spinnkannen (sliver can) dienen der Aufnahme von Faserband (sliver) während der
Verarbeitung, z. B. zwischen Karde und Strecke sowie zwischen Strecke und Flyer
bzw. Spinnmaschine. Es gibt etwa zylinderförmige Spinnkannen mit kreisförmigem
Querschnitt (Rundkannen) und etwa quaderförmige Spinnkannen mit im Prinzip
rechteckigem Querschnitt (sogenannte Rechteckspinnkannen oder kurz Rechteck
kannen). Die stehenden Rechteckkannen haben etwa die Quaderform eines auf
rechtstehenden, relativ flachen Ziegelsteins, die Abmessungen von Boden- bzw.
Kopffläche liegen in der Größenordnung von etwa 1.000 mm × 220 mm. Die Höhe
der aufrechtstehenden Kanne kann etwa 1.000 mm betragen. Auch wenn die Kan
ten des Quaders, insbesondere die (bei stehender Kanne) vertikalen Mantelkanten,
abgerundet oder abgeschrägt sind, spricht man von einer Rechteckkanne. Eine sol
che Spinnkanne wiegt ca. 10 kg. Spinnkannen sind Massenartikel; schon eine klei
ne Spinnerei mit nur zehn Rotor- bzw. OE-Spinnmaschinen braucht ca. 4.000 Kan
nen.
In DE 43 01 211 A1 wird eine Rechteckkanne zur Aufnahme von Faserband be
schrieben, deren Material aus zwei nur an Kopf und Boden miteinander verbunde
nen Wandschalen besteht. Diese Zwei-Schlitz-Kanne besitzt an jeder ihrer schma
len Stirnwände einen vom Boden bis zum Kopf reichenden Schlitz, der als Füh
rungsspalt ausgebildet ist. Innerhalb der Kanne befindet sich eine lose Bodenplatte
mit dem lichten Querschnitt der Kanne angepaßter Rechteckform. An den beiden
schmalen Rechteckseiten der Bodenplatten sind Zapfen - oder (bei anderen be
kannten Kannen) auch Griffe mit Langloch - angebracht, die durch die Schlitze bzw.
Führungsspalte der Kannenstirnwände hindurchreichen, so daß sie mit Hilfe einer
die beiden Zapfen bzw. Griffe fassenden Hubvorrichtung definiert anzuheben, spe
ziell abzusenken, sind.
Die bekannte Vorrichtung hat einige Nachteile. Da die relativ lange Bodenplatte nur
an den an ihren Längsenden angebrachten Zapfen oder Griffe getragen wird, erfor
dert sie eine erhebliche Eigenstabilität mit entsprechendem Herstellungsaufwand;
andernfalls ist ein Durchbiegen der Platte nicht auszuschließen. Die genannten
Zapfen können dann von den Hubarmen einer Hubeinrichtung abgleiten. Wenn man
ferner ein Kippen der Bodenplatte um deren parallel zu den größeren Rechteck
kanten liegende Längsachse vermeiden will, müssen gegebenenfalls die Zapfen mit
Hilfe entsprechend stabiler Führungsleisten der Schlitze gegen eine Drehung gesi
chert werden. Derartige Führungen erhöhen den Aufwand zusätzlich. Die alternativ
aus den Schlitzen herausragenden Griffe (mit Langloch, parallel zur Platten- und
Stirnwandfläche) gleiten zwar von den Hubarmen nicht ab und verhindern im allge
meinen ein Kippen der Bodenplatte, Herstellung und Montage der Griffe sind aber
aufwendig, außerdem können die Griffe leicht abbrechen. Schließlich ist der Auf
wand bei der Montage einer Kanne mit zwei Schlitzen schon deshalb erheblich, weil
der Mantel aus zwei getrennt herzustellenden Halbschalen besteht, die über Rah
menteile an Kopf und Boden der Kanne zu verbinden sind.
Ein entscheidender Nachteil der bekannten Kanne besteht darin, daß zum Anheben
und Absenken eine beide Zapfen oder Griffe zugleich erfassende Hubvorrichtung
erforderlich ist, die also an beiden Stirnwänden der Kanne zugleich angreift und von
unten gleichsinnig gegen die Zapfen bzw. Griffe fährt. Die hierdurch in der Praxis
bedingten Schwierigkeiten werden verständlich, wenn man bedenkt, daß die Kan
nen in der Regel in Richtung ihrer größeren Längserstreckung bewegt werden, so
daß die Hubvorrichtung in der Regel ganz unter dem Kannenboden ausgeschwenkt
bzw. abgesenkt werden muß, damit die Kanne in die Greifposition der Hubvorrich
tung einzuschieben ist. Nach dem Positionieren der Kanne sind also auch zusätzli
che - zeit- und raumaufwendige - Bewegungen der Hubvorrichtung erforderlich,
bevor der eigentliche Füllvorgang eingeschaltet werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine geschlitzte Rechteckspinnkanne zu
schaffen, die mit weniger Aufwand als die bekannte Zwei-Schlitz-Kanne herzustel
len und zu handhaben ist.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht für die eingangs genannte Rechteckspinn
kanne mit einem deren Boden und deren Kopf im wesentlichen quaderförmig ver
bindenden Mantel darin, daß der Boden und der Kopf je einen stabilisierenden
Rahmen, nämlich einen Boden- und Kopfrahmen, aufweisen und daß der Mantel
nur einen einzigen, von dem Bodenrahmen zum Kopfrahmen durchgehenden
Schlitz besitzt. Vorzugsweise wird dieser ununterbrochene Schlitz in einer Stirn
wand des quaderförmigen Mantels vorgesehen. Einige Verbesserungen und wichti
ge Ausgestaltungen der Erfindung werden im folgenden und in den Unteransprü
chen beschrieben.
Da der Mantel erfindungsgemäß nur einen (vertikalen) Schlitz aufweist, kann er ein
stückig, das heißt z. B. aus einer einzigen Bahn oder Platte, hergestellt werden. Der
in der vorgesehenen Quaderform aufgerichtete Mantel verbindet den Bodenrahmen
mit dem Kopfrahmen. Die Rahmenkonstruktion bei einteiligem Mantel macht die bei
manchen herkömmlichen Zwei-Schlitz-Kannen (vgl. DE 43 01 211 A1) aus Stabili
tätsgründen erforderlichen Querverstrebungen überflüssig. Eine erfindungsgemäße
Kanne mit genau einem Schlitz ist sogar wirtschaftlicher herzustellen als eine her
kömmliche Kanne ohne Schlitz, da das Kannenmaterial nicht nur aus einer Platte
oder Rollenmaterial hergestellt werden kann, sondern außerdem die technisch auf
wendige Verbindung des Mantels zu einem geschlossenen Umfang entfällt.
Schließlich entfallen erfindungsgemäß Probleme, die sich bisher durch, speziell bei
Kunststoffmänteln, auftretende mechanische Spannungen ergeben, durch welche
der Mantel tailliert werden und dadurch die Hub- und Absenkbewegung des losen
Bodens behindern kann.
In einer erfindungsgemäße Rechteckspinnkanne kann eine Bodenplatte lose, das
heißt beweglich zwischen Bodenrahmen und Kopfrahmen, eingelegt werden. Die
Bodenplatte soll an der Kannenfüllstation einer Faserband liefernden Maschine an
nähernd bis zum Kopfrahmen anzuheben und etwa proportional zum Wachsen des
in der Kanne abgelegten Stapels von Faserband allmählich abgesenkt werden, so
daß am Ende die ganze Kanne mit gleichmäßig verdichtetem Faserband gefüllt ist.
Zum Anheben bzw. Absenken der Bodenplatte wird auch erfindungsgemäß eine
Hubvorrichtung vorgesehen, die sich jedoch wesentlich einfacher als die herkömm
lich an beiden Stirnwänden zugleich angreifende Hubvorrichtung ausbilden läßt.
Vorzugsweise besitzt eine erfindungsgemäß einzusetzende Hubvorrichtung einen
vertikal beweglich angetriebenen Hebemechanismus zum Ausüben eines kontinu
ierlich definierten Anpreßdrucks auf das Faserband. An dem Hebemechanismus ist
ein einziger horizontal langgestreckter Hebedorn - auch Hebeschwert genannt - mit
annähernd der Länge der größeren Rechteckseite der Kanne einseitig (das heißt
mit einem seiner Längsenden) und unverdrehbar um seine Längsachse befestigt.
Dieser eine Hebedorn soll erfindungsgemäß durch den einen, in einer Stirnwand der
Kanne vorgesehenen Schlitz zu strecken und entsprechend schmal (eventuell zu
sammenfaltbar) sein. Innerhalb der Kanne soll der Dorn zum Tragen und Unterstüt
zen der gesamten Bodenplatte - gegebenenfalls mit darauf liegender Last - so mit
der Bodenplatte zu kuppeln sein, daß sie nicht um die Längsachse kippen kann. Der
Dorn soll die Bodenplatte also unverdrehbar, vorzugsweise formschlüssig, halten
bzw. tragen. Vorzugsweise soll der Hebedorn die Bodenplatte auf ihrer ganzen
Länge unterstützen, so daß die Platte sich nicht durchbiegen kann. Ein Kippen um
eine parallel zur Längsrichtung verlaufende Achse der Bodenplatte kann beispiels
weise dadurch ausgeschlossen werden, daß der Hebedorn mit in Richtung parallel
zur Fläche der Bodenplatte federnd schwenkbar angebrachten Auslegern, die sich
wie Fischgräten aufrichten, ausgestattet wird.
Ein überraschendes Ergebnis der Erfindung besteht darin, daß die Kanne selbst
gewissermaßen auf den (einzigen) Hebedorn "aufgespießt", "aufgeschoben" bzw.
"aufgefahren" werden kann und daß der Hebevorgang unmittelbar nach dem Auf
fahren - ohne die bei Zwei-Schlitz-Kannen erforderlichen Hubbewegungen der den
Stirnwänden zugeordneten Greifer bzw. Hebearme - eingeleitet werden kann. Die
durch einen Kannenwechsel bedingte Totzeit wird entsprechend verkürzt.
Gemäß noch weiterer Erfindung wird für eine stabile Kupplung zwischen Hebedorn
und Bodenplatte an letzterer ein sich über die größere Rechtecklänge der Platte
erstreckendes Heberohr angebracht, dessen eines (offenes) Längsende in jeder
vorgesehenen Höhenlage der Bodenplatte mit dem einen Schlitz zur Deckung
kommen soll, so daß der Hebedorn - voran mit seinem freien Ende - unverdrehbar
in das Heberohr zu stecken ist. Unter dem Begriff "Heberohr" wird jede Aufnahme
verstanden, in die der Hebedorn einseitig einsteckbar ist und in der der Dorn sol
chen Halt findet, daß die Bodenplatte kippstabil im wesentlichen auf ihrer ganzen
Länge getragen wird. Das Heberohr soll zwar mit dem (einen) Schlitz zur Deckung
kommen, damit der Dorn von außen durch den Schlitz, ohne den Mantel zu verlet
zen, in das Rohr stoßen kann; es soll aber nicht in den Schlitz hineinragen (oder
durch den Schlitz hindurchreichen). Das Längsende des Heberohrs kann mit der
angrenzenden Kante der Bodenplatte abschließen.
Vorzugsweise wird zwischen Hebedorn und Heberohr ein Formschluß, der ein Kip
pen der Bodenplatte um die Längsachse des Hebedorns, ausschließt, vorgesehen.
Der diese Unverdrehbarkeit bewirkende Formschluß kann bevorzugt dadurch er
reicht werden, daß der Hebedorn als Vierkant ausgebildet wird und das Heberohr
einen Innenquerschnitt erhält, in den der Vierkant gerade (unverdrehbar) einzustecken
ist. Anstelle eines Vierkants kann aber auch jede andere Mehrkantform vorge
sehen werden. Betreffend Handhabung und Verschleiß können auch ein ovaler Au
ßenquerschnitt von Hebedorn und Innenquerschnitt des Heberohrs günstig sein. Die
erstrebte Unverdrehbarkeit von Hebedorn und Heberohr wird auch durch eine
Nut/Federverbindung erreicht. Beispielsweise kann der Hebedorn eine Nut besitzen,
in die beim Einstecken des Dorns in das Rohr ein an oder in letzterem vorgesehe
ner Zapfen greift.
Ein an der Bodenplatte angebrachtes Heberohr der beschriebenen Art hat nicht nur
Vorteile in der vorgenannten Funktion als Kupplungsmittel, vielmehr wirkt es zu
gleich mechanisch stabilisierend auf die Bodenplatte insgesamt. Da sich das He
berohr parallel zur größeren Rechteckseite der Bodenplatte erstreckt, schließt es -
ganz ähnlich wie ein entsprechend langer Hebedorn - eine Durchbiegung der Bo
denplatte (auch unter Last) praktisch aus. Die Bodenplatte selbst kann also mit ent
sprechend weniger Aufwand als bisher hergestellt werden.
Durch den erfindungsgemäßen Grundgedanken, nämlich die Rechteckspinnkanne
mit einem einzigen eine der Stirnseiten teilenden Schlitz auszustatten und nicht nur
den Boden, sondern auch den Kopf mit einem Rahmen zu versteifen, werden über
raschend alle eingangs angegebenen Nachteile überwindbar. Die bei der herkömm
lichen Zwei-Schlitz-Kanne an den Schlitzkanten erforderlichen Führungsleisten wer
den (bei dem einen Schlitz) im allgemeinen überflüssig.
Die Vorteile können auch erreicht werden, wenn der losen Bodenplatte Mittel zum
kippsicheren Aufnehmen durch den Hebedorn zugeordnet werden. Die Erfindung
kann daher auch ausgehend von der Bodenplatte definiert werden. Sie betrifft dann
eine Rechteckspinnkanne mit einem deren Boden mit deren Kopf im wesentlichen
quaderförmig verbindenden Mantel, wobei der Mantel aus den größeren Rechteck
flächen entsprechenden Längswänden und den kleineren Rechteckflächen entspre
chenden Stirnwänden besteht und wobei eine in die Kanne lose eingelegte Boden
platte mit Hilfe einer Hubvorrichtung aus der Position nahe dem Kannenboden in
eine Position nahe dem Kannenkopf und umgekehrt zu bewegen ist. Um eine für
jeden Rechteckkannentyp - auch bei einer Zwei-Schlitz-Kanne - kippsicher und
biegefreie Aufnahme durch den Hebedorn zu gewährleisten, wird vorgesehen, daß
an der Bodenplatte ein sich über deren größere Rechtecklänge erstreckendes He
berohr mit wenigstens einem offenem Längsende angebracht ist und daß die Hub
vorrichtung durch einen vom Boden bis zum Kopf der Kanne reichenden Schlitz we
nigstens einer der Stirnwände in das jeweilige offene Längsende des Heberohrs
eingreift.
Anhand der schematischen Darstellung von Ausführungsbeispielen werden einige
Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Rechteckkanne;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer Hubvorrichtung;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung eines in ein Heberohr einer Bo
denplatte eingreifenden Hebedorns; und
Fig. 4 eine Momentdarstellung einer Rechteckkanne beim Auffahren
auf den Hebedorn einer Hubvorrichtung.
Die Rechteckkanne 1 nach Fig. 1 besitzt einen quaderförmigen Mantel 2 mit den
größeren Rechteckflächen entsprechenden Längswänden 3 und den kleineren
Rechteckflächen entsprechenden Stirnwänden 4. Der Boden und der Kopf der
Rechteckkanne 1 weisen jeweils einen stabilisierenden Rahmen, nämlich einen Bo
denrahmen 5 und einen Kopfrahmen 6, auf. Erfindungsgemäß besitzt der Mantel 2
nur einen einzigen vom Bodenrahmen 5 zum Kopfrahmen 6 ununterbrochen rei
chenden Schlitz 7. In aller Regel befindet sich dieser einzige Schlitz 7 in einer der
Stirnwände 4.
Innerhalb der Kanne 1 wird eine lose Bodenplatte 8 vorgesehen, die in Ruheposition
bzw. bei voller Kanne 1 am Bodenrahmen 5 parallel zum Kannenboden 9 liegt. An
der Bodenplatte 8 kann ein Heberohr 10, bevorzugt parallel zum Kannenboden 9
und parallel zu den Längswänden 3, angebracht werden. Das Heberohr 10 hat die
Aufgabe, die Bodenplatte 8 mechanisch zu stabilisieren und/oder sie dient gegebe
nenfalls als Kupplungsmittel für eine Hubvorrichtung. Aus diesem Grunde soll das
eine, offene Längsende 11 des Heberohrs 10 in jeder beim Füllen oder Leeren der
Kanne 1 vorgesehenen Höhenlage der Bodenplatte 8 mit dem Schlitz 7 zur Deckung
kommen.
Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer insgesamt mit 15 bezeichneten Hubvor
richtung, mit deren Hilfe es möglich ist, die Bodenplatte 8 nach Fig. 1 aus der Nor
malposition am Bodenrahmen 5 in die (Anfangs-)Position am Kopfrahmen 6 (und
zurück) zu bringen. Die Hubvorrichtung 15 besitzt einen vertikal beweglich angetrie
benen Hebemechanismus 16, an welchem ein horizontal langgestreckter Hebedorn
17 mit annähernd der (horizontalen) Länge der größeren Rechteckseite (knapp die
horizontale Länge der Längswand 3) einseitig, das heißt mit seinem festen Längs
ende 18, unverdrehbar befestigt wird. Das andere, z. B. unter die Bodenplatte 8 zu
fahrende Längsende des Dorns 17 wird auch als freies Längsende 19 bezeichnet.
Der eine Hebedorn 17 soll durch den einen in einer Stirnwand 4 vorgesehenen
Schlitz 7 hindurch zum Tragen der gesamten Bodenplatte 8 - gegebenenfalls mit
darauf liegender Last - formschlüssig unverdrehbar zu kuppeln sein. Die Kupplung
der beiden Teile soll also nicht nur das Anheben und Absenken der Bodenplatte 8
gestatten, sondern auch ein Durchbiegen sowie ein seitliches Kippen um die
Längsachse 12 der Bodenplatte 8 bzw. des Hebedorns 17 ausschließen. Dieses
Ziel wird beispielsweise nach Fig. 3a erreicht, indem das Heberohr 10 und der He
bedorn 17 mit einem Rechteckquerschnitt, so ausgestattet werden, daß der Dorn 17
gerade, ohne zu klemmen, in das Heberohr 10 hineinzustecken ist. Alternativ kann
aber auch im Hebedorn 17 eine Nut 21 vorgesehen werden, in die ein im Heberohr
10 angebrachter Zapfen 22 (beim Einstecken des Dorns in das Rohr) eingreift. Ge
gebenenfalls wird die Unverdrehbarkeit nach Fig. 3b auch bei kreisförmigem Quer
schnitt von Heberohr und Hebedorn 10, 17 gewährleistet. Ersichtlich wird die er
strebte mechanische Stabilität von Heberohr 10 und Hebedorn 17 auch bei kreis
förmigem Dornquerschnitt erreicht. Der Durchmesser des Hebedorns 17 kann dann
entsprechend gering bemessen werden, so daß die parallel zum Boden 9 gemes
sene Breite B (z. B. etwa 30 mm) des Schlitzes entsprechend klein zu machen ist.
Der Vorteil einer geringen Breite B ist es, daß in der Praxis kein Faserband durch
den Schlitz 7 nach außen gedrückt werden kann.
Eine ausreichend sichere Kupplung des Hebedorns 17 mit unkippbarer Bodenplatte
8 kann aber auch auf andere Weise bei relativ geringer Schlitz-Breite B erreicht
werden. Fig. 3c zeigt einen Hebedorn 17, an welchen schwenkbare Ausleger 23 so
federnd befestigt sind, daß sie sich nach dem Hindurchschieben durch den Schlitz 7
fischgrätenartig parallel zum Kannenboden 9 ausbreiten und ein Kippen des Kan
nenbodens 8 um die Längsachse 12 ausschließen. Die Ausleger 23 sollen sich so
wohl während des Einschiebens in den Schlitz 7 als auch während des Herauszie
hens aus dem Schlitz 7 - jeweils in Rückwärtsrichtung - an den Körper des Dorns
anlegen können.
Ein wesentlicher Vorteil der beschriebenen Vorrichtung besteht auch darin, daß eine
Rechteckspinnkanne 1 auf den Dorn 17 einer stehenden Hubvorrichtung in Vor
schubrichtung 19 aufgefahren werden kann. Die Hubvorrichtung 15 kann also bei
allein bewegter Kanne 1 insgesamt unbeweglich positioniert werden. Jedenfalls
braucht sie beim Kuppeln mit einer Rechteckspinnkanne 1 nicht bewegt zu werden.
Das gleiche gilt für den Hebemechanismus 16. Das Kuppeln kann allein durch den
Vorschub der Kanne in Richtung 19 ausgeführt werden. Wenn die Kanne 1 ganz auf
den Dorn 17 aufgefahren ist, kann der jeweilige Hebemechanismus sofort in Betrieb
gesetzt werden und die lose Bodenplatte 8 in die jeweils vorgesehene Höhe brin
gen.
1
Kanne
2
Mantel
3
Längswand
4
Stirnwand
5
Bodenrahmen
6
Kopfrahmen
7
Schlitz
8
Bodenplatte
9
Kannenboden
10
Heberohr
11
Längsöffnung (
10
)
12
Längsachse (
10
)
15
Hubvorrichtung
16
Hebemechanismus
17
Hebedorn
18
festes Längsende (
17
)
19
freies Längsende (
17
)
21
Nut
22
Zapfen
23
Ausleger
Claims (10)
1. Rechteckspinnkanne (1) mit einem deren Boden und deren Kopf im wesentlichen
quaderförmig verbindenden Mantel (2), welcher aus den größeren Rechteckflächen
entsprechenden Längswänden (3) und den kleineren Rechteckflächen entspre
chenden Stirnwänden (4) besteht,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Boden und der Kopf je einen den Mantel (2) stabilisierenden Rahmen,
nämlich einen Bodenrahmen (5) und einen Kopfrahmen (6), aufweisen und daß der
Mantel (2) nur einen einzigen von dem Bodenrahmen (5) zum Kopfrahmen (6)
durchgehenden Schlitz (7) besitzt.
2. Rechteckspinnkanne (1) mit einem deren Boden mit deren Kopf im wesentlichen
quaderförmig verbindenden Mantel (2), wobei der Mantel aus den größeren Recht
eckflächen entsprechenden Längswänden (3) und den kleineren Rechteckflächen
entsprechenden Stirnwänden (4) besteht und wobei eine in die Kanne lose einge
legte Bodenplatte (8) mit Hilfe einer Hubvorrichtung (15) aus der Position nahe dem
Kannenboden in eine Position nahe dem Kannenkopf und umgekehrt zu bewegen
ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Bodenplatte (8) ein sich über deren größere Rechtecklänge erstrecken
des Heberohr (10) mit wenigstens einem offenen Längsende (11) angebracht ist
und daß die Hubvorrichtung (15) durch einen vom Boden bis zum Kopf der Kanne
(1) reichenden Schlitz (7) wenigstens einer der Stirnwände (4) in das jeweilige offe
ne Längsende (11) des Heberohrs (10) eingreift.
3. Rechteckspinnkanne nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlitz (7) in einer Stirnwand (4) des quaderförmigen Mantels (2) vorgese
hen ist.
4. Rechteckspinnkanne nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Boden (9) eine lose eingelegte Bodenplatte (8) vorgesehen ist.
5. Rechteckspinnkanne nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, der eine
Kannenfüllstation unterhalb einer Faserband liefernden Maschine mit einer Hubvor
richtung (15) zugeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hubvorrichtung (15) einen vertikal beweglich angetriebenen Hebemecha
nismus (16) aufweist, an welchem ein horizontal langgestreckter Hebedorn (17), der
annähernd der horizontal gemessenen Länge der Längswand (3) besitzt, einseitig
und unverdrehbar befestigt ist und daß der eine Hebedorn (17) durch den in einer
Stirnwand (4) vorgesehenen Schlitz (7) hindurch zum Tragen der gesamten Boden
platte (8) - gegebenenfalls mit darauf liegender Last - unverdrehbar mit der Boden
platte zu kuppeln ist.
6. Rechteckspinnkanne nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hebedorn (17) an zwei einander gegenüberliegenden Längskanten federnd
angebrachte Ausleger (23) als Kippschutz für die Bodenplatte (8) besitzt, wobei die
Ausleger sich in Richtungen parallel zur Fläche der Bodenplatte (8) selbsttätig
aufspreizen.
7. Rechteckspinnkanne nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Bodenplatte (8) ein sich über deren größere Rechtecklänge erstrecken
des Heberohr (10) angebracht ist, dessen eines, offenes Längsende (11) in jeder
vorgesehenen Höhenlage der Bodenplatte (8) mit dem einen Schlitz (7) zur Deckung
kommt, und daß der Hebedorn (17) - voran mit seinem freien Ende (19) - un
verdrehbar in das Heberohr (10) zu stecken ist.
8. Rechteckspinnkanne nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hebedorn (17) formschlüssig in das Heberohr (1) greift.
9. Rechteckspinnkanne nach Anspruch 7 und 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der äußere Querschnitt des Hebedorns (17) dem lichten Querschnitt des He
berohrs (10) angepaßt ist.
10. Rechteckspinnkanne nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel (2) im wesentlichen einstückig ist.
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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Also Published As
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| EP0972736A3 (de) | 2000-09-20 |
| EP0972736A2 (de) | 2000-01-19 |
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