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DE10390331B4 - Anordnung zum Umschnüren von Ballen in einer Ballenpresse - Google Patents

Anordnung zum Umschnüren von Ballen in einer Ballenpresse Download PDF

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DE10390331B4
DE10390331B4 DE10390331.3T DE10390331T DE10390331B4 DE 10390331 B4 DE10390331 B4 DE 10390331B4 DE 10390331 T DE10390331 T DE 10390331T DE 10390331 B4 DE10390331 B4 DE 10390331B4
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    • B30BPRESSES IN GENERAL
    • B30B9/00Presses specially adapted for particular purposes
    • B30B9/30Presses specially adapted for particular purposes for baling; Compression boxes therefor
    • B30B9/3003Details
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B27/00Bundling particular articles presenting special problems using string, wire, or narrow tape or band; Baling fibrous material, e.g. peat, not otherwise provided for
    • B65B27/12Baling or bundling compressible fibrous material, e.g. peat

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Anordnung zum Umschüren von Ballen in einer Ballenpresse, die einen Presskasten (2) aufweist, mit einem im Wesentlichen vertikalen Schacht (2a), der einen Pressbereich (4) und einen über letzteren (4) angeordneten Einfüllbereich (3) besitzt, in denen (4 und 3) eine Pressplatte (36) bewegbar geführt ist, und mit einer wahlweise verschließbaren Einfüllöffnung sowie einer wahlweise zu öffnenden Auswurföffnung, wobei an und/oder in der Ballenpresse Mittel zur Führung von Abbindemittel vorgesehen sind, wobei a) am Presskasten (2), frontseitig (9c) sowie unterhalb der Auswurföffnung, mindestens ein Mittel zur zeitweisen Befestigung des einen Ende (16d) – des unteren Ende – von mindestens einem Abbindemittel (16) und b) an der Pressplatte (36), in deren (36) vorderem Bereich, mindestens ein Fixierteil zur zeitweisen Befestigung des anderen Ende (16c) – des oberen Ende – von mindestens einem Abbindemittel (16) vorgesehen sind, c) zumindest in den der Auswurföffnung sowie der Einfüllöffnung gegenüberliegenden Bereichen des Presskastens (2) schlitzartige Durchbrüche in Form von Schlitzen (5c) angeordnet und entsprechend der Bewegungsrichtung der Pressplatte (36) ausgerichtet sind, d) für jedes vorgesehene Abbindemittel (16) zumindest ein Mittel zur Führung und Positionierung seines Endbereiches (16a) und/oder seines endnahen Bereiches (16a') an und/oder in der Pressplatte (36) derart angeordnet ist, dass dd) die weiteren, die mittleren Abschnitte (16e) der an ihren Enden (16c und 16d) arretierten Abbindemittel (16), im Wesentlichen in Höhe der aktuellen Position der Pressplatte (36), jeweils durch einen der Schlitze (5c) aus dem Presskasten (2) heraus und unter Bildung eines Bogens (16e) im Bereich des Bodens (9) des Presskastens (2) wieder in selbigen (2) herein und der anschließende endnahe Bereich (16b') entlang des Bodens (9), im Wesentlichen auf selbigem (9) liegend, zur Front (9c) des Presskastens (2) hin geführt sind, wobei ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Umschnüren von Ballen In einer Ballenpresse, insbesondere vertikaler Bauart, in der Abfallmaterialien, wie verbrauchte Behälter und sonstiges Material aus Papier, Pappe, Kunststoff und ähnlichen Materialien oder auch Metalldosen, welche zu Zwecken der Aufbewahrung, der Verpackung und des Transportes verwandt wurden, sowie insbesondere verbrauchte Büroartikel aus vorgenannten Materialien zwecks Volumenreduzierung verdichtet – zusammengepresst – werden. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf an einer Ballenpresse vorgesehene Mittel, die das Handling des Umschnüren mit Abbindemittel erleichtern und zudem kostensparend auf die Herstellungskosten und die Verbrauchskosten wirken.
  • Bekannt ist eine Ballenpresse nach der US 1,112,723 , bei der in der Rückwand des Presskastens, insbesondere über den gesamten Abschnitt des Pressbereiches des Presskastens spalt- bzw. schlitzartige Durchbrüche vorgesehen sind, durch welche Abbindemittel hindurch geführt werden können, um selbiges nach Beendigung des Presszyklusses, also nach Fertigstellung eines Ballens, an letzteren anzulegen. An der Unterseite der Pressplatte sind dazu paarweise zusätzliche Winkelleisten angeordnet, zwischen denen jeweils ein dem Ballen zugewandter Kanal gebildet ist, zur Hindurchführung des Abbindemittels nach Beendigung des Pressvorganges. In diesen Kanälen kann sich jedoch während des Pressens Abfallmaterial festsetzen, so dass ein ungehindertes Hindurchführen des Abbindemittels nicht immer gewährleistet ist. Zur Vorbereitung der eigentlichen Umschnürung des fertigen Ballens ist somit zusätzlicher, zeitraubender Aufwand nötig. Zudem muss bei dieser Ballenpresse allseits genügend Freiraum vorgesehen sein, so dass der Bediener die durch die Führungskanäle hindurchgeführten Abbindemittel an der Rückseite entweder von unten nach oben oder von oben nach unten ziehen kann, um sie dort dann wieder in Führungskanäle einschieben zu können, damit das andere Ende des Abbindemittels ebenfalls an der Vorderseite des gepressten Ballens erscheint, damit die Enden miteinander verknotet werden können.
  • Bekannt und üblich ist bei Vertikal-Ballenpressen zudem, dass Abbindemittel, wie Schnur, Faser-Band oder Umreifungsdraht, in der vorgesehenen Anzahl, vor dem Beginn eines jeden Presszyklusses, zumindest abschnittsweise, in den Schacht des Presskastens eingelegt werden. Zur Positionierung dieser Abbindemittel sind am oder im Boden und/oder am oder in der Rückwand des Pressschachtes des Presskastens zusätzliche Mittel vorgesehen. Durch jene wird des Abbindemittel während des Pressvorganges vor übermäßiger mechanischer Beanspruchung geschützt sowie abschnittsweise von der Rückwand beabstandet zur Erleichterung des Einfädelns einer Bandziehnadel beim abschließenden Umschnürungsvorgang. Eine solche Anordnung ist in der Ballenpresse nach der DE 44 46 748 C2 gezeigt. Bei dieser Ballenpresse sind außen an deren Rückwand Vorratsrollen mit Abbindemittel gehaltert. Diese Lösung ermöglicht es unter anderem, die Ballenpresse am Aufstellungsort weiter an die Wand heranzustellen, wodurch die benötigte Aufstellungsfläche kleiner, als zu dem Zeitpunkt bekannt, gehalten werden konnte.
  • Nach der DE 298 12 539 U1 ist eine weitere Ballenpresse bekannt, bei der das Abbindemittel auf Vorratsrollen oberhalb des Pressschachtes zur Frontseite hin gelagert ist. Von hier aus wird das Abbindemittel abwärts zum vorderen Bereich der Pressplatte geführt, dort umgelenkt, entlang der Pressplatte zu deren hinteren Bereich geführt, dort wiederum umgelenkt und in Kanälen der Rückwand der Presse zum Bodenbereich hin und von dort in Kanälen entlang des Bodens zur unteren Frontseite der Pressplatte geführt, wo es vor dem Pressbeginn befestigt wird. Damit das eingelegte Abbindemittel während des Pressvorganges nicht nachgezogen wird, ist unterhalb der Vorratsrollen, vor Eintritt in den Pressschachtbereich jeweils eine Bandbremse angeordnet. Während der Bewegung der Pressplatte erfährt das Abbindemittel eine ständige Zugbelastung. Zumindest während der ersten Zeit eines Presszyklusses, also wenn auf dem Bodenbereich des Pressschachtes noch nicht viel gepresstes Abfallmaterial liegt, wird der Umlenkbereich des Abbindemittels in der Übergangszone von der Rückwand zum Boden des Pressschachtes aufgrund der bei der Aufwärtsbewegung der Pressplatte vorhandenen Zugspannung in Richtung des Pressbereiches gezogen. Dadurch besteht die Gefahr, dass bei der nächsten Pressbewegung des Presstempels das Abbindemittel unnötig mechanisch beansprucht wird.
  • Nachteilig bei dieser Lösung ist zudem, dass nach Erreichen der vorgesehenen Ballenhöhe die für das vollständige Umschnüren eines Ballens notwenige Bandlänge um die besagten, mehreren Umlenkpunkte herum nachgezogen werden muss. Vorher ist die Bandbremse zu lösen. Neben diesen Nachteilen ist bei dieser Ballenpresse auch ein erhöhter Herstellungsaufwand zu verzeichnen.
  • Ausgehend von einer Ballenpresse nach der vorn genannten US 1,112,723 oder einer Ballenpresse nach der US 5,044,271 A1 , die in ihrer Rückwand Schlitze und am Boden ihres Presskastens/Pressraumes sowie an der Unterseite ihres Pressstempels Kanäle zum Hindurchführen des Abbindemittels nach Erreichen der vorgesehenen Ballengröße besitzen, wurden bei einer Ballenpresse nach der DE 102 01 797 A1 noch Mittel zum Führen und Halten des Abbindemittels derart vorgesehen, dass das Einlegen der Abbindemittel, dort endliche Drahtstücke, und das Abbinden eines gepressten Ballens weiter vereinfacht werden kann. Bei dieser Ballenpresse zum Verpressen von Kartonagen zu quaderförmigen Ballen, die nach dem Pressvorgang mittels Drahtstücken zu ummanteln sind, werden die Drahtstücke/Abbindemittel vor jedem Pressvorgang eingelegt und am Boden des Pressraumes sowie am Pressstempel gehalten und ragen auf der Rückseite der Ballenpresse nach außen. Zum Halten jedes Drahtstückes sind in dem Pressstempel wenigstens zwei Klemmleisten angeordnet. Diese Klemmleisten sind in einem vorderen Abschnitt und in einem hinteren Abschnitt des Pressstempels vorgesehen. Die Klemmleisten sind aus einem elastisch verformbaren Werkstoff. Sie besitzen zum Pressraum hin gerichtete Aufnahmeöffnungen, in denen je ein Drahtstück mit Spiel eingeführt werden kann.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, für eine Ballenpresse vertikaler Bauart neue bauliche Mittel und deren Anordnung zu finden, mit denen der Vorgang der Vorbereitung und Durchführung des Abbindens von fertig gepressten Ballen vereinfacht werden kann, unter gleichzeitiger Beachtung der Kostenoptimierung für die Herstellungskosten einer Ballenpresse, als auch der Verbrauchskosten während der Benutzung der Ballenpresse.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung zum Umschnüren von Ballen in einer Ballenpresse mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Die nachgeordneten Patentansprüche 2 bis 23 offenbaren Weiterbildungen und Ausführungsvarianten der Erfindung. Weitere spezielle Details zu Weiterbildungen der Erfindung sind aus der Beschreibung und den Zeichnungen entnehmbar.
  • Die neue Ballenpresse zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass mit wenigen baulichen Mitteln eine sichere Positionierung der Abbindemittel im Schacht des Presskastens erfolgen kann und während der Bewegung der Pressplatte die eingelegten Abbindemittel wesentlich schonender, d. h. insbesondere ohne mechanische Beanspruchung, wie Quetschungen und dgl. sowie reibungsgemindert, geführt sind.
  • Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass abgelängtes Abbindemittel verwendet wird, wobei jeweils das eine Ende – das obere – der vor einem Presszyklus in den Schacht des Presskastens eingelegten abgelängten Abbindemittel an einem auf der Pressplatte angeordneten Fixierteil zeitweise festgelegt, sowie der anschließende eine Endabschnitt bzw. endnahe Bereich im Wesentlichen in der Pressplatte geführt wird und jeweils der andere Endabschnitt der Abbindemittel, der über den oder im Boden des Schachtes in einer Führungseinheit geführt ist, mit seinem Ende – dem unteren – außerhalb des Schachtes im Bodenbereich, vorzugsweise frontseitig, am Presskasten zeitweise gehalten wird und der zwischen diesen beiden Endabschnitten liegende mittlere Abschnitt der Abbindemittel jeweils durch einen Schlitz in der Rückwand hindurch nach außen, im Wesentlichen einen Bogen beschreibend, geführt ist. Vorzugsweise werden diese mittleren Abschnitte der Abbindemittel in einem hinter der Rückwand vorgesehenen, durch eine Verkleidung geschützten Ausgleichsraum aufgenommen.
  • Von Vorteil ist dabei zudem, dass jeweils die Führung des Abbindemittels in der Pressplatte und der Punkt zur zeitweisen Befestigung des einen Endes in unterschiedlichen horizontalen Ebenen angeordnet sind, wobei die Ebene des Fixierteils in der Regel oben liegt. Dies hat zur Folge, dass diese einen Enden der Abbindemittel, durch die durch Biegung erzeugten Querkräfte in diesem Endbereich, ohne weitere Hilfsmittel am Fixiermittel stets gegen deren Befestigungspunkt auf der Pressplatte gedrückt werden. Somit ist ein selbständiges Lösen dieser Enden während der Bewegung der Pressplatte verhindert.
  • Andererseits gewährt die Herausführung des mittleren Abschnittes der Abbindemittel nach außen, dass selbige mechanisch weniger beansprucht werden, als wenn sie, wie bei den bekannten Lösungen, an oder in Nuten in der Rückwand des Pressschachtes eingelegt wären.
  • Die im Bereich des Bodens angeordneten Führungseinheiten sind so ausgebildet, dass des Abbindemittel durch die verdichtenden Abfallmaterialien während des Pressens und durch den fertig gepressten Ballen, beim anschließenden Umreifungsvorgang, mechanisch nicht beansprucht wird. In spezieller Ausführung ist zudem vorgesehen, dass die auf der Innenseite des Bodens des Schachtes vorgesehen Leisten der Führungseinheiten verschieblich angeordnet sind, so dass der Abstand zwischen den Leisten auf das jeweils verwendete Abbindemittel abstimmbar ist und selbiges, unbeschadet durch den gepressten Ballen, verschiebbar, insbesondere längsverschiebbar ist.
  • Während bei den in der Beschreibungseinleitung genannten bekannten technischen Lösungen nach der Fertigstellung eines Ballens, unter Benutzung eines speziellen Hilfswerkzeuges, der sogenannten Bandziehnadel, Abschnitte des Abbindemittels unter Zug- und wenigstens einer Biegebeanspruchung von der Vorratsrolle nachgezogen und über den fertig gepressten Ballen hinweg zur Vorderseite hin gezogen werden müssen, bietet die vorliegende neue Lösung unter anderem den wesentlichen Vorteil, dass die für das Handling des Umschnürens benötigten Enden des Abbindemittels bereits in den Positionen vorhanden sind, von denen aus der Bediener die Enden des Abbindemittels zum Umschnüren zusammenführt.
  • Die für die vollständige Umschnürung des Ballens notwendigen weiteren Abschnitte des Abbindemittels werden aus dem besagten Verweilraum, ohne zusätzliche Biege- und Zugbeanspruchung, durch ungebremstes Nachziehen des unten befindlichen Endes des Abbindemittels an den fertig gepressten Belief angelegt.
  • Als Abbindemittel wird biegesteifes Abbindemittel aus entsprechendem Material eingesetzt, bevorzugt Umreifungsdraht; die Verwendung von Kunststoffband, mit und ohne Verstärkungsfasern oder -fäden, z. B. Metallfäden, bzw. PET-Band, liegt ebenfalls im Rahmen der Erfindung. Dabei wird unter biegesteif verstanden, dass das verwendete Material, auch bezogen auf den verwendeten Querschnitt, zwar an sich in sich steif, jedoch zugleich noch biegsam (biegbar) ist.
  • Als Abbindemittel ist bevorzugt Umreifungsdraht vorgesehen, bei dem zumindest eines der Enden in Form einer Öse ausgebildet ist.
  • Durch diese grundlegend neue Konzeption wird die gestellte Aufgabe erfüllt. Zudem wird die benötigte, sogenannte Aufstellfläche der Ballenpresse gering gehalten; starke Umlenkungen und kleine Biegeradien werden beim Abbindemittel vermieden.
  • Weitere Vorteile hinsichtlich der Herstellungskosten für eine Ballenpresse besagter Bauart als auch für die Betriebskosten mit dieser Ballenpresse sowie der benötigten sogenannten Aufstellfläche werden mittels den nachstehenden Weiterungen zur Erfindung erreicht.
  • Nach einer Weiterbildung weisen die einen Schlitz bildenden, einander zugewandten Abschnitte der Rückwand jeweils einen von der Innenseite zur Außenseite hin gerichteten Schenkel auf, wobei die Breite des gebildeten Schlitzes zu den auswärts gerichteten Enden der Schenkel hin schmäler wird. Die Breite der Austrittsöffnung der Schlitze beträgt maximal 10 mm, vorzugsweise ist selbige schmäler.
  • Bevorzugt sind diese Schenkel unter einem Winkel von kleiner als 90° zur gedachten senkrechten Mittenebene der Schlitze hin, spiegelbildlich zu dieser Mittenebene schräggestellt, angeordnet, zur Bildung einer V-Form. Dadurch wird erreicht, dass die aus der Rückwand heraus geführten Abschnitte der Abbindemittel, die bevorzugten Drahtbögen, im sogenannten Ausgleichsraum in Bezug auf die Mittenebene der Schlitze schräg gestellt sind, so dass dieser Verweilraum kurz sein kann, wodurch der insgesamt benötigte Aufstellraum für die Ballenpresse in der Tiefe kürzer ist.
  • Dieser Ausgleichsraum ist bevorzugt durch eine Verkleidung, vorzugsweise allseits, abgeschirmt.
  • In einer Weiterung ist vorgesehen, dass im Ausgleichsraum Leitelemente für wenigstens eines der Abbindemittel angebracht sind, wobei diese Leitelemente bevorzugt innen an der Verkleidung angeordnet sind.
  • Gemäß einer anderen Weiterbildung reichen die zur Innenseite zeigenden Enden der Leisten der bodenseitigen Führungseinheiten jeweils bis in die Schlitze der Rückwand hinein. Bevorzugt sind die besagten Enden der Leisten dabei nach oben gebogen oder abgewinkelt. Diese Ausführung bietet zusätzlichen Schutz für das Abbindemittel im Übergangsbereich vom Boden zur Rückwand und verhindert eventuell unter extremen Verhältnissen auftretende Druckbelastungen in diesem Eckbereich.
  • Die Abbindemittel sind nach einer anderen Weiterung in einem vorzugsweise im Bereich der Rückwand vorgesehenen Bevorrater vorgehalten. Dieser Bevorrater wird im Wesentlichen gebildet aus einem unterhalb der Verkleidung des Ausgleichsraumes querliegend angeordnetem Köcher sowie einem seitwärts an einem der Seitenwände des Presskastens angeordneten Bügel. Das eine Ende jedes Abbindemittels steckt also querliegend im Köcher während das andere Ende mittels des besagten Bügels in etwa um 90° umgelenkt aufwärts gerichtet ist.
  • Die Erfindung wird folgend anhand von schematisiert in Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1: die neue Ballenpresse in einer Seitenansicht im Teilschnitt I-I, mit neuer Anordnung des Abbindemittels;
  • 2: eine Sicht von vorn in den Schacht der Ballenpresse;
  • 3: eine Draufsicht auf den Presskasten gemäß der in 2 markierten Schnittlinie III-III;
  • 3a einen Schnitt II-II durch die Rückwand der Ballenpresse;
  • 3b: ausschnittweise einen Blick von oben – Ansicht ”A” in 1 – auf die Rückwand;
  • 3c und 3d: die Einzelheit ”X” aus 2 in zwei Varianten;
  • 4: die Darstellung nach 3 mit Blick auf die Pressplatte von oben;
  • 4a: eine Ansicht von vorn auf die Stirnfläche der Pressfläche der Pressplatte;
  • 4b und 4c: Einzelheiten der neuen Anordnung an und in der Pressplatte;
  • 5: eine Ansicht wie in 1, jedoch mit Pressplatte in einer unteren Stellung;
  • 6a bis 6e: einzelne Arbeitsschritte beim Einlegen eines Abbindemittels;
  • 7 bis 7e: Arbeitsschritte in Vorbereitung und Ausführung der Umreifung
    und
  • 8: einen Blick in den Pressbereich mit neuem Auswurfelement.
  • In der 1 ist schematisch in Seitenansicht und Teilschnitt – Schnitt I-I – eine Ballenpresse 1 gezeigt, bei der die neuen baulichen Mittel, insbesondere die neue Halterung und Führung des Abbindemittels 16, gezeigt sind. Die Ballenpresse 1 ist auf eine Aufstellfläche 10 gestellt, wobei hier unter den Boden noch Distanzstücke 11 gelegt sind. Ihr Presskasten 2 umfasst, wie aus den 1 bis 3 ersichtlich ist, einen Boden 9 und darauf aufgestellte und aufragende Seitenwände 6, 6a, 6b und 7, 7a, 7b sowie eine Rückwand 5, wobei die Seitenwände und die Rückwand bevorzugt aus Profilmaterial hergestellt sind. Frontseitig ist an der Seitenwand 7 die Fronttür 8 schwenkbar gehaltert; aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit ist selbige in den weiteren Figuren nicht dargestellt.
  • Die Innenseiten 6a, 5a, 7a und die Innenseite 8a der hier geöffneten Tür umschreiben den Schacht 2a, in welchem das Abfallmaterial eingefüllt sowie verdichtet wird. Der Schacht 2a weist einen unteren Pressbereich 4 und einen oberen Einfüllbereich 3 auf.
  • In dem Schacht 2a wird eine Pressplatte 36 geführt, die hier in einer oberen Position, vor dem Beginn eines Presszyklusses, dargestellt ist. Die Pressplatte 36 wird von einer Antriebseinheit 31 angetrieben; die Steuerungssignale kommen von einer Steuereinheit 30; diese Einheit 30 kann auch einen Hydraulikteil umfassen, siehe 2.
  • In der 1, Pressplattenposition 'Einfüllen', und der 5, Pressplattenposition 'Endstellung Pressenhub', ist zu ersehen, dass das/die vor dem Pressen eingelegte Abbindemittel 16 unter Beibehaltung des Drahtbogens 16e während der sich wiederholenden Bewegungen der Pressplatte 36 sicher geführt ist. Im Pressbereich 4 des Schachtes 2a befindet sich an der Innenseite 5a der Rückwand 5 während des Pressens kein einziger Abschnitt des Abbindemittels 16, wodurch die mechanische Beanspruchung des Abbindemittels wesentlich gemindert werden konnte. Zudem tritt während des Pressens auch keine Zugbeanspruchung am Abbindemittel auf.
  • Auf der Innenseite 9a des Bodens 9 des Schachtes 2a sind Führungseinheiten 26 zur geschützten Aufnahme von Abschnitten 16b' und 16b der Abbindemittel 16 vorgesehen, siehe 1 und 3. Jede Führungseinheit 26 besteht bevorzugt aus zwei nebeneinander im Wesentlichen parallel zueinander beabstandeten Leisten 27, 28, zwischen denen das Abbindemittel 16 geführt wird. In spezieller Ausführung sind diese Leisten 27, 28 in den gezeigten Verstellrichtungen 29 verstellbar, sodass sie auf Abbindemittel unterschiedlicher Größen eingestellt werden können. Diese Führungseinheiten 28 sind zudem so auf dem Boden 9 angeordnet, dass sie mit den in der Rückwand 5 vorgesehenen Schlitzen 5c, welche im Wesentlichen vertikal ausgerichtet sind, fluchten. Die Führungseinheiten 26 sind darüber hinaus auch so dimensioniert, dass das Abbindemittel 16 nach fertig gepresstem und noch im Pressbereich 4 befindlichen gepressten Ballen ”B” unter dem Belief längs und begrenzt quer frei beweglich sind.
  • An der Rückseite der Ballenpresse 1 sind im Bodenbereich ein in Höhe des Bodens 9 angeordneter Köcher 12 sowie im mittleren Bereich ein an der Seitenwand 6 oder an der Rückwand 5 befestigter Bügel 13 vorgesehen, welche gemeinsam einen Bevorrater für die abgelängten Abbindemittel 16 bilden. Die Aufbewahrung von Abbindemitteln 16 In einem solchen Bevorrater ist insbesondere in den 2 und 3 gezeigt. Dort sind beispielhaft Abbindemittel 16 gezeigt, welche mit einem Ende 16b in den Köcher 12 hineingesteckt sind und mit ihrem anderen Ende 16a unter Zuhilfenahme des Bügels 13 in einer annähernd senkrechten Stellung gehalten werden. Der Bügel 13 ist dabei so angeordnet, dass die bevorrateten Abbindemittel 16, seitlich gesehen, nicht über die Grundmaße der Ballenpresse 1 hinausragen, 2.
  • Die 3c und 3d zeigen je eine Einzelheit ”X” aus der 2, und zwar in frontaler Sicht, die Anordnung der Leisten 27 und 28 auf der Innenseite 9a des Bodens 9, zwischen denen ein Abbindemittel 16 einschiebbar oder von oben her mit leichtem Druck einlegbar ist. Zu sehen ist auch die bevorzugte parallele Ausrichtung der Leisten 27, 28 zueinander sowie die Ausrichtung bezüglich der in der Rückwand 5 vorgesehenen vertikalen Schlitze 5c. Wie in der 3 zudem ersichtlich ist, reichen die Leisten 27, 28 der Führungseinheit 26 bis in die in der Rückwand 5 vorgesehenen Schlitze 5c hinein.
  • Die 3a zeigt ein Detail der Rückwand 5 in der Schnittführung II-II gemäß der 2. In Draufsicht sind die jeweils einen Schlitz 5c bildenden, einander zugewandten Abschnitte der Rückwand 5 gezeigt, welche jeweils einen von der Innenseite 5a zur Außenseite 5b hin gerichteten Schenkel 5d und 5d' aufweisen, wobei die Schlitzbreite 5e zu den auswärts gerichteten Enden der Schenkel 19a, 19b hin vorzugsweise schmäler 5e' wird.
  • Eine Sicht von oben auf Bereiche der Rückwand 5 ist in der 3b, Blickrichtung A gem. 1, gezeigt. Die mittleren Bereiche 16e des eingelegten Abbindemittels 16 werden durch die Schenkel 5d bzw. 5d' seitlich schräg ausgelenkt, sodass der hinter der Rückwand benötigte Bereich, der Ausgleichsraum für das Verweilen dieser Bereiche 16e der Abbindemittel während des Pressvorganges in seiner Tiefe kurz gehalten werden kann.
  • In den 1, 3b, 5, 7b und 7d7e ist eine wahlweise an der Außenseite 5b der Rückwand 5 des Presskastens 2 befestigbare Verkleidung 15 dargestellt, diese bildet einen Ausgleichsraum (Verweilraum) 14 mit einer Tiefe 14a für Abschnitte des/der in Vorbereitung des Pressens eingelegten Abbindemittel. Alternativ können auch einzelne, seitlich von den Schlitzen 5c angeordnete Schutzbleche vorgesehen werden – hier nicht gezeichnet –, die bei schräger Anordnung zur Rückwand 5 zugleich Leitbleche sein können.
  • Die 4 geht von der 3 aus. In dem in der 3 mit Sicht von oben nach unten gezeigten Schacht der Ballenpresse ist gemäß 4 noch die Pressplatte 36 von oben gezeigt. Die Pressfläche 35 der Pressplatte 36 besteht, wie in 4a gezeigt, aus Pressflächenelementen 35a bis 35e, welche jeweils in Pressrichtung, also dem Ballen zugewandt, zeigende Schenkelteile 35a' ... 35e' aufweisen. Jeweils benachbarte Pressflächenelemente sind beabstandet und bilden mit den einander zugewandten Schenkelteilen je einen Spalt 34, dessen Breite in neuer Ausführung nur so breit gehalten ist, wie es zur Durchführung des Abbindemittels nötig ist. Die Pressflächenelemente 35a bis 35e werden hier insgesamt von zwei Trägern 39 der Pressplatte 36 gehalten.
  • Im vorderen Bereich der Pressplatte 36 sind neuerungsgemäß auf den Pressflächenelementen 35a bis 35e die Fixierteile in Form von Fixierstiften 17 angeordnet. Der von den Schenkelteilen 35a' ... 35e' und der gedachten, verlängerten oberen Fläche der Pressflächenelemente 35a bis 35e gebildete, entlang den Pressflächenelementen verlaufende Raum, der nach oben abschnittsweise durch die Träger 39 begrenzt ist, bildet jeweils Führungskanäle 37, in denen der obere Endbereich 16a und der anschließende endnahe Bereich 16a' der Abbindemittel 16 geführt wird.
  • Eine weitere Besonderheit und Neuheit des Anmeldungsgegenstandes ist das Führungsteil 18, welches bevorzugt in dem hinteren Bereich 33 der Pressplatte 36 über dem jeweiligen Spalt 34 der Pressplatte 36 in einem Führungskanal 37 angeordnet ist. Bevorzugt ist dieses an einem Steg 18a befestigte Führungsteil 18 mit einer, bevorzugt dreieckig geformten, Federklemme 19 ausgestattet, die im Detail in 4c gezeigt ist. Die in jedem Führungskanal 37 vorgesehene Federklemme 19 besitzt biegebewegliche, im Wesentlichen zum Spalt 34 hin gerichtete Schenkel 19a und 19b, welche jeweils durch zwei der Schenkelteile 35a' bis 35e' vor der Druckbelastung durch Abfallmaterial während der Presshübe der Pressplatte 36 geschützt werden. Die Schenkelteile 35a' bis 35e' sind im Bereich des jeweiligen Führungsteils 18, wenigstens vor letzteren 18, bevorzugt auch nach letzteren 18 mit Ausnehmungen 32a versehen, zum erleichterten Einfädeln des Abbindemittels 16 in die betreffende Federklemme 19, jedoch bleibt unterhalb von letzterer 19 jeweils eine schützende Nase 32 bestehen, wie die 4b zeigt.
  • Die Ausnehmungen 32a erweitern den zwischen benachbarten Schenkelteilen vorgesehenen Führungskanal 37 zu einer Öffnung 40, die ein reibungsarmes Bewegen der endnahen Bereiche 16a' der/des Abbindemittel/s 16 bei der Hubbewegung der Pressplatte ermöglichen.
  • In den 6a bis 6e ist des Einlegen des abgelängten Abbindemittels 16, hier ein Umreifungsdraht mit angedrehter Öse 16c gezeigt. Durch Betätigen der Steuerungseinheit 30 der Ballenpresse 1 fährt die Pressplatte 36 in eine vorgegebene Position. Der Bediener entnimmt das Abbindemittel 16 einem im Außenbereich der Ballenpresse vorgesehenen Bevorrater 12, 13, drückt die Endbereiche 16a und 16b des Abbindemittels 16 leicht zusammen, wobei der Endbereich 16a mit der Öse 16c oben ist, und schiebt den entstehenden Drahtbogen, mittlerer Bereich 16e des Abbindemittels, durch einen vertikalen Schlitz 5c der Rückwand 56a –.
  • Wie in 6b gezeigt, wird die Öse 16c vollständig auf einen auf der Pressplatte 36 angeordneten Fixierstift 17 aufgesteckt. Die der Öse 16c folgenden Abschnitte, der Endbereich 16a und der endnahe Bereich 16a', des Abbindemittels 16 werden durch den in der unteren Seite, der Pressfläche 35, der Pressplatte 36 vorhandenen Spalt 34 eingeführt und in dem über letzteren verlaufenden Führungskanal 37 eingelegt und bis in den hinteren Bereich 33 der Pressplatte 36 geführt und dort in ein vorgesehenes Führungsteil 18, in die nach unten öffnende Federklemme 19 eingedrückt.
  • Der dem anderen Drahtende 16d endnahe Abschnitt 16b' und der Endbereich 16b des Abbindemittels 16 verlaufen entlang der Innenseite 9a des Bodens 9 in der Führungseinheit 26. Des sich jetzt unten befindende Ende 16d des Endbereiches 16b wird unter Bildung einer Kurve bzw. Abknickung in eine Bohrung 21 eines an der Frontseite 9c des Bodens 9 angeordneten Drahthalters 20 eingesteckt – 6e –.
  • Somit sind während des Pressvorganges, bei welchem der Bediener der Ballenpresse mehrfach an die Ballenpresse zur Befüllung des Einfüllbereiches 3 herantritt, keine störenden Schlaufen im frontseitigen Fußbereich der Ballenpresse vorhanden, wie dies vielfach bei herkömmlichen Ballenpressen der Fall ist.
  • Das Abbindemittel wird, entsprechend der für den jeweiligen Ballenpressentyp vorgesehenen Anzahl, ein- oder mehrfach, wie voranstehend beschrieben, eingelegt.
  • Die 7 bis 7e veranschaulichen den Vorgang zum Abbinden eines fertiggepressten Ballens ”B”. Nachdem die den Schacht 2a des Presskastens 2 verschließende Fronttür 8 in eine geöffnete Position gebracht ist, wird das eine, des untere Ende 16d des Umreifungsdrahtes 16 aus dem Drahthalter 20 herausgenommen – 7a – und, wie in 7b gezeigt, mit oder ohne Hilfe eines einfachen handelsüblichen Werkzeuges (Kombizange) nach vorn gezogen, bis Abschnitte des den Drahtbogen 16e bildenden Bereiches des Umreifungsdrahtes 16 an der Rückseite ”BR” des fertiggepressten Ballens ”B” anliegen. Sodann wird die am anderen Endbereich des Umreifungsdrahtes 16 vorhandene Öse 16c vom Fixierstift 17 abgehoben und das Drahtende 16d des Umreifungsdrahtes 16 durch die Öse 16c geschoben und solange gezogen, bis auch an der Vorderseite des fertigen Ballens ”B” der betreffende Abschnitt 16b' des Umreifungsdrahtes 16 anliegt. Folgend wird unter Abknickung des jetzt hinter der Öse 16c liegenden noch freien Abschnittes, also der verbliebene Endbereich 16b des Umreifungsdrahtes, unter Bildung von ein oder mehreren Schlaufen mit dem an der Vorderseite des Ballens befindlichen Abschnittes 16b' des Umreifungsdrahtes 16 verdrillt, siehe hierzu 7d und 7e.
  • In der 8 ist in perspektivischer Sicht ein Blick in den Schacht 2a des Presskastens 2 hinein gezeigt. Die bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehene Auswurfeinrichtung für den fertiggepressten Ballen ”B” besteht aus außen an der Rückseite 5 angeordneten Bauteilen einschließlich von Mitnehmern 25 und im Schacht 2a, im Wesentlichen im Pressebereich 4 vorgesehenen Gliederketten 24. Auf der Innenseite 9a des Bodens 9, im vorderen Bereich zur Fronttür 8 hin, sind voneinander getrennt jeweils das eine Ende einer Gliederkette 24 drehbeweglich an einem Lager 23 angelegt. Etwa in Höhe, die ein fertiggepresster Ballen einnimmt, wird des andere Ende der Kette aus dem Schacht 2a durch Durchbrüche 22 hindurch nach außen geführt und mit an der Außenseite 5b der Rückwand 5 vorgesehenen weiteren Bauteilen 25 der Auswurfeinrichtung verbunden. Da diese Bauteile der Auswurfeinrichtung an sich bekannte Mittel sind, wird hier im Weiteren auf selbige nicht weiter eingegangen. Die Verwendung einer Gliederkette 24 anstatt einer bisher üblichen Hubplatte mit Zugstange bzw. anstatt eines Auswurfgurtes hat den Vorteil, dass nach Freigabe der Betätigungselemente die Gliederkette 24 durch deren Eigengewicht ohne weitere Hilfsmittel in die Ausgangslage zurückgleitet. Zudem ist die Gliederkette 24 wartungsfreundlicher als Hebelmechaniken, die bisher für Auswurfeinrichtungen eingesetzt worden sind, und zum anderen reißfester gegenüber Auswurfgurten.
  • Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel und die beschriebenen weiteren Details und Varianten beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Ballenpresse
    2
    Presskasten
    2a
    Schacht in Pos. 2
    3
    Einfüllbereich
    4
    Pressbereich
    5
    Rückwand
    5a
    Innenseite
    5b
    Außenseite
    5c
    Schlitze (in Pos. 5)
    5d, 5d'
    Schenkel
    5e
    Schlitzbreite
    5e'
    Austrittsöffnung
    6
    linke Seitenwand
    6a
    Innenseite
    6b
    Außenseite
    7
    rechte Seitenwand
    7a
    Innenseite
    7b
    Außenseite
    8
    Fronttür
    8a
    Innenseite
    9
    Boden
    9a
    Innenseite
    9b
    Außenseite
    9c
    Frontseite
    10
    Aufstellfläche
    11
    Distanzstücke
    12
    Köcher (Bevorrater)
    13
    Bügel (Bevorrater)
    14
    Ausgleichsraum (Verweilraum)
    14a
    Tiefe von Pos. 14
    15
    Verkleidung
    16
    Abbindemittel
    16a, 16b
    Endbereiche des abgelängten Abbindemittels
    16a', 16b'
    endnahe Bereiche
    16c
    Drahtenden (Ösen)
    16d
    Drahtenden
    16e
    mittlerer Bereich (Drahtbogen) von Pos. 16
    17
    Fixierstifte (Fixierteile)
    18
    Führungsteil
    18a
    Steg
    19
    Federklemme
    19a, 19b
    Schenkel
    20
    Drahthalter
    21
    Bohrung
    22
    Durchbrüche (schlitzartig)
    23
    Lager
    24
    Gliederkette
    25
    Mitnehmer
    26
    Führungseinheiten
    27, 28
    Leisten
    29
    Verstellrichtungen
    30
    Steuereinheiten (Steuereinheiten)
    31
    Antriebseinheit
    32
    Nasen
    32a
    Ausnehmungen
    33
    hinterer Bereich
    34
    Spalte (zum Einfädeln der Abbindemittel)
    35
    Pressfläche (untere Seite von Pos. 36)
    35a ... 35e
    Pressflächenelemente
    35a' ... 35e'
    Schenkelteile
    36
    Pressplatte
    37
    Führungskanäle in Pos. 36 (für das Abbindemittel)
    38
    hinterer Bereich
    39
    Träger
    40
    Öffnung
    B
    Ballen
    BR
    Rückseite des Ballens
    A
    Blickrichtung (1)
    X
    ”Einzelheit” aus 2

Claims (23)

  1. Anordnung zum Umschüren von Ballen in einer Ballenpresse, die einen Presskasten (2) aufweist, mit einem im Wesentlichen vertikalen Schacht (2a), der einen Pressbereich (4) und einen über letzteren (4) angeordneten Einfüllbereich (3) besitzt, in denen (4 und 3) eine Pressplatte (36) bewegbar geführt ist, und mit einer wahlweise verschließbaren Einfüllöffnung sowie einer wahlweise zu öffnenden Auswurföffnung, wobei an und/oder in der Ballenpresse Mittel zur Führung von Abbindemittel vorgesehen sind, wobei a) am Presskasten (2), frontseitig (9c) sowie unterhalb der Auswurföffnung, mindestens ein Mittel zur zeitweisen Befestigung des einen Ende (16d) – des unteren Ende – von mindestens einem Abbindemittel (16) und b) an der Pressplatte (36), in deren (36) vorderem Bereich, mindestens ein Fixierteil zur zeitweisen Befestigung des anderen Ende (16c) – des oberen Ende – von mindestens einem Abbindemittel (16) vorgesehen sind, c) zumindest in den der Auswurföffnung sowie der Einfüllöffnung gegenüberliegenden Bereichen des Presskastens (2) schlitzartige Durchbrüche in Form von Schlitzen (5c) angeordnet und entsprechend der Bewegungsrichtung der Pressplatte (36) ausgerichtet sind, d) für jedes vorgesehene Abbindemittel (16) zumindest ein Mittel zur Führung und Positionierung seines Endbereiches (16a) und/oder seines endnahen Bereiches (16a') an und/oder in der Pressplatte (36) derart angeordnet ist, dass dd) die weiteren, die mittleren Abschnitte (16e) der an ihren Enden (16c und 16d) arretierten Abbindemittel (16), im Wesentlichen in Höhe der aktuellen Position der Pressplatte (36), jeweils durch einen der Schlitze (5c) aus dem Presskasten (2) heraus und unter Bildung eines Bogens (16e) im Bereich des Bodens (9) des Presskastens (2) wieder in selbigen (2) herein und der anschließende endnahe Bereich (16b') entlang des Bodens (9), im Wesentlichen auf selbigem (9) liegend, zur Front (9c) des Presskastens (2) hin geführt sind, wobei das/die Fixierteil/-teile für das jeweils obere Ende (16c) der Abbindemittel (16) auf der oberen Seite der Pressplatte (36) angeordnet ist/sind.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Fixierteil ein Fixierstift (17) ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Fixierstift (17) derart ist, dass ein als Öse geformtes Ende (16c) eines biegesteifen Abbindemittels (16) zeitweise an ihm befestigbar ist.
  4. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dass das bzw. die Mittel zur Führung und Positionierung des Endbereiches (16a) und/oder des endnahen Bereiches (16a') eines jeden Abbindemittels (16) jeweils ein in der Pressefläche (35) der Pressplatte (36) angeordneter, von vorn nach hinten, zur Rückwand (5) hin gerichteter Spalt (34) und ein über letzterem (34) angeordneter Führungskanal (37) sind, wobei im Führungskanal (37) zudem ein Führungsteil (18) als Führungspunkt vorgesehen ist.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils den Spalt (34) bildenden in Pressrichtung zeigenden Teile (35a ... 35e') der Pressplatte (36) im Bereich des Führungsteiles (18) zumindest eine Ausnehmung (32a) besitzen, derart, dass jedes Führungsteiles (18) durch einen nasenartigen Vorsprung (32) in Pressrichtung geschützt ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass dass der Spalt (34) eine maximale Breite hat, die auf den Durchmesser des Abbindemittels (16) abgestimmt ist bzw. auf die Dicke von letzteren (16), sofern das Abbindemittel (16) einen rechteckigen Querschnitt besitzt.
  7. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsteil (18) im hinteren Bereich (38) der Presseplatte (36) vorgesehen ist und der Führungskanal (37) wenigstens in diesem hinteren Bereich (38) im Wesentlichen nach oben (40) geöffnet ist.
  8. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Führungsteil (18) eine Federklemme (19) ist.
  9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Federklemme (19) im Wesentlichen eine dreieckige Form aufweist, wobei deren bewegliche Schenkel (19a und 19b) in Pressrichtung zeigen.
  10. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierteil und das Mittel zur Führung an der Pressplatte (36) in unterschiedlichen Horizontalebenen der Pressplatte (36) liegen, wobei die Ebene des im vorderen Bereich angeordneten Fixierteiles (17) in der Regel oben liegt.
  11. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die einen Schlitz (5c) bildenden, einander zugewandten Abschnitte der Rückwand (5) jeweils einen von der Innenseite (5a) zur Außenseite (5b) hin gerichteten Schenkel (5d und 5d') aufweisen, wobei die Schlitzbreite (5e) zu den auswärts gerichteten Enden der Schenkel hin schmäler wird.
  12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (5d und 5d') spiegelbildlich zur gedachten senkrechten Mittenebene (5c') der Schlitze (5c) hin schräggestellt angeordnet sind.
  13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (5d, 5d') Führungsflächen für das Abbindemittel (16) sind, für den Übergangsbereich vom endnahen Bereich (16a', 16b') zum mittleren Bereich (16e) und für letzteren (16e) selbst.
  14. Anordnung nach Anspruch 1, 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Austrittsöffnung (5e') der Schlitze (5c) maximal 10 mm beträgt.
  15. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenseite (5b) der Rückwand (5) ein Ausgleichsraum (14) für die durch die Rückwand (5) hindurch reichenden Abschnitte (16e) der Abbindemittel (16) vorgesehen ist.
  16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgleichsraum (14) durch eine Verkleidung (15) gesichert ist.
  17. Anordnung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass im Ausgleichsraum (14) Leitelemente für wenigstens eines der Abbindemittel (16e) vorgesehen sind.
  18. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass diese Leitelemente innen an der Verkleidung (15) angeordnet sind.
  19. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Ballenpresse (1) ein Bevorrater für Abbindemittel (16) zugeordnet ist, der bevorzugt im Bereich der Rückwand (5), unterhalb der Verkleidung (15) quer liegend vorgesehen ist, vorzugsweise in Form eines Köchers (12), wobei dieser Bevorrater durch einen seitwärts von einer der Seitenwände (6 bzw. 7) angeordneten Bügel (13) ergänzt ist.
  20. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Innenseite (9a) des Bodens (9) des Schachtes (2a) vorgesehenen Leisten (27 und 28) der Fügungseinheiten (26) derart beabstandet angeordnet sind, dass die zwischen den Leisten (27 und 28) positionierten Abschnitte des Abbindemittels (16), unbeschadet durch den gepressten Ballen, verschiebbar sind.
  21. Anordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Innenseite (5a) der Rückwand (5) zeigenden Enden der Leisten (27, 28) der bodenseitigen Führungseinheiten (26) jeweils bis in die Schlitze (5c) der Rückwand (5) hineinreichen.
  22. Anordnung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die besagten Enden der Leisten (27, 28) nach oben gebogen oder abgewinkelt sind.
  23. Anordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Leisten (27 und 28) verschieblich angeordnet sind.
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