DE19831875A1 - Druckgußrad mit Einlegeteilen und Verfahren zur Herstellung - Google Patents
Druckgußrad mit Einlegeteilen und Verfahren zur HerstellungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Laufrad aus einer Leichtmetallegierung mit einer Felge 2, einem Nabenabschnitt und zwischen der Felge 2 und dem Nabenabschnitt angeordneten Speichen, wobei das Laufrad von einem im Druckgußverfahren in einer Hohlform gefertigten Grundkörper 3 und wenigstens einem vor dem Druckgießen in den Hohlraum eingelegten Einlegeteil 2 gebildet ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Laufrad aus einer
Leichtmetallegierung mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Fertigung eines
solchen Laufrades und eine Felge als Einlegeteil zur
Verwendung bei diesen Verfahren.
Neben den herkömmlichen Drahtspeichenrädern für Fahrräder
und Motorräder sind einstückige Räder aus Aluminium- oder
Magnesiumdruckguß sowie aus Kunststoff im
Spritzgußverfahren bekannt. Verbundräder sind bekannt aus
Aluminiumfelgen, die mit einem Grundkörper aus Kohlefaser
zusammengefügt sind oder auch aus Stahlfelgen, die mit
speichenartigen Stanzbiegeteilen vernietet sind.
Als bislang vorteilhafteste Ausführungsform hat sich das
Druckgußrad aus Magnesiumlegierung insbesondere für
Fahrräder herausgestellt, weil hier die
Fertigungspräzision, die Stabilität und das Gewicht für
zahlreichen Anwendungen ein optimales Verhältnis
zueinander erreichen. Aluminiumräder sind in der Praxis
ausgesprochen schwer, insbesondere bei der Verwendung für
Fahrräder. Verbundräder aus Aluminiumfelgen und
Kohlefaserkomponenten zeigen in der Praxis
Festigkeitsprobleme im Verbindungsbereich, sofern
Felgenbremsen verwendet werden. Der Verbindungsbereich
wird dabei derart heiß, daß geklebte Verbindungen sich
lösen. Einstückige Räder aus Magnesiumdruckguß sind
demgegenüber in der Fertigung relativ aufwendig, weil der
Nabenflansch und die für Felgenbremsen vorgesehenen
Felgenflanken nach dem Druckgießen überarbeitet werden
müssen. Aus Präzisionsgründen sollte dies in einer
Aufspannung erfolgen. Der Bearbeitungsvorgang ist relativ
aufwendig.
Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein Laufrad aus einer Leichtmetallegierung zu
schaffen, das in Gewicht und Festigkeit den bekannten
Rädern zumindest entspricht, das jedoch einen geringeren
Nacharbeitungsaufwand erfordert und thermischen
Belastungen widersteht.
Diese Aufgabe wird von einem Laufrad mit den Merkmalen
des Anspruchs 1, mit einem Fertigungsverfahren mit den
Merkmalen des Anspruchs W sowie von einer Felge mit den
Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst.
Weil das Laufrad von einem im Druckgußverfahren in einer
Hohlform gefertigten Grundkörper und wenigstens einem vor
dem Druckgießen in den Hohlraum eingelegten Einlegeteil
gebildet ist, kann das Einlegeteil einerseits unlösbar
mit dem Grundkörper verbunden werden und andererseits
bereits vorgefertigte Oberflächen aufweisen, die keiner
Nachbehandlung bedürfen.
Dabei ist zur Vereinfachung der Fertigung insbesondere
von Vorteil, wenn das Einlegeteil die Felge des Laufrades
bildet. Es kann auch vorgesehen sein, daß das Einlegeteil
den Nabenabschnitt als Gehäuse der Laufradnabe bildet.
Mit Vorteil ist die Felge ein in an sich bekannter Weise
gefertigtes Stranggußprofil mit Felgenhörnern und
Felgenflanken, wobei in dem der Radachse zugewandten
Bereich Hinterschneidungen vorgesehen sind. Dieses
Bauelement kann dann mit bekannten Verfahren in guter
Präzision vorgefertigt sein. Aus Gewichtsgründen und
Stabilitätsgründen ist es von Vorteil, wenn die Felge
wenigstens eine umlaufende Hohlkammer enthält. Dies ist
an sich aus Speichenradfelgen bekannt, konnte aber
bislang bei druckgegossenen Rädern nicht nachvollzogen
werden.
Für die dauerhafte Stabilität ist es vorteilhaft, wenn
der Grundkörper und das wenigstens eine Einlegeteil aus
Materialien mit im wesentlichen gleichem
Wärmeausdehnungskoeffizienten gefertigt sind. Die im
Betrieb zu erwartenden Temperaturbereiche liegen etwa
zwischen -20°C und 140°C bei Benutzung von
Felgenbremsen. Je geringer die Unterschiede im
Wärmeausdehnungskoeffizienten sind, desto besser.
Weil bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen
ist, daß zumindest ein Einlegeteil in den Formhohlraum
eingelegt wird, sodann der Formhohlraum geschlossen wird
und schließlich der nicht von dem Einlegeteil ausgefüllte
Bereich des Formhohlraums im Druckguß mit Leichtmetall
gefüllt wird, kann das Einlegeteil mit dem zu bildenden
Grundkörper eine innige und feste Verbindung eingehen,
wobei das Einlegeteil seine ursprüngliche
Fertigungspräzision nicht verliert. Es ist vorteilhaft,
wenn das Einlegeteil als Laufradfelge mit Felgenflanken
und einem Felgenbett gestaltet ist, wobei zumindest die
Felgenflanken bei dem Druckgießen nicht mit Leichtmetall
beaufschlagt werden. Die Felgenflanken sind für einen
guten Bremskomfort und eine gleichmäßige Bremswirkung in
Verbindung mit Felgenbremsen diejenigen Bauteile, deren
Präzision insbesondere im Bezug auf Seitenschlag des
Rades besonders hoch sein muß. Wenn das Einlegeteil im
wesentlichen zu einer Achse rotationssymmetrisch ist und
vor dem Druckgießen derart in dem Formhohlraum
positioniert wird, daß die Achse mit einer Symmetrieachse
des Hohlraums zusammenfällt, ist eine gute
Rundlaufpräzision gewährleistet.
Weil bei einer Felge der Radachse zugewandte
Befestigungsbereiche vorgesehen sind, die
Hinterschneidungen aufweisen, kann eine derartige Felge
als Einlegeteil im Druckgußverfahren mit dem erstarrenden
Grundkörper eine innige und feste Verbindung eingehen.
Dabei können die Befestigungsbereiche von einer zu der
Radachse hin offenen und im Querschnitt im wesentlichen
T-förmigen Nut gebildet sein. In diese Nut
hineingepreßtes flüssiges Leichtmetall wird dort eine
formschlüssige und feste Verbindung eingehen. Ähnliches
gilt, wenn die Befestigungsbereiche von einem zu der
Radachse hinweisenden, T-förmigen Steg gebildet sind.
Dann kann der Steg von dem Leichtmetall umfaßt und ebenso
fest umschlossen werden. Eine weitere vorteilhafte
Ausführungsform ergibt sich, wenn die
Befestigungsbereiche von einem zu der Radachse
hinweisenden und mit insbesondere parallel zu der
Radachse orientierten Ausnehmungen oder Öffnungen
versehenen Steg gebildet sind. In diesem Fall kann der
Verbindungsbereich zwischen dem druckgegossenen
Grundkörper und der Felge besonders schlank gestaltet
werden.
Sowohl bei den Fertigungsverfahren als auch bei den
Vorrichtungen ist von Vorteil, wenn das Leichtmetall
sowohl des Grundkörpers als auch des wenigstens einen
Einlegeteils eine Magnesiumlegierung ist. Diese
Legierungen zeichnen sich für den vorliegenden
Anwendungsfall durch ein außerordentlich gutes Verhältnis
von Gewicht zu Stabilität aus. Weiter sind derartige
Legierungen besonders gut geeignet, Hinterschneidungen
oder Durchbrüche zu füllen.
Im folgenden werden drei Ausführungsbeispiele der
vorliegenden Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 Einen Querschnitt durch die Felge und den
Grundkörper eines erfindungsgemäßen
Laufrades in einer abgebrochenen
Darstellung;
Fig. 2 einen Querschnitt entsprechend Fig. 1
durch eine anders gestaltete Felge mit
einer Hohlkammer; sowie
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine Felge
entsprechend Fig. 1 und Fig. 2 mit einem
T-förmigen Verbindungssteg.
In der Fig. 1 ist ein Querschnitt durch den
Felgenbereich eines Laufrades 1 dargestellt, wobei eine
im Stranggußverfahren hergestellte Felge 2 mit einem
Grundkörper 3 zusammengefügt ist. Die Felge 2 weist zwei
Felgenflanken 4 sowie zwei Felgenhörner 5 auf, die ein
Felgenbett 6 umgeben. Die Felgenhörner 5 und das
Felgenbett 6 sind im Betrieb dem Schlauchreifen eines
Zweirades, hier insbesondere eines Fahrrades zugewandt.
An der dem Felgenbett 6 abgewandten Seite trägt die Felge
eine T-förmige Nut 7, die symmetrisch bezüglich der durch
eine Linie 8 angedeuteten Radmittenebene angeordnet ist.
Die Nut 7 weist einen Nutengrund 10 sowie von der
Radmittenebene 8 wegweisende Hinterschneidungen 11 auf.
Im übrigen trägt die Felge 2 noch zwei umlaufende,
ringförmige Kanäle 12 mit kreisrundem Querschnitt, die
zur Aufnahme von Paßstiften beim Zusammenfügen des
Felgenstoßes vorgesehen sind.
Die Fig. 2 zeigt ein Laufrad 20, das im wesentlichen im
Aufbau demjenigen aus Fig. 1 entspricht. Die Felge 2
weist hier jedoch eine Hohlkammer 21 auf, die parallel
zum Felgenbett 6 umlaufend im Material der Felge 2
vorgesehen ist. Wiederum mittig in der Radmittenebene 8
ist ein umlaufender, auf die Radachse weisender Steg 22
mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt vorgesehen.
Der Steg 22 trägt eine Anzahl von Durchbrüchen 23, die
quer zu der Radmittenebene 8 orientiert sind.
Die Fig. 3 zeigt wiederum einen Querschnitt durch ein
Laufrad 30, das im wesentlichen den Darstellungen gemäß
Fig. 1 und Fig. 2 entspricht. Die Felge 2 trägt hier
einen zur Radmittenebene 8 symmetrischen Steg 31 mit etwa
pfeilförmigem Querschnitt, der beidseits der
Radmittenebene 8 von dieser wegweisende, umlaufende
Ringnuten 32 definiert. Die Nuten 32 sind bezüglich der
(nicht dargestellten) Radachse als Hinterschneidungen
ausgeführt.
Die insoweit beschriebenen Laufräder werden
folgendermaßen gefertigt. Zunächst wird die Felge 2, die
als Stranggußprofil in an sich bekannter Weise gefertigt
ist, in den Formhohlraum einer Druckgußform angelegt.
Dabei liegt die Felge 2 mittig bezüglich der späteren
Radachse und symmetrisch bezüglich der Radmittenebene 8
in der Form. Die Felgenflanken 8 und das Felgenbett 6
sind so in den Formhohlraum eingebettet, daß sie bei
geschlossener Form gegenüber dem Formhohlraum
abgeschlossen sind. Sodann wird die Form geschlossen und
mit hohem Druck von der Mitte her das Leichtmetall zur
Bildung des Grundkörpers 3 eingeschossen. Hierbei fließt
die Leichtmetallegierung in die T-förmige Nut 7 und füllt
die Hinterschneidungen 11 aus, bevor sie erstarrt. Bei
dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 umfließt das
Leichtmetall des Steg 22 und durchdringt die Durchbrüche
oder Ausnehmungen 23. Bei der Ausführungsform gemäß Fig.
3 umfließt das Leichtmetall des Steg 31 und dringt in die
Nuten 32 ein. Nach dem Erstarren des Leichtmetalls zum
Grundkörper 3 ist eine innige, formschlüssige Verbindung
zu der Felge 2 geschaffen. Die erreichbare Präzision, mit
der die Felge 2 bezüglich der Radmittenebene 8 und der
Radachse 8 positioniert ist, reicht in der Praxis für den
gewünschten Rundlauf eines Fahrradlaufrades aus. Eine
Nachbearbeitung ist nicht erforderlich, da durch den Sitz
im Formhohlraum sowohl eine Verlagerung der Felge 2 vor
dem Erstarren des Grundkörpers 3 als auch eine
Beeinträchtigung der Felgenflanken 4 ausgeschlossen
werden kann. Die aufwendige Nachbearbeitung der
Felgenflanken, die bei den bekannten Druckgußrädern
erforderlich ist, kann entfallen.
In ähnlicher Weise können andere Einlegeteile im
Formhohlraum positioniert werden. So kann beispielsweise
ein im wesentlichen rohrförmiges Gehäuse zur Aufnahme der
Bauelemente der Radnabe als vorgefertigtes Teil eingelegt
werden, so daß Bundflächen und Gewinde der Radnabe nicht
nachträglich angefertigt und eingeschnitten werden
müssen. Außerdem können im Bereich der gegossenen
Speichen, die im wesentlichen radial von der Nabe zu der
Felge verlaufen, Rohre oder Hohlkörper eingelegt werden,
die umspritzt werden und dadurch bei gleicher Festigkeit
ein abgesenktes Gewicht ermöglichen.
Als Legierungen für die Felge 2 und den Grundkörper 3
werden derzeit an sich bekannte Magnesiumlegierungen
bevorzugt, wobei die Legierungen eine identische oder
zumindest sehr ähnliche Zusammensetzung aufweisen.
Dadurch ergeben sich geringe oder gar keine Unterschiede
in der Wärmeausdehnung. Es kann aber auch vorgesehen
sein, eine Aluminiumfelge mit einem Grundkörper aus
Magnesiumlegierung zu kombinieren. Derartige heterogene
Systeme sind bei entsprechender Wahl der
zusammenzufügenden Legierungen technisch machbar und auf
Dauer haltbar.
Die insoweit beschriebenen Laufräder und das insoweit
beschriebene Fertigungsverfahren sind in der Praxis
besonders gut ausführbar, wenn hierfür spezielle Felgen
vorgesehen werden. Diese Felgen weisen ein im
wesentlichen geschlossenes umlaufendes Felgenbett 6 auf,
das keine Durchbrüche hat. Die für Luftreifen
erforderliche Bohrung für ein Ventil kann nachträglich
gebohrt werden. Bei derartigen Felgen ist insbesondere
vorteilhaft, daß ohne besondere Maßnahmen schlauchlose
Reifen Verwendung finden können. Dies ist bei
herkömmlichen Rädern wie auch bei Verbundrädern nicht
ohne weiteres möglich.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß mit der vorliegenden
Erfindung die Fertigung von Gußrädern mittels
Einlegeteilen ermöglicht wird, so daß die Einlegeteile
bereits fertig bearbeitete Oberflächen aufweisen und
keine Nacharbeitung erforderlich ist. Hierdurch lassen
sich die Produktionskosten gegenüber den bekannten Rädern
deutlich senken. Die Festigkeit ist den bekannten
Laufrädern mindestens ebenbürtig. Es ergeben sich
außerdem gestalterische Möglichkeiten, die bei gleicher
Festigkeit eine weitere Gewichtsreduzierung möglich
machen.
Claims (14)
1. Laufrad aus einer Leichtmetallegierung mit einer
Felge (2), einem Nabenabschnitt und zwischen der
Felge (2) und dem Nabenabschnitt angeordneten
Speichen, dadurch gekennzeichnet,
daß das Laufrad von einem im Druckgußverfahren in
einer Hohlform gefertigten Grundkörper (3) und
wenigstens einem vor dem Druckgießen in den Hohlraum
eingelegten Einlegeteil gebildet ist.
2. Laufrad nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einlegeteil die
Felge (2) bildet.
3. Laufrad nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einlegeteil den
Nabenabschnitt bildet.
4. Laufrad nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Felge (2) ein in an sich bekannter Weise gefertigtes
Stranggußprofil mit Felgenhörnern (5) und
Felgenflanken (4) ist, wobei in dem der Radachse
zugewandten Bereich Hinterschneidungen (11, 23, 32)
vorgesehen sind.
5. Laufrad nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Felge (2) wenigstens eine umlaufende Hohlkammer (21)
enthält.
6. Laufrad nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Grundkörper (3) und das wenigstens eine Einlegeteil
aus Materialien mit im wesentlichen gleichen
Wärmeausdehnungskoeffizienten gefertigt sind.
7. Verfahren zum Fertigen eines Laufrades aus
Leichtmetall im Druckgußverfahren, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest ein
Einlegeteil in den Formhohlraum eingelegt wird,
sodann der Formhohlraum geschlossen wird und
schließlich der nicht von dem Einlegeteil
ausgefüllte Bereich des Formhohlraums im Druckguß
mit Leichtmetall gefüllt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einlegeteil als
Laufradfelge (2) mit Felgenflanken (4) und einem
Felgenbett (6) gestaltet ist, wobei zumindest die
Felgenflanken (4) bei dem Druckgießen nicht mit
Leichtmetall beaufschlagt werden.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Einlegeteil im wesentlichen zu einer Achse
rotationssymmetrisch ist und vor dem Druckgießen
derart in dem Formhohlraum positioniert wird, daß
die Achse mit einer Symmetrieachse des Hohlraums
zusammenfällt.
10. Felge für ein Laufrad mit einen bezüglich einer
Laufradachse nach außen weisenden Felgenbett (6)
sowie mit im wesentlichen parallel zu einer
Laufradachse orientierten Felgenflanke (4) und einer
umlaufenden, der Laufradachse zugewandten und
zwischen den Felgenflanken (4) angeordneten
Innenseite, dadurch
gekennzeichnet, daß der Radachse
zugewandte Befestigungsbereiche (7, 22, 31)
vorgesehen sind, die Hinterschneidungen (11, 23, 31)
aufweisen.
11. Felge nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Befestigungsbereiche (7) von einer zu der Radachse
hin offenen und im Querschnitt im wesentlichen T-
förmigen Nut (7, 10, 11) gebildet sind.
12. Felge nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungsbereiche (22, 31) von einem zu der
Radachse hin weisenden im wesentlichen T-förmigen
Steg (31) gebildet sind.
13. Felge nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungsbereiche von einem zu der Radachse hin
weisenden und mit insbesondere parallel zu der
Radachse orientierten Ausnehmungen oder Öffnungen
(23) versehenen Steg (22) gebildet sind.
14. Verfahren oder Vorrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Leichtmetall
sowohl des Grundkörpers (3) als auch des wenigstens
einen Einlegeteils (2) eine Magnesiumlegierung ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998131875 DE19831875A1 (de) | 1998-07-16 | 1998-07-16 | Druckgußrad mit Einlegeteilen und Verfahren zur Herstellung |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19831875A1 true DE19831875A1 (de) | 2000-01-20 |
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ID=7874195
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|---|---|---|---|
| DE1998131875 Withdrawn DE19831875A1 (de) | 1998-07-16 | 1998-07-16 | Druckgußrad mit Einlegeteilen und Verfahren zur Herstellung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19831875A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN111731031A (zh) * | 2020-08-03 | 2020-10-02 | 台州博业科技有限公司 | 一种组合式轮毂及轮毂加工方法 |
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| DE2919235A1 (de) * | 1979-04-06 | 1980-10-16 | Alusuisse | Fahrzeugrad und verfahren zur herstellung desselben |
| DE3009080A1 (de) * | 1980-01-30 | 1981-08-06 | Schweizerische Aluminium AG, 3965 Chippis | Vorrichtung zum herstellen von fahrzeugraedern |
| DE3833749A1 (de) * | 1987-12-18 | 1989-07-06 | Mannesmann Ag | Luftbereiftes fahrzeugrad |
| DE3902362A1 (de) * | 1989-01-27 | 1990-08-02 | Suedrad Autoraeder | Fahrzeugrad |
-
1998
- 1998-07-16 DE DE1998131875 patent/DE19831875A1/de not_active Withdrawn
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